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  • 04.05.2025 – Apotheken-Nachrichten von heute - Update: Nina Warken übernimmt das Gesundheitsressort, Fixum bleibt offen, ePA verzögert sich
    04.05.2025 – Apotheken-Nachrichten von heute - Update: Nina Warken übernimmt das Gesundheitsressort, Fixum bleibt offen, ePA verzögert sich
    APOTHEKE | Medienspiegel & Presse | Nina Warken wird Gesundheitsministerin in einer Phase wachsender Unsicherheit für Apotheken. Während das versprochene höhere Fixum ausb...

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APOTHEKE | Medienspiegel & Presse |

Apotheken-Nachrichten von heute - Update: Nina Warken übernimmt das Gesundheitsressort, Fixum bleibt offen, ePA verzögert sich

 

Apotheken fordern 4000-Euro-Pauschale, ABDA kündigt Reformen an, AfD auf Regierungskurs

Nina Warken übernimmt das Gesundheitsministerium in einer Zeit, in der sich politische Versäumnisse, ökonomischer Druck und gesellschaftliche Spannungen im Apothekenwesen überlagern. Während die neue CDU-Ministerin Dialogbereitschaft signalisiert, bleibt sie in der entscheidenden Frage der Fixum-Erhöhung vage – ein Schweigen, das in der Branche für Unruhe sorgt. Parallel fordern Apotheker eine 4000-Euro-Gemeinwohlpauschale, die nicht über die Kassen, sondern direkt aus dem Bundeshaushalt finanziert werden soll. Auch die elektronische Patientenakte enttäuscht: Ihr technischer Start verläuft holprig, die Anwendung bleibt fragmentiert. Hoffnung macht nur der Ausnahmefall Cham, wo eine neue Apotheke in Rekordzeit den Betrieb aufgenommen hat. Gleichzeitig wächst der Druck auf die Demokratie: Die AfD rückt in mehreren Bundesländern auf Platz eins, während rechtsextreme Parteien weiterhin staatliche Mittel erhalten. In den USA radikalisiert Donald Trump den politischen Diskurs erneut. In diesem Gemenge fordern Apotheken nicht nur Geld oder Technik – sie verlangen verlässliche Politik. Warken muss liefern, nicht lavieren.

 

Apotheken hoffen auf mehr Rückhalt von Nina Warken

Mit Nina Warken übernimmt erstmals eine CDU-Politikerin das Amt der Bundesgesundheitsministerin in einer Situation, die für Apotheken von struktureller Unsicherheit geprägt ist. Ihre ersten öffentlichen Aussagen bekräftigen die Bedeutung der Apotheken als Grundpfeiler der Arzneimittelversorgung. Warken signalisiert Dialogbereitschaft und den Wunsch, neue Impulse zu setzen. Doch in der entscheidenden Frage nach der Erhöhung des Fixums bleibt sie bislang unkonkret. Für viele Apothekerinnen und Apotheker ist jedoch genau diese finanzielle Stellschraube zentral, wenn es um die Sicherung der wohnortnahen Versorgung geht.

Währenddessen verzeichnet die ABDA mit ihrer neuen Führung einen Generationenwechsel. Der bisherige Kritiker Stefan Hartmann spricht von Aufbruchstimmung und lobt die kommunikative Öffnung. Der Wille zur Veränderung scheint erstmals wieder auf mehreren Ebenen gleichzeitig erkennbar zu sein. Doch aus ökonomischer Sicht fehlt dem viel diskutierten „Zukunftspapier“ der entscheidende Innovationsimpuls. Fachleute bemängeln die vorsichtige Sprache und das Ausweichen vor tiefgreifenden Strukturreformen.

Parallel dazu steht das Projekt der elektronischen Patientenakte erneut auf der politischen Agenda. Der nächste Startschuss für die ePA wirkt wie ein Déjà-vu und ruft Erinnerungen an mehrfach verschobene Fristen wach. Noch immer fehlt es an einer digitalen Gesamtstrategie, die Ärztinnen, Apotheken und Patienten wirklich einbindet und zugleich die föderale Fragmentierung überwindet. Der technische Rahmen ist oft bereit, doch der politische Wille zur konsequenten Umsetzung bleibt vage.

Die neue Ministerin wird sich daran messen lassen müssen, ob sie strukturelle Reformen wagt oder lediglich kommunikative Zeichen setzt. Ohne verbindliche finanzielle Perspektiven für Apotheken und eine stringente Digitalisierungspolitik droht auch diese Amtszeit ein weiterer Abschnitt verwalteter Stagnation zu werden.

Die Berufung von Nina Warken zur Bundesgesundheitsministerin wird in der Apothekenlandschaft mit vorsichtiger Hoffnung aufgenommen. Ihre kommunikative Stärke ist unbestritten und unterscheidet sie bereits in Tonlage und Auftreten von ihrem Vorgänger. Doch Kommunikation allein ersetzt keine politische Entschlossenheit. Die entscheidende Frage lautet, ob Warken bereit ist, auch strukturell Verantwortung zu übernehmen. Denn die Herausforderungen liegen offen auf dem Tisch: Die Unterfinanzierung des Apothekenwesens, die schleppende Digitalisierung und die politisch ungelöste Frage, welche Versorgung der Staat langfristig finanzieren will.

Der Blick auf die ABDA zeigt eine Organisation im Übergang. Der frische Ton aus der Führungsebene ist zu begrüßen, doch der Strukturwandel darf nicht an interner Harmonie enden. Es braucht eine klare Prioritätensetzung, die sich nicht im Moderieren von Zielkonflikten erschöpft. Der Apothekenmarkt steht unter Druck, die betriebswirtschaftliche Realität hat viele Betriebe längst an die Grenzen geführt. Hier genügt kein Dialogversprechen, sondern es braucht regulatorische Klarheit und ökonomische Planungssicherheit.

Ökonomen haben zu Recht darauf hingewiesen, dass das vielzitierte „Zukunftspapier“ die Probleme benennt, ohne sie konsequent zu adressieren. Es fehlt an disruptiven Ideen, an der Bereitschaft, nicht nur zu reformieren, sondern auch loszulassen. Der politische Mut, überregionale Versorgungsmodelle, flexiblere Strukturen und alternative Vergütungssysteme zu denken, ist bislang kaum erkennbar. Dasselbe gilt für die Digitalisierung, deren ewiger Startmodus den Eindruck zementiert, dass politisches Symbolhandeln an die Stelle strategischer Steuerung tritt.

Die Verantwortung liegt nicht allein bei einer Ministerin, aber ihr Umgang mit dem Fixum, mit der digitalen Umsetzung und mit der Unterstützung der berufsständischen Selbstverwaltung wird zum Gradmesser einer echten Apothekenpolitik. Es ist Zeit, die Verwaltung der Mängel durch die Gestaltung eines funktionierenden Systems abzulösen.

 

Rechtsextreme Parteien dürfen kein Geld vom Staat erhalten

Der Ruf nach einem Stopp der staatlichen Finanzierung rechtsextremer Parteien wird in Deutschland immer lauter. Angesichts wachsender Wahlerfolge verfassungsfeindlicher Gruppierungen fordern Politiker und zivilgesellschaftliche Organisationen ein Ende der automatischen Mittelzuweisungen aus Steuergeldern. Hintergrund ist die grundgesetzlich garantierte Parteienfinanzierung, die bislang auch extremistischen Organisationen zugutekommt, sofern sie nicht durch das Bundesverfassungsgericht verboten wurden.

In der aktuellen Debatte steht vor allem die AfD im Fokus. Obwohl das Bundesamt für Verfassungsschutz Teile der Partei als gesichert rechtsextrem einstuft, erhält sie weiterhin umfangreiche finanzielle Mittel aus öffentlichen Kassen. Kritik kommt nicht nur aus dem politischen Lager der Mitte, sondern zunehmend auch von Juristen, Wissenschaftlern und Bürgerrechtlern, die den Widerspruch zwischen demokratischem Selbstschutz und verfassungsrechtlicher Gleichbehandlung monieren.

