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APOTHEKE | Medienspiegel & Presse |
Apotheken stehen 2026 an einem neuralgischen Punkt zwischen strukturellem Vertrauensverlust, wirtschaftlichem Druck und politischer Untätigkeit: Während insolvente Rezeptabrechner ein neues Haftungsrisiko erzeugen, bleiben Lösungen wie die Treuhandoption unbearbeitet liegen, was besonders kleinere Betriebe in existenzielle Gefahr bringt, da sie ihre Forderungen nicht mehr abgesichert wissen; zugleich bricht mit dem Wegfall der Präqualifizierung in der Hilfsmittelversorgung ein rechtliches Fundament weg, das Apotheken bislang gegen Marktmacht und Wettbewerbsverzerrung schützte – während digitale Risiken wie der Kartenfehler bei Medisign oder infrastrukturelle Schwächen im E-Rezept-System die tägliche Versorgung zunehmend verunsichern; die Kündigung des HiMi-Vertrags durch die IKK classic und parallele Ausschreibungen wie bei der AOK Niedersachsen fragmentieren zusätzlich den Vertragsraum und erhöhen die Belastung für jede einzelne Offizin, ohne klare Rahmenbedingungen zu schaffen; politisch spitzt sich der Konflikt über Aufklärung und Verantwortung zu, sichtbar im Streit um den Maskenbericht, in dem CDU, SPD und ehemalige BMG-Führung diametral gegeneinander agieren; gleichzeitig zeigt sich der Verlust strategischer Richtung bei der Abda, die ihre Beitragserhöhung plant, ohne eine überzeugende Reformantwort auf den Rückgang an Apotheken oder den Bedeutungsverlust in der Gesundheitspolitik zu liefern; parallel dazu häufen sich versorgungspraktische Zumutungen – ob durch unflexible DHL-Zeiten, neue Nebenwirkungen bei Paracetamol und Semaglutid oder ein drohender Blutspendenotstand in der Ferienzeit – und machen die Offizin endgültig zum Ort, an dem die Mängel der Gesundheitspolitik nicht nur sichtbar, sondern existenziell spürbar werden.
So schützen sich Apotheken vor Vermögensschäden durch insolvente Rezeptabrechner
Welche präventiven Maßnahmen Apotheken ergreifen können, um sich vor finanziellen Verlusten im Falle der Insolvenz von Rezeptabrechnern abzusichern.
Apotheken in Deutschland sehen sich zunehmend mit dem Risiko konfrontiert, Vermögensschäden durch Insolvenzen von Rezeptabrechern zu erleiden. Diese Vertrauensschäden können erhebliche finanzielle Belastungen für die betroffenen Apotheken bedeuten, da sie auf die zeitnahe und korrekte Abrechnung der von ihnen eingereichten Rezepte angewiesen sind. Der Zusammenbruch eines Rezeptabrechnungsunternehmens kann dazu führen, dass Apotheken auf ihren Forderungen sitzen bleiben und dadurch in finanzielle Schwierigkeiten geraten. Besonders für kleine Apotheken, die oftmals keine großen Rücklagen haben, kann dies existenzbedrohend sein.
Um sich gegen solche Vermögensschäden zu schützen, stehen den Apotheken verschiedene präventive Maßnahmen zur Verfügung. Eine der wichtigsten Strategien ist die sorgfältige Auswahl des Rezeptabrechners. Apotheken sollten sich vor der Zusammenarbeit über die finanzielle Stabilität und die Reputation des Unternehmens informieren. Dazu gehört die Überprüfung von Bonitätsauskünften und die Einholung von Referenzen anderer Apotheken, die bereits mit dem Abrechner zusammenarbeiten. Die Prüfung der Geschäftsberichte und die regelmäßige Beobachtung des Marktes für mögliche Anzeichen einer finanziellen Instabilität können frühzeitig vor Gefahren warnen.
Ein weiterer wichtiger Schritt zum Schutz vor finanziellen Verlusten ist der Abschluss einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung. Diese Versicherung schützt Apotheken vor den finanziellen Folgen einer Insolvenz des Rezeptabrechners, indem sie für die entstandenen Schäden aufkommt. Es ist ratsam, den Versicherungsschutz regelmäßig zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen, um sicherzustellen, dass er den aktuellen Bedürfnissen der Apotheke entspricht. Versicherungsanbieter sollten dabei genaue Informationen zu den Risiken und zu möglichen Schadensszenarien bieten.
Zusätzlich können Apotheken ihre vertraglichen Vereinbarungen mit den Rezeptabrechern optimieren. Eine wichtige Maßnahme ist die Vereinbarung von Sicherheiten wie Bürgschaften oder die Einrichtung von Treuhandkonten, auf denen die Abrechnungsbeträge bis zur endgültigen Auszahlung verwahrt werden. Solche Maßnahmen können das Risiko von Vermögensschäden im Insolvenzfall erheblich reduzieren. Außerdem ist es sinnvoll, vertraglich festzulegen, dass Fristen für die Abrechnung eingehalten werden müssen, um einen rechtzeitigen Ausgleich der Forderungen sicherzustellen.
Eine weitere Möglichkeit der Risikominimierung besteht in der Zusammenarbeit mit mehreren Rezeptabrechern. Durch die Diversifizierung ihrer Abrechnungsdienstleister können Apotheken das Risiko streuen und die Abhängigkeit von einem einzelnen Unternehmen verringern. Dies kann dazu beitragen, die Auswirkungen einer möglichen Insolvenz eines Abrechners zu minimieren und die finanzielle Stabilität der Apotheke zu sichern. Gerade in einer Zeit, in der immer mehr kleinere Rezeptabrechner auf den Markt drängen, stellt die Auswahl eines verlässlichen Partners ein wichtiges Kriterium dar.
Schließlich sollten Apotheken auch die aktuelle Marktentwicklung und rechtliche Rahmenbedingungen im Blick behalten. Veränderungen in der Gesetzgebung oder der wirtschaftlichen Situation der Abrechnungsunternehmen können Auswirkungen auf die Sicherheit der Abrechnungsprozesse haben. Eine regelmäßige Überprüfung der eigenen Risikomanagementstrategien und eine flexible Anpassung an neue Gegebenheiten sind daher essenziell. Apotheken sollten sich regelmäßig über die finanziellen Kennzahlen ihrer Abrechnungsunternehmen informieren und regelmäßig Risikoanalysen durchführen, um auf unvorhergesehene Situationen reagieren zu können.
Insgesamt erfordert der Schutz vor Vermögensschäden infolge von Insolvenzen der Rezeptabrechner ein umfassendes Risikomanagement. Durch eine sorgfältige Auswahl der Abrechnungsdienstleister, den Abschluss geeigneter Versicherungen, die Optimierung vertraglicher Vereinbarungen, die Diversifizierung der Dienstleister und die regelmäßige Überprüfung der Marktentwicklungen können Apotheken ihre finanziellen Risiken erheblich reduzieren und ihre wirtschaftliche Stabilität wahren.
Die Problematik der Insolvenzen von Rezeptabrechern stellt Apotheken vor enorme Herausforderungen. Besonders für kleinere Apotheken, die oftmals keine großen Rücklagen oder alternative Finanzierungsquellen haben, kann die Insolvenz eines Abrechners existenzbedrohend sein. Die Einführung eines umfassenden Risikomanagements und die Sicherstellung einer stabilen finanziellen Basis ist in diesem Zusammenhang von höchster Bedeutung. Wenn Apotheken ihre finanziellen Risiken und die damit verbundenen Verluste nicht frühzeitig adressieren, könnten sie langfristig in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten.
Es ist jedoch nicht nur die Verantwortung der Apotheken, sich gegen diese Risiken abzusichern. Auch die Rezeptabrechnungsunternehmen und gesetzliche Rahmenbedingungen spielen eine entscheidende Rolle dabei, wie Apotheken mit solchen finanziellen Belastungen umgehen können. Eine größere Transparenz und eine verstärkte Kontrolle über die Abrechnungsprozesse würden den Apotheken helfen, das Vertrauen in die Abrechnungsdienstleister zu stärken. Apotheken, die sich auf verlässliche Partner stützen können, sind langfristig besser aufgestellt und haben die Möglichkeit, ihre wirtschaftliche Stabilität zu sichern.
Für die Apotheker, die in der Sicherstellung der Patientenversorgung tätig sind, bedeutet dies eine doppelte Herausforderung: Sie müssen sowohl die Versorgung der Patienten sicherstellen als auch ihre eigene wirtschaftliche Sicherheit wahren. Ein verantwortungsbewusstes Risikomanagement wird daher nicht nur zu einer höheren finanziellen Sicherheit, sondern auch zu einer höheren Zufriedenheit bei den Patienten führen, da Apotheken so ihre Dienstleistungen zuverlässig und konstant anbieten können.
Präqualifizierung für Apotheken entfällt, Wettbewerbsverhältnis wird ungerecht, Rechtsstreit bleibt ungelöst
Wie der Wegfall der Präqualifizierung die Marktstellung der Apotheken schwächt und die rechtliche Absicherung in Frage stellt.
