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APOTHEKE | Medienspiegel & Presse |
Was dm als digitales Gesundheitsportal ankündigt, ist in Wahrheit ein infrastruktureller Umbruch mit strategischer Tiefenwirkung – rechtlich, wirtschaftlich und versorgungspolitisch. Die „dm-Apotheke“ signalisiert eine Verschiebung im Apothekenmarkt, bei der Plattformlogik, Preisreduktion und OTC-Dynamik eine neue Allianz eingehen. Während die Politik noch zaudert, formieren sich bereits Loyalitätsverschiebungen in der Industrie, Apotheken geraten durch E-Rezept-Anreize, regulatorische Lasten und Margenverfall in strukturelle Bedrängnis. Die Gesundheitsminister:innen der Länder fordern deshalb Tempo bei der Apothekenreform – nicht als kosmetische Maßnahme, sondern als Grundlage einer wirtschaftlich tragfähigen Versorgung. Parallel entfaltet die Digitalisierung in der Hilfsmittelversorgung ihre eigenen Risiken: eKV-Probleme, Softwarebarrieren, Genehmigungszwänge – mit jeder technischen Kleinigkeit steigt der betriebswirtschaftliche Druck. Gleichzeitig setzt die Politik ein Signal mit Personalwirkung: Eine Sozialrichterin steigt zur BMG-Abteilungsleiterin auf – ein symbolträchtiger Führungswechsel in einem System, das nach rechtssicherer Steuerung verlangt. Die dm-Debatte zeigt: Wer heute Versorgung denkt, muss zwischen Absicherung, Marktverschiebung und politischer Klarheit vermitteln können.
dm testet Gesundheitsportal, verzichtet auf Präparate, signalisiert Apothekenkonkurrenz
Digitalkanal soll Apothekenrolle nicht ersetzen, aber verschieben – was Betreiber jetzt juristisch, wirtschaftlich und versorgungspolitisch einordnen müssen
Als Deutschlands größter Drogeriemarkt setzt dm zum nächsten Innovationssprung an – nicht mit Shampoo oder Zahnpasta, sondern mit einem digital orchestrierten Gesundheitsangebot, das intern bereits unter dem Namen „dm-Apotheke“ geführt wird. Der Konzern spricht zwar betont defensiv von einem „Gesundheitsportal“, doch die Struktur, der Funktionsumfang und die politischen Implikationen lassen keinen Zweifel: Hier wird an einer neuen Versorgungslogik gearbeitet – eine, die ohne klassische Apothekenpflicht auskommen, aber dennoch Teile des pharmazeutischen Wertschöpfungskanals übernehmen soll. Der interne Teststart zum 1. Juli 2025 ist in greifbarer Nähe, auch wenn sich die Einführung verschiebt – die politische und rechtliche Debatte hat längst begonnen. Und sie trifft Apothekenbetreiber an einem neuralgischen Punkt: zwischen ökonomischem Druck, regulatorischer Unsicherheit und der strategischen Frage, wie mit neuen Marktteilnehmern umzugehen ist, die pharmaaffine Services etablieren, ohne pharmazeutische Verantwortung zu übernehmen.
Denn eines ist klar: Auch wenn apothekenpflichtige Medikamente zunächst außen vor bleiben, plant dm einen umfassenden Servicekatalog – inklusive telemedizinischer Leistungen, digitaler Rezeptverarbeitung, Versandverknüpfung mit Drittanbietern und einer auf Krankenkassen abgestimmten Serviceintegration. Die Plattformarchitektur des Konzerns ist darauf ausgerichtet, Gesundheitsinterventionen von der Lebensstilberatung bis zur Krankheitsbegleitung strukturell zu begleiten – mit hoher Skalierbarkeit, aber ohne apothekerliche Präsenz. Gerade das ist juristisch wie strategisch brisant: Denn wenn sich Anbieter wie dm, flankiert von kapitalstarken Partnern aus Digital-Health, Logistik und Versandhandel, dauerhaft in die Versorgungslandschaft einschalten, wird der Handlungsspielraum inhabergeführter Apotheken zunehmend eingeengt – nicht nur wirtschaftlich, sondern auch politisch und regulatorisch.
Im Kern geht es um eine neue Definitionsmacht über das, was Versorgung in Zukunft bedeutet. dm reklamiert dabei kein Mandat als Leistungserbringer im engeren Sinn – sondern als Plattformbetreiber, der koordiniert, bündelt, weiterleitet. Doch genau dieses Plattformmodell stellt die bisherige Struktur auf den Kopf: Apothekerinnen und Apotheker müssen künftig nicht nur Medikamente abgeben, sondern auch ihre Rolle als intermediäre Vertrauensakteure aktiv verteidigen – gegenüber digitalen Ökosystemen, die mit Convenience, Markenvertrauen und algorithmisch gesteuerter Kundennavigation operieren. Wer dabei nicht sichtbar wird, verliert nicht nur Kundschaft, sondern Einfluss – auf Verordnungsverhalten, Medikationsführung und die gesamte gesundheitliche Begleitstruktur.
Die rechtliche Lage ist derzeit noch diffus. Zwar gilt das Fremd- und Mehrbesitzverbot weiterhin und verhindert, dass dm selbst als Träger einer echten Apotheke auftritt. Auch das Apothekengesetz definiert klar, dass apothekenpflichtige Arzneimittel nur durch approbierte Apotheker abgegeben werden dürfen. Doch die Grauzonen mehren sich: So könnten Kooperationsmodelle mit Versendern oder Plattformverknüpfungen mit ärztlichen Rezeptausstellern dazu führen, dass dm de facto zur gesundheitlichen Schaltzentrale avanciert – ohne regulatorisch als solche eingestuft zu werden. Die Folge wäre eine faktische Parallelstruktur, in der Gesundheitsinterventionen zwar über dm initiiert, aber formal durch Dritte ausgeführt werden – mit weitreichenden Folgen für das Berufsrecht, die Wettbewerbsstruktur und die Arzneimittelsicherheit.
Für Apotheken stellt sich in dieser Konstellation eine doppelte Herausforderung: Wirtschaftlich müssen sie sich gegen Anbieter behaupten, die mit enormen Marketingbudgets, Cross-Selling-Möglichkeiten und logistikgestützter Kundenzentrierung operieren. Juristisch droht ein Graubereich, in dem ihre Rechte als Heilberufsträger unterlaufen werden – etwa durch die schleichende Medikationssteuerung über Algorithmen, personalisierte Produktempfehlungen oder indirekte Arzneimittelberatung ohne Legitimation. Wer hier nicht frühzeitig reagiert, riskiert, aus der Primärversorgung verdrängt zu werden – nicht durch eine direkte Konkurrenz, sondern durch strukturelle Umgehung.
Auch die gesundheitspolitische Ebene ist längst betroffen. Denn wenn Handelskonzerne wie dm in das Präventions- und Beratungsfeld einsteigen, wird der Druck auf die Politik steigen, bestehende Regelungen zu überdenken. Schon heute ist erkennbar, dass Krankenkassen, Plattformbetreiber und digitale Dienstleister verstärkt auf Kooperationsmodelle setzen, die außerhalb klassischer Versorgungspfade funktionieren – schneller, datengetrieben, performanceorientiert. Die damit verbundene Aushöhlung der klassischen Apothekenrolle vollzieht sich schleichend, aber effektiv: Während Apotheker rechtlich gebunden sind, individuelle Beratung, Abgabe und Dokumentation zu verbinden, operieren neue Anbieter mit segmentierten Zuständigkeiten – schneller, standardisierter, aber auch risikobehafteter.
In dieser Lage müssen Apothekenbetreiber drei zentrale Felder absichern:
Erstens: das betriebswirtschaftliche Profil. Wer sich im Markt behaupten will, braucht nicht nur eine klare Kundenbindung, sondern auch Investitionsspielraum für Digitalisierung, Sichtbarkeit und Zusatzservices. Wer nur reagiert, verliert. Wer agiert, braucht klare Finanzierungsmodelle – etwa über pharmazeutische Dienstleistungen, Kooperationsformate mit Ärzten oder eigene Präventionsprojekte.
Zweitens: die rechtliche Verteidigung. Apotheken sollten jetzt prüfen, welche Formen indirekter Beratung oder Plattformvermarktung rechtlich angreifbar sind. Dazu gehören juristische Gutachten, Kammeranfragen und ggf. wettbewerbsrechtliche Initiativen – nicht aus Besitzstandswahrung, sondern aus Verantwortung für Qualitätssicherung und Verbraucherschutz.
Drittens: die strategische Positionierung. Wer dauerhaft bestehen will, muss über die reine Arzneimittelabgabe hinausdenken – etwa in Richtung Medikationsmanagement, individuelle Therapiebegleitung, digitale Kommunikationswege und öffentlichkeitswirksame Aufklärung. Sichtbarkeit ist Schutz. Und die öffentliche Meinung wird zum politischen Hebel, wenn es um die Regulierung neuer Anbieter geht.
dm mag keine klassische Apotheke betreiben – aber die Strukturen, die jetzt aufgebaut werden, zielen auf genau jene Wirkung: Steuerung, Koordination und Monetarisierung gesundheitsbezogener Entscheidungen. Die Apotheken sind dabei nicht automatisch Verlierer – aber sie müssen aktiv entscheiden, ob sie Mitgestalter oder Randakteure dieser neuen Versorgungslage sein wollen.
