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  • 23.06.2025 – Risiken erkennen, Strategien optimieren, Versicherungen intelligent integrieren
    23.06.2025 – Risiken erkennen, Strategien optimieren, Versicherungen intelligent integrieren
    APOTHEKE | Medienspiegel & Presse | Zulassung für Nirogacestat, SMC-Karten-Störung und wachsende Versicherungsrisiken: Am 24. Juni 2025 zeigen sich strukturelle Lücken un...

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ApoRisk® Nachrichten - APOTHEKE:


APOTHEKE | Medienspiegel & Presse |

Risiken erkennen, Strategien optimieren, Versicherungen intelligent integrieren

 

Wie Apotheken mit maßgeschneiderter Absicherung ihre Zukunftsfähigkeit sichern, betriebliche Ausfälle minimieren und strukturelle Resilienz aufbauen

Apotheken-News von heute

Am Dienstag, dem 24. Juni 2025, zeigt sich eindrücklich, wie sehr Apothekenbetriebe einer neuen Risikolandschaft ausgesetzt sind, in der klassische Gefahren wie Wasserschäden oder Einbruchdiebstahl zunehmend von digitalen Angriffen, internen Verfehlungen und rechtlichen Konflikten überlagert werden, während gleichzeitig der Anspruch an unterbrechungsfreie Versorgung und umfassende Sicherheit wächst, sodass ein veralteter oder lückenhafter Versicherungsschutz heute nicht nur betriebswirtschaftlich fahrlässig, sondern strukturell gefährlich ist, denn technische Ausfälle, Hackerzugriffe, Rezepturdelikte oder arbeitsrechtliche Streitigkeiten führen nicht nur zu massiven finanziellen Verlusten, sondern gefährden auch operative Stabilität und die Vertrauensbasis gegenüber Patienten und Mitarbeitenden, weshalb Apotheken gezwungen sind, ihr Versicherungskonzept als permanente Führungsaufgabe zu verstehen, das regelmäßig überprüft, strategisch angepasst und präzise auf individuelle Risikoprofile abgestimmt sein muss, wobei moderne Policen – von der Apothekenversicherung über Cyber- und Vertrauensschadenversicherung bis hin zum spezialisierten Rechtsschutz – nicht nur Absicherung, sondern operative Handlungsfähigkeit, Reputationsschutz und betriebliche Resilienz bieten, als Ausdruck eines verantwortungsvollen Gesundheitsunternehmens, das nicht reagiert, sondern vorausdenkt.

 

Unfallnachweis entscheidet über Leistung, Vorschuss ist kein Versprechen, Kausalität bleibt Pflicht

Warum Invaliditätsbescheinigungen mehr als Symptome aufführen müssen, Versicherte sich nicht auf Zahlungen verlassen dürfen und Fristen alles entscheidend sind

Wenn es um Leistungen aus der privaten Unfallversicherung geht, entscheidet nicht das Leid des Versicherten über eine Zahlung, sondern einzig die Form, Frist und inhaltliche Dichte der Invaliditätsbescheinigung – das zeigt ein jüngst bestätigter Fall vor dem Oberlandesgericht Dresden, der weit über das Einzelschicksal hinaus die systemischen Hürden für Versicherte offenlegt. In diesem konkreten Fall hatte ein Mann zwei Unfälle binnen drei Wochen erlitten und seine Beschwerden, darunter Schmerzen, Bewegungseinschränkungen und Taubheitsgefühle, über Monate hinweg beim Versicherer geltend gemacht. Doch weder die ärztlichen Atteste noch die von der Versicherung geleisteten Vorschüsse führten zum Erfolg. Denn was fehlte, war die eine entscheidende juristische Verbindung: der belegbare Kausalitätsnachweis zwischen dem Unfall und der bleibenden Schädigung.

Was dabei wie ein formales Detail wirkt, ist in Wahrheit das Herzstück des Versicherungsrechts: Nicht jeder Schaden ist versichert, sondern nur jener, dessen Ursache, Verlauf und Folgen sich innerhalb eines klaren Rahmens nachweisen lassen. Die private Unfallversicherung ist ein Vertrag mit präzisen Bedingungen, keine Kulanzbühne. Dass der Versicherer bereits Vorschüsse gezahlt hatte, half dem Kläger nicht – denn aus Sicht des Gerichts war zu keinem Zeitpunkt die Unfallbedingtheit der behaupteten Invalidität belegt worden. Ein ärztliches Attest, das lediglich eine bestehende Einschränkung beschreibt, reicht rechtlich eben nicht aus. Entscheidend ist, dass der Arzt den Unfall als Ursprung der Beschwerden explizit nennt, schriftlich, formell korrekt und innerhalb der vertraglich vereinbarten Frist. Diese strenge Anforderung schützt nicht nur die Versicherer vor ungerechtfertigten Ansprüchen, sondern setzt auch für die Versicherten einen Rahmen, der mit Blick auf die eigene Sorgfaltspflicht alles andere als nachrangig ist.

In der Praxis bedeutet dies: Wer Leistungen aus der privaten Unfallversicherung beanspruchen möchte, muss nicht nur ärztliche Diagnosen, sondern auch deren rechtliche Relevanz frühzeitig und korrekt nachweisen. Die gesetzliche Regel in § 188 VVG, wonach eine Invaliditätsfeststellung innerhalb von drei Jahren nach dem Unfall erfolgen muss, ist dabei kein Verhandlungsrahmen, sondern eine feste Anspruchsgrenze. Verstreicht diese Frist, ohne dass ein vollständiger, ursächlicher Zusammenhang zwischen Unfall und Beeinträchtigung durch einen Arzt bestätigt wurde, ist der Versicherer leistungsfrei – selbst wenn die Beschwerden objektiv bestehen und nachvollziehbar sind. Wer hier auf Nachsicht hofft, hat den rechtlichen Rahmen bereits verlassen.

