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Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
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APOTHEKE | Leitartikel |
Leitartikel von Seyfettin Günder
Wenn Versorgung auf Verschiebung trifft, Haftung auf Kalkül stößt und Vertrauen zur Verhandlungsmasse wird, zeigt sich: Wir erleben keinen Einzelfall, sondern einen Systembruch. Was als interne Vorgabe einer Krankenkasse beginnt, endet als strukturelle Destabilisierung eines ganzen Versorgungsprinzips. Der Fall, in dem die DAK einer Ärztin empfohlen haben soll, ein rekonstruktionspflichtiges Fertigarzneimittel als patientenindividuelle Rezeptur zu verordnen, ist keine versorgungstechnische Marotte. Er ist eine präzise demonstrierte Strategie – und ein Test, wie weit sich Verantwortung verschieben lässt, ohne dass jemand innehält.
Denn genau das ist geschehen: Ein rechtlich klar geregeltes Arzneimittel wird durch semantische Umdeklaration in eine Kategorie überführt, die eine andere Verantwortung, eine andere Haftung, eine andere Versicherungslogik impliziert. Was vordergründig wie ein preislicher Kunstgriff aussieht – von 150 Euro auf 54 Euro –, bedeutet in Wahrheit: Der Patient verliert seinen Schutzanspruch gegenüber dem pharmazeutischen Unternehmer. Die Apotheke gewinnt eine neue Herstellungsverantwortung, für die sie nicht vorgesehen war. Und die Berufshaftpflichtversicherung? Sie reagiert nicht mit Schutz, sondern mit Deckungsausschluss – denn deckungsschädliches Verhalten beginnt dort, wo Apotheken ohne Not Rezepturen herstellen, obwohl das Arzneimittel als Fertigprodukt verfügbar ist.
Die Folge ist kein theoretisches Szenario, sondern eine reale Versorgungslücke mit juristischer Tiefenwirkung. Das Vertrauen der Patienten in die rechtliche Absicherung von Arzneimitteln beruht auf der verschuldensunabhängigen Haftung nach § 84 AMG – ein Prinzip, das bei Rezepturen nicht gilt. Der Schutz des Patienten wird zum Systemfehler. Und die Apotheke, als Ort der Qualitätssicherung gedacht, wird zum Exekutor einer fiskalisch motivierten Entscheidung, die nicht ihre war. Dieses Missverhältnis ist nicht nur gefährlich – es ist demokratisch fragwürdig. Denn es verschiebt Verantwortlichkeiten, ohne dass dies öffentlich legitimiert oder politisch kontrolliert wäre.
Zugleich entsteht eine zweite Lücke – nicht für den Patienten, sondern für das System selbst: die Versicherungslücke der Apotheken. Wer als Apothekerin oder Apotheker eine Rezeptur ausführt, die eigentlich ein Fertigarzneimittel betrifft, verlässt juristisch abgesichertes Terrain. Und wer das nicht nur einmal, sondern systemisch tun soll, wird zum Haftungsträger einer Versorgung, die durch Budgetlogik umgebaut wird. Die Berufshaftpflicht – bislang das Rückgrat im Schadensfall – kann hier den Einwand des deckungsschädlichen Verhaltens erheben. Damit wird der Betrieb im Ernstfall nicht nur haftbar, sondern auch ungeschützt. Genau das aber bedeutet: Die Sicherheit, die das System verspricht, existiert im Schadensfall nicht.
Es ist diese doppelte Entkoppelung – vom Arzneimittel zum juristischen Objekt, vom Versorgungsvertrag zur Risikoerzeugung –, die den vorliegenden Fall so relevant macht. Er zwingt zur Frage, die bislang niemand zu stellen wagte: Braucht das Apothekenwesen einen eigenen Versicherungsschutz – spezifisch, haftungsstabil, zukunftstauglich? Eine Police, die nicht nur auf klassische Risiken wie Wasserschaden oder Kühlkettenausfall reagiert, sondern auch auf politisch motivierte Rezeptverschiebung, rechtliche Unschärfen und betriebliche Zielkonflikte? Kurz: Eine Versicherung, die den Systembruch nicht ignoriert, sondern absichert?
Diese Frage ist nicht hypothetisch, sondern unausweichlich. Denn die Zahl der Schnittstellen, an denen Apotheken durch politische Steuerung in versicherungsrechtlich unklare Zonen gedrängt werden, wächst stetig: E-Rezepte ohne Klartext, Rezeptfälschungen mit Originalverordnung, BtM-Fehlcodierungen, Plattformverordnungen mit unklarer Verantwortung. Der Fall DAK ist nicht der erste. Er ist nur der deutlichste. Und er wird nicht der letzte bleiben, wenn niemand das Muster erkennt.
Die Diskussion muss deshalb größer gedacht werden. Es geht nicht darum, eine Kasse zu rügen oder eine Apotheke zu entlasten. Es geht darum, die Infrastruktur der Arzneimittelversorgung systemfest zu machen – und das heißt: juristisch, versicherungstechnisch, ethisch. Wer heute Verantwortung trägt, muss morgen noch versicherbar sein. Wer heute absichert, muss morgen noch zahlen dürfen. Und wer heute Patienten versorgt, darf nicht im Ernstfall als Letzter haften.
Denn Versorgungssicherheit ist mehr als Verfügbarkeit. Sie ist ein Systemversprechen – und dieses Versprechen verliert an Glaubwürdigkeit, wenn die Versicherung im Schadensfall schweigt und die Politik im Schatten handelt. Wenn der Rechtsstaat seine eigenen Ordnungsmuster preisgibt, weil es betriebswirtschaftlich gerade einfacher erscheint, wird er nicht reformiert, sondern unterwandert. Nicht durch Umsturz – sondern durch Umcodierung. Nicht mit Gewalt – sondern mit Rezeptzeilen.
Ein Gesundheitssystem erkennt man nicht an seinen Appellen, sondern an seiner Absicherung. Und diese Absicherung darf nicht an der Theke enden. Die Zeit für branchenspezifischen Versicherungsschutz ist gekommen – nicht weil Apotheken schwächer werden, sondern weil das System sie im Stich lässt. Wer Versorgung will, muss Verantwortung versichern. Wer Verantwortung fordert, muss Schutz garantieren. Alles andere ist Rhetorik ohne Rückhalt.
Leitartikel von Seyfettin Günder. Der Autor schreibt regelmäßig zu Strukturwandel, Verantwortungskultur und Systempolitik im Gesundheitswesen.
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