Das Grundgesetz verpflichtet den Staat zur Förderung der politischen Willensbildung. Gleichzeitig schützt es die freiheitlich-demokratische Grundordnung vor Angriffen. Dieser Zielkonflikt ist nicht neu, gewinnt jedoch angesichts der aktuellen gesellschaftlichen Polarisierung und der Strategien rechtsextremer Netzwerke neue Brisanz. Die Forderung nach einem Finanzierungsstopp ist dabei keine abstrakte Debatte, sondern eine unmittelbare Konsequenz der Beobachtung, dass öffentliche Gelder zur Stärkung demokratiefeindlicher Strukturen beitragen können.

Rechtlich wäre eine Änderung der bestehenden Regelungen nur über eine Gesetzesreform möglich, die die staatliche Parteienfinanzierung an klare verfassungsrechtliche Loyalitätskriterien bindet. Ein solches Vorhaben würde jedoch erhebliche verfassungsrechtliche Hürden und politischen Widerstand auslösen. Trotzdem mehren sich die Stimmen, die auf einen konsequenten Umgang mit jenen drängen, die unter dem Schutz der Demokratie gegen eben diese agitieren.

Die Diskussion um eine Neuausrichtung der Parteienfinanzierung steht exemplarisch für die größere Frage, wie eine offene Gesellschaft sich wirksam gegen ihre Zerstörung verteidigen kann. Während das Verbot extremistischer Parteien ein hohes juristisches Niveau erfordert, könnte eine präzisere Bindung staatlicher Mittel an die freiheitliche Grundordnung ein effektiveres Signal senden. Die Demokratie, so der Tenor vieler Debattenbeiträge, darf sich nicht durch ihre eigene Toleranz demontieren lassen.

Die staatliche Finanzierung politischer Parteien ist Ausdruck eines offenen demokratischen Systems. Sie soll Pluralität sichern und die politische Willensbildung unabhängig von vermögenden Interessengruppen ermöglichen. Doch was geschieht, wenn genau jene Parteien öffentliche Mittel erhalten, die die freiheitliche Grundordnung aktiv bekämpfen oder systematisch delegitimieren? Diese Frage ist nicht nur rechtstechnischer, sondern zutiefst politischer Natur.

Das aktuelle Modell der Parteienfinanzierung geht von einem neutralen Wettbewerb der Ideen aus. Es berücksichtigt jedoch zu wenig, dass einige Akteure nicht im Rahmen der demokratischen Spielregeln agieren, sondern diese gezielt unterlaufen. Die Debatte über die AfD zeigt exemplarisch, wie dieser Mechanismus an seine Grenzen stößt. Wenn ein großer Teil der Partei durch den Verfassungsschutz als rechtsextrem eingestuft wird, ist es legitim zu fragen, ob staatliche Finanzierung in einem solchen Fall nicht zum Erhalt antidemokratischer Strukturen beiträgt.

Die Politik hat sich lange auf die Logik des Parteienprivilegs verlassen. Doch die Realität hat sich gewandelt. Verfassungsfeinde nutzen gezielt die Freiräume der Demokratie, um diese von innen zu destabilisieren. Dass dies auch mit staatlicher Unterstützung geschieht, ist ein Skandal mit Ansage. Die Verantwortung liegt nun bei den Gesetzgebern, die politischen Spielregeln neu zu justieren, ohne dabei das Prinzip der Gleichbehandlung zu opfern.

Notwendig wäre eine Reform, die staatliche Mittel an eine nachweisbare verfassungsrechtliche Integrität bindet. Diese müsste juristisch klar definiert, politisch durchsetzbar und institutionell überprüfbar sein. Eine solche Schwelle würde die Demokratie nicht schwächen, sondern schützen. Wer die freiheitliche Ordnung mit Füßen tritt, darf nicht länger von ihr profitieren.

Die demokratische Selbstverteidigung verlangt Klarheit im Umgang mit politischen Akteuren, die ihre Feindschaft gegenüber der offenen Gesellschaft zum Programm gemacht haben. Dabei geht es nicht um Meinungsvielfalt, sondern um den Schutz eines Systems, das diese Vielfalt erst möglich macht. Ein entschlossenes Signal der politischen Klasse wäre überfällig.

 

AfD im Aufwind: Risiken für Demokratie und gesellschaftlichen Zusammenhalt

Angesichts stetig steigender Umfragewerte der Alternative für Deutschland (AfD) rückt eine mögliche Regierungsbeteiligung der rechtspopulistischen Partei in greifbare Nähe. In mehreren ostdeutschen Bundesländern liegt die AfD bereits auf Platz eins oder zwei der politischen Kräfteverhältnisse. Während die Parteispitze den Machtanspruch offen artikuliert, wächst bundesweit die Sorge vor einem politischen Kurswechsel, der zentrale demokratische Prinzipien infrage stellen könnte. Politikwissenschaftler, Verfassungsschützer und zivilgesellschaftliche Organisationen warnen eindringlich vor den Folgen eines solchen Umbruchs.

Das Bundesamt für Verfassungsschutz stuft Teile der Partei als rechtsextremen Verdachtsfall ein. Besonders brisant ist die Lage in Thüringen, wo der dortige AfD-Landesverband unter Björn Höcke als gesichert rechtsextrem gilt. Die programmatische Ausrichtung der Partei ist geprägt von einer nationalistischen Rhetorik, pauschaler Ablehnung von Migration, EU-Feindlichkeit und Angriffen auf demokratische Institutionen. Eine Regierungsbeteiligung könnte diesen Positionen nicht nur zusätzliche Sichtbarkeit verschaffen, sondern ihnen auch legislativen Einfluss verleihen – mit unkalkulierbaren Folgen für den Rechtsstaat.

Im politischen Diskurs zeigt sich bereits eine Verschiebung. Begriffe und Narrative, die früher dem rechten Rand vorbehalten waren, finden zunehmend Eingang in Debatten auf Landes- und Bundesebene. Beobachter sprechen von einer schleichenden Normalisierung radikaler Positionen. Die Reaktion anderer Parteien auf diesen Trend ist uneinheitlich: Während einige auf klare Abgrenzung setzen, zeigen sich in manchen Regionen erste Annäherungsversuche – oft mit dem Argument des Wählerwillens oder kommunaler Sachzwänge.

Doch die Erfahrung zeigt, dass demokratische Institutionen nicht immun sind gegen gezielte Unterwanderung. Der politische Gestaltungsanspruch autoritärer Kräfte zielt nicht auf Kompromisse, sondern auf Dominanz. Wo AfD-Funktionäre bereits in kommunalen Gremien wirken, berichten lokale Vertreter von einer Verrohung des Umgangstons und einem gezielten Infragestellen demokratischer Spielregeln. Gleichzeitig wachsen gesellschaftliche Spannungen, befeuert durch Polarisierung, gezielte Desinformation und eine verbreitete Politikverdrossenheit.

Ein strukturelles Problem liegt in der unzureichenden politischen Bildung, besonders in strukturschwachen Regionen. Studien belegen, dass dort häufig grundlegende Kenntnisse über demokratische Prozesse fehlen. Dieses Defizit erleichtert es populistischen Akteuren, mit einfachen Botschaften und emotionalisierter Sprache Zustimmung zu gewinnen. Die Gefahr: Eine wachsende Zahl an Bürgern verliert den Zugang zu faktenbasierten Diskursen und damit das Vertrauen in das bestehende System.

