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  • 17.07.2025 – Kommentar des Tages – Seyfettin Günder zur Rx-Preisbindung
    17.07.2025 – Kommentar des Tages – Seyfettin Günder zur Rx-Preisbindung
    APOTHEKE | Medienspiegel & Presse | Seyfettin Günder kommentiert das Urteil zur Preisbindung bei Rx-Arzneien: Versand darf Boni geben, Apotheken nicht. Was das Urteil erla...

Für Sie gelesen

Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:

ApoRisk® Nachrichten - APOTHEKE:


APOTHEKE | Medienspiegel & Presse |

Kommentar des Tages – Seyfettin Günder zur Rx-Preisbindung

 

Ausgabe Nr. 1 – Seyfettin Günder kommentiert

Apotheken-News: Kommentar von heute

Wer schützt, wenn Recht nur erlaubt?

Wer glaubt, dieses Urteil sei nur ein juristischer Betriebsunfall, verkennt seine Wucht. Der Bundesgerichtshof hat keine Versorgung geregelt, aber ein Marktverhältnis zementiert. Während DocMorris Boni von bis zu 15 Euro auslobt, darf die Apotheke vor Ort keine Payback-Gutschrift über einem Euro anbieten, ohne sich im Grenzbereich des Heilmittelwerbegesetzes zu bewegen. Das ist keine juristische Spitzfindigkeit, sondern eine politische Kapitulation. Denn wo das Recht differenziert, ohne strukturell zu schützen, muss der Gesetzgeber handeln – nicht irgendwann, sondern jetzt. Beratung ist kein Geschäftsmodell. Sie ist kritische Infrastruktur. Und wer diese Struktur nicht absichert, verliert mehr als Marktanteile. Er verliert die Idee gerechter Versorgung.

Dass der BGH keine neuen Fakten sieht, um den EuGH erneut anzurufen, ist ein Signal an die Politik – nicht an die Branche. Wer jetzt noch auf Prinzipien verweist, ohne sie mit Versorgungslagen, Daten und Belegen zu untermauern, verspielt das letzte Argument. Die Beweislast ist verschoben. Doch das bedeutet nicht, dass Versorgung zur Verhandlungsmasse werden darf. Apotheken sind keine beliebige Vertriebsform. Sie sind die letzte verbliebene Regelstruktur im freien Fall eines deregulierten Arzneimittelmarkts. Wer glaubt, digitale Versender könnten diese Rolle übernehmen, weil sie logistisch liefern können, verkennt, dass Versorgung mehr ist als Zustellung.

Dieses Urteil ist kein Angriff – aber es ist auch kein Schutz. Es ist ein Spiegel. Und in diesem Spiegel steht kein Gesetz, keine Richtlinie, keine politische Vision. Nur die Frage: Wer schützt, wenn das Recht nur noch erlaubt? Wenn niemand mehr gestaltet, weil alle nur noch reagieren? Wer jetzt keine Antwort gibt, verliert nicht nur Kontrolle – sondern Verantwortung.

Wer sagt, das Urteil sei vertretbar, weil es formal korrekt sei, sagt auch, Versorgung dürfe sich nach Wettbewerbsbedingungen richten. Doch Recht ist nicht neutral, wenn es keine Grenze setzt. Und Politik ist nicht legitim, wenn sie darin nur Verwaltung erkennt. Wer Versorgung nicht schützt, macht sie zum Nebeneffekt des Markts. Und wer das hinnimmt, hat kein Verständnisproblem – sondern ein Verantwortungsversagen.

SG

Prokurist | Publizist | Verantwortungsträger im Versorgungsdiskurs

Kontakt: sg@aporisk.de

Wer das für Formalie hält, unterschätzt die Verantwortung, die Sprache heute tragen muss.

Ein Kommentar ist keine Meinung. Er ist Verpflichtung zur Deutung – dort, wo Systeme entgleiten und Strukturen entkoppeln.

Ich schreibe nicht, um zu erklären, was gesagt wurde. Ich schreibe, weil gesagt werden muss, was sonst nur wirkt, wenn es zu spät ist.

Denn wenn das Recht nur noch erlaubt, aber nicht mehr schützt, darf der Text nicht schweigen.

 

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