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APOTHEKE | Medienspiegel & Presse |
Die Entscheidung des Landgerichts Frankfurt zur Legitimation geschlossener digitaler Rezeptketten hebt den bisherigen Rechtsrahmen für die Apothekenwahl auf eine neue Ebene, indem sie Plattformen strukturelle Vorteile verschafft und die patientennahe Versorgung neu definiert, während gleichzeitig gefälschte Papierrezepturen für Schlankheitsmittel wie Ozempic und Mounjaro die Integrität der Arzneimittelabgabe unterwandern, Apotheken in eine Kontrollfunktion zwingen und das BKA von einer zunehmenden Systemanfälligkeit spricht, die durch digitale Lücken und unklare Verantwortlichkeiten verstärkt wird, zudem geraten Apotheken durch eine normierte Retaxpraxis weiter unter wirtschaftlichen Druck, der mit präventiven Strategien wie digitalen Prüfverfahren begegnet werden muss, während das neue BFSG zugleich eine rechtlich unklare Barrierefreiheitspflicht mit sich bringt, die betriebliche Unsicherheiten verstärkt, auf der anderen Seite aber Marken wie Korres gezielt auf die Nähe im stationären Handel setzen, während sich auf internationaler Ebene mit WHO-Klimakommissionen und epidemiologischen Datenlücken zu Varianten wie NB.1.8.1 neue globale Herausforderungen abzeichnen, begleitet von wachsender Aufmerksamkeit für Themen wie Nykturie, musikalische Hormonaktivierung und Klimawandel als Gesundheitsrisiko.
Plattformen regeln den Zugang, Gerichte bestätigen das Modell, Apotheken verlieren an Steuerung
Warum das LG Frankfurt digitale Rezeptketten legitimiert, welche Risiken für die Apothekenfreiheit entstehen und wie patientenferne Versorgung neue Grundsatzfragen aufwirft
Das Landgericht Frankfurt am Main hat in einer Reihe von Entscheidungen die Praxis digitaler Gesundheitsplattformen gestützt, die verschreibungspflichtige Arzneimittel nach Online-Konsultationen direkt an Patientinnen und Patienten versenden – ohne, dass dabei eine freie Apothekenwahl möglich wäre. In der aktuellen Urteilsbegründung sieht das Gericht keine unzulässige Einschränkung der Apothekenwahl, wenn die Plattform ein geschlossenes System betreibt, in dem ärztliche Beratung, Rezeptausstellung und Arzneimittelabgabe unmittelbar aufeinander folgen und systemisch miteinander verknüpft sind. Die Entscheidung dürfte weitreichende Konsequenzen für die Auslegung des Apothekenrechts, des Wettbewerbsrechts und der patientenzentrierten Versorgungspraxis haben.
Im Kern ging es um die Frage, ob ein Versorgungsmodell, das den Arztkontakt über eine Online-Plattform organisiert und automatisch mit einer bestimmten Versandapotheke koppelt, gegen die Regelungen der freien Apothekenwahl verstößt. Die Klägerseite, unterstützt unter anderem durch die Apothekerkammer Nordrhein, argumentierte, dass eine solche Verknüpfung nicht nur berufsrechtlich, sondern auch heilmittelwerberechtlich bedenklich sei. Das Gericht hingegen stellte auf die „Freiwilligkeit der Nutzung“ ab: Wer sich bewusst für die Nutzung einer digitalen Komplettlösung entscheide, verzichte damit auch auf die freie Wahl einer Apotheke – ohne dass dies rechtlich unzulässig sei.
Diese Logik eröffnet digitalen Gesundheitsplattformen neue Handlungsspielräume. Die bisherigen Schutzmechanismen, mit denen die freie Apothekenwahl als zentrales Verbraucherschutzprinzip verteidigt wurde, geraten ins Wanken. Plattformen wie DoktorABC, Zava oder Fernarzt.de können nun verstärkt Modelle anbieten, bei denen Patient:innen nach einem kurzen Online-Formular, ggf. ergänzt durch eine Chat-basierten ärztliche Fernkonsultation, direkt ein Rezept erhalten – das automatisch an eine vertraglich gebundene Versandapotheke übermittelt wird. Die Apotheke vor Ort bleibt außen vor, ebenso wie jede Möglichkeit, pharmazeutische Bedenken einzubringen oder über Alternativen wie Rabattvertragspräparate aufzuklären.
Besonders kritisch wird von Kammern und Standesvertretungen gesehen, dass in diesen Prozessen die Trennung der Rollen – Arzt, Apotheker, Patient – zunehmend verschwimmt. Ein Versorgungskreislauf aus Diagnose, Rezept und Abgabe innerhalb eines digitalen Systems kann zwar effizient sein, ist jedoch anfällig für Fehlversorgung, insbesondere wenn finanzielle Anreize die Auswahl von Wirkstoffen, Darreichungsformen oder Bezugsapotheken beeinflussen. Die gewachsene Funktion der Apothekerinnen und Apotheker als Qualitätssicherer im Versorgungsgeschehen wird dabei systematisch unterlaufen.
Auch in der juristischen Bewertung bleibt die Entscheidung des LG Frankfurt nicht unumstritten. Mehrere Experten im Gesundheits- und Wettbewerbsrecht verweisen darauf, dass die Beurteilung des „freiwilligen Verzichts auf Apothekenwahl“ auf einem engen Verständnis von Vertragsfreiheit beruht, das den gesundheitlichen Schutzauftrag der Versorgung möglicherweise nicht angemessen berücksichtigt. Immerhin sei die freie Apothekenwahl keine bloße Komfortregelung, sondern Teil eines strukturell abgesicherten Patientenschutzes, der auch Qualität und Unabhängigkeit gewährleisten solle.
Inzwischen mehren sich Hinweise darauf, dass bestimmte Plattformen gezielt mit international registrierten Apotheken kooperieren, die außerhalb des deutschen Apothekengesetzes agieren. Damit steigen nicht nur die rechtlichen Unsicherheiten, sondern auch die Risiken für Patient:innen: Falsche Wirkstärken, fehlende Beratung, unklare Kühlketten oder mangelhafte Rückverfolgbarkeit von Arzneimitteln werden von Aufsichtsbehörden zunehmend als systemische Folge solcher Geschäftsmodelle eingestuft.
Für die Apotheken vor Ort ist die Entscheidung ein weiterer Rückschlag. Die wirtschaftliche Lage vieler Betriebe ist angespannt, und der digitale Wettbewerbsdruck wächst unaufhaltsam. Wenn nun auch die Gerichte die infrastrukturelle Schwächung des Apothekennetzes legitimieren, indem sie Plattformlösungen mit eingeschränkter Wahlfreiheit rechtlich bestätigen, stellt sich die Frage, welche Rolle dem Berufsstand noch bleibt – jenseits beratender Nischen und Nothilfen in der Fläche.
Dabei steht längst mehr auf dem Spiel als Marktanteile oder Distributionswege. Die freie Apothekenwahl ist Ausdruck einer freiheitlichen und qualitätsorientierten Versorgungslogik, in der Patientensouveränität und pharmazeutische Verantwortung zusammengehören. Wird sie zur optionalen Fußnote in Geschäftsbedingungen digitaler Gesundheitsportale, dann rückt ein Systemwechsel näher, der zentrale Grundpfeiler der Arzneimittelsicherheit ins Wanken bringt.
