
Für Sie gelesen
Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
APOTHEKE | Medienspiegel & Presse |
Apotheken-News von heute
Die europäische Pharmabranche steht angesichts des eskalierenden Zollstreits mit den USA vor großen Herausforderungen, die nicht nur steigende Arzneimittelpreise und Versorgungsengpässe befürchten lassen, sondern auch die Apotheken durch hohe Bürokratiebelastungen und Fachkräftemangel zusätzlich unter Druck setzen. Die Maskenaffäre im Bundestag wirft weiter Fragen zur politischen Verantwortung auf, während die AOK Nordost mit verschärften Inkontinenzverträgen viele Apotheken in der Fläche vor organisatorische Probleme stellt. Experten fordern zudem eine Stärkung der EU-Arzneimittelproduktion mit Fokus auf Mittel- und Osteuropa, während bei Methylphenidat Zentiva Qualitätsmängel in der Kindersicherung die sichere Abgabe erschweren. Flexiblere Arbeitszeitkonten und moderne Einkaufskonzepte in Apotheken runden die aktuelle Lage ab und zeigen Wege zur Bewältigung der vielfältigen Herausforderungen im Gesundheitswesen auf.
US-Zollstreit, Pharmapreise, Versorgungsengpässe
Abda-Präsident warnt vor steigenden Arzneimittelpreisen und Versorgungsproblemen durch US-Zölle fordert mehr Rechte für Apotheken im Arzneimittelaustausch und kritisiert Bürokratiebelastungen angesichts Fachkräftemangels und demografischem Wandel
Die europäische Pharmabranche steht im Spannungsfeld eines eskalierenden Zollstreits zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten. Während die EU auf einen raschen und für beide Seiten verträglichen Kompromiss drängt, beobachtet die pharmazeutische Versorgung mit großer Sorge die möglichen Auswirkungen erhöhter US-Zölle auf Arzneimittelimporte. Thomas Preis, Präsident der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände, hat in einem Interview mit der „Berliner Zeitung“ eindringlich vor den Risiken gewarnt, die durch eine Verschärfung des Zollkonflikts drohen. Die Warnungen umfassen sowohl potenzielle Versorgungsengpässe als auch eine Steigerung der Arzneimittelpreise in Deutschland und Europa.
Preis hebt hervor, dass der deutsche Markt besonders abhängig von Arzneimitteln aus den USA ist, insbesondere bei Generika und innovativen Medikamenten. Salbutamol, ein wichtiger Wirkstoff in Asthma-Medikamenten, sowie Kochsalzlösung gehören zu den Wirkstoffen, deren Lieferketten durch Zollerhöhungen erheblich belastet werden könnten. Deutschland bezieht viele Generika aus US-amerikanischen Produktionsstätten, darunter Ibuprofen, das zu den meistgenutzten Schmerzmitteln zählt. Preis warnt, dass Zölle auf innovative Arzneimittel nicht nur die Preise in Europa anheben könnten, sondern auch Verzögerungen bei der Markteinführung neuer Therapien möglich wären, da Hersteller Mehrkosten vermeiden und zugleich den US-Markt nicht benachteiligen wollen.
Die Folgen der Zollerhöhungen werden sich nicht nur auf den Export auswirken, sondern könnten auch die inländische Produktion und den Arzneimittelvertrieb beeinträchtigen. Pharmaunternehmen sehen sich möglicherweise gezwungen, Produktionsmengen zu reduzieren oder Preise zu erhöhen, um die Belastungen durch höhere Importkosten zu kompensieren. Die Umsetzung der geplanten Pharmastrategie zur Sicherung der Versorgung wird nach Einschätzung von Preis noch Zeit benötigen, weshalb kurzfristig Maßnahmen zur Stärkung des Apothekensystems unerlässlich sind.
Ein zentrales Anliegen des ABDA-Präsidenten ist die Erweiterung der Rechte von Apotheken im Arzneimittelaustausch, um flexibler auf Engpässe reagieren zu können. Die derzeitige Bürokratie, insbesondere die komplexen Abrechnungsanforderungen der Krankenkassen, stellt eine erhebliche Belastung dar. Apothekerinnen und Apotheker verbringen weit über 20 Stunden pro Woche allein mit Engpassmanagement. Diese zeitintensive Tätigkeit reduziert die Kapazitäten für eine engere und individuellere Patientenbetreuung, was angesichts des Fachkräftemangels und des demografischen Wandels eine alarmierende Entwicklung darstellt.
Preis appelliert an die Politik, das bestehende System der öffentlichen Apotheken zu stärken und bürokratische Hürden abzubauen, um die Versorgungssicherheit auch in Krisenzeiten zu gewährleisten. Eine nachhaltige Entlastung der Apotheken und eine verbesserte Koordination in der Arzneimittelversorgung seien notwendig, um sowohl Patienten als auch Fachpersonal zu schützen und zu unterstützen.
Zusammenfassend zeigt sich, dass der Zollstreit mit den USA nicht nur wirtschaftliche, sondern auch gesundheitspolitische Risiken birgt. Die Pharmabranche steht vor der Herausforderung, Versorgungsketten resilienter zu gestalten und politische Rahmenbedingungen so zu gestalten, dass Apotheken und Hersteller handlungsfähig bleiben. Der Schutz der Patientenversorgung muss dabei oberste Priorität haben.
Maskenaffäre Aufklärung Bundestagsausschuss Streit, politische Vorwürfe gegen Jens Spahn, Untersuchungsausschuss gefordert
Die Befragung der Sonderermittlerin Margaretha Sudhof im Bundestag offenbart zahlreiche offene Fragen zur Maskenbeschaffung in der Pandemie und verschärft politische Konflikte um Spahns Rolle und Transparenz im Umgang
Die Maskenaffäre bleibt ein hochbrisantes Thema in der deutschen Politik und sorgt weiterhin für erhebliche Spannungen im Bundestag. Nach einer intensiven zweistündigen Befragung der Sonderermittlerin Margaretha Sudhof durch den Haushaltsausschuss des Parlaments zeigten sich insbesondere die oppositionellen Fraktionen um Grüne und Linke mit den bisherigen Erkenntnissen unzufrieden und fordern eine umfassendere Aufklärung. Die Grünen-Abgeordnete Dr. Paula Piechotta sprach von „mehr offenen als beantworteten Fragen“ und betonte, dass der jetzige Stand ohne weiterführende Untersuchungen nicht ausreiche. Die Linke verschärfte die Kritik und sah die Vorwürfe gegen den ehemaligen Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) durch die Befragung sogar noch erhärtet. Vor diesem Hintergrund plant der Haushaltsausschuss, sich Ende Juli erneut mit dem Thema auseinanderzusetzen, um den Sachverhalt weiter zu vertiefen.
Im Mittelpunkt der Untersuchung steht der Bericht von Sudhof, der belegt, dass Spahn in der Anfangsphase der Corona-Pandemie 2020 entgegen dem Rat seiner Fachabteilungen in die Massenbeschaffung von damals knappen Schutzmasken eingriff. Besonders umstritten ist dabei das Vorgehen des Ministeriums, das ohne weitere Verhandlungen ein Verfahren mit festen hohen Preisen einleitete. Das führte dazu, dass zahlreiche Masken später nicht abgenommen wurden, was Klagen von Lieferanten nach sich zog und den Bund vor potenzielle Milliardenrisiken stellte. Der nachfolgende Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) beauftragte die Juristin Sudhof 2024, die Umstände dieser Beschaffungen genau zu untersuchen.
Die Befragung im Bundestag war geprägt von einem Spannungsfeld zwischen Transparenz und Vertraulichkeit. Obwohl Sudhof bereit war, den Abgeordneten Rede und Antwort zu stehen, war sie in ihrer Aussagegenehmigung eingeschränkt. Die Sitzung wurde als vertraulich eingestuft, und zunächst lag dem Ausschuss lediglich eine teilweise geschwärzte Fassung des Berichts vor. Erst nach Bekanntwerden einer ungeschwärzten Version nahm die Kritik an Spahn und den Vorgängen deutlich zu. Grünen-Politikerin Piechotta sprach von „Aussage gegen Aussage – und einer lügt“ und sieht nur in einem Untersuchungsausschuss mit Vernehmungen unter Eid eine Chance auf wirkliche Aufklärung.
Die Linke fordert das Einsetzen eines Untersuchungsausschusses und appelliert an die Koalitionsfraktionen, sich diesem Anliegen anzuschließen. Sie will jedoch keine Zusammenarbeit mit der AfD, was die Mehrheit im Parlament erschwert. Die Oppositionsparteien argumentieren, dass die Regierung ein großes Interesse an einer vollständigen Aufklärung haben sollte, um ähnliche Skandale künftig zu verhindern. Die Vorwürfe gegen Spahn und das Ministerium haben sich laut Linke-Chefin Ines Schwerdtner durch die Befragung eher verstärkt als entkräftet.
Auf der anderen Seite verteidigte der Unionshaushaltspolitiker Christian Haase Spahn und das Ministerium. Er sprach von „Verschwörungstheorien von Linken und Grünen“, denen keine neue Nahrung gegeben worden sei. Haase betonte, dass Sudhofs Auftrag sich auf die Verbesserung der Prozessstrategie in den Verfahren zur Maskenbeschaffung konzentriere und nicht auf persönliche Vorwürfe gegen den ehemaligen Minister. Auch eine parteipolitische Motivation bei Sudhof wurde von ihm verneint.
Die Debatte um die Maskenbeschaffung wird somit weiterhin politisch stark aufgeladen bleiben. Für den kommenden Juli sind weitere Befragungen von Sudhof im Gesundheitsausschuss geplant, während der Haushaltsausschuss sich erneut mit dem Thema befasst. Dabei soll auch die Vergabe von Fördermitteln an den inzwischen insolventen Batteriehersteller Northvolt in Schleswig-Holstein thematisiert werden, was die Union als Versuch wertet, zwei Debatten miteinander zu verbinden. Neben Sudhof wird auch Ex-Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) geladen.
