
Für Sie gelesen
Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
APOTHEKE | Medienspiegel & Presse |
Apotheken-News von heute
Die Apothekenbranche in Deutschland steht vor erheblichen Herausforderungen, die von steigenden Mindestlohnkosten über technische Hürden bei der Chargendokumentation im E-Rezept bis hin zu zunehmenden gesundheitspolitischen Risiken reichen. Parlamentarischer Staatssekretär Dr. Georg Kippels fordert deshalb finanzielle Unterstützung für Vor-Ort-Apotheken, um ihre Versorgungssicherheit zu gewährleisten, während die Verlängerung der Übergangsfrist für den Chargeneintrag „STELLEN“ bei E-Rezepten den Apotheken Zeit für notwendige technische Anpassungen verschafft. Gleichzeitig alarmieren das Robert Koch-Institut die Öffentlichkeit wegen steigender Poliovirusnachweise und niedriger Impfquoten bei Kindern, die dringende Impfmaßnahmen erfordern. Die Arzneimittelkommission der deutschen Apotheker aktualisiert ihre Liste bedenklicher Rezepturarzneimittel und bestätigt Kava-Kava als Risikostoff, was die pharmazeutische Sicherheit stärkt. Eine bundesweite Studie zeigt, dass Deutschland bei der Vermeidung von Lieferengpässen im internationalen Vergleich Nachholbedarf hat. Mit der Zulassung von Rimegepant eröffnet sich zudem eine neue Ära in der Migränetherapie, die die Behandlungsmöglichkeiten deutlich erweitert. Wissenschaftler betonen, dass trotz fortschreitender künstlicher Intelligenz die menschliche Kreativität unersetzlich bleibt und den Kern bahnbrechender Innovationen bildet
Mindestlohn, Apotheken, Finanzierung, wirtschaftliche Stabilität, Versorgungssicherheit, Kippels
Der Parlamentarische Staatssekretär Dr. Georg Kippels betont die Bedeutung der Vor-Ort-Apotheken und fordert finanzielle Unterstützung zur Sicherung der Versorgung trotz steigender Mindestlohnkosten
Der Parlamentarische Staatssekretär Dr. Georg Kippels hat auf dem BCN Health Lab in München erneut die zentrale Rolle der Vor-Ort-Apotheken als niedrigschwellige Anlaufstellen für die Bevölkerung hervorgehoben und vor den finanziellen Folgen der Mindestlohn-Anhebung gewarnt. Er betonte, dass diese Apotheken eine „Finanzspritze“ benötigen, um ihre wichtige Funktion in der Arzneimittelversorgung langfristig erfüllen zu können.
Die Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns führt zu erheblichen Mehrkosten bei den Personalausgaben der Apotheken, die insbesondere kleinere und mittelständische Betriebe kaum ohne finanzielle Ausgleichsmaßnahmen tragen können. Kippels wies darauf hin, dass diese zusätzlichen Belastungen die wirtschaftliche Stabilität der Apotheken gefährden und damit auch die flächendeckende Versorgung mit Arzneimitteln beeinträchtigen könnten.
Vor-Ort-Apotheken sind unverzichtbare Anlaufstellen, die gerade für ältere, chronisch kranke und mobil eingeschränkte Menschen einen essenziellen Zugang zu Beratung und Medikamenten bieten. Ihre wirtschaftliche Schwächung würde daher nicht nur die Betriebe selbst, sondern auch die Versorgungssicherheit in den Regionen massiv gefährden.
Kippels unterstrich, dass die Politik aktuell an einer gezielten finanziellen Unterstützung arbeite, um den Apotheken die zusätzlichen Belastungen durch den Mindestlohn auszugleichen. Diese „Finanzspritze“ solle dafür sorgen, dass die Apothekenbetriebe handlungsfähig bleiben und ihre wichtige Rolle im Gesundheitswesen weiterhin ausfüllen können.
Neben den wirtschaftlichen Herausforderungen erwähnte Kippels auch die Bedeutung einer fairen Personalpolitik, die einerseits die Beschäftigten angemessen entlohnt und andererseits die Apotheken nicht überfordert. Die Balance zwischen sozialer Verantwortung und wirtschaftlicher Tragfähigkeit sei entscheidend, um die Zukunftsfähigkeit der Apotheken sicherzustellen.
Diese Situation verdeutlicht die komplexen Verflechtungen zwischen sozialpolitischen Zielen, betriebswirtschaftlichen Zwängen und gesundheitspolitischen Erfordernissen. Die Apotheken benötigen politische Unterstützung, um ihre wichtige Funktion als verlässliche Versorgungspunkte nicht zu verlieren und Versorgungslücken zu verhindern.
Ohne eine angemessene Förderung drohen Schließungen, Personalengpässe und eine Verschlechterung der wohnortnahen Arzneimittelversorgung. Angesichts des demografischen Wandels und der steigenden Anforderungen im Gesundheitswesen ist dies ein Risiko, das dringend abgewendet werden muss.
Die angekündigte finanzielle Unterstützung stellt einen wichtigen Schritt dar, um die Apothekenbetriebe zu stabilisieren und die Versorgungssicherheit nachhaltig zu gewährleisten. Die Politik ist nun gefordert, die zugesagte Hilfe zügig und zielgerichtet umzusetzen.
Darüber hinaus steht die gesamte Apothekenbranche vor einem Strukturwandel, der durch die zunehmende Digitalisierung, den Online-Handel und verschärfte regulatorische Anforderungen geprägt ist. Die Mindestlohn-Erhöhung fügt diesem Druck eine weitere finanzielle Belastung hinzu, die die wirtschaftliche Handlungsfähigkeit der Betriebe einschränkt. Dies betrifft nicht nur die Personalkosten, sondern wirkt sich auch auf die Investitionsfähigkeit und die Innovationsbereitschaft aus. Ohne ausreichende finanzielle Mittel könnten notwendige Modernisierungen und Anpassungen an neue Anforderungen verzögert oder gar verhindert werden, was langfristig zu Wettbewerbsnachteilen führt.
Die Sicherung einer flächendeckenden und wohnortnahen Arzneimittelversorgung ist ein zentrales Anliegen der Gesundheitspolitik. Die Vor-Ort-Apotheken erfüllen hierbei eine Schlüsselrolle, indem sie neben der reinen Medikamentenausgabe auch Beratungsleistungen und Präventionsangebote bereitstellen. Gerade in ländlichen und strukturschwachen Regionen sind sie häufig die einzige medizinische Anlaufstelle, was ihre Bedeutung für die Gesundheitsversorgung noch einmal unterstreicht.