Digitale Anreize wachsen, stationäre Präsenz verliert, Rabattdenken formt den Apothekenmarkt
Wie das E-Rezept die Bestellkultur verschiebt, Versandapotheken systematisch profitieren und der Preis zur Hauptwährung medizinischer Versorgung wird
Der digitale Wandel im deutschen Gesundheitsmarkt hat eine neue Schwelle überschritten: Das E-Rezept, einst als technologisches Werkzeug zur Vereinfachung von Versorgungswegen eingeführt, entwickelt sich zunehmend zum strategischen Katalysator für Marktverschiebungen – mit tiefgreifenden Folgen für das Apothekenwesen. Jüngste Daten des „Healthcare Reports zum Konsumverhalten im deutschen Arzneimittelmarkt“ von DatamedIQ und Appinio belegen eine klare Entwicklung: Der Versandhandel mit verschreibungspflichtigen Medikamenten wächst nicht mehr nur, er beschleunigt sich – angetrieben durch systemisch erzeugte Anreize, ökonomische Verführungen und die Attraktivität digitaler Bestellstrukturen.
13,6 Prozent der Verbraucher:innen haben inzwischen mindestens einmal Rx-Medikamente online bezogen – eine Steigerung um fünf Prozentpunkte binnen eines Jahres. Noch gravierender als die reine Nutzungszunahme ist jedoch das dahinterstehende Verhaltensprofil: Während unter den über 45-Jährigen noch etwa jede:r Zweite dem digitalen Rezeptbezug fernbleibt, hat sich unter Jüngeren die Online-Option bereits als bevorzugte Perspektive etabliert. Die Kombination aus Digitalaffinität, Convenience-Verlangen und Preisbewusstsein hat ein Verhalten verfestigt, das über punktuelle Impulse hinausweist – es ist dabei, sich als neue Norm zu etablieren.
Noch deutlicher tritt diese Entwicklung bei nicht-verschreibungspflichtigen Präparaten zutage. 26,6 Prozent der Befragten kaufen bereits OTC-Produkte online, während weitere zwei Drittel dies für möglich halten. Der stationären Apotheke bleibt damit zunehmend nur die Gruppe der Unentschlossenen und der kategorischen Verweigerer – eine demografische Verschiebung, die sich mit jedem Jahr weiter beschleunigt. Vor allem junge Konsument:innen setzen verstärkt auf spezialisierte Webshops oder Marktplätze, die klassische Versenderstrukturen unterlaufen. Dabei dominiert nicht eine Plattform, sondern eine Haltung: Mobil, preisorientiert, lieferzentriert.
Dieses Konsumprofil wird durch die Systemarchitektur des E-Rezepts zusätzlich verstärkt. Denn das elektronische Rezept ermöglicht nicht nur die einfache Einlösung via App oder QR-Code, es nivelliert auch geografische Nähe als Entscheidungskriterium – der Bezugspunkt Apotheke verliert seine territoriale Bindung. Die Versorgung wird digital verflüssigt, die Wahl der Abgabestelle zum Shoppingvorgang. Was ursprünglich als Versorgungstool gedacht war, wirkt nun wie ein Vertriebskatalysator.
Das Motivprofil dieser Entwicklung ist ebenso klar wie beunruhigend: 72 Prozent der Onlinekäufer:innen nennen den Preisvorteil als Hauptgrund für den digitalen Bezug. Die Möglichkeit zum Vergleich – immerhin von 50 Prozent der Befragten genannt – sowie eine als größer wahrgenommene Produktauswahl (38 Prozent) verfestigen das Marktungleichgewicht. Bequemlichkeit, Infektionsschutz, Wartezeitersparnis oder Diskretion spielen eine Rolle, aber der ökonomische Impuls dominiert – der Wert eines Medikaments wird zur rabattfähigen Ware.
Noch deutlicher zeigen sich diese Tendenzen bei der Wahl der Online-Apotheke selbst: 31 Prozent der Nutzer:innen entscheiden nach Lieferzeit, 27 Prozent nach Seriosität – Kriterien, die aus der Logik des E-Commerce stammen, nicht aus einer medizinisch-therapeutischen Versorgungsstruktur. Der Preisvergleich (18 Prozent), Markenbekanntheit (12 Prozent) oder Kundenbewertungen (11 Prozent) runden das Bild ab: Die Apotheke als fachlich beratende Instanz tritt zurück hinter Funktionen des Marktplatzes.
Besonders problematisch wird dies, wenn auch das E-Rezept selbst zur rabattpolitischen Steuerungsgröße wird. 50,2 Prozent der Befragten wählen ihre Einlöse-Apotheke nach dem verfügbaren Angebot, 47,6 Prozent nach dem Preis – ein direkter, systemisch zugelassener Wettbewerbsvorteil für Versandstrukturen, die über Bonifikationen und Rabattmechanismen verfügen, die der Vor-Ort-Apotheke strukturell verwehrt bleiben. Zwar werden auch Zeitersparnis (31,2 Prozent), Lieferoptionen (39,2 Prozent) und Bestellkomfort (25,6 Prozent) genannt, doch stets unter der Voraussetzung, dass ein ökonomischer Mehrwert realisiert wird.
Damit stellt sich eine Kernfrage: Handelt es sich hier um eine freie Konsumentscheidung – oder ist die Infrastruktur so gebaut, dass die stationäre Apotheke systematisch das Nachsehen hat? Wenn das Rezept digital wird, die Beratung aber ortsgebunden bleibt, entsteht ein strukturelles Missverhältnis: Versender profitieren nicht durch Service, sondern durch Infrastrukturvorteile, Preishebel und Prozessintegration. Die Gleichbehandlung aller Apotheken im digitalen Raum wird zur Illusion.
Zugleich zeigt sich, dass stationäre Apotheken kaum Strategien entwickelt haben, um diesen strukturellen Nachteil zu kompensieren. Die Einbindung digitaler Tools, gezielte Kommunikation zu Vorteilen der Vor-Ort-Abgabe, intelligente Kombimodelle zwischen E-Rezept und Präsenzberatung – all das bleibt unterentwickelt. Die Folge: Die Digitalisierung frisst nicht nur den Umsatz, sondern auch das Versorgungsprofil. Wer den Kontakt zur digital geprägten Kundschaft verliert, verliert zugleich das Mandat als Gesundheitsakteur.
Die Rolle der Politik in diesem Strukturwandel bleibt ambivalent. Zwar wird offiziell betont, dass E-Rezepte Versorgungssicherheit, Effizienz und Patientenkomfort verbessern sollen – doch realiter entsteht ein Wettbewerbsvorsprung für kapitalstarke Versender. Die Tatsache, dass das E-Rezept technisch bereits so konzipiert wurde, dass es barrierefrei in Versandplattformen integrierbar ist, jedoch kein gleichwertiges System zur digitalen Integration stationärer Apotheken mit vergleichbaren Anreizmodellen existiert, zeigt die Schieflage im Systemdesign.
Der Bericht von DatamedIQ und Appinio ist daher mehr als eine Marktanalyse – er ist ein Frühindikator für ein Versorgungsmodell, das seine Apothekenlandschaft stillschweigend transformiert. Wenn der Preis zur wichtigsten Kennzahl wird, die Beratung zur bloßen Option und die Apotheke zur Versandstation ohne Kundenbindung, ist nicht nur ein Markt verschoben, sondern ein Prinzip verloren gegangen: dass Arzneimittelversorgung ein Vertrauensakt ist, keine Rabattware.
Finanzdruck verlangt Reformwille, pDL brauchen Vergütungssicherheit, Länder fordern Umsetzungskraft
Warum die Apothekenreform überfällig ist, welche Finanzierungskonzepte jetzt greifen müssen und wie die Gesundheitsminister:innen den Bund unter Zugzwang setzen
Die Zeit der Ankündigungen scheint vorüber – zumindest für jene, die politisch nicht länger bereit sind, das Reformvakuum bei der Arzneimittelversorgung hinzunehmen. Was Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) aktuell als Teil eines umfangreichen 17-Punkte-Plans verwaltet, wird von den Gesundheitsminister:innen der Länder als Sofortaufgabe identifiziert: eine tiefgreifende Apothekenreform, zeitnah, substanziell, rechtsverbindlich. Denn die prekäre wirtschaftliche Lage vieler Vor-Ort-Apotheken duldet keinen Aufschub mehr. Mit ihrem Weimarer GMK-Beschluss üben die Länderkoordinationen nun direkten Druck auf den Bund aus – sowohl auf strategischer als auch auf legislativer Ebene. Die zentrale Forderung: Eine wirtschaftlich tragfähige, rechtlich abgesicherte und strukturell zukunftsfeste Apothekenlandschaft – jenseits symbolischer Beteiligung oder pandemiebedingter Durchhalteprämien.
Dabei stützen sich die Minister:innen nicht allein auf Verfassungsrhetorik, sondern explizit auf die Koalitionsvereinbarungen, in denen etwa die Stabilisierung der flächendeckenden Versorgung, die Weiterentwicklung pharmazeutischer Dienstleistungen (pDL) und ein digital integriertes Versorgungsverständnis verankert sind. Was fehlt, ist die Umsetzung. Der Koalitionsvertrag wird zur Argumentationsressource gegen den Koalitionsträger selbst. Und die Länder argumentieren messerscharf: Die aktuelle pDL-Vergütung ist nicht geeignet, die ordnungsgemäße Arzneimittelversorgung sicherzustellen. Das führt – insbesondere im ländlichen Raum – nicht nur zur Gefährdung des Versorgungsauftrags, sondern auch zur Aushöhlung der interdisziplinären Zusammenarbeit zwischen Ärzt:innen und Apotheker:innen.