Verantwortungsträger in Politik und Gesellschaft sind nun gefordert, klare Grenzen zu ziehen. Eine Abkehr vom demokratischen Konsens darf nicht durch taktisches Kalkül relativiert werden. Notwendig sind eine Stärkung der politischen Bildung, der Schutz unabhängiger Medien sowie ein konsequentes Einstehen für die Prinzipien der freiheitlich-demokratischen Grundordnung – gerade dann, wenn diese unter Druck geraten. Denn die Geschichte lehrt, dass der demokratische Abstieg meist nicht mit einem Paukenschlag beginnt, sondern mit dem schrittweisen Nachgeben.

Die Aussicht auf eine Regierungsbeteiligung der AfD ist mehr als ein politisches Rechenspiel – sie ist ein Warnsignal. Wer glaubt, extremistische Kräfte ließen sich durch parlamentarische Einbindung zähmen, unterliegt einem gefährlichen Irrtum. Die AfD hat nicht das Ziel, sich in das demokratische System einzufügen, sondern es grundlegend zu verändern – von innen heraus, mit legalen Mitteln, aber autoritärer Agenda.

Es ist bezeichnend, dass ausgerechnet in Zeiten gesellschaftlicher Verunsicherung radikale Positionen an Zustimmung gewinnen. Doch Unsicherheit darf keine Ausrede sein, demokratische Standards preiszugeben. Der Verweis auf Mehrheiten ersetzt nicht das Verantwortungsbewusstsein gegenüber den Grundlagen des Gemeinwesens. Wer heute Schwellen senkt, wird morgen feststellen, dass es keine Schwellen mehr gibt – weder rechtlich noch moralisch.

Die Verteidigung der Demokratie ist keine Frage parteipolitischer Präferenzen, sondern eine Haltung. Sie verlangt Widerspruch, wo Verächtlichmachung zur Methode wird, und Standhaftigkeit, wo die Angst vor Stimmenverlust zur Versuchung der Anbiederung führt. Eine Gesellschaft, die Freiheit und Recht bewahren will, muss erkennen: Nicht jede Stimme, die laut ist, stärkt das Gemeinwohl. Manchmal ist es gerade das klare Nein, das die Demokratie schützt.

 

Trump zielt auf Kontrolle statt auf politische Teilhabe

Hundert Tage nach Beginn seiner erneuten politischen Offensive steht Donald Trump im Zentrum einer tiefgreifenden Debatte über die Stabilität der US-amerikanischen Demokratie. Inmitten juristischer Verfahren, parteiinterner Machtverschiebungen und öffentlicher Polarisierung schärft der ehemalige Präsident sein Profil als Gegenmodell zum bestehenden System. Dabei ist nicht allein sein politischer Stil bemerkenswert, sondern die strategische Zielrichtung seiner Kommunikation. Trump spricht nicht mehr zur Mitte, sondern zu einer Bewegung, die in ihm eine Art Gegenregierung sieht. Der Versuch, Legitimität über Mobilisierung statt über Institutionen zu gewinnen, prägt seinen Kurs.

Die Angriffe auf Gerichte, Wahlbehörden und Medien sind nicht punktuelle Ausbrüche, sondern ein kalkulierter Versuch, Vertrauen in zentrale Säulen des demokratischen Systems zu zerstören. Wer Wahlergebnisse systematisch anzweifelt und Richter als Feinde darstellt, legt die Fundamente eines autoritären Klimas. Die ersten hundert Tage dieser Phase zeigen, wie Trump nicht nur den öffentlichen Diskurs verschiebt, sondern auch die republikanische Partei weiter radikalisiert. Innerparteiliche Gegner werden ausgegrenzt, Loyalität wird zur Voraussetzung politischer Karriere. Das Parteiensystem verliert seine Funktion als demokratischer Vermittlungsmechanismus.

Zugleich formt sich eine neue Form des Wahlkampfs, in dem juristische Verfahren nicht als Bedrohung, sondern als politisches Kapital inszeniert werden. Trump nutzt seine Anklagen, um ein Bild der Verfolgung zu zeichnen, das seine Anhänger in ihrer Systemkritik bestärkt. Dieses Narrativ funktioniert nicht trotz der Rechtsbrüche, sondern wegen ihrer politischen Inszenierung. In einer zunehmend fragmentierten Medienlandschaft entfalten solche Bilder eine eigenständige Dynamik, die sich institutioneller Kontrolle entzieht.

In diesem Kontext erscheint Trumps politische Wiederkehr nicht als Rückfall in bekannte Muster, sondern als Weiterentwicklung eines autoritären Projekts. Die Verschiebung demokratischer Normalität erfolgt dabei weniger durch offene Gewalt als durch systemische Erosion. Die Vorstellung, dass Wahlen allein Demokratie garantieren, wird durch Trumps Taktik infrage gestellt. Wenn die Ergebnisse nicht mehr akzeptiert werden, verliert der Prozess seine Verbindlichkeit. Die Vereinigten Staaten erleben derzeit eine demokratische Stressprobe, deren Ausgang auch die Stabilität anderer westlicher Demokratien beeinflussen könnte.

Donald Trumps erneuter Aufstieg in der US-amerikanischen Politik offenbart eine strukturelle Verschiebung, die weit über individuelle Fehltritte hinausgeht. Was sich in den ersten hundert Tagen seiner neuen politischen Phase abzeichnet, ist eine gezielte Strategie der demokratischen Demontage. Dabei steht nicht mehr die Frage im Raum, ob Trump sich im Ton vergreift oder institutionelle Grenzen missachtet. Viel entscheidender ist, dass sein gesamtes politisches Projekt auf der Aushöhlung eben jener Grenzen basiert. Der Konflikt mit Gerichten, Behörden und Medien wird nicht vermieden, sondern systematisch gesucht, um ein Feindbild zu etablieren, das seine Anhängerschaft mobilisiert und den politischen Diskurs verschiebt.

Diese Entwicklung ist nicht allein Trump zuzuschreiben. Sie verweist auf ein tiefer liegendes demokratisches Problem, nämlich die Erosion von Vertrauen und das Versagen politischer Eliten, institutionelle Stabilität aktiv zu verteidigen. Die republikanische Partei spielt dabei eine zentrale Rolle. Statt sich von autoritären Tendenzen zu distanzieren, hat sie sich weitgehend dem Trumpismus unterworfen. Die daraus resultierende Dynamik ist keine innerparteiliche Auseinandersetzung mehr, sondern ein Risiko für die demokratische Ordnung. Wenn der politische Wettbewerb nicht mehr durch Regeln, sondern durch Loyalität zur Person bestimmt wird, verliert das System seine Legitimität.

Auch die Rolle der Medien verdient kritische Reflexion. Die Faszination für Provokation und Skandalisierung hat dazu beigetragen, dass Trumps Strategie der Eskalation Aufmerksamkeit in politisches Kapital verwandeln konnte. Eine funktionierende Demokratie erfordert jedoch mehr als mediale Reichweite. Sie lebt vom Prinzip der Verantwortlichkeit, das durch Trumps gezielte Delegitimierung demokratischer Institutionen massiv untergraben wird. Diese Entwicklung darf nicht mit der Formel der Polarisierung verharmlost werden. Es handelt sich um eine fundamentale Bedrohung für die demokratische Kultur, die keine parteipolitische Neutralität duldet, sondern klare Grenzen braucht.

Der Fall Trump zeigt, dass Demokratie nicht an der Wahlurne endet, sondern dort erst beginnt. Wer sie verteidigen will, muss bereit sein, autoritäre Tendenzen als solche zu benennen und ihnen nicht mit taktischem Schweigen zu begegnen. Die kommenden Monate werden nicht nur über die politische Zukunft der USA entscheiden, sondern auch darüber, ob demokratische Institutionen in der Lage sind, sich gegen gezielte Zersetzung zu behaupten. Es ist die vielleicht größte Bewährungsprobe der westlichen Demokratien seit Jahrzehnten.

