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APOTHEKE | Medienspiegel & Presse |
Eine Apothekerin erhält nach langem Ringen Leistungen wegen Long Covid, während bundesweit Apotheken vor dem wirtschaftlichen Aus stehen und auf politische Reformen drängen. Parallel melden Forscher Erfolge mit einer neuen Abnehmpille, Hexal bringt eine Schmelztablette gegen Durchfall auf den Markt und die AkdÄ warnt vor Vitamin-D-Überdosierung bei Babys. Ein Testkauf in Remscheid zeigt starke Beratung, in Cochem erweitert ein separates Bestellterminal die Erreichbarkeit, und bundesweit startet der Austausch von TI-Karten. Eine PTA entfacht mit Kritik am Versandhandel eine Online-Debatte, während der TikTok-Shop wegen wachsender Risiken durch Nahrungsergänzungsmittel unter Jugendlichen in die Kritik gerät.
Berufsunfähigkeit durch Long Covid: Apothekerin setzt sich gegen Versicherer durch
Eine Apothekerin, die infolge einer Corona-Infektion dauerhaft unter den Spätfolgen der Erkrankung leidet, hat nach langem Verfahren Leistungen aus ihrer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung zugesprochen bekommen. Der Fall verdeutlicht nicht nur die individuellen Belastungen, denen Betroffene mit Post-Covid-Syndrom ausgesetzt sind, sondern auch die Herausforderungen, denen sie sich bei der Anerkennung ihrer gesundheitlichen Einschränkungen durch private Versicherer stellen müssen.
Die Frau hatte sich während ihrer Tätigkeit in der öffentlichen Apotheke mit dem Coronavirus infiziert. Der zunächst milde Verlauf der akuten Erkrankung täuschte über die tatsächliche Schwere hinweg. In den Wochen nach der Infektion traten eine Vielzahl an Symptomen auf, die bis heute andauern: ausgeprägte Fatigue, kognitive Beeinträchtigungen, Belastungsintoleranz, Muskelschmerzen und neurologische Störungen. Die Beschwerden führten dazu, dass die Apothekerin ihren Beruf weder vollzeitig noch in reduziertem Umfang weiter ausüben konnte.
Die Antragstellung auf Leistungen aus der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung gestaltete sich als aufwendig. Wie in vielen Fällen wurde die Betroffene zunächst mit der Forderung nach zahlreichen medizinischen Nachweisen konfrontiert. Die Krankheitsbilder im Zusammenhang mit Long Covid sind jedoch oftmals schwer objektivierbar – Laborwerte und bildgebende Diagnostik liefern selten eindeutige Befunde. Der Versicherer verlangte deshalb eine umfassende ärztliche Dokumentation sowie die Vorlage eines unabhängigen Gutachtens zur Einschätzung der beruflichen Leistungsfähigkeit.
Die Gutachter kamen nach eingehender Untersuchung zu dem Ergebnis, dass die körperlichen und kognitiven Einschränkungen der Apothekerin dauerhaft und gravierend seien. Insbesondere ihre Fähigkeit, unter hoher Konzentration komplexe pharmazeutische Tätigkeiten zu verrichten, Patienten zu beraten und gleichzeitig rechtliche sowie organisatorische Verantwortung zu tragen, sei nicht mehr gegeben. Auf Basis dieser Einschätzung erkannte der Versicherer die Berufsunfähigkeit mit einer Minderung der beruflichen Leistungsfähigkeit von über 50 Prozent an – damit war der Leistungsfall erfüllt.
Der Fall reiht sich in eine wachsende Zahl ähnlicher Verfahren ein, in denen Long Covid als Ursache für eine Berufsunfähigkeit geltend gemacht wird. Anders als bei klassischen körperlichen oder psychischen Erkrankungen fehlen bei Post-Covid häufig standardisierte diagnostische Kriterien, was die Anerkennung erschwert. Betroffene sehen sich dadurch in einer prekären Lage: gesundheitlich geschwächt, beruflich nicht mehr einsatzfähig, aber zugleich in der Beweislast gegenüber dem Versicherer.
Die Apothekerin, die bereits im ersten Pandemie-Jahr infiziert wurde, hatte über Jahre versucht, ihre Arbeitsfähigkeit wiederzuerlangen. Mehrere Rehabilitationsmaßnahmen, ambulante Therapien sowie ein strukturierter Wiedereingliederungsversuch blieben ohne durchschlagenden Erfolg. Erst nach einem mehrmonatigen Prüfverfahren durch die Versicherung, das mitunter als belastend und entwürdigend beschrieben wurde, erhielt sie die ihr zustehenden Leistungen.
Die Anerkennung einer Berufsunfähigkeit aufgrund von Long Covid bleibt bislang eine Einzelfallentscheidung. Zwar erkennen viele Versicherer das Krankheitsbild grundsätzlich an, doch ist die Schwelle zur Leistungsbewilligung hoch. Die Versicherten müssen nicht nur nachweisen, dass sie erkrankt sind, sondern auch, dass ihre berufliche Tätigkeit konkret und dauerhaft nicht mehr ausgeübt werden kann. Das setzt nicht nur medizinische Expertise voraus, sondern auch eine differenzierte Beschreibung des Berufsalltags – ein Aspekt, der im Fall der Apothekerin entscheidend war.
Der Fall der berufsunfähig gewordenen Apothekerin offenbart mehr als ein individuelles Schicksal. Er legt die strukturellen Versäumnisse in der Anerkennung neuer Krankheitsbilder offen und zeigt, wie schwer sich bestehende Systeme tun, mit den Folgen einer Pandemie umzugehen, die weit über das Akutgeschehen hinausreichen. Long Covid hat eine Gruppe hervorgebracht, die lange übersehen wurde: Menschen, die formal genesen, aber praktisch dauerhaft krank sind.
Dass es dieser Apothekerin gelungen ist, eine Berufsunfähigkeitsrente durchzusetzen, ist nicht nur das Ergebnis medizinischer Begutachtung, sondern auch ein Ausdruck persönlicher Beharrlichkeit. Viele Betroffene geben auf halber Strecke auf – entmutigt durch administrative Hürden, mangelnde Anerkennung und oft unzureichende medizinische Betreuung. Die Realität ist: Long Covid lässt sich selten in Zahlen fassen. Die Symptome sind diffus, das Leiden oft unsichtbar, der Kampf um Anerkennung lang.