Im vorliegenden Fall argumentierte der Kläger, dass die gezahlten Vorschüsse ein stillschweigendes Schuldanerkenntnis des Versicherers darstellen würden. Doch auch hier erteilten die Richter eine klare Absage: Vorschüsse, so das OLG, seien gerade keine konstitutive Anerkennung einer Leistungspflicht, solange sie ausdrücklich als vorläufig deklariert und mit dem Vorbehalt weiterer Prüfung versehen sind. Das Gericht stellte klar, dass ein Versicherungsnehmer nur dann von einem bindenden Anerkenntnis ausgehen dürfe, wenn zuvor überhaupt Streit über die Zahlungspflicht bestanden habe und die Vorschusszahlung als klärender Schritt im Rahmen dieses Konflikts verstanden werden könne. Im konkreten Fall jedoch hatte der Versicherer stets deutlich gemacht, dass die Zahlungen ohne Präjudiz erfolgen – also ohne Vorgriff auf eine spätere Entscheidung zur Leistungspflicht.

Dahinter steckt ein systemisches Prinzip: Versicherer dürfen mit ersten Zahlungen auf Anträge reagieren, ohne sofort eine endgültige Bindung einzugehen. Gerade bei komplexen gesundheitlichen Verläufen mit unklarer Unfallkausalität ist dies notwendig, um Zeit für medizinische Klärung zu gewinnen. Es wäre widersinnig, diese Verfahrensflexibilität durch den Vorwurf eines stillschweigenden Anerkenntnisses zu torpedieren. Die Rechtsprechung schützt daher nicht nur die Klarheit im Verfahren, sondern verhindert zugleich, dass Versicherte durch frühzeitige Teilzahlungen in trügerischer Sicherheit wiegen.

Die Konsequenz für Versicherte ist deutlich: Wer in der privaten Unfallversicherung Leistungen beansprucht, muss den gesamten Beweisweg aktiv begleiten. Die Verantwortung dafür, dass ein ärztliches Attest nicht nur Symptome dokumentiert, sondern auch die Unfallkausalität explizit benennt, liegt allein beim Versicherten. Auch wenn der Versicherer auf eigene Initiative ein Gutachten in Auftrag gibt oder aktiv Formulare versendet, entbindet das den Versicherten nicht davon, fristgerecht eine formgerechte Invaliditätsfeststellung einzureichen. Die Rechtsprechung betont: Eine solche ärztliche Feststellung ist schlicht unverzichtbare Voraussetzung für den Eintritt der Leistungspflicht.

Zugleich zeigt das Urteil, dass Formfehler oder Fristversäumnisse nicht durch ärztliche Nachzüglerdokumente geheilt werden können. Atteste, die sich nur auf Beschwerden beziehen, aber nicht den konkreten Unfall als Ursache benennen – oder die gar auf andere Ursachen verweisen –, sind juristisch irrelevant. Auch das Gericht in Dresden ließ sich davon nicht beirren, dass einige Beschwerden, wie etwa eine Fingerfehlstellung oder Schulterbeschwerden, objektiv gegeben waren. Entscheidend war allein, dass deren Ursprung nicht zweifelsfrei mit dem Unfallgeschehen verbunden werden konnte. Dass ein Attest zudem nur an den Arbeitgeber und nicht an den Versicherer adressiert war, spielte ebenfalls gegen den Kläger. Juristisch zählt der formale Empfängerkreis, nicht die faktische Reichweite.

Die Tragweite dieser Entscheidung ist erheblich. Sie verschärft nicht etwa die Bedingungen, sondern rückt das bestehende Anforderungsniveau an den Invaliditätsnachweis in den Mittelpunkt. Für Versicherte bedeutet das, dass sie im Schadensfall nicht nur ärztliche Hilfe, sondern auch rechtliche Beratung frühzeitig einholen sollten. Der Weg zur Anerkennung einer Unfallinvalidität beginnt nicht mit dem Attest, sondern mit der genauen Kenntnis der Vertragsbedingungen – und er endet nicht mit der Einreichung erster Unterlagen, sondern erst mit der fristgerechten, vollständigen, kausal belegten Feststellung der Unfallfolgen durch einen qualifizierten Arzt. Versicherte, die darauf verzichten oder sich auf vermeintlich ausreichende Symptomeatteste verlassen, riskieren nicht nur den Verlust ihrer Ansprüche, sondern geraten auch gegenüber dem Versicherer in Beweisnot, die sich nach Ablauf der Frist nicht mehr auflösen lässt.

Im Fazit steht damit nicht weniger als eine vertragliche Klarstellung in juristischer Konsequenz: Die private Unfallversicherung ist kein Gesundheitszustandsversicherer, sondern ein spezifisches Risikoinstrument. Sie greift nur, wenn Ursache und Wirkung klar, belegbar und im zeitlichen Rahmen dargelegt sind. Vorschüsse sind kein Trostpflaster mit Anspruchsgarantie, und ärztliche Atteste sind nur dann relevant, wenn sie mehr als Symptome beschreiben – nämlich den Unfall selbst als Ursache der Beeinträchtigung rechtzeitig, konkret und eindeutig benennen. Wer das nicht beachtet, steht am Ende mit leeren Händen da, auch wenn das Leiden echt ist.

 

Zwangsmedikation, Off-Label-Use, medizinische Leitlinien

Wie der Bundesgerichtshof die Grenzen der Zwangsbehandlung definiert, die Patientenautonomie wahrt und evidenzbasierte Medizin fordert

Die juristische und medizinische Landschaft rund um Zwangsmedikation steht im Spannungsfeld zwischen dem Schutz der Patientenrechte, der Fürsorgepflicht und der medizinischen Notwendigkeit. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem wegweisenden Beschluss klargestellt, dass die zwangsweise Verabreichung von Medikamenten außerhalb ihrer zugelassenen Anwendungsgebiete – der sogenannte Off-Label-Use – nur unter sehr engen Voraussetzungen zulässig ist. Diese Entscheidung setzt klare Maßstäbe und reagiert auf ein ethisch hochsensibles Terrain, in dem es darum geht, die Autonomie psychisch kranker Menschen zu respektieren und gleichzeitig deren Schutz vor schwerwiegenden Gesundheitsschäden zu gewährleisten.