 

Neue Apotheke startet in Cham mit beeindruckender Geschwindigkeit

In der oberpfälzischen Kreisstadt Cham hat im April eine neue Apotheke eröffnet, deren Fertigstellung ungewöhnlich schnell vonstattenging. Die sogenannte Neue Apotheke wurde innerhalb von nur 14 Tagen aus dem Rohbau heraus aufgebaut und konnte bereits vor dem ursprünglich vorgesehenen Termin ihren Betrieb aufnehmen. Möglich wurde dieser rasante Start durch ein funktionierendes Zusammenspiel aus präziser Planung, hoher Einsatzbereitschaft und einem eingespielten Team von acht Mitarbeitenden.

Der logistische Kraftakt umfasste den Aufbau eines kompletten Warenlagers, die technische Ausstattung sowie die Vorbereitung auf den Apothekenbetrieb im Alltag. Trotz der ambitionierten Zeitvorgabe verlief die Umsetzung ohne größere Verzögerungen. Auch der rechtliche Rahmen wurde in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden eingehalten, sodass die neue Betriebsstätte mit Genehmigung und Ausstattung planmäßig und sicher an den Start gehen konnte.

Die Wahl des Standorts in Cham galt im Vorfeld als strategische Entscheidung. Die Apotheke liegt gut sichtbar in einem Bereich mit hoher Kundenfrequenz. Diese Lage wird von den Verantwortlichen als entscheidend für die wirtschaftliche Tragfähigkeit des Projekts angesehen. Gerade in ländlich geprägten Regionen wie der Oberpfalz kann die geografische Positionierung einer Apotheke über ihren langfristigen Erfolg oder Misserfolg mitentscheiden.

Die Inhaberin oder der Inhaber hat sich bewusst für einen zügigen Aufbau entschieden, um der Bevölkerung frühzeitig pharmazeutische Versorgung bieten zu können. In Zeiten einer angespannten Apothekenlandschaft mit Lieferengpässen, Fachkräftemangel und politischen Unsicherheiten wirkt eine solche Eröffnung wie ein seltenes positives Signal.

Die Neue Apotheke in Cham steht somit nicht nur für einen gelungenen Projektstart, sondern auch für den Versuch, dem Rückzug von Apotheken in der Fläche entschlossen entgegenzutreten. Mit ihrem frühzeitigen Start sendet sie eine Botschaft an die Branche: Mit guter Planung und entschlossener Umsetzung lassen sich auch in schwierigen Zeiten neue Versorgungsangebote schaffen.

Die Eröffnung einer neuen Apotheke in nur zwei Wochen aus dem Rohbau heraus ist mehr als ein logistisches Kunststück. Sie ist ein Signal dafür, dass im deutschen Apothekenwesen trotz aller strukturellen Krisen noch Bewegung möglich ist. Während bundesweit Apotheken schließen oder in ihren Dienstleistungen zurückgefahren werden, setzt Cham auf Aufbruch – und das mit bemerkenswerter Konsequenz. Die vorzeitige Inbetriebnahme spricht für Planungssicherheit, Führungsstärke und ein Team, das an einem Strang zieht. Genau diese Eigenschaften fehlen vielerorts im politisch-regulatorischen Umfeld, in dem Apotheken aktuell agieren müssen.

Die politischen Rahmenbedingungen lassen immer weniger Raum für Expansion oder Gründermut. Dennoch gelingt hier ein Projekt, das Mut zur Verantwortung mit effizienter Umsetzung vereint. Dass ein funktionierendes Team innerhalb von zwei Wochen eine betriebsbereite Apotheke schafft, ist nicht bloß eine organisatorische Leistung, sondern Ausdruck einer Grundhaltung, die dem Rückzug der flächendeckenden Versorgung entgegengesetzt ist.

Besonders bedeutsam ist die Standortwahl. In strukturschwachen Regionen entscheidet oft die Lage über das Überleben einer Apotheke. Die wirtschaftliche Grundlage wird zunehmend durch Verkehrsströme, demografische Entwicklungen und ärztliche Präsenz determiniert. Dass hier mit Weitblick und Standortintelligenz gearbeitet wurde, ist kein Zufall, sondern strategisch zwingend.

Verantwortungsträger in Politik und Standesvertretung wären gut beraten, diese Einzelinitiative nicht nur zu würdigen, sondern als Blaupause für eine neue Versorgungsstrategie zu analysieren. Die Relevanz regionaler Präsenzapotheken lässt sich nicht durch Reallabore oder digitale Parallelstrukturen ersetzen. Wo Mut zur Entscheidung und operative Klarheit zusammentreffen, entstehen reale Versorgungslösungen – und nicht bloß Papierkonzepte.

Die Neue Apotheke in Cham steht beispielhaft für das, was vielerorts fehlt: Initiative, die nicht auf politische Signale wartet, sondern mit professioneller Planung und menschlichem Engagement Realität schafft. Gerade in Zeiten struktureller Verunsicherung sind solche Projekte nicht nur willkommen, sondern dringend notwendig.

 

Nina Warken bringt frischen Blick in die Gesundheitspolitik

Die CDU-Politikerin Nina Warken soll neue Bundesgesundheitsministerin werden und damit auf Karl Lauterbach folgen. Die Entscheidung kommt überraschend, da Warken bislang weder durch fachpolitische Beiträge im Gesundheitswesen noch durch besondere mediale Präsenz in diesem Bereich aufgefallen war. Dennoch wird ihr Amtsantritt von vielen Beobachtern und Akteuren im Gesundheitswesen mit vorsichtigem Optimismus begleitet. Als Parlamentarische Geschäftsführerin der CDU-Landesgruppe Baden-Württemberg war sie zuletzt vor allem in parteiinternen und organisatorischen Fragen aktiv. Fachlich stammt sie aus dem juristischen Bereich und war bereits seit 2013 Mitglied des Deutschen Bundestages.

In ihrem Wahlkreis setzte sie sich wiederholt mit der Versorgung im ländlichen Raum auseinander. Dabei kam sie auch mit Apothekenthemen in Berührung. Persönliche Gespräche mit Apothekerinnen und Apothekern, unter anderem in Walldürn im Neckar-Odenwald-Kreis, führten dazu, dass sie sich öffentlich für die Apotheken als tragende Säule in der Versorgung aussprach. Sie thematisierte dabei auch Probleme wie überbordende Bürokratie, Fachkräftemangel und steigende Kosten. Ihre Nähe zur Basis der Gesundheitsversorgung wird nun von Vertreterinnen und Vertretern der Apotheken als Chance verstanden, einen neuen Dialog zu etablieren.

Der designierte Parlamentarische Staatssekretär Tino Sorge soll Warken künftig im Ministerium unterstützen. Sorge gilt als erfahren und war mehrere Jahre gesundheitspolitischer Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion. Mit seinem angekündigten Fokus auf Kommunikation und Dialog mit den Leistungserbringern setzt er ein bewusstes Signal gegen den Konfrontationskurs seines Vorgängers. In der Apothekenlandschaft und bei anderen Akteuren wird das als positives Zeichen gewertet, denn der Austausch zwischen Ministerium und Berufsgruppen war zuletzt auf einem Tiefpunkt angekommen.

Auch aus der ABDA kommt Zustimmung. Präsident Thomas Preis spricht von einer großen Chance, das Gesundheitssystem patientenorientiert weiterzuentwickeln. Die Erwartungen sind klar: Es geht um weniger Bürokratie, bessere Rahmenbedingungen und eine praxisnahe Reformpolitik. Angesichts der Belastung vieler Akteure im Gesundheitswesen und der strukturellen Defizite bei Digitalisierung, Finanzierung und Versorgungsgerechtigkeit stehen schwierige Aufgaben bevor. Die neue Ministerin wird sich daran messen lassen müssen, ob sie mit dem Rückhalt ihrer Partei und der Unterstützung aus dem Haus zukunftsfähige Impulse setzen kann.