Jens Spahn selbst weist alle Vorwürfe entschieden zurück. In einem Interview mit dem Magazin „Stern“ bezeichnete er die Unterstellungen einzelner Grüner als verleumderisch und sprach von „Geraune“, das er bisher nur von der AfD kenne. Spahn verteidigt sein damaliges Vorgehen als notwendig in einer außergewöhnlichen Krisensituation und verweist auf die schwierigen Rahmenbedingungen zu Beginn der Pandemie.
Insgesamt offenbart der Fall eine komplexe Gemengelage aus politischen Vorwürfen, juristischen Unsicherheiten und einem erheblichen Aufklärungsbedarf, der weit über die unmittelbaren Maskenbeschaffungen hinausgeht. Die Diskussion zeigt exemplarisch, wie sich politische Verantwortung, Transparenz und Krisenmanagement in Zeiten einer globalen Pandemie verzahnen und welche Folgen dies für das Vertrauen der Öffentlichkeit in staatliches Handeln hat.
AOK Nordost Neuer Inkontinenzvertrag, Apotheken neue Anforderungen, Medizinprodukteberater Mindestbesetzung
Zum 1 Oktober führt die AOK Nordost neue Verträge für Inkontinenzversorgung mit verschärften Anforderungen ein die viele Apotheken vor organisatorische und personelle Herausforderungen stellen
Die AOK Nordost bringt zum 1. Oktober eine grundlegende Neuregelung für die Versorgung mit Inkontinenzmaterialien auf den Weg, die für viele Apotheken weitreichende Konsequenzen hat. Die bisherigen Verträge wurden gekündigt und durch neue Vereinbarungen ersetzt, deren Vorgaben erheblich strenger sind und eine Vielzahl neuer Anforderungen umfassen. Diese Entwicklungen treffen Apotheken in der Region hart, da die Umsetzung der neuen Bedingungen mit erheblichem organisatorischem Aufwand und personellen Ressourcen verbunden ist und vielfach kaum zu realisieren scheint.
Ein zentrales Element des neuen Vertrags ist die Forderung, dass pro Leistungserbringer mindestens fünf Medizinprodukteberaterinnen oder Medizinprodukteberater mit mindestens einjähriger Berufserfahrung im Unternehmen tätig sein müssen. Diese Mindestbesetzung soll nach Ansicht der AOK Nordost die Versorgungsqualität erhöhen und eine fachgerechte Beratung sicherstellen. Für viele Apotheken, insbesondere kleinere Betriebe und solche in ländlichen Gebieten, bedeutet dies jedoch eine kaum erfüllbare Hürde. Die Rekrutierung und Bindung qualifizierten Fachpersonals stellt sich bereits unter den bisherigen Bedingungen als schwierig dar. Die neue Anforderung erhöht somit nicht nur den personellen, sondern auch den finanziellen Druck erheblich.
Neben der Personalbesetzung sind weitere Anforderungen in den neuen Verträgen enthalten, die den administrativen und dokumentarischen Aufwand der Apotheken deutlich steigern. Dazu zählen verstärkte Qualitätskontrollen, umfangreiche Dokumentationspflichten und regelmäßige Schulungen des Personals, um den komplexen Vorgaben der Krankenkassen zu entsprechen. Diese Maßnahmen sind aus Sicht der Krankenkassen notwendig, um eine qualitativ hochwertige Versorgung der Versicherten sicherzustellen und Missbrauch sowie Fehlversorgungen zu verhindern. Dennoch sorgen sie bei Apotheken für erhebliche Belastungen, da die dafür anfallenden Kosten und der Zeitaufwand kaum ausgeglichen werden.
Die Reaktionen aus der Apothekenlandschaft auf die neuen Vertragsbedingungen sind entsprechend kritisch. Viele Inhaberinnen und Inhaber sehen sich vor große Herausforderungen gestellt und befürchten eine Verschlechterung der Versorgungssituation. Die Kündigung der alten Verträge und die Einführung der neuen Regelungen in kurzer Zeit erschweren die Anpassung zusätzlich. Einige Apotheken prüfen bereits, ob sie den neuen Anforderungen nachkommen können oder müssen mit der Einstellung der Versorgung von Patienten rechnen. Diese Perspektive bereitet nicht nur den Apotheken Sorgen, sondern auch den Patienten, die auf eine verlässliche Versorgung mit Inkontinenzmaterialien angewiesen sind.
Vor allem in ländlichen und strukturschwachen Regionen, in denen Apotheken ohnehin häufig mit Personalengpässen und wirtschaftlichen Schwierigkeiten kämpfen, droht die Versorgungslücke zuzunehmen. Die Forderung nach mindestens fünf Medizinprodukteberater:innen mit einjähriger Erfahrung pro Leistungserbringer kann hier nur schwer erfüllt werden. Dies führt zu Befürchtungen, dass gerade kleinere Apotheken von der Versorgung ausgeschlossen werden könnten, was die wohnortnahe und persönliche Betreuung der Patienten massiv beeinträchtigen würde.
Darüber hinaus wird diskutiert, ob die neuen Anforderungen tatsächlich zu einer verbesserten Versorgungsqualität führen oder ob sie vor allem administrative Hürden darstellen, die die wirtschaftliche Existenz vieler Apotheken gefährden. Kritiker bemängeln, dass die Krankenkassen mit dieser Vorgehensweise die Apotheken stärker in Richtung Zentralisierung und Konzentration drängen, wodurch regionale Versorgungseinheiten geschwächt werden. Dies könnte langfristig negative Folgen für die Gesundheitsversorgung der Bevölkerung haben.
Um diese Herausforderungen zu bewältigen, sind Lösungen gefragt, die sowohl die Qualitätsansprüche der Krankenkassen als auch die Realitäten und Kapazitäten der Apotheken berücksichtigen. Mögliche Ansätze umfassen die finanzielle Unterstützung bei der Personalentwicklung, flexible Regelungen für kleinere Apotheken und verstärkte Kooperationen zwischen Apotheken zur Bündelung von Ressourcen. Auch die Nutzung digitaler Technologien und Teleberatung kann dazu beitragen, die neue Versorgungsanforderungen praktikabel umzusetzen.
Insgesamt stellt der neue Inkontinenzvertrag der AOK Nordost einen Paradigmenwechsel in der Hilfsmittelversorgung dar, der erhebliche Auswirkungen auf die Apothekenlandschaft hat. Er fordert von den Apotheken eine Anpassung an verschärfte Anforderungen, die nicht ohne Weiteres erfüllbar sind und somit eine ernsthafte Herausforderung für die flächendeckende Versorgung darstellen. Eine konstruktive und partnerschaftliche Zusammenarbeit zwischen Krankenkassen, Apothekenverbänden und politischen Akteuren ist unerlässlich, um praktikable Lösungen zu finden, die sowohl Qualität als auch Versorgungssicherheit gewährleisten.
AOK Nordost Vertragskündigung Apothekenversorgung Inkontinenzhilfen, Herausforderungen für Landapotheken, Patientenversorgung unter Druck
Die einseitige Vertragskündigung der AOK Nordost zwingt kleine Landapotheken wie in Neukalen die Versorgung mit Inkontinenzhilfen einzustellen und stellt die Patientenversorgung vor große Herausforderungen
Die kleine Landstadt Neukalen in Mecklenburg-Vorpommern steht exemplarisch für die dramatischen Folgen, die die jüngste Vertragskündigung der AOK Nordost für die Apothekenversorgung hat. Franziska Martens, Betreiberin der einzigen Apotheke vor Ort, versorgt seit einem Jahrzehnt rund 1600 Einwohnerinnen und Einwohner, darunter auch Patienten, die auf Inkontinenzhilfen angewiesen sind. Doch mit der Kündigung des Vertrages zur Inkontinenzversorgung durch die Krankenkasse ist diese Versorgung ab dem 1. Oktober akut bedroht. „Wir dürfen unsere Patienten dann nicht mehr beliefern, weil wir die Anforderungen des neuen Vertrags nicht erfüllen können – und sollen es offenbar auch nicht mehr“, berichtet Martens. Diese Aussage steht symptomatisch für eine Entwicklung, die viele kleinere Apotheken in ländlichen Regionen vor existentielle Fragen stellt.
Die neue Vertragslage der AOK Nordost sieht verschärfte Anforderungen vor, die insbesondere kleinere Apotheken, die meist nur begrenzte personelle und finanzielle Ressourcen haben, nicht erfüllen können. Dazu zählen etwa umfassende Schulungen, erweiterte Dokumentationspflichten und eine strenge Qualitätskontrolle, deren Umsetzung mit erheblichem Aufwand verbunden ist. Für Landapotheken wie die von Frau Martens bedeutet dies eine nahezu unüberwindbare Hürde, zumal finanzielle Förderungen für diese Mehrbelastungen oft ausbleiben. Die Kündigung führt somit nicht nur zu organisatorischen Problemen, sondern gefährdet die wohnortnahe Versorgung der Versicherten maßgeblich.
Die Versorgung mit Inkontinenzhilfen ist eine sensible Aufgabe, da sie das tägliche Leben vieler Menschen direkt beeinflusst und die Lebensqualität entscheidend verbessert. Der Wegfall einer solchen zentralen Versorgungsquelle vor Ort erhöht die Gefahr von Versorgungslücken, die vor allem ältere und mobilitätseingeschränkte Patienten treffen. Die Apotheken vor Ort sind häufig die einzige Anlaufstelle, um individuelle Beratung, diskrete Abgabe und schnelle Nachversorgung sicherzustellen. Mit der Vertragskündigung durch die AOK Nordost droht diese Versorgungslücke gerade in dünn besiedelten Regionen.