Der zugrundeliegende Fall betraf eine Patientin mit einer wahnhaften Störung, die die orale Einnahme eines Antipsychotikums verweigerte. Ihre Betreuerin beantragte, das Medikament stattdessen intramuskulär zu verabreichen – eine Form, für die das Arzneimittel nicht zugelassen war. Das Landgericht Berlin II lehnte diesen Antrag ab, und der BGH bestätigte die Ablehnung, indem er betonte, dass Zwangsmedikation unter Off-Label-Bedingungen nur auf einer »medizinisch-wissenschaftlich konsentierten Grundlage« basieren darf. Dabei werden als Kriterien insbesondere die Empfehlungen renommierter nationaler und internationaler medizinischer Fachgesellschaften genannt. Dieses Urteil zeigt die Bedeutung evidenzbasierter Medizin auch bei Zwangsmaßnahmen und macht deutlich, dass Willkür oder bloße Spekulationen ausgeschlossen sind.

Diese Rechtslage bringt eine klare Verantwortlichkeit für alle Beteiligten mit sich: Ärzte müssen bei Zwangsbehandlungen eine fundierte, an Leitlinien orientierte medizinische Indikation sicherstellen, Betreuer und Gerichte sind aufgefordert, diese Grundlage kritisch zu prüfen. Die Entscheidung unterstreicht, dass Zwangsmedikation nur als Ultima Ratio eingesetzt werden darf, wenn der Patient aufgrund seiner psychischen oder geistigen Einschränkung die Notwendigkeit der Behandlung nicht eigenständig erkennt und handelt. Zugleich wird die Grenze markiert, dass Off-Label-Anwendungen bei Zwangsmaßnahmen nicht beliebig erfolgen können, sondern auf einem wissenschaftlich abgesicherten Fundament stehen müssen.

Off-Label-Use ist in der medizinischen Praxis ein etabliertes, wenn auch komplexes Phänomen. Viele Arzneimittel werden außerhalb der offiziell genehmigten Indikationen eingesetzt, etwa bei seltenen Erkrankungen oder bei individuellen Therapiebedürfnissen, die nicht durch Zulassungstexte abgedeckt sind. In der Psychiatrie ist diese Praxis besonders verbreitet, da die Komplexität der Erkrankungen und die Vielfalt der Symptome flexible Therapiestrategien erfordern. Allerdings bergen Off-Label-Anwendungen auch Risiken, insbesondere wenn es um Nebenwirkungen oder unzureichende Studienlage geht. Die Entscheidung des BGH legt fest, dass solche Anwendungen bei Zwangsbehandlung nur dann zulässig sind, wenn sie von medizinischen Fachgesellschaften wissenschaftlich anerkannt und in Leitlinien empfohlen werden. Damit erhöht sich die Transparenz und Nachvollziehbarkeit der Therapieentscheidungen erheblich.

Das Urteil des BGH ist ein wichtiger Schritt in Richtung eines modernen Gesundheitsrechts, das ethische Grundsätze mit evidenzbasierter Praxis verbindet. Es verhindert, dass Zwangsbehandlungen auf unsicheren oder unzureichend belegten Off-Label-Anwendungen basieren, was die körperliche Integrität und Würde der betroffenen Patienten stärkt. Gleichzeitig erkennt es an, dass die Medizin nicht starr an Zulassungstexten festhalten kann, sondern sich dynamisch an wissenschaftlichen Erkenntnissen orientieren muss. Das Urteil fordert eine enge Zusammenarbeit zwischen Medizinern, Betreuern und Gerichten und schafft klare Maßstäbe, die auch in zukünftigen Fällen Orientierung bieten.

Die Entscheidung hat darüber hinaus eine Signalwirkung für die medizinische Ethik und die Patientenrechte. Zwangsmedikation ist eine tiefgreifende Einschränkung persönlicher Freiheit, die immer kritisch reflektiert und genau begründet werden muss. Das Urteil des BGH spiegelt das gesellschaftliche Bedürfnis wider, den Schutz vulnerabler Gruppen zu erhöhen und eine verantwortungsvolle Medizin sicherzustellen, die Autonomie und Fürsorge in Einklang bringt. Die Einbindung anerkannter medizinischer Leitlinien schafft einen legitimen Rahmen, der Willkür verhindert und die Qualität der Behandlung verbessert.

Die Konsequenzen des Beschlusses reichen weit in die Praxis von Psychiatrie und Betreuung hinein. Ärzte sind nun verpflichtet, bei Zwangsmedikationen verstärkt auf Leitlinien zu achten, Betreuer müssen ihre Entscheidungen an evidenzbasierten Standards ausrichten, und Gerichte prüfen künftig kritischer, ob eine Zwangsmaßnahme mit wissenschaftlich anerkannten Grundlagen untermauert ist. Dies stärkt die rechtsstaatliche Kontrolle und sorgt für eine höhere Transparenz und Akzeptanz in einem sensiblen Behandlungsfeld. Zudem setzt die Entscheidung Impulse für eine weiterführende Regulierung und Qualitätssicherung von Off-Label-Use, die in anderen medizinischen Disziplinen ebenfalls relevant ist.

Die Auseinandersetzung um Zwangsmedikation und Off-Label-Anwendung steht exemplarisch für den Balanceakt zwischen medizinischem Fortschritt, ethischer Verantwortung und rechtlicher Absicherung. Sie zeigt, wie wichtig es ist, evidenzbasiertes Wissen, patientenzentrierte Ethik und juristische Präzision zu vereinen. Nur so lässt sich gewährleisten, dass selbst in schwierigsten Fällen die Behandlung den höchsten Standards genügt und zugleich die Würde und Rechte der Betroffenen gewahrt bleiben. Das Urteil des BGH ist ein Meilenstein auf diesem Weg und setzt einen klaren, unverrückbaren Rahmen für die Zukunft.

Damit ist deutlich geworden, dass die Zwangsmedikation unter Off-Label-Bedingungen keine Grauzone mehr ist, sondern einem streng geregelten Verfahren unterliegt, das medizinische Expertise, ethische Abwägung und juristische Kontrolle zusammenführt. Diese Integration von Wissenschaft, Ethik und Recht ist wegweisend und dient als Modell für den verantwortungsvollen Umgang mit Zwangsmaßnahmen in der modernen Medizin. Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs stärkt das Vertrauen in das Gesundheitssystem, indem sie zeigt, dass auch bei tiefgreifenden Eingriffen höchste Maßstäbe gelten und die Menschenwürde niemals zur Disposition steht.