Der Wegfall der Präqualifizierung für Apotheken in der Hilfsmittelversorgung hat weitreichende Folgen für die Apothekenlandschaft und stellt die Apothekenbranche vor große Herausforderungen. Diese Entscheidung stellt einen signifikanten Einschnitt dar, da Apotheken bis dahin durch die Präqualifizierung in der Hilfsmittelversorgung eine rechtliche und wirtschaftliche Absicherung genossen, die es ihnen ermöglichte, sich im Wettbewerbsumfeld der Gesundheitsversorgung zu behaupten. Der Wegfall dieser Absicherung hat nun zu einer massiven Umstrukturierung der Marktverhältnisse geführt, bei der Apotheken nicht nur mit einer rechtlichen Unsicherheit, sondern auch mit einem intensiveren Wettbewerb konfrontiert sind. Die Entscheidung, diese präqualifizierte Absicherung abzuschaffen, hat nicht nur Auswirkungen auf die Marktstellung der Apotheken, sondern stellt auch die gesamte Versorgungssituation auf den Prüfstand. Die Wettbewerbsbedingungen für Apotheken verschärfen sich, da sie nun ohne die rechtlichen Rahmenbedingungen der Präqualifizierung gegen andere Leistungserbringer, insbesondere gegen Sanitätshäuser und große digitale Gesundheitsanbieter, ankämpfen müssen, die weiterhin von dieser Absicherung profitieren. Diese Wettbewerbslücke führt zu einer ungleichen Marktverteilung und gefährdet die Position der Apotheken im Gesundheitsmarkt, da diese ohne diese rechtliche Rückendeckung im Wettbewerb mit den größeren Akteuren benachteiligt sind. Der Verlust der Präqualifizierung betrifft vor allem kleinere Apotheken, die durch ihre regionale Präsenz und persönliche Beratung bislang in der Lage waren, sich von den großen Marktteilnehmern abzuheben. Der Wegfall dieser rechtlichen Absicherung macht es diesen Apotheken nun deutlich schwerer, im Wettbewerb mit den großen internationalen Ketten und digitalen Plattformen, die von den niedrigeren Preisen und größeren Ressourcen profitieren, zu bestehen.
Ein entscheidender Aspekt, der sich aus dem Wegfall der Präqualifizierung für Apotheken ergibt, ist die Frage der rechtlichen Absicherung. Apotheken sind nun auf sich allein gestellt, wenn es darum geht, ihre Marktstellung zu behaupten. Sie können sich nicht mehr auf die bisherigen rechtlichen Garantien verlassen, die durch die Präqualifizierung gewährleistet wurden. Besonders besorgniserregend ist, dass der Wegfall dieser Absicherung Apotheken in eine rechtliche Grauzone stellt, die sie einem erhöhten Risiko aussetzt. Die Möglichkeit, dass Apotheken in rechtliche Auseinandersetzungen verwickelt werden und dadurch zusätzliche Kosten und Unsicherheiten auf sich nehmen müssen, nimmt deutlich zu. Diese Unsicherheiten betreffen nicht nur die rechtliche Existenz der Apotheken, sondern auch die Qualität der Versorgung, die sie ihren Patienten bieten können. Die rechtliche Unsicherheit erhöht zudem das Risiko von Rechtsstreitigkeiten, die Apotheken zusätzlich belasten könnten. Diese rechtlichen Belastungen betreffen vor allem die kleinen und mittleren Apotheken, die ohne die durch die Präqualifizierung gewährte Absicherung kaum in der Lage sind, gegen die Marktkräfte der größeren Anbieter zu bestehen. Insbesondere in einem Markt, der zunehmend von Online-Apotheken und großen Versandhändlern dominiert wird, fällt es vielen Apotheken schwer, ohne die rechtliche Unterstützung durch die Präqualifizierung ihre Position zu verteidigen.
Die rechtlichen Auseinandersetzungen, die sich aus dem Wegfall der Präqualifizierung für Apotheken ergeben, sind ein weiteres zentrales Thema. Ein Sanitätshaus klagte vor dem Bundesverfassungsgericht gegen die Ungleichbehandlung zwischen Apotheken und anderen Leistungserbringern, die weiterhin von der Präqualifizierung profitieren. Das Sanitätshaus argumentierte, dass die Entscheidung, Apotheken von der Präqualifizierung auszuschließen, eine ungerechtfertigte Diskriminierung darstellt und somit gegen das Gleichbehandlungsgebot des Grundgesetzes verstößt. Doch das Bundesverfassungsgericht wies die Klage ab, da keine ausreichenden Belege vorgelegt wurden, die eine ungerechtfertigte Ungleichbehandlung von Apotheken und anderen Leistungserbringern nachwiesen. Das Gericht stellte fest, dass die Unterscheidung der Leistungserbringer sachlich gerechtfertigt sei und somit keine unrechtmäßige Diskriminierung vorliege. Diese Entscheidung stellt Apotheken jedoch vor eine weitere Herausforderung, da sie weiterhin nicht die gleiche rechtliche Stellung wie andere Leistungserbringer genießen. Die Unterscheidung zwischen Apotheken und anderen Akteuren im Gesundheitswesen bleibt bestehen, was die Wettbewerbsbedingungen weiter verzerrt. Die rechtliche Gleichbehandlung von Apotheken und anderen Leistungserbringern bleibt somit ein schwieriges und ungelöstes Problem. Das Urteil hat somit nicht nur rechtliche Bedeutung, sondern auch weitreichende Folgen für die Marktverhältnisse und die Wettbewerbsfähigkeit von Apotheken.
Neben den rechtlichen und wirtschaftlichen Aspekten hat der Wegfall der Präqualifizierung für Apotheken auch erhebliche Auswirkungen auf die Wettbewerbsverhältnisse im Gesundheitsmarkt. Während Apotheken nun ohne den rechtlichen Schutz agieren müssen, profitieren andere Leistungserbringer wie Sanitätshäuser weiterhin von der Präqualifizierung und der damit verbundenen Absicherung. Diese ungleiche Wettbewerbsstellung führt zu einer Verzerrung des Marktes, die insbesondere die unabhängigen Apotheken betrifft. Die ungleiche Marktstellung verschärft sich durch die zunehmende Konkurrenz von Online-Apotheken, Versandhändlern und internationalen Akteuren, die mit flexibleren Geschäftsmodellen und niedrigeren Preisen den Markt dominieren. Diese unfaire Wettbewerbslage wird vor allem von kleineren Apotheken als existenzbedrohend wahrgenommen, da sie nicht mit den Ressourcen und Skaleneffekten der größeren Anbieter mithalten können. Der Wettbewerb im Gesundheitsmarkt wird zunehmend digitalisiert und von global agierenden Unternehmen geprägt, die durch ihre Größe und Marktmacht den Wettbewerb zu ihren Gunsten beeinflussen können. Apotheken, die sich nicht auf diese digitalen Umstellungen einstellen können, verlieren zunehmend an Marktanteilen und sind in ihrer Existenz bedroht. Diese Marktverzerrung durch den Wegfall der Präqualifizierung verstärkt die Kluft zwischen den großen, digitalisierten Akteuren und den kleineren, lokal tätigen Apotheken, die ohne diese rechtliche Absicherung auf einem ungleichen Spielfeld kämpfen müssen.
Der Gesundheitsmarkt wird zunehmend von einer Konzentration auf die großen, global agierenden Akteure geprägt, die durch ihre Größe und Marktstellung die Präqualifizierung weiterhin zu ihrem Vorteil nutzen können. Apotheken, die diese Unterstützung verlieren, müssen sich nun neuen Herausforderungen stellen, um im Wettbewerb bestehen zu können. Die Wettbewerbslücke wird durch den Wegfall der Präqualifizierung für Apotheken weiter vergrößert, was zu einer weiteren Marktverzerrung führt. Die ungleiche Wettbewerbsstellung und die zunehmende Marktkonzentration führen zu einer weiteren Schwächung der Apothekenbranche und könnten langfristig dazu führen, dass kleinere Apotheken vom Markt verschwinden und nur noch größere Anbieter den Gesundheitsmarkt dominieren. Diese Entwicklung ist für die Apothekenbranche existenziell, da sie die Vielfalt und Qualität der Gesundheitsversorgung gefährden könnte, wenn nur noch wenige große Anbieter die Versorgung bestimmen. Die Frage bleibt, wie sich die Apotheken in einem zunehmend unfairen Wettbewerb behaupten können, wenn ihnen die rechtliche Absicherung durch die Präqualifizierung fehlt und sie gleichzeitig gegen die Marktmächte der großen Akteure ankämpfen müssen.
Warken fordert vollständige Aufklärung, Machalet pocht auf den gesamten Maskenbericht, Spahn verteidigt seine Krisenentscheidungen
Maskenbeschaffung in der Pandemie: Der politische Streit über Transparenz, Verantwortung und die Notwendigkeit einer vollständigen Aufklärung eskaliert
Die politische Auseinandersetzung rund um die Maskenbeschaffungen in der Corona-Pandemie erreicht einen neuen Höhepunkt. Ministerin Nina Warken (CDU) möchte dem Bundestag nach eigenen Aussagen Informationen aus dem geheim gehaltenen Untersuchungsbericht zugänglich machen, der die Beschaffung von Corona-Schutzmasken betrifft. Doch die Vorsitzende des Gesundheitsausschusses, Tanja Machalet (SPD), reicht dies nicht aus: Sie fordert die vollständige Offenlegung des Berichts und stellt sich gegen die Beschränkung auf die Interpretation des Ministeriums.
Jens Spahn (CDU) sieht sich in der Kritik, wegen der Corona-Notlage Maskenbestellungen ohne Ausschreibung getätigt und eine Logistikfirma aus seiner Heimat bevorzugt zu haben. Spahn verteidigt seine Vorgehensweise als notwendige Maßnahme in der Ausnahmesituation der Pandemie. Diese Erklärung hat jedoch nicht nur die Opposition, sondern auch Teile seiner eigenen Partei irritiert. Es gehe um „Verantwortung in einer Krise“, so Spahn, der anführt, dass in einer Zeit dringender Engpässe schnelle Entscheidungen nötig waren. Doch die Frage, ob politische Rücksichtnahme und persönliche Netzwerke dabei eine Rolle gespielt haben könnten, bleibt ungelöst.