Insbesondere in den strukturschwachen Regionen sind pDL wie Medikationsanalysen, standardisierte Impfungen oder Beratungen bei Polymedikation keine Option, sondern zentrale Elemente eines kompensatorischen Versorgungssystems. Wenn diese Leistungen jedoch nicht refinanziert werden, entsteht ein Paradoxon: Die politische Vision erzeugt operative Defizite. In der Praxis heißt das: Leistungen, die systemisch gewünscht sind, werden nicht erbracht – weil sie nicht wirtschaftlich sind. Brandenburgs Gesundheitsministerin Britta Müller bringt es auf den Punkt: „Wie in allen Branchen müssen auch Apotheken davon ausgehen dürfen, dass sie für erbrachte Dienstleistungen in der vereinbarten Höhe entlohnt werden.“
Diese Formulierung, so schlicht sie klingt, ist in Wahrheit eine fundamentale Absage an eine Politik, die Apotheken zumuten will, als ehrenamtliches Element der Gesundheitsinfrastruktur zu fungieren. Der pDL-Vergütung fehlt nicht nur Dynamik, sondern auch strukturelle Berechenbarkeit. Nach wie vor ist nicht abschließend geklärt, in welcher Form Abrechnungswege, Vergütungshöhen und Refinanzierungspfade gestaltet werden müssen, um Apotheken ein nachhaltiges Handlungsumfeld zu eröffnen. Die bisherigen Pauschalen, gedeckelt und befristet, verhindern genau jenes Vertrauen, das notwendig wäre, um dauerhaft Kapazitäten, Schulungen und Personalressourcen für pDL zu allokieren.
Damit spitzt sich die Lage zu: Während Versandapotheken von der E-Rezept-Dynamik und regulatorischer Ungleichbehandlung profitieren, müssen stationäre Apotheken jeden neuen Service mit wirtschaftlichem Risiko stemmen. Die Folge: Innovationsmüdigkeit, Rückzug aus der Fläche, Verlust an Versorgungsqualität. Die Länder sehen genau diesen Trend – und machen ihn nun zum Gegenstand verbindlicher Forderung. Wenn die Bundesregierung ihren Koalitionsvertrag ernst nehme, müsse sie endlich verbindliche Strukturen schaffen – bei pDL, bei der Honorierung, bei der Digitalisierung und im Bereich des Präventionsmanagements.
Auch vor dem Hintergrund der gescheiterten Reformversuche unter Karl Lauterbach erhält die aktuelle Reformdebatte eine neue Schärfe. Die GMK grenzt sich klar von Lauterbachs damaligem Apothekenreformgesetz ab – nicht zuletzt, weil dieser Entwurf in vielen Teilen auf Zentralisierung, Deregulierung und eine Schwächung inhabergeführter Apotheken hinauslief. Der neue Fokus liegt stattdessen auf Stärkung, nicht Schwächung, auf Kooperation, nicht Kommerzialisierung. Warken wird hier zur politischen Scharnierfigur: Gelingt es ihr, in den kommenden Monaten ein stimmiges Reformpaket zu schnüren, könnte sie sowohl das Vertrauen der Apotheken zurückgewinnen als auch die Landesminister:innen einbinden. Versäumt sie dies, könnte die Reformdynamik auf Landesebene autonom eskalieren – etwa über Länderinitiativen im Bundesrat oder über eigenständige Versorgungskonzepte.
Im Zentrum aller Forderungen steht jedoch ein schlichter, aber entscheidender Satz: pDL müssen sicher vergütet werden. Denn dieser Satz ist nicht nur Ausdruck betriebswirtschaftlicher Rationalität, sondern Fundament jeglicher Versorgungsarchitektur. Wenn Apotheken für eine Leistung nicht bezahlt werden, wird sie nicht erbracht – und das bedeutet im Ergebnis weniger Versorgung, mehr Belastung für ärztliche Strukturen und steigende Folgekosten im Gesamtsystem. Besonders kritisch ist dies bei chronisch kranken Patient:innen mit Polymedikation, bei denen Medikationsanalysen, Wechselwirkungschecks und individuelle Beratung durch Apotheken zentral für die Vermeidung von Krankenhauseinweisungen sind.
Die GMK-Beschlüsse könnten daher auch als gesundheitspolitisches Frühwarnsystem verstanden werden – ein Hinweis darauf, dass die Handlungslücke größer wird, je länger keine Gesetzesinitiative kommt. Apothekenreform heißt nicht Kosmetik, sondern Strukturreparatur. Dazu gehört nicht nur die Anpassung des Fixums oder eine einmalige Aufstockung des pDL-Topfes, sondern ein grundlegend neues Verständnis von Finanzierung, Verantwortung und Versorgungspartnerschaft. Die Zeit drängt. Die politische Verantwortung liegt beim Bund. Doch das Reformsignal kommt aus der Fläche.
Marktmacht wächst, Loyalitäten wanken, Vertriebswege verschieben sich
Wie dm zum Apothekenakteur wird, Hersteller strategisch bindet und die Branche vor eine Loyalitätsfrage stellt
Der Einstieg von dm in das Apothekengeschäft ist kein Testballon mehr, sondern ein strategisches Projekt mit Tiefenwirkung – für den Konzern, die Industrie, den pharmazeutischen Handel und letztlich für die politische Debatte um die Systemtreue in der Arzneimittelversorgung. Während Apotheken auf regulatorische Rahmen und heilberufliche Integrität pochen, eröffnet dm in der Fläche eine neue Perspektive: OTC-Produkte, bald auch Rx-nahe Gesundheitsservices und ein zentralgesteuertes Plattformmodell, das den Begriff der Apotheke neu definiert – ohne auf deren ethischen Kern Rücksicht zu nehmen. Entscheidender als jede gesetzliche Grauzone aber ist ein anderer Umstand: Die Industrie hat sich bereits auf dm eingelassen.
Ob Pflaster, Vitamine, Hautpflege oder homöopathische Mittel – eine wachsende Zahl namhafter Hersteller findet sich längst in den Regalen der Drogeriekette. Und nun, da dm mit seiner hauseigenen „Apothekenmarke“ auf den Markt drängt, stellt sich die Systemfrage in neuer Schärfe: Wird die Industrie, die sich früher klar zur Apotheke bekannte, nun zum stillen Komplizen eines Vertriebssystems, das langfristig die öffentliche Apotheke schwächt?
Das Problem ist nicht neu – schon mit dem Aufstieg von DocMorris begannen viele Hersteller, zwischen wirtschaftlichem Opportunismus und standespolitischer Loyalität abzuwägen. Doch dm bringt eine andere Dimension ins Spiel: keine Onlinebude mit holländischer Adresse, sondern ein omnipräsenter Konzern mit organischer Kundenbindung, hohem Vertrauensvorschuss und einer Logistikmacht, gegen die selbst große Pharma-Großhändler alt aussehen.
Hersteller wie Klosterfrau, Dr. Theiss, Hevert, Weleda, Medice oder Queisser sind in den Regalen präsent – und das nicht nur mit Drogerieprodukten, sondern teilweise auch mit Indikationspräparaten, die im Apothekenalltag prominent vertreten sind. Dass dm für diese Hersteller kein einfacher Kunde, sondern ein potenzieller Taktgeber wird, liegt in der Struktur des Handels: Zentraleinkauf, nationale Listung, aggressive Preiskalkulation – und mittelfristig: Zugang zu Kundendaten, Serviceangeboten und digitalen Rezeptströmen, wenn regulatorisch auch nur ein Spalt offenbleibt.
Das gefährliche Moment liegt im „Kippmoment“ der Akzeptanz: Solange Hersteller den Schritt zu dm als Ausnahmefall deklarieren, bleiben die Verteidigungslinien der Apothekerschaft halbwegs intakt. Doch je mehr sich dieser Schritt zur Normalität verfestigt, desto schwächer wird das Argument einer exklusiven Versorgungskette. Was heute als pragmatische Öffnung für den OTC-Kanal verkauft wird, kann morgen als Präzedenzfall dienen, um auch verschreibungspflichtige Produkte über alternative Wege zu vertreiben – insbesondere dann, wenn dm mit einem pharmazeutischen Kooperationspartner eine formale Apothekenzulassung durch die Hintertür anstrebt.
Die Argumentationslage ist dabei ebenso schlicht wie schlagkräftig: Die Patienten wollten Bequemlichkeit, die Kunden eine Auswahl, der Markt verlange nach Effizienz – und der Staat sehe keine Notwendigkeit, eine wirtschaftlich angeschlagene Versorgungsform durch künstliche Exklusivität zu retten. Dass dabei ein gesamtes System heilberuflicher Verantwortung unterminiert wird, fällt in dieser Logik unter „Kollateralschaden“.
Für die Industrie stellt sich damit die Frage nach dem moralischen Steuerungswillen. Wer liefert, stabilisiert. Wer sich verweigert, setzt ein Zeichen. Doch in der Praxis ist es oft nicht so einfach: Viele Hersteller argumentieren, sie könnten sich den Zugang zu Millionen potenzieller Kunden nicht versagen, wenn Wettbewerber bereits vor Ort seien. Andere verweisen auf unterschiedliche Produktlinien – Nahrungsergänzung hier, Arzneimittel dort –, doch die Trennlinien verschwimmen mit jedem Schritt, den dm weiter in den Gesundheitsbereich vordringt.
