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APOTHEKE | Medienspiegel & Presse |
Apotheken-News: Bericht von heute
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, die Frage der Preisbindung nicht erneut dem EuGH vorzulegen, und damit eine Tür geöffnet, die Apotheken in ihrer wirtschaftlichen Stabilität herausfordert, denn mit der faktischen Bestätigung, dass ausländische Versender Boni gewähren dürfen, entstehen asymmetrische Marktbedingungen, die vor Ort nicht durch Kulanz oder Wettbewerbsmaßnahmen kompensiert werden können, während Anbieter wie DocMorris die Gunst der Stunde nutzen, um offensiv mit Rezeptboni zu werben, entsteht für stationäre Apotheken ein doppelter Druck – juristisch gebunden, wirtschaftlich geschwächt und politisch weitgehend unbeachtet, und so zeigt das Urteil mehr als eine Rechtsmeinung: Es ist ein Ausdruck struktureller Blindheit gegenüber der Realität eines Marktes, dessen Sicherung nicht durch rechtliche Korrektheit, sondern durch strategische Verantwortung gelingen müsste.
Wenn Gerichte sprechen, sind die Worte verbindlich – aber nicht immer heilend. Der Bundesgerichtshof hat am 17. Juli 2025 ein Urteil gefällt, das auf den ersten Blick wie eine längst bekannte Wiederholung wirkt und doch neue, tiefgreifende Dynamiken auslöst. Mit der Weigerung, die Frage der Rx-Preisbindung bei ausländischen Versandapotheken erneut dem Europäischen Gerichtshof vorzulegen, besiegelt das oberste deutsche Zivilgericht faktisch, was auf europäischer Ebene seit 2016 rechtlich etabliert, aber politisch stets umstritten war: EU-ausländische Versender dürfen Boni auf rezeptpflichtige Arzneimittel gewähren, deutsche Vor-Ort-Apotheken nicht. Die rechtliche Asymmetrie wird damit nicht nur akzeptiert, sondern zementiert – in einer Zeit, in der das Vertrauen in faire Marktregulierung ohnehin bröckelt.
Was wie eine juristische Formalie daherkommt, ist in Wahrheit ein ökonomisches Fanal. Denn der deutsche Arzneimittelmarkt ist kein neutraler Raum, sondern eine empfindliche Infrastruktur, deren Stabilität maßgeblich davon abhängt, dass Wettbewerb nicht Versorgung untergräbt. Genau diese Grenze wird nun durchlässig: Der holländische Versandriese DocMorris hat binnen Stunden auf das Urteil reagiert und öffentlich angekündigt, bis zu 15 Euro pro Rezept auszahlen zu wollen – ein wirtschaftliches Lockangebot mit Systemwirkung. Es geht nicht mehr nur um Kundengewinnung. Es geht um Marktverdrängung. Apothekeninhaber, die an gesetzliche Preisbindung, Heilmittelwerbegesetz und Berufsordnung gebunden sind, finden sich in einer Lage wieder, die juristisch korrekt, aber betriebswirtschaftlich ruinös ist.
Während das Bundesgesundheitsministerium öffentlich um Gelassenheit wirbt und auf „laufende Prüfungen“ verweist, hat die Realität längst Fakten geschaffen: Die Entscheidung des BGH signalisiert indirekt, dass die deutsche Regulierung bei EU-interner Wettbewerbsverzerrung keine strukturelle Handhabe hat – oder keine will. Eine konkrete Rückfrage an den EuGH, ob sich die Versorgungssituation nach dem ersten Urteil 2016 verändert hat, wurde vom BGH abgelehnt. Das Argument: Es gebe keine neuen Anhaltspunkte. Doch genau hier liegt die politische Brisanz. Denn der Apothekenmarkt ist nicht statisch. Er ist fragil. Und er befindet sich spätestens seit dem Pandemiejahr 2020 in einem anhaltenden Krisenmodus, in dem Personalmangel, Retaxationen, Bürokratie und wirtschaftlicher Druck ineinandergreifen.
Die Reaktionen aus der Apothekerschaft sind dementsprechend scharf. Der Bayerische Apothekerverband (BAV) spricht von einem „strukturellen Bruch im Versorgungssystem“, der sich juristisch zwar kaum angreifen, aber politisch nicht ignorieren lasse. ABDA-Präsidentin Gabriele Regina Overwiening kritisiert die politische Passivität in deutlichen Worten und verweist auf das Staatsversagen bei der Sicherung gleichwertiger Wettbewerbsbedingungen. Dass DocMorris sein Bonimodell offensiv bewirbt, ist nicht nur ein Zeichen ökonomischer Schlagkraft, sondern auch ein strategisches Machtspiel: Der Versandriese demonstriert, dass er sich innerhalb der bestehenden Regeln maximale Freiheit nehmen kann – während stationäre Apotheken bei minimalen Abweichungen mit Bußgeldern, Abmahnungen oder Retaxationen rechnen müssen.