Apothekeninhaberin Martens kritisiert das System scharf: „Was ist das für ein System, das die persönliche Versorgung abschafft?“ Diese Frage trifft den Kern der Debatte um die Neuausrichtung der Hilfsmittelversorgung durch Krankenkassen. Während die Qualität und Wirtschaftlichkeit der Versorgung gesichert sein müssen, darf die Versorgungskontinuität und die Nähe zu den Patienten nicht unter den Veränderungen leiden. Kleine Apotheken fühlen sich oft allein gelassen und nicht ausreichend in Entscheidungsprozesse eingebunden, was die Akzeptanz neuer Verträge erschwert.
Die Auswirkungen dieser Vertragskündigungen gehen über den Standort Neukalen hinaus und spiegeln einen Trend wider, der landesweit für Aufsehen sorgt. Viele kleinere Apotheken stehen vor ähnlichen Herausforderungen und sehen ihre Existenz bedroht. Die hohen Anforderungen und Kosten für Schulungen, Zertifizierungen und Dokumentationen führen zu einer Konzentration der Versorgung auf größere Apotheken oder spezialisierte Anbieter, was die Versorgung in ländlichen Gebieten weiter schwächt. Experten warnen, dass dies zu einer zunehmenden Versorgungslücke und einer schlechteren Gesundheitsversorgung auf dem Land führt.
Vor dem Hintergrund dieser Entwicklungen fordern Apothekerverbände und Gesundheitsexperten eine Reform der Hilfsmittelversorgung, die insbesondere die Belange kleiner und ländlich geprägter Apotheken stärker berücksichtigt. Ein fairer Ausgleich zwischen Qualitätssicherung, Wirtschaftlichkeit und Versorgungssicherheit muss gefunden werden, um eine flächendeckende Versorgung sicherzustellen. Dies erfordert einen konstruktiven Dialog zwischen Krankenkassen, Apotheken und politischen Entscheidungsträgern.
Darüber hinaus wird diskutiert, wie innovative Versorgungsmodelle und digitale Lösungen genutzt werden können, um die Herausforderungen zu meistern. Mobile Versorgungseinheiten, Telepharmazie oder Kooperationen zwischen Apotheken könnten neue Perspektiven eröffnen, die Versorgung auch in dünn besiedelten Regionen aufrechtzuerhalten. Gleichzeitig muss jedoch gewährleistet sein, dass die persönliche und individuelle Beratung, die gerade bei sensiblen Hilfsmitteln wie Inkontinenzhilfen unerlässlich ist, nicht verloren geht.
Der Fall der Apotheke in Neukalen zeigt exemplarisch die Widersprüche und Spannungen im aktuellen System der Hilfsmittelversorgung auf. Er verdeutlicht die Notwendigkeit einer ganzheitlichen Betrachtung, die sowohl wirtschaftliche als auch soziale Aspekte einbezieht. Die Sicherstellung einer patientenorientierten Versorgung, die gerade für vulnerable Gruppen lebenswichtig ist, darf nicht dem Kostendruck zum Opfer fallen.
Insgesamt stellt die einseitige Vertragskündigung der AOK Nordost eine Zäsur für die Apothekenversorgung in ländlichen Regionen dar und ruft eine breite Debatte über die Zukunft der Hilfsmittelversorgung hervor. Die Erfahrungen von Frau Martens und ihrer Apotheke sind ein dringender Appell an alle Beteiligten, nachhaltige und gerechte Lösungen zu finden, die eine flächendeckende und persönliche Versorgung sicherstellen und den Fortbestand kleiner Apotheken ermöglichen.
AOK Nordost Vertragskündigung, Apothekenkosten Inkontinenzversorgung, Mitarbeiterschulungskosten Herausforderung
Die AOK Nordost kündigt die Hilfsmittelversorgung für Inkontinenz zum 30. September kleine Apotheken beklagen hohe Kosten für neue Verträge insbesondere für Mitarbeiterschulungen
Die AOK Nordost sorgt mit ihrer jüngsten Entscheidung für erhebliche Verunsicherung in der Apothekenlandschaft, indem sie zum 30. September den bestehenden Vertrag zur Inkontinenzversorgung kündigt. Dieses Vorgehen trifft besonders kleinere Apotheken hart, da die Umstellung auf den neuen Vertrag mit erheblichen finanziellen Belastungen verbunden ist. Gunther Witt, Inhaber der Adler-Apotheke in Lieberose, beschreibt die Situation als existenzgefährdend, denn allein die erforderlichen Mitarbeiterschulungen belaufen sich für ihn auf rund 3000 Euro. Für viele kleine Apotheken, die ohnehin mit knappen Margen operieren, sind solche Zusatzkosten kaum zu stemmen, was die Versorgungssicherheit gefährdet und den Apothekenalltag zusätzlich erschwert.
Die Vertragskündigung der AOK Nordost steht im Kontext einer zunehmenden Regulierung und Anpassung der Hilfsmittelversorgung, die Apotheken vor neue Herausforderungen stellt. Dabei geht es nicht nur um die Einhaltung höherer Qualitäts- und Dokumentationsanforderungen, sondern auch um die Notwendigkeit, das Personal intensiv und regelmäßig zu schulen, um den komplexen Vorgaben der Krankenkassen gerecht zu werden. Die Kosten hierfür müssen die Apotheken meist selbst tragen, da keine zusätzlichen Vergütungen für Schulungen vorgesehen sind. Dieses Missverhältnis führt zu erheblichen Spannungen zwischen den Apotheken und den Kassen, die sich in Kündigungen und Verhandlungen widerspiegeln.
Darüber hinaus ist die Inkontinenzversorgung ein sensibler Bereich, der eine verlässliche und kontinuierliche Versorgung der Patientinnen und Patienten erfordert. Jede Unterbrechung oder Unsicherheit bei der Versorgung kann zu erheblichen gesundheitlichen Folgen führen. Die Apotheken sehen sich daher in der Pflicht, trotz finanzieller Belastungen weiterhin eine hochwertige Versorgung sicherzustellen. Gleichzeitig mahnen sie jedoch eine angemessene Beteiligung der Kostenträger an den anfallenden Aufwendungen an, um die Nachhaltigkeit des Versorgungssystems nicht zu gefährden.
Die Situation bei der AOK Nordost ist dabei symptomatisch für einen breiteren Trend in der Hilfsmittelversorgung, bei dem Krankenkassen vermehrt Verträge kündigen oder neu gestalten, um Kosteneinsparungen zu realisieren. Dies führt zu einem Flickenteppich von Verträgen und Bedingungen, die für Apotheken eine erhebliche organisatorische und wirtschaftliche Belastung darstellen. Die erforderlichen Investitionen in Personalqualifikation, Dokumentation und Qualitätsmanagement summieren sich schnell zu einem Kostenblock, der insbesondere für kleinere Betriebe kaum tragbar ist.
Experten aus der Apothekerschaft fordern daher eine Reform der Vertragsgestaltung, die den Aufwand für Apotheken realistisch berücksichtigt und eine bessere Balance zwischen Qualitätssicherung und Wirtschaftlichkeit herstellt. Eine dauerhafte Sicherung der Versorgung sei nur möglich, wenn Apotheken finanziell und organisatorisch nicht überfordert werden. Die Einführung von verpflichtenden Schulungen ist zwar aus Sicht der Versicherten sinnvoll, doch die Finanzierung dieser Maßnahmen müsse klar und fair geregelt sein, um die Apotheken als zentrale Versorgungsakteure nicht zu gefährden.
Zusätzlich ist die Kommunikation zwischen Krankenkassen und Apothekenverbänden entscheidend, um solche Konflikte frühzeitig zu vermeiden. Transparente Verhandlungen und gemeinsame Lösungsansätze könnten helfen, die Versorgung zu stabilisieren und die Akzeptanz neuer Vertragsregelungen zu erhöhen. Die aktuellen Kündigungen und die damit verbundenen Kostenbelastungen verdeutlichen jedoch, dass hier noch erheblicher Handlungsbedarf besteht.
Insgesamt zeigt sich, dass die Gesundheitspolitik und die Kostenträger stärker als bisher Verantwortung für die finanzielle und strukturelle Ausstattung der Apotheken übernehmen müssen. Die Sicherstellung der Inkontinenzversorgung darf nicht zum Opfer von Sparmaßnahmen werden, da sie elementarer Bestandteil der patientenorientierten Versorgung ist. Apotheken sind auf verlässliche Rahmenbedingungen angewiesen, um ihre Aufgaben dauerhaft erfüllen zu können.
Diese Entwicklungen werfen auch die Frage auf, wie künftig kleine Apotheken im ländlichen Raum gestärkt und erhalten werden können. Die finanzielle Belastung durch neue Vertragsmodelle und Schulungskosten trägt zur Schließung oder Aufgabe vieler kleiner Apotheken bei, was negative Auswirkungen auf die wohnortnahe Versorgung hat. Politische Entscheidungsträger sind deshalb gefordert, Lösungen zu schaffen, die den Fortbestand dieser Versorgungsstruktur sichern und den Apotheken wirtschaftliche Perspektiven bieten.