Private Versicherer argumentieren regelmäßig mit dem Fehlen objektivierbarer Befunde. Doch genau hier offenbart sich die Schwäche eines Systems, das auf Sichtbarkeit, Normierung und Statistik basiert – und damit Erkrankungen wie Long Covid durch das Raster fallen lässt. Der Fall der Apothekerin mahnt zur Korrektur: Versicherer müssen lernen, individuelle Belastungen ernst zu nehmen, auch wenn sie sich nicht in Zahlen und Skalen pressen lassen.
Gleichzeitig zeigt dieser Fall auch, wie groß die Bedeutung der privaten Vorsorge sein kann – gerade für Menschen in freien Berufen ohne gesetzliche Absicherung. Doch daraus darf kein Aufruf zur Privatisierung des Risikos werden. Vielmehr braucht es eine gesamtgesellschaftliche Antwort: Long Covid gehört nicht nur in die medizinische Versorgung und Forschung, sondern auch in die gesetzliche Renten- und Berufsunfähigkeitsdiskussion.
Ein System, das auf Versicherung basiert, muss auch für das Unerwartete gerüstet sein. Long Covid war nicht vorhersehbar – die Notwendigkeit, Betroffene zu schützen, ist es hingegen sehr wohl. Der Fall der Apothekerin ist ein Anfang. Die Verantwortung liegt nun bei Politik, Versicherern und Gesellschaft, daraus mehr zu machen als eine Einzelfalllösung.
Apotheker schlagen Alarm: Fixhonorar muss dringend steigen, um Versorgungsnetz zu retten
Der neu gewählte CDU-Bundestagsabgeordnete Nicklas Kappe hat sich bei einem Besuch in der Bottroper Post-Apotheke ein Bild von der sich zuspitzenden wirtschaftlichen Lage der Apotheken vor Ort gemacht. Begleitet wurde er von Karima Ballout und Niklas Herkenhoff, beide Inhaber der Apotheke und Vorsitzende in ihren Bezirksgruppen des Apothekerverbands Westfalen-Lippe. Ihre Botschaft war unmissverständlich: Die im Koalitionsvertrag angekündigten Reformen müssen schnell umgesetzt werden, andernfalls droht eine weitere Welle von Apothekenschließungen.
Insbesondere die längst überfällige Anhebung des Fixhonorars, also des staatlich festgelegten Packungshonorars für verschreibungspflichtige Arzneimittel, steht im Fokus der Kritik. Seit zwei Jahrzehnten wurde dieser Betrag nicht nennenswert angepasst – trotz eines drastischen Anstiegs der Personal- und Betriebskosten. Laut Herkenhoff arbeiten inzwischen rund zehn Prozent der Apotheken defizitär, weitere 25 Prozent sind wirtschaftlich stark gefährdet. Allein in den vergangenen drei Jahren hätten 1.500 Apotheken in Deutschland geschlossen, ein Rückgang, der besonders in strukturschwachen Regionen die flächendeckende Versorgung gefährde.
Ballout verwies auf die geplante Erhöhung des Fixums um 1,15 Euro, die im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD vereinbart wurde. Diese Maßnahme müsse nun zügig gesetzlich umgesetzt werden, um das Apothekennetz zu stabilisieren. Ein weiteres Zuwarten sei unverantwortlich, da schon in den kommenden Monaten mit weiteren Schließungen zu rechnen sei, so die Einschätzung der Apothekerin.
Bei einem Rundgang erläuterten Ballout und Herkenhoff die vielfältigen Leistungen ihrer Apotheke: Neben der Abgabe von Medikamenten übernehmen sie pharmazeutische Dienstleistungen wie Medikationsanalysen, Impfungen, Inhalationsschulungen und die Herstellung individueller Arzneimittel. Sie betonten, dass viele dieser Leistungen essenziell zur Verbesserung der Therapiequalität und zur Kostensenkung im Gesundheitswesen beitrügen – etwa indem Krankenhausaufenthalte verhindert oder Polypharmazie reduziert werde. Doch ohne angemessene Honorierung seien diese Leistungen nicht dauerhaft aufrechtzuerhalten.
Auch die politischen Rahmenbedingungen standen im Fokus des Gesprächs. Die Apotheken fordern nicht nur finanzielle Sofortmaßnahmen, sondern auch strukturelle Verbesserungen: weniger Bürokratie, mehr Handlungsfreiheit und faire Wettbewerbsbedingungen gegenüber dem Versandhandel. Der CDU-Abgeordnete Kappe zeigte Verständnis für die Anliegen der Apotheker und verwies auf die entsprechenden Passagen im Koalitionsvertrag. Nun gelte es, die darin enthaltenen Versprechen zügig in konkrete Gesetzesinitiativen zu überführen.
Ballout und Herkenhoff mahnten eindringlich, dass sich die wirtschaftliche Realität der Apotheken nicht durch politische Absichtserklärungen verändere. Vielmehr sei ein rasches und entschlossenes Handeln erforderlich, um die wohnortnahe Arzneimittelversorgung dauerhaft zu sichern und den Heilberuf Apotheker weiterzuentwickeln.
Der Besuch von CDU-Abgeordnetem Nicklas Kappe in einer Bottroper Apotheke kommt zur richtigen Zeit – doch die politischen Signale allein reichen nicht mehr aus. Die wirtschaftliche Situation vieler Apotheken ist kritisch. Der seit zwei Jahrzehnten unveränderte Fixbetrag pro abgegebener Arzneimittelpackung bildet längst nicht mehr die Realität eines zunehmend anspruchsvollen Apothekenbetriebs ab. Personal- und Sachkosten steigen kontinuierlich, während die Vergütung auf einem Niveau verharrt, das aus der Zeit vor dem Smartphone stammt.
