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APOTHEKE | Medienspiegel & Presse |
Die Digitalisierung zwingt Apotheken, ihre Schutzstrategien grundlegend neu zu denken, denn mit dem E-Rezept steigt nicht nur der organisatorische Aufwand, sondern auch das wirtschaftliche Risiko, das durch Systemausfälle, Rezeptbetrug und haftungsrelevante Zwischenfälle rapide zunimmt, während gleichzeitig gerichtliche Entscheidungen wie jene des Landgerichts Frankfurt die Marktposition von Vor-Ort-Apotheken durch Plattformprivilegien untergraben und staatlich verordnete Barrierefreiheitsregelungen in der Realität keine Wirkung gegen Cybergefahren entfalten, wodurch sich inhabergeführte Betriebe immer häufiger ungeschützt in einer digitalen Risikozone wiederfinden, in der ein manipuliertes Token, eine fehlgeschlagene Rezeptübertragung oder ein gezielter Angriff auf die TI-Umgebung unmittelbare Vermögensschäden nach sich ziehen können, ohne dass klassische Versicherungsprodukte ausreichend greifen, weshalb nur eine strukturelle Neuorientierung mit starker Prävention, IT-Resilienz, branchenspezifischer Absicherung und verlässlicher Regulierung dazu beitragen kann, diese Bedrohungslage zu entschärfen und die Versorgungssicherheit nachhaltig zu sichern.
Mit dem flächendeckenden Rollout des E-Rezepts beginnt für Apotheken in Deutschland nicht nur eine neue technologische Ära – es beginnt auch eine Phase verschärfter Gefahren, verschobener Verantwortlichkeiten und struktureller Unsicherheiten. Wo vormals Papierrezept und analoge Dokumentation dominierten, greift nun ein vernetztes System ineinander, das medizinische Versorgung, wirtschaftliche Abläufe und juristische Haftung in bislang nicht gekannter Weise miteinander verwebt – und damit auch verwundbar macht. Besonders für Vor-Ort-Apotheken wird deutlich: Digitalisierung ohne flankierende Schutzarchitektur ist kein Fortschritt, sondern ein unkalkulierbares Risiko.
Die Praxisberichte aus dem ersten Halbjahr 2025 zeichnen ein klares Bild. Apothekeninhaber Florian Sedlmeier spricht offen von „keinem Tag, der ruhig wäre“, seit das E-Rezept verpflichtend eingeführt wurde. Gemeint sind nicht etwa neue organisatorische Prozesse oder Umstellungsfragen, sondern eine Kette technischer Ausfälle: unvollständige Token, nicht übermittelte Verordnungen, plötzliche Verbindungsabbrüche – und das alles unter den Augen wartender Patienten, denen man erklären muss, warum die Versorgung ins Stocken gerät. Diese Alltagsprobleme sind jedoch nur die Spitze des Eisbergs. Darunter liegen Haftungsfragen, die Apotheken in einen neuen Verantwortungsbereich zwingen. Denn wenn ein E-Rezept aufgrund eines technischen Fehlers nicht korrekt übermittelt wird, drohen nicht nur Kundenverluste, sondern auch wirtschaftlicher Schaden durch nicht abrechenbare Leistungen und potenzielle Retaxationen.
Gleichzeitig nimmt die Bedrohung durch gezielte Angriffe von außen dramatisch zu. Apotheken gelten als „weiche Ziele“ im Bereich der Cybersicherheit – hochvernetzt, sensibel in der Datenhaltung, aber oft nur rudimentär geschützt. Hacker interessieren sich nicht nur für die IT-Infrastruktur, sondern vor allem für Rezeptdaten, Patienteninformationen und Zugänge zu Gesundheitsplattformen. Eine manipulierte Verordnung, ein gefälschter Rezeptzugang oder ein kompromittiertes Warenwirtschaftssystem können ausreichen, um Apotheken finanziell und rechtlich an den Rand zu bringen. Die klassische Betriebshaftpflicht greift hier nur selten. Spezialisierte Cyberversicherungen sind nötig – doch sie sind teuer, voraussetzungsreich und für viele Kleinstunternehmen kaum finanzierbar.
Dazu kommt ein strukturelles Risiko: Die Politik treibt die Digitalisierung voran, ohne die Versorgungswirklichkeit der Betriebe mitzudenken. Eine digitale Infrastruktur ohne Redundanz, ein TI-System ohne transparente Fehlerprotokolle und eine Abhängigkeit von zentralisierten Plattformlösungen verschieben das Machtgefüge zulasten der Apotheken. Besonders gravierend ist das, wenn Plattformanbieter wie DocMorris gezielt auf Arztpraxen einwirken, Rezeptdaten über KIM-Verbindungen direkt an sich zu ziehen – wie es das Landgericht Köln jüngst als unzulässige Werbung einstufte. Noch brisanter: Das Landgericht Frankfurt am Main erlaubt es Plattformen, die freie Apothekenwahl einzuschränken, wenn technische Bindungen bestehen. Damit verlagert sich das Rezeptgeschäft in digitale Exklusivräume – wer nicht angebunden ist, wird ausgeschlossen. Diese Entwicklung hat das Potenzial, die Marktstruktur langfristig zu destabilisieren.
