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APOTHEKE | Medienspiegel & Presse |
Versicherte, Apothekenleitende und weibliche Patienten stehen gleichermaßen an systemischen Kipppunkten: Während Gerichte in der PKV zunehmend auf Einzelfallanalysen pochen und damit massenhaft eingereichte Rückforderungsklagen ins Leere laufen, geraten Apothekerinnen und Apotheker unter wachsendem Führungsdruck – eingeengt zwischen Verantwortung, Haftungsrisiken und wirtschaftlichem Preisdruck. Gleichzeitig entfaltet das Urteil gegen digitale Rezeptvergaben bei Abnehmspritzen Signalwirkung für telemedizinische Geschäftsmodelle, während politische Aufarbeitungen wie die Maskenlogistik unter Verschluss geraten und das Vertrauen in Krisentransparenz erschüttern. Besonders deutlich zeigen sich strukturelle Defizite in der Frauengesundheit, deren Gleichstellung weder rechtlich noch praktisch eingelöst ist. Medizinischer Fortschritt wie der OX2R-Agonist Oveporexton in der Narkolepsie-Therapie sowie differenzierte Einordnungen beim Testosteronmangel markieren Hoffnungspunkte – doch sie verändern nichts daran, dass das Gesundheitssystem klare Führungsimpulse, transparente Verantwortlichkeiten und strukturelle Gerechtigkeit braucht, um sich seiner selbst nicht zu entziehen.
Ein signifikanter Wandel vollzieht sich aktuell an mehreren neuralgischen Punkten des deutschen Gesundheitssystems – und alle betreffen strukturelle Verantwortung: Die Justiz fordert bei PKV-Rückforderungen erstmals konsequent substanzielle Einzelfallprüfungen und setzt damit der Ära automatisierter Massenklagen ein Ende. Die Gerichte verlangen nicht nur detaillierte Darlegungen zu Beitragserhöhungen, sondern auch konkrete Nachweise für etwaige Rechtsverstöße – eine Hürde, die vielen Klägern bislang durch vorgefertigte Textbausteine erspart blieb. Diese Neuausrichtung bringt eine scharfe Trennung zwischen pauschaler Kritik und belastbarem Sachvortrag – und stellt Rechtsanwälte wie Versicherte vor neue prozessuale Anforderungen. Damit kippt eine Strategie, die bislang auf Standardisierung und Masse setzte, zugunsten individualisierter juristischer Tiefenschärfe.
Auch im digitalen Gesundheitsmarkt greift die Justiz nun korrigierend ein – etwa mit einem Urteil des Landgerichts München I, das der werblichen Praxis rund um sogenannte „Abnehmspritzen“ klare Grenzen zieht. Wenn digitale Rezeptvergabe ausschließlich durch Online-Fragebögen erfolgt, ohne realen Arztkontakt, sei das nicht vereinbar mit den Anforderungen an eine korrekte Verschreibung. Die Entscheidung ist nicht nur eine juristische Klärung, sondern ein marktpolitisches Signal: Geschäftsmodelle, die auf rein digitaler Rezeptgenerierung und paralleler Werbung für verschreibungspflichtige Medikamente basieren, geraten unter Druck – zumal in einem Segment wie der Gewichtsreduktion, das derzeit wirtschaftlich hochsensibel und ethisch besonders beobachtet wird.
Gleichzeitig verlieren immer mehr Apothekeninhaberinnen und -inhaber den Boden unter den Füßen. Die Vorstellung von Führungsverantwortung als selbstbestimmter, heilberuflich motivierter Leitungsaufgabe ist für viele zur Illusion geworden. Statt Gestaltungsspielraum dominieren rechtliche Risiken, ökonomischer Druck, Personalnot und wachsende Kontrolllasten den Alltag. Die Selbstständigkeit, einst Garant für berufliche Freiheit, wird zunehmend zum Haftungskomplex. Dabei ist der psychologische Aspekt nicht zu unterschätzen: Die Entkoppelung von Anspruch und Wirklichkeit erzeugt eine systemische Frustration, die das Berufsbild langfristig gefährdet – zumal ohne flankierende Maßnahmen zur Entlastung von Leitungspersonen.