Die durch die Mindestlohn-Erhöhung verursachten Kostensteigerungen stellen für viele Apotheken ein existenzielles Risiko dar. Während größere Filialverbünde oder Versandapotheken oft über bessere Skaleneffekte und Ressourcen verfügen, sind viele inhabergeführte Apotheken in ihrer wirtschaftlichen Flexibilität stark eingeschränkt. Ohne zielgerichtete Förderungen droht hier eine weitere Konzentration des Marktes und eine Abnahme der Vielfalt und Kundennähe im Apothekenwesen.
Politisch ist es daher geboten, die finanziellen Rahmenbedingungen für Apotheken so zu gestalten, dass sie den gestiegenen Anforderungen gerecht werden können, ohne ihre wirtschaftliche Basis zu verlieren. Förderprogramme, honorarische Anpassungen und gezielte Zuschüsse sind hier denkbare Instrumente, um die Betriebe zu entlasten und die Versorgungssicherheit zu gewährleisten.
Darüber hinaus muss auch die Attraktivität des Apothekerberufs und der pharmazeutischen Assistenzberufe gestärkt werden, um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken. Faire Löhne und gute Arbeitsbedingungen sind hierbei ebenso wichtig wie Aus- und Weiterbildungsangebote, die den sich wandelnden Anforderungen gerecht werden.
Abschließend lässt sich festhalten, dass die Mindestlohn-Erhöhung eine soziale Notwendigkeit darstellt, die jedoch ohne begleitende Maßnahmen die wirtschaftliche Stabilität der Apotheken gefährden kann. Die Politik steht in der Pflicht, durch gezielte finanzielle Unterstützung und eine nachhaltige Apothekenpolitik die Balance zwischen sozialer Gerechtigkeit und Versorgungssicherheit zu wahren.
Die angekündigte „Finanzspritze“ vonseiten der Regierung ist ein Schritt in die richtige Richtung, der nun konsequent umgesetzt und gegebenenfalls weiterentwickelt werden muss, um die Zukunft der Vor-Ort-Apotheken zu sichern und somit einen wichtigen Pfeiler des deutschen Gesundheitswesens zu erhalten.
E-Rezept, Chargendokumentation, Übergangsfrist, technische Herausforderungen, Apothekenpraxis
Die Übergangsfrist für die Verwendung des Eintrags „STELLEN“ bei der Chargenübermittlung im E-Rezept wurde verlängert da technische Lösungen weiterhin fehlen und korrekte Eintragungen für Apotheken essentiell sind
Die verpflichtende Übermittlung der Chargenbezeichnung bei der Abgabe von Arzneimitteln im Rahmen des E-Rezepts stellt Apotheken seit dessen Einführung vor erhebliche technische und organisatorische Herausforderungen. Grundsätzlich regelt § 2 Absatz 2 Anlage 1 der Abrechnungsvereinbarung die Pflicht zur Chargenübermittlung, die durch das Scannen des Securpharm-Codes im Tagesgeschäft technisch realisiert wird. Dennoch gibt es Ausnahmen, insbesondere bei der Heimversorgung oder beim Stellen und Verblistern von Arzneimitteln, bei denen eine direkte Chargenübermittlung bisher nicht möglich ist.
Um Apotheken dennoch Rechtssicherheit zu gewähren und betriebliche Abläufe nicht zu gefährden, wurde bereits bei Einführung des E-Rezepts eine Übergangsfrist für die technische Umsetzung der Chargenübermittlung vereinbart. Ursprünglich war vorgesehen, dass Apotheken bis zum 30. Juni 2025 anstelle der tatsächlichen Chargenbezeichnungen im entsprechenden Datenfeld das Wort „STELLEN“ eintragen dürfen, sofern eine technische Übermittlung der Chargen nicht möglich ist. Diese Regelung ermöglichte es, die Lücke zwischen gesetzlichen Anforderungen und technischer Realität zu überbrücken und gleichzeitig die Nachverfolgbarkeit von Arzneimitteln im Sinne der Arzneimittelsicherheit zu gewährleisten.
Die zwei Jahre Übergangsfrist sind nun verstrichen, doch die technische Umsetzung der Chargenübermittlung in den speziellen Anwendungsfällen stellt sich weiterhin als problematisch dar. Die von Apotheken und Softwareanbietern erwarteten Lösungen für das Stellen und Verblistern von Arzneimitteln konnten bislang nicht flächendeckend etabliert werden. Als Folge haben sich Deutscher Apothekerverband und GKV-Spitzenverband auf eine Verlängerung der Sonderregelung bis zum 31. Dezember 2025 verständigt, die es Apotheken weiterhin erlaubt, den Eintrag „STELLEN“ zu verwenden, wenn eine tatsächliche Chargenübermittlung technisch nicht realisierbar ist.
Dabei ist die korrekte Schreibweise des Eintrags „STELLEN“ von entscheidender Bedeutung. Die Praxis zeigt, dass es häufig zu Fehlern oder Abweichungen kommt, die rechtlich und abrechnungstechnisch problematisch sein können. Beispiele sind Einträge wie „Bestandsware“, „Blisterzentrum“, oder unterschiedliche Schreibweisen von „Stellen“ mit Tippfehlern wie „STellen“, „stewllen“, „stllen“ oder „stwellen“. Diese inkonsistenten Angaben führen nicht nur zu Abrechnungsproblemen, sondern erschweren auch die Rückverfolgbarkeit der Arzneimittelchargen und damit die patientenbezogene Sicherheit.
Aus Sicht des Deutschen Apothekerverbands ist es daher unerlässlich, dass Apotheken auf die korrekte Eingabe achten und die Mitarbeiter entsprechend sensibilisiert und geschult werden. Nur durch eine einheitliche Praxis kann die Nachverfolgbarkeit gewährleistet und rechtliche Risiken minimiert werden. Die Verbände appellieren deshalb an die Apotheken, die „STELLEN“-Regelung gewissenhaft umzusetzen und bei Fragen technische Unterstützung in Anspruch zu nehmen.
Die Verlängerung der Übergangsfrist verdeutlicht zugleich, dass die Digitalisierung des Gesundheitswesens weiterhin vor erheblichen technischen Herausforderungen steht, die nicht nur Softwareanbieter und IT-Dienstleister betreffen, sondern auch die Prozess- und Organisationsstrukturen in den Apotheken selbst. Eine lückenlose Chargendokumentation ist für die Arzneimittelsicherheit essenziell, beispielsweise bei Rückrufen oder Arzneimittelsicherheitswarnungen, doch die dafür erforderliche technische Infrastruktur ist in vielen Bereichen noch nicht ausgereift.
Parallel zu den Bemühungen um technische Lösungen zur Chargenübermittlung arbeitet die Branche an der Verbesserung der Schnittstellen, der Benutzerfreundlichkeit der Apothekensoftware und der Integration von Securpharm-Scannern in verschiedene Versorgungssettings. Dabei spielen auch die besonderen Anforderungen bei der Versorgung von Pflegeeinrichtungen und der häuslichen Betreuung eine wichtige Rolle, da dort oft komplexe Blister- oder Stellenprozesse zum Einsatz kommen.