Gefälschte Rezepte zielen auf Abnehmtrends, Apotheken schlagen Alarm, Ermittler sehen Systemlücken
Wie missbrauchte Schlankheitsmittel Kriminelle anlocken, Apotheken zu Kontrollinstanzen werden und das BKA eine neue Fälschungswelle warnt
Der Markt für gewichtsreduzierende Medikamente wie Ozempic, Mounjaro und Wegovy hat nicht nur einen neuen Gesundheitsboom entfacht, sondern auch eine parallele Schattenwirtschaft aktiviert, deren Dynamik nun von den Sicherheitsbehörden offen als wachsendes Risiko eingestuft wird. Das Bundeskriminalamt (BKA) schlägt Alarm: In mehreren Bundesländern häufen sich die Fälle von Rezeptfälschungen für Arzneimittel, die primär zur Behandlung von Diabetes vorgesehen sind, aber in der breiten Öffentlichkeit zunehmend als Schlankheitsmittel begehrt sind. Während die Nachfrage nach diesen Präparaten das verfügbare Angebot teils deutlich übersteigt, versuchen organisierte Strukturen, mittels professionell gefälschter Papierrezepturen in den legalen Versorgungsweg einzudringen – mit gravierenden Folgen für die Integrität der Arzneimittelversorgung und die betroffenen Apotheken.
In Niedersachsen hat das Landeskriminalamt im vergangenen Jahr eine markante Zunahme solcher Straftaten verzeichnet. Die Zahl der dokumentierten Fälle stieg laut amtlicher Eingangsstatistik von niedrigen auf hohe dreistellige Werte. Diese Entwicklung ist nicht nur zahlenmäßig beunruhigend, sondern auch qualitativ: Die Fälschungen werden zunehmend professioneller, die Druckbilder täuschend echt, die ärztlichen Unterschriften plausibel rekonstruiert, die verwendeten Rezeptformulare oft nicht mehr als solche erkennbar manipuliert. Die Folge: Apotheken sehen sich gezwungen, mit einem Höchstmaß an Aufmerksamkeit und Kontrolle zu agieren, obwohl sie keine spezialisierten Ermittlungsstellen, sondern Heilberufler mit Versorgungsauftrag sind.
Auch in Bremen ist das Phänomen angekommen, auch wenn dort – noch – keine systematische statistische Erfassung erfolgt. Im laufenden Jahr wurden nach Auskunft der Polizei bereits in sechs Fällen Ermittlungen wegen mutmaßlicher Rezeptfälschung im Zusammenhang mit Abnehmspritzen aufgenommen. Das klingt unspektakulär, deutet jedoch auf eine latente Gefährdung hin, die sich schnell verbreiten kann. Besonders brisant: In den meisten Fällen handelt es sich um Verstöße gegen das Arzneimittelgesetz in Verbindung mit Urkundenfälschung, bei denen die Einlösung der Rezepte bundesweit erfolgt – nicht selten unter Angabe fingierter Patientendaten und mit gefälschten Arztstempeln. Ermittlungen laufen jeweils in enger Abstimmung mit den Staatsanwaltschaften vor Ort, doch flächendeckende Präventionsmechanismen fehlen bislang.
Die Apothekerkammer Niedersachsen bestätigt die Entwicklung mit konkreten Rückmeldungen aus ihren Mitgliedsbetrieben. Besonders betroffen sind Präparate mit bekannter Missbrauchsneigung oder auffälligem Nachfrageprofil. Neben den bekannten GLP-1-Rezeptoragonisten wie Ozempic und Mounjaro zählen dazu auch bestimmte Betäubungsmittel sowie in geringerem Maß Wachstumshormone und opioidhaltige Arzneimittel. Die Sprecherin der Kammer macht deutlich, dass Apothekerinnen und Apotheker einer klaren Prüfpflicht unterliegen und viele der Fälschungen auch entdecken – allerdings zu einem Zeitpunkt, an dem der potenzielle Schaden bereits entstanden sein kann. Nicht selten stehen Apotheken unter erheblichem Zeitdruck oder müssen in konfliktträchtigen Situationen entscheiden, ob eine Rezeptabgabe verweigert wird – mit rechtlichen, wirtschaftlichen und teilweise persönlichen Konsequenzen.
Die Sensibilisierung erfolgt meist reaktiv: Erst wenn eine Häufung festgestellt wird, warnen Kammern über interne Kanäle und geben Verhaltensempfehlungen an die Apotheken weiter. Doch damit bleibt das Problem strukturell ungelöst. Die klassische Rezeptprüfung – Handschrift, Stempel, Dosierung, Formulierung – reicht bei modernen Fälschungen oft nicht mehr aus. Die Täter agieren inzwischen mit Software, die exakt das Layout realer Rezepte nachbilden kann, und bedienen sich häufig Daten echter Arztpraxen, die aus früheren Cyberangriffen oder Lecks stammen. Die Apotheke als Ort der Prüfung wird dadurch zur letzten Verteidigungslinie – ohne dass ihr dafür adäquate Werkzeuge zur Verfügung gestellt werden.
Das BKA selbst hält sich mit konkreten Zahlen zurück. Eine Sprecherin verwies auf die fehlende bundesweit einheitliche Erhebung, räumte aber ein, dass die „gestiegene Nachfrage, die Zugangsbeschränkung und die Preislage“ der entsprechenden Arzneimittel eine „wesentliche Rolle für das Entstehen krimineller Aktivitäten“ spielten. Allein diese Formulierung deutet auf ein strukturelles Problem hin: Das System erkennt das Phänomen, aber es agiert nicht präventiv. Es gibt keine zentrale Erfassung, keine automatisierte Rezeptverifikationspflicht, keine standardisierten Prüfverfahren auf Apothekenseite. Stattdessen bleibt alles beim diffusen Einzelfall – bis ein Schaden entsteht.
Die Situation zeigt beispielhaft, wie digitale und analoge Versorgungslücken sich gegenseitig verschärfen. Zwar ist das E-Rezept in der Fläche angekommen, doch viele der Fälschungsversuche laufen bewusst über klassische Papierrezepturen, weil diese weniger gut nachvollziehbar und technisch manipulierbarer sind. Der vermeintlich altmodische Zettel wird damit zur Eintrittskarte in eine Versorgungskette, die mit Vertrauen beginnt und mit Täuschung enden kann. Insbesondere in wirtschaftlich angespannten Zeiten steigt zudem der Anreiz, hochpreisige Medikamente mit Gewinn weiterzuveräußern – ob im In- oder Ausland, legal oder illegal.
Ein Grundproblem liegt darin, dass die Apotheke in der Kette der Kontrolle allein gelassen wird. Wer ein gefälschtes Rezept erkennt, muss die Abgabe verweigern – was korrekt ist, aber auch die Beziehung zur Kundschaft belastet, Konflikte provoziert und das Personal psychisch belastet. Derzeit fehlt jede Form rechtlicher Rückendeckung oder finanzieller Kompensation für die Kosten, die durch solche Fälle entstehen. Während der Täter möglicherweise über Landesgrenzen hinweg agiert, bleibt der Apothekenbetrieb auf dem Imageschaden sitzen – selbst dann, wenn er korrekt reagiert hat.
