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APOTHEKE | Medienspiegel & Presse |
Apotheken-News: Bericht von heute
Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs zur Preisbindung bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln markiert nicht nur das juristische Ende eines langen Rechtsstreits, sondern entfaltet unmittelbare strukturelle Folgen für das Versorgungssystem, denn mit der Bestätigung, dass ausländische Versandapotheken nicht an die nationale Preisbindung gebunden sind, öffnet der BGH dem Plattformhandel strategisch die Tür, was DocMorris sofort nutzt, indem CEO Walter Hess öffentlich ankündigt, wieder Boni bis 15 Euro pro Rezept auszuzahlen, während Vor-Ort-Apotheken regulatorisch gebunden, werberechtlich eingeschränkt und wirtschaftlich belastet bleiben, zugleich wird der Protest lauter, etwa durch den offenen Brief von Marcus Berz an Günther Jauch, der als prominentes Werbegesicht der Versandapotheke ins Visier der Kritik gerät, während parallel dazu das verschreibungspflichtige Tierarzneimittel Oridermyl illegal auf Plattformen wie Ebay angeboten wird, ohne dass behördliche Kontrolle effektiv greift – was zeigt, dass nicht nur das Recht, sondern auch die Sicherheit unter Druck steht.
Ein Urteil, das nichts Neues sagt und doch alles verändert – so könnte man die Entscheidung des Bundesgerichtshofs zur Preisbindung bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln beschreiben. Der BGH hat klargestellt: Ausländische Versandapotheken, die ihren Sitz innerhalb der Europäischen Union haben, unterliegen nicht der deutschen Preisbindung gemäß § 78 Abs. 1 Satz 1 Arzneimittelgesetz. In der Sache ist das keine Überraschung – seit dem EuGH-Urteil von 2016 war diese Linie juristisch angelegt. Doch die konkrete Bestätigung durch Deutschlands höchstes Zivilgericht entfaltet eine neue, unmittelbare Wucht. Denn sie vollzieht nicht nur eine rechtsdogmatische Differenzierung – sie reißt eine politische Schutzwand ein.
Schon am Tag der Urteilsverkündung macht DocMorris unmissverständlich klar, was das bedeutet. CEO Walter Hess erklärt öffentlich, man werde nun wieder Rezept-Boni gewähren. Nicht verdeckt, nicht zögerlich, sondern offensiv: 10 bis 15 Euro pro rezeptpflichtigem Arzneimittel – als direkter Kundenanreiz. Bezahlt aus der Marge, öffentlich beworben, legitimiert durch Rechtsprechung. Die Apotheke vor Ort hingegen bleibt an Recht und Regulatorik gebunden – darf keine Payback-Punkte oberhalb von einem Euro gewähren, keine Boni versprechen, keine Preisnachlässe anbieten. Damit kippt nicht nur ein Gleichgewicht – es kippt eine politische Grundidee: die der gleichwertigen Versorgung unabhängig vom Vertriebskanal.
Das Urteil selbst betont, es handele sich um die Anwendung geltenden Europarechts. Doch was auf dem Papier rechtlich zwingend erscheint, ist in der Versorgungsrealität ein Systembruch. Denn während die deutsche Preisbindung als Schutzmechanismus konzipiert wurde – gegen Rosinenpickerei, gegen Wettbewerbsdruck auf dünn besiedelte Regionen, für eine flächendeckende pharmazeutische Versorgung –, schafft die Ausnahme für EU-Versender einen strategischen Hebel: Wer außerhalb agiert, darf anders behandeln. Wer drinnen bleibt, wird gebunden.
Dass dieser Hebel sofort zur marktwirtschaftlichen Offensive genutzt wird, ist kein Zufall. DocMorris operiert nicht in einem Vakuum, sondern in einem regulatorisch asymmetrischen Markt. Die eigene Bonipolitik war nie Ausdruck von Kulanz, sondern Kalkül: Plattformkunden sind durch Boni steuerbar, während regulatorische Gleichbehandlung eine Illusion bleibt. Dass Walter Hess das nun offen sagt, zeigt die Verschiebung der Kommunikationslinie: Was einst umstritten war, wird zum Legitimitätsargument umgedeutet. Rechtssicherheit ersetzt Verantwortung.