Während Warken die Notwendigkeit der Aufklärung und der Transparenz betont und zugesichert hat, dem Haushaltsausschuss eine Auswertung der Maskenkäufe vorzulegen, ist Machalet der Meinung, dass eine fragmentierte Darstellung von Fakten und eine einseitige Interpretation der Ergebnisse nicht ausreichen. „Wir dürfen uns nicht mit der Interpretation des Ministeriums begnügen“, so Machalet, „der Bericht muss als Ganzes auf den Tisch kommen.“
Zuvor hatte die „Süddeutsche Zeitung“ in Zusammenarbeit mit WDR und NDR darüber berichtet, dass Spahn eine Firma aus seiner westfälischen Heimat ohne die übliche Ausschreibung mit der Logistik der Maskenbeschaffung beauftragt habe. Das Thema sorgt seit Wochen für politische Spannungen, da der Verdacht im Raum steht, dass der damalige Minister über persönliche Beziehungen und Netzwerke, die über den politischen Rahmen hinausgehen, eine unzulässige Bevorzugung praktiziert haben könnte.
Warken erklärte, dass die Erkenntnisse aus dem Bericht auch für die Enquete-Kommission von Bedeutung sind, die sich mit der Aufarbeitung der Corona-Pandemie beschäftigen soll. Ihre Forderung nach Aufklärung sei damit eine elementare Voraussetzung für die politische Aufarbeitung der Pandemie und der damit verbundenen Entscheidungsprozesse. „Für diese Aufgabe werden wir eine Projektgruppe im Ministerium aufstellen“, kündigte Warken an. Dabei solle vor allem darauf geachtet werden, dass das Ministerium stets schnell auskunftsfähig bleibe.
Auch Karl Lauterbach, der Spahns Nachfolger im Gesundheitsministerium, hatte die Sonderermittlerin eingesetzt, um die Maskenbeschaffungen genau zu untersuchen. Laut Warken hätte der Bericht eigentlich bereits in der letzten Legislaturperiode dem Parlament zugeleitet werden müssen. „Das hätte bereits unter meinem Vorgänger erfolgen müssen“, so Warken in einer Stellungnahme.
Der Bericht zur Maskenbeschaffung bleibt jedoch nach wie vor unter Verschluss, was auch der parlamentarischen Opposition zunehmend missfällt. Linke und Grüne fordern eine vollständige Offenlegung der Ergebnisse, um Klarheit über die Verantwortlichkeiten und die rechtlichen Rahmenbedingungen der Maskenbestellungen zu erhalten. Der parlamentarische Geschäftsführer der Linksfraktion, Christian Görke, betonte: „Es geht darum, die Fehler, die von Spahn gemacht wurden, vollständig zu offenbaren.“
Trotz der hitzigen Diskussionen rund um das Thema bleibt es abzuwarten, wie sich die politische Auseinandersetzung um die Maskenbeschaffungen weiterentwickeln wird. Es ist klar, dass die Frage nach der Verantwortung und der Transparenz im Umgang mit den Mitteln der Pandemiehilfe weiterhin große politische Wellen schlagen wird.
Medisign: Laufzeitfehler bei Apothekenkarten, Kompensation für betroffene Karteninhaber:innen, Medisign passt Laufzeiten an
Apotheken müssen ihre Signaturkarten prüfen – Medisign bietet Entschädigung und Lösung für betroffene Karteninhaber:innen
Medisign, ein führender Anbieter von Signaturkarten im deutschen Gesundheitswesen, hat eine fehlerhafte Produktion von SMC-B-Karten und Heilberufsausweisen (HBA) festgestellt. Diese Karten, die für die sichere elektronische Kommunikation in Apotheken und im Gesundheitswesen erforderlich sind, wurden ab dem 10. Oktober 2024 mit einer verkürzten Laufzeit versehen – abweichend von den ursprünglichen Vorgaben der Rahmenverträge.
Die betroffenen Karten, darunter rund 800 SMC-B und 130 HBA, besitzen eine Gültigkeitsdauer von weniger als fünf Jahren und laufen am 9. Oktober 2029 aus. Dies stellt einen gravierenden Fehler dar, da eine Laufzeit von mindestens fünf Jahren vertraglich festgelegt war. Apothekenbetreiber, die diese Karten besitzen, müssen nun handeln, da die fehlerhafte Laufzeit Auswirkungen auf ihre administrative und rechtliche Absicherung hat. Laut Medisign selbst wurden die technischen und strukturellen Änderungen im Trustcenter des Unternehmens als Ursache für die fehlerhaften Karten genannt.
Im Zuge dieser Veränderungen wurde entschieden, dass eine Verlängerung bestehender Zertifikatslaufzeiten nicht vorgenommen wird. Dies war notwendig, da Medisign ab Mitte Juni die vollständige Umstellung auf eine neue Infrastruktur für das Trustcenter plant. Mit dieser Umstellung werden alle zugrundeliegenden Zertifikate vollständig erneuert. Für Apotheken bedeutet dies, dass sie ab sofort auf ihre Karten und deren Gültigkeit achten müssen, um mögliche rechtliche und finanzielle Nachteile zu vermeiden.
Für betroffene Karteninhaber:innen entstehen jedoch zunächst keine direkten finanziellen Nachteile. Die Abrechnung der Karten erfolgt nach wie vor jährlich (bei HBA) beziehungsweise quartalsweise (bei SMC-B-Karten). Ein finanzieller Verlust durch die verkürzte Laufzeit könnte daher erst im letzten Abrechnungsjahr oder -quartal entstehen, wenn die betroffenen Karten nach Ablauf der Frist keine Gültigkeit mehr besitzen. Sollte das Vertragsverhältnis zu diesem Zeitpunkt bereits beendet sein, haben Apothekeninhaber:innen einen Anspruch auf eine Kompensation durch Medisign.
Medisign hat bereits Bereitschaft signalisiert, die betroffenen Apotheken für den Fehler zu entschädigen. Wer eine neue Karte beantragt, erhält diese mit einer angepassten Laufzeit, die dem ursprünglichen Rahmenvertrag entspricht. Dies stellt sicher, dass Apotheken auch in Zukunft ihre Signaturkarten ohne zusätzliche Kosten weiter nutzen können.
Die Apothekerkammer Berlin hat in diesem Zusammenhang erneut betont, dass Apotheken ein Anspruch auf Kompensation für die verkürzten Laufzeiten zusteht. Dies betrifft insbesondere Apotheken, die im Fall eines Vertragsendes im letzten Abrechnungsjahr eine erneute Karte benötigen, deren Laufzeit an den ursprünglichen Vertrag angepasst wird. Eine solche Anpassung sorgt dafür, dass Apotheken weiterhin keine finanziellen Nachteile befürchten müssen, wenn sie sich gegen den Fehler in der Laufzeit entscheiden und eine Folgekarte beantragen.
Zudem wies die Kammer darauf hin, dass Apothekenbetreiber auch bei einer Neuausstellung der Karte nicht mehr bezahlen müssen, als ursprünglich im Vertrag vorgesehen war. Medisign hat versichert, dass dies in Einklang mit den ursprünglichen Rahmenbedingungen erfolgen wird, sodass keine zusätzlichen Kosten entstehen. Diese Lösung ist vor allem für Apotheken wichtig, die sich aktuell in einer Phase der Digitalisierung befinden und auf die verlässliche Nutzung der Signaturkarten angewiesen sind.
Die verkürzte Laufzeit von Signaturkarten könnte langfristig Auswirkungen auf die digitale Infrastruktur in Apotheken haben. Immer mehr Apotheken nutzen digitale Lösungen, um die Kommunikation mit Krankenkassen und Ärzten zu optimieren, Rezepte elektronisch abzuwickeln und die Effizienz ihrer Arbeitsabläufe zu steigern. Ein stabiler, verlässlicher Zugang zu Signaturkarten ist dabei unerlässlich, um die datenschutzrechtlichen Anforderungen zu erfüllen und die elektronische Kommunikation rechtlich abzusichern.
Insgesamt stellt der Fehler bei Medisign einen ernsthaften Vorfall dar, der das Vertrauen in die digitale Infrastruktur von Apotheken erschüttern könnte. Doch Medisign hat sich bereits dazu verpflichtet, die Fehlerquelle zu beheben und die entsprechenden Kompensationsmaßnahmen umzusetzen. Zudem wird erwartet, dass Medisign künftig verstärkte Qualitätskontrollen durchführt, um ähnliche Vorfälle in der Zukunft zu vermeiden und das Vertrauen der Apotheken in die Infrastruktur zu stärken.
Im Zuge der fortschreitenden Digitalisierung im Gesundheitswesen wird es immer wichtiger, dass Apotheken und andere Gesundheitseinrichtungen auf sichere und zuverlässige digitale Lösungen zurückgreifen können. Die Fehler bei Medisign sind ein deutliches Signal dafür, dass die Branche weiterhin an der Zuverlässigkeit und Stabilität ihrer digitalen Werkzeuge arbeiten muss. Besonders in einer Zeit, in der die eHealth-Initiativen und die telematikinfrastruktur weiter ausgebaut werden, müssen Unternehmen wie Medisign sicherstellen, dass ihre Produkte den höchsten Standards entsprechen.
Die Kompensation und die Anpassung der Laufzeiten sind positive Schritte, die die Kontinuität in der Nutzung der Signaturkarten gewährleisten und den Apotheken eine Übergangsphase ermöglichen, in der sie ihre digitalen Lösungen weiterhin nutzen können. Für die Zukunft bleibt zu hoffen, dass der Fehler als Lernprozess für die Branche dient und dazu beiträgt, dass Medisign und andere Anbieter die technische Infrastruktur weiter verbessern und zuverlässiger gestalten.
Kündigung des HiMi-Vertrags durch IKK classic, Versorgung unter Druck, Apotheken in der Zwickmühle
Was die Vertragskündigung für Apotheken und Patienten bedeutet, wie Apotheken auf die Versorgungslücke reagieren und welche Lösungen für Versicherte noch bestehen.