Die langfristige Zielsetzung besteht darin, die Chargenübermittlung verbindlich und automatisiert für alle Apotheken und Versorgungsformen zu gewährleisten, um die Arzneimittelsicherheit auf ein neues Niveau zu heben. Bis dahin bleibt die verlängerte Übergangsfrist ein pragmatischer Kompromiss, der Apotheken Handlungsspielräume lässt und gleichzeitig die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben sicherstellt.
Die aktuelle Situation rund um die Chargendokumentation im E-Rezept verdeutlicht exemplarisch die Spannungsfelder zwischen technischer Machbarkeit, regulatorischen Anforderungen und dem Praxisalltag in Apotheken. Trotz enormer Anstrengungen in der Digitalisierung erfordern die komplexen Versorgungsprozesse flexible Lösungen, um Versorgungssicherheit und Compliance zu gewährleisten. Die Verlängerung der „STELLEN“-Übergangsregel ist daher ein notwendiger Schritt, der jedoch keine Dauerlösung darstellt. Ein konsequentes Vorantreiben technischer Innovationen und umfassender Schulungen bleibt unerlässlich, um die Digitalisierung im Gesundheitswesen erfolgreich und patientensicher zu gestalten.
Polio-Übertragungen in Deutschland steigen, Impflücken gefährden Bevölkerung, RKI fordert umfassende Schutzmaßnahmen
Zunehmende Nachweise vakzineabgeleiteter Polioviren im Abwasser weisen auf lokale Übertragungen hin, während Impfquoten alarmierend niedrig bleiben und die Gefahr dauerhafter Lähmungen wächst
Das Robert Koch-Institut (RKI) sieht sich durch die anhaltenden Nachweise von Polioviren in deutschen Abwasserproben zunehmend bestätigt, dass das Virus bereits von Mensch zu Mensch übertragen wird. Obwohl bislang keine klinisch gemeldeten Erkrankungen vorliegen, rückt die potenzielle Ausbreitung der hochansteckenden Kinderlähmung (Poliomyelitis) in Deutschland in den Fokus der Gesundheitsbehörden und stellt eine ernste Warnung für die Öffentlichkeit dar. Die alarmierend niedrigen Impfquoten bei Kleinkindern vergrößern die Anfälligkeit der Bevölkerung und unterstreichen den dringenden Handlungsbedarf für eine konsequente Immunisierung. Angesichts der fehlenden spezifischen Therapie und der Gefahr lebenslanger Lähmungen ist die Impfung die einzig wirksame Schutzmaßnahme.
Polioviren sind, trotz jahrelanger weltweiter Ausrottungsbemühungen, weiterhin präsent – insbesondere in Form sogenannter vakzineabgeleiteter Polioviren (cVDPV), die aus der Schluckimpfung mit abgeschwächten Lebendviren stammen. Diese Impfstoffe werden in Deutschland seit 1998 nicht mehr angewandt, sind aber in Teilen Afrikas und Asiens noch gebräuchlich. Über Menschen, die aus solchen Regionen einreisen, gelangen diese Viren offenbar nach Deutschland, wo sie – vor allem in Impflücken – eine unbemerkte lokale Übertragung finden können.
Seit November 2024 konnten in allen sieben regelmäßig überwachten Großstädten wie München, Köln, Hamburg, Dresden, Düsseldorf, Bonn und Mainz Polioviren im Abwasser nachgewiesen werden, zuletzt sogar an vier von zehn Teststandorten kontinuierlich. Diese Befunde belegen, dass infizierte Personen das Virus mit dem Stuhl ausscheiden. Ob diese Viren aber aktiv von Mensch zu Mensch weitergegeben werden, konnte bislang nicht mit Sicherheit gesagt werden – allerdings bewertet das RKI dies inzwischen als „zunehmend wahrscheinlicher“, vor allem da die Dauer und die geographische Streuung der Nachweise dafür sprechen, dass eine lokale Übertragung nicht ausgeschlossen werden kann.
Das Infektionsrisiko ist in Deutschland besonders hoch, weil die Impfquoten deutlich hinter den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (Stiko) zurückbleiben. Während die Grundimmunisierung bis zum zwölften Lebensmonat abgeschlossen sein sollte, sind lediglich 21 Prozent der Einjährigen und 77 Prozent der Zweijährigen vollständig gegen Polio geimpft. Diese Impflücken schaffen einen fruchtbaren Boden für Ausbrüche, zumal der inaktivierte Polioimpfstoff (IPV), der in Deutschland seit 1998 verwendet wird, zwar einen sehr guten Schutz vor Erkrankung bietet, jedoch die Infektion und Weitergabe des Virus nicht vollständig verhindert. Das Virus kann somit – gerade bei niedrigem Immunstatus – unbemerkt zirkulieren.
Poliomyelitis ist eine schwerwiegende Erkrankung: Ein Großteil der Ungeimpften entwickelt grippeähnliche Symptome, doch in ein bis fünf Prozent der Fälle kann es zu einer lebensbedrohlichen Entzündung der Hirn- und Rückenmarkshäute (Meningitis) kommen. Besonders gefürchtet sind schlaffe Lähmungen, die nicht nur Gliedmaßen, sondern in Einzelfällen auch die Atemmuskulatur betreffen und tödlich enden können. Eine ursächliche Therapie existiert nicht. Polio hinterlässt weltweit bis heute Tausende von Menschen mit dauerhaften Behinderungen. Deshalb war die globale Ausrottung dieser Krankheit eine der größten Errungenschaften der modernen Medizin.
Die derzeit kursierenden Polioviren gehören zu demselben genetischen Cluster wie die cVDPV2-Stämme, die Ende 2024 und Anfang 2025 in mehreren europäischen Ländern entdeckt wurden – ein klarer Hinweis darauf, dass die Viren über nationale Grenzen hinweg zirkulieren. Die vakzineabgeleiteten Viren entstehen durch Mutation und Verbreitung der abgeschwächten Lebendviren, die ursprünglich zur Immunisierung verwendet wurden. In seltenen Fällen können sie sich in Regionen mit geringer Durchimpfung so verändern, dass sie wieder zu einer schädlichen Infektionsquelle werden.
Das RKI ruft daher alle Ärztinnen und Ärzte sowie medizinische Labore dazu auf, verstärkt auf Verdachtsfälle von Poliovirusinfektionen zu achten und umfassende diagnostische Tests durchzuführen. Nur so können Infektionen frühzeitig erkannt und weitere Übertragungen verhindert werden. Neben dem medizinischen Monitoring ist die konsequente und vollständige Impfung der Bevölkerung der wichtigste Baustein zur Eindämmung.