 

Gesundheitspolitische Weichenstellung, Kostendämpfung, Versorgungssicherung

Wie die SPD Homöopathie aus der Kassenleistung drängen will, Steuerentlastungen für Arzneimittel plant und ländliche Medizin digital stärkt

Die gesundheitspolitischen Anträge der SPD zum Bundesparteitag offenbaren einen umfassenden Umbauplan, der die zentrale Frage aufwirft, wie medizinische Versorgung, Finanzierung und Qualitätsstandards im komplexen Spannungsfeld von Wissenschaft, Politik und Ökonomie künftig gestaltet werden sollen. Die rund 50 Seiten, die sich ausschließlich mit Gesundheit und Pflege beschäftigen, spiegeln das wachsende Bewusstsein wider, dass das Gesundheitssystem nicht nur unter Kostendruck steht, sondern auch vor einer grundsätzlichen Neuausrichtung. Insbesondere wird mit Nachdruck gefordert, die klare Trennung zwischen wissenschaftlich belegten Arzneimitteln und solchen ohne Wirksamkeitsnachweis zu etablieren. Ein Antrag aus Hamburg stellt dabei den neuen Vorstoß der SPD dar, homöopathische und anthroposophische Mittel nicht länger als gleichwertige Arzneimittel anzuerkennen und damit auch aus der Erstattung durch die gesetzlichen Krankenkassen zu streichen. Dieses Vorhaben reiht sich ein in eine lange Debatte, die bereits unter dem damaligen Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach geführt, jedoch nicht umgesetzt wurde. Der Antrag fordert die Anpassung der Zulassungskriterien des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) an die evidenzbasierte Medizin, sodass homöopathische Mittel ihren Arzneimittelstatus verlieren. Dies hätte zur Folge, dass Hersteller diese Produkte nicht mehr als Arzneimittel bewerben dürften und stattdessen eine verpflichtende Kennzeichnung eingeführt wird, die transparent darauf hinweist, dass keine medizinischen oder wissenschaftlichen Nachweise für die Wirksamkeit existieren. Die vorgeschlagene Formulierung: „Dieses Produkt basiert nicht auf medizinischen Erkenntnissen. Für die Wirksamkeit dieses Produktes gibt es keinerlei medizinische oder wissenschaftliche Belege“, setzt einen klaren Akzent in der Verbraucheraufklärung und einer evidenzorientierten Gesundheitspolitik.

Dieses Thema berührt nicht nur die Frage der Produktzulassung, sondern auch die Rolle der gesetzlichen Krankenversicherung bei der Finanzierung. Bereits der frühere Entwurf des Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetzes (GVSG) sah eine grundsätzliche Streichung homöopathischer und anthroposophischer Mittel aus der Kassenleistung vor. Obwohl dieser Passus letztlich gestrichen wurde, ist das Thema nicht vom Tisch. Homöopathische Mittel gehören nicht zur Regelversorgung, doch dürfen Krankenkassen sie als Satzungsleistung anbieten. Dies schafft eine Grauzone, die die finanzielle Solidität des Systems belastet und zugleich die Integrität der medizinischen Versorgung infrage stellt. Im Hintergrund dieser Debatte steht die Herausforderung, wissenschaftliche Evidenz als Maßstab der Erstattung konsequent durchzusetzen, ohne dabei das Vertrauen der Patientinnen und Patienten in das System zu gefährden.

Parallel dazu widmen sich die Anträge der SPD der Frage der Kostendämpfung in einem Gesundheitssystem, das von steigenden Ausgaben und demografischem Wandel unter Druck gerät. Ein zentraler Vorschlag ist die vollständige Mehrwertsteuerbefreiung für verschreibungspflichtige Medikamente sowie die Anwendung eines reduzierten Steuersatzes für apothekenpflichtige OTC-Präparate. Ziel ist es, die finanzielle Belastung für Versicherte zu senken und den Zugang zu wichtigen Arzneimitteln zu erleichtern. Darüber hinaus sollen sämtliche Waren und Dienstleistungen, die der Gesundheit dienen, von der Mehrwertsteuer entlastet werden. Diese steuerliche Entlastung wird als ein essenzieller Schritt gesehen, um die Finanzierung der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung zu stabilisieren und zugleich die wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit der Apotheken zu fördern. Die Verknüpfung von Steuerpolitik und Gesundheitssystemfinanzierung reflektiert die wachsende Erkenntnis, dass Gesundheit nicht isoliert betrachtet werden darf, sondern Teil eines gesellschaftlichen Gesamtgefüges ist, in dem ökonomische Anreize und soziale Gerechtigkeit zusammenwirken müssen.

Die Sicherstellung einer flächendeckenden und qualitativ hochwertigen medizinischen Versorgung, insbesondere in ländlichen Regionen, ist ein weiteres Kernanliegen der Anträge. Die SPD will den Ausbau telemedizinischer Angebote massiv vorantreiben, um die Versorgungslücken in strukturschwachen Gebieten zu schließen. Dies setzt voraus, die digitale Infrastruktur zu verbessern und jungen Ärztinnen und Ärzten finanzielle sowie organisatorische Anreize für eine Niederlassung im ländlichen Raum zu schaffen. Mobile medizinische Einheiten, die flexibel und ortsunabhängig eingesetzt werden können, sollen Versorgungslücken reduzieren und die ambulante Versorgung stärken. Eine engere Verzahnung von ambulanter und stationärer Versorgung soll Synergieeffekte nutzen und Doppelstrukturen abbauen. Im Zuge der Digitalisierung wird außerdem die Möglichkeit diskutiert, dass Patientinnen und Patienten notfallrelevante Daten auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) und der elektronischen Patientenakte (EPA) speichern können. Dies soll in Notfallsituationen schnelle und präzise Behandlung ermöglichen und den Patientinnen und Patienten mehr Selbstbestimmung und Sicherheit bieten. Eine begleitende Informationskampagne soll das Bewusstsein für diese Möglichkeiten stärken und den Umgang mit sensiblen Gesundheitsdaten in der Bevölkerung fördern.