Die IKK classic hat den Hilfsmittelversorgungsvertrag (HiMi-Vertrag) mit dem Deutschen Apothekerverband (DAV) zum 30. Juni 2025 gekündigt. Diese Entscheidung führt ab dem 1. Juli 2025 zu einem vertragslosen Zustand für rund drei Millionen Versicherte, was schwerwiegende Konsequenzen für die Hilfsmittelversorgung in Apotheken hat. Apotheken müssen nun neue Wege finden, um die Patienten weiterhin mit Hilfsmitteln zu versorgen, obwohl eine vertragliche Anschlussregelung zwischen der Kasse und dem DAV nicht erreicht wurde. Wie können Apotheken auf diese Herausforderung reagieren? Welche Auswirkungen hat diese Entwicklung auf die Versorgung der Patienten und die wirtschaftliche Lage der Apotheken?
Der HiMi-Vertrag war ein wesentlicher Bestandteil der Hilfsmittelversorgung durch Apotheken. Dieser Vertrag sicherte die Lieferung und Abrechnung von Hilfsmitteln für Versicherte der IKK classic und ermöglichte den Apotheken eine verlässliche und standardisierte Versorgung. Mit der Kündigung des Vertrags verlieren Apotheken diese Grundlage und sehen sich mit einer Vielzahl an Unsicherheiten konfrontiert. Ohne einen neuen vertraglichen Rahmen stehen Apotheken vor der Herausforderung, ihre Patienten weiterhin mit den notwendigen Hilfsmitteln zu versorgen, was eine hohe Flexibilität und zusätzliche Verwaltungsaufwendungen erfordert.
Neben der organisatorischen Herausforderung bringt die Kündigung des HiMi-Vertrags auch erhebliche wirtschaftliche Unsicherheiten mit sich. Apotheken, die auf die vertraglich abgesicherten Zahlungen angewiesen sind, müssen nun alternative Abrechnungsmodelle finden, um den Verlust dieser Einnahmen auszugleichen. Einige Apotheken könnten auf Privatabrechnungen mit den Versicherten setzen, was jedoch in vielen Fällen zu höheren Eigenanteilen für die Patienten führen würde. Diese Entwicklung könnte nicht nur den wirtschaftlichen Druck auf Apotheken erhöhen, sondern auch das Vertrauen der Patienten in die Apotheke als zuverlässigen Gesundheitsdienstleister beeinträchtigen.
Obwohl der HiMi-Vertrag ausgelaufen ist, gibt es für Apotheken verschiedene Möglichkeiten, weiterhin eine Versorgung sicherzustellen. Die Apotheken könnten versuchen, individuelle Vereinbarungen mit den Patienten zu treffen oder auf alternative Verträge mit anderen Krankenkassen zurückzugreifen. Besonders im Hinblick auf die Versorgung von chronisch kranken Patienten und älteren Menschen, die regelmäßig auf Hilfsmittel angewiesen sind, müssen Apotheken schnell reagieren. Der Einsatz digitaler Lösungen zur Bestellung und Abrechnung von Hilfsmitteln könnte eine Möglichkeit sein, die Versorgung aufrechtzuerhalten und gleichzeitig den administrativen Aufwand zu reduzieren.
Für die Patienten bedeutet die Kündigung des HiMi-Vertrags vor allem Unsicherheit. Ohne den Vertrag können die Versicherten nicht mehr auf die vertraglich geregelte Hilfsmittelversorgung zugreifen. Dies könnte zu höheren Eigenanteilen führen oder im schlimmsten Fall dazu, dass Patienten auf andere Anbieter ausweichen müssen. Besonders für ältere Menschen oder chronisch Kranke, die auf eine regelmäßige Versorgung angewiesen sind, könnte dies zu erheblichen Nachteilen führen. Die Patienten müssen nun aktiv werden, um ihre Versorgung sicherzustellen, was vor allem für vulnerablere Bevölkerungsgruppen problematisch sein könnte.
Die Frage bleibt, wie es mit der Hilfsmittelversorgung weitergeht, wenn keine Anschlussregelung getroffen werden kann. Eine verstärkte Zusammenarbeit zwischen Apotheken und anderen Krankenkassen könnte eine Lösung darstellen. Zudem sind neue innovative Modelle der Hilfsmittelversorgung erforderlich, um die Versorgung auch in einem vertragslosen Zustand aufrechtzuerhalten. Apotheken müssen stärker in die Digitalisierung investieren, um flexibler und effizienter auf die Bedürfnisse der Patienten reagieren zu können.
Die Kündigung des HiMi-Vertrags durch die IKK classic ist ein deutliches Signal für die Unsicherheiten, die den Gesundheitsmarkt zunehmend prägen. Apotheken, die in der Vergangenheit mit festen vertraglichen Regelungen arbeiten konnten, sind nun gezwungen, ihre Versorgungskonzepte komplett neu zu denken. Das Vertrauen der Patienten in die Qualität und Verlässlichkeit der Versorgung wird auf die Probe gestellt. Es ist zu erwarten, dass andere Krankenkassen ähnliche Schritte erwägen könnten, was zu einer grundlegenden Veränderung der Hilfsmittelversorgung führen würde. Die Politik und die Krankenkassen müssen schnell handeln, um zu verhindern, dass dieser Schritt zu einer Versorgungskrise führt. Die Unsicherheit, die die Kündigung des HiMi-Vertrags mit sich bringt, könnte langfristig die gesamte Struktur der Hilfsmittelversorgung destabilisieren. Es bleibt abzuwarten, ob kurzfristige Lösungen ausreichen, um die bestehenden Lücken zu schließen.
Paracetamol: Neue Risikoeinschätzung, Azidose-Gefahr, und Warnhinweise für Apotheken
Wie die EMA die Produktinformationen von Paracetamol anpasst, welche Risiken für Patienten bestehen und wie Apotheken reagieren müssen.
Ende vergangenen Jahres hat der Ausschuss für Risikobewertung im Bereich Pharmakovigilanz (PRAC) der Europäischen Arzneimittelagentur (EMA) beschlossen, dass die Produktinformationen Paracetamol-haltiger Arzneimittel um das unerwünschte Ereignis der metabolischen Azidose mit erweiterter Anionenlücke (HAGMA) angepasst werden sollen. Diese Entscheidung basiert auf neuen Erkenntnissen, die die Risiken des weit verbreiteten Schmerzmittels in den Fokus rücken. In Folge dieser Empfehlung fordert das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), dass Paracetamol-haltige Arzneimittel nur noch mit der aktualisierten Produktinformation in den Verkehr gebracht werden. Es ist eine Maßnahme, die Apotheken und pharmazeutische Fachkreise nun dazu verpflichtet, die Anpassung in den Produktinformationen schnell umzusetzen.
Metabolische Azidosen, die unter anderem durch eine Depletion von Glutathion entstehen können, werden in der Regel durch andere Zustände wie Laktatazidosen, Ketoazidosen oder Intoxikationen mit Salicylsäure und Alkoholen ausgelöst. Doch die durch Paracetamol verursachte Form der Azidose, bekannt als 5-Oxoprolin-Azidose, tritt nur selten auf. Diese spezifische Azidose ist eine direkte Folge der toxischen Wirkung des Paracetamol-Hauptmetaboliten N-acetyl-p-benzochinonimin (NAPQI). Wenn der Körper über längere Zeit hohe Dosen von Paracetamol verstoffwechselt, bindet NAPQI irreversibel an Glutathion, was zu einem Glutathionmangel führt. In einem solchen Zustand kann sich 5-Oxoprolin ansammeln, ein Stoffwechselprodukt, das in seltenen Fällen eine metabolische Azidose verursacht. Besonders gefährdet sind Personen mit bestimmten Risikofaktoren, wie etwa schwerer Nierenfunktionsstörung, Sepsis, chronischem Alkoholmissbrauch oder gleichzeitiger Anwendung des Antibiotikums Flucloxacillin.
Das BfArM hat nun bestätigt, dass die Fach- und Gebrauchsinformationen von Paracetamol-haltigen Arzneimitteln aktualisiert werden müssen, um Patienten und Fachkreise auf diese seltene, aber schwerwiegende Nebenwirkung hinzuweisen. Dies betrifft nicht nur Fertigarzneimittel, sondern auch Arzneimittel auf Basis von Standardzulassungen, was auch Apotheken verpflichtet, die Anpassung in den Produktinformationen vorzunehmen. Betroffen sind sowohl Einzelpräparate als auch Kombinationspräparate, die Paracetamol enthalten.
Die Symptome einer metabolischen Azidose mit erweiterter Anionenlücke sind schwerwiegender Natur und beinhalten schwere Atembeschwerden, tiefe und schnelle Atmung, Schläfrigkeit, Übelkeit und Erbrechen. In fortgeschrittenen Fällen kann es zu einem schnellen, lebensbedrohlichen Zustand kommen, wenn die Azidose nicht schnell behandelt wird. Diese Entwicklungen werfen nicht nur Fragen zur Langzeitsicherheit von Paracetamol auf, sondern auch zur Kommunikation von Arzneimittelrisiken an die Patienten. Es ist unerlässlich, dass Ärzte und Apotheken die Patienten nun noch intensiver auf mögliche Symptome hinweisen, um frühzeitig eine Behandlung einleiten zu können.
Die kürzlich bekannt gewordenen Sicherheitsbedenken bei Paracetamol werfen grundlegende Fragen zur langfristigen Verwendung von gängigen Arzneimitteln auf, die in vielen Haushalten als „unproblematisch“ gelten. Paracetamol, das weltweit zu den am häufigsten verwendeten Schmerzmitteln zählt, wird oft als harmlos angesehen, was die breite Nutzung in der Selbstmedikation fördert. Doch die neue Erkenntnis, dass Paracetamol unter bestimmten Bedingungen zu einer metabolischen Azidose mit erweiterter Anionenlücke führen kann, zeigt, dass auch weit verbreitete Medikamente nicht ohne Risiken sind.