Karl Lauterbach erklärte, er stehe seiner Nachfolgerin für eine geordnete Übergabe zur Verfügung und verwies zugleich auf fertige Gesetze, die nun umgesetzt werden müssten. In vielen Teilen des Gesundheitswesens wird jedoch gefordert, diese Gesetze nochmals zu überprüfen und gegebenenfalls zu überarbeiten. Die Kritik an Lauterbachs Amtszeit war zuletzt vor allem im Apothekenbereich laut geworden, wo zahlreiche Maßnahmen als praxisfern und belastend empfunden wurden. Vor diesem Hintergrund ist der personelle Wechsel im Bundesgesundheitsministerium mehr als ein politischer Routinevorgang. Er markiert einen möglichen Wendepunkt in einer festgefahrenen gesundheitspolitischen Debatte.

Mit der Nominierung von Nina Warken zur neuen Bundesgesundheitsministerin beginnt eine Phase der politischen Neujustierung im wohl krisenanfälligsten Ressort der Bundesregierung. Dass eine bisher fachfremde Juristin dieses Amt übernimmt, erscheint auf den ersten Blick riskant. Doch gerade diese biografische Unbelastetheit birgt eine seltene Chance. Sie erlaubt einen unverstellten Blick auf ein System, das sich in den vergangenen Jahren immer weiter von den Realitäten seiner Akteure entfernt hat. Die gesundheitspolitische Bilanz der vergangenen Legislaturperiode war geprägt von Zentralisierungstendenzen, praxisferner Bürokratie und einem zunehmend technokratischen Stil, der elementare Fragen der Versorgung an die Peripherie gedrängt hat.

Der Amtswechsel steht deshalb weniger für ein personelles als vielmehr für ein strukturelles Korrektiv. Warken muss nun beweisen, dass sie den versprochenen Dialog mit den Leistungserbringern nicht nur als rhetorisches Mittel versteht, sondern als politisches Handlungsprinzip. Die Tatsache, dass sie in ihrem Wahlkreis bereits Erfahrungen mit den Herausforderungen ländlicher Gesundheitsversorgung gesammelt hat, kann dafür ein Ansatzpunkt sein. Entscheidend wird jedoch sein, ob es gelingt, diese punktuelle Nähe zu einem systemischen Verständnis auszubauen, das die unterschiedlichen Realitäten in der Fläche, in der Pflege, in den Apotheken und bei den Versicherten tatsächlich zusammenführt.

Der designierte Staatssekretär Tino Sorge kann dabei eine Schlüsselfunktion einnehmen. Seine gesundheitspolitische Erfahrung und sein erklärter Wille zur Kommunikation könnten helfen, die Blockaden zwischen Politik und Berufsgruppen zu überwinden. Ein solcher Dialog ist überfällig. Die Versorgungskrise in den Apotheken, der Reformstau in der Pflege und die strukturelle Unterfinanzierung des Systems lassen sich nur mit den Betroffenen selbst lösen, nicht gegen sie. Dass ausgerechnet ein Rückzug aus der fachpolitischen Engführung neue Lösungsräume eröffnet, ist eine bittere Pointe dieser Entwicklung. Doch sie verweist auf ein Kernproblem deutscher Gesundheitspolitik: die Abkopplung von Entscheidungsprozessen und Lebensrealitäten.

Der Rückblick auf Lauterbachs Amtszeit sollte dabei nicht zur Abrechnung verkommen, sondern als Mahnung verstanden werden. Fachkompetenz ist kein Garant für politische Sensibilität. Und politische Sensibilität beginnt mit Zuhören. Warken hat die Chance, mit einem Stilwechsel zu punkten, den ihr Vorgänger bewusst vermieden hat. Ob daraus echter Fortschritt entsteht, hängt nun weniger von ihrer Herkunft als von ihrer Haltung ab. Das Gesundheitswesen wartet auf Führung, aber es verlangt nach Verständigung. Beides ist jetzt möglich.

 

Wann das höhere Fixum für Apotheken wirksam werden kann

Die Zustimmung der SPD-Mitglieder zum Koalitionsvertrag der Ampelkoalition hat einen weiteren formalen Schritt zur Umsetzung politischer Vorhaben abgeschlossen. Darunter befindet sich auch die geplante Erhöhung des Fixums für Apotheken auf 9,50 Euro pro abgegebenem verschreibungspflichtigen Arzneimittel. Doch trotz der politischen Einigung bleibt unklar, wann und ob diese Vergütungserhöhung tatsächlich gesetzlich verankert wird. Der Koalitionsvertrag enthält die Ankündigung, doch rechtliche Bindung entsteht erst durch ein formales Gesetzgebungsverfahren.

Bislang liegt weder ein konkreter Gesetzentwurf vor noch ist eine parlamentarische Befassung terminiert. In der Praxis bedeutet dies, dass Apotheken weiterhin mit dem bisherigen Fixbetrag kalkulieren müssen, obwohl steigende Kosten und wachsende Anforderungen an die Versorgung längst eine strukturelle Anpassung nahelegen. Die politische Zustimmung bleibt somit eine Absichtserklärung, deren Umsetzung von mehreren Faktoren abhängt. Besonders gravierend wirkt sich der sogenannte Finanzierungsvorbehalt aus, der in sämtlichen haushaltswirksamen Projekten der Bundesregierung festgeschrieben ist.

Dieser Vorbehalt eröffnet dem Finanzministerium die Möglichkeit, einzelne Maßnahmen zurückzustellen, wenn deren Finanzierung nicht als gesichert gilt. In Anbetracht der aktuellen Haushaltslage und des politischen Drucks zur Konsolidierung öffentlicher Ausgaben erscheint es daher keineswegs gesichert, dass die Erhöhung des Apothekenfixums wie vorgesehen realisiert wird. Zudem ist offen, ob die angedachte Anhebung als dauerhafte Lösung oder lediglich als temporäre Maßnahme verstanden werden soll.

Fachverbände und Kammern hatten die geplante Erhöhung begrüßt, fordern jedoch zugleich eine grundsätzliche Reform der Apothekenvergütung. Insbesondere der fehlende Inflationsausgleich und die unzureichende Berücksichtigung zusätzlicher Leistungen wie pharmazeutische Dienstleistungen sorgen für zunehmenden wirtschaftlichen Druck im Apothekenbetrieb. Auch aus Sicht der Versorgungssicherheit stellt sich die Frage, ob politische Absichtserklärungen ohne zeitnahe Umsetzung geeignet sind, die Attraktivität des Berufsstands zu sichern.

Solange kein konkreter Gesetzesbeschluss vorliegt, bleibt die versprochene Anhebung ein unsicherer Posten. Für Apothekenbetreiber bedeutet dies weiterhin Planungsunsicherheit und wirtschaftliches Risiko. Die Tatsache, dass die politische Einigung mit einem Finanzierungsvorbehalt verknüpft ist, relativiert ihre Bedeutung. Ob aus der Ankündigung ein belastbarer Rechtsanspruch wird, bleibt fraglich.

Die Fixum-Erhöhung auf 9,50 Euro ist ein Paradebeispiel für die Diskrepanz zwischen politischer Ankündigung und gesetzlicher Realität. Was als Teil eines Koalitionsvertrags den Eindruck von Verlässlichkeit erweckt, entpuppt sich bei näherem Hinsehen als Vorhaben mit eingebautem Vorbehalt. Der Finanzierungsvorbehalt wirkt wie eine Absicherung gegen die eigene Zusage, mit der sich politische Akteure Handlungsspielraum bewahren, ohne die Verantwortung für deren Folgen zu übernehmen.