Diese strukturelle Asymmetrie zwischen Verantwortung und Unterstützung ist ein Warnsignal für das gesamte Gesundheitssystem. Wenn Rezeptfälschung als Massenphänomen ernst genommen werden soll, braucht es mehr als Hinweise und Appelle. Notwendig sind konkrete Maßnahmen: etwa ein digital gestütztes Frühwarnsystem zwischen Kammern, Apotheken, Polizei und Kassenärztlichen Vereinigungen; verpflichtende Schulungsangebote zur Fälschungserkennung; ein bundeseinheitliches Meldeportal für verdächtige Verordnungen – und nicht zuletzt ein politisches Commitment, Apotheken nicht länger als Sicherheitslückenverwalter im Alleingang zu belassen. Die flächendeckende Arzneimittelsicherheit beginnt beim Rezept – und endet nicht mit dem Ausstellen.
Fehler vermeiden, Prozesse verstehen, Vermögen absichern
Wie Apotheken mit Retax-Prävention Zeit gewinnen, finanzielle Schäden begrenzen und durch digitale Strategien neue Souveränität entwickeln
Retaxationen sind für viele Apotheken mehr als ein ärgerliches Alltagsphänomen – sie sind Ausdruck eines tiefgreifenden Systemversagens, das Kontrolle suggeriert, wo Unsicherheit regiert. Wenn Krankenkassen im Nachgang Rezepte kürzen, Abzüge vornehmen oder vollständige Erstattungen verweigern, trifft das nicht nur aufwandsintensive Prozesse, sondern zumeist unvorbereitete Teams. Einspruchsverfahren kosten Zeit, binden Kapazitäten und erzeugen wirtschaftliche Risiken – oft für Bagatellfehler, die weder Relevanz noch Schaden für das System darstellen. Dass diese Praxis zur Norm geworden ist, offenbart ein strukturelles Problem. Genau an dieser Schnittstelle setzt das neue Webinarmodul „Gamechanger Retax-Prävention“ der Reihe „Initiative Finanzen“ an – mit der klaren Botschaft: Prävention ist nicht nur möglich, sondern strategisch zwingend.
Apotheker Sven Lobeda, der in der Dresdner Apotheke Johannstadt tagtäglich mit dem Retax-Alltag konfrontiert ist, spricht in dem Webinar nicht nur über Erfahrungen, sondern über Lösungsansätze. Gemeinsam mit Matthias Loos von Noventi entwickelt er konkrete Handlungsoptionen, mit denen Apotheken ihre Prozesse auf ein belastbares Fundament stellen können. Statt Retaxationen als unvermeidliches Schicksal hinzunehmen, geht es darum, strukturelle Fehlerquellen früh zu erkennen, technische Tools richtig einzusetzen und organisatorische Abläufe vorausschauend zu gestalten. Dass dies kein theoretischer Ansatz ist, zeigen die realen Einblicke: Fehler beim Entlassmanagement, verpasste Fristen, unvollständige Dokumentationen oder Versäumnisse bei Sonderkennzeichen führen regelmäßig zu vermeidbaren Absetzungen – oft in vierstelliger Höhe.
Doch nicht jede Retaxation lohnt den Widerspruch. Diese Erkenntnis ist zentraler Bestandteil der neuen strategischen Denke, die das Webinar vermittelt. Der entscheidende Unterschied: Welche Absetzung ist systematisch bedingt und wiederholbar? Wo lohnt sich der Aufwand einer Reklamation, und wann ist es wirtschaftlich sinnvoller, Ressourcen anderweitig einzusetzen? Retax-Vermeidung beginnt mit einer Priorisierung: Was sind die zehn häufigsten Ursachen in der eigenen Apotheke, und wie lassen sich daraus standardisierte Kontrollprozesse ableiten? Die Referenten liefern nicht nur Antworten, sondern ein Framework, das auf Daten, Erfahrung und digitaler Prozessführung basiert – ein Gamechanger für Apothekenteams, die proaktiv statt reaktiv agieren wollen.
Zugleich wird im Webinar ein Aspekt angesprochen, der im Apothekenbetrieb oft zu kurz kommt: der Versicherungsschutz gegen Vermögensschäden durch Retaxationen. Denn auch wenn viele Abzüge durch präventive Maßnahmen verhindert werden können, bleibt ein Restrisiko. Und dieses ist – gerade bei Großabgaben oder Spezialrezepturen – existenzbedrohend. Eine Vermögensschadenversicherung, die genau auf die Retax-Risiken in Apotheken zugeschnitten ist, gewinnt vor diesem Hintergrund dramatisch an Bedeutung. Sie ersetzt zwar nicht die eigene Sorgfaltspflicht, aber sie schafft eine zusätzliche Sicherheitsebene für Fälle, in denen trotz aller Vorkehrungen Retaxationen durchrutschen – etwa bei IT-Ausfällen, krankheitsbedingtem Personalausfall oder komplexen Sonderregelungen, deren Umsetzung in der Praxis regelmäßig versagt.
Retaxationen werden nicht verschwinden. Doch Apotheken können lernen, souveräner mit ihnen umzugehen – durch strukturierte Fehlervermeidung, digitale Frühwarnsysteme, gezielte Schulungen und einen angemessenen Versicherungsschutz. Das Webinar „Gamechanger Retax-Prävention“ legt dafür den Grundstein – nicht als Krisenreaktion, sondern als Führungsinstrument. Denn wer Retaxationen versteht, kontrolliert mehr als Zahlen: Er kontrolliert die Substanz seines Betriebs.
Digitale Hürden kosten Vertrauen, Barrierefreiheit erfordert Strategie, Ausnahmen schaffen Unsicherheit
Wie das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz Apotheken betrifft, warum nicht alle verpflichtet sind und welche rechtlichen wie strukturellen Fragen jetzt relevant werden
Barrierefreiheit ist kein Zukunftsthema mehr – sie ist gesetzlicher Anspruch und betriebliche Realität zugleich. Mit Inkrafttreten des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) am 28. Juni 2025 wird diese Realität verbindlich für alle Wirtschaftsakteure, die digitale Dienstleistungen für Verbraucher bereitstellen. Dazu zählen auch Apotheken. Doch nicht jede Apotheke ist verpflichtet – und genau darin liegt eine neue Grauzone zwischen regulatorischem Anspruch, betrieblicher Umsetzung und unternehmerischem Risiko. Der Status quo zeigt: Die Rechtslage ist eindeutig formuliert, aber nicht eindeutig wirksam.
Apotheken gelten laut § 2 BFSG als sogenannte Wirtschaftsakteure, da sie in der Regel Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr anbieten. Dazu zählt insbesondere der Betrieb von Websites, Webshops oder die Bereitstellung digitaler Informations- und Kontaktangebote für Endkunden. Das BFSG verweist auf die einschlägige EU-Richtlinie (European Accessibility Act), deren Ziel es ist, Dienstleistungen für Menschen mit Behinderung zugänglich zu machen – vor allem im digitalen Raum. Die Umsetzung betrifft daher nicht nur große Plattformen, sondern auch Einzelunternehmen, sofern sie gewisse Schwellenwerte überschreiten.