Die Empfehlung der EMA und die darauf folgende Maßnahme des BfArM, die Produktinformationen anzupassen, sind ein notwendiger Schritt, um die Öffentlichkeit und medizinische Fachkräfte für diese seltene, aber gefährliche Nebenwirkung zu sensibilisieren. Besonders problematisch ist die Tatsache, dass diese Nebenwirkung nur in seltenen Fällen und unter bestimmten Bedingungen auftritt, was es schwierig macht, eine eindeutige Vorhersage für die meisten Patienten zu treffen. Es bleibt fraglich, ob die aktuellen Sicherheitsvorkehrungen ausreichen, um das Auftreten der Azidose rechtzeitig zu erkennen, bevor ernste Folgen eintreten. Eine stärkere Schulung von Ärzten und Apothekern ist in dieser Hinsicht unerlässlich.
Ein weiteres Problem ergibt sich aus den therapeutischen Dosen von Paracetamol, die in vielen Fällen über einen längeren Zeitraum hinweg eingenommen werden. Hier stellt sich die Frage, ob langfristige, wiederholte Verwendungen von Paracetamol ausreichend überwacht werden. Besonders gefährdet sind Patienten, die bereits eine verminderte Nierenfunktion oder andere kardiovaskuläre Risikofaktoren aufweisen. Diese Gruppen sollten stärker in den Fokus geraten, wenn es um die Verschreibung und Abgabe von Paracetamol-haltigen Arzneimitteln geht. Insofern stellt die Anpassung der Produktinformationen nicht nur eine Reaktion auf neue wissenschaftliche Erkenntnisse dar, sondern ist auch ein Appell an die medizinische Praxis, verantwortungsvoller mit weit verbreiteten Arzneimitteln umzugehen.
Apotheken spielen dabei eine Schlüsselrolle, nicht nur bei der Abgabe der Arzneimittel, sondern auch bei der Aufklärung der Patienten. Sie müssen sicherstellen, dass die neuesten Informationen über potenzielle Risiken von Paracetamol-haltigen Präparaten korrekt weitergegeben werden. Die Verantwortung, die damit verbunden ist, geht weit über die bloße Arzneimittelabgabe hinaus. Es geht um die Prävention von schwerwiegenden, aber vermeidbaren Gesundheitsproblemen, die durch eine unzureichende Information der Patienten entstehen könnten.
AOK Niedersachsen schreibt HiMi-Rahmenvertrag aus, Apotheken unter Druck, neue Anforderungen für Hilfsmittelversorgung
Untertitel: Wie der Vertrag die Hilfsmittelversorgung verändert, welche Auswirkungen dies auf Apotheken hat und wie die neuen Anforderungen umgesetzt werden müssen.
Die AOK Niedersachsen hat einen bedeutenden Schritt in der Hilfsmittelversorgung gemacht, indem sie den Abschluss eines neuen Rahmenvertrages zur Hilfsmittelversorgung durch Apotheken nach § 127 Sozialgesetzbuch (SGB V) ausgeschrieben hat. Ab sofort müssen Apotheken, die weiterhin Hilfsmittel und medizinische Produkte wie Verbandstoffe, Sonden- und Trinknahrung sowie Hilfsmittel zum Glukosemanagement anbieten möchten, an diesem Rahmenvertrag teilnehmen. Diese Ausschreibung betrifft sowohl Einzelpräparate als auch Kombipräparate, die in der Hilfsmittelversorgung eingesetzt werden, und könnte weitreichende Auswirkungen auf die Apothekenlandschaft haben.
Der HiMi-Rahmenvertrag ist seit Jahren ein zentrales Element der Hilfsmittelversorgung in Deutschland und stellt sicher, dass die Patienten mit den notwendigen Hilfsmitteln versorgt werden, die zur Behandlung von Erkrankungen wie Diabetes, Wunden und anderen medizinischen Zuständen benötigt werden. Mit der neuen Ausschreibung durch die AOK Niedersachsen wird nun ein neuer Vertrag aufgesetzt, der den Apotheken zusätzliche Anforderungen abverlangt. Apotheken, die sich an der Ausschreibung beteiligen wollen, müssen ihre Strukturen an die neuen Anforderungen anpassen, was zu einer erheblichen organisatorischen und finanziellen Belastung führen könnte.
Ein zentrales Thema in der Ausschreibung ist die vollständige Integration von Hilfsmitteln für Patienten mit chronischen Erkrankungen. Besonders bei der Versorgung von Diabetikern mit Glukosemanagement-Produkten wird ein hoher Qualitätsstandard verlangt. Auch die Versorgung von Patienten mit enteraler Ernährung, bei denen Sonden und Trinknahrung zum Einsatz kommen, muss den neuen Vorgaben entsprechen. Apotheken müssen sicherstellen, dass sie in der Lage sind, eine effiziente und zuverlässige Versorgung dieser Patienten zu gewährleisten. Dies bedeutet nicht nur die Bereitstellung der richtigen Produkte, sondern auch die korrekte Beratung und Schulung der Patienten in der Anwendung dieser Hilfsmittel.
Die neuen Anforderungen werfen jedoch auch Fragen auf, wie Apotheken diese zusätzliche Verantwortung tragen können. Besonders in ländlichen Gebieten, in denen Apotheken bereits unter finanziellen und organisatorischen Belastungen leiden, könnte die Teilnahme an der Ausschreibung zur Herausforderung werden. Gleichzeitig besteht die Gefahr, dass Apotheken, die die Anforderungen nicht erfüllen können, aus dem Markt ausscheiden. Dies könnte zu einer weiteren Konzentration des Apothekenmarktes führen, was nicht nur die Wettbewerbsfähigkeit beeinträchtigt, sondern auch die Patientenversorgung auf lange Sicht gefährden könnte.
Die Auswirkungen der Ausschreibung auf die Apotheken sind vielfältig. Einerseits könnte die Teilnahme an diesem Rahmenvertrag eine stabile Einnahmequelle darstellen, da der Vertrag eine breite Versorgung von Patienten mit Hilfsmitteln garantiert. Andererseits ist die Teilnahme an der Ausschreibung mit einer Vielzahl von bürokratischen Anforderungen verbunden. Apotheken müssen sicherstellen, dass sie alle vorgeschriebenen Prozesse zur Bestellung, Lieferung und Abrechnung der Hilfsmittel korrekt einhalten. Darüber hinaus sind regelmäßige Audits und Qualitätskontrollen zu erwarten, um sicherzustellen, dass die Versorgung auf einem hohen Niveau bleibt.
Ein weiteres Problem ist die finanzielle Unsicherheit. Die AOK Niedersachsen hat angekündigt, dass der neue Vertrag eine Kostenbegrenzung für die Hilfsmittelversorgung festlegt, was zu einem erhöhten Wettbewerbsdruck unter den Apotheken führen könnte. Insbesondere kleinere Apotheken, die nicht über die Ressourcen großer Filialnetzwerke verfügen, könnten in Schwierigkeiten geraten, wenn die Margen für die Hilfsmittelversorgung sinken. Dies könnte letztlich dazu führen, dass viele Apotheken die Anforderungen nicht erfüllen können und entweder aufgeben müssen oder versuchen, ihre Kosten durch Erhöhung der Preise für die Patienten auszugleichen.
Die Einführung des neuen HiMi-Rahmenvertrages könnte auch eine Veränderung in der Wahrnehmung von Apotheken als Dienstleister im Gesundheitswesen zur Folge haben. Apotheken, die sich erfolgreich in den Vertrag integrieren, könnten ihren Ruf als zentrale Akteure in der Patientenversorgung weiter stärken, indem sie eine qualitativ hochwertige und zuverlässige Hilfsmittelversorgung bieten. Gleichzeitig könnten Apotheken, die mit den Anforderungen überfordert sind, in der öffentlichen Wahrnehmung an Ansehen verlieren.
Die Ausschreibung des neuen HiMi-Rahmenvertrages durch die AOK Niedersachsen ist ein wegweisender Schritt in der Entwicklung der Hilfsmittelversorgung in Deutschland. Sie zeigt nicht nur die zunehmende Komplexität des Gesundheitssystems, sondern auch die wachsende Verantwortung der Apotheken, die als Schnittstelle zwischen Patienten und Gesundheitssystem immer mehr Aufgaben übernehmen. Es ist zu erwarten, dass diese Entwicklung in den kommenden Jahren weitere Veränderungen im Apothekenmarkt nach sich ziehen wird.
Der Vertrag bietet Apotheken die Chance, sich als zentrale Dienstleister in der Gesundheitsversorgung zu etablieren. Doch dieser Vorteil kommt nicht ohne eine Reihe von Herausforderungen. Die neuen Anforderungen, insbesondere in Bezug auf die Qualität und Zuverlässigkeit der Hilfsmittelversorgung, erfordern eine erhebliche Anpassung der bestehenden Strukturen in den Apotheken. Apotheken müssen nicht nur ihre Bestell- und Abrechnungsprozesse optimieren, sondern auch sicherstellen, dass sie über das notwendige Fachwissen verfügen, um Patienten effektiv zu beraten und die entsprechenden Hilfsmittel korrekt anzuwenden.
Besonders problematisch ist jedoch die finanzielle Unsicherheit, die mit der Teilnahme an der Ausschreibung verbunden ist. Während der Vertrag eine stabile Einnahmequelle verspricht, birgt er auch das Risiko, dass die Vergütung der Hilfsmittelversorgung nicht ausreicht, um die zusätzlichen Kosten zu decken. In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, ob Apotheken langfristig in der Lage sein werden, die Anforderungen des neuen Vertrages zu erfüllen, ohne dabei ihre finanzielle Existenz zu gefährden. Es wird entscheidend sein, wie die AOK Niedersachsen mit den finanziellen und bürokratischen Belastungen der Apotheken umgeht und ob eine Lösung gefunden wird, die den Apotheken eine faire und nachhaltige Teilnahme am Vertrag ermöglicht.