Die Zahlen sprechen für sich: Tausende Apotheken haben in den letzten Jahren aufgegeben, viele weitere stehen auf der Kippe. Die flächendeckende Versorgung mit Arzneimitteln – eine zentrale Säule der öffentlichen Daseinsvorsorge – droht zu erodieren. Wenn Politik glaubwürdig bleiben will, muss sie die selbst beschlossenen Maßnahmen im Koalitionsvertrag umgehend umsetzen.
Zugleich wird deutlich, dass Apotheken heute weit mehr leisten als den bloßen Verkauf von Medikamenten. Ihre pharmazeutischen Dienstleistungen sind integraler Bestandteil einer modernen Versorgung, gerade vor dem Hintergrund des demografischen Wandels und zunehmender Multimorbidität. Wer diese Leistungen erhalten will, muss sie finanzieren – und zwar so, dass Apotheken nicht länger auf Verschleiß arbeiten.
Die Politik ist nun in der Bringschuld. Es geht nicht um Gefälligkeiten für eine Berufsgruppe, sondern um die strukturelle Absicherung eines Gesundheitssystems, das auf verlässliche Partner vor Ort angewiesen ist. Wer das Fixhonorar weiter aufschiebt, riskiert nicht weniger als einen Systembruch in der Arzneimittelversorgung.
Neue orale Diät-Pille: Orforglipron zeigt Wirkung gegen Übergewicht und Typ-2-Diabetes
Ein neuartiger Wirkstoff zur Behandlung von Übergewicht und Typ-2-Diabetes könnte bald den Markt für GLP-1-basierte Therapien verändern. Das Pharmaunternehmen Lilly hat mit Orforglipron, einem nicht-peptidischen GLP-1-Rezeptoragonisten, erste klinische Erfolge in einer Phase-3-Studie erzielt. Die Substanz wird einmal täglich oral verabreicht und unterscheidet sich damit in mehrfacher Hinsicht von bisher zugelassenen Wirkstoffen wie Semaglutid. Im Gegensatz zu den peptidischen GLP-1-Agonisten, die gespritzt oder unter spezifischen Einnahmebedingungen oral verabreicht werden müssen, erlaubt Orforglipron eine flexible Anwendung unabhängig von Mahlzeiten oder Wasseraufnahme.
Im Rahmen der Studie „ACHIEVE-1“ wurden 559 erwachsene Patientinnen und Patienten mit Typ-2-Diabetes über einen Zeitraum von 40 Wochen untersucht. Dabei erhielten die Teilnehmenden täglich entweder 3, 12 oder 36 Milligramm Orforglipron oder ein Placebo. Die Studie wurde doppelblind und placebokontrolliert durchgeführt. Ziel war es, die Wirkung des Medikaments auf den Blutzuckerwert (HbA1c) sowie auf das Körpergewicht zu ermitteln. Der durchschnittliche HbA1c-Ausgangswert lag bei 8,0 Prozent. Die Ergebnisse zeigen eine dosisabhängige Senkung des HbA1c-Wertes um bis zu 1,6 Prozentpunkte. Besonders bemerkenswert: Bei der höchsten Dosis erreichten über 65 Prozent der Teilnehmenden einen Zielwert von 6,5 Prozent oder weniger – ein Schwellenwert, der medizinisch als Indikator für eine gut eingestellte Blutzuckerkontrolle gilt.
Auch bei der Gewichtsreduktion zeigte Orforglipron signifikante Ergebnisse. Je nach Dosis wurde eine Reduktion des Körpergewichts zwischen 4,7 und 7,9 Prozent erreicht – was einem durchschnittlichen Verlust von 4,4 bis 7,3 Kilogramm entsprach. Unter Placebo lagen die Werte hingegen lediglich bei rund 1,3 Kilogramm. Die Ergebnisse deuten darauf hin, dass mit Orforglipron eine wirksame Kombination aus Blutzuckerkontrolle und Gewichtsreduktion möglich ist, die sich zudem alltagstauglich anwenden lässt.
Die Nebenwirkungen entsprachen dem bekannten Profil von GLP-1-Agonisten, wobei gastrointestinale Beschwerden im Vordergrund standen. Insbesondere Durchfall, Übelkeit und Erbrechen wurden berichtet – allerdings mit einer etwas anderen Gewichtung als bei Semaglutid: Während bei letzterem Erbrechen häufiger im Vordergrund steht, war es bei Orforglipron vor allem der Durchfall, der bis zu einem Viertel der Teilnehmenden betraf. Die Abbruchrate wegen unerwünschter Ereignisse lag insgesamt bei bis zu acht Prozent. Hinweise auf eine leberschädigende Wirkung wurden nicht festgestellt.
Die vollständige Auswertung der Studie wird im Juni 2025 im Rahmen der 85. Scientific Sessions der American Diabetes Association (ADA) erwartet. Darüber hinaus ist Orforglipron Bestandteil eines breit angelegten Entwicklungsprogramms, das sieben Studien umfasst. Besonders mit Spannung erwartet werden die Ergebnisse der „ATTAIN“-Reihe, die sich gezielt der Indikation Adipositas widmet. Lilly plant, noch im laufenden Jahr einen Zulassungsantrag für die Anwendung bei Übergewicht bei den globalen Arzneimittelbehörden einzureichen. Eine Indikationserweiterung für Typ-2-Diabetes soll im Folgejahr erfolgen.
Ob Orforglipron langfristig auch in Hinblick auf kardiovaskuläre Ereignisse einen positiven Effekt entfalten kann, bleibt Gegenstand weiterer Studien. Bislang fehlen Daten zu möglichen Auswirkungen auf Herz-Kreislauf-Erkrankungen, obwohl gerade dieser Aspekt bei antidiabetischen Medikamenten zunehmend an Bedeutung gewinnt. Die bisherige Studienlage lässt zumindest vermuten, dass das Sicherheitsprofil keine größeren unerwarteten Risiken aufweist. Die Frage, ob der Wirkstoff auch in populationsweiten Programmen langfristig zur Reduktion von Adipositas beitragen kann, wird wesentlich von diesen weiterführenden Erkenntnissen abhängen.
Das Unternehmen äußerte sich bislang nicht zur Preisgestaltung, stellte jedoch in Aussicht, mögliche Lieferengpässe von Beginn an vermeiden zu wollen. Angesichts globaler Produktionsprobleme bei bestehenden GLP-1-Therapien wie Ozempic und Wegovy bleibt dies ein zentraler Punkt für die Markteinführung.