Doch die Wirkung geht über ökonomische Verhältnisse hinaus. Mit der öffentlichen Rückkehr der Rezept-Boni steht die Glaubwürdigkeit des Versorgungssystems insgesamt infrage. Wie sollen Vor-Ort-Apotheken ihre Rolle als niedrigschwellige, persönliche, haftungsintensive Versorgungsstellen legitimieren, wenn ein europäischer Wettbewerber mit rein digitalem Zugang und pauschalen Versprechen größere Reichweite, mehr Mittel und weniger Auflagen hat? Die Antwort darauf bleibt die Politik bisher schuldig. Weder das Bundesgesundheitsministerium noch die ABDA haben über symbolische Stellungnahmen hinaus reagiert. Die strukturelle Ungleichheit ist real – und juristisch akzeptiert.
Diese Ohnmacht mündet in neuen Formen des Protests. Marcus Berz, Geschäftsführer des Blisterzentrums Blister Care, wendet sich in einem offenen Brief an Günther Jauch – jenen Fernsehmoderator, der als Werbegesicht für Shop Apotheke (einem DocMorris-Konkurrenten, aber strukturell vergleichbar) steht. Der Brief ist mehr als ein Appell. Er ist ein Deutungsversuch: Was bedeutet es, wenn eine bekannte Persönlichkeit ihre mediale Autorität verleiht – nicht einem Arzneimittel, sondern einer Marktstruktur? Berz spricht von einem „Gesicht ohne Verantwortung“ und trifft damit den Nerv vieler Apothekenleiterinnen und -leiter. Denn es ist genau diese mediale Asymmetrie, die eine strukturelle Schieflage emotional auflädt: Der Versandhandel hat Reichweite, Prominenz, Ressourcen. Die Apotheke hat Personal, Haftung, Verantwortung.
In dieser Gemengelage geraten auch andere Regeln ins Rutschen. So warnen Apotheken vor dem unkontrollierten Handel mit dem verschreibungspflichtigen Tierarzneimittel Oridermyl. Das Präparat – eigentlich zur topischen Behandlung otologischer Infektionen bei Hunden und Katzen gedacht – ist in Deutschland nicht zugelassen, wird jedoch regelmäßig über Ebay angeboten. Dabei enthält Oridermyl unter anderem Permethrin – ein Insektizid, das bei Hunden unproblematisch, bei Katzen jedoch potenziell toxisch ist. Dass solche Produkte in einem freien digitalen Markt kursieren, ohne dass regulatorische Eingriffe greifen, zeigt das eigentliche Problem: Plattformlogik ersetzt Arzneimittelsicherheit.
Die Apothekenpflicht, die Fachberatung, die Rezeptprüfung – all das gilt nicht im digitalen Zwischenhandel. Ein Apotheker, der anonym bleiben möchte, schildert, dass er Oridermyl regelmäßig auf Kundenrechnungen sieht – nicht von ihm abgegeben, aber über Plattformen bestellt. Die Dosen stammen aus Frankreich, Polen oder Belgien, oft ohne Beipackzettel oder mit falschen Dosierungshinweisen. Das Bundesamt für Verbraucherschutz prüft zwar punktuell, doch der digitale Raum ist zu schnell, zu dezentral, zu autonom. Hier entsteht eine Schattenversorgung – nicht nur bei Tierarzneimitteln, sondern zunehmend auch im Graubereich von Nahrungsergänzungsmitteln, Lifestyle-Präparaten und selbstmedikationsnahen Arzneien.
Die politische Reaktion? Kaum vorhanden. Während Plattformen von regulatorischen Entlastungen profitieren, weil sie formal nur Anbieter „vermitteln“, gelten für Apotheken strenge Pflichten. Dokumentation, Rückverfolgung, Rezeptprüfung, pharmazeutische Beratung – all das wird nicht honoriert, sondern vorausgesetzt. Im Gegenteil: Wird ein Formfehler übersehen, droht Retaxation. Wird ein Rezept als falsch entlarvt, bleibt der Betrieb auf dem Schaden sitzen. Wird ein Tierarzneimittel auf Ebay verkauft, haftet niemand.