Vor dem Hintergrund der dramatischen Zunahme von Opioidabhängigkeit und -überdosierungen fordert die SPD zudem, Naloxon-Nasenspray rezeptfrei und steuerfinanziert in Apotheken verfügbar zu machen. Diese Maßnahme soll den Zugang zu einem lebensrettenden Medikament erleichtern und damit das Risiko tödlicher Opioid-Notfälle deutlich reduzieren. Die gesellschaftliche Dimension dieser Initiative ist erheblich, denn sie adressiert nicht nur eine medizinische, sondern auch eine soziale Krise, die eng mit Drogenabhängigkeit und deren Folgen verknüpft ist. Die Barrierefreiheit im Gesundheitswesen bleibt trotz eines früheren Antrags, der umfassende Zugangsregelungen für neu errichtete Apotheken und Arztpraxen vorsah, ein kontroverses Thema. Während dieser Passus gestrichen wurde, soll das Thema weiterhin für Medizinische Versorgungszentren und Gemeinschaftspraxen auf der politischen Agenda bleiben. Dies unterstreicht die Notwendigkeit, Zugangsbarrieren abzubauen und gesundheitliche Teilhabe für alle Bevölkerungsgruppen sicherzustellen.

Die politischen Akteure, die in der Antragskommission mitwirken, unterstreichen die Bedeutung und Reichweite der Initiativen. Tanja Machalet, Vorsitzende des Gesundheitsausschusses des Bundestags und Berichterstatterin für Apotheken, bringt Fachkompetenz und politischen Gestaltungswillen ein. Dagmar Schmidt, stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende mit Zuständigkeit für Gesundheit, gestaltet die strategische Ausrichtung maßgeblich mit. Ihre Rollen sind Ausdruck eines bewussten Kräftebündnisses innerhalb der Partei, das Gesundheitspolitik als Schwerpunkt setzt und zugleich unterschiedliche Interessenslagen und Fachbereiche integriert.

Die Verknüpfung dieser Themen in einem Antragspaket verdeutlicht den Anspruch der SPD, Wissenschaftlichkeit, Transparenz und soziale Gerechtigkeit zu verbinden. Die klare Abgrenzung zwischen evidenzbasierten und nicht belegten Behandlungsmethoden ist ein zentraler Schritt zur Stärkung der Vertrauensbasis im Gesundheitssystem. Steuerpolitische Maßnahmen sollen die Finanzierung nachhaltiger gestalten und die Versicherten entlasten. Digitalisierung und telemedizinische Angebote eröffnen neue Wege der Versorgung, insbesondere im ländlichen Raum. Die Verbesserung des Zugangs zu Notfallmedikamenten wie Naloxon und die Diskussion um Barrierefreiheit adressieren die gesellschaftlichen Herausforderungen einer alternden und vielfältigen Bevölkerung. Doch der Weg zur Umsetzung dieser ambitionierten Pläne bleibt schwierig. Widerstände aus verschiedenen Interessengruppen, die Komplexität der gesetzlichen Rahmenbedingungen und die Notwendigkeit politischer Mehrheiten erfordern ein hohes Maß an Verhandlungs- und Gestaltungskompetenz.

Die SPD geht mit ihrem neuen Anlauf zur Reformierung der Homöopathie-Regelungen, den steuerlichen Reformideen und der Versorgungsoffensive für ländliche Regionen den Weg einer konsequenten Modernisierung. Dabei wird deutlich, dass die Partei nicht nur auf kurzfristige Lösungen setzt, sondern auf eine langfristige Strategie, die Wissenschaftlichkeit, Finanzierbarkeit und soziale Teilhabe miteinander verknüpft. Die gesundheitspolitische Programmatik der SPD steht somit exemplarisch für den Anspruch, die Herausforderungen eines dynamischen Gesundheitssystems integrativ und zukunftsorientiert zu gestalten. Diese politische Weichenstellung wird den Kurs der Gesundheitsversorgung in Deutschland maßgeblich prägen und die Debatten um Qualität, Finanzierung und Zugang in den kommenden Jahren intensiv begleiten.

Dieser umfassende Ansatz zeigt zugleich, wie tiefgreifend und vielschichtig Gesundheitspolitik heute ist: Sie reicht von der Frage der Produktzulassung und Werbung über Steuerpolitik und Digitalisierung bis hin zu Versorgungskonzepten und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen. Die enge Verzahnung dieser Felder erfordert eine systemische Sichtweise, die weder den medizinischen Fortschritt noch die ökonomischen Realitäten außer Acht lässt. Mit der konsequenten Evidenzorientierung bei der Homöopathie, der innovativen Steuerpolitik und der digitalen sowie regionalen Versorgungsstärkung setzt die SPD Akzente, die weit über die Parteigrenzen hinaus Wirkung entfalten könnten. In der Balance zwischen Reformdruck und gesellschaftlicher Akzeptanz liegt die große Herausforderung, der sich die Gesundheitspolitik in den kommenden Jahren stellen muss.

Mit der Zusammensetzung der Antragskommission wird zudem eine politische Handlungsfähigkeit signalisiert, die die notwendigen Debatten führen und die Weichen für eine nachhaltige Gesundheitsversorgung stellen will. Die Expertise und Positionen von Machalet und Schmidt spiegeln dabei unterschiedliche, aber komplementäre Facetten des gesundheitspolitischen Spektrums wider: von der fachlichen Detailarbeit bis zur strategischen Führung. Gemeinsam verkörpern sie eine politische Dynamik, die es ermöglicht, komplexe und kontroverse Themen konstruktiv zu bearbeiten.

In der Gesamtschau entsteht so ein Bild eines dynamischen, aber kohärenten Reformprogramms, das die Weichen für ein modernes, effizientes und sozial ausgewogenes Gesundheitssystem stellt. Die inhaltliche und sprachliche Gestaltung des Antragswerks transportiert dabei eine Haltung, die Wissenschaftlichkeit, Wirtschaftlichkeit und soziale Verantwortung als integrale Bestandteile einer zeitgemäßen Gesundheitspolitik begreift und aktiv vorantreibt. Damit setzt die SPD ein deutliches Signal in Richtung Zukunftsfähigkeit und Vertrauen – eine Voraussetzung, die gerade in einem so sensiblen Bereich wie der Gesundheitsversorgung unabdingbar ist.