Zudem entstehen neue Abhängigkeiten: Rabattverträge, Zweitplatzierungen, Co-Branding-Aktionen, Gesundheitsbroschüren, Social-Media-Verlinkungen. Was früher die PTA im Beratungsgespräch erklärte, erledigt heute ein QR-Code auf dem dm-Prospekt – begleitet von Rabattaktionen, die Apotheken aus wettbewerbsrechtlichen Gründen gar nicht anbieten dürften.
Auch im B2B-Bereich geht die Umwälzung weiter. dm entwickelt eigene Beschaffungswege, investiert in Plattformtechnologie, und setzt auf automatisierte Nachversorgungsprozesse. Der klassische pharmazeutische Großhandel wird dabei zunehmend umgangen. Für Hersteller ist das ein lukratives, aber hochriskantes Spiel: Wer dm direkt beliefert, spart Zwischenmargen – aber riskiert, bei strategischen Weichenstellungen der Apotheke den Rücken zu kehren.
Im politischen Raum ist die Brisanz erkannt, doch noch dominiert das Schweigen. Die ABDA hat mehrfach vor strukturellem Marktmissbrauch gewarnt, doch ohne klar adressierte Industriepolitik bleiben diese Appelle folgenlos. Die Politik duckt sich weg, weil kein Rechtsverstoß vorliegt – nur ein Systembruch, der sich als Marktentwicklung tarnt.
Einige Hersteller versuchen, intern Abgrenzungsstrategien zu fahren: OTC-Produktlinien werden in separate Tochtergesellschaften ausgelagert, Rx-Produkte verbleiben im Kerngeschäft, damit die Vertriebskanäle nicht kollidieren. Doch diese Konstruktionen wirken zunehmend konstruiert – und werden von kritischen Apothekenteams mit Argwohn betrachtet.
Für die Zukunft stellt sich daher weniger die Frage, ob dm erfolgreich in das Apothekengeschäft einsteigt, sondern wie lange die Industrie diesen Kurs noch mitgehen kann, ohne ihr pharmazeutisches Werteversprechen aufzugeben. Wer heute mit dm kooperiert, muss morgen erklären, warum die öffentliche Apotheke noch eine privilegierte Stellung im Gesundheitswesen einnehmen soll. Und wer sich jetzt nicht positioniert, wird in absehbarer Zeit zum bloßen Lieferanten eines Systems, das keine heilberufliche Integrität mehr kennt, sondern nur noch Marktanteile, Clickrates und Margen kennt.
Der Einstieg von dm in die Apothekenwelt ist damit weniger ein betriebswirtschaftliches Ereignis als ein industriepolitischer Lackmustest. Er zeigt, wie schnell Loyalitäten verfliegen, wenn Vertriebsinteressen dominieren – und wie dringend die Branche einen ethischen Kompass braucht, der über Margenkalkulationen hinausweist. Denn wenn die Apotheke von morgen nicht mehr heilberuflich gedacht wird, sondern nur noch als Point-of-Sale, dann wird auch die Arzneimittelsicherheit von einem Versprechen zur Option – und das wäre ein Bruch, der sich nicht mehr reparieren lässt.
Genehmigung wird Pflicht, Doppelantrag wird Regel, Digitalisierung bleibt Ausnahme
Pflegehilfsmittelversorgung in der Apotheke erfordert neue Präzision, zwingt zur Systemkontrolle und stößt mit dem eKV erneut an Kostengrenzen
Die Pflegehilfsmittelversorgung in Apotheken steht vor einer neuen bürokratischen Hürde, die zugleich technisches Know-how, präzises Schnittstellenverständnis und organisatorische Disziplin verlangt. Seit Inkrafttreten des neuen Pflegehilfsmittelvertrags im Juni ist das Genehmigungskennzeichen Pflichtvoraussetzung für die Abrechnung gegenüber der Pflegekasse – ein Detail, das für viele Apotheken große Folgen hat. Denn nicht jede Genehmigung enthält das entsprechende Kennzeichen, und nicht jede Softwareumgebung ist sofort auf die neuen Anforderungen vorbereitet. Was sich wie ein kleines formales Feld in einer Softwaremaske liest, wird zum Schlüsselkriterium für die wirtschaftliche Absicherung der Hilfsmittelabgabe – und zur potenziellen Stolperfalle für den Apothekenbetrieb.
Gerade bei Erstanträgen für Pflegehilfsmittel sehen sich Apotheken mit einer neuen Pflichtkonstellation konfrontiert: Ohne vorherige Genehmigung keine Versorgung – das ist jetzt kein optionaler Hinweis mehr, sondern verbindliches Vertragsrecht. Der Anspruchsweg verläuft eindeutig: Erst Genehmigung, dann Lieferung, dann Abrechnung – mit vollständigem Nachweis der Genehmigungsnummer. Die Pflegekasse hat dabei maximal 25 Arbeitstage Zeit zur schriftlichen Rückmeldung, was bedeutet: Apotheken müssen aktiv nachhalten, kontrollieren, nachfassen – und gegebenenfalls den Start der Versorgung verschieben. Es ist ein kalkulierter Eingriff in die bisherige Versorgungspraxis, die auf Kulanz, Geschwindigkeit und direkter Patientenbindung beruhte.
Besonders kritisch wird die Situation bei Produktgruppen wie 51 (z. B. Inkontinenzhilfen) und 54 (z. B. Pflegehilfsmittel zum Verbrauch), die in Apotheken häufig parallel beliefert werden. Der neue Vertrag schreibt für beide Produktgruppen getrennte Anträge vor – und damit auch getrennte Genehmigungen, getrennte Genehmigungskennzeichen, getrennte Empfangsbestätigungen. Der administrative Mehraufwand vervielfacht sich, ohne dass dafür ein Ausgleich vorgesehen ist. Gerade kleinere Apotheken mit personeller Belastungsgrenze geraten hier schnell an ihre Kapazitätsgrenzen. Die Abwicklung im Versorgungsalltag wird damit zur Herausforderung, denn sowohl Dokumentation als auch Kommunikation müssen doppelt abgesichert werden.
Zugleich soll der elektronische Kostenvoranschlag (eKV) zum Standardverfahren werden – ein Ziel, das auf Seiten der Pflegekassen bisher nur unvollständig eingelöst wird. Zwar fordert der Vertrag, dass den Apotheken keine Kosten für die Annahme des eKV entstehen dürfen, doch die technische Infrastruktur hinkt. Erst ab August 2025 soll über das Online-Vertragsportal (OVP) eine kostenfreie Lösung bereitgestellt werden, konkret für die Versorgung zu Lasten der AOK. Was bis dahin geschieht, bleibt offen – und das Risiko liegt bei den Apotheken. Wer die Systeme nicht hat oder keine Schnittstelle nutzen kann, soll wie bisher direkt mit der Pflegekasse kommunizieren – per Fax, klassischem Formular oder alternativ per KIM, sofern dies technisch möglich ist.
Damit geraten zwei Prozesse ungewollt in Konflikt: Einerseits wird die Versorgung immer stärker digitalisiert und standardisiert – was grundsätzlich Effizienz und Sicherheit erhöhen soll. Andererseits bleibt der Pflegehilfsmittelbereich strukturell fragmentiert, mit föderalen Auslegungen, Kassenspezifika und unterschiedlichen technischen Reifegraden. Das Ergebnis ist eine asymmetrische Verantwortungslast: Während Apotheken in der Pflicht stehen, die Abläufe vollständig korrekt zu erfüllen, hinkt die Gegenstruktur aufseiten der Pflegekassen nach – gerade bei der automatisierten Bereitstellung des Genehmigungskennzeichens. Und genau hier setzt die erste Systemkritik ein: Wird ein Genehmigungskennzeichen nicht mitgeschickt, müssen Apotheken aktiv nachfragen. Der Vertrag sieht keine automatische Rückmeldung oder Erinnerung vor – ein stiller Systemfehler, der zum Versorgungsverzögerer werden kann.
Die rechtliche Klarheit des neuen Pflegehilfsmittelvertrags ist unstrittig, seine praktische Implementierung hingegen umstritten. Denn nicht der Inhalt, sondern die Koordination ist der eigentliche Engpass: Schnittstellen müssen aktiviert, Prozesse neu geschult und Zuständigkeiten eindeutig zugewiesen werden. Dabei genügt es nicht, den eKV als digitalen Fortschritt zu propagieren – er muss auch verbindlich funktionsfähig, revisionssicher und betriebswirtschaftlich tragfähig sein. Hier bleibt der Vertrag ambivalent: Einerseits wird der Anspruch erhoben, keine Transaktionskosten zu verursachen – andererseits fehlt bislang eine flächendeckende Umsetzung dieser Vorgabe.
Für Apotheken stellt sich damit erneut die Frage: Wie viel Verwaltungsrisiko ist im Rahmen der Pflegehilfsmittelversorgung noch tragbar? Die Versorgung der Pflegebedürftigen ist keine Nebenaufgabe, sondern ein zentrales Standbein vieler Apotheken, insbesondere im ländlichen Raum. Wer hier mit Doppeleinträgen, fehlenden Rückmeldungen und unvollständigen Datenströmen konfrontiert wird, erlebt Digitalisierung nicht als Entlastung, sondern als Belastung. Es geht um mehr als Abrechnungsfragen – es geht um Systemkohärenz und um die Frage, ob die digitale Transformation wirklich im Versorgungsalltag ankommt.