Für Apotheken bedeutet das: Alle öffentlich zugänglichen digitalen Angebote – von der Webseite über Rezept-Vorbestellformulare bis hin zu Shop-Funktionen – müssen künftig barrierefrei gestaltet sein. Dazu zählen unter anderem kontrastreiche Darstellungen, alternative Texte für Grafiken, eine Tastatur-Navigation, Vorlesefunktionen und Kompatibilität mit Screenreadern. Diese Anforderungen richten sich nicht nur an IT-Dienstleister, sondern unmittelbar an die Betreiber – also an die Apothekeninhaberinnen und -inhaber. Doch eine Ausnahme macht das Gesetz dennoch möglich.
Kleine Unternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und einem Jahresumsatz unter zwei Millionen Euro sind von der unmittelbaren Verpflichtung befreit. Diese Bagatellgrenze greift in Deutschland auf Tausende inhabergeführte Apotheken. Das klingt nach Entlastung – birgt aber ein strukturelles Dilemma: Wer nicht verpflichtet ist, investiert in der Regel nicht – und schafft so eine digitale Kluft, die den Anspruch der Inklusion konterkariert. Patienten, die auf barrierefreie digitale Angebote angewiesen sind, können so von genau jenen Apotheken ausgeschlossen werden, die ohnehin personell am Limit arbeiten. Barrierefreiheit wird damit zum Standortnachteil – oder zum strategischen Vorteil, je nach Perspektive.
Ein weiteres Problem liegt in der faktischen Überprüfbarkeit. Zwar sieht das Gesetz klare Kriterien und Kontrollmechanismen vor, etwa durch Marktüberwachungsbehörden. Doch wie effektiv diese in der Fläche greifen werden, ist offen. Hinzu kommt: Die Abgrenzung zwischen Informationsangebot und digitaler Dienstleistung ist nicht immer eindeutig. Eine klassische Apothekenwebseite mit bloßer Telefonnummer gilt möglicherweise nicht als barrierefreiheitsrelevant – ein Formular zur Rezeptvorbestellung hingegen schon. Hier entstehen neue Rechtsunsicherheiten, die Apotheken entweder präventiv abklären oder im schlimmsten Fall erst durch eine Anzeige oder Abmahnung erfahren.
Hinzu kommt die Frage der IT-Dienstleisterhaftung. Viele Apotheken setzen auf Standard-Webbaukästen, CMS-Lösungen oder Hostingangebote von Softwarefirmen, die nicht explizit auf Barrierefreiheit geprüft sind. Laut Gesetz haften jedoch die Betreiber – nicht die technischen Dienstleister. Das bedeutet: Eine Apotheke kann haftbar gemacht werden, auch wenn sie selbst keine eigene Website entwickelt hat. Diese Haftungsumkehr verlangt eine neue Art von Vertragsklarheit und technischen Nachweisen, die bisher nicht Standard sind.
Auch aus Verbandssicht entsteht Klärungsbedarf. Weder ABDA noch Landesapothekerkammern haben bislang verbindliche Leitlinien oder Handlungsempfehlungen zur Umsetzung veröffentlicht. In den Kammerfortbildungen ist das Thema oft nur ein Randaspekt – obwohl es langfristige Auswirkungen auf Sichtbarkeit, Nutzbarkeit und Kundenzufriedenheit hat. Gerade ältere oder mehrfach eingeschränkte Menschen sind auf einfache, zugängliche digitale Services angewiesen – auch und gerade im Arzneimittelbereich.
Das BFSG bietet dabei nicht nur Vorschriften, sondern auch einen strategischen Kompass: Wer sich heute für barrierefreie digitale Angebote entscheidet, sichert nicht nur Compliance, sondern auch Zukunftsfähigkeit. Apotheken können das Thema nutzen, um neue Zielgruppen zu erschließen, ihren Versorgungsauftrag breiter zu erfüllen und sich sichtbar von Wettbewerbern abzuheben, die gesetzliche Spielräume bloß ausnutzen. Dabei gilt: Der Anspruch auf Barrierefreiheit ist kein Sonderrecht, sondern Ausdruck von Teilhabe – auch in der Pharmazie.
Unter dem Strich ist klar: Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz betrifft mehr Apotheken als zunächst angenommen. Selbst Betriebe unterhalb der Schwellenwerte sind mittelbar betroffen – etwa durch den Druck auf Systemanbieter, Kundenanfragen oder die Entwicklung einheitlicher Branchenstandards. Wer heute investiert, dokumentiert nicht nur gesetzliche Konformität, sondern Verantwortung. Und wer die rechtlichen Ausnahmen bloß ausreizt, riskiert mittelfristig mehr als eine bloße Abmahnung: den Vertrauensverlust bei genau jenen Patientengruppen, für deren Versorgung Apothekerinnen und Apotheker täglich eintreten.
Neue Sichtbarkeit schaffen, Partnerschaft stärken, Apothekenbindung vertiefen
Wie Korres mit eigenständiger DACH-Führung den stationären Handel priorisiert, Markenemotion strategisch platziert und apothekennahe Vertriebskanäle konsequent stärkt
Dass der griechische Kosmetikhersteller Korres erstmals eine lokale Geschäftsführung für Deutschland, Österreich und die Schweiz installiert, markiert nicht nur einen organisatorischen Meilenstein, sondern vor allem eine strategische Weichenstellung. Mit Marc Julié übernimmt ein profilierter Branchenkenner das Ruder – und sendet damit ein deutliches Signal an den stationären Fachhandel. Der langjährige Vertriebs- und Markenexperte, zuvor unter anderem für La Mer und Uriage tätig, steht für eine Führung, die auf Authentizität, Nähe und markenstarke Erlebnisse setzt. Im Zentrum seiner Strategie: die Stärkung inhabergeführter Verkaufsstellen, in denen Beratung, Vertrauen und Produktqualität zusammenfinden.
Dass Korres aus einer Apotheke hervorgegangen ist, ist dabei mehr als ein nostalgisches Detail – es ist ein Markenkern. Und diesen will das Unternehmen nicht nur bewahren, sondern weiter aufladen. Der Verzicht auf eine zentralisierte, distanzierte Steuerung zugunsten einer regional verankerten Geschäftsführung lässt sich als Bekenntnis zu gewachsenen Vertriebsstrukturen lesen – gerade im Apothekenumfeld, wo Sichtbarkeit über Authentizität, nicht über Algorithmen entsteht.
Marc Julié bringt hierfür nicht nur Erfahrung, sondern auch Haltung mit. Seine Ansage, Korres „sichtbarer, spürbarer und erlebbarer“ zu machen, ist keine leere Phrase – sondern eine programmatische Orientierung: raus aus der Austauschbarkeit des Massenvertriebs, rein in ein Umfeld, das Werte transportiert. Mit gezielter Flächenpräsenz, strategischer Markenführung und echtem Partnerschaftsangebot an den Handel soll Korres zu einer prägenden Größe im DACH-Markt werden.
Diese Positionierung birgt Potenzial – gerade in einer Zeit, in der Apotheken und Fachhandel unter zunehmendem Druck stehen. Korres positioniert sich damit nicht nur als Anbieter kosmetischer Produkte, sondern als Verbündeter eines Vertriebssegments, das Beratung, Gesundheitsnähe und Produktvertrauen verkörpert. Die Herausforderung liegt nun darin, diese Position nicht nur kommunikativ zu behaupten, sondern operativ zu belegen – mit individuellen Konzepten, verlässlicher Belieferung und Mehrwert für den Point of Sale.