Die Pandemie hat die Routineimpfungen weltweit erheblich beeinträchtigt, sodass in vielen Ländern, insbesondere in Afrika, die Impfquoten zurückgingen. Dies hat nicht nur die Gefahr von Polio-Ausbrüchen erhöht, sondern auch das Risiko für andere impfpräventable Krankheiten. In Deutschland zeigt sich diese Problematik deutlich in den noch unzureichenden Polio-Impfquoten bei Kleinkindern, die trotz der verfügbaren sicheren und effektiven inaktivierten Impfstoffe (IPV) nicht ausreichend erreicht werden.
Die Übertragung des Poliovirus erfolgt klassisch fäkal-oral, also über verunreinigtes Wasser oder durch Kontakt mit Ausscheidungen infizierter Personen. In hochentwickelten Ländern wie Deutschland dürfte allerdings die Übertragung über die Atemwege – per Tröpfcheninfektion – eine bedeutendere Rolle spielen, da das Virus sich zunächst im Rachenraum ausbreitet und so leichter von Mensch zu Mensch weitergegeben werden kann.
Die Ständige Impfkommission empfiehlt eine dreifache Grundimmunisierung im Säuglingsalter mit dem inaktivierten Polio-Impfstoff sowie eine Auffrischungsimpfung im Jugendalter (9 bis 16 Jahre). Gerade für Personen ohne vollständigen Impfschutz oder mit unklarem Impfstatus ist die Nachholung der Impfung essentiell, um eine individuelle Immunität und gleichzeitig den Schutz der Gemeinschaft zu gewährleisten.
Polio ist trotz der aktuellen Lage kein Wildvirus-Problem mehr, sondern wird durch vakzineabgeleitete Viren verursacht – ein Phänomen, das eng mit globalen Impfstrategien verbunden ist. Dies verdeutlicht, dass der weltweite Kampf gegen Polio nicht abgeschlossen ist und die Sicherung hoher Impfquoten in allen Ländern weiterhin von größter Bedeutung bleibt.
Abschließend ist festzuhalten, dass Deutschland sich zwar nicht in einer akuten Polio-Epidemie befindet, doch das anhaltende Vorkommen der Viren im Abwasser und die daraus resultierenden Hinweise auf lokale Übertragungen eine ernste Mahnung darstellen. Impfprävention, verstärkte Diagnostik und kontinuierliche epidemiologische Überwachung sind die Schlüsselmaßnahmen, um eine Ausbreitung der Kinderlähmung zu verhindern und die Gesundheit der Bevölkerung zu schützen.
Kava-Kava erneut als bedenklicher Stoff eingestuft, Arzneimittelkommission aktualisiert Liste, Apotheker erhalten klare Handlungsempfehlungen
Die Arzneimittelkommission der deutschen Apotheker hat die Liste bedenklicher Rezepturarzneimittel überarbeitet und Kava-Kava als weiterhin riskant eingestuft um Apotheker bei der sicheren Herstellung und Abgabe zu unterstützen
Die Arzneimittelkommission der deutschen Apotheker (AMK) hat ihre Liste bedenklicher Rezepturarzneimittel nach einer längeren Pause seit 2018 erneut aktualisiert. Ziel der Überarbeitung ist es, Apothekerinnen und Apothekern eine verlässliche Orientierung für die Risikobewertung bei der Herstellung und Abgabe von Arzneimitteln zu bieten. Im Fokus der jüngsten Aktualisierung stehen insbesondere Stoffe wie Natriumchlorit, Borsäure, Chloroform, pyrrolizidinalkaloid-haltige Drogen sowie Kava-Kava, die in der Apotheke häufig als Rezepturrohstoffe zum Einsatz kommen oder kommen könnten. (Kommentar eingebettet)
Die Einstufung von Kava-Kava als bedenklicher Stoff erhält mit der neuen Liste erneut Bestätigung. Kava-Kava, eine aus der südostasiatischen Region stammende Pflanze, wird traditionell als beruhigendes und angstlösendes Mittel verwendet. Dennoch gibt es erhebliche Sicherheitsbedenken, vor allem im Hinblick auf die potenzielle Leberschädigung. In der Vergangenheit führten Berichte über toxische Leberreaktionen dazu, dass Kava-Kava in verschiedenen Ländern vom Markt genommen oder streng reguliert wurde. Die AMK weist daher darauf hin, dass Arzneimittel und Rezepturen mit Kava-Kava besondere Vorsicht erfordern und ihre Abgabe oder Herstellung gemäß Arzneimittelgesetz untersagt sein kann.
Die Liste der bedenklichen Rezepturarzneimittel ist für Apotheker ein wichtiges Instrument, um gesetzliche Vorgaben und Sicherheitsanforderungen zu erfüllen. Das Arzneimittelgesetz (AMG) verbietet die Herstellung und Abgabe von Arzneimitteln, die als gesundheitsschädlich eingestuft werden. Dabei gilt die Liste der AMK als praxisorientierte Hilfestellung zur Umsetzung dieser gesetzlichen Vorgaben. Die jüngste Revision bestätigt, dass neben Kava-Kava auch andere Stoffe weiterhin kritisch zu bewerten sind. Natriumchlorit beispielsweise, das in bestimmten Desinfektions- oder Reinigungsrezepturen verwendet wird, wird aufgrund seiner toxischen Eigenschaften als bedenklich eingestuft. Ähnliches gilt für Borsäure und Chloroform, deren Einsatz in Rezepturen ebenfalls mit erheblichen Risiken verbunden ist.
Darüber hinaus enthält die aktualisierte Liste Hinweise zu pyrrolizidinalkaloid-haltigen Drogen. Diese Pflanzeninhaltsstoffe sind bekannt für ihre hepatotoxische Wirkung und können bei chronischer Exposition zu schweren Leberschäden führen. Daher ist die Verwendung von Arzneimitteln, die solche Alkaloide enthalten, in der Rezeptur stark eingeschränkt oder untersagt.
Die AMK empfiehlt Apothekern dringend, sich vor der Herstellung oder Abgabe von Rezepturen mit diesen Ausgangsstoffen umfassend zu informieren und die aktuelle Liste stets zu berücksichtigen. Der sichere Umgang mit Arzneimitteln, insbesondere solchen mit potenziellen Gesundheitsrisiken, steht im Vordergrund des Schutzes der Patientinnen und Patienten. Ebenso ist die Dokumentation und Kommunikation mit den Verschreibenden von großer Bedeutung, um Risiken zu minimieren und Alternativen zu prüfen.
Diese Neuerung kommt in einer Zeit, in der der Bedarf an individuellen Rezepturen weiter zunimmt. Viele Patientinnen und Patienten sind auf maßgeschneiderte Arzneimittel angewiesen, die in der Offizin hergestellt werden. Gleichzeitig wächst die Verantwortung der Apotheker, die Arzneimittelsicherheit sicherzustellen und gesetzliche Anforderungen zu erfüllen. Die Aktualisierung der AMK-Liste ist ein deutliches Signal, dass der Gesetzgeber und die Fachgesellschaften kontinuierlich an der Verbesserung der Qualität und Sicherheit in der Rezepturherstellung arbeiten.