So offenbart sich hinter den rund 50 Seiten Gesundheit und Pflege eine umfassende politische Vision, die weit über einzelne Detailfragen hinausweist und das Ziel verfolgt, das deutsche Gesundheitssystem in seiner Komplexität zu erneuern und zukunftssicher aufzustellen. Die Verknüpfung von Homöopathie-Regulierung, Steuerentlastungen, Digitalisierung, Versorgungssicherheit und sozialer Teilhabe macht dieses Programm zu einem Meilenstein der aktuellen Gesundheitspolitik – und zu einer Vorlage für die politischen Auseinandersetzungen der nächsten Jahre.

 

Innovation Organspende, Finanztechnologie, gesellschaftliche Verantwortung

Wie die Apobank mit der Life Donor Mastercard Organspende fördert, digitale Lösungen nutzt und Leben rettet

Die drastische Diskrepanz zwischen der hohen Zustimmung zur Organspende in Deutschland und der niedrigen Dokumentationsrate der Entscheidung stellt seit Jahren eine der größten Herausforderungen im Gesundheitssystem dar. Vor diesem Hintergrund setzt die Deutsche Apotheker- und Ärztebank (Apobank) nun mit der Life Donor Mastercard ein Zeichen für innovative gesellschaftliche Verantwortung, indem sie als erste Bank in Deutschland eine Kreditkarte anbietet, die zugleich als Organspendeausweis fungiert. Dieses neuartige Produkt vereint auf einzigartige Weise finanzielle Funktionalität und medizinische Vorsorge und möchte damit die ohnehin hohe Bereitschaft zur Organspende messbar erhöhen.

Die Life Donor Mastercard enthält keine sensiblen medizinischen Daten, sondern dokumentiert ausschließlich die freiwillige Entscheidung zur Organspende. Dieses simple, aber wirkungsvolle Feature macht die persönliche Entscheidung für andere im Notfall leicht auffindbar und sichtbar. Matthias Schellenberg, Vorstandsvorsitzender der Apobank, betont die Bedeutung dieses Angebots: „Als Bank der Gesundheit sehen wir uns in der Verantwortung, dieses gesellschaftlich hochrelevante Thema zu unterstützen.“ Die Karte fungiert somit nicht nur als praktisches Zahlungsmittel, sondern auch als ein lebenswichtiger Informationsträger, der Impulse für die Auseinandersetzung mit dem Thema Organspende in der Bevölkerung setzt.

Tatsächlich warten aktuell mehr als 8.000 Menschen in Deutschland auf ein lebensrettendes Spenderorgan, während zugleich rund 85 Prozent der Bevölkerung die Organspende grundsätzlich befürworten, jedoch weniger als die Hälfte ihre Entscheidung auch dokumentiert hat. Die Life Donor Mastercard adressiert genau dieses Defizit und ergänzt bestehende Möglichkeiten zur Willenserklärung auf eine alltagstaugliche und niedrigschwellige Weise. Dieses pragmatische und zugleich innovative Instrument könnte die Sensibilisierung in der Gesellschaft weiter steigern und so zur Rettung zahlreicher Leben beitragen.

Peter Robejsek, Geschäftsführer von Mastercard Deutschland, sieht in der Kooperation mit der Apobank einen bedeutenden Schritt: „Wir freuen uns sehr, dass wir die Apobank für diese Innovation gewinnen konnten. Wir hoffen, dass bald auch weitere Banken folgen, denn mit diesem pragmatischen Feature können wir gemeinsam viel bewirken.“ Die Kombination aus modernster Finanztechnologie und gesellschaftlicher Verantwortung eröffnet neue Wege, um wichtige gesundheitspolitische Anliegen direkt im Alltag der Menschen zu verankern.

Gleichzeitig steht dieses Projekt beispielhaft für die Chancen digitaler Lösungen, die nicht nur Effizienz und Komfort steigern, sondern auch ethische und gesundheitliche Ziele unterstützen können. Die Life Donor Mastercard macht deutlich, wie Finanzprodukte zu Vehikeln für gesellschaftlichen Fortschritt werden können, indem sie über ihre eigentliche Funktion hinaus soziale Wirkung entfalten. Dieser innovative Ansatz zeigt, dass auch Banken und Finanzdienstleister aktiv an der Lösung drängender Gesundheitsprobleme mitwirken können, was dem Thema Organspende eine neue Dimension verleiht.

Insgesamt unterstreicht die Einführung der Life Donor Mastercard durch die Apobank die Dringlichkeit, die Kluft zwischen Zustimmung und Dokumentation bei der Organspende zu schließen. Durch die Integration einer einfachen, aber effektiven Willenserklärung in ein alltägliches Zahlungsmittel wird eine niedrigschwellige Barriere überwunden, die bisher viele Menschen vom formellen Festhalten ihrer Entscheidung abhielt. So entsteht eine neue Chance, das Bewusstsein für die lebensrettende Bedeutung der Organspende zu steigern und die Zahl der dokumentierten Spenderwillenserklärungen signifikant zu erhöhen. Die Innovation steht damit nicht nur für technische Fortschrittlichkeit, sondern vor allem für gelebte Verantwortung im Gesundheitssystem.

 

Apothekenreform, Mitarbeiterschutz, Zukunftsperspektiven

Wie Adexa die Gesundheitsminister zur raschen Umsetzung drängt, Mitarbeitende in den Fokus rückt und strukturelle Verbesserungen fordert

Die Apothekengewerkschaft Adexa hat den jüngst gefassten Beschluss der Gesundheitsminister zur zeitnahen Umsetzung der geplanten Apothekenreform mit großer Zustimmung aufgenommen. Für den Vorstand von Adexa, Andreas May, steht dabei eines fest: Die Reform darf nicht allein bei finanziellen oder organisatorischen Aspekten ansetzen, sondern muss vor allem die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten in den Apotheken in den Mittelpunkt stellen. Denn gerade die Mitarbeitenden bilden das Rückgrat der Arzneimittelversorgung und sind täglich den vielfältigen Herausforderungen des Berufsalltags ausgesetzt, die bisher oftmals zu kurz gekommen sind.