Dass die Rezepturen auf pflanzlichen, teils endemischen Heilmitteln beruhen, passt ins Bild: Naturbasierte Qualität, eingebettet in eine Partnerschaftsstrategie mit pharmazeutischem Bezug, spricht gezielt jene Verkaufsstellen an, die nicht austauschbar sein wollen. Korres bringt damit ein Markenversprechen in den Markt, das über die Oberfläche hinausgeht – und in Zeiten digitaler Entfremdung gerade deshalb relevant ist.
Was als Personalentscheidung begann, entwickelt sich somit zur Strategieerklärung: Korres will nicht einfach nur verkaufen, sondern verbinden – mit Menschen, mit Orten, mit Haltungen. Dass diese Haltung aus einer Apotheke kommt, ist kein Zufall. Es ist die Herkunft eines Markenverständnisses, das nun systematisch auf die DACH-Region übertragen wird.
Fosfomycin-Lieferung stabilisiert sich, Rückrufe zeigten Wirkung, klinische Versorgung abgesichert
Wie das Ende des Versorgungsmangels mit Fosfomycin offiziell festgestellt wurde, warum mikrobiologische Risiken früh erkannt wurden und welche Bedeutung das Präparat für die Reserveantibiotikatherapie hat
Der temporäre Versorgungsmangel bei Fosfomycin-haltigen Arzneimitteln zur Herstellung einer Infusionslösung in Deutschland ist offiziell beendet. Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat die Versorgungslage neu bewertet und die zuvor geltende Mangellage nach § 79 Absatz 5 AMG für aufgehoben erklärt. Damit endet eine Phase erhöhter Versorgungsunsicherheit, die durch Produktionsprobleme und einen vorsorglichen Chargenrückruf infolge mikrobiologischer Bedenken ausgelöst worden war. Die Entscheidung beruht auf einer Neubewertung der Lieferlage durch das BMG, das die Stabilität der Produktion und Distribution nun als ausreichend ansieht, um die klinische Versorgung dauerhaft zu sichern.
Fosfomycin ist in der intravenösen Anwendung ein essenzieller Bestandteil der Reserveantibiotikatherapie, insbesondere bei multiresistenten Erregern und schwer verlaufenden Infektionen. Das Arzneimittel kommt vor allem dann zum Einsatz, wenn Standardtherapien nicht mehr greifen oder aufgrund von Unverträglichkeiten ausscheiden. Die Indikationsbreite reicht von komplizierten Harnwegsinfektionen über infektiöse Endokarditis und bakterielle Meningitis bis hin zu schweren Haut- und Weichteilinfektionen. Es wird bei Erwachsenen wie auch Kindern verwendet, wobei gerade in der Pädiatrie die intravenöse Gabe eine wichtige therapeutische Option darstellt.
Die akute Verknappung Ende 2023 war auf Probleme in der Herstellung zurückzuführen. Dabei wurden mehrere Chargen vorsorglich zurückgerufen, nachdem Hinweise auf eine potenzielle mikrobiologische Kontamination auftraten. Die Maßnahme erfolgte im Rahmen der pharmazeutischen Sorgfaltspflicht, um Patientensicherheit in jeder Phase der Lieferkette sicherzustellen. Die zwischenzeitliche Produktionspause und die dadurch ausgelöste Lieferketteunterbrechung hatten zu einer bundesweiten Alarmierung geführt. Apotheken und Kliniken mussten auf alternative Therapien ausweichen, was im Bereich der resistenzorientierten Antiinfektiva besonders herausfordernd ist.
Dass das BMG nun Entwarnung gibt, zeigt, dass sowohl die regulatorischen Maßnahmen als auch die industrieinterne Krisenbewältigung gegriffen haben. Hersteller haben laut Brancheninformationen ihre Qualitätskontrollverfahren angepasst und ihre Produktion umgestellt. Auch der koordinierte Austausch mit dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) sowie den Verbänden der pharmazeutischen Industrie trug zur Lösung bei. Der Markt ist nach Angaben des Ministeriums wieder ausreichend beliefert, sodass keine atypischen Bezugsmaßnahmen oder Sonderzulassungen mehr erforderlich sind.
In Zeiten wachsender Resistenzprobleme und engmaschig regulierter Antibiotikatherapie kommt der Sicherstellung solcher Wirkstoffe eine hohe Bedeutung zu. Der Fall Fosfomycin verweist auf eine zentrale Schwäche des Versorgungssystems: Selbst etablierte, unverzichtbare Arzneistoffe sind bei wenigen Herstellern konzentriert, was das System anfällig für Produktionsausfälle macht. Eine Lehre aus dem Fall ist die Notwendigkeit strategischer Bevorratung und diversifizierter Lieferketten – eine Forderung, die nicht zuletzt durch die Arzneimittellieferengpassverordnung (ALBVVG) auf politischer Ebene bekräftigt wurde.
Gesundheitsgefahren verschärfen sich, Klimafolgen treffen Europa zuerst, WHO will Frühwarnsysteme stärken
Wie der Klimawandel Gesundheitssysteme überfordert, warum Europa besonders gefährdet ist und welche Rolle Lauterbach im neuen WHO-Gremium spielt
Die Gesundheitssysteme Europas geraten zunehmend unter Druck – nicht allein durch Pandemien, demografische Alterung oder wirtschaftliche Krisen, sondern durch eine stille, aber systemisch bedrohliche Entwicklung: den Klimawandel. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat auf die beschleunigte Erderwärmung in der europäischen Region reagiert und eine neue Kommission ins Leben gerufen. Die Pan-European Commission on Climate and Health (PECCH) soll konkrete, umsetzbare Strategien für Gesundheitsschutz und Prävention unter Klimawandelbedingungen erarbeiten. Mit dabei ist auch der ehemalige deutsche Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach, dessen epidemiologische Expertise im internationalen Kontext weiter gefragt ist. Unter der Leitung der früheren isländischen Premierministerin Katrín Jakobsdóttir fokussiert sich das Gremium auf klimabezogene Gesundheitsrisiken wie Hitzeschäden, Krankheitsausbreitung, Luftverschmutzung und Ernährungskrisen.
Schon heute seien nach WHO-Angaben ein Drittel aller Hitzetoten weltweit in Europa zu verzeichnen. Gleichzeitig wachse das Risiko von Überschwemmungen – zehn Prozent der Stadtbevölkerung in der Region seien direkt bedroht. Die Region Europa, wie sie die WHO definiert, umfasst 53 Länder, darunter neben den EU-Mitgliedstaaten auch zentrale Teile Asiens. Die klimabedingte Belastung für das öffentliche Gesundheitswesen ist nach Einschätzung der WHO dort besonders hoch, weil Temperaturanstieg, Infrastrukturschwächen und hohe Urbanisierungsgrade zusammenwirken. Hinzu kommt die ungleiche Betroffenheit: Gerade vulnerable Gruppen – Alte, chronisch Kranke, Kinder oder sozial Benachteiligte – trifft der Klimawandel besonders stark. Epidemiologe Andrew Haines, ebenfalls Mitglied der Kommission, betont die Gefahr durch neu auftretende Infektionskrankheiten und Mangelernährung in Folge von Klimafolgen.