Die eigentliche Herausforderung aber liegt nicht im Vertrag, sondern in seiner Umsetzung – sowohl technisch als auch organisatorisch. Denn die neue Pflicht zur Angabe des Genehmigungskennzeichens macht sichtbar, was seit Jahren schwelte: Ein strukturelles Ungleichgewicht in der Verteilungsverantwortung zwischen Leistungserbringern und Kostenträgern. Wenn Apotheken doppelt beantragen, mehrfach rückfragen und dabei sämtliche Fristen und Formfehler im Blick behalten müssen, während Pflegekassen die Rückmeldung optional behandeln dürfen, entsteht ein Machtgefälle, das die flächendeckende Versorgung eher gefährdet als schützt.
Für Apotheken bedeutet das: Prozesse verschlanken, Genehmigungspflichten intern klarstellen, Softwaresysteme anpassen und vor allem: Risiken dokumentieren. Denn jede nicht korrekt verknüpfte Genehmigungsnummer, jede fehlende Empfangsbestätigung kann zur Retaxation führen – auch dann, wenn die Leistung unbestritten erbracht wurde. Das neue System kennt keinen Ermessensspielraum mehr. Wer nicht exakt liefert, wird wirtschaftlich bestraft. Die neue Bürokratie im Pflegehilfsmittelbereich ist damit nicht nur eine Frage der Technik, sondern der Absicherung – organisatorisch, juristisch und betriebswirtschaftlich.
Justiz trifft Gesundheitspolitik, Führungswechsel trifft Strategierahmen, Personalentscheidung trifft Systemwirkung
Wie eine Sozialrichterin ins BMG aufsteigt, was die Neuordnung der Abteilungsleitung für Versorgung und Rechtssicherheit bedeutet und welche politischen Signale darin verborgen liegen
Wenn eine langjährige Richterin am Sozialgericht zur Abteilungsleiterin im Bundesgesundheitsministerium aufsteigt, geht es nicht allein um eine Personalie – es geht um ein Signal. Denn das BMG stellt sich neu auf, und das gezielt dort, wo sich juristische Auslegung und politische Steuerung kreuzen. Mit der Berufung der Juristin aus dem Bereich der Sozialgerichtsbarkeit in die Leitung der Abteilung „Gesundheitssystem, Krankenversicherung und Pflege“ wird eine Führungskraft installiert, die juristische Tiefe mit strukturellem Überblick verbindet – ein seltenes Profil in einem Ministerium, das traditionell stärker von Verwaltungs- und Parteibindungen geprägt ist. Der Schritt ist Ausdruck einer Zeitenwende im Ministerialapparat, in dem rechtssichere Steuerung, interdisziplinäre Problemlösung und politische Stabilität zunehmend miteinander konkurrieren.
In Zeiten wachsender Systemspannung – von der GKV-Finanzkrise über den Streit um Arzneimittelpreise bis zur Strukturdebatte um Pflegekassen – ist die Besetzung von Schlüsselfunktionen mit justiznaher Expertise nicht nur ein Versuch, Verfahren zu entschleunigen, sondern auch, Entscheidungen auf ein belastbares Fundament zu stellen. Dass eine Richterin nun Verantwortung für gesetzgeberische Lenkung, Kontrollarchitektur und Systemfragen übernimmt, lässt auf eine bewusste Verschiebung in der ministeriellen Steuerlogik schließen. Nicht mehr der parteipolitische Impuls allein soll lenken, sondern die rechtspraktische Durchdringung komplexer Regelwerke – mit Ausstrahlung auf alle Sektoren: Krankenkassen, Versorgungseinrichtungen, Pflegeanbieter, Sozialdienste.
Die neue Abteilungsleiterin gilt als fachlich versiert, mit einem Schwerpunkt im SGB V und SGB XI. Ihre Urteile in strittigen GKV-Verfahren wurden in Fachkreisen mehrfach rezipiert, sie verfügt über profunde Kenntnisse zu Grundsatzfragen der Versorgungsverantwortung und zur Schnittstelle zwischen Bundes- und Landesaufgaben. Damit betritt sie die politische Bühne mit einem Gepäck, das mehr ist als ein Juristinnenprofil – es ist das Instrumentarium zur strategischen Auflösung systemischer Widersprüche.
Interpretiert man die Personalie im Kontext der laufenden Reformprojekte – etwa zur Apothekenstruktur, zur Krankenhausversorgung oder zur elektronischen Patientenakte –, dann zeigt sich: Der Übergang von der rechtsprechenden zur steuernden Rolle ist Ausdruck eines neuen Vertrauens in justizielle Perspektiven innerhalb der Exekutive. Es könnte als Versuch gelesen werden, über eine gesetzlich gesättigte und konfliktreiche Gemengelage hinweg eine neue Kohärenz zu schaffen – nicht durch kurzfristige Reformhülsen, sondern durch langfristig verankerte Steuermechanismen mit juristischer Tragweite.
Zugleich ist die Entscheidung als Korrektiv zu lesen: Nach Jahren politisch getriebener Personalpolitik, die häufig den Eindruck mangelnder Tiefe und Überforderung vermittelte, ist dieser Schritt ein bewusster Bruch mit dem Modus symbolischer Besetzungen. Statt Parteikarrieren dominieren Qualifikationsprofile, statt Netzwerkanbindung zählt Verfahrenserfahrung. Die neue Abteilungsleiterin bringt aus ihrer Tätigkeit am Sozialgericht ein tiefes Verständnis für Versichertenrechte, Kassenzugriffe, Vergütungslogik und Streitwertpraxis mit – eine Perspektive, die im BMG bislang eher schwach institutionalisiert war.
Die unmittelbare Wirkung wird sich besonders dort zeigen, wo das BMG unter Druck steht: Im Umgang mit Verfassungsfragen bei Kostenerstattung, bei der rechtskonformen Digitalisierung, in der Differenzierung von Sozialausgleich und Eigenbeteiligung, aber auch in der Verrechtlichung neuer Leistungsansprüche – etwa im Bereich der digitalen Gesundheitsanwendungen oder bei Pflegehilfsmitteln. Nicht zuletzt wird sich die Frage stellen, inwieweit diese juristisch geprägte Führungsperspektive die Verhandlungsarchitektur mit Verbänden, Ländern und Selbstverwaltungspartnern neu kalibriert.
Innerhalb des Hauses wird die Besetzung der Abteilung auch als Neuordnung der internen Hierarchie gewertet. Die mitunter festgefahrene Binnenlogik des Ministeriums, in dem Juristen häufig als Bremsklötze und nicht als Steuerungsinstrumente gesehen wurden, dürfte durch diese Personalentscheidung erschüttert werden. Es ist ein Zeichen an alle Ministerialakteure, dass analytische Tiefe, disziplinäre Herkunft und Urteilskraft wieder zählen – nicht bloß Loyalität oder Positionierung.
Parallel zur neuen Führungsstruktur wird auch die Aufgabenverteilung angepasst: Die Abteilung soll künftig stärker an der Schnittstelle zu internationalen Sozialrechtsentwicklungen agieren, etwa im Kontext europäischer Rahmenbedingungen für Gesundheitsversorgung oder bei der Umsetzung WHO-relevanter Vorgaben ins nationale Recht. Ein klares Zeichen für eine Verschränkung von Innen- und Außenpolitik des Gesundheitssystems – rechtlich abgesichert, strategisch ausgeweitet.
Auch die Apothekenbranche wird mittelfristig von dieser Neuorientierung betroffen sein. Denn zahlreiche Fragen zur Arzneimittelpreisbindung, zur Sozialrechtsstellung von Apotheken, zur Honorierung von Dienstleistungen und zur Abgrenzung von Markt und Versorgung sind rechtlich umstritten. Hier eine Figur mit methodischem Zugriff zu platzieren, könnte bedeuten: Die nächste Apothekenreform wird juristisch klarer, aber auch stringenter – mit mehr Fokus auf Gleichbehandlung, Leistungspflicht und normativer Konsistenz.
Was zunächst wie eine Personalnachricht anmutet, ist in Wahrheit eine strukturelle Verschiebung: Das BMG setzt auf juristische Qualität, um politische Prozesse zu stabilisieren. Es erkennt an, dass der nächste Systemumbau – egal ob in der Pflege, bei der GKV oder in der Versorgung – nicht nur von Finanzierung und IT abhängt, sondern von einem tief verstandenen, systematisch gesteuerten rechtlichen Fundament. Eine Richterin, die das System kannte, nun aber die Regeln mitgestaltet – das ist mehr als ein Rollenwechsel. Es ist eine strategische Neupositionierung.
Versteckte Werbung, falsche Charge, rechtliche Grauzone
Wie Apotheker:innen ungewollt für dm werben, Moskinto den Irrtum erklärt und das Wettbewerbsrecht auf gefährlichem Boden operiert
Es war ein gewöhnlicher Kontrollblick in eine Musterpackung, der in der Apotheke am Dreifaltigkeitsplatz in Landshut eine ungewöhnlich scharfe Reaktion auslöste. Beim Öffnen eines kostenlosen Pflastermäppchens der Marke Moskinto entdeckte das Apothekenteam auf der Innenseite der Lasche einen unerwarteten Schriftzug: „Jetzt bei dm“. Für eine Apotheke, die sich tagtäglich gegen Versandriesen und Drogeriemarktstrategien behaupten muss, war das nicht nur ein PR-Fehltritt – es war ein Schlag ins Gesicht. Denn die Apothekenmitarbeiter:innen hatten unwissentlich Proben mitgegeben, die auf der Innenseite subtil für einen der härtesten Wettbewerber im Gesundheitsmarkt warben.