Insgesamt wird die Einführung des neuen HiMi-Rahmenvertrages den Apothekenmarkt erheblich beeinflussen. Apotheken, die in der Lage sind, sich schnell an die neuen Anforderungen anzupassen, können von diesem Vertrag profitieren und ihre Rolle als zentrale Akteure im Gesundheitswesen weiter ausbauen. Doch für Apotheken, die mit den neuen Anforderungen überfordert sind, könnte die Teilnahme an der Ausschreibung eine unüberwindbare Hürde darstellen. Es bleibt abzuwarten, wie sich der Markt in den nächsten Jahren entwickeln wird und welche langfristigen Auswirkungen diese Veränderungen auf die Apothekenlandschaft haben werden.
Beitrag steigt, Verantwortung wächst, Struktur bleibt fraglich
Wie die Abda ihren Beitragshaushalt neu justieren will, welche Landesverbände besonders betroffen sind und warum finanzielle Anpassung keine strategische Antwort ersetzt
Der geplante Anstieg der Mitgliedsbeiträge innerhalb der Abda-Strukturen für das Jahr 2026 wirft ein scharfes Licht auf die gegenwärtige finanzielle Architektur des Dachverbands, seine föderale Binnenverteilung und die strategische Orientierung in Zeiten eines flächendeckenden Apothekenrückgangs. Mit einem durchschnittlichen Plus von 3,9 Prozent, das bei der bevorstehenden Mitgliederversammlung am 1. Juli beschlossen werden soll, sendet die Abda ein Signal an ihre 34 Mitgliedsorganisationen – allerdings mit unterschiedlicher Reichweite: Während einzelne Landesapothekerkammern und -verbände mit moderaten Aufschlägen rechnen können, wird für andere eine spürbare Erhöhung unausweichlich. Der Anpassung liegt eine überarbeitete Berechnungsgrundlage zugrunde, die demografische Entwicklungen, Beitragsverläufe und finanzielle Auslastungen der vergangenen Jahre berücksichtigt. Genau hierin liegt ein zentrales Problem: Die Gleichverteilung weicht einer zunehmend differenzierten Abhängigkeit, bei der kleinere Verbände strukturell überfordert und größere Träger gleichzeitig stärker in eine Verantwortung gedrängt werden, die sie nicht freiwillig auf sich nehmen.
Die Neuberechnung folgt einem Entwurf des geschäftsführenden Vorstands, der sich auf ein komplexes Verteilungsmuster aus Mitgliedszahlen, Haushaltslage und strategischer Priorität beruft. Dabei wird die Entscheidung bewusst nicht an strukturelle Reformbedingungen geknüpft, was vielerorts für Unmut sorgt: Wer mehr zahlt, will auch mehr Einfluss – diese Erwartung steht im Raum, wird aber bislang nicht durch einen Umbau der innerverbandlichen Mitbestimmung aufgefangen. Besonders kritisiert wird aus den östlichen Bundesländern, dass trotz abnehmender Mitgliedszahlen durch das Apothekensterben ein überproportionaler Beitrag angesetzt werde – eine Abwärtsspirale, die sich durch diese Logik noch beschleunigen könnte. In Nordrhein-Westfalen hingegen wird die höhere Beitragslast als kalkulierbares Investment verstanden, um politische Sichtbarkeit, Datenführerschaft und Projektrelevanz weiter zu stärken. Diese ungleiche Perspektive auf denselben Beschluss entlarvt die strategische Spannung innerhalb der Abda – ein Verband, der sich als Einheit versteht, aber zunehmend fragmentiert agiert.
Der Zeitpunkt des Beschlusses fällt in eine hochvolatile Phase: Die Debatte um die Apothekenvergütung ist nicht abgeschlossen, das angekündigte Apothekenreformgesetz wird frühestens im Herbst in den Bundestag eingebracht, und die Verunsicherung unter den Mitgliedsorganisationen wächst. Der gestiegene Verwaltungs- und Kommunikationsbedarf der Bundesvereinigung erfordert zwar realistische Budgetanpassungen, doch bleibt die zentrale Frage, ob eine lineare Beitragserhöhung ohne strategische Neuausrichtung ausreicht. Die Stärkung des Berliner Hauptstadtbüros, der Ausbau der gesundheitspolitischen Kommunikation und die digitale Sichtbarmachung apothekerlicher Anliegen sind sinnvolle Investitionen – sie werden aber nur dann von der Basis getragen, wenn diese Maßnahmen transparent begründet und verlässlich evaluiert werden.
Parallel dazu steht die Diskussion über ein neues Beteiligungsmodell im Raum: Erste Stimmen fordern eine Art „Mitgliedskontingentierung“ mit projektgebundenem Stimmrecht – ein Ansatz, der auf mehr Relevanzkontrolle und strategische Bündelung zielt. Ob die Abda sich auf eine solche Systematik einlässt oder am bisherigen Verteilschlüssel festhält, bleibt ungewiss. In jedem Fall markiert der geplante Beitragsbeschluss mehr als eine Haushaltstangente – er ist ein Prüfstein dafür, ob die föderale Solidarität im Gesundheitswesen eine Zukunft hat oder von einer neuen Interessenasymmetrie abgelöst wird. Die Entscheidung am 1. Juli wird daher weit über den reinen Zahlenwert hinausweisen: Sie ist ein Signal an die eigene Struktur, an das politische Umfeld und an die Frage, ob ein föderaler Dachverband unter Druck zu innerer Reformkraft findet – oder sich in Beitragsarithmetik verliert, während außen die Systemrelevanz der Apotheke neu verhandelt wird.
Ärger in der Apotheke: DHL, unflexible Lieferzeiten, und Auswirkungen auf die Patientenversorgung
Untertitel: Wie die DHL ihre Zustellung zur Belastung für Apotheken macht und welche Herausforderungen dies für die tägliche Arbeit bedeutet.
In Grefrath, einem kleinen Ort im Westen Deutschlands, erleben die Inhaberin der Marien-Apotheke, Ines Gerhardus, und ihre Mitarbeiter eine unerwartete und zunehmend belastende Situation. Die Deutsche Post liefert ihre Pakete, die über DHL versendet werden, nur noch während der Mittagszeit. Das Problem: Die Marien-Apotheke ist während dieser Zeit geschlossen, was bedeutet, dass die Apotheke nicht in der Lage ist, die Lieferungen anzunehmen. Stattdessen müssen die Apothekenmitarbeiter die Pakete von einer Packstation abholen – ein unpraktischer und zeitraubender Prozess.
Die Probleme begannen, als DHL die Lieferzeiten für die Marien-Apotheke auf den Zeitraum von 12 bis 13 Uhr festlegte, während die Apotheke während dieser Zeit regulär für die Patientenversorgung geschlossen ist. Dies hat nicht nur logistische Schwierigkeiten zur Folge, sondern auch Auswirkungen auf den reibungslosen Ablauf der Apotheke. Ines Gerhardus erklärte, dass die von DHL vorgegebene Lieferzeit nicht nur den Arbeitsalltag der Apotheke durcheinanderbringe, sondern auch die Qualität der Patientenversorgung beeinträchtige, da wichtige Medikamente und Hilfsmittel häufig nicht rechtzeitig ankommen.
„Die Lieferungen von DHL sollten auf die Betriebszeiten abgestimmt werden“, sagt Gerhardus. „Da wir tagsüber geöffnet sind, können wir die Pakete nicht während der Mittagszeit annehmen. Und die Alternative, Pakete von einer Packstation abzuholen, ist weder praktikabel noch effektiv, besonders wenn es sich um größere Sendungen handelt.“
Das Problem hat sich bereits zu einer Quelle der Frustration für die Apothekeninhaberin und ihre Mitarbeiter entwickelt, da es nicht nur die logistischen Abläufe stört, sondern auch zusätzliche Ressourcen bindet. Zudem müssen die Apotheker und Mitarbeiter ihre Mittagspause häufig unterbrechen, um die Lieferungen anzunehmen, was zu einer Verschiebung der Arbeitszeiten führt und zusätzliche Unannehmlichkeiten mit sich bringt. In Zeiten, in denen Apotheken bereits durch die zunehmende Digitalisierung und die Überlastung der Arbeitskräfte gefordert sind, stellt dieses Problem eine unnötige Zusatzbelastung dar.
Die Unannehmlichkeiten durch die Lieferung zur Mittagszeit sind nicht nur für die Apothekenbetreiber eine Herausforderung, sondern auch für die Patienten. Wenn Medikamente, die dringend benötigt werden, nicht zur richtigen Zeit zur Verfügung stehen, kann dies zu Versorgungsengpässen führen, was im schlimmsten Fall die Gesundheit der Patienten gefährdet. Das Ziel einer Apothekenbetreiberin wie Ines Gerhardus ist es, einen schnellen und zuverlässigen Service zu bieten, aber diese Lieferproblematik stellt eine erhebliche Barriere dar, die es zu überwinden gilt.
Während die Apothekerin und ihre Kollegen versuchen, eine Lösung zu finden, bleibt die Frage, warum DHL diese Lieferzeiten festgelegt hat. Auf eine Anfrage von Gerhardus hin teilte DHL mit, dass dies „logistische Gründe“ habe, allerdings ohne eine genauere Erklärung der Hintergründe. Das Unternehmen verwies zudem darauf, dass die Apotheken die Möglichkeit hätten, eine andere Lieferzeit anzufordern, was jedoch in der Praxis schwer umsetzbar ist, da es für die Apotheker keine Garantie für eine Anpassung gibt. Es stellt sich daher die Frage, inwieweit die Logistikriesen wie DHL mit den realen Arbeitszeiten und Bedürfnissen der Apotheken in Einklang kommen können, wenn es um die Lieferung von medizinischen Produkten und Arzneimitteln geht.