Neben der AMK-Liste sind Apotheker zudem verpflichtet, sich über weitere nationale und internationale Empfehlungen sowie Forschungsergebnisse zu informieren, um auf dem neuesten Stand der Sicherheitseinschätzungen zu bleiben. Die Abwägung von Nutzen und Risiko bei der Verwendung von pflanzlichen und chemischen Wirkstoffen ist eine anspruchsvolle Aufgabe, die Fachwissen und Sorgfalt erfordert.
Kava-Kava bleibt somit ein prominentes Beispiel für einen Stoff, der zwar potenziell therapeutisch wirksam sein kann, dessen Risiken aber die sichere Anwendung in der Apotheke einschränken. Die erneute Einstufung als bedenklich unterstreicht die Bedeutung von Vorsicht und sorgfältiger Prüfung bei der Rezepturherstellung und fördert die Suche nach sichereren Alternativen.
Abschließend trägt die Aktualisierung der Liste bedenklicher Rezepturarzneimittel entscheidend dazu bei, den Schutz der Verbraucher zu stärken und den Apotheken einen klaren Handlungsrahmen zu geben. Die konsequente Umsetzung der AMK-Empfehlungen unterstützt die Fachapotheken dabei, ihre verantwortungsvolle Rolle als Arzneimittelhersteller und Gesundheitsberater professionell wahrzunehmen und das Vertrauen der Bevölkerung in die sichere Versorgung mit Medikamenten zu erhalten.
Deutschland im Vergleich zu EU und USA, Lieferengpässe in Apotheken analysiert, Potenziale aus Nachbarländern nutzen
Der wissenschaftliche Dienst der Bundesregierung zeigt, dass Deutschland bei der Vorbeugung von Lieferengpässen in Apotheken Nachholbedarf hat und von Best Practices in EU und USA lernen kann
Die Versorgung mit Arzneimitteln gilt als unverzichtbares Fundament der öffentlichen Gesundheitsversorgung. Dennoch stehen Deutschland und viele andere Länder regelmäßig vor der Herausforderung von Lieferengpässen, die die Verfügbarkeit essenzieller Medikamente beeinträchtigen können. Vor diesem Hintergrund hat der SPD-Bundestagsabgeordnete Matthias Mieves den wissenschaftlichen Dienst der Bundesregierung mit einer vergleichenden Analyse beauftragt, die aufzeigt, wie gut Deutschland im internationalen Vergleich – insbesondere zu Nachbarländern in der Europäischen Union sowie den Vereinigten Staaten – auf Lieferengpässe vorbereitet ist und welche Strategien angewandt werden, um diesen vorzubeugen. Die Ergebnisse offenbaren, dass Deutschland, insbesondere im Apothekenbereich, deutlich Nachholbedarf besitzt und von den Nachbarstaaten lernen kann.
Lieferengpässe bei Arzneimitteln sind kein ausschließlich deutsches Problem, sondern ein globales Phänomen, das durch komplexe Lieferketten, Rohstoffknappheit, regulatorische Herausforderungen und wachsende Nachfrage begünstigt wird. In Deutschland haben wiederholte Engpässe – etwa bei Antibiotika, Schmerzmitteln oder Krebsmedikamenten – die Versorgungsqualität erheblich belastet. Die Analyse des wissenschaftlichen Dienstes zeigt, dass andere EU-Staaten und die USA unterschiedlich proaktiv und effektiv auf solche Probleme reagieren.
Beispielsweise verfügen einige Nachbarländer wie Frankreich, die Niederlande oder die Schweiz über national koordinierte Strategien, die eine frühzeitige Erkennung von potenziellen Engpässen erlauben. Diese umfassen beispielsweise verpflichtende Meldepflichten für Pharmaunternehmen, zentrale Meldestellen sowie gezielte Lagerhaltung essentieller Medikamente. Die Niederlande verfolgen seit Jahren ein Modell der zentralen Bevorratung und koordinieren die Belieferung regionaler Apotheken, um kritische Versorgungslücken abzufedern. Frankreich hat sein Meldewesen mit Sanktionen bei Nichtmeldung verschärft und unterstützt gleichzeitig eine Diversifikation der Lieferquellen.
Im Vergleich dazu ist das Melde- und Managementsystem in Deutschland noch fragmentiert. Zwar besteht eine Meldepflicht bei drohenden Engpässen, jedoch fehlt eine zentrale und verbindliche Koordinierungsstelle mit ausreichenden Kompetenzen zur Steuerung von Reserven und Umverteilungen. Apotheker berichten regelmäßig von verzögerten Informationen und unzureichenden Ausgleichsmöglichkeiten, was die Versorgungssicherheit gefährdet.
Der US-amerikanische Markt zeigt zusätzlich, wie öffentliche-private Partnerschaften im Krisenmanagement wirksam sein können. Die FDA (Food and Drug Administration) führt eine nationale Datenbank, die Engpässe in Echtzeit erfasst und zugleich Maßnahmen zur Förderung der Produktion und alternativer Bezugsquellen initiiert. Darüber hinaus werden strategische Reserven auf Bundes- und Landesebene gepflegt, insbesondere für lebenswichtige Arzneimittel und Impfstoffe. Diese integrativen Ansätze haben dazu beigetragen, Engpässe schnell zu identifizieren und zielgerichtet zu begegnen.
Die Studie hebt hervor, dass Deutschland von diesen internationalen Best Practices lernen und sein System modernisieren sollte. Ein zentrales Meldewesen mit automatisierter Datenverarbeitung, verbindliche Meldefristen und ein interdisziplinäres Krisenmanagement könnten die Reaktionsfähigkeit deutlich verbessern. Ebenso wird eine strategische Bevorratung kritischer Arzneimittel empfohlen, die sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene koordiniert wird.
Darüber hinaus empfiehlt der Bericht eine verstärkte Einbindung der Apotheken als Schnittstelle zur Patientenversorgung in das Lieferengpass-Management. Apotheker könnten durch verbesserte Informationssysteme schneller über Engpässe informiert werden und alternative Therapievorschläge sowie Bestelloptionen besser kommunizieren. Die Digitalisierung und Vernetzung der Lieferkette, von Herstellern über Großhändler bis zu Apotheken, stellt dabei eine Schlüsselkomponente dar.
Weiterhin wird betont, dass die Förderung der Arzneimittelproduktion in Europa und Deutschland, unter anderem durch Anreize zur Substitutionsfähigkeit von Wirkstoffen und Unterstützung regionaler Produktionskapazitäten, langfristig zur Versorgungssicherheit beiträgt. Die Abhängigkeit von wenigen internationalen Herstellern, vor allem aus Asien, birgt erhöhte Risiken, die es durch Diversifikation und regionale Resilienz zu minimieren gilt.
Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass Deutschland auf einem guten Weg ist, die Herausforderungen von Lieferengpässen zu adressieren, jedoch noch nicht das Niveau einiger Nachbarländer und der USA erreicht hat. Die Analyse des wissenschaftlichen Dienstes liefert konkrete Vorschläge, die bei konsequenter Umsetzung die Arzneimittelversorgung in Apotheken nachhaltig sichern könnten. Diese Verbesserungen sind essenziell, um die hohe Versorgungsqualität im Gesundheitssystem auch in Krisenzeiten zu gewährleisten und das Vertrauen der Bevölkerung zu stärken.
Mit Blick auf die Zukunft empfiehlt die Studie, dass Politik, Gesundheitsakteure und Pharmaindustrie ihre Kooperation intensivieren, um die Resilienz der Lieferketten zu erhöhen und Lieferengpässe frühzeitig zu erkennen und zu beseitigen. Nur so kann Deutschland seine Position als zuverlässiger Gesundheitsstandort festigen und den Patienten eine sichere und verlässliche Arzneimittelversorgung garantieren.
Rimegepant eröffnet neue Ära in der Migränetherapie, präventive und akute Behandlung vereint, Therapieoptionen erweitern Behandlungsstandard
Der neue CGRP-Rezeptorantagonist Rimegepant (Vydura®) ist seit Juni 2025 in Deutschland erhältlich und ergänzt das bisherige Spektrum durch eine duale Anwendungsmöglichkeit bei Migräne, während Atogepant die prophylaktische Therapie weiter stärkt
Der 1. Juni 2025 markiert einen bedeutenden Meilenstein für die Migränebehandlung in Deutschland: Mit Rimegepant (Handelsname Vydura®) wurde erstmals ein Wirkstoff aus der Klasse der Gepante zugelassen, der sowohl zur Akuttherapie als auch zur Prophylaxe eingesetzt werden kann. Diese doppelte Indikation hebt Rimegepant von bisher verfügbaren Therapien ab und verspricht insbesondere für Patientinnen und Patienten mit häufigen Migräneattacken eine umfassendere Versorgung. Seit der Zulassung durch die Europäische Kommission im April 2022 war Rimegepant bislang auf dem deutschen Markt nicht verfügbar, eine Versorgungslücke, die nun geschlossen wurde. Das Präparat ist seit Anfang Juni in der Lauer-Taxe® gelistet und laut Hersteller Pfizer lieferbar.
Migräne ist eine der weltweit häufigsten neurologischen Erkrankungen und belastet Betroffene durch wiederkehrende, oft heftigste Kopfschmerzattacken, die von Übelkeit, Licht- und Geräuschempfindlichkeit begleitet werden können. Die Ursachen sind multifaktoriell, wobei das Calcitonin-Gene-Related-Peptid (CGRP) als ein Schlüsselfaktor für die Entstehung von Migräneattacken gilt. Rimegepant wirkt als hochaffiner Antagonist des CGRP-Rezeptors und unterbindet damit die Gefäßerweiterung und Neuroinflammation, die für die Schmerzsymptomatik verantwortlich sind.
Ein besonderer Vorteil von Rimegepant liegt in der Darreichungsform als Schmelztablette (Lyophilisat), die ohne zusätzliche Flüssigkeit eingenommen werden kann. Dies erleichtert die Anwendung in akuten Situationen erheblich, da Patienten sich nicht erst mit einem Glas Wasser versorgen müssen. Die Tablette wird auf oder unter die Zunge gelegt und löst sich rasch auf. Beim Umgang mit den Blistern ist jedoch Vorsicht geboten: Trockene Hände sind notwendig, um eine vorzeitige Auflösung der Tablette zu vermeiden – ein praktischer Hinweis, den Apotheker:innen ihren Patient:innen mitgeben können.
Die Dosierung von Rimegepant ist für die Akutbehandlung auf eine Tablette von 75 mg pro Tag begrenzt, während zur Prophylaxe eine Einnahme alle zwei Tage empfohlen wird. Diese klare Dosierungsstrategie erlaubt eine flexible Anpassung an den individuellen Verlauf der Erkrankung. Zudem erfordert die Einnahme keine Anpassung bei leichter bis schwerer Niereninsuffizienz, allerdings wird bei terminaler Niereninsuffizienz und starker Leberfunktionsstörung von der Verwendung abgeraten. Die Wechselwirkungen mit CYP3A4-Inhibitoren und P-gp-Inhibitoren sind ebenfalls zu beachten, um eine sichere Anwendung zu gewährleisten.
Nebenwirkungen treten vergleichsweise selten auf, können aber Übelkeit, allergische Reaktionen wie Atembeschwerden oder schweren Hautausschlag umfassen. Die Behandlung muss bei Auftreten solcher Überempfindlichkeitsreaktionen unverzüglich abgebrochen werden, da diese auch noch Tage nach der Einnahme auftreten können.
Rimegepant ist das zweite Gepant auf dem deutschen Markt. Atogepant (Aquipta®), das seit März 2025 in zwei Dosierungen (10 mg und 60 mg) verfügbar ist, wird ausschließlich prophylaktisch eingesetzt. Patienten mit mindestens vier monatlichen Migräneattacken können Atogepant 60 mg täglich einnehmen, wobei bei gleichzeitiger Einnahme von starken CYP3A4- oder OATP-Inhibitoren oder bei schwerer Niereninsuffizienz die Dosis auf 10 mg reduziert werden muss. Atogepant wird als Tablette ohne Auflösung eingenommen und sollte weder geteilt noch zerdrückt werden.
Die Einführung von Rimegepant erweitert somit das therapeutische Arsenal signifikant und erlaubt erstmals eine medikamentöse Lösung, die Akutbehandlung und Vorbeugung in einem Wirkstoff kombiniert. Damit wird die Versorgungslage für Migränepatienten deutlich verbessert, zumal die Schmelztablette auch eine hohe Akzeptanz durch einfache Handhabung verspricht. Diese Innovation entspricht den aktuellen Leitlinien, die einen zielgerichteten, patientenorientierten Ansatz für die Migränebehandlung fordern.
Angesichts der hohen Prävalenz von Migräne – nach Schätzungen sind etwa 10 bis 15 Prozent der Bevölkerung betroffen – und der erheblichen Beeinträchtigung der Lebensqualität ist die Verfügbarkeit effektiver und gut verträglicher Therapien von großer gesellschaftlicher Bedeutung. Durch die Integration neuer Wirkstoffklassen wie den Gepanten und die Entwicklung verbesserter Darreichungsformen wird der Weg für eine individuell zugeschnittene Migränetherapie geebnet.