Die Überraschung wich rasch Verärgerung. Was in anderen Branchen als Fauxpas durchgewinkt würde, stellt im Apothekenmarkt ein sensibles Problem dar: die Grauzone zwischen Produktmuster, Werbeträger und Systemkonflikt. Die Botschaft „Jetzt bei dm“ wirkt in einer Apotheke nicht wie ein beiläufiger Hinweis – sie transportiert ein Signal, das geeignet ist, Vertrauen zu untergraben, Kundenorientierung zu irritieren und das Selbstverständnis pharmazeutischer Beratung in Frage zu stellen. Es geht nicht um eine Kleinigkeit – es geht um Grundsatzfragen im Grenzbereich von Vertrieb, Haftung und Imagewahrung.
Auf Nachfrage erklärte der Hersteller, es handele sich um eine bedauerliche Verwechslung. Die Apothekenmuster seien mit Drogeriemarktchargen vermischt worden – ein interner Fehler, der im Versandprozess nicht entdeckt wurde. Man bedaure die Irritation und habe bereits Maßnahmen zur strikteren Trennung eingeleitet. Für das Landshuter Apothekenteam bleibt dennoch ein fader Beigeschmack. Denn der Schaden ist bereits eingetreten: Die Unklarheit über die Unversehrtheit apothekeneigener Kommunikationsmittel, das Risiko unbeabsichtigter Markenverknüpfung und die schwindende Abgrenzbarkeit von Handels- und Gesundheitsdienstleistungen werfen grundlegende Fragen auf. Wie kann sich eine Apotheke gegen solche Vorfälle schützen? Welche Kontrollmechanismen existieren? Und was sagt das Wettbewerbsrecht?
Zwar liegt der Vorfall formal unterhalb der Schwelle der gezielten Schleichwerbung, doch rechtlich betrachtet bewegt sich der Vorgang im Spannungsfeld von Lauterkeitsrecht, Arzneimittelrecht und markenbezogener Irreführung. Juristisch betrachtet ist nicht nur der Hersteller in der Pflicht, sondern auch der Apothekeninhaber, sobald er Werbematerialien – bewusst oder unbewusst – verteilt. Das wirft die Frage auf, wie sorgfältig Apotheken künftig ihre Proben prüfen müssen und wie viel Verantwortung ihnen für externe Fehler zugemutet werden kann. Dass der Hinweis „Jetzt bei dm“ erst nach Öffnung sichtbar wird, macht es faktisch unmöglich, jede Probe vor Abgabe zu kontrollieren – insbesondere in betrieblich angespannten Zeiten mit Personalengpässen, Bürokratieaufwand und wachsender Unsicherheit bei Rabattverträgen und Rezeptabrechnung.
Der Vorfall ist symptomatisch für ein tieferliegendes Problem im Apothekenwesen: die schwindende Hoheit über Inhalte, Prozesse und Kundenbeziehungen. Was früher als sicher galt – etwa dass Werbebotschaften in Apotheken stets unter eigener Kontrolle stehen –, ist heute keine Selbstverständlichkeit mehr. Drittanbieter, insbesondere im OTC- und Medizinproduktesegment, nutzen zunehmend mehrkanalige Vertriebsstrukturen, bei denen apothekenspezifische und filialunabhängige Verpackungsversionen nicht konsequent getrennt werden. Die Leidtragenden sind die Apotheken, die ihre Rolle als vertrauenswürdige Instanz zwischen Produkt und Patient:innen gefährdet sehen – gerade in einer Phase, in der Gesundheitspersonalvertrauen, Diskretionsarchitektur und lokale Versorgungsstabilität zentrale Werte darstellen.
Besonders brisant wird die Debatte im Kontext der aktuellen Strategien von Handelsketten wie dm. Mit dem Projekt „dm Apotheke“ will der Konzern die Grenze zwischen Drogerie und Pharmazie weiter aufweichen, indem rezeptfreie Medikamente und Gesundheitsservices ins eigene Haus geholt werden. Zwar ist der Zugriff auf apothekenpflichtige Präparate derzeit (noch) ausgeschlossen, doch die Tendenz zur Grenzverwischung ist deutlich. In diesem Kontext gewinnt der Fund in Landshut eine doppelte Brisanz: Die Apotheke wird unfreiwillig zur Werbeplattform eines Modells, das ihre eigene Existenzperspektive infrage stellt.
Es stellt sich deshalb die systemische Frage, wie weit Apotheken noch autonom handeln können, wenn Herstellungs-, Vertriebs- und Informationsketten zunehmend durch marktmächtige Akteure geprägt werden. Und ob es eine stärkere Kontrolle der Apothekenkammern, Berufsverbände oder gar gesetzliche Anforderungen geben sollte, die Herstellern von Werbemitteln strengere Deklarationspflichten und Liefertrennungsvorgaben auferlegen.
Währenddessen haben die Landshuter Apothekenverantwortlichen entschieden, sämtliche noch vorhandenen Moskinto-Proben aus dem Verkehr zu ziehen und auf eigene Kosten zu vernichten. Der Imageschaden sei nicht zu beziffern – aber das Risiko, in einem emotional aufgeladenen Markt durch einen beiläufigen Werbeslogan in die Defensive zu geraten, sei schlicht nicht mehr tragbar. Ein Schritt, der wirtschaftlich irrelevant erscheinen mag, aber kulturell ein deutliches Signal sendet: Apotheken wehren sich gegen die Entgrenzung ihres Berufsstandes.
Was bleibt, ist ein Lehrstück über die Fragilität eines vermeintlich banalen Alltagsdetails – und ein Weckruf an die gesamte Branche, sensibler, wachsamer und souveräner mit der Frage umzugehen, wer in der Apotheke sprechen darf – und wessen Botschaft wirklich gemeint ist.
Früherkennung rettet Leben, Qualität entscheidet über Vertrauen, Risikoabschätzung wird Teil der Vorsorge
Wie Lungenkrebs bei Hochrisikopatienten künftig früher entdeckt werden soll, welche Kriterien gelten und warum eine Niedrigdosis-CT allein noch kein Wundermittel ist
Jährlich erkranken in Deutschland über 56.000 Menschen an Lungenkrebs – der Großteil davon zu spät erkannt, zu spät behandelt, zu spät geschützt. In der medizinischen Statistik bedeutet das eine Überlebensrate von kaum mehr als 20 Prozent nach fünf Jahren für jene, bei denen der Tumor erst im fortgeschrittenen Stadium entdeckt wird. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) reagiert nun auf diese Realität mit einem grundlegenden Paradigmenwechsel in der onkologischen Prävention: Langjährige starke Raucherinnen und Raucher im Alter von 50 bis 75 Jahren können ab dem Frühjahr 2026 einmal jährlich eine Niedrigdosis-Computertomographie (LDCT) zur Früherkennung von Lungenkrebs in Anspruch nehmen – vollständig finanziert durch die gesetzliche Krankenversicherung. Ziel ist es, eine der tödlichsten Krebserkrankungen in ihrer symptomfreien Frühphase zu entdecken und damit erstmals systematisch dort einzugreifen, wo bislang zu oft nur noch palliative Hilfe möglich war.
Die Entscheidung des G-BA fußt auf einer jahrelangen fachlichen Auseinandersetzung mit nationalen und internationalen Studien sowie einer wissenschaftlichen Empfehlung des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG). Dessen Vertreter Professor Dr. Stefan Sauerland betont den potenziellen Nutzen der neuen Maßnahme: Werde die Früherkennung konsequent umgesetzt, könne sie rund 1.000 Krebstodesfälle pro Jahr verhindern – das entspricht etwa jedem zwanzigsten Todesfall durch Lungenkarzinom in Deutschland. Laut DKFZ kann ein Lungenkrebs durch die LDCT in einem Stadium erkannt werden, in dem er operabel ist und die Heilungschance signifikant höher liegt. Voraussetzung für die Teilnahme sind allerdings spezifische Kriterien, die eine zielgerichtete Auswahl der Hochrisikogruppe ermöglichen sollen: 25 Raucherjahre, mindestens 15 Packungsjahre, maximal zehn Jahre Abstinenz im Fall von Ex-Raucher:innen.
Für die Ärzteschaft und Apothekenteams bedeutet das nicht nur die Aufgabe, zu informieren und aufzuklären, sondern auch aktiv zu begleiten – denn die neue Leistung stellt keine isolierte Screeningmaßnahme dar, sondern muss eingebettet sein in ein engmaschiges Qualitätsmanagement. Der G-BA betont, dass eine qualitätsgesicherte Durchführung der CT, eine standardisierte Auswertung durch erfahrene Radiologen und ein strukturiertes Nachsorgekonzept „unabdingbar“ seien. Fehlerhafte Befunde, unnötige Biopsien oder psychische Belastungen durch falsch-positive Ergebnisse müssen aktiv verhindert oder mindestens begrenzt werden. Zugleich darf die Hoffnung auf Früherkennung nicht in falsche Sicherheit umschlagen – die Strahlenbelastung einer CT ist zwar reduziert, aber nicht risikofrei: Das Bundesamt für Strahlenschutz geht davon aus, dass bei 1.000 untersuchten Frauen bis zu drei zusätzliche Krebsfälle innerhalb von 25 Jahren entstehen können.