Gerade in der Arzneimittelversorgung, die zunehmend unter wirtschaftlichem Druck steht, hat diese Unklarheit weitreichende Folgen. Apotheken, die ohnehin mit hohen Fixkosten, Lieferengpässen und wachsendem Beratungsaufwand konfrontiert sind, brauchen keine symbolischen Versprechen, sondern verlässliche gesetzliche Grundlagen. Die Verzögerung der Umsetzung verschärft ein ohnehin angespanntes Klima, in dem sich viele Apothekenleiter bereits mit Fragen der Existenzsicherung beschäftigen müssen.

Die Verantwortung für diese Situation liegt nicht allein bei der Ampelkoalition, sondern ist Ausdruck eines politischen Grundproblems: Gesundheitsversorgung wird häufig unter fiskalischen Vorbehalten diskutiert, nicht als strategisches Element gesellschaftlicher Daseinsvorsorge verstanden. Die strukturelle Unterfinanzierung im Apothekenwesen ist kein neues Phänomen, sie wird jedoch durch jedes zögerliche Reformversprechen neu zementiert.

Besonders kritisch ist, dass die politische Kommunikation den Eindruck erweckt, als sei die Erhöhung bereits beschlossen. In Wahrheit existiert kein Gesetz, kein Datum, keine Planungssicherheit. Diese Diskrepanz zwischen Erwartung und Realität untergräbt das Vertrauen in politische Prozesse. Wer Versorgung sichern will, muss verbindlich handeln. Die Apotheke als letzte niedrigschwellige Versorgungsinstanz verdient eine klare Antwort auf die Frage, wann die angekündigte Erhöhung mehr sein wird als ein Satz im Koalitionspapier.

 

Hartmann erkennt neuen Kurs der Abda als Chance für Reformen

Stefan Hartmann, langjähriger Apothekeninhaber und Vorsitzender des Bundesverbands deutscher Apothekenkooperationen, zählt zu den bekanntesten standespolitischen Stimmen in der Apothekerschaft. Über Jahre hinweg hatte er die ABDA wiederholt öffentlich kritisiert, häufig mit Verweis auf verkrustete Strukturen und ein veraltetes Selbstverständnis der Berufsvertretung. Inzwischen hat sich seine Haltung deutlich verändert. In einem Gespräch äußert Hartmann sich anerkennend über die neue Führung der ABDA und erkennt in deren Kurs einen Aufbruch, der seiner Ansicht nach lange überfällig war.

Besonders die Nachwuchsorganisation Abyou hebt Hartmann als Motor dieses Wandels hervor. Die junge Generation von Apothekerinnen und Apothekern bringe ein anderes Selbstverständnis mit, sei dialogoffener und pragmatischer im Umgang mit Herausforderungen. Während frühere Führungspersonen der ABDA Reformideen eher blockiert hätten, sehe er nun eine Bereitschaft, sich mit neuen Modellen auseinanderzusetzen. Das sogenannte Zukunftspapier der ABDA wertet Hartmann als ersten sichtbaren Beleg dieser Kurskorrektur. Zwar sei das Papier aus seiner Sicht noch nicht ambitioniert genug, doch bereits die Tatsache, dass es existiert, wäre vor wenigen Jahren kaum denkbar gewesen.

Hartmann macht zugleich deutlich, dass er die Modernisierung des Apothekenwesens nicht nur als Option, sondern als Notwendigkeit betrachtet. Er fordert eine Entbürokratisierung der Betriebsabläufe, eine stärkere Spezialisierung von Apotheken sowie eine Ausweitung pharmazeutischer Dienstleistungen. Dabei müsse sich die ABDA aus der Rolle einer reaktiven Verwaltungseinheit lösen und eigene Impulse in politische Debatten einbringen. Für Hartmann gehören dazu auch heikle Themen wie die mögliche Etablierung von Apotheken-GmbHs oder die konsequente Begrenzung des Versandhandels mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln durch klare Auflagen.

Deutliche Zustimmung findet bei ihm die neue Kommunikationsstrategie der ABDA. Die Nutzung sozialer Medien, eine offenere Sprache und der sichtbare Wille zum Dialog mit der Basis würden die Standesvertretung glaubwürdiger und präsenter machen. Auch mit Blick auf die politische Landschaft bleibt Hartmann realistisch. Er setzt auf konkrete Ansprechpartner in der Regierungskoalition, denen er eine sachkundige Sicht auf die Probleme der Apotheken zutraut. Zugleich betont er, dass die ABDA nur dann wirkungsvoll agieren könne, wenn sie nicht in innerverbandlichen Machtspielen verharre, sondern gemeinsam mit Fachverbänden an politischen Lösungen arbeite.

Für Hartmann ist die Rolle der ABDA zentral, wenn es darum geht, den Berufsstand zukunftsfähig zu machen. Ob der aktuelle Kurs langfristig trägt, bleibt für ihn offen. Klar ist für ihn jedoch, dass sich der Berufsstand in einer Transformationsphase befindet, die nicht mehr rückgängig zu machen ist.

Die Apothekerschaft steht an einem Wendepunkt, und es ist bezeichnend, dass ausgerechnet ein langjähriger Kritiker wie Stefan Hartmann diesen Wandel nicht nur erkennt, sondern aktiv unterstützt. Sein Perspektivwechsel ist nicht Ausdruck persönlicher Nachsicht, sondern ein Indikator dafür, dass sich strukturell tatsächlich etwas bewegt. Wenn eine Organisation wie die ABDA, die über Jahre hinweg für beharrliches Schweigen, symbolische Politik und innerverbandliche Trägheit stand, plötzlich für Reformvorschläge, digitale Kommunikation und jüngere Mitgestaltungskräfte offen ist, dann ist das mehr als ein kosmetischer Wandel. Es ist ein Bruch mit jahrzehntelang gepflegten Routinen.

Dabei benennt Hartmann mit bemerkenswerter Klarheit, woran es der alten ABDA gefehlt hat: an Dialogfähigkeit, Mut zur Spezialisierung, strategischer Orientierung und nicht zuletzt an politischer Schlagkraft. Dass er sich nun von der Nachwuchsorganisation Abyou und dem Zukunftspapier angesprochen fühlt, ist ein Signal an die gesamte Standespolitik. Es zeigt, dass dort, wo tatsächlich neue Perspektiven eingebracht und nicht sofort im Funktionärsapparat versenkt werden, auch langjährige Skeptiker zu Verbündeten werden können.

Doch der Aufbruch bleibt fragil. Die Herausforderungen für Apotheken sind struktureller Natur und reichen weit über symbolische Papiere hinaus. Die Branche leidet unter Überregulierung, wirtschaftlicher Unsicherheit und einem Reformstau, der von politischer Seite nur zögerlich angegangen wird. Ohne eine ABDA, die nicht nur nach innen modernisiert, sondern auch politisch konfrontativ auftritt, wird dieser Wandel schnell versanden. Es genügt nicht, neue Kommunikationsformen zu nutzen, wenn dahinter keine klaren Konzepte stehen.

Hartmanns Appell, der Politik konkrete Vorschläge zur Novellierung apothekenrechtlicher Grundlagen zu unterbreiten, ist daher kein Nebenbeitrag, sondern ein Aufruf zur Verantwortung. Wenn die ABDA es ernst meint mit ihrem neuen Kurs, muss sie genau an dieser Stelle ansetzen. Nur eine selbstbewusste Standesvertretung, die Reformen nicht fürchtet, sondern fordert, wird in der Lage sein, den Berufsstand durch diese Übergangsphase zu führen.