Hinzu kommt ein wachsender politischer Vertrauensverlust, der sich exemplarisch an der Maskenbeschaffung während der Corona-Hochphase manifestiert. Der geheim gehaltene Bericht der früheren Staatssekretärin Margaretha Sudhof zur Maskenlogistik sorgt für Unruhe: Nicht der Inhalt, sondern die Weigerung zur Veröffentlichung steht inzwischen im Fokus der Kritik. Der Verdacht liegt nahe, dass nicht Aufklärung, sondern Schutz politischer Akteure – insbesondere des früheren Gesundheitsministers Jens Spahn – das Motiv für die restriktive Einstufung war. Die Entscheidung, den Bericht als „nur für den Dienstgebrauch“ einzustufen, provoziert parteiübergreifend Widerspruch – und wirft die grundsätzliche Frage auf, wie transparent Regierungshandeln in Krisenzeiten sein darf, wenn Milliardenbeträge im Spiel sind.
Währenddessen kämpfen Kinderkliniken mit unterschätzten chronischen Erkrankungen wie protrahierter bakterieller Bronchitis, deren Langzeitfolgen für die Lungenentwicklung fatal sein können. Oberärztin Dr. Anne Schlegtendal warnt vor zu kurzer Antibiotikagabe und fehlender Diagnosesensibilität – Symptome wie Husten würden von Eltern häufig bagatellisiert. In Wirklichkeit aber könne die unzureichend behandelte PBB zu irreversiblen Lungenschäden führen. Ein digitales Frühinterventionssystem soll helfen, gefährdete Kinder frühzeitig zu erkennen – bevor chronische Schäden entstehen.
Auch auf politischer Ebene wird neu verhandelt, wer im Gesundheitssystem wie viel trägt. SPD-Gesundheitspolitiker Dr. Christos Pantazis fordert eine Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze in der GKV auf das Niveau der gesetzlichen Rentenversicherung. Damit sollen höhere Einkommen in gleichem Maße belastet werden – ein Vorschlag, der von Sozialverbänden begrüßt, von Wirtschaftsvertretern jedoch kritisch beäugt wird. Die Debatte berührt zentrale Fragen nach Lastengerechtigkeit und Systemstabilität – und führt einmal mehr vor Augen, wie sehr wirtschaftliche Tragfähigkeit und soziale Gerechtigkeit zusammen gedacht werden müssen.
Tabuisierte Themen zeigen sich auch in der geschlechterspezifischen Versorgung. Eine Veranstaltung des AOK-Bundesverbands machte sichtbar, wie stark strukturelle Benachteiligung von Frauen noch immer im Gesundheitswesen verankert ist. Ob in Form ungehörter Beschwerden, fehlender Forschung zu frauenspezifischen Erkrankungen oder impliziter Rollenzuschreibungen – Gleichstellung braucht System, nicht Appelle. Vor allem die Prävention leidet unter tradierten Vorstellungen, die den Zugang zu Versorgung, Aufklärung und Mitgestaltung erschweren.
Doch medizinischer Fortschritt bleibt nicht stehen – und Hoffnung entsteht, wo neue Wirkstoffe messbare Veränderungen bringen. Oveporexton, ein selektiver OX2R-Agonist zur Behandlung von Narkolepsie Typ 1, zeigt in der klinischen Entwicklung bislang überdurchschnittlich gute Ergebnisse: Er verbessert nicht nur die Tageswachheit, sondern reduziert auch die Kataplexierate signifikant – bei guter Verträglichkeit. Die Aussicht auf ein Präparat, das symptomatisch wirkt und dabei den Alltag der Betroffenen konkret verbessert, ist ein seltener Lichtblick in einem sonst schwer therapierbaren Feld.
Gleichzeitig rückt ein Thema in den Fokus, das lange marginalisiert wurde: Testosteronmangel bei Männern. Die Deutsche Gesellschaft für Endokrinologie widerspricht zwar dem Begriff der „männlichen Wechseljahre“, verweist aber auf reale Symptome, die mit dem altersbedingten Rückgang des Hormons einhergehen. Müdigkeit, Libidoverlust und Muskelabbau können die Lebensqualität erheblich beeinträchtigen – eine medizinisch präzise Diagnostik und verantwortliche Therapieentscheidung sind deshalb zentral, um zwischen physiologischem Rückgang und behandlungsbedürftigem Mangel zu unterscheiden.
Von Engin Günder, Fachjournalist
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