Die geplante Kommissionsarbeit zielt darauf, nicht nur theoretische Empfehlungen zu formulieren, sondern auch praktikable Frühwarnsysteme etwa bei Hitzewellen zu entwerfen. Dabei geht es nicht um apokalyptische Szenarien, sondern um gezielte Resilienzplanung: Welche Städte benötigen hitzespezifische Notfallmaßnahmen? Wie lassen sich Gesundheitseinrichtungen auf klimabedingte Extremereignisse vorbereiten? Welche gesetzlichen Rahmenbedingungen fehlen, um Gesundheitsschutz und Klimapolitik systemisch zu verzahnen? Die Mitgliedschaft Lauterbachs in der PECCH dürfte auch politisches Gewicht entfalten – zumal er im Bundestag wieder eine sichtbarere Rolle in Fragen von Forschung und Technikfolgenabschätzung einnimmt.
Dass die WHO nun mit einer paneuropäischen Kommission reagiert, verweist auf ein strategisches Umdenken. Der Klimawandel wird nicht länger als Umweltproblem zweiter Ordnung betrachtet, sondern als systemische Gesundheitsbedrohung. Insbesondere die sektorübergreifende Analyse – von Stadtplanung über Ernährungspolitik bis zur stationären Versorgung – soll die politischen Handlungsebenen besser synchronisieren. Die WHO rechnet damit, dass erste belastbare Empfehlungen der Kommission bereits 2026 vorgelegt werden könnten. Bis dahin bleibt die Frage, ob europäische Staaten bereit sind, Gesundheitsschutz nicht nur als Reaktion auf Klimafolgen zu begreifen, sondern als aktive Gestaltungsaufgabe mit ressortübergreifender Verbindlichkeit.
Verbreitung trifft auf Lücken, Variantenvergleich auf Datenmangel, Risikoanalyse auf Sequenzierlücke
Wie NB.1.8.1 international an Relevanz gewinnt, in Deutschland aber kaum messbar bleibt, warum die Virusüberwachung an Aussagekraft verliert und wieso Experten dennoch zur Gelassenheit raten
Die globale Wachsamkeit für neue SARS-CoV-2-Varianten bleibt hoch – doch die praktischen Grundlagen für eine verlässliche Einschätzung geraten ins Wanken. Während sich NB.1.8.1, eine neue Untervariante der Corona-Familie, in mehreren asiatischen Ländern bereits durchsetzt, bleibt Deutschland vorerst weitgehend verschont. Das Robert Koch-Institut (RKI) verzeichnete den ersten Nachweis der Variante hierzulande Ende März 2025 – seither trat sie lediglich vereinzelt auf. Ein dynamischer Ausbreitungstrend sei nicht erkennbar, die Fallzahlen insgesamt seien niedrig, es werde weniger getestet und noch weniger sequenziert. Das Bild bleibt damit unscharf – eine paradoxe Lage, die sowohl epidemiologisch als auch gesundheitspolitisch Konsequenzen hat.
NB.1.8.1 stammt nach Angaben des Biophysikers Richard Neher von der Universität Basel von der Linie XDV.1.5 ab, einem Subtyp, der sich in Fernost etabliert hat. In China wurde NB.1.8.1 laut der staatlichen Nachrichtenagentur Xinhua bereits Ende Mai zur dominierenden Variante erklärt. Nach WHO-Angaben handelt es sich um eine sogenannte „Variante unter Beobachtung“. Das bedeutet, dass die Variante genetisch auffällig genug ist, um Aufmerksamkeit zu rechtfertigen, aber bislang keine Hinweise auf ein verändertes Krankheitsbild liefert. Auch in China selbst gebe es laut Behörden keine Signale für schwerere Verläufe. Vielmehr betont die WHO, dass die aktuell verfügbaren Impfstoffe auch gegen NB.1.8.1 Schutz vor schweren Krankheitsverläufen bieten dürften.
In Deutschland dagegen dominiert derzeit nicht die Variante, sondern die Unsicherheit: Der leichte Anstieg der Viruslast im Abwasser, den das Bundesinfektionsradar meldet, bewegt sich auf niedrigem Niveau, lässt aber auf eine unterschwellige Zirkulation schließen. In der Woche bis 8. Juni wurden dem RKI 698 neue Covid-Fälle gemeldet – angesichts der Testpraxis vermutlich nur ein Bruchteil der tatsächlichen Infektionen. Die Entscheidung vieler Länder, auch Deutschlands, die intensive Surveillance-Praxis der Pandemiejahre zurückzufahren, wirkt sich nun aus: Es fehlen die Daten, um Aussagen über Mutationsverhalten, Ausbreitungsdynamik und Populationsverhalten mit Sicherheit treffen zu können.
Professor Neher ordnet die Situation nüchtern ein. NB.1.8.1 sei offenbar ansteckender als viele ihrer Vorgänger, produziere also mehr Folgeinfektionen. Ob sie sich durchsetze, hänge jedoch nicht nur von ihren intrinsischen Eigenschaften ab, sondern auch von der Konkurrenz durch andere Varianten und der Immunlage in der Bevölkerung. Die Dynamik sei komplex, eine gewisse Dominanz dieser Variante sei möglich, aber zum jetzigen Zeitpunkt epidemiologisch eher unerheblich. Eine Entwarnung sei das nicht – vielmehr eine nüchterne Erinnerung daran, dass das Virus nicht verschwunden ist, sondern in evolutionärer Permanenz weiterarbeitet.
Dabei geraten auch strukturelle Fragen der öffentlichen Gesundheit in den Fokus: Wie belastbar sind die bestehenden Frühwarnsysteme noch, wenn weder Testpflichten noch Sequenzierung in nennenswertem Umfang erfolgen? Welche Rolle spielen internationale Beobachtungsinstrumente der WHO, wenn nationale Datenbasen ausdünnen? Und inwiefern können neue Varianten wie NB.1.8.1 überhaupt sinnvoll bewertet werden, wenn sie sich in einem datentechnischen Nebel bewegen?
Das aktuelle Beispiel zeigt: Es ist nicht allein die Frage, ob eine Variante gefährlicher ist – sondern ob man sie rechtzeitig erkennt, wenn sie es wäre. Die Entwarnung bei NB.1.8.1 ist medizinisch nachvollziehbar – aber sie beruht zu großen Teilen auf externen Daten. Der Abgleich mit der deutschen Realität bleibt vage. Damit stellt sich auch eine neue Frage der Pandemiebereitschaft: Nicht ob, sondern wie wir bereit sind. Und ob wir bereit sein können, wenn wir nicht mehr sehen, was kommt.
Blase meldet sich nachts, Ursachen bleiben diffus, Lösungen erfordern Feingefühl
Was hinter häufigem nächtlichem Harndrang steckt und wie sich Nykturie gezielt behandeln lässt
Wer nachts mehr als zweimal aufsteht, um Wasser zu lassen, leidet nicht nur unter schlechtem Schlaf, sondern oft auch unter Unsicherheit. Was gilt als normal, was ist behandlungsbedürftig, und wo liegen die Grenzen zwischen harmloser Störung und ernstzunehmendem Symptom? Die Medizin spricht von Nykturie – einem Phänomen mit vielen Gesichtern, dessen Ursache ebenso harmlos wie medizinisch komplex sein kann. Urologin Professorin Daniela Schultz-Lampel, Leiterin des Kontinenzzentrums Südwest, setzt eine Grenze: Bis zu zweimal pro Nacht sei physiologisch unbedenklich, alles darüber hinaus sollte ärztlich geklärt werden.