Der Wandel ist möglich, doch er muss politisch wirksam werden. Hartmann hat diese Notwendigkeit erkannt. Ob die ABDA diese Einsicht dauerhaft teilt, bleibt die entscheidende Frage.

 

Noch fehlt der Durchbruch bei der elektronischen Patientenakte

Die elektronische Patientenakte wird derzeit bundesweit eingeführt, doch trotz formellem Start am 29. April bleibt die Anwendung in der Praxis weitgehend fragmentarisch. Der sogenannte Hochlauf soll Arztpraxen, Krankenhäuser und Apotheken schrittweise in die Lage versetzen, medizinische Daten digital bereitzustellen und abzurufen. Ab dem 1. Oktober 2025 wird dies für alle Leistungserbringer verpflichtend. Die Nutzung der ePA bleibt für Versicherte hingegen freiwillig. Damit soll eine neue Ära der digitalen Gesundheitsversorgung eingeläutet werden. In der Realität stehen jedoch zentrale Versprechen weiter in Frage.

Technisch sind ausgewählte Module wie die elektronische Medikationsliste bereits verfügbar, doch essenzielle Komponenten wie der digitale Medikationsprozess werden erst 2026 erwartet. Für Apotheken bedeutet das nicht nur organisatorische Umstellungen, sondern auch erhebliche Haftungsfragen im Umgang mit teils unvollständigen digitalen Medikationsdaten. Die elektronische Patientenakte soll theoretisch ermöglichen, dass Versicherte gezielt steuern, wer welche ihrer Gesundheitsdaten einsehen darf. Doch genau daran gibt es massive Kritik.

Patientenvertreter bemängeln, dass eine gezielte Freigabe einzelner Inhalte an bestimmte Ärzte oder Apotheken bislang nicht möglich ist. So könnten Orthopäden Einblick in psychotherapeutische Behandlungen erhalten, obwohl diese nicht relevant für deren Tätigkeit sind. Die versprochene Feinsteuerung des Datenzugriffs ist bislang nicht realisiert. Das Bundesgesundheitsministerium verweist auf bestehende Zustimmungsverfahren, ohne die operative Einschränkung zu lösen. Die Debatte um die Datensouveränität der Patienten bleibt damit ungelöst.

Zusätzliche Unsicherheit erzeugen Berichte über gravierende Sicherheitslücken. Der Chaos Computer Club demonstrierte erneut, wie über technische Schwachstellen auf reale Patientendaten zugegriffen werden konnte. Die zuständige Gematik beteuert, das Einfallstor sei unmittelbar geschlossen worden, doch der Vorfall verstärkt den Eindruck einer instabilen digitalen Infrastruktur. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik sieht in Teilen der ePA weiterhin Defizite beim Schutz sensibler Informationen.

Auch politisch ist die Lage widersprüchlich. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach bezeichnet die ePA als das bedeutendste Digitalprojekt in der Geschichte des Gesundheitswesens. Zugleich werden Fragen zur praktischen Umsetzbarkeit, zur Akzeptanz bei medizinischem Personal und zur tatsächlichen Patientenorientierung nicht überzeugend beantwortet. Der politische Wille zur Digitalisierung trifft auf eine Systemlandschaft, die weder technisch homogen noch rechtlich durchdacht erscheint. Die elektronische Patientenakte ist formal Realität, in der Versorgungspraxis jedoch noch nicht angekommen.

Die Einführung der elektronischen Patientenakte offenbart ein grundlegendes Missverhältnis zwischen politischem Anspruch und struktureller Realität. Was als historischer Digitalisierungsschritt gefeiert wird, ist in der Umsetzung geprägt von halbfertiger Technik, ungelöster Datenschutzproblematik und einem bedenklichen Mangel an Transparenz für die Betroffenen. Die ePA ist mehr Symbol als System, mehr Versprechen als funktionierendes Werkzeug. Dass Leistungserbringer gesetzlich zur Teilnahme verpflichtet werden, während Patienten keine effektive Kontrolle über ihre Daten haben, widerspricht dem grundlegenden Prinzip der informationellen Selbstbestimmung.

Die Bundesregierung suggeriert technologische Reife und juristische Klarheit, obwohl zentrale Fragen zur differenzierten Datenfreigabe und zu IT-Sicherheitsstandards offenbleiben. Der Hinweis, dass Patienten nur mit ihrer Zustimmung Daten teilen, bleibt oberflächlich, solange die Steuerung nicht auf Befundebene funktioniert. Der Anspruch, digitale Autonomie zu ermöglichen, wird unterlaufen von einer Praxis, die ungewollte Einblicke nicht konsequent verhindert.

Besonders kritisch ist der Umgang mit Sicherheitslücken. Der wiederholte Zugriff auf sensible Daten durch den Chaos Computer Club zeigt nicht nur technische Schwächen, sondern auch eine unzureichende Kontrollstruktur. Dass Einfallstore erst nach externen Hinweisen geschlossen werden, widerspricht der Verantwortung, die einem zentralen Datensystem mit hochsensiblen Inhalten zukommt. Hier offenbart sich eine gefährliche Asymmetrie zwischen staatlichem Handlungsanspruch und operativer Fähigkeit.

Die ePA könnte ein Baustein für eine moderne Gesundheitsversorgung sein, doch ihr Erfolg hängt nicht von politischer Rhetorik ab, sondern von der Verlässlichkeit des Systems, von der Akzeptanz der Nutzer und von der Glaubwürdigkeit im Umgang mit sensiblen Informationen. Solange diese Voraussetzungen nicht erfüllt sind, bleibt die elektronische Patientenakte ein digitales Experiment mit offenem Ausgang. Wer Digitalisierung will, muss mehr liefern als Pflichten und Pilotphasen. Er muss Strukturen schaffen, die Vertrauen verdienen.

 

Apotheken fordern staatliche Zusatzpauschale für Gemeinwohlpflichten

Die Freie Apothekerschaft hat eine weitreichende Forderung an die Bundesregierung formuliert. Jede öffentliche Apotheke in Deutschland soll demnach monatlich eine zusätzliche Zahlung in Höhe von 4000 Euro erhalten. Diese Pauschale soll nicht als Teil des bestehenden Apothekenhonorars verstanden werden, sondern als gesonderte Anerkennung für die Erfüllung gesetzlicher Gemeinwohlpflichten, die im Regelbetrieb von Apotheken anfallen. Die Zahlung soll direkt aus dem Bundeshaushalt erfolgen und nicht über die Krankenkassen finanziert werden. Angesichts wachsender bürokratischer Anforderungen und gesetzlicher Dokumentationspflichten sieht der Verband in der Zusatzpauschale eine dringend notwendige Entlastung für die Apothekenbetriebe.

Als Begründung verweist die Freie Apothekerschaft auf zahlreiche gesetzliche Verpflichtungen, denen Apotheken unabhängig vom wirtschaftlichen Erfolg nachkommen müssen. Dazu zählen etwa Prüfpflichten bei der Abgabe von Fertigarzneimitteln, die Sicherstellung des Verbraucherschutzes, die Einhaltung von Lagerungsvorschriften für sensible Arzneimittel oder die umfassende Dokumentation bei Betäubungsmitteln und kühlpflichtigen Präparaten. In einem eigens erstellten Dossier hat der Verband diese und weitere Aufgaben systematisch aufgelistet. Das Papier umfasst inzwischen neun Seiten und dokumentiert die steigende Belastung durch administrative Vorgaben, deren Bearbeitung erheblichen Zeit- und Personalaufwand erfordert.