Parallel dazu explodiert das Phänomen der Rezeptfälschungen. Besonders im Bereich der Abnehmmittel – etwa Mounjaro (Tirzepatid) – melden Apothekerinnen und Apotheker eine massive Zunahme gefälschter Verordnungen. Die Täter sind organisiert, professionell und technologisch versiert. Sie nutzen Schwachstellen in der Kommunikation zwischen Arzt, Patient und Apotheke ebenso aus wie technische Lücken in der TI. Das Bundeskriminalamt beobachtet die Entwicklung mit Sorge – doch effektive Gegenmaßnahmen gibt es kaum. Apotheken, die auf gut gefälschte digitale Rezepte hereinfallen, bleiben auf dem Schaden sitzen. Versicherungen greifen nur, wenn grobe Fahrlässigkeit ausgeschlossen ist – was im digitalen Kontext schwer zu beweisen ist.
Ein weiteres Gefahrenfeld betrifft die Pharmakovigilanz: Meldungen über suizidale Gedanken oder gar vollzogene Suizide unter Einfluss bestimmter Medikamente häufen sich. Besonders problematisch: Die Nebenwirkungen werden oft spät erkannt oder als psychische Grunderkrankung fehlgedeutet. Eine systematische Literaturrecherche zeigt, dass Substanzen wie bestimmte Antidepressiva, Antiepileptika, Hormone oder Schmerzmittel in Einzelfällen als Trigger fungieren können – besonders bei Personen mit entsprechender Vorbelastung. Apotheken stehen hier vor einer diffizilen Aufgabe: Sie müssen informieren, aufklären, nachfragen – ohne zu bevormunden oder zu pathologisieren. Ein Balanceakt, der hohe pharmazeutische Kompetenz, aber auch empathische Gesprächsführung voraussetzt. Gleichzeitig stellt sich die Frage: Wer haftet, wenn eine medikamentöse Nebenwirkung eine suizidale Handlung auslöst und die Apotheke keine Warnung ausgesprochen hat?
Erschwerend kommt hinzu, dass viele Apotheken weder personell noch strukturell auf diese neuen Anforderungen vorbereitet sind. Während große Filialverbünde IT-Abteilungen und Rechtsberater konsultieren, stehen inhabergeführte Apotheken allein mit den Risiken da. Zwar gibt es mittlerweile spezialisierte Versicherungslösungen – etwa Cyberpolicen mit Reputationsschutz, modulare Berufshaftpflichtpakete oder Betriebsunterbrechungsversicherungen mit digitaler Komponente – doch die Durchdringung in der Fläche ist gering. Laut Branchenkennern verfügen weniger als 30 Prozent der Apotheken über ein vollständiges digitales Risikomanagement.
Besonders besorgniserregend: Selbst gesetzlich vorgesehene Entlastungsmechanismen greifen nicht. Das am 28. Juni in Kraft tretende Barrierefreiheitsstärkungsgesetz soll Kleinstunternehmen bei digitalen Anforderungen entlasten – doch die Apothekenrealität fällt durch das Raster. Denn gesetzliche Ausnahmen bei der Gestaltung digitaler Angebote ändern nichts an der Bedrohungslage durch Cyberangriffe, DSGVO-Verstöße oder Plattformkonflikte. Die strukturelle Schutzlücke bleibt.
All das geschieht vor dem Hintergrund eines sich wandelnden Rollenverständnisses: Apotheken sind längst keine bloßen Ausgabestellen mehr. Sie sind systemrelevante Gesundheitsdienstleister, psychosoziale Beratungszentren und juristische Akteure im Gesundheitsrecht. Doch diese neue Rolle verlangt mehr als Anpassungsbereitschaft. Sie verlangt aktive Vorsorge, proaktive Kommunikation und strategische Absicherung. Wer heute in eine Apotheke geht, betritt nicht nur einen Raum der Arzneimittelversorgung, sondern auch ein Zentrum digitaler Verantwortung.
Die Antwort auf diese Herausforderungen muss umfassend ausfallen. Es braucht staatlich geförderte Risikoanalysen, verpflichtende IT-Sicherheitsstandards, angepasste Versicherungstarife und eine juristisch belastbare Regelung für Haftungsfragen im E-Rezept-System. Parallel dazu müssen Apotheken wirtschaftlich in die Lage versetzt werden, in ihre digitale Sicherheit zu investieren – etwa über gezielte Steuererleichterungen, branchenspezifische Förderprogramme oder über die Verankerung von Cybersicherheit in den Rahmenverträgen mit Krankenkassen.
Denn eines ist klar: Die Gefahr kommt nicht irgendwann – sie ist längst da. Die Frage ist nur, ob Apotheken sie erkennen, benennen und ihr professionell begegnen – oder ob sie in einer digitalen Struktur untergehen, die auf Effizienz gebaut ist, aber Sicherheit nur als Nebensache behandelt. Wer heute handelt, schützt nicht nur seinen Betrieb, sondern bewahrt die Versorgungsstabilität eines ganzen Gesundheitssystems.
Von Engin Günder, Fachjournalist
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