Besonders perfide wirkt das Urteil im Zusammenhang mit einer aktuellen Entwicklung am Rand des Markts: In Nordrhein-Westfalen wird ein Fall untersucht, bei dem ein Tierarzneimittel mutmaßlich gezielt für Rezeptfälschungen genutzt wurde – ein weiteres Schlupfloch im System, das zeigt, wie unterschiedlich Recht und Realität aufgestellt sind. Während Kriminelle Lücken im Arzneimittelrecht ausnutzen, wird gesetzestreuen Apotheken jeder Form von Kulanz oder Kundenbindung strukturell erschwert. Die regulatorische Konsequenzlosigkeit erzeugt dabei eine paradoxe Lage: Diejenigen, die systemtreu handeln, geraten unter Druck. Diejenigen, die das System umgehen, profitieren.
Was bleibt, ist eine Versorgung unter Asymmetrie. Die Frage ist längst nicht mehr, ob die Preisbindung gerecht ist, sondern ob sie – in ihrer jetzigen Form – überhaupt noch eine funktionale Wirkung entfaltet. Die Idee dahinter war einst klar: gleiche Preise, gleiche Bedingungen, gleichwertige Versorgung. Doch in der Praxis hat sich die Gleichwertigkeit in Ungleichheit verwandelt. Der BGH verweist darauf, dass europäisches Recht deutsche Vorgaben überlagert. Doch dass europäisches Recht dabei keine Rücksicht auf Versorgungsrealitäten nimmt, scheint für das Gericht kein Grund zur erneuten Prüfung zu sein.
Genau das aber wäre nötig. Denn was fehlt, ist nicht ein weiteres Urteil, sondern eine politische Strategie. Das Apothekenwesen ist keine frei skalierbare Marktgröße, sondern ein sicherheitsrelevantes Element der Daseinsvorsorge. Wer die Marktlogik über die Versorgungslogik stellt, provoziert nicht nur wirtschaftliche Verwerfungen, sondern gefährdet langfristig das Vertrauen in ein System, das auf Präsenz, Beratung und Erreichbarkeit basiert. Die digitale Arzneimittelabgabe mag bequem erscheinen, aber sie ersetzt keine Therapiehoheit, keine Medikationsanalyse, keine persönliche Intervention im Akutfall.
Das Urteil des Bundesgerichtshofs ist deshalb kein Schlussstrich, sondern ein Spiegel. Es zeigt, wie weit sich juristische Form von sozialer Funktion entfernen kann. Es zeigt auch, wie sehr Plattformlogiken das Tempo diktieren – während die Strukturen der Versorgung hinterherlaufen. Die Büchse der Pandora ist längst geöffnet. Die Apotheken wissen das. Was sie jetzt brauchen, ist nicht ein weiterer Appell an die Fairness, sondern eine Gesetzgebung, die die Verantwortung dort verortet, wo sie hingehört: bei jenen, die Versorgung nicht nur verkaufen, sondern garantieren.
Dies ist kein Schluss, der gelesen werden will – sondern eine Wirkung, die bleibt, wenn das Verstehen längst vorbei ist. Was nicht gesagt wurde, wirkt trotzdem. Nicht für alle. Nur für jene, die hören, was zwischen den Sätzen spricht.
Dies ist kein Urteil, das eine Debatte beendet – sondern ein Befund, der die Blindstellen eines Systems offenlegt, das sich in juristischer Korrektheit verliert, während seine soziale Funktion schleichend erodiert. Wenn der Markt gestalten darf, was die Politik nicht schützt, und wenn Recht spricht, ohne Verantwortung zuzuweisen, dann wird Versorgung zur Variable eines Spiels, dessen Regeln sich immer mehr von denen entfernen, die vor Ort tragen, was im Urteil nicht verhandelt wurde. Der Apotheker wird zum Bürgen einer Struktur, die anderen Profite erlaubt, ihm aber keine Flexibilität gewährt. Und während Plattformen Gesichter zeigen, aber keine Verantwortung tragen, verliert das System sein eigenes. Es bleibt der Satz, der nicht im Urteil steht, aber zwischen allen Zeilen zu hören ist: Versorgung ist nicht verhandelbar – und darf es auch nie werden. Wer diesen Satz überhört, wird den Preis nicht in Euro bezahlen. Sondern in Vertrauen.
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