Doch trotz aller Vorbehalte stellt sich eine strategische Frage mit wachsender Dringlichkeit: Warum kommt ein solches Programm erst jetzt? Andere Länder – etwa die USA oder Großbritannien – setzen LDCT-Screenings für Risikogruppen bereits seit Jahren ein, mit erkennbaren Erfolgen. In Deutschland hingegen war der Weg zur Umsetzung lang, geprägt von rechtlichen Hürden, methodischen Kontroversen und Zuständigkeitsstreitigkeiten zwischen Bundesministerium, Umweltressorts, Strahlenschutzbehörden und Leistungsträgern. Zwar trat bereits im Juli 2024 eine Verordnung des Bundesumweltministeriums in Kraft, die die rechtliche Grundlage für LDCT-Untersuchungen schuf, doch wurde bis zum G-BA-Beschluss eine faktische Selbstzahlerpflicht für Betroffene vorausgesetzt. Die große Diskrepanz zwischen dem medizinischen Erkenntnisstand und der tatsächlichen Umsetzung spiegelt damit ein grundsätzliches Strukturproblem in der deutschen Vorsorgepolitik wider: Die Notwendigkeit zur evidenzbasierten Innovation trifft auf ein träges, vielfach zersplittertes System der Zuständigkeiten.
Gerade Apotheken könnten hier künftig eine wichtige Rolle einnehmen – nicht in der Diagnostik, aber in der lotsenden Prävention: durch Raucherberatung, durch Aufklärung über die Früherkennungsmaßnahme, durch das gezielte Ansprechen der Zielgruppe auf Grundlage pharmazeutischer Dienstleistungen. Denn es ist davon auszugehen, dass viele Betroffene die neue Möglichkeit entweder nicht kennen oder nicht freiwillig wahrnehmen – sei es aus Scham, Unwissenheit oder aus Angst vor der Diagnose. Wenn 80 Prozent aller Lungenkrebsfälle zu spät entdeckt werden, liegt das nicht nur an fehlender Technik, sondern auch an der Barriere im Kopf.
So wird der Beschluss des G-BA zur Nagelprobe: Wie gelingt es, die Früherkennung nicht nur als bürokratisches Programm, sondern als gelebten Teil individueller Gesundheitsvorsorge zu etablieren? Wie kann eine Maßnahme mit potenziell hoher medizinischer Schlagkraft in ein präventives Gesundheitsbewusstsein überführt werden, das über Einladungen und Infoflyer hinausgeht? Und welche Rolle spielt dabei das Vertrauen in ein System, das bislang beim Thema Lungenkrebsprävention überwiegend mit Passivität, Tabuisierung oder Schuldzuweisung reagierte?
Die Antwort auf diese Fragen wird entscheidend sein für die Wirksamkeit des neuen Programms – und für die Glaubwürdigkeit einer Gesundheitsstrategie, die nicht nur kurieren, sondern auch verhindern will. Entscheidend wird sein, ob das System bereit ist, Verantwortung frühzeitig zu übernehmen, statt nur hinterher zu behandeln. Denn wer auf die Früherkennung setzt, setzt auch auf einen Kulturwandel: hin zu mehr medizinischer Klarheit, zu mehr Versorgungsnähe – und zu einem deutlich aktiveren Umgang mit einem der tödlichsten, aber potenziell vermeidbaren Leiden unserer Zeit.
Nach Medikament erbrochen, Entscheidung unter Druck, Risiko neu bewertet
Wie eine schwedische Leitlinie Eltern und Ärzt:innen entlastet, warum Zeitfaktoren entscheidend sind und welche Medikamente besondere Vorsicht erfordern
Wenn ein Kind nach der Einnahme eines Medikaments erbricht, eskaliert die Unsicherheit oft im Minutentakt – nicht nur im privaten Umfeld, sondern auch in der professionellen Versorgung. Die simple Frage, ob die Dosis erneut verabreicht werden soll, bringt Pflegende, Eltern und ärztliches Personal gleichermaßen in ein klinisches Dilemma. Dabei fehlt es nicht nur an belastbaren Studien, sondern bislang auch an international etablierten Standards. Mit der neuen schwedischen Leitlinie des Königin Silvia Kinderkrankenhauses in Göteborg wurde nun ein Regelwerk vorgelegt, das die häufig improvisierte Entscheidungsfindung systematisiert und zugleich offenlegt, wie lückenhaft die bisherige Evidenz ist.
Vorgestellt auf dem Kongress für Kinder- und Jugendmedizin 2024 in Mannheim, beruht die Leitlinie auf einem interdisziplinären Konzept: Zwei Kinderärzte und zwei klinische Pharmakologen entwickelten auf Basis einer Literaturanalyse und klinischer Erfahrungswerte ein dreiteiliges Bewertungsschema. Zentrale Achsen dabei sind die individuelle Relevanz der Medikation, die Pharmakokinetik des Wirkstoffs und der zeitliche Abstand zwischen Einnahme und Erbrechen. Obwohl die Autoren betonen, dass ihre Zeitintervalle nicht durch randomisierte Studien abgesichert sind, findet die Entscheidungshilfe seit drei Jahren erfolgreich Anwendung in Göteborg – und wird mittlerweile kontinuierlich erweitert.
Im Fokus steht zunächst die Frage nach dem „Warum“: Warum wurde das Medikament überhaupt gegeben? Ist das Kind schwer erkrankt oder handelt es sich um eine Präventivgabe? Die Leitlinie macht deutlich: Eine pauschale Antwort gibt es nicht. So kann ein Erbrechen wenige Minuten nach Einnahme eines Antipyretikums bei einer unkomplizierten viralen Infektion eine andere Bewertung erfordern als bei einem immunsupprimierten Patienten, der ein antifungales Prophylaktikum erhalten hat.
Ein zweiter Blick gilt der Substanz selbst: Wie schnell wirkt sie, wie lange bleibt sie wirksam, wie riskant ist eine Überdosierung – und wie kritisch ist eine Unterdosierung? Gerade bei Arzneien mit engem therapeutischen Fenster, etwa Sedativa oder Antikonvulsiva, rät die Leitlinie ausdrücklich zur Zurückhaltung. Sichtbares Medikament im Erbrochenen? Dann: erneute Gabe mit Vorsicht. Kein sichtbarer Wirkstoff? Dann: individuelle Bewertung auf Basis der geschätzten Absorption.
Drittens ist das Timing zentral. Je mehr Zeit zwischen Einnahme und Erbrechen vergeht, desto wahrscheinlicher ist es, dass die Substanz bereits aufgenommen wurde. Die Leitlinie arbeitet hier mit empirischen Erfahrungswerten, etwa bei Antibiotika: Wird innerhalb von 30 Minuten erbrochen, kann erneut gegeben werden – da eine doppelte Dosis in der Regel unproblematisch sei. Darüber hinaus fehlen genaue Angaben, was allerdings die Realität klinischer Versorgung widerspiegelt: individuelle Variabilität, unklare Magentleerung, verschiedene Darreichungsformen.
Die Methodik der Leitlinie basiert nicht auf klarer Datenlage, sondern auf klinischer Praxisnähe – ein Ansatz, der einerseits transparent ist, andererseits aber auch deutlich macht, wie dringend Forschungslücken geschlossen werden müssten. Dass sich das Göteborger Kinderkrankenhaus trotz dieser Lücken für eine standardisierte Handlungsanleitung entschieden hat, wirkt im besten Sinne pragmatisch. Der Schritt, Unsicherheiten offen zu benennen und dennoch eine Struktur zu schaffen, erlaubt eine realitätsnahe Risikoeinschätzung, ohne in falscher Sicherheit zu wiegen.
Die Entscheidung, ob ein Kind eine zweite Medikamentendosis erhält, bleibt letztlich ein Balanceakt zwischen therapeutischer Notwendigkeit, individueller Risikobewertung und klinischem Bauchgefühl. Die schwedische Leitlinie versucht nicht, diese Komplexität zu beseitigen – sondern sie verständlich zu ordnen. Gerade in Situationen, in denen Minuten zählen und Unsicherheit lähmt, kann sie eine wertvolle Unterstützung sein. Besonders für Pflegepersonal, Notdienste und Eltern bietet sie eine Handlungssicherheit, die zuvor auf Zuruf und Routine beruhte – mit allen damit verbundenen Risiken.
Die Leitlinie ist bereits in mehreren Bereichen erweitert worden, unter anderem für Medikamente mit besonders schmaler therapeutischer Breite. Auch Warnhinweise für Sedativa und zentralnervöse Präparate wurden ergänzt. Künftig könnte dieses Modell der Entscheidungsstruktur – transparent, nicht übergriffig, aber praxisorientiert – auch in anderen Ländern adaptiert werden. Die Botschaft lautet: Evidenz ist wichtig, aber klinische Realität duldet keinen Stillstand.
Nach Medikament erbrochen, Entscheidung unter Druck, Risiko neu bewertet
Wie eine schwedische Leitlinie Eltern und Ärzt:innen entlastet, warum Zeitfaktoren entscheidend sind und welche Medikamente besondere Vorsicht erfordern
Wenn ein Kind nach der Einnahme eines Medikaments erbricht, eskaliert die Unsicherheit oft im Minutentakt – nicht nur im privaten Umfeld, sondern auch in der professionellen Versorgung. Die simple Frage, ob die Dosis erneut verabreicht werden soll, bringt Pflegende, Eltern und ärztliches Personal gleichermaßen in ein klinisches Dilemma. Dabei fehlt es nicht nur an belastbaren Studien, sondern bislang auch an international etablierten Standards. Mit der neuen schwedischen Leitlinie des Königin Silvia Kinderkrankenhauses in Göteborg wurde nun ein Regelwerk vorgelegt, das die häufig improvisierte Entscheidungsfindung systematisiert und zugleich offenlegt, wie lückenhaft die bisherige Evidenz ist.