Die Zwischenergebnisse zur Wirksamkeit von Orforglipron markieren einen vielbeachteten Fortschritt in der pharmakologischen Behandlung von Adipositas und Typ-2-Diabetes – zwei Krankheitsbilder, deren Prävalenz weltweit kontinuierlich steigt und deren sozioökonomische Belastung dramatisch ist. Dass ein oral verfügbarer Wirkstoff eine vergleichbare Wirkung wie injizierbare Therapien entfalten kann, stellt einen bedeutenden Fortschritt dar. Es geht dabei nicht nur um die pharmakologische Innovation, sondern auch um eine praktische Verbesserung im Alltag vieler Patientinnen und Patienten: Eine Tablette, die ohne genaue Einnahmeregeln wirksam ist, senkt die Schwelle zur Adhärenz erheblich.
Gleichzeitig darf der Enthusiasmus nicht den Blick auf offene Fragen verstellen. Die bisherigen Studiendaten geben zwar Anlass zu vorsichtiger Zuversicht, doch wesentliche Aspekte sind bislang unbeantwortet. Dazu zählen unter anderem die Langzeitwirkung auf das Herz-Kreislauf-System, das potenzielle Abhängigkeitsrisiko durch sekundäre Gewichtseffekte und die Frage nach der Reversibilität der Erfolge nach Absetzen der Medikation. Auch das Sicherheitsprofil bedarf einer differenzierten Betrachtung: Zwar ist es erfreulich, dass keine lebertoxischen Effekte nachgewiesen wurden, doch bleibt die Häufung gastrointestinaler Nebenwirkungen klinisch relevant – insbesondere im Hinblick auf vulnerable Patientengruppen.
Nicht zuletzt ist der ökonomische Aspekt von zentraler Bedeutung: Die flächendeckende Versorgung mit hochpreisigen GLP-1-Wirkstoffen ist angesichts begrenzter Gesundheitsbudgets ein sensibles Thema. Eine Zulassung allein reicht nicht aus – entscheidend ist die Frage, ob ein breiter Zugang ermöglicht wird. Sollten sich hohe Kosten und eine beschränkte Verfügbarkeit kombinieren, könnten soziale Ungleichheiten in der medizinischen Versorgung weiter zementiert werden.
Die bevorstehenden Publikationen und Zulassungsverfahren werden darüber entscheiden, ob Orforglipron tatsächlich zu einer tragenden Säule in der Therapie von Diabetes und Adipositas wird – oder ob es bei einem weiteren vielversprechenden Kandidaten bleibt, dessen Potenzial an strukturellen Rahmenbedingungen scheitert. Bis dahin bleibt der Blick auf die vollständigen Daten entscheidend.
Neue Schmelztablette gegen Durchfall: Lopedium akut lingual ergänzt rezeptfreies Angebot
Mit Lopedium akut lingual hat der Hersteller Hexal sein Portfolio um eine neue Schmelztablette zur Behandlung akuter Durchfallerkrankungen erweitert. Das rezeptfreie Arzneimittel enthält den Wirkstoff Loperamid und ist seit April in Apotheken erhältlich. Es richtet sich an Jugendliche ab 15 Jahren sowie Erwachsene und kann ohne Wasser eingenommen werden. Die Tablette löst sich auf der Zunge auf und ist geschmacklich mit Ananas und Banane aromatisiert.
Loperamid gilt seit Jahren als bewährter Wirkstoff zur symptomatischen Therapie bei unkomplizierten Durchfällen. Als sogenannter Motilitätshemmer verlangsamt er die Darmbewegung, indem er an Opioidrezeptoren in der Darmwand bindet. So kann der Flüssigkeitsverlust reduziert und der Stuhl eingedickt werden. Die Anwendung ist laut Fachinformation jedoch zeitlich begrenzt: Maximal zwei Tage darf Loperamid ohne ärztlichen Rat eingesetzt werden. Wird bis dahin keine Besserung erreicht, ist eine ärztliche Abklärung erforderlich.
Die neu eingeführte Darreichungsform ergänzt bereits etablierte Produkte wie Kapseln oder klassische Tabletten. Die Schmelztablette ist besonders für Situationen geeignet, in denen keine Flüssigkeit zur Verfügung steht – beispielsweise auf Reisen. Zudem enthält Lopedium akut lingual weder Laktose noch Gluten, ist frei von Titandioxid und Gelatine, was das Präparat für empfindliche Patientengruppen potenziell verträglicher macht.
Experten weisen darauf hin, dass der Einsatz von Loperamid immer mit Bedacht erfolgen sollte. Bei infektiös bedingten Durchfällen, insbesondere bei Fieber oder blutigem Stuhl, ist die Einnahme kontraindiziert, da der verlangsamte Stuhltransport pathogene Keime im Darm zurückhalten und den Verlauf verschlechtern kann.
Als grundlegende Maßnahme bei Durchfall gilt weiterhin die orale Rehydratation mit Elektrolytlösungen. Diese stellen den Flüssigkeits- und Salzhaushalt wieder her, ohne jedoch die Dauer oder Intensität der Diarrhoe zu beeinflussen. Ergänzend kommen je nach Symptomatik weitere Präparate zum Einsatz, etwa der Sekretionshemmer Racecadotril, der lokal im Darm wirkt, ohne die Peristaltik zu hemmen, oder Mittel mit adstringierender beziehungsweise absorbierender Wirkung wie Tanninalbuminat oder Aktivkohle.
Auch probiotische Ansätze mit dem Hefestamm Saccharomyces boulardii oder bestimmten Bakterienkulturen finden zunehmend Anwendung – insbesondere zur Stabilisierung der Darmflora und in der Rekonvaleszenzphase.
Die Einführung von Lopedium akut lingual zeigt, dass auch bei etablierten Wirkstoffen wie Loperamid Innovationen in der Darreichungsform eine Rolle spielen, um den Bedürfnissen der Patienten im Alltag besser gerecht zu werden. Gleichzeitig bleibt die korrekte Indikationsstellung entscheidend für eine sichere und wirksame Anwendung.