Das Miktionstagebuch ist dabei der erste Schritt: Es dokumentiert über mindestens zwei Tage hinweg Trinkverhalten und Toilettengänge – eine nüchterne, aber effektive Methode, um Muster zu erkennen und Unterschiede zwischen übermäßiger Urinproduktion, Gewohnheit und krankhafter Störung zu erkennen. Denn was als nächtlicher Harndrang erlebt wird, ist nicht immer eine Folge körperlicher Notwendigkeit. Schlafstörungen, innere Unruhe oder emotionale Belastung können ebenso zum Griff nach der Bettkante führen wie eine übervolle Blase.
Hinter wiederkehrender Nykturie können Herzerkrankungen, schlecht gesteuerte Diabetestypen oder Nebenwirkungen von Medikamenten stehen – vor allem Diuretika, ACE-Hemmer und Sartane. Bei Männern kann eine Prostatavergrößerung auf die Blase drücken, bei Frauen sind es oft Senkungen des Beckenbodens oder der Gebärmutter. Auch psychogene Faktoren wie Prüfungsangst oder Stress spielen eine Rolle. Eine andere Kategorie bildet die sogenannte Polyurie – eine Überproduktion von Urin, die unabhängig vom Schlafrhythmus auftritt. Diese kann Hinweise auf eine gestörte Wasser- oder Zuckerregulation liefern, insbesondere bei Verdacht auf Diabetes.
Maßgeblich für die Diagnostik ist also nicht nur die Häufigkeit, sondern das Zusammenspiel von Anamnese, Tagesverlauf, Medikamenteneinnahme und individuellen Lebensgewohnheiten. Eine gezielte Medikationsanalyse in der Apotheke kann Hinweise auf auslösende Substanzen liefern. Entscheidend ist jedoch die ärztliche Abklärung – denn jede Therapie hängt vom Befund ab. Verhaltensanpassungen können helfen: Flüssigkeitsaufnahme am Abend begrenzen, harntreibende Getränke vermeiden, Beckenbodentraining initiieren. Ein Umdenken beim abendlichen Trinkverhalten – zwei bis drei Stunden vor dem Schlafengehen nichts oder nur wenig trinken – kann bereits erste Erfolge bringen.
Komplex wird es bei einer medizinisch behandlungsbedürftigen Nykturie: Hier stehen sowohl medikamentöse Optionen wie Desmopressin zur Verfügung, das die nächtliche Urinproduktion hemmt, als auch invasive Verfahren wie Botox-Injektionen in die Blasenwand bei überaktiver Blase. Letztere sind insbesondere für Patientinnen und Patienten relevant, deren Nykturie durch eine dauerhaft erhöhte Blasenaktivität bedingt ist. Entgegen der verbreiteten Meinung sei es nicht ratsam, das Wasserlassen einfach hinauszuzögern – denn damit droht langfristig eine irreversible Blasendehnung. Statt Einhalten empfiehlt die Urologie eine gezielte Therapie mit klarer Zieldefinition: Lebensqualität sichern, Schlaf verbessern, Sturzrisiko senken.
Das Bild der Nykturie als bloße Alterserscheinung greift zu kurz. Vielmehr handelt es sich um ein Querschnittssymptom, das sowohl physiologische Prozesse, psychische Verfassung als auch soziale Gewohnheiten widerspiegelt. Wer die Ursache nicht ernst nimmt, riskiert nicht nur Schlaflosigkeit, sondern körperliche Sekundärfolgen – von Erschöpfung über kognitive Leistungseinbußen bis hin zu gefährlichen Stürzen. Genau deshalb sollte jeder Toilettengang in der Nacht Anlass zur Reflexion sein: nicht zur Dramatisierung, aber zur strukturierten Klärung. Denn wer besser schläft, lebt gesünder – auch und gerade nachts.
Musik berührt Zellen, durchbricht Grenzen, verändert Biochemie
Oxytocinspitzen im Konzertsaal, hormonelle Intimität ohne Körperkontakt, neue Therapieoption durch Klangerleben
Inmitten einer Zeit, in der sich soziale Nähe neu definieren muss und Berührung nicht selbstverständlich ist, liefert eine wissenschaftlich fundierte Beobachtung aus Dresden ein bemerkenswertes Gegennarrativ: Musik ist in der Lage, tiefgreifende biologische Effekte im Menschen auszulösen, ohne dass ein direkter Körperkontakt nötig wäre. Genauer gesagt, kann ein musikalisches Live-Erlebnis den Oxytocinspiegel derart stark erhöhen, dass es sich mit physiologischen Reaktionen vergleichen lässt, die sonst dem Intimkontakt vorbehalten bleiben. Es ist ein Befund, der nicht nur die Rolle der Musik im Alltag neu definiert, sondern auch den therapeutischen Horizont in Richtung Klangmedizin erweitern könnte.
Anlass für diese Erkenntnisse war ein aufsehenerregendes Experiment im Rahmen der Dresdner Musikfestspiele. Beim Abend der Reihe »Sound & Science« analysierte ein Forschungsteam unter der Leitung von Professor Clemens Kirschbaum die Oxytocinwerte von Konzertbesuchern und Musikern vor und nach dem Ereignis. Die Resultate erstaunten selbst die Experten: Die durchschnittlichen Werte stiegen beim Publikum von 37,54 auf 203,17 Pikogramm pro Milliliter. Ein Anstieg dieser Dimension war bisher allenfalls nach intensiver körperlicher Nähe oder sexuellem Kontakt bekannt.
Noch eindrücklicher war das Ergebnis bei den Musikern selbst. Zwar löste das gegenseitige Umarmen untereinander keine nennenswerte hormonelle Reaktion aus, doch das gemeinsame Musizieren entfaltete eine gewaltige biochemische Wirkung. Im Durchschnitt stieg der Oxytocinwert hier um 88,49 pg/ml. Zum Vergleich: Eine 20-sekündige Umarmung mit dem Partner steigert den Wert um lediglich 3 bis 5 pg/ml, eine innige Körpernähe schafft maximal 150 pg/ml. Musik scheint hier auf körperloser Ebene emotional tiefere Schichten zu erreichen.
Was sich auf der physiologischen Ebene abspielt, wird auch subjektiv spürbar. Viele Zuhörer beschrieben ein intensives Verbundenheitsgefühl mit den Musikern, mit den Stücken, mit den Menschen im Saal. Besonders stark war dieser Effekt bei jenen, die das Gehörte als emotional, ästhetisch oder sinnlich empfanden. Die musikinduzierten Reaktionen auf Oxytocinbasis erscheinen demnach nicht nur als biochemischer Reflex, sondern als psychosozialer Resonanzraum, der Einsamkeit, Stress und Entfremdung überwinden kann.