In dieser strukturellen Schieflage verliert nicht nur die Apotheke – es verliert das Prinzip geregelter Versorgung. Denn wenn Vertrauen zur Ware wird, wenn Sichtbarkeit stärker wirkt als Legitimation, wenn Preis Vorteile sticht, dann zerfällt das System von innen. Der BGH hat ein Urteil gesprochen – sauber, europarechtlich korrekt, formal unanfechtbar. Doch die Wirkung geht über Recht hinaus. Sie trifft das Fundament: die Gleichbehandlung. Wenn Boni nur bei bestimmten Kanälen erlaubt sind, wird Preisbindung zur Marktverzerrung – und Recht zum Wettbewerbsfaktor.
Besonders bitter ist dies für all jene, die strukturelle Versorgung sichern: Apotheken in ländlichen Gebieten, Nacht- und Notdienste, Pflegeheimversorgung, Medikationsmanagement. Sie arbeiten nicht auf Margenmaximierung, sondern auf Stabilität. Ihre Leistungen sind nicht bonifizierbar, sondern systemrelevant. Doch das System differenziert nicht nach Verantwortung, sondern nach Sitzland.
Im Kontext der aktuellen GKV-Finanzkrise, steigender Krankenkassenbeiträge, massiver Bürokratie in der Arzneimittelabrechnung und sinkender Gründungszahlen bei Apotheken ist dieses Urteil ein strategischer Katalysator – für Entmutigung, für Rückzug, für Frustration. Und es ist ein Testfall für Politik: Wird Versorgungspolitik noch gemacht – oder nur noch marktbegleitend reagiert?
Auch auf europäischer Ebene wird man diese Entscheidung lesen. In Frankreich, wo die Preisbindung deutlich rigider ist, oder in Österreich, wo Apotheken faktisch nicht in Konkurrenz zu Versendern stehen, wird man das deutsche Modell bald als Beispiel für Deregulierung unter Berufung auf Rechtsgleichheit zitieren. Was fehlt, ist eine europäische Arzneimittelstrategie, die Versorgung als Schutzgut behandelt – nicht als Ware. Solange das nicht geschieht, bleibt der nationale Markt zersplittert, der digitale Markt entgrenzt – und das Vertrauen fragil.
Es geht in letzter Konsequenz nicht um Boni. Es geht um Verbindlichkeit. Wer sich auf die Apotheke vor Ort verlässt, erwartet mehr als ein Preisversprechen. Er erwartet Kontrolle, Verfügbarkeit, Richtigkeit, Nähe. Plattformen versprechen das Gegenteil – Freiheit, Schnelligkeit, Auswahl. Der Unterschied ist legitim – wenn die Regeln gleich sind. Doch solange der Rechtsrahmen Unterschiede zementiert, wird aus Legitimität ein Vorteil. Und aus dem Vorteil ein Risiko – für alle, die nicht mehr wissen, ob Beratung noch zählt, wenn der Bonus gewinnt.
Dies ist kein Schluss, der gelesen werden will – sondern eine Wirkung, die bleibt, wenn das Verstehen längst vorbei ist. Was nicht gesagt wurde, wirkt trotzdem. Nicht für alle. Nur für jene, die hören, was zwischen den Sätzen spricht.
Es geht in letzter Konsequenz nicht um Boni. Es geht um Verbindlichkeit. Wer sich auf die Apotheke vor Ort verlässt, erwartet mehr als ein Preisversprechen. Er erwartet Kontrolle, Verfügbarkeit, Richtigkeit, Nähe. Plattformen versprechen das Gegenteil – Freiheit, Schnelligkeit, Auswahl. Der Unterschied ist legitim – wenn die Regeln gleich sind. Doch solange der Rechtsrahmen Unterschiede zementiert, wird aus Legitimität ein Vorteil. Und aus dem Vorteil ein Risiko – für alle, die nicht mehr wissen, ob Beratung noch zählt, wenn der Bonus gewinnt. Genau an dieser Stelle versagt das System: Es schützt nicht die Verantwortung, sondern den Wettbewerb. Es unterscheidet nicht nach Rolle, sondern nach Reichweite. Und es erkennt nicht, dass Versorgung keine Ware ist – sondern Struktur. Wer das verkennt, wird das System verlieren, lange bevor es bricht. Denn was das Urteil erlaubt, ist juristisch korrekt – aber gesellschaftlich blind. Wer heute Recht spricht, muss wissen, wem morgen die Verantwortung fehlt. Und wer Boni gibt, ohne Halt zu schaffen, stiftet nicht Wahlfreiheit, sondern Zerfall.
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