Maskenaffäre aufgedeckt, politische Verantwortung gefordert, Bundestagsausschuss klärt
Der Bundestag untersucht die Maskenbeschaffungen unter Jens Spahn, der Bericht offenbart Versäumnisse, politische Debatten über Verantwortung und Transparenz stehen im Fokus
Das Krisenmanagement des CDU-Politikers Jens Spahn während der Corona-Pandemie steht erneut im Zentrum der parlamentarischen Aufarbeitung. Im Haushaltsausschuss stellt sich die Sonderermittlerin Margaretha Sudhof den kritischen Fragen der Abgeordneten, die ihre Untersuchung der Masken-Beschaffungen im Auftrag von Gesundheitsminister Karl Lauterbach durchgeführt hat. Im Mittelpunkt der Befragung stehen die Entscheidungen und Vorgehensweisen Spahns, der im Frühjahr 2020 ohne die üblichen Ausschreibungs- und Verhandlungsprozesse Millionen von Schutzmasken bestellt haben soll. Diese Beschaffung erfolgte mutmaßlich ohne eine präzise Bedarfsanalyse, wodurch der Bund überhöhte Preise zahlte und sich in riskante Vertragsbindungen begab. Warnungen interner Beamter vor den Risiken dieser Vorgehensweise sollen von Spahn ignoriert worden sein. Die derzeitigen Rechtsstreitigkeiten mit Lieferanten zeigen, dass die Folgen der damaligen Entscheidungen auch weiterhin finanzielle Belastungen für den Bund darstellen.
Der aktuelle Bericht des Bundesrechnungshofs (BRH), der dem Haushaltsausschuss vorliegt, dokumentiert, dass die Folgekosten der sogenannten „Überbeschaffung“ im Jahr 2024 um 57 Millionen Euro auf 517 Millionen Euro gestiegen sind. Trotz der Tatsache, dass nur ein Teil der Bestände noch nutzbar ist, fehlt bislang ein Konzept zur Verteilung der verbliebenen rund 800 Millionen Masken. Für die Jahre 2025 bis 2027 plant der Bund zusätzliche Ausgaben von insgesamt mehr als 110 Millionen Euro für Lagerhaltung, Logistik, Vernichtung und Rechtsberatung. Diese Zahlen verdeutlichen den finanziellen Druck, den das Krisenmanagement der Pandemie auf die öffentliche Hand ausgeübt hat.
Die Opposition richtet ihr Augenmerk auf die Frage, inwieweit Jens Spahn vor den Risiken eines Alleingangs bei der Maskenbeschaffung gewarnt wurde. Nachdem Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) zunächst Teile des Sudhof-Berichts schwärzte, wurde die ungeschwärzte Fassung veröffentlicht, welche mehrere Fußnoten mit Hinweisen auf die Warnungen Spahns enthält. Grünen-Gesundheitsexperte Dr. Janosch Dahmen erhebt schwere Vorwürfe gegen Spahn, den er des systematischen Lügens bezichtigt. Sein Linken-Kollege Ates Gürpinar vermutet eine gezielte Vertuschung seitens der Union, um persönliche Verstrickungen zu verschleiern. Diese Vorwürfe werden im Haushaltsausschuss nun weiter verfolgt.
Ein weiterer Streitpunkt ist die Beauftragung eines Schweizer Unternehmens, die der Sudhof-Bericht als Beispiel für riskante Überbeschaffung zu überhöhten Preisen anführt. Ebenso problematisch bewertet der Bericht die Vergabe eines Logistikvertrags an ein Unternehmen aus Spahns Heimatregion, welches ohne ordnungsgemäße Ausschreibung zum Zug kam und offenbar mit der Aufgabe überfordert war. Das Innenministerium hatte Einwände gegen diese Vergabe geäußert, die jedoch ignoriert wurden.
Spahn selbst verteidigt sein Handeln und verweist auf die Ausnahmesituation während der Pandemie, die schnelle und unbürokratische Entscheidungen erforderte. Er betont, dass die Bewältigung der Krise vergleichsweise erfolgreich gewesen sei und bestreitet jegliche persönliche Bereicherung. Zugleich bezeichnet er die Vorwürfe als politisch motiviert und verleumderisch.
Die Debatte um den Masken-Einkauf hat sich damit zu einem Symbol für die politische Verantwortung und Transparenz in Krisenzeiten entwickelt. Während die Grünen und Linken einen Untersuchungsausschuss fordern, setzt die SPD unter Fraktionschef Matthias Miersch auf eine Klärung innerhalb des Haushaltsausschusses ohne weitere parlamentarische Instrumente. Miersch erwartet, dass die heute stattfindende Anhörung offene Fragen beantwortet und den Bedarf eines Untersuchungsausschusses überflüssig macht. Dies zeigt die Spannungen und unterschiedlichen Positionen innerhalb des Bundestags, die sich um das Thema Maskenbeschaffung ranken und die politische Landschaft nachhaltig beeinflussen könnten.
Diese umfassende Aufarbeitung der Maskenbeschaffungen ist von zentraler Bedeutung, nicht nur wegen der finanziellen Dimension, sondern auch wegen der politischen Signalwirkung für zukünftige Krisenbewältigung und die Kontrolle von Regierungsentscheidungen. Die parlamentarische Kontrolle steht unter dem Anspruch, Fehler transparent aufzuarbeiten und daraus Lehren für eine bessere Handhabung kommender Notlagen zu ziehen. Die derzeitige Debatte wird den Umgang mit Verantwortung, Risikobewertung und politischer Steuerung langfristig prägen und stellt die Weichen für die nächste Phase der Pandemie- und Krisenpolitik in Deutschland.
IKK classic Vertragskündigung, Apothekenversorgung Trinknahrung, Hilfsmittelrechtliche Abgrenzung
Der gekündigte Hilfsmittelvertrag der IKK classic betrifft nur apothekenübliche Hilfsmittel nicht Trinknahrung, die als Arzneimittel verordnet wird und besondere vertragliche Rahmenbedingungen erfordert
Die IKK classic hat den Hilfsmittelvertrag mit Apotheken gekündigt, was erhebliche Auswirkungen auf die Versorgung mit Hilfsmitteln im Apothekenalltag hat. Betroffen ist ausschließlich die Belieferung apothekenüblicher Hilfsmittel wie Spritzen, Pens, Messgeräte, Inhalationsgeräte, Milchpumpen, einfache Kompressionshilfsmittel und Inkontinenzhilfen. Dabei handelt es sich um Produkte, die in der Regel fest im Hilfsmittelvertrag geregelt sind und bislang über diesen Rahmen durch die IKK classic mit Apotheken versorgt wurden. Die Kündigung bedeutet, dass Apotheken ohne einen Einzelvertrag oder einen Beitritt zum Vertrag mit dem Bundesverband Deutscher Apotheker (BVDA) keine Ansprüche mehr auf Versorgung im Rahmen des Hilfsmittelvertrags geltend machen können. Dies schafft Unsicherheiten und erfordert eine genaue Prüfung der jeweiligen Vertragslagen durch Apotheken.
Im Gegensatz zu Hilfsmitteln zählt Trinknahrung bei der IKK classic nicht zu den Hilfsmitteln, sondern wird wie ein Arzneimittel verordnet und über den Arzneiversorgungsvertrag abgewickelt. Diese Abgrenzung ist entscheidend, weil sie für Apotheken unterschiedliche vertragliche und abrechnungstechnische Rahmenbedingungen bedeutet. Diätetika, die bei der IKK classic im Arzneiversorgungsvertrag geregelt sind, benötigen keine gesonderte Genehmigung durch die Krankenkasse, da sie im Rahmen der Arzneimittelversorgung erfolgen. Die Versorgung mit Trinknahrung ist daher nicht vom gekündigten Hilfsmittelvertrag betroffen. Hier gilt vielmehr die arzneimittelrechtliche Verpflichtung zur Abgabe bei Vorlage eines gültigen Rezepts, unabhängig von Hilfsmittelvertragsregelungen.
Apotheken sollten diese Differenzierung zwischen Hilfsmitteln und Trinknahrung besonders beachten, um ihre Versorgungspflichten und vertraglichen Möglichkeiten klar zu erkennen. Zwar bietet die IKK classic weiterhin verschiedene Versorgungsverträge im Hilfsmittelbereich an, die zum Teil auch Diätetika regeln können, doch diese Verträge sind gesondert zu prüfen. Dabei geht es nicht nur um die vertraglichen Rahmenbedingungen, sondern auch um die Wirtschaftlichkeit der Teilnahme für die jeweilige Apotheke. Ein automatischer Kontrahierungszwang für die Apotheke besteht bei der Versorgung mit Diätetika und Krankenkost nicht, sodass Apotheken ihre vertragliche Bindung bewusst und strategisch wählen sollten.
Nach § 31 Absatz 5 SGB V haben Versicherte einen Anspruch auf bilanzierte Diäten zur enteralen Ernährung, sofern eine medizinische Notwendigkeit, Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit gegeben sind. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) legt in seinen Richtlinien fest, welche bilanzierten Diäten zur enteralen Ernährung verordnet werden können. Zudem veröffentlicht er im Bundesanzeiger eine umfassende Zusammenstellung verordnungsfähiger Produkte. Diese rechtlichen Grundlagen sichern die Verordnungsfähigkeit und die Versorgung von Patienten mit Trinknahrung als Teil der medizinischen Ernährungstherapie.
Die Apothekenbetriebsordnung (§ 17 Absatz 4) konkretisiert zudem, dass Verschreibungen von Personen, die zur Ausübung der Heilkunde berechtigt sind, in einer der Verschreibung angemessenen Zeit auszuführen sind. Dieser Grundsatz gilt für Arzneimittel und Medizinprodukte gleichermaßen und unterstreicht die Verpflichtung der Apotheken zur zeitnahen Versorgung bei entsprechender Verordnung, unabhängig von vertraglichen Besonderheiten.
Vor dem Hintergrund der Kündigung des Hilfsmittelvertrags ist es für Apotheken daher besonders wichtig, die jeweilige vertragliche Lage sorgfältig zu prüfen und ihre Teilnahme an entsprechenden Versorgungsverträgen genau zu überlegen. Die Sicherstellung der Versorgung der Patienten mit Hilfsmitteln und Trinknahrung muss dabei ebenso gewährleistet sein wie die rechtssichere und wirtschaftlich sinnvolle Gestaltung der Apothekenabläufe. Dies erfordert eine enge Abstimmung mit der IKK classic und anderen Vertragspartnern, um Versorgungslücken zu vermeiden und die Patientenbedürfnisse zuverlässig zu erfüllen.