Aus pharmakologischer Sicht stellen die Gepante eine wichtige Alternative zu den bisher dominierenden Triptanen dar, die bei einigen Patienten wegen Nebenwirkungen oder Kontraindikationen nicht eingesetzt werden können. Zudem bietet Rimegepant mit seinem dualen Anwendungsprofil eine einzigartige Flexibilität, die sowohl den Bedarf einer akuten Schmerzlinderung als auch einer wirksamen Prophylaxe abdeckt. Dies kann potenziell die Therapietreue erhöhen und dadurch die Häufigkeit und Schwere der Migräneattacken nachhaltig reduzieren.
Die Markteinführung von Rimegepant ist daher nicht nur für Patientinnen und Patienten, sondern auch für Ärztinnen und Ärzte sowie Apotheker:innen von großer Bedeutung. Letztere spielen eine zentrale Rolle in der Aufklärung über die richtige Anwendung und das Management von Nebenwirkungen sowie bei der Beratung zur Wechselwirkungsproblematik. Eine umfassende Information der Versorgungspartner ist essentiell, um den therapeutischen Nutzen maximal auszuschöpfen und Risiken zu minimieren.
Abschließend zeigt die Einführung von Rimegepant (Vydura®) in Deutschland exemplarisch, wie innovative pharmazeutische Entwicklungen das Behandlungsspektrum für chronische Erkrankungen wie Migräne erweitern können. Die Kombination aus Akut- und Prophylaxetherapie in einem Präparat ermöglicht eine bedarfsgerechte, patientenfreundliche und evidenzbasierte Versorgung, die neue Maßstäbe setzt und das Potenzial hat, die Lebensqualität von Millionen Betroffenen nachhaltig zu verbessern
Kreativität als Grenzgänger, KI bleibt Datenkäfig gefangen, Menschliche Geistesblitze bleiben unersetzlich
Wissenschaftler Julio M. Ottino betont, dass echte Kreativität Paradigmen bricht und KI nur kombinatorisch arbeitet, dennoch kann sie menschliche Innovationsprozesse inspirieren
Kreativität ist eine der komplexesten und faszinierendsten Fähigkeiten des Menschen und verbindet Disziplinen wie Wissenschaft, Technik, Mathematik und Kunst auf eine Weise, die zu bahnbrechenden Innovationen führt. Während künstliche Intelligenz (KI) heutzutage immer leistungsfähiger wird und große Datenmengen verarbeitet, bleibt sie doch nach Ansicht führender Experten wie Julio M. Ottino, Professor für Chemie- und Bioingenieurwesen an der Northwestern University, in einem begrenzten Rahmen ihrer Trainingsdaten gefangen. Die Fähigkeit zu echten Geistesblitzen, zu Paradigmenwechseln und radikaler Innovation gehört weiterhin dem Menschen. (Kommentar eingebettet)
Ottino plädiert in einem Beitrag im Fachblatt JAMA für eine systemübergreifende Sicht auf Kreativität, deren größtes Potenzial sich gerade in der Überschreitung von Grenzen und der Kombination unterschiedlicher Denkweisen manifestiert. Er unterscheidet dabei zwischen verschiedenen Niveaus kreativen Schaffens. Das höchste Niveau nennt er „Break-with“ – eine Form von Kreativität, die bestehende Paradigmen ablöst und völlig neue Denk- und Handlungsmuster etabliert. Diese Art von Innovation unterscheidet sich fundamental von der häufigen Form der kombinatorischen Kreativität, die viele KI-Modelle demonstrieren, indem sie bekannte Elemente neu zusammensetzen.
Während KI-Systeme in der Lage sind, durch das Zusammenfügen bekannter Daten Muster zu erkennen und neue Kombinationen zu generieren, sind sie bisher kaum in der Lage, transformativ kreativ zu sein, also völlig neue Rahmenbedingungen zu schaffen. Das liegt auch daran, dass KI an den Umfang und die Qualität ihrer Trainingsdaten gebunden ist. Paradigmenwechsel, wie sie etwa durch die Quantenmechanik in der Physik oder den Kubismus in der Kunst herbeigeführt wurden, erfordern aber genau diese Fähigkeit zur radikalen Neuinterpretation der Welt, die menschliche Kreativität kennzeichnet.
Ottino illustriert diesen Unterschied anhand historischer Persönlichkeiten, die Wissenschaft und Kunst miteinander verbanden und dadurch innovative Durchbrüche erzielten. Beispiele sind Galileo Galilei, Jules Henri Poincaré und Niels Bohr, deren kreative Leistung darin bestand, disziplinäre Grenzen zu überschreiten und neue Perspektiven zu eröffnen. Ein besonders eindrucksvolles Beispiel ist Louis Pasteur, der nicht nur Wissenschaftler, sondern auch Künstler war. Seine Beschäftigung mit der bildenden Kunst, etwa durch Lithografien und Pastellzeichnungen, könnte seine Sensibilität für wissenschaftliche Phänomene wie die Chiralität von Molekülen geschärft haben, ein zentraler Entdeckungsschritt in der Chemie.
Diese Verknüpfung von visueller Wahrnehmung, künstlerischer Vorstellungskraft und wissenschaftlicher Erkenntnis zeigt, dass kreative Prozesse häufig aus der Verknüpfung verschiedener Denkarten entstehen – eine Fähigkeit, die aktuell über KI hinausgeht. Trotz der Fortschritte der künstlichen Intelligenz ist die Pole Position in der Kreativität daher weiterhin dem Menschen vorbehalten. KI agiert eher als unterstützendes Werkzeug, das menschliche Kreativität fördert, indem es etwa neue Fragestellungen generiert oder Datenanalyse erleichtert.
Das bedeutet, dass KI nicht als Ersatz für menschliche Geistesblitze zu verstehen ist, sondern als Katalysator, der Kreativität stimuliert und erweitert. Die Interaktion mit KI kann Menschen dazu anregen, besser zu fragen, gewohnte Denkmuster zu hinterfragen und dadurch ihr eigenes kreatives Potenzial freizusetzen. So entsteht ein synergetisches Zusammenspiel, das Innovationen beschleunigen kann, ohne jedoch die fundamentale Rolle der menschlichen Intuition und Vorstellungskraft zu ersetzen.
Diese Erkenntnisse haben weitreichende Implikationen für Wissenschaft, Technik, Kunst und Bildung. Sie betonen die Bedeutung interdisziplinärer Ansätze und fördern ein Bewusstsein dafür, dass wahre Kreativität über die Summe ihrer Teile hinausgeht und neue Welten eröffnet. Gleichzeitig mahnen sie zur Vorsicht bei einer Überbewertung der KI-Fähigkeiten und unterstreichen den unersetzlichen Wert menschlicher Originalität.