Die neue Schmelztablette Lopedium akut lingual reiht sich nahtlos in die Reihe moderner, patientenfreundlicher Arzneiformen ein – ein pragmatischer Fortschritt, der jedoch nicht über die grundsätzlichen Herausforderungen im Umgang mit akuten Durchfällen hinwegtäuschen sollte. Denn die schnelle Linderung durch Loperamid darf nicht zum leichtfertigen Gebrauch verleiten. Die unkomplizierte Einnahmeform birgt das Risiko, dass Ursachen und Gefahren potenziell infektiöser Durchfälle unterschätzt werden.
Dass das Präparat glutenfrei, laktosefrei und ohne Gelatine auskommt, mag auf den ersten Blick erfreulich sein, darf aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass symptomatische Therapie allein nie ausreicht. Eine umfassende Beratung in der Apotheke sollte daher stets aufklären: über Dauer, Grenzen und Alternativen – und über die Bedeutung einer konsequenten Rehydratation als Basismaßnahme.
Gerade in einer Zeit, in der Selbstmedikation an Bedeutung gewinnt, braucht es keine reißerischen Neuzugänge, sondern sachlich fundierte Informationen – und eine kritische Einordnung jedes neuen Produkts in das bestehende therapeutische Gesamtkonzept.
AkdÄ warnt vor Vitamin-D-Überdosierung bei Babys – flüssige Präparate im Fokus
Die Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) warnt eindringlich vor der unkontrollierten Anwendung flüssiger Vitamin-D-Präparate bei Säuglingen. Hintergrund ist ein erneut gemeldeter Fall einer Überdosierung bei einem sechs Monate alten Kind. Die Eltern hatten dem Baby über Wochen täglich fünf Tropfen eines Vitamin-D-haltigen Öls verabreicht – die empfohlene Dosis lag jedoch bei einem Tropfen pro Tag. Ein akuter Gesundheitsschaden trat nicht ein, dennoch wertet die AkdÄ den Fall als Anlass zur Warnung vor potenziell gefährlichen Dosierungsfehlern bei der Rachitisprophylaxe.
Vitamin D ist für die kindliche Knochengesundheit unerlässlich, da es die Aufnahme von Calcium und Phosphat unterstützt und somit wesentlich zur Knochenmineralisation beiträgt. In Deutschland wird die tägliche Gabe von 500 Internationalen Einheiten (I.E.) Vitamin D für Säuglinge ab der zweiten Lebenswoche bis zum Ende des zweiten Sommers empfohlen. Dabei stehen feste Darreichungsformen wie Tabletten sowie flüssige Tropfen zur Verfügung. Letztere gelten jedoch aufgrund der schwierigen Dosierbarkeit als fehleranfälliger.
Besonders kritisch sei laut AkdÄ die Verwechslungsgefahr mit Nahrungsergänzungsmitteln (NEM), die oft ähnlich verpackt sind wie zugelassene Arzneimittel, jedoch höhere Wirkstoffkonzentrationen enthalten können und nicht für die Rachitisprophylaxe bei Säuglingen vorgesehen sind. Diese Produkte werden häufig als „natürlich“ oder „harmlos“ vermarktet, was nach Einschätzung der AkdÄ zu einer sorglosen Verwendung und damit verbundenen gesundheitlichen Risiken führen kann.
Die Kommission betont, dass flüssige Vitamin-D-Präparate bei Säuglingen nur dann eingesetzt werden sollten, wenn die Einhaltung der empfohlenen Dosierung zweifelsfrei sichergestellt ist. Andernfalls sei die Verwendung fester Darreichungsformen vorzuziehen, da diese ein geringeres Risiko für Dosierungsfehler bergen. Auch die kombinierte Gabe mit Fluorid, etwa zur gleichzeitigen Kariesprophylaxe, ist unter Einhaltung der Empfehlungen weiterhin gängige Praxis.
Die gemeldeten Überdosierungen beschränken sich laut AkdÄ nicht auf Säuglinge – auch bei Erwachsenen seien in den vergangenen Jahren vermehrt Fälle aufgetreten, insbesondere im Zusammenhang mit hochdosierten Nahrungsergänzungsmitteln. Die Kommission appelliert daher erneut an medizinisches Fachpersonal, Eltern und Pflegekräfte, auf eine präzise Anwendung zu achten und zwischen zugelassenen Arzneimitteln und frei verkäuflichen Präparaten klar zu unterscheiden.
Die Warnung der AkdÄ ist mehr als ein routinemäßiger Hinweis – sie stellt eine Mahnung dar, die Bedeutung der richtigen Arzneimittelanwendung gerade im sensiblen Bereich der Säuglingsversorgung nicht zu unterschätzen. Dass bereits ein einfacher Dosierfehler bei Vitamin-D-Tropfen potenziell schwerwiegende Folgen haben kann, verdeutlicht, wie schnell aus guter Absicht gesundheitlicher Schaden entstehen kann.
Besorgniserregend ist dabei vor allem die Irreführung durch äußerlich unauffällige Nahrungsergänzungsmittel, die oft nicht als risikobehaftet wahrgenommen werden. Die Grenze zwischen Arzneimittel und Lifestyle-Produkt verschwimmt zunehmend – mit gefährlichen Konsequenzen. Gerade bei Säuglingen ist eine klare Kommunikation durch Fachpersonal essenziell. Apotheken und Arztpraxen sollten Eltern konsequent über korrekte Dosierungen, die Unterschiede zwischen NEM und Arzneimitteln sowie mögliche Risiken aufklären.
Die AkdÄ setzt mit ihrer Stellungnahme ein wichtiges Signal: In einer Zeit, in der „natürliche“ Produkte unkritisch konsumiert und in sozialen Medien beworben werden, darf die sichere und evidenzbasierte Arzneimitteltherapie nicht aus dem Blick geraten – besonders dann nicht, wenn es um die Gesundheit der Kleinsten geht.