Diese Erkenntnis kommt nicht nur zur rechten Zeit, sie trifft auch einen empfindlichen Nerv. In einer Gesellschaft, die unter Stress, digitaler Vereinsamung und psychosomatischen Erkrankungen leidet, könnte Musik zur präventiven wie therapeutischen Ressource avancieren. Die medizinische und psychologische Forschung ist nun gefordert, diese Verbindung weiter zu untersuchen, klinisch einzuordnen und in therapeutische Konzepte zu übersetzen. Musik als Oxytocinspritze ohne Nebenwirkungen? Es ist mehr als ein poetisches Bild. Es ist ein realistischer, evidenzbasierter Denkansatz.
Die Intendanz der Dresdner Festspiele sieht sich in ihrer Vision bestätigt. Intendant Jan Vogler brachte es auf den Punkt: »Musik ist besser als Küsse oder Sex.« Eine gewagte These, die durch die gemessenen Werte gestützt wird. Tatsächlich übertrafen die nachgewiesenen Oxytocinwerte im Konzertsaal teilweise jene, die in Studien nach einem Kuss oder gar Geschlechtsverkehr gemessen wurden. Das heißt nicht, dass Musik Sexualität ersetzt, sondern dass Klangdimensionen in ihrer Wirkung auf das Gehirn und den Körper bislang unterschätzt wurden.
Für die Forschung bleibt nun die Aufgabe, diese Phänomene differenziert zu bewerten, Langzeiteffekte zu erfassen und mögliche therapeutische Anwendungsfelder zu konkretisieren. Denkbar wären etwa musikbasierte Interventionen bei Angststörungen, Depressionen oder chronischen Schmerzen, bei denen Oxytocin als natürliches Anxiolytikum und Schmerzmodulator wirkt. Die Grundlagen dafür sind gelegt, der Impuls gegeben.
Wenn Musik auf molekularer Ebene wirkt, dann öffnet sich ein Raum zwischen Kunst und Medizin, zwischen Emotion und Evidenz. In diesem Raum könnte die Zukunft ganzheitlicher Therapieansätze entstehen, bei denen menschliche Erfahrung und biologische Wirkung nicht mehr getrennt gedacht werden. Die Dresdner Studie ist ein erstes Kapitel dieser neuen Medizin der Klänge. Und vielleicht, so der naheliegende Gedanke, werden künftige Konzerthäuser nicht nur mit Applaus gefüllt sein, sondern mit Rezepten.
Grüner wird’s nicht, sagt das UBA und reicht den Gießkanister
Wie Apotheken zur Klima-Kommandozentrale mutieren, Fischteiche zur Pflicht werden und Nachhaltigkeit bald die Rezeptur ersetzt
Was früher ein pharmazeutischer Betrieb war, heißt jetzt offiziell „ökologisch zertifizierter Integrationsort für niedrigemittierende Versorgungseinheiten mit gemeinwohlbasierter Abgabeorientierung“. Oder einfacher: Apotheke mit Aquaponik. Der neueste Vorschlag des Umweltbundesamts liest sich wie ein satirischer Zukunftsentwurf – ist aber leider ernst gemeint. Denn Apotheken sollen jetzt nicht nur beraten, prüfen, herstellen und retten. Sie sollen auch kompensieren, bepflanzen, recyceln, CO₂ binden und ihre Raumluft periodisch bioaktiv durchfeuchten.
Der Anfang ist gemacht: Für jede abgegebene Packung sollen zehn Cent Zusatzhonorar fließen – vorausgesetzt, die Apotheke weist jährlich ihre Nachhaltigkeitsleistung per Drohnenbild, Stromverbrauchslogbuch und Fischbestand im Rezepturlabor nach. Ohne Aal keine Aponorm. Ohne Dachbegrünung kein Diclofenac. Und ohne biologisch abbaubare HV-Tischdeko keine Zuzahlung. Die neue Formel lautet: Weniger Wirkstoff, mehr Wildwuchs.
„Wir müssen die Verantwortung ganzheitlich denken“, sagt das UBA – und meint damit: Wenn schon Antibiotikarückstände im Abwasser, dann bitte wenigstens mit Goldfischfilter. Also wird aus dem Rezepturtisch ein Miniaturflusslauf mit Bachforelle, aus dem Notdienstkühlschrank ein moosgekühlter CO₂-Separator. Und der Botendienst? Muss künftig pro gefahrenem Kilometer eine Bienenweide anlegen. Die Krankenkasse erstattet das Saatgut, sofern es per Eselspost geliefert wurde.
Wer dagegen keine Lust hat, seinen Handverkauf in einen Regenwald zu verwandeln, muss mit Sanktionen rechnen. Zum Beispiel mit dem Verlust des „Apothekenklimapunktes“. Ohne diesen darf man zwar noch Ibuprofen verkaufen, muss aber jeden Blister in ein extra Formular eintragen, auf dem handschriftlich die Stromquelle der Herstellung eingetragen wird. Bonuspunkte gibt’s für Photovoltaik, Strafabzug bei Kohlekraft. Wer versehentlich ein Präparat aus einem fossilen Werk ausliefert, bekommt ein Beratungsgespräch beim Referat „Nachhaltigkeit im Alltag“ – mit Gesprächsprotokoll.
Auch Kund:innen trifft die neue Realität. Verpackung? Nein danke. Bitte alles offen in die mitgebrachte Tonschale oder den Recyclingbeutel aus Familienbesitz. Rezeptur? Nur, wenn die Kundin nachweisen kann, dass sie ihren Verpackungsbehälter mindestens dreimal selbst gespült hat. Am besten mit Regenwasser. Sonst droht ein Umwelthinweis auf dem Medikationsplan: „Emissionstechnisch bedenkliches Verhalten festgestellt – Nachschulung empfohlen.“
Wirklich innovativ ist das neue UBA-Modul zur „empathischen Energieeinsparung“. Es analysiert über Raumkameras das emotionale Heizverhalten der Apothekenleitung. Wer bei schlechter Laune zu viel heizt, verliert Punkte im Ethikenergieranking. Ausgleich ist möglich – durch freiwillige Mitarbeit beim städtischen Kompostierdienst oder durch den Bau einer Kräuterspirale auf dem Mitarbeiterparkplatz.
Doch der eigentliche Höhepunkt kommt zum Schluss: Die Zukunftsvision einer Offizin mit Null-Emission, Positivberatung und integrierter Regenwurmzucht. Das UBA empfiehlt die tägliche Durchlüftung der Vorratskammer mit reiner Waldluft (idealerweise per Transport aus zertifizierten Forsten), die Kompostierung alter Beipackzettel zu Apothekenerde und die verpflichtende Teilnahme am Kurs „Klimagerechte Kommunikation mit CO₂-sensiblen Zielgruppen“.
Mancher mag jetzt fragen: „Ist das noch Versorgung oder schon Verzweiflung?“ Die Antwort ist klar: Wenn Apotheker:innen nicht bald lernen, beim Salbenrühren gleichzeitig Strom zu erzeugen, Lebensräume zu schützen und ihre Kunden emotional ökologisch zu begleiten, ist der Platz am HV-Tisch bald Geschichte.
In diesem Sinne: Öffnungszeiten bitte nur noch bei Tageslicht, Rezeptur nur bei Windstille – und Beratungsgespräche am besten im Barfußkreis um die Algenkultur. Hauptsache nachhaltig. Hauptsache grün. Hauptsache absurd.
Von Engin Günder, Fachjournalist
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