Vorgestellt auf dem Kongress für Kinder- und Jugendmedizin 2024 in Mannheim, beruht die Leitlinie auf einem interdisziplinären Konzept: Zwei Kinderärzte und zwei klinische Pharmakologen entwickelten auf Basis einer Literaturanalyse und klinischer Erfahrungswerte ein dreiteiliges Bewertungsschema. Zentrale Achsen dabei sind die individuelle Relevanz der Medikation, die Pharmakokinetik des Wirkstoffs und der zeitliche Abstand zwischen Einnahme und Erbrechen. Obwohl die Autoren betonen, dass ihre Zeitintervalle nicht durch randomisierte Studien abgesichert sind, findet die Entscheidungshilfe seit drei Jahren erfolgreich Anwendung in Göteborg – und wird mittlerweile kontinuierlich erweitert.
Im Fokus steht zunächst die Frage nach dem „Warum“: Warum wurde das Medikament überhaupt gegeben? Ist das Kind schwer erkrankt oder handelt es sich um eine Präventivgabe? Die Leitlinie macht deutlich: Eine pauschale Antwort gibt es nicht. So kann ein Erbrechen wenige Minuten nach Einnahme eines Antipyretikums bei einer unkomplizierten viralen Infektion eine andere Bewertung erfordern als bei einem immunsupprimierten Patienten, der ein antifungales Prophylaktikum erhalten hat.
Ein zweiter Blick gilt der Substanz selbst: Wie schnell wirkt sie, wie lange bleibt sie wirksam, wie riskant ist eine Überdosierung – und wie kritisch ist eine Unterdosierung? Gerade bei Arzneien mit engem therapeutischen Fenster, etwa Sedativa oder Antikonvulsiva, rät die Leitlinie ausdrücklich zur Zurückhaltung. Sichtbares Medikament im Erbrochenen? Dann: erneute Gabe mit Vorsicht. Kein sichtbarer Wirkstoff? Dann: individuelle Bewertung auf Basis der geschätzten Absorption.
Drittens ist das Timing zentral. Je mehr Zeit zwischen Einnahme und Erbrechen vergeht, desto wahrscheinlicher ist es, dass die Substanz bereits aufgenommen wurde. Die Leitlinie arbeitet hier mit empirischen Erfahrungswerten, etwa bei Antibiotika: Wird innerhalb von 30 Minuten erbrochen, kann erneut gegeben werden – da eine doppelte Dosis in der Regel unproblematisch sei. Darüber hinaus fehlen genaue Angaben, was allerdings die Realität klinischer Versorgung widerspiegelt: individuelle Variabilität, unklare Magentleerung, verschiedene Darreichungsformen.
Die Methodik der Leitlinie basiert nicht auf klarer Datenlage, sondern auf klinischer Praxisnähe – ein Ansatz, der einerseits transparent ist, andererseits aber auch deutlich macht, wie dringend Forschungslücken geschlossen werden müssten. Dass sich das Göteborger Kinderkrankenhaus trotz dieser Lücken für eine standardisierte Handlungsanleitung entschieden hat, wirkt im besten Sinne pragmatisch. Der Schritt, Unsicherheiten offen zu benennen und dennoch eine Struktur zu schaffen, erlaubt eine realitätsnahe Risikoeinschätzung, ohne in falscher Sicherheit zu wiegen.
Die Entscheidung, ob ein Kind eine zweite Medikamentendosis erhält, bleibt letztlich ein Balanceakt zwischen therapeutischer Notwendigkeit, individueller Risikobewertung und klinischem Bauchgefühl. Die schwedische Leitlinie versucht nicht, diese Komplexität zu beseitigen – sondern sie verständlich zu ordnen. Gerade in Situationen, in denen Minuten zählen und Unsicherheit lähmt, kann sie eine wertvolle Unterstützung sein. Besonders für Pflegepersonal, Notdienste und Eltern bietet sie eine Handlungssicherheit, die zuvor auf Zuruf und Routine beruhte – mit allen damit verbundenen Risiken.
Die Leitlinie ist bereits in mehreren Bereichen erweitert worden, unter anderem für Medikamente mit besonders schmaler therapeutischer Breite. Auch Warnhinweise für Sedativa und zentralnervöse Präparate wurden ergänzt. Künftig könnte dieses Modell der Entscheidungsstruktur – transparent, nicht übergriffig, aber praxisorientiert – auch in anderen Ländern adaptiert werden. Die Botschaft lautet: Evidenz ist wichtig, aber klinische Realität duldet keinen Stillstand.
Glosse: Wenn Hilfsmittel zur Fernleistung werden, wenn Nähe nur noch auf Plakaten existiert, wenn Versorgung den Standort verliert
Wie sich die Gesundheitslogik von der Fläche verabschiedet, Apotheken zu Ausnahmeorten mutieren und Patientinnen sich zwischen Faxgerät und Fernreise arrangieren müssen
Früher sagte man: Wer krank ist, geht zur Apotheke. Heute heißt es: Wer Glück hat, kommt irgendwo an. Die IKK classic hat eine einfache Lösung für ein komplexes Problem gefunden: Man beendet die Zusammenarbeit mit den Apotheken und nennt das Fortschritt. Es klingt ein bisschen nach Innovationspreis, ist aber in Wahrheit nur die technisch ausgefeilte Kunst, ein bestehendes Versorgungssystem aus der Nähe zu verdrängen – ganz ohne Not, aber mit Plan.
Denn ab Juli sollen die Menschen nicht mehr einfach ihre Hilfsmittel in der Apotheke um die Ecke erhalten, sondern einen neuen Gesundheitsparcours absolvieren. Die Stationen heißen: Einzelvertrag, Containerlager, Leuchtturm-Apotheke. Das klingt poetisch, ist aber betriebswirtschaftlich gedacht. Denn wer auf Versorgung verzichten kann, spart – jedenfalls in der Bilanz der Krankenkasse.
Das neue Versorgungskonzept wirkt wie ein Missverständnis mit Hochglanzflyer. Vier Apotheken in Hamburg, Berlin, Düsseldorf und München sollen nun das übernehmen, was bisher zehntausende Kolleginnen im ganzen Land leisteten: Nähe, Beratung, Diskretion. Stattdessen werden Bushaltestellen eingerichtet, Parkplätze verdoppelt, Lagercontainer gestapelt – Versorgung wird zur Infrastrukturmaßnahme mit Erlebniswert.
Die Patienten? Dürfen sich auf eine neue Art von Gesundheitskompetenz freuen: Eigenrecherche, Routenplanung, Antragstellung. Wer sich im alten System an die Apothekerin wandte, bekommt jetzt Broschüren mit aufmunternden Sätzen wie „Jeder Kilometer stärkt deine Selbstständigkeit“ oder „Auf dem Weg zur Hilfe liegt die Kraft“. Wer nicht mobil ist, bekommt immerhin eine Telefonnummer. Besetzt, aber symbolisch erreichbar.
Und natürlich hat auch der Nachtbedarf seinen Platz im neuen Konzept. Dafür gibt es den „Express-Leuchtturm-Versorgungs-Notfallantrag“ – kurz: ExLeuVeNo. Ein Dokument in dreifacher Ausfertigung, das werktags per Fax an die Kasse geschickt werden muss, um in besonderen Fällen vielleicht eine nächtliche Hilfsmittelversorgung zu ermöglichen. Die Bezeichnung ist ein Geniestreich des Krisenmanagements: Sie klingt nach Präzision, bedeutet aber Wartezeit.
Das Erstaunlichste ist jedoch: Dieses System ist real. Es ist kein satirischer Entwurf, keine überzeichnete Kritik – es ist verwaltete Wirklichkeit. Die Apotheke als verlässlicher Anker im Alltag wurde gegen ein Konzept eingetauscht, das Versorgung durch Entfernung, Nähe durch Zentralisierung und Vertrauen durch Verträge ersetzt.
Die Apothekerinnen? Viele winken ab. Einzelverträge mit jeder Kasse, jedes Hilfsmittel einzeln abrechnen, ständig neue Auflagen – wer sich darauf einlässt, braucht mehr Zeit für Administration als für Menschen. Die Folge: Apotheken verweigern, Versicherte verzweifeln, Verwaltung verschickt Memos mit Lösungsvorschlägen, die keiner umsetzen kann.
Selbst das Recht beugt sich der neuen Logik. Das Landgericht Frankfurt entschied, dass Plattformen wie DoktorABC Apotheken automatisch zuweisen dürfen – solange der Nutzer „freiwillig“ klickt. Freiwilligkeit in einem System ohne echte Wahlmöglichkeit: Das ist keine Freiheit, sondern ein Euphemismus.
Was bleibt, ist eine hilfsweise eingerichtete Realität. Versorgung wird zur Erzählung. Die Apotheke vor Ort zum Mythos. Der Patient zur Projektnummer mit Wegbeschreibung. Die Struktur hat sich in ihre Einzelteile aufgelöst, nur um sie unter neuem Namen als Reform zu verkaufen.
Diese Glosse ist deshalb kein Spott, sondern eine dokumentarische Form des Widerstands. Sie schreibt nicht gegen die Realität an – sie zitiert sie, Satz für Satz. Und das ist das Erschreckende: Sie muss nichts übertreiben, nichts karikieren, nichts zuspitzen. Die Wirklichkeit ist längst eine Glosse. Nur ohne Pointe.
Von Engin Günder, Fachjournalist
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