In der Praxis bedeutet dies, dass Apotheken bei der Versorgung mit Trinknahrung weiterhin dem Arzneiversorgungsvertrag folgen und dabei die geltenden arzneimittelrechtlichen Vorgaben beachten. Für Hilfsmittel hingegen sind individuelle Vertragslösungen notwendig, die eine weitere Versorgung nach der Kündigung des Hilfsmittelvertrags ermöglichen. Damit ist die klare Trennung der beiden Produktgruppen nicht nur juristisch, sondern auch für die Apothekenorganisation und die Abrechnung von zentraler Bedeutung.
Die IKK classic hat somit die Versorgungspraxis grundlegend geändert und Apotheken müssen sich darauf einstellen, mit differenzierten Vertragsmodellen zu arbeiten. Die Transparenz und klare Kommunikation dieser Unterschiede sind entscheidend für eine reibungslose Versorgung und für die Wahrung der Rechte der Versicherten. Gleichzeitig müssen Apotheken ihren Handlungsspielraum prüfen und aktiv gestalten, um weiterhin eine umfassende und rechtssichere Versorgung sicherzustellen.
Gehaltsfälligkeit, rechtliche Konsequenzen, betriebliche Sonderregelungen
Der Bericht erläutert gesetzliche und vertragliche Regelungen zur Gehaltszahlung, Folgen von Verzögerungen und Sonderregelungen in Apotheken sowie praktische Umsetzung und Risiken bei Zahlungsversäumnissen
Schon zu Zeiten des Römischen Reichs erkannte Kaiser Vespasian mit seinem berühmten Ausspruch »Pecunia non olet«, dass Geld an sich keinen Makel trägt. Heute ist das Thema Gehalt, trotz seiner fundamentalen Bedeutung für Arbeitnehmer und Arbeitgeber, oft von Tabus umgeben. Rechtsanwalt Klaus Laskowski von der Treuhand Hannover beleuchtet in seinem Überblick die wesentlichen Aspekte rund um Gehaltszahlungen, die Pflichten der Arbeitgeber sowie die Spielräume, die sich aus Arbeits- und Tarifverträgen ergeben.
Grundlegend regelt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), dass die Vergütung nach geleisteter Arbeit fällig wird. Die Praxis hat sich dabei auf eine monatliche Auszahlung eingependelt, wenngleich auch wöchentliche oder stündliche Zahlungen rechtlich möglich wären, jedoch aus administrativen Gründen meist unpraktisch sind. Laskowski weist darauf hin, dass die Fälligkeit auch durch individuelle Betriebsvereinbarungen, Arbeits- und Tarifverträge präzisiert wird. So findet sich im Bundesrahmentarifvertrag für Apothekenmitarbeiter, gültig ab 1. August 2024, eine klare Regelung: Das Gehalt muss nachträglich so gezahlt werden, dass es spätestens am vorletzten Bankarbeitstag eines Monats zur Verfügung steht.
Darüber hinaus sind Sonderzahlungen wie das 13. Gehalt häufig Bestandteil der Arbeitsbedingungen. Die Apothekenleitung hat grundsätzlich die Freiheit, Zeitpunkt und Modalitäten der Auszahlung zu bestimmen. Laut Laskowski muss die Sonderzahlung spätestens mit dem Novembergehalt ausgezahlt sein. Sollte ein Arbeitnehmer vor diesem Termin ausscheiden und Anspruch auf eine anteilige Sonderzahlung haben, ist dieser Anteil mit der letzten Gehaltszahlung zu erbringen. Diese Regelung sichert den Arbeitnehmer vor dem Verlust solcher Ansprüche bei vorzeitigem Ausscheiden.
Im Arbeitsvertrag können weitere Vereinbarungen zur Gehaltsfälligkeit getroffen werden, die beispielsweise eine Auszahlung am 15. des laufenden Monats oder sogar des Folgemonats vorsehen. Auch die Art der Auszahlung, etwa bargeldlos, sowie Details zur Gehaltsabrechnung sind Vertragsbestandteil. Hat eine Apotheke einen Betriebsrat, besteht Mitbestimmungsrecht hinsichtlich Zeit, Ort und Art der Entgeltzahlung, was die betriebliche Praxis zusätzlich regelt und Absicherungen schafft.
Das BGB schützt Arbeitnehmer zudem durch eine Zumutbarkeitsgrenze für abweichende Fälligkeitsregelungen. So ist eine Verzögerung der Gehaltszahlung bis zum 15. des Folgemonats zulässig, etwa wenn der Arbeitgeber die Vergütung neu kalkulieren muss oder bereits Abschlagszahlungen geleistet hat. Überschreitungen dieses Rahmens stellen einen Zahlungsverzug dar, der automatisch mit Eintritt des Fälligkeitsdatums beginnt, ohne dass eine Mahnung erforderlich wäre. Hierauf weist Laskowski ausdrücklich hin und warnt vor den rechtlichen Folgen.
Kommt der Arbeitgeber seiner Zahlungsverpflichtung nicht nach, kann der Arbeitnehmer unverzüglich Klage vor dem Arbeitsgericht erheben und neben dem ausstehenden Gehalt Verzugszinsen einfordern. Zudem entstehen oft Folgeprobleme wie etwa Überziehungszinsen auf dem Konto des Mitarbeiters, die der Arbeitgeber laut Laskowski ebenfalls zu ersetzen hat. In schwerwiegenden Fällen berechtigt dies den Arbeitnehmer zur außerordentlichen Kündigung des Arbeitsverhältnisses.
Besondere Aufmerksamkeit verlangt die Einhaltung des Mindestlohns und der Ausbildungsvergütung. Verstöße gegen diese gesetzlichen Vorgaben können mit empfindlichen Bußgeldern belegt werden, wie das Mindestlohngesetz und das Berufsbildungsgesetz regeln. Umso wichtiger sind daher präventive Maßnahmen, wie die Zusammenarbeit mit Lohnbüros, der Einbindung juristischer Beratung sowie der Einsatz von Qualitätsmanagementsystemen, die etwa während Urlaubszeiten eine geregelte Fortzahlung sicherstellen.
Diese Instrumente dienen nicht nur der Einhaltung gesetzlicher Vorgaben, sondern auch der Sicherstellung eines vertrauensvollen Arbeitsverhältnisses und der Stabilität im Betrieb. Die pünktliche und korrekte Gehaltszahlung ist dabei eine Kernpflicht, deren Versäumnis gravierende arbeitsrechtliche und wirtschaftliche Konsequenzen für Arbeitgeber nach sich ziehen kann. Apotheken als Arbeitgeber sind daher gut beraten, klare, transparente und rechtssichere Regelungen zu implementieren, um den vielfältigen Herausforderungen der modernen Arbeitswelt gerecht zu werden.
Arbeitszeitkonten, Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben, Wirtschaftliche Bedeutung
Die steigende Zahl von Arbeitszeitkonten in Deutschland spiegelt den Wunsch nach flexibler Arbeitszeitgestaltung wider und unterstützt die bessere Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben
Die Nutzung von Arbeitszeitkonten in Deutschland hat ein historisches Hoch erreicht und verdeutlicht den wachsenden Trend zu flexibler Arbeitszeitgestaltung in der modernen Arbeitswelt. Laut einer aktuellen Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) belief sich das angesparte Zeitguthaben auf Gleitzeit- und Kurzzeitkonten im vierten Quartal 2023 auf rund 473 Millionen Stunden, was eine Steigerung von etwa 140 Millionen Stunden gegenüber 2013 bedeutet. Damit liegen erstmals repräsentative gesamtwirtschaftliche Daten vor, die zeigen, wie stark dieses Instrument mittlerweile in deutschen Betrieben verbreitet ist und genutzt wird.
Die Studie illustriert, dass die auf Arbeitszeitkonten angesparten Stunden eine Nettolohnsumme von etwa 9,45 Milliarden Euro darstellen und rund 0,9 Prozent des gesamten Jahresarbeitsvolumens ausmachen. Dies verdeutlicht nicht nur die finanzielle Dimension dieser flexiblen Arbeitszeitform, sondern auch deren volkswirtschaftliche Bedeutung. Enzo Weber, Leiter des Forschungsbereichs Prognosen und gesamtwirtschaftliche Analysen am IAB, betont, dass alle Beschäftigten mit einem Kurzzeitkonto nahezu sechs Tage freinehmen könnten, wenn das gesamte Zeitguthaben abgebaut würde. Dieses Potenzial unterstreicht die zunehmende Relevanz von Arbeitszeitkonten als Mittel zur besseren individuellen Arbeitszeitgestaltung.
Die Daten zeigen einen deutlichen Anstieg in der Verbreitung von Kurzzeitkonten: Während 2013 nur etwa 15 Prozent der Betriebe Kurzzeitkonten anboten, sind es 2023 bereits 29 Prozent. Ebenso ist der Anteil der Beschäftigten mit einem solchen Konto von rund 25 auf 37 Prozent gestiegen. Beschäftigte mit einem Kurzzeitkonto hatten im Durchschnitt 30 Plusstunden angespart, während es 2013 noch 35 Stunden waren. Diese Entwicklung weist darauf hin, dass immer mehr Unternehmen und Arbeitnehmer flexible Arbeitszeitmodelle aktiv nutzen, um Arbeitszeit nach individuellen Bedürfnissen zu steuern.
Die zunehmende Verbreitung von Arbeitszeitkonten wird von Experten als wichtige Entwicklung zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben gewertet. Die Möglichkeit, Arbeitszeit flexibel anzusparen und zu verbrauchen, erlaubt es Beschäftigten, auf persönliche Lebenssituationen einzugehen, sei es zur Kinderbetreuung, Weiterbildung oder anderen privaten Verpflichtungen. IAB-Forscherin Susanne Wanger betont, dass die Flexibilität von Arbeitszeitkonten einen entscheidenden Beitrag zur Attraktivität des Arbeitsmarktes und zur Stärkung des Arbeitskräfteangebots leistet. Dabei wird die Nutzung solcher Konten zunehmend als Standardinstrument in modernen Arbeitsverhältnissen verstanden.