Die Problematik in Grefrath ist leider kein Einzelfall. Immer mehr Apotheken in Deutschland berichten von ähnlichen Problemen mit unflexiblen Lieferzeiten, die ihre Arbeit beeinträchtigen. Der zunehmende Druck, der durch Online-Apotheken und Versandhandel entsteht, stellt Apotheken vor immer größere Herausforderungen. In Zeiten, in denen die Qualität der Versorgung im Gesundheitswesen höchste Priorität hat, können solche logistischen Hindernisse die Arbeit in Apotheken noch zusätzlich erschweren und sollten von den Logistikunternehmen ernst genommen werden.
Die Situation der Marien-Apotheke in Grefrath ist ein symptomatisches Beispiel für die Herausforderungen, mit denen viele stationäre Apotheken heutzutage konfrontiert sind. Der zunehmende Druck, sowohl in der stationären Versorgung als auch in der Logistik zu optimieren, führt zu immer komplexeren Abläufen, die den Apothekenbetrieben zunehmend Schwierigkeiten bereiten. Gerade bei Apotheken, die auf eine schnelle Lieferung von Medikamenten angewiesen sind, ist eine unflexible Zustellung wie die von DHL eine unnötige Belastung. Apotheken haben nicht nur die Verantwortung für die Gesundheitsversorgung der Patienten, sondern auch die Aufgabe, eine hohe Effizienz und Organisation in ihrem Betrieb aufrechtzuerhalten – eine Aufgabe, die durch unpraktische Lieferungen nur erschwert wird.
Ein weiteres, häufig übersehenes Problem ist die ständige Notwendigkeit, Arbeitspausen wie die Mittagszeit flexibel zu gestalten. Es ist keine Seltenheit, dass Apothekenbetreiber ihre eigenen Pausen opfern müssen, um organisatorische Aufgaben zu erledigen – und das sollte nicht die Norm sein. Besonders vor dem Hintergrund der zunehmenden Arbeitsbelastung im Gesundheitssektor ist es entscheidend, dass Lösungen gefunden werden, die eine Entlastung der Apotheken ermöglichen. Lieferunternehmen wie DHL sollten den Apotheken die Flexibilität geben, die sie benötigen, um ihre Arbeit ohne zusätzliche Hürden auszuführen.
Wenn die Probleme mit den Lieferungen durch DHL nicht zeitnah gelöst werden, könnte dies zu einem weiteren Verlust des Vertrauens in die Zustellunternehmen führen. Und während Online-Apotheken weiterhin an Marktanteilen gewinnen, dürfen wir nicht vergessen, dass die stationären Apotheken nach wie vor eine Schlüsselrolle im Gesundheitswesen spielen. Ihre Fähigkeit, zuverlässig und effizient zu arbeiten, hängt von solchen scheinbar kleinen, aber entscheidenden Aspekten wie flexiblen Lieferzeiten ab. Es liegt in der Verantwortung von Logistikunternehmen, sich der spezifischen Bedürfnisse der Apotheken anzupassen und Lösungen zu finden, die den reibungslosen Ablauf der Versorgung sicherstellen.
Die aktuellen Probleme in Grefrath sollten daher als ein Weckruf für die Logistikbranche dienen, Apotheken als Partner ernst zu nehmen und ihre Anforderungen in den Mittelpunkt der Planung zu stellen. Nur durch eine stärkere Zusammenarbeit können die Apotheken ihre wichtige Rolle in der Patientenversorgung aufrechterhalten und ausbauen.
Semaglutid: EMA stuft Sehstörungen als Nebenwirkung ein
Was bedeutet die neue Warnung der EMA zu Semaglutid-haltigen Arzneimitteln, wie Apotheken reagieren können und welche Patienten betroffen sind.
Die Europäische Arzneimittelagentur (EMA) hat nach einer umfassenden Überprüfung von Semaglutid-haltigen Arzneimitteln wie Ozempic und Wegovy eine neue Nebenwirkung festgestellt, die ab sofort in den Produktinformationen aufgenommen wird. Der Wirkstoff Semaglutid, bekannt als GLP-1-Rezeptor-Agonist, hat nach Studien und Berichten von Patienten ein erhöhtes Risiko für eine seltene, aber ernsthafte Augenerkrankung, die als nichtarteriitische anterioren ischämische Optikusneuropathie (NAION) bezeichnet wird. NAION tritt aufgrund einer Minderdurchblutung des Sehnervenkopfes auf und ist die häufigste Form eines Sehnerveninfarkts. Besonders gefährdet sind Personen mittleren und höheren Alters sowie Menschen mit kardiovaskulären Risikofaktoren wie Bluthochdruck, erhöhtem Cholesterinspiegel und Diabetes. Es handelt sich um eine ernsthafte Erkrankung, die in vielen Fällen zu einem schnellen und bleibenden Sehverlust führen kann.
Die EMA leitete die Untersuchung im Januar ein, nachdem Berichte über Sehstörungen bei Patienten, die mit Semaglutid behandelt wurden, eingegangen waren. Insbesondere wurden Fälle von plötzlichem Sehverlust und anderen Sehstörungen festgestellt. Auf Grundlage der gesammelten Daten, einschließlich klinischer Studien und Anwendungsbeobachtungen, stellt der Sicherheitsausschuss (PRAC) fest, dass das Risiko, an NAION zu erkranken, bei der Anwendung von Semaglutid zwar sehr selten, aber gegeben ist. Die Schätzung geht davon aus, dass bis zu 1 von 10.000 behandelten Patienten betroffen sein könnte.
Die EMA hat daher entschieden, dass NAION als seltene, aber potenziell schwere Nebenwirkung von Semaglutid in den Produktinformationen aufgenommen werden muss. Diese Entscheidung betrifft insbesondere die Fertigarzneimittel Ozempic, Rybelsus und Wegovy, die in Europa zur Behandlung von Typ-2-Diabetes und Adipositas zugelassen sind. Die Arzneimittelbehörde empfiehlt eine Aktualisierung der Packungsbeilagen, um Patienten und Ärzte auf das neue Risiko hinzuweisen.
Für Patienten, die während der Behandlung mit Semaglutid plötzlich Sehverlust oder eine rasch zunehmende Verschlechterung der Sehfähigkeit bemerken, wird dringend empfohlen, umgehend einen Arzt zu konsultieren. Es wird erwartet, dass sowohl Apotheken als auch Ärzte ihre Patienten intensiver auf diese Nebenwirkung hinweisen werden. Der Arzt muss in jedem Fall das Risiko individuell bewerten und den Behandlungserfolg sowie mögliche Risiken kontinuierlich überwachen.
Die Entscheidung der EMA, Sehstörungen und insbesondere NAION als potenzielle Nebenwirkung von Semaglutid-haltigen Arzneimitteln zu klassifizieren, hat weitreichende Implikationen für die Behandlung von Typ-2-Diabetes und Adipositas. Semaglutid, das aufgrund seiner positiven Effekte auf den Blutzuckerspiegel und das Körpergewicht populär geworden ist, wird nun auch unter einer kritischen Lupe betrachtet. Es ist durchaus nachvollziehbar, dass diese neue Erkenntnis das Vertrauen in diese weit verbreiteten Medikamente beeinflussen könnte. Die potenziellen Risiken, besonders für ältere Patienten und Menschen mit kardiovaskulären Vorbelastungen, müssen ernst genommen werden. Doch gleichzeitig wirft dies die Frage auf, wie gut die pharmazeutische Industrie und die Aufsichtsbehörden auf die langfristigen Auswirkungen von Medikamenten vorbereitet sind, die als sicher gelten, jedoch noch nicht hinreichend auf unerforschte Langzeitwirkungen überprüft wurden.
Die EMA-Warnung muss jedoch nicht nur als Einzelfall betrachtet werden. Vielmehr lässt sich daraus ein allgemeiner Trend ablesen, der die Notwendigkeit einer intensiveren Überwachung von Arzneimitteln während ihrer Markteinführung unterstreicht. Dies gilt besonders für Medikamente wie Semaglutid, die nicht nur zur Behandlung von Diabetes, sondern zunehmend auch zur Gewichtsreduktion bei Adipositas verwendet werden. Solche Medikamente sind zu einem zentralen Bestandteil der modernen Therapie geworden, aber die Frage bleibt, ob alle Nebenwirkungen in der breiten Bevölkerung so frühzeitig erkannt werden können, wie es erforderlich wäre. Die neuen Hinweise der EMA sollten daher als Mahnung dienen, dass die Sicherheit von Arzneimitteln stets eine fortlaufende Überprüfung erfordert. Hier zeigt sich auch, dass die Verschreibungspraxis von Arzneimitteln in Apotheken und Praxen noch kritischer überprüft werden muss, um Langzeitschäden zu vermeiden und die Patienten bestmöglich zu schützen.
Die Apotheken spielen hier eine zentrale Rolle, nicht nur bei der Bereitstellung der Medikamente, sondern auch bei der Aufklärung und Beratung der Patienten. Sie müssen sicherstellen, dass Patienten über die neu entdeckte Nebenwirkung informiert werden und wissen, welche Symptome auf eine NAION hindeuten könnten. Diese erweiterte Verantwortung geht mit einer verstärkten Notwendigkeit zur Schulung von Apothekern und pharmazeutischen Mitarbeitern einher, die regelmäßig mit neuen, oft komplexen Arzneimittelinformationen konfrontiert werden. Letztlich hängt der Erfolg der Behandlung und die Sicherheit der Patienten von der Kommunikation und der Zusammenarbeit zwischen Apothekern, Ärzten und Patienten ab.