Die vorgeschlagene Pauschale in Höhe von 4000 Euro soll monatlich aus Mitteln des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz überwiesen werden. Damit würde eine direkte staatliche Finanzierung der Gemeinwohlleistungen erfolgen, ohne die Beitragszahler der gesetzlichen Krankenversicherung zusätzlich zu belasten. Politisch brisant ist dabei, dass die Forderung auf die künftige Bundeswirtschaftsministerin Katharina Reiche (CDU) zielt, deren Reaktion auf den Vorstoß bislang aussteht. Der Verband verweist jedoch darauf, dass diese Initiative keine Ausnahmevergütung, sondern eine strukturelle Notwendigkeit darstelle.

Die Debatte um die vorgeschlagene Pauschale wirft zugleich grundlegende Fragen über die bestehende Apothekenvergütung auf. Unklar bleibt seit Jahren, welche Leistungen genau durch das geltende Apothekenhonorar abgegolten werden. Dieses setzt sich aus einem Fixbetrag pro verschreibungspflichtigem Arzneimittel und einem prozentualen Zuschlag zusammen. Eine gesetzliche Definition der durch das Honorar abgedeckten Leistungen existiert jedoch nicht. Gerade diese Leerstelle nutzt die Freie Apothekerschaft, um auf die unzureichende Berücksichtigung nicht vergüteter Pflichtleistungen hinzuweisen und eine systematische Neuregelung anzustoßen.

Die Initiative fällt in eine Zeit wachsender wirtschaftlicher Unsicherheit im Apothekenmarkt. Steigende Betriebskosten, Fachkräftemangel und sinkende Erträge treffen auf ein starres Honorarsystem, das kaum Spielraum für strukturelle Anpassungen lässt. Vor diesem Hintergrund wird der Vorschlag als Signal verstanden, den politischen Handlungsdruck zu erhöhen und eine Neubewertung der Rolle der Apotheken im Gesundheitssystem einzufordern. Ob und in welcher Form die Bundesregierung auf diese Forderung reagiert, bleibt abzuwarten.

Die Forderung der Freien Apothekerschaft ist weit mehr als eine finanzielle Kompensationsbitte. Sie ist ein politisches Signal für eine überfällige Debatte darüber, welche Aufgaben Apotheken im öffentlichen Gesundheitswesen erfüllen und wie diese systematisch vergütet werden sollten. Der Vorschlag einer monatlichen Zusatzpauschale von 4000 Euro bringt das strukturelle Defizit des aktuellen Vergütungssystems auf den Punkt. Denn bislang wird weder definiert noch differenziert, wofür das Apothekenhonorar konkret bezahlt wird. Die pauschale Abgeltung über ein Fixum und einen prozentualen Zuschlag verdeckt die Vielzahl an Aufgaben, die Apotheken für das Gemeinwohl leisten müssen.

Es ist ein strukturelles Problem, dass zentrale Gemeinwohlaufgaben wie Arzneimittelprüfung, Betäubungsmittelkontrolle oder verbraucherschutzrechtliche Dokumentation nicht separat erfasst und bewertet werden. Während Politik und Gesellschaft auf die Zuverlässigkeit der Apotheken im Alltag bauen, bleibt die finanzielle Anerkennung dieser Pflichten nebulös. Die Initiative der Freien Apothekerschaft zwingt damit zur Klärung einer fundamentalen Frage: Ist das bestehende Apothekenhonorar ein wirtschaftliches Leistungsentgelt oder ein Sammelbecken für hoheitliche Aufgaben ohne transparente Zuweisung?

Dass der Vorschlag nicht zulasten der Krankenkassen, sondern aus dem Bundeshaushalt finanziert werden soll, ist ein strategisch kluger Zug. Er entzieht der Debatte den üblichen Reflex, sofort von Beitragserhöhungen oder GKV-Belastung zu sprechen. Stattdessen rückt er die Frage in den Mittelpunkt, wie viel der Staat die Infrastruktur unabhängiger Apotheken wertschätzt – und ob er bereit ist, für gesetzlich auferlegte Leistungen auch unmittelbar Verantwortung zu übernehmen.

Die Rolle der künftigen Wirtschaftsministerin wird dabei zum Prüfstein politischer Ernsthaftigkeit. Sollte die Forderung ignoriert oder lapidar abgetan werden, wäre das nicht nur eine Absage an den Vorschlag selbst, sondern ein Indiz für die anhaltende Geringschätzung eines Berufsstandes, der in der Pandemie viel geleistet hat und seit Jahren unter struktureller Belastung steht. Wer über Versorgungsqualität und Gesundheitskompetenz spricht, darf die ökonomische Realität der Akteure nicht ausblenden.

Die Initiative markiert einen Wendepunkt. Sie fordert keine Einmalzahlung, sondern eine strukturelle Anerkennung von Leistung. Damit ist sie nicht nur finanzpolitisch relevant, sondern ein Gradmesser für die Ernsthaftigkeit der politischen Debatte über die Zukunft der wohnortnahen Arzneimittelversorgung.

 

Glosse: Mitbestimmung hinter der Sichtwahl

Es war einmal ein Lagerregal, das gut gefüllt war. Schmerzmittel, Antibiotika, Fiebersäfte, Salben – alles ordentlich sortiert, beschriftet und griffbereit. Doch das war vor der Zeit der Märchen. Heute beginnt jeder Tag in der Apotheke mit einem Ritual, das einst nur die Großhändler kannten: der tägliche Lieferstatusbericht. Und der klingt selten wie ein Happy End.

„Nicht lieferbar“, sagt das System. Und meint: Such dir was anderes. Die Kollegin murmelt etwas von Verfügbarkeitsanfrage, der Kunde sagt, er habe das Medikament aber immer da gekauft, und der Apotheker tippt wie besessen auf seinem Bildschirm, als würde ein geheimer Tastencode das letzte Packungsstück herbeizaubern. Vergeblich. Das Medikament bleibt ein Phantom. Es war einmal – und kommt vielleicht nie wieder.

Lieferengpässe sind das neue Normal. Was früher Ausnahme war, ist heute Standard, und wer das Spiel nicht mitspielt, verliert. Besonders Nerven. PTA verwandeln sich in Recherchekräfte, die mit detektivischem Spürsinn Alternativen ermitteln, packungsgrößenkonvertieren und Rabattverträge entwirren. Einmal Husten, zweimal Lieferstatus, dreimal Kundenverzweiflung.

Manchmal steht da ein Kind mit Fieber am HV-Tisch, die Mutter schaut hilflos, das Thermometer piepst erbarmungslos. Und während draußen der Paketdienst ein weiteres Päckchen mit Retinolserum anliefert, gibt es drinnen kein Penicillin mehr. Prioritäten in Zeiten logistischer Schieflage.

Natürlich wird versprochen, man arbeite mit Hochdruck. Ministerien schreiben Briefe, Kassenverbände geben Empfehlungen, und Großhändler optimieren digital. Was sie nicht liefern können, listen sie jetzt einfach früher aus. Eine Art Präzisionsversagen. Weniger suchen, schneller scheitern.

Die Apotheken stehen mittendrin, ohne Werkzeugkasten. Sie müssen dämpfen, erklären, beruhigen – und nebenbei noch ein alternatives Präparat finden, das nicht 30 Euro Eigenbeteiligung kostet. Das dauert. Und wenn’s dann doch klappt, ist oft das Vertrauen beschädigt. Nicht in die Apotheke, sondern ins System. Denn wie soll man an Versorgung glauben, wenn selbst Paracetamol ein Glücksspiel ist?

Am Ende bleibt ein Kundenbon mit „nicht lieferbar“ und ein Schulterzucken hinter der Plexiglasscheibe. Kein Skandal mehr, sondern Routine. Und vielleicht ist das das eigentliche Problem: dass wir uns an den Mangel gewöhnt haben. An ein Gesundheitswesen mit Ladehemmung.

Es war einmal ein voller Schubkasten. Heute ist da nur noch Luft – und ein Zettel, auf dem steht: „Nachbestellt“.

Von Engin Günder, Fachjournalist

 

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