Die Branchenanalyse des IAB zeigt, dass die höchsten Zeitguthaben mit 84 Millionen Stunden im Handel sowie in Instandhaltung und Reparatur verzeichnet wurden. Es folgen das Gesundheits- und Sozialwesen mit 65 Millionen Stunden, wirtschaftliche Dienstleistungen mit 43 Millionen und die öffentliche Verwaltung mit 38 Millionen Stunden. Diese Verteilung reflektiert unterschiedliche Arbeitszeitmodelle und betriebliche Strukturen, in denen flexible Arbeitszeitregelungen besonders verbreitet und geschätzt werden.
Die Untersuchung basiert auf der IAB-Stellenerhebung, einer groß angelegten, repräsentativen Arbeitgeberbefragung, die zwischen 2013 und 2023 durchgeführt wurde. Insgesamt wurden Angaben von rund 157.000 Betrieben ausgewertet, davon nahmen allein im Jahr 2023 über 16.000 Unternehmen teil. Die umfassende Datengrundlage ermöglicht es, belastbare Aussagen zur Verbreitung und Entwicklung von Arbeitszeitkonten zu treffen und Trends in der Arbeitszeitpolitik zu identifizieren.
Flexibilität im Arbeitszeitmanagement gilt zunehmend als Erfolgsfaktor für Unternehmen, die qualifizierte Fachkräfte gewinnen und halten wollen. Arbeitszeitkonten ermöglichen es Beschäftigten, ihre Arbeitszeit besser an ihre individuellen Lebensphasen anzupassen, ohne dass die Betriebe ihre Planungssicherheit verlieren. Dieses Instrument ist daher nicht nur eine Antwort auf gesellschaftliche Veränderungen, sondern auch ein Beitrag zur nachhaltigen Gestaltung von Arbeitsverhältnissen in Zeiten des Fachkräftemangels und des demografischen Wandels.
Die gestiegene Nutzung von Arbeitszeitkonten zeigt zudem, wie Digitalisierung und moderne IT-Systeme in Betrieben eingesetzt werden, um Arbeitszeiten flexibel und transparent zu erfassen und zu steuern. Die Zukunft der Arbeitszeitgestaltung wird voraussichtlich weiter von einer zunehmenden Individualisierung und Flexibilisierung geprägt sein, wobei Arbeitszeitkonten eine zentrale Rolle spielen.
Insgesamt dokumentiert die Studie des IAB einen bedeutenden Wandel in der Arbeitswelt, der die Bedürfnisse von Beschäftigten und Unternehmen gleichermaßen adressiert. Die Ergebnisse unterstreichen die Bedeutung von flexiblen Arbeitszeitmodellen für eine moderne, lebensphasenorientierte Arbeitskultur, die den Spagat zwischen Produktivität und Lebensqualität meistern will.
Erfolgreicher Apothekeneinkauf, Softwareeinsatz, Teamkoordination
Die gezielte Nutzung von Apothekensoftware, Teamzusammenarbeit und Lagersteuerung ermöglicht effiziente Einkaufsprozesse ohne Versorgungsabstriche und steigert Wirtschaftlichkeit nachhaltig
In einer zunehmend komplexen Apothekenlandschaft gewinnt der Einkauf von Arzneimitteln und Produkten für die Patientenversorgung an strategischer Bedeutung. Anja Löst, pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte und Teamleiterin im Backoffice einer Berliner Vor-Ort-Apotheke, hat sich intensiv mit der Optimierung von Bestellprozessen beschäftigt und zeigt auf, wie die Kombination aus moderner Softwareunterstützung, teamorientierter Kommunikation und durchdachter Lagerhaltung zum wirtschaftlichen Erfolg führen kann, ohne Kompromisse bei der Versorgung einzugehen.
Zentral für den effizienten Einkauf ist die gezielte Auswahl bevorzugter Lieferanten, die in der Apothekensoftware hinterlegt werden. Hier entscheidet nicht allein der günstigste Preis, sondern vor allem Verlässlichkeit, Lieferfähigkeit und Servicequalität. Löst erklärt, dass beispielsweise ein zuverlässiger Reimporteur mit attraktiven Konditionen in der Software als Favorit markiert wird, sodass Bestellungen automatisch bevorzugt über diese Bezugsquelle abgewickelt werden. Dieser Prozess optimiert nicht nur den Einkauf, sondern sichert auch eine bessere Marge für die Apotheke, da unwirtschaftliche Beschaffungen vermieden werden.
Das Zusammenspiel von Software und Team ist ein weiterer Erfolgsfaktor. Favoriten werden in der Software durch ein Ampelsystem oder Texthinweise sichtbar gemacht, sodass das Verkaufsteam sofort erkennt, welche Produkte bevorzugt angeboten werden sollen. Diese Transparenz erleichtert die Entscheidung am Kunden und sorgt für eine einheitliche Linie im gesamten Apothekenbetrieb. Veränderungen in der Importstrategie oder Lieferantenlandschaft werden durch regelmäßige Schulungen und Meetings an das Team kommuniziert, was die Flexibilität und Reaktionsfähigkeit auf Marktveränderungen erhöht.
Eine besonders wichtige Rolle spielt die Schnittstelle zur Warenwirtschaft MSV3, die eine unmittelbare Rückmeldung zur Verfügbarkeit von Waren ermöglicht. So sieht das Backoffice in Echtzeit, ob der Großhandel ein Produkt liefern kann oder nicht, und kann alternative Bezugsquellen gezielt anfragen. Auch die Möglichkeit, Nachbestellungen direkt aus dem Handverkauf vorzunehmen – inklusive Eilkennzeichnung – spart wertvolle Zeit und Arbeitswege, was sich im Arbeitsalltag deutlich bemerkbar macht.
Neben der Bestellsteuerung ist die Lageroptimierung ein wesentlicher Bestandteil der Einkaufseffizienz. Löst betont, dass eine Konzentration auf wenige verlässliche Reimporteure das Lager schlanker, übersichtlicher und wirtschaftlicher macht. Anstatt viele unterschiedliche Produkte mit variabler Verfügbarkeit zu bevorraten, wird durch die Fokussierung auf wenige Lieferanten die Lagerdrehung verbessert, was den Kapitalbindungsaufwand reduziert und die Versorgungssicherheit erhöht.
Regelmäßige Überprüfungen der Lieferantenpräferenzen sind für Löst selbstverständlich. Mindestens einmal jährlich werden Preis, Konditionen, Lieferfähigkeit und Servicelevel evaluiert, um sicherzustellen, dass die gesetzten Favoriten den aktuellen Anforderungen entsprechen. Ein günstiger Preis alleine reicht nicht aus, wenn Lieferungen ausbleiben oder Rückfragen die Prozesse verzögern. Zusätzlich nutzt die Apotheke bei bekannten Engpässen die Möglichkeit von Vorbestellungen, um Versorgungssicherheit auch in schwierigen Zeiten zu gewährleisten.
Die Steuerung der Bestellzyklen ist ebenfalls ein wichtiger Baustein. Wird zum Beispiel samstags beliefert, so bestellt das Backoffice noch freitags nach, um den Bedarf optimal zu decken. Diese Flexibilität ist nur möglich, wenn die Software entsprechend konfiguriert ist und das gesamte Team die Abläufe kennt. Die dadurch erzielte Zeitersparnis führt zu mehr Effizienz und besseren Arbeitsbedingungen im Apothekenbetrieb.
Löst fasst zusammen: „Der Einkauf ist kein Selbstläufer, der günstigste Preis bringt nichts, wenn die Versorgung darunter leidet.“ Der Schlüssel liegt in der intelligenten Kombination von technischer Unterstützung, einer klaren Einkaufsstrategie und einer gut eingespielten Teamarbeit. Die Software ist dabei ein unverzichtbares Werkzeug, das nur dann seine volle Wirkung entfaltet, wenn alle Beteiligten es zielgerichtet und konsequent nutzen.
Diese praxisnahe Herangehensweise zeigt, wie Apotheken auch in einem zunehmend anspruchsvollen Marktumfeld ihre wirtschaftliche Stabilität sichern und gleichzeitig die Versorgung der Patienten auf hohem Niveau gewährleisten können. Der Erfolg im Einkauf ist somit ein Zusammenspiel von Technologie, Strategie und Menschlichkeit, das in der täglichen Arbeit von engagierten Teams gelebt wird.
Abschließend sei erwähnt, dass dieser Beitrag Teil einer fünfteiligen Videoreihe ist, die praxisnahe Einblicke in moderne Bestellprozesse in Apotheken bietet. Die nächste Folge wird zeigen, wie Apothekenteams durch Rezeptbündelung, Auswertungen und gezielte Steuerung des Großhandels weitere wirtschaftliche Potenziale erschließen können. Die erste Folge ist bereits verfügbar und liefert weitere wertvolle Impulse für eine effiziente Apothekenlogistik.
EU-Arzneimittelproduktion, Kriegsfolgen, Mittel- und Osteuropa als Industriezentrum
Experten fordern EU-Fonds zur Stärkung der Arzneimittelproduktion als Reaktion auf Kriegsengpässe mit Fokus auf Mittel- und Osteuropa zur Sicherung der Versorgungssicherheit
Die jüngsten Entwicklungen in der Arzneimittelversorgung in Europa werfen ein Schlaglicht auf die kritische Bedeutung einer stabilen und resilienten Produktion lebenswichtiger Medikamente. Im Kontext des Krieges in der Ukraine haben Experten der Warschauer Wirtschaftsschule und des polnischen Verteidigungsministeriums eine eingehende Analyse der Auswirkungen auf die pharmazeutische Versorgung durchgeführt. Ihr Bericht unterstreicht die dringende Notwendigkeit, die Arzneimittelproduktion in der Europäischen Union zu stärken und Mittel- sowie Osteuropa als industrielles Rückgrat in den Fokus zu rücken.