Die Forderung von Adexa geht weit über kosmetische Anpassungen hinaus. Es geht um eine nachhaltige Verbesserung der Arbeitsplatzsicherheit, gerechtere Vergütung, eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben sowie eine Stärkung der Anerkennung und Wertschätzung der vielfältigen Leistungen, die Apothekenmitarbeitende tagtäglich erbringen. Die Belastungen durch Personalmangel, steigenden Leistungsdruck und oft unzureichende Ressourcen wirken sich negativ auf die Motivation und Gesundheit der Beschäftigten aus. Dies wiederum gefährdet langfristig die Qualität der Arzneimittelversorgung und das Funktionieren des Gesundheitssystems insgesamt.

Adexa-Vorstand May macht deutlich, dass eine Reform, die diese Kernprobleme nicht adressiert, am Ziel vorbeigeht. Die Beschäftigten benötigen dringend verlässliche Perspektiven und Rahmenbedingungen, die es ihnen ermöglichen, ihren anspruchsvollen Aufgaben mit Respekt und ohne ständige Überforderung nachzugehen. Dabei sind auch Investitionen in Aus- und Weiterbildung, moderne Arbeitszeitmodelle sowie psychische Gesundheitsförderung unerlässlich. Die Apotheken müssen als attraktive Arbeitgeber positioniert werden, wenn die Reform nicht nur kurzfristig Wirkung entfalten, sondern die Versorgung dauerhaft sichern will.

Die aktuelle Debatte rund um die Apothekenreform illustriert exemplarisch, wie eng die Gesundheit der Beschäftigten mit der Versorgungsqualität verknüpft ist. Ohne ein konsequentes Umsteuern drohen zunehmende Personalfluktuation, Fachkräftemangel und damit Versorgungsengpässe, die den Patientinnen und Patienten direkt schaden. Die politischen Entscheider sind daher in der Verantwortung, den Reformprozess so zu gestalten, dass die Belange der Mitarbeitenden nicht nur marginal berücksichtigt, sondern systematisch verankert werden.

Insgesamt verdeutlicht die Position von Adexa, dass eine zukunftsfähige Apothekenstruktur nur durch eine ganzheitliche Reform möglich ist, die betriebswirtschaftliche, versorgungspolitische und vor allem personalbezogene Aspekte gleichermaßen berücksichtigt. Die kommenden Monate werden zeigen, ob die Gesundheitsminister dieser Forderung gerecht werden und die notwendige Umsetzung vorantreiben, die das Potenzial hat, die Apothekenlandschaft nachhaltig zu stabilisieren und die Arbeitswelt für die Beschäftigten deutlich zu verbessern. Die Zeit für halbherzige Maßnahmen ist vorbei – es braucht mutige und umfassende Veränderungen, die bei den Menschen beginnen, die das Rückgrat der Apotheke bilden.

 

Kaffeewirkung, Verdauungsrisiko, Gewöhnungseffekt

Wie Kaffee kurzfristig Verstopfungen lindert, langfristig Darmfunktionen beeinträchtigt und nachhaltige Behandlungskonzepte unverzichtbar sind

Kaffee gehört weltweit zu den beliebtesten Genussmitteln und wird aufgrund seiner anregenden Wirkung auf den Verdauungstrakt nicht selten als natürliches Hausmittel gegen Verstopfung eingesetzt. Die enthaltenen Inhaltsstoffe, allen voran das Koffein, fördern die Darmperistaltik und können so kurzfristig die Passage des Stuhls beschleunigen. Diese akute Wirkung wird von Betroffenen oft als schnelle und einfache Lösung wahrgenommen, die insbesondere in stressigen Alltagssituationen rasche Linderung verspricht. Allerdings offenbaren aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse und klinische Erfahrungen, dass der dauerhafte Gebrauch von Kaffee als Mittel gegen Obstipation mit erheblichen Nachteilen verbunden ist.

Ein zentrales Problem stellt der Gewöhnungseffekt dar, der sich durch die regelmäßige Stimulation des Darms mit koffeinhaltigen Getränken einstellt. Mit der Zeit gewöhnt sich das enterische Nervensystem an die wiederholte externe Anregung, was dazu führt, dass die intrinsische Darmmotilität immer weiter absinkt. Die natürliche Fähigkeit des Körpers, den Stuhlgang eigenständig zu regulieren, wird somit untergraben. Dieser Mechanismus kann zu einer Verschärfung der Verstopfung führen und eine schädliche Abhängigkeit von Kaffee etablieren, die nur durch steigende Mengen oder zusätzliche Maßnahmen kompensiert werden kann. Medizinisch betrachtet ähnelt dieser Vorgang einem Rebound-Effekt, der den ursprünglichen Zustand überlagert und die Problematik verschärft.

Darüber hinaus enthalten Kaffeeextrakte neben Koffein weitere bioaktive Substanzen wie Chlorogensäuren und diverse Säuren, die bei empfindlichen Menschen zu einer Reizung der Magenschleimhaut und des Darms führen können. Diese irritierende Wirkung erhöht das Risiko für gastrointestinale Beschwerden wie Sodbrennen, Magenschmerzen oder Blähungen und steht im Widerspruch zu dem angestrebten Verdauungsförderer. Ferner kann der Konsum von Kaffee bei Dehydratation kontraproduktiv sein, da Koffein eine diuretische Wirkung entfaltet, die den Wasserverlust des Körpers steigert und so das Stuhlvolumen reduziert – ein wesentlicher Faktor für gesunde Darmbewegungen.

Aus ernährungswissenschaftlicher Sicht ist die Behandlung von chronischer Verstopfung komplex und verlangt einen multimodalen Ansatz. Die Basis bildet eine ballaststoffreiche Ernährung, die durch reichlichen Verzehr von Vollkornprodukten, Gemüse und Obst das Stuhlvolumen erhöht und die Darmtätigkeit auf natürliche Weise unterstützt. Eine adäquate Flüssigkeitszufuhr ist dabei unerlässlich, um die Wirkung der Ballaststoffe zu optimieren. Regelmäßige körperliche Aktivität fördert zusätzlich die Darmbewegungen und hilft, die Verdauung zu stabilisieren. Wenn diese Maßnahmen nicht ausreichen, stehen medizinisch geprüfte Abführmittel zur Verfügung, die in ihrer Wirkung gut kontrollierbar und auf die individuellen Bedürfnisse abstimmbar sind. Hierzu zählen vor allem osmotisch wirkende Substanzen wie Macrogol oder quellende Mittel wie Flohsamenschalen, die im Gegensatz zu Kaffee keine Gewöhnungseffekte auslösen.