In einer Welt, die zunehmend von Technologie geprägt ist, wird die Fähigkeit, kreative Brüche zu vollziehen und neue Paradigmen zu schaffen, zum entscheidenden Wettbewerbsvorteil. Der Mensch bleibt der Architekt echter Innovationen, während die KI als vielseitiges Instrument dient, das das kreative Potenzial unterstützt und erweitert.
Glosse: Vertrag schlägt Bedürfnis, Logistik ersetzt Nähe, Versorgung wird Glücksspiel
Wie die IKK classic Patientinnen zu Wanderern macht, Apotheken zu Statisten und das Hilfsmittelwesen zur Farce verkommt
In einem Land, in dem Gesundheit als Grundrecht gilt, genügt mittlerweile ein einziger Vertragswechsel, um ganze Versorgungsketten zu zerschneiden. Die IKK classic hat es vorgemacht und die Regeln neu geschrieben: Ab dem 1. Juli ist der Zugang zu Hilfsmitteln wie Inhalatoren, Milchpumpen oder Diabetikerbedarf an Einzelverträge gebunden – und zwar exklusiv. Apotheken, die keinen solchen Vertrag unterschreiben, sind raus. Versicherte, die darauf angewiesen sind, stehen im Nichts. Das System hat sich nicht schleichend verabschiedet, es hat sich durch einen Federstrich transformiert. Was vorher selbstverständlich war – das Rezept zur Stammapotheke bringen, dort beraten werden, dort versorgt werden – ist plötzlich ein bürokratisches Labyrinth, in dem die Adresse wichtiger ist als der Mensch.
Thomas Menne, ein Diabetiker aus Hagen, erfährt von seinem Ausschluss nicht etwa durch ein Gespräch, sondern durch einen Brief, der in Ton und Layout an eine Versicherungserinnerung erinnert. Der Text belehrt ihn nüchtern darüber, dass er sich „eigenverantwortlich um seine Hilfsmittelversorgung kümmern“ müsse. Das Wort Eigenverantwortung, einst ein Begriff der Emanzipation, wird hier zum Symbol der Entsolidarisierung. Seine Apotheke, seit Jahren verlässlich, ist nicht mehr „abrechnungsfähig“. Der Begriff klingt nach Steuerrecht, bedeutet aber in der Praxis, dass Menne dort nicht mehr versorgt wird. Seine Alternativen bestehen aus einem Versorgerverzeichnis, das so unübersichtlich ist wie ein Busfahrplan bei Stromausfall, und einer Hotline, deren Menüführung in die Irre leitet. Die einzige Vertragsapotheke in erreichbarer Nähe liegt eine Autostunde entfernt – für Menschen mit eingeschränkter Mobilität ein reales Ausschlusskriterium.
Währenddessen macht sich in einem kleinen Ort nahe Wismar eine Apothekerin namens Johanna Bruns auf das, was nun auf sie zukommt. Ihre Apotheke ist eine der wenigen mit Einzelvertrag. Sie darf versorgen – das klingt wie eine Auszeichnung, ist aber in Wahrheit eine Belastung. Bruns rechnet mit Versorgungsanfragen aus ganz Norddeutschland. Die Kasse hat das nicht koordiniert, sondern ausgelöst. Statt Planung gibt es Chaos, statt Netzwerke bloß Einzelverantwortung, statt verlässlicher Strukturen nur Verträge auf Zeit. Die IKK classic verkauft diesen Bruch als „Modernisierung“. Doch in Wahrheit ist das Modell von gestern: Versorgung nach Maßgabe der Verwaltung, nicht nach Maßstab des Bedarfs.
Was das bedeutet, zeigt sich nicht nur in Menne, nicht nur in Bruns, sondern im System. Patienten werden zu Bittstellern, Apotheken zu Vertriebsstationen, Krankenkassen zu Spielmachern. Und währenddessen trudeln weitere Nachrichten ein, die das Bild abrunden: Das Antidiabetikum Ozempic erscheint als 8-Wochen-Pen mit gleichbleibender Dosierung, die Barrierefreiheitsverordnung verdoppelt die laufenden Kosten für Apothekenwebsites bei Anbietern wie Apotheken.de, das Verwaltungsgericht Düsseldorf verpflichtet die Apothekerkammer Nordrhein zur Rückzahlung überhöhter Rücklagen, und im Bundeshaushalt bleibt der Apothekenbereich, abgesehen von symbolischen Notdienstpauschalen, weitgehend unberücksichtigt.
Es ist ein Moment der Deutlichkeit. Die Apotheken sind nicht überlastet, sie werden übergangen. Patienten sind nicht wütend, sie sind erschöpft. Und die IKK classic ist nicht innovativ, sie ist strukturell indifferent. Das neue Versorgungssystem kennt keine Rückbindung mehr an Nähe oder Erfahrung. Es kennt Verträge. Und wer keinen Vertrag hat, hat keinen Platz. Das Prinzip Versorgung ist zum Prinzip Verwaltung geworden – und der Mensch, der dabei durchs Raster fällt, bekommt kein Mitleid, sondern einen Link zur Lieferantensuche. Willkommen im Jahr 2025, wo die Hilfsmittelversorgung nicht mehr vom Rezept bestimmt wird, sondern vom Standort – und vom Zufall.
Von Engin Günder, Fachjournalist
ApoRisk® – Fachmakler für versicherbare Apothekenrisiken.
Mit dem Leitsatz „Apotheken sicher in die Zukunft“ begleitet ApoRisk Apothekenbetriebe bei der langfristigen Absicherung branchenspezifischer Risiken – unabhängig, technisch fundiert und mit tiefem Verständnis für den Apothekenalltag.
Sie haben einen Beruf gewählt, der weit mehr als reine Erwerbstätigkeit ist. Sie verfolgen im Dienste der Bevölkerung hohe ethische Ziele mit Energie, fachlicher Kompetenz und einem hohen Maß an Verantwortung. Um sich voll auf Ihre Aufgabe konzentrieren zu können, erwarten Sie die optimale Absicherung für die Risiken Ihrer Berufsgruppe.
Sie suchen nach Möglichkeiten, Ihre hohen Investitionen zu schützen und streben für sich und Ihre Angehörigen nach einem angemessenen Lebensstandard, auch für die Zukunft.
Unter der kostenfreien Telefonnummer 0800. 919 0000 oder Sie faxen uns unter 0800. 919 6666, besonders dann, wenn Sie weitere Informationen zu alternativen Versicherern wünschen.
Mit der ApoRisk® FirmenGruppe steht Ihnen ein Partner zur Seite, der bereits viele Apothekerinnen und Apotheker in Deutschland zu seinen Kunden zählen darf. Vergleichen Sie unser Angebot und Sie werden sehen, es lohnt sich, Ihr Vertrauen dem Versicherungsspezialisten für Ihren Berufsstand zu schenken.