Der Pharmamarkt in der Ukraine wuchs zwischen 2015 und 2022 schnell und erreichte eine lokale Produktionsquote von etwa 70 Prozent der im Land verkauften Arzneimittel. Doch mit Ausbruch des Krieges schrumpften die Vorräte in vielen Regionen dramatisch, sodass die Versorgung nur für weniger als zehn Tage sichergestellt werden konnte. Besonders betroffen waren Herz-Kreislauf-Medikamente, Chemotherapeutika und Antibiotika. In der Region Mariupol litten Patienten mit Krebs, Diabetes, Tuberkulose und Schilddrüsenerkrankungen unter akuten Engpässen, die erst durch externe Lieferungen lebenswichtiger medizinischer Güter teilweise ausgeglichen werden konnten. Diese Situation macht die Anfälligkeit der Versorgungsketten in Krisenzeiten und die Notwendigkeit einer besseren Unabhängigkeit von globalen Lieferanten eindrucksvoll sichtbar.
Der Bericht „Sicherheit der Arzneimittelversorgung für die militärische Sicherheit Polens und Europas“, vorgestellt am 23. Juni im Ausschuss für öffentliche Gesundheit, fordert deshalb gezielte Maßnahmen zur Rückverlagerung der Produktion kritischer Arzneimittel nach Europa. Dazu zählt die Einrichtung eines speziellen EU-Fonds, der die Produktion in der EU fördert, insbesondere in Mittel- und Osteuropa, die als industriell starke Regionen gelten und Potenzial zur Stabilisierung der Versorgung besitzen. Eine Karte der pharmazeutischen Industrie-Ressourcen in der EU soll Transparenz schaffen und eine Grundlage für strategische Investitionen bieten. Zudem wird die Integration von Arzneimittelversorgungsthemen in Zivilschutzübungen vorgeschlagen, um die Krisenvorsorge zu verbessern.
Die polnischen Forscherinnen Monika Raulinajtys-Grzybek und Joanna Żukowska betonen, dass eine Erweiterung der bestehenden Pläne zur Versorgungssicherheit notwendig sei, um die Herstellung kritischer Medikamente und medizinischer Hilfsgüter auch in Friedenszeiten sicherzustellen. Außerdem sollten pharmazeutische Fachkräfte in Krisenzeiten vom aktiven Militärdienst freigestellt werden, um eine kontinuierliche Produktion zu gewährleisten. Dieses Personal stellt eine strategische Ressource dar, deren Verfügbarkeit für die Arzneimittelproduktion von zentraler Bedeutung ist.
Das im März 2024 eingeführte Gesetz über kritische Arzneimittel (Critical Medicines Act, CMA) zielt darauf ab, die Abhängigkeit von Drittstaaten zu reduzieren und Engpässe bei essenziellen Medikamenten zu verhindern. Die Europäische Arzneimittelagentur (EMA) hat dazu eine Liste von 270 Wirkstoffen veröffentlicht, die als kritisch gelten und deren Produktion prioritär zu sichern ist. Trotz dieser Fortschritte bemängeln Experten wie der polnische EU-Abgeordnete Bartosz Arłukowicz die begrenzten finanziellen Mittel: 80 Millionen Euro für die Umsetzung des CMA in 27 Ländern reichen nicht aus, um die Herausforderungen umfassend zu bewältigen. Sein Kollege Adam Jarubas unterstreicht, dass das Gesetz zwar ein guter Anfang sei, aber substanzielle Änderungen und höhere Investitionen nötig sind, um die Arzneimittelversorgung nachhaltig zu sichern.
Das Konzept einer strategischen Arzneimittelinfrastruktur wird von der polnischen EU-Abgeordneten Elżbieta Łukacijewska vehement unterstützt. Sie fordert den Ausbau von Instrumenten wie der Strategic Technologies for Europe Platform (STEP) und die Möglichkeit für Mitgliedstaaten, eigenständig Finanzmittel für für sie strategisch wichtige Arzneimittel zu beantragen, auch wenn diese nicht auf der EU-Liste stehen. Für sie ist die Versorgungssicherheit keine marktgetriebene Frage, sondern eine Frage der Widerstandsfähigkeit von EU und NATO gegenüber globalen Risiken und geopolitischen Spannungen.
Krzysztof Kopeć, Präsident von Medicines for Poland, betont die Rolle europäischer Hersteller als verlässliche Partner, weist aber auf die Notwendigkeit hin, gleiche Wettbewerbsbedingungen gegenüber asiatischen Produzenten zu schaffen. Polen verfügt über einen bedeutenden Produktionsstandort für essenzielle Medikamente, der auch kleinere osteuropäische Länder mitversorgen kann. Grzegorz Rychwalski, Berater des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses, fordert die Europäische Kommission auf, gezielte Maßnahmen zur Stärkung der europäischen Pharmaindustrie zu ergreifen und die Produktion kritischer Wirkstoffe wieder in die EU zurückzuholen, wobei Mittel- und Osteuropa als vielversprechende Region besondere Aufmerksamkeit verdienen.
Insgesamt stellt der Bericht eine klare Handlungsaufforderung an Politik und Industrie dar, die Arzneimittelversorgung als strategisches Element der europäischen Sicherheitsarchitektur zu begreifen. Die Rückverlagerung der Produktion, der Ausbau finanzieller Förderinstrumente und die Stärkung regionaler Produktionszentren sollen nicht nur die Versorgung in Krisenzeiten sichern, sondern auch Europas Unabhängigkeit und Resilienz gegenüber globalen Störungen erhöhen.
Dieser umfassende Ansatz ist ein entscheidender Schritt, um die Lehren aus aktuellen Krisen zu ziehen und die pharmazeutische Infrastruktur in Europa zukunftssicher aufzustellen. Nur durch koordinierte, finanzierte und strategisch ausgerichtete Maßnahmen kann die EU den Herausforderungen globaler Lieferketten gerecht werden und die Gesundheit ihrer Bevölkerung langfristig gewährleisten.
Methylphenidat Zentiva Kindersicherung Qualitätsmängel, Apothekenberatung Herausforderungen, Patientensicherheit und Verpackung
Probleme mit der Kindersicherung bei Methylphenidat Zentiva erschweren die Entnahme aus dem Blister Apotheken müssen Patienten gezielt beraten um Anwendungsfehler zu vermeiden und die Patientensicherheit zu gewährleisten
Bei Methylphenidat Zentiva Hartkapseln treten seit April 2024 vermehrt Probleme mit der Kindersicherung auf, die Apotheken und Patienten vor erhebliche Herausforderungen stellen. Die Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker (AMK) weist auf Qualitätsmängel hin, die vor allem die Entnahme der Kapseln aus dem kindergesicherten Blister erschweren. Insgesamt wurden bis Mai 2025 dreizehn Verdachtsfälle gemeldet, in denen die Blisterfolie nicht wie vorgesehen geöffnet werden konnte, was zum Teil zu Beschädigungen der Kapseln führte und die sichere Arzneimittelgabe gefährdete.
Das Hauptproblem besteht darin, dass die Blisterfolie nicht ausreichend perforiert ist. Patienten oder Apotheker müssen oft erhebliche Kraft aufwenden, um die Folie an der perforierten Lasche zu öffnen, was häufig misslingt. Stattdessen reißt die Folie an der äußeren Kunststoffseite ein, sodass die Kapseln entweder nur durch den Einsatz spitzer Gegenstände oder durch Klopfen aus dem Blister gelöst werden konnten. In einigen Fällen kam es beim Herausdrücken durch die noch vorhandene Folie zu Beschädigungen der Kapseln. Diese Umstände stellen nicht nur eine Beeinträchtigung der Handhabung dar, sondern bergen auch Risiken für die Arzneimittelsicherheit, da beschädigte Kapseln möglicherweise ihre Wirksamkeit verlieren oder ungenau dosiert werden.
Die AMK führt diese Schwierigkeiten auch auf produktspezifische Faktoren zurück, die patientenseitige Anwendungsfehler begünstigen. So sind die quadratischen Einstanzungen der Blisterfolie teilweise nicht mittig platziert, was die Größe und Greifbarkeit der Abziehlaschen beeinträchtigt. Zudem sind zusammenhängende Blister-Näpfe problematisch, da hier das Risiko besteht, unbeabsichtigt mehrere Näpfe zu öffnen oder Folienrisse zu verursachen. Diese Probleme werden durch die Tatsache verschärft, dass Methylphenidat sowohl mit als auch ohne Kindersicherung erhältlich ist. In vier gemeldeten Fällen war den Patienten oder deren Erziehungsberechtigten nicht bekannt, dass es sich um eine kindersichere Verpackung handelte, da die Hinweise darauf auf der äußeren Umverpackung oft zu unauffällig sind.
Das pharmazeutische Unternehmen Zentiva hat die Beschwerden zur Kenntnis genommen und einen Qualitätsmangel hinsichtlich der schwer abziehbaren Folie eingeräumt. Das Unternehmen hat Korrektur- und Präventionsmaßnahmen angekündigt, um die Entnahme der Kapseln trotz Kindersicherung zu erleichtern. Ziel ist es, eine optimale Versiegelungskonfiguration zu ermitteln, die die Sicherheit der Verpackung gewährleistet und gleichzeitig die Handhabung für Patienten verbessert. Gleichzeitig weist Zentiva darauf hin, dass beschädigte Kapseln, die beim Herausdrücken durch die Folie entstehen, in der Regel auf unsachgemäße Anwendung zurückzuführen seien, die entgegen der Gebrauchsanweisung erfolge.