Die populäre Verwendung von Kaffee als Darmstimulans reflektiert auch eine kulturelle Präferenz für schnelle, einfache Lösungen im Umgang mit Gesundheitsproblemen. Dieses Verhalten ignoriert jedoch die komplexen physiologischen Prozesse der Verdauung und unterschätzt die Risiken eines Missbrauchs. Die Verbreitung solcher Praktiken verdeutlicht die Notwendigkeit, Patienten und Öffentlichkeit besser über funktionelle Störungen des Darms und ihre adäquate Behandlung aufzuklären. Nur durch fundierte Information lässt sich verhindern, dass kurzfristige Erleichterungen zu chronischen Gesundheitsproblemen führen.

Zusammenfassend zeigt sich, dass Kaffee zwar eine kurzfristig wirksame Unterstützung bei Verstopfung bieten kann, seine dauerhafte Anwendung jedoch kontraproduktiv ist und eine nachhaltige Darmgesundheit gefährdet. Die Gefahr der Gewöhnung, mögliche Reizungen und die negative Beeinflussung der Wasserbilanz sprechen klar gegen einen regelmäßigen Gebrauch als therapeutisches Mittel. Stattdessen sollten Betroffene auf bewährte, ganzheitliche Strategien setzen, die Ernährung, Lebensstil und bei Bedarf medikamentöse Optionen integrieren. Nur so lässt sich eine gesunde und funktionstüchtige Verdauung langfristig erhalten und das Wohlbefinden nachhaltig verbessern. Diese Erkenntnisse unterstreichen die Bedeutung eines reflektierten Umgangs mit scheinbar harmlosen Hausmitteln und den Wert evidenzbasierter Gesundheitsberatung.

 

Ticagrelor-Zulassung, Studienkritik, Patientensicherheit

Wie BMJ systematische Studienfehler aufdeckt, regulatorische Versäumnisse offenlegt und Therapieempfehlungen ins Wanken bringt

Die wiederholte Kritik des renommierten britischen Fachjournals „The BMJ“ an den Zulassungsstudien des Thrombozytenaggregationshemmers Ticagrelor reißt alte Wunden in der Pharmabranche auf und lässt Zweifel an der wissenschaftlichen Sorgfalt bei wichtigen Medikamentenstudien laut werden. Bereits im Dezember 2024 entfachte ein aufsehenerregender Artikel heftige Diskussionen über die zentrale PLATO-Studie, deren methodische Schwächen nun in zwei weiteren Studienanalysen scharf herausgearbeitet werden. Das BMJ offenbart eklatante Mängel in Studiendesign, Datenerhebung und Auswertung, die nicht nur die Glaubwürdigkeit der Wirksamkeitsbelege erheblich erschüttern, sondern auch die Verantwortung von Zulassungsbehörden und der pharmazeutischen Industrie in den Fokus rücken.

Die vorliegenden Fehler wirken weniger wie marginale Schlampereien, sondern vielmehr wie symptomatische Hinweise auf ein System, das Profitinteressen zu häufig über die klinische Evidenz stellt. Die fragwürdige Auswahl von Patientengruppen, intransparente Datenhandhabung und mangelnde Kontrolle von Verzerrungsquellen lassen die Annahme zu, dass positive Effekte von Ticagrelor möglicherweise übertrieben dargestellt wurden. Ein solcher Umgang untergräbt nicht nur das Vertrauen in die Forschung, sondern gefährdet die Patientensicherheit unmittelbar, da Therapieentscheidungen auf unzureichend geprüften Grundlagen fußen.

Die regulatorischen Instanzen, welche diese Studien als Basis für Zulassung und Leitlinienempfehlungen akzeptierten, werden durch die BMJ-Kritik massiv infrage gestellt. Es wird deutlich, dass bestehende Prüf- und Kontrollmechanismen unzureichend sind, um eine wirklich unabhängige und belastbare Bewertung sicherzustellen. Damit steht nicht nur Ticagrelor, sondern das gesamte Zulassungssystem für Arzneimittel unter Generalverdacht, was einen dringenden Handlungsbedarf auf politischer und wissenschaftlicher Ebene nach sich zieht.

Für Patienten bedeutet dies eine alarmierende Unsicherheit: Medikamente, die auf dieser Datenbasis verschrieben werden, könnten mehr Risiken bergen als angenommen, während der tatsächliche Nutzen womöglich überschätzt wird. Die Forderung nach einer grundlegenden Reform der Studienanforderungen und Zulassungsverfahren wird dadurch nicht nur legitimiert, sondern unumgänglich. Transparenz, Methodensicherheit und strenge Kontrolle müssen künftig absolute Standards sein, um der Gesundheit der Bevölkerung gerecht zu werden.

Das BMJ und die kritischen Studienanalysen leisten einen wichtigen Beitrag, indem sie die Schattenseiten der Arzneimittelforschung sichtbar machen und damit die Debatte über die Qualität klinischer Evidenz befeuern. Sie zwingen Wissenschaft, Politik und Industrie, sich mit den Defiziten auseinanderzusetzen und nachhaltige Lösungen zu entwickeln. Nur so kann die medizinische Praxis langfristig auf eine verlässliche Basis gestellt werden, die den Schutz der Patienten in den Mittelpunkt rückt und Fehlentwicklungen im Pharmasektor verhindert.

Diese Enthüllungen markieren einen Wendepunkt in der Diskussion um Arzneimittelzulassungen und Mahnung zugleich: Wer auf nachlässige Studien vertraut, riskiert nicht nur Vertrauen, sondern auch Menschenleben. Es bleibt abzuwarten, wie die beteiligten Akteure auf diese Herausforderung reagieren und welche Konsequenzen sich für Ticagrelor, die Zulassungspraxis und letztlich die Patientenversorgung ergeben werden. Fest steht jedoch, dass die Forderung nach wissenschaftlicher Integrität und regulatorischer Verantwortung niemals lauter war.

Von Engin Günder, Fachjournalist

 

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