Blutspenden im Sommer: Engpässe gefährden die Patientenversorgung, Unfälle nehmen zu, Spendenbereitschaft sinkt
Wie Ferienzeit und mangelnde Spendenbereitschaft zu einem Notstand bei Blutkonserven führen, warum Unfälle die Nachfrage verstärken und was jeder Einzelne tun kann, um Leben zu retten
Am 14. Juni wird weltweit der Weltblutspendetag gefeiert, der auf die Bedeutung der Blutspende hinweist. Doch der Tag mahnt nicht nur zur Bewusstseinsbildung, sondern auch zu einem dringenden Aufruf: In den Sommermonaten geraten Blutbanken aufgrund sinkender Spendenbereitschaft schnell an ihre Grenzen. Besonders in der Ferienzeit sinkt die Zahl der freiwilligen Spender, während die Nachfrage in den Kliniken weiterhin hoch bleibt. Die Deutsche Gesellschaft für Transfusionsmedizin und Immunhämatologie (DGTI) warnt vor gefährlichen Engpässen bei Blutkonserven und ruft dazu auf, jetzt zu spenden. Blutprodukte sind jedoch nicht unbegrenzt haltbar, und besonders in den Sommermonaten, wenn durch vermehrte Freizeitaktivitäten und Reisen das Risiko für Unfälle steigt, kommt es immer wieder zu einem bedrohlichen Defizit. Um die Versorgung zu sichern, sind regelmäßige Blutspenden unverzichtbar, da jede einzelne Spende einen Unterschied machen kann. Der Appell lautet: Wer spenden kann, sollte es jetzt tun, denn Blutspenden kennen keine Pause und sind für das Leben vieler Menschen unerlässlich.
Jedes Jahr zeigt sich in den Sommermonaten das gleiche Muster: Die Zahl der Blutspender sinkt, während die Nachfrage nach Blutkonserven in den Kliniken ansteigt. Besonders bedenklich ist, dass rote Blutkörperchen nur 42 Tage und Blutplättchen maximal fünf Tage haltbar sind. So kommt es in den Ferien regelmäßig zu gefährlichen Engpässen. Die Ferienzeit erhöht nicht nur das Risiko für Unfälle, sondern auch für Freizeitunfälle, Sportverletzungen und andere gesundheitliche Vorfälle, die Blut benötigen. Gleichzeitig sinkt die Spendenbereitschaft, was die Versorgung weiter erschwert. Auch wenn dies jedes Jahr vorhersehbar ist, bleibt es dennoch schwierig, die Versorgung aufzufangen.
Blutprodukte sind nicht nur für Notfälle wichtig, sondern auch für geplante Operationen, chronische Erkrankungen und Krebstherapien von entscheidender Bedeutung. Krankenhäuser sind auf regelmäßige Blutspenden angewiesen, um eine kontinuierliche Versorgung sicherzustellen. Wenn die Spendenbereitschaft über mehrere Wochen hinweg sinkt, geraten die Kliniken schnell an ihre Grenzen. „Die Krankenversorgung kennt keine Sommerpause. Deshalb muss es auch bei der Blutspende keine Pause geben“, erklärt Dr. Kristina Hölig, Präsidentin der DGTI.
Die Fortschritte im Blutproduktenmanagement haben es zwar ermöglicht, den Blutbedarf zu optimieren und den Einsatz von Blutkonserven zu reduzieren, dennoch bleibt die regelmäßige Blutspende von entscheidender Bedeutung. In einigen Kliniken wird beispielsweise vor geplanten Operationen Eigenblut entnommen oder es kommen schonendere Operationsmethoden zum Einsatz, die es ermöglichen, bis zu einem Drittel der benötigten Blutkonserven einzusparen. Doch ohne die regelmäßige Spende von Blut ist diese Einsparung nicht ausreichend. Der Aufruf lautet daher, jetzt Blut zu spenden, sei es bei mobilen Blutspendeaktionen oder in den stationären Blutspendediensten. Wer Blut spendet, übernimmt Verantwortung und hilft dabei, Leben zu retten.
Blutspenden ist eine einfache Möglichkeit, das Leben anderer zu retten. Jede gesunde Person ab dem 18. Lebensjahr kann Blut spenden, wenn sie mindestens 50 Kilogramm wiegt und sich gesund fühlt. Vor der Spende sollte ausreichend gegessen und getrunken werden. Die Vollblutspende dauert etwa 45 bis 60 Minuten, wobei die reine Blutentnahme nur etwa 10 Minuten in Anspruch nimmt. Nach der Spende gibt es eine Ruhepause und einen Snack zur Stärkung. Männer dürfen bis zu sechs Vollblutspenden pro Jahr leisten, Frauen bis zu vier. Der Abstand zwischen zwei Vollblutspenden muss mindestens 56 Tage betragen. Jede einzelne Spende ist von unschätzbarem Wert, da sie entscheidend für die Versorgung der Krankenhäuser ist.
Die DGTI appelliert eindringlich an alle gesunden Menschen, jetzt Blut zu spenden, um die Engpässe zu überwinden und die medizinische Versorgung in den Sommermonaten sicherzustellen. Der Weltblutspendetag erinnert uns daran, wie wichtig es ist, Verantwortung zu übernehmen. Blutspenden rettet Leben – und nur durch regelmäßige Spenden können wir sicherstellen, dass niemand in den Kliniken auf die dringend benötigten Konserven verzichten muss.
Glosse: Eingangskontrolle mit Einfühlungsvermögen
Wie Apotheker:innen zu Entscheidungsträgern am Straßenrand werden, die Schwere von Schnupfen bewerten und mit Stirnrunzeln triagieren
Sie tragen Kittel, aber keine Macht. Sie kennen Symptome, aber keine politischen Mehrheiten. Und dennoch sollen sie künftig zwischen Rückenweh, Panikattacke und echter Pneumonie entscheiden: Apotheker:innen am Frontabschnitt der medizinischen Zugangskontrolle.
Der Vorschlag, sie als vorverlagerte Filterinstanz vor Arztpraxen einzusetzen, kommt mit dem Duft einer letzten Systemrettung daher – irgendwo zwischen Apothekenpflicht und Apokalypse. Während Ärzt:innen vom Systemurlaub träumen und MFA sich als digitale Faxe verkleiden, steht draußen die neue medizinische Schleuse: die Apotheke.
Die Szene wirkt vertraut: Ein leicht verschleppter Infekt, ein beunruhigender Husten, ein schiefer Blick – und davor ein Klapptisch mit Apothekenlogo, zwei Patientenstühle aus Sperrholz und eine Stirnlampe, die direkt aus dem Baumarkt stammt. Im Mittelpunkt: Apothekerin Meyer. Ihre Aufgabe: herausfinden, ob der junge Mann mit Jogginghose ein Fall für die medizinische Versorgung oder nur für Fencheltee ist.
Ihre Methode? Ein vierstufiges Bewertungssystem auf Basis von Tonlage, Symptomendramatik und körperlicher Gesamterscheinung. Ergänzt durch eine digitale Checkliste mit Fragen wie: „Wie viele Symptome tragen Sie heute aktiv vor?“ – „Sind Sie mit öffentlichen Verkehrsmitteln gekommen?“ – „Haben Sie Dr. Google bereits konsultiert?“ Wer mehr als 10 Punkte erreicht, bekommt ein gelbes Bändchen. Wer weniger hat, ein grünes. Wer dabei auch noch freundlich bleibt, wird direkt zur Apotheke durchgeschleust.
Dabei wirkt das Ganze fast charmant – wäre es nicht so bitterernst. Denn die Wahrheit ist: Die medizinische Versorgung leidet nicht an einer Influenza-Welle, sondern an einem Inflationsschub struktureller Ignoranz. Statt neue Hausarztpraxen zu bauen, verlegt man das Wartezimmer kurzerhand nach draußen und erklärt die Apotheken zum medizinischen Vor-Vorzimmer.
Einzelne Apotheken haben das Spiel schon verinnerlicht: Sie bieten einen „Triage-Service mit System“ an – inklusive Gratis-Taschentuch, Pflaster für die Seele und QR-Code für Teleclinic, falls es dann doch digital weitergehen soll. Andere zeigen sich kreativ und bieten saisonale Zusatzleistungen: Pollen-Screening im Frühling, Fußbaddiagnostik im Herbst.
Problematisch wird es, wenn das System ernst genommen wird. Ein Patient wollte sein Armband gegen ein anderes eintauschen – „Grün passt nicht zu meinem Typ“, sagte er und forderte Orange für „leichte Besorgnis mit Vorerkrankung“. Eine ältere Dame bestand auf einer Zweitbegutachtung, diesmal bitte ohne Vorurteil wegen ihres Rollators.
Und mittendrin die Apotheker:innen, die sich fragen, wie das alles in ihr Berufsbild passt. Früher machten sie Medikationsanalysen. Heute betreiben sie Menschenkenntnis unter Druck. Keine Diagnostik, keine Therapie, aber permanente Erwartung – an Genauigkeit, Geduld und Gedrängesteuerung.
Gleichzeitig streichen Plattformanbieter schon das nächste Level: Die digitale Vorauswahl. Wer auf „Kopfschmerz + Selbstunsicherheit“ klickt, erhält einen Soforttermin per Videolink. Dass dort eine KI antwortet, ist kein Problem – sie wirkt beruhigender als jede MFA.
Die Politik ist begeistert. Endlich wird gesteuert. Nicht etwa Versorgung, aber zumindest Zutritt. Die Gesundheitsministerin sprach von einem „niedrigschwelligen Entlastungsmodell mit Menschenverstand“. Gemeint war wohl: Wir machen’s nicht besser – aber anstrengender für die Falschen.
Das Endergebnis? Ein Armband, ein Durchzug, ein Applaus für die, die draußen bleiben. Und ein leichtes Schwindelgefühl – nicht medizinisch, sondern moralisch.
Von Engin Günder, Fachjournalist
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