Für Apotheken ergibt sich aus dieser Situation eine wichtige Beratungspflicht: Patientinnen und Patienten sollten bei der Abgabe von Methylphenidat Zentiva Hartkapseln explizit auf mögliche Entnahmeprobleme hingewiesen und in der korrekten Handhabung der kindersicheren Verpackung geschult werden. Gerade Eltern von Kindern, die Methylphenidat wegen Aufmerksamkeitsdefizit-Hyperaktivitäts-Störung (ADHS) erhalten, müssen sensibilisiert werden, um Anwendungsfehler zu vermeiden. Eine deutliche Hervorhebung der Kindersicherungs-Hinweise auf der Umverpackung, beispielsweise durch farbliche Markierungen oder spezielle Kästen, könnte hier einen wichtigen Beitrag leisten.
Die Problematik hat auch eine regulatorische Dimension, da Methylphenidat zu den Amphetamin-ähnlichen Substanzen gehört, deren Herstellung und Abgabe streng reguliert sind. Seit Juni 2023 gelten zudem verschärfte Grenzwerte für Nitrosaminverunreinigungen, die zuvor in entsprechenden Arzneimitteln nachgewiesen wurden. Diese zusätzlichen Anforderungen erhöhen den Druck auf Hersteller und Apotheken, höchste Qualitätsstandards einzuhalten und die sichere Versorgung der Patienten zu gewährleisten.
Die AMK betont, dass eine enge Zusammenarbeit zwischen Herstellern, Apotheken und Patienten essenziell ist, um solche Qualitäts- und Handhabungsprobleme künftig zu minimieren. Die kontinuierliche Überwachung der Verpackungsqualität, gezielte Patienteninformation und die Beratung in der Apotheke sind entscheidende Bausteine, um die Patientensicherheit zu erhöhen und eine optimale Arzneimitteltherapie sicherzustellen.
Insgesamt verdeutlicht der Fall von Methylphenidat Zentiva die komplexen Anforderungen, die an Arzneimittelverpackungen gestellt werden. Sie müssen nicht nur vor unerlaubtem Zugriff schützen, insbesondere durch Kinder, sondern auch die sichere und einfache Handhabung für alle Anwendergruppen gewährleisten. Die Balance zwischen Sicherheit und Nutzerfreundlichkeit ist eine stetige Herausforderung, die durch konstruktiven Dialog und technische Innovationen gemeistert werden muss.
Dehnen gezielt einsetzen, Muskeln geschmeidig halten, Herz-Kreislauf stärken
Wann Stretching wirkt, wie lange es dauern sollte und warum Haltungskorrektur andere Wege braucht
Dehnen ist eine weltweit verbreitete Trainingsmethode, die in Sport, Therapie und Alltag gleichermaßen Anwendung findet. Sie gilt als eine einfache, kostenfreie Möglichkeit, Muskeln geschmeidig zu halten, die Beweglichkeit zu verbessern und sogar das Herz-Kreislauf-System positiv zu beeinflussen. Doch trotz dieser Vielseitigkeit ist das Potenzial von Stretching nicht grenzenlos. Ein aktuelles, von Professor Dr. Jan Wilke an der Universität Bayreuth koordiniertes internationales Forscherteam hat in einem Konsenspapier, veröffentlicht im „Journal of Sport and Health Science“, evidenzbasierte Leitlinien erarbeitet, die erstmals klar und differenziert aufzeigen, wann und wie Dehnen effektiv ist und wann seine Wirkung überschätzt wird.
Die Empfehlungen basieren auf einer umfassenden Auswertung aktueller Studien und sollen Sportlern, Trainern und Therapeuten eine praxisnahe Orientierung bieten. Für die kurzfristige Steigerung der Beweglichkeit ist es ausreichend, mindestens zwei Serien statischer Dehnungen mit jeweils fünf bis dreißig Sekunden Dauer durchzuführen. Interessanterweise spielt die exakte Technik dabei eine untergeordnete Rolle, was die Zugänglichkeit dieser Maßnahme für alle Trainingslevels erhöht. Allerdings ist für die nachhaltige Reduzierung von Muskelsteifigkeit ein deutlich größerer Aufwand erforderlich: Mindestens vier Minuten statisches Dehnen pro Einheit, idealerweise fünfmal pro Woche, sind nötig, um langfristig messbare Verbesserungen zu erzielen. Diese klare Zeitvorgabe verdeutlicht, dass Dehnen zwar einfach, aber keineswegs trivial ist und kontinuierliche Praxis verlangt.
Über die muskulären Effekte hinaus zeigt die Forschung, dass Dehnen auch positive Auswirkungen auf das Herz-Kreislauf-System und die Gefäßgesundheit haben kann. Für akute Verbesserungen werden mindestens sieben Minuten statisches Dehnen empfohlen, während für dauerhafte kardiovaskuläre Effekte eine Dehnzeit von etwa fünfzehn Minuten langfristig eingeplant werden sollte. Diese Erkenntnis erweitert das Spektrum von Stretching deutlich über die rein muskuläre Ebene hinaus und positioniert es als ergänzende präventive Maßnahme im Rahmen eines ganzheitlichen Gesundheitsmanagements.
Trotz dieser positiven Befunde sind die Erwartungen an Dehnen in anderen Bereichen häufig überzogen. Das Konsenspapier weist ausdrücklich darauf hin, dass Fehlhaltungen wie der weit verbreitete Rundrücken nicht durch Stretching korrigiert werden können. Auch die Vorstellung, dass Dehnen Verletzungen effektiv vorbeugt, findet in der wissenschaftlichen Literatur keine ausreichende Bestätigung. Für solche Ziele sind andere Trainingsformen und therapeutische Maßnahmen weitaus effektiver. Besonders Krafttraining, das über den gesamten Bewegungsumfang ausgeführt wird, kann nicht nur die Beweglichkeit verbessern, sondern auch muskuläre Stabilität fördern, was Verletzungsrisiken verringert und Haltungsschwächen entgegenwirkt.
Im praktischen Alltag bleibt Dehnen dennoch eine wertvolle und leicht zugängliche Trainingsform. Es bietet eine kostengünstige Möglichkeit, muskuläre Spannungen zu lösen, die Beweglichkeit zu erhalten und die kardiovaskuläre Gesundheit zu unterstützen, sofern die empfohlenen Dehnzeiten und Frequenzen eingehalten werden. Trainer, Therapeuten und Sportler sollten sich daher realistische Ziele setzen, die Erwartungen an das Dehnen entsprechend steuern und es als Teil eines integrierten Trainings- und Gesundheitskonzepts einsetzen. Dabei ist es essenziell, Dehnen nicht isoliert, sondern in Kombination mit anderen Methoden wie Krafttraining und Haltungsschulungen zu betrachten, um optimale Ergebnisse zu erzielen.
Darüber hinaus empfiehlt das Forschungsteam eine sensible Abwägung hinsichtlich der Dehntechniken, wobei statisches Dehnen für die meisten Empfehlungen bevorzugt wird. Dynamisches Dehnen spielt vor allem vor sportlicher Belastung eine Rolle, während für muskuläre Entspannung und kardiovaskuläre Effekte statische Dehnungen dominieren. Die einfache Umsetzung und geringe Verletzungsgefahr machen Stretching zudem zu einer empfehlenswerten Maßnahme in Rehabilitationsprogrammen und im Gesundheitsmanagement älterer Menschen.
Abschließend unterstreicht das Konsenspapier die Bedeutung eines evidenzbasierten und individualisierten Trainingsansatzes. Dehnen ist kein Allheilmittel, aber ein bewährtes Werkzeug, das bei sachgemäßer Anwendung zur Verbesserung von Beweglichkeit, Muskelgesundheit und Herz-Kreislauf-Funktion beiträgt. Die Kombination mit gezieltem Krafttraining, Haltungsschulungen und weiteren therapeutischen Maßnahmen sorgt für einen umfassenden, nachhaltigen Trainingserfolg und reduziert gleichzeitig das Risiko von Verletzungen und Fehlhaltungen. Damit bietet Stretching einen unverzichtbaren Baustein in modernen Trainings- und Gesundheitskonzepten.
Von Engin Günder, Fachjournalist
ApoRisk® – Fachmakler für versicherbare Apothekenrisiken.
Mit dem Leitsatz „Apotheken sicher in die Zukunft“ begleitet ApoRisk Apothekenbetriebe bei der langfristigen Absicherung branchenspezifischer Risiken – unabhängig, technisch fundiert und mit tiefem Verständnis für den Apothekenalltag.
Sie haben einen Beruf gewählt, der weit mehr als reine Erwerbstätigkeit ist. Sie verfolgen im Dienste der Bevölkerung hohe ethische Ziele mit Energie, fachlicher Kompetenz und einem hohen Maß an Verantwortung. Um sich voll auf Ihre Aufgabe konzentrieren zu können, erwarten Sie die optimale Absicherung für die Risiken Ihrer Berufsgruppe.
Sie suchen nach Möglichkeiten, Ihre hohen Investitionen zu schützen und streben für sich und Ihre Angehörigen nach einem angemessenen Lebensstandard, auch für die Zukunft.
Unter der kostenfreien Telefonnummer 0800. 919 0000 oder Sie faxen uns unter 0800. 919 6666, besonders dann, wenn Sie weitere Informationen zu alternativen Versicherern wünschen.
Mit der ApoRisk® FirmenGruppe steht Ihnen ein Partner zur Seite, der bereits viele Apothekerinnen und Apotheker in Deutschland zu seinen Kunden zählen darf. Vergleichen Sie unser Angebot und Sie werden sehen, es lohnt sich, Ihr Vertrauen dem Versicherungsspezialisten für Ihren Berufsstand zu schenken.