Testkauf auf dem Prüfstand: Apotheke überzeugt im Stresstest mit Silomat und Zäpfchen
In Remscheid hat sich die Bergische Apotheke freiwillig einem unangekündigten Pseudo-Customer-Test unterzogen – ein Angebot der Apothekerkammer Nordrhein, das die Qualität der pharmazeutischen Beratung und die Einhaltung rechtlicher Vorgaben im Apothekenalltag überprüfen soll. Inhaberin Claudia Hussels-Kapitza hatte für beide Standorte ihrer Apotheke die Teilnahme an dem Programm gebucht, ohne vorher zu wissen, wann und in welcher Form die verdeckten Prüfbesuche stattfinden würden.
Ziel des Programms ist es, realitätsnahe Situationen zu simulieren und zu analysieren, wie Apothekerinnen und Apotheker in herausfordernden Beratungssituationen reagieren. Im konkreten Fall beinhalteten die Tests zwei kritische Szenarien: Zum einen wurde das Hustenmittel Silomat angefragt, bei dem aufgrund möglicher Risiken und begrenzter Indikation eine besonders differenzierte Beratung erforderlich ist. Zum anderen wurde ein rezeptfreies Zäpfchen für ein Kleinkind eingefordert – eine Konstellation, die besonderes Augenmerk auf Altersangabe, Dosierung und Nutzen-Risiko-Abwägung verlangt.
Die verdeckt eingesetzten Testpersonen dokumentierten die Abläufe und bewerteten unter anderem, ob die Apotheker Rückfragen stellten, Alternativen aufzeigten und mögliche Risiken sachgerecht erklärten. Das Ergebnis fiel positiv aus: Sowohl der angestellte Apotheker in der Hauptapotheke als auch der Filialleiter zeigten laut Rückmeldung der Kammer ein „sehr sicheres und reflektiertes Verhalten“. Die gestellten Herausforderungen wurden souverän gemeistert – die Beratung sei korrekt, umfassend und gesetzeskonform gewesen.
Für Inhaberin Hussels-Kapitza ist das Ergebnis nicht nur ein Beleg für die Qualität ihrer Mitarbeiter, sondern auch ein Zeichen dafür, dass kontinuierliche interne Schulung und bewusste Vorbereitung auf realitätsnahe Szenarien im Apothekenbetrieb Früchte tragen. Der Testkauf habe, so heißt es aus dem Umfeld der Apotheke, auch das Teamgefühl gestärkt und wichtige Impulse für die Weiterentwicklung interner Abläufe gegeben.
Die Apothekerkammer Nordrhein bietet die Pseudo-Customer-Tests seit einiger Zeit verstärkt an – mit dem Ziel, die Qualitätssicherung in öffentlichen Apotheken praxisnah zu unterstützen. Die Teilnahme ist freiwillig und soll Apotheken helfen, mögliche Schwachstellen im Alltag zu erkennen und gezielt gegenzusteuern.
Die Bereitschaft zur Teilnahme an verdeckten Testkäufen ist ein klares Signal für Professionalität und Verantwortungsbewusstsein. In einer Zeit, in der Apotheken nicht nur unter wirtschaftlichem Druck stehen, sondern auch zunehmend in ihrer beratenden Rolle gefordert sind, setzen Maßnahmen wie diese ein wichtiges Zeichen. Sie zeigen, dass pharmazeutische Qualität nicht nur eine Frage der Fachkenntnis, sondern auch der Haltung ist.
Dass die Bergische Apotheke den Test erfolgreich bestanden hat, ist dabei mehr als nur ein Einzelfall – es ist ein Beispiel dafür, wie gelebte Qualitätssicherung aussehen kann: unaufgeregt, strukturiert und im Dienste der Patientensicherheit. Gerade im sensiblen Bereich der Selbstmedikation, etwa bei potenziell ungeeigneten Präparaten für Kinder oder bei bedenklichen Wirkstoffen wie in Silomat, braucht es nicht nur Regeln, sondern auch den Mut zur kritischen Nachfrage.
Wenn Apotheken sich solchen Prüfungen freiwillig stellen und daraus lernen, dann profitiert am Ende vor allem eines: das Vertrauen in die öffentliche Apotheke als niedrigschwellige, verlässliche Anlaufstelle im Gesundheitswesen.
Neues Rezept-Terminal im separaten Cube erweitert Serviceangebot der Kreuzberg-Apotheke in Cochem
Die Kreuzberg-Apotheke in Cochem setzt ein weiteres Zeichen in Richtung Digitalisierung und Kundenorientierung. Nach der Einführung eines Abholautomaten im vergangenen Jahr hat die Landapotheke nun ein neues Bestellterminal in Betrieb genommen. Das Gerät befindet sich nicht im Verkaufsraum der Apotheke selbst, sondern wurde in einem eigens dafür errichteten, kleinen Nebengebäude – einem sogenannten Cube – untergebracht. Damit wird eine Bestellung von Arzneimitteln auch außerhalb der Öffnungszeiten ermöglicht.
Das Terminal erlaubt das Einscannen klassischer Muster-16-Rezepte sowie die Nutzung elektronischer Verordnungen. Auch rezeptfreie Arzneimittel können über das Gerät bestellt, bezahlt und direkt mitgenommen werden. Die Bezahlung erfolgt ausschließlich kontaktlos. Zusätzlich ist eine diskrete Bestellung gewährleistet, und bei Bedarf kann eine Online-Beratung in Anspruch genommen werden. Das System ist direkt an die Warenwirtschaft und den Kommissionierautomaten der Apotheke angebunden, wodurch Bestellungen automatisiert weiterverarbeitet werden.
Neben dem klassischen Apothekenbetrieb bietet das Terminal eine ergänzende Schnittstelle für digitalaffine Kundengruppen. Durch den zusätzlichen Zugang entfallen Wartezeiten am Handverkaufstisch, und die Mitarbeitenden werden bei Routinevorgängen entlastet. Gleichzeitig bleibt der persönliche Kundenkontakt über die regulären Öffnungszeiten hinaus gewahrt, indem Bestellungen auch über einen bestehenden 24/7-Abholautomaten abgeholt oder über den Botendienst ausgeliefert werden können.
Die Apotheke versorgt neben der Stadt Cochem auch umliegende Orte im Landkreis. Mit dem neuen Terminal will sie insbesondere jüngeren Nutzergruppen entgegenkommen, die moderne, flexible Lösungen erwarten. Das Projekt unterstreicht den Trend zur Digitalisierung im Apothekenwesen, ohne den Anspruch auf persönliche Betreuung aufzugeben. Die Maßnahme wurde vollständig in Eigenregie umgesetzt und ergänzt das bestehende Versorgungskonzept der Apotheke.
Mit der Installation des Rezept-Terminals in einem separaten Cube demonstriert die Kreuzberg-Apotheke, wie niedergelassene Apotheken auf die veränderten Anforderungen einer zunehmend digitalisierten Gesellschaft reagieren können. Der Schritt verbindet technologische Innovation mit der Realität ländlicher Versorgung und zeigt auf, dass digitale Angebote nicht zwingend den persönlichen Service verdrängen, sondern ihn sinnvoll ergänzen können.
Gerade vor dem Hintergrund wachsender Herausforderungen im Apothekenalltag – von Personalengpässen bis hin zu veränderten Kundenansprüchen – ist der gezielte Einsatz digitaler Selbstbedienungstechnologien ein pragmatischer Weg, um Effizienzgewinne zu erzielen und gleichzeitig die pharmazeutische Beratung nicht zu vernachlässigen. Entscheidend wird jedoch sein, wie gut solche Angebote langfristig angenommen werden und ob sie im Alltag zu einer tatsächlichen Entlastung führen. Der Balanceakt zwischen Automatisierung und menschlicher Nähe bleibt eine zentrale Aufgabe für Apotheken, die sich zukunftssicher aufstellen wollen.
TI-Zugang in Apotheken: Austausch von eHBA und SMC-B startet im Sommer
In vielen Apotheken laufen in diesen Monaten die Zertifikate für den Zugang zur Telematikinfrastruktur (TI) aus. Davon betroffen sind insbesondere die Institutionskarte SMC-B sowie der elektronische Heilberufsausweis (eHBA), die zur Authentifizierung im sicheren Gesundheitsnetz notwendig sind. Die Karten haben eine maximale Laufzeit von fünf Jahren und müssen rechtzeitig vor Ablauf durch sogenannte Folgekarten ersetzt werden, um einen unterbrechungsfreien Betrieb sicherzustellen.
Vor diesem Hintergrund kündigte der Anbieter Medisign einen großflächig koordinierten Tauschprozess für eHBA- und SMC-B-Karten der Generation G2.0 an. Diese Karten nutzen ausschließlich RSA-Zertifikate, die gemäß den Vorgaben der Gematik ab dem 1. Januar 2026 nicht mehr zulässig sind. Der Austausch soll bereits im Sommer beginnen. Medisign will die betroffenen Karteninhaberinnen und -inhaber direkt kontaktieren und ihnen ein vereinfachtes Tauschverfahren ermöglichen. Begleitende Informationen, darunter auch ein FAQ, sollen rechtzeitig auf der Website bereitgestellt werden. Erste Anfragen aus Apotheken seien bereits eingegangen, teilte der Anbieter mit.
Auch der Kartenhersteller D-Trust informiert über den bevorstehenden Ablauf der Karten und die entsprechenden Folgeanträge. Ab Mitte Mai sollen Apothekerinnen und Apotheker ihren Antrag auf eine neue SMC-B oder einen neuen eHBA über das Antragsportal stellen können – vorausgesetzt, es haben sich keine für das Zertifikat relevanten Daten geändert. In Fällen, in denen etwa die Apothekenanschrift oder der Name der Praxis geändert wurde, ist ein neuer Erstantrag erforderlich. Dieser muss über die zuständige Apothekerkammer erfolgen. Alternativ besteht auch jetzt schon die Möglichkeit, über die Kammer einen Erstantrag zu stellen.
Darüber hinaus verweist D-Trust auf die Kompatibilität seiner neuen eHBA-Karten mit der kommenden TI 2.0. Diese ermöglichen in Verbindung mit einem optionalen TI-Fernsignaturkonto künftig das digitale Signieren ohne physische Karte und Kartenlesegerät. Derartige Lösungen sollen langfristig eine flexiblere Nutzung der Telematikinfrastruktur erlauben.
Nicht nur bei den Karten, auch bei den Konnektoren nähern sich die ersten Zertifikate ihrem Ablaufdatum. Die Gematik informiert darüber, dass die Zertifikatserneuerung in der Regel automatisch erfolgt. Apotheken, die hierzu Fragen haben, wird geraten, sich direkt an ihren jeweiligen IT-Dienstleister zu wenden.
Der bevorstehende Austausch stellt viele Apotheken vor organisatorische Aufgaben, insbesondere mit Blick auf die rechtzeitige Beantragung und die Umstellung im laufenden Betrieb. Gleichzeitig ist der Prozess ein zentraler Bestandteil der kontinuierlichen Weiterentwicklung der digitalen Gesundheitsversorgung, die auf aktuelle Sicherheitsstandards angewiesen ist.
Der anstehende Tausch von eHBA und SMC-B-Karten ist mehr als eine technische Pflichtübung – er wirft ein Schlaglicht auf die strukturellen Herausforderungen der Digitalisierung im Gesundheitswesen. Während die Fristen für die Kartenabläufe lange bekannt sind, bleibt es fraglich, ob alle Beteiligten rechtzeitig handeln und bürokratische Hürden vermieden werden. Die Einführung der Telematikinfrastruktur verlief in der Vergangenheit häufig schleppend, geprägt von Verzögerungen, technischen Problemen und Unsicherheiten bei der Umsetzung vor Ort. Dass nun erneut Apotheken aktiv werden müssen, um weiterhin am digitalen System teilnehmen zu können, zeigt, wie wenig entlastend digitale Lösungen bislang wirken.
Hinzu kommt: Die Umstellung auf die TI 2.0, in der Fernsignatur und Kartenunabhängigkeit versprochen werden, steht noch am Anfang. Ob diese Lösungen die versprochene Vereinfachung bringen oder lediglich neue Komplexität schaffen, bleibt offen. Für viele Apotheken bedeutet der aktuelle Austauschprozess jedenfalls zusätzlichen Aufwand – bei ohnehin knappen personellen und zeitlichen Ressourcen. Ein echtes digitales Gesundheitswesen braucht mehr als neue Karten: Es braucht stabile Strukturen, klare Abläufe und eine konsequente Unterstützung derjenigen, die das System im Alltag tragen.
PTA positioniert sich öffentlich gegen Versandhandel – Apothekenalltag im Fokus einer Social-Media-Debatte
Melisa Braun, pharmazeutisch-technische Assistentin in einer öffentlichen Apotheke, hat sich mit einem Instagram-Post zur Krebsvorsorge in eine intensive Debatte über die Rolle von Vor-Ort-Apotheken eingeschaltet – mit weitreichenden Folgen. Unter ihrem Profilnamen „Pharmadea“ kommentierte sie ein virales Video einer reichweitenstarken Influencerin, das sich mit dem Thema Krebsvorsorge beschäftigte, jedoch aus Sicht der PTA wichtige medizinische und fachliche Aspekte ausblendete. Die Reaktion ließ nicht lange auf sich warten: Innerhalb kürzester Zeit erhielt sie hunderte Kommentare und eine Vielzahl von Direktnachrichten – von Zustimmung bis zu heftiger Kritik.
Melisa Braun reagierte nicht mit Rückzug, sondern mit einem eigenen Statement. In einem weiteren Reel, das binnen weniger Stunden hohe Aufrufzahlen verzeichnete, stellte sie die Bedeutung der Rezepturherstellung in öffentlichen Apotheken heraus und grenzte diese klar von den Leistungen des Versandhandels sowie der industriellen Arzneimittelproduktion ab. „Wir lösen, was Industrie und Versender nicht lösen wollen“, lautet eine ihrer zentralen Botschaften, die in den Kommentaren vielfach aufgegriffen und diskutiert wurde.
Ihr Beitrag richtet sich dabei nicht nur gegen die Verkürzung medizinischer Themen in sozialen Netzwerken, sondern auch gegen eine zunehmende politische und gesellschaftliche Tendenz, den Wert wohnortnaher Apotheken zu unterschätzen. Die Rezepturherstellung sei ein Beispiel für die vielfältigen Leistungen, die außerhalb industrieller Standards stattfinden – hochindividuell, oft unter Zeitdruck, und stets nah am Patienten. Gerade bei der Versorgung von Säuglingen, Allergikern oder onkologischen Patientinnen und Patienten seien diese individuell hergestellten Arzneiformen unverzichtbar. Braun verweist darauf, dass der Versandhandel keine Rezepturen anfertigen kann und dass auch große Pharmahersteller kaum flexibel genug sind, um auf spezifische ärztliche Verordnungen zeitnah zu reagieren.
Darüber hinaus macht sie deutlich, dass Beratung, Medikationsanalyse, Rezeptkontrolle und Notfallversorgung weit über das hinausgehen, was digitale Plattformen bieten können. Gleichzeitig kritisiert sie, dass die Arbeit in Apotheken häufig auf das bloße Abgeben von Medikamenten reduziert wird, obwohl der Alltag von intensiven pharmazeutischen Prüfprozessen, Patientenkommunikation, Dokumentation und rechtlichen Anforderungen geprägt ist. Das führe nicht nur zu einem verzerrten öffentlichen Bild, sondern auch zu politischen Entscheidungen, die die Existenzgrundlage vieler Apotheken gefährden.
Die Diskussion auf Instagram zeigt exemplarisch, wie groß die Kluft zwischen öffentlicher Wahrnehmung und beruflichem Alltag in Apotheken sein kann – und wie wichtig es ist, dass sich pharmazeutisches Fachpersonal aktiv zu Wort meldet. Während viele Kolleginnen und Kollegen sich aus Angst vor Anfeindungen oder aus Zeitgründen aus dem öffentlichen Diskurs heraushalten, setzt Braun ein bewusstes Zeichen. Ihre Botschaft ist dabei nicht anklagend, sondern appellierend: an Politik, Gesellschaft und auch an die eigene Berufsgruppe, mehr Sichtbarkeit zu wagen.
Was Melisa Braun mit ihrem Reel auslöst, geht weit über eine gewöhnliche Social-Media-Aktion hinaus. Ihr Beispiel steht für ein wachsendes Bedürfnis innerhalb der Apothekenberufe, sich aktiv in gesellschaftliche Debatten einzubringen – vor allem dann, wenn die eigene Profession zunehmend in ihrer Bedeutung hinterfragt wird. Brauns Stellungnahme trifft einen Nerv, weil sie nicht auf Konfrontation um der Konfrontation willen setzt, sondern weil sie auf eine sachliche und fachlich fundierte Weise aufzeigt, wo die Versorgungslücken entstehen, wenn wirtschaftliche und politische Interessen über medizinische Notwendigkeiten gestellt werden.
Dass ausgerechnet eine PTA diesen Schritt geht, ist kein Zufall. Die Berufsgruppe trägt einen erheblichen Teil der Versorgungsarbeit in den Apotheken, bleibt jedoch oft im Schatten von approbierten Kolleginnen und Kollegen oder von Funktionären, die in politischen Gremien und Verbänden dominieren. Braun zeigt mit ihrer Wortmeldung, dass auch PTA fachliche Autorität und gesellschaftliche Verantwortung tragen – und dass ihre Stimme Gewicht hat.
Zugleich verdeutlicht die Debatte, wie wichtig es ist, komplexe pharmazeutische Leistungen nicht der Vereinfachungslogik sozialer Netzwerke zu überlassen. Gesundheitsversorgung ist kein Lifestyle-Produkt, das sich in einprägsamen Clips vollständig erklären lässt. Wer sie so behandelt, läuft Gefahr, Patientensicherheit aufs Spiel zu setzen und eine ohnehin fragile Versorgungsstruktur weiter zu schwächen.
Melisa Braun liefert mit ihrem Auftritt keine endgültigen Antworten – aber sie initiiert eine überfällige Debatte. Und sie zeigt, dass die Verteidigung qualitätsgesicherter Arzneimittelversorgung nicht nur in Fachgremien stattfinden muss, sondern mitten in der Gesellschaft.
Nahrungsergänzung per Klick: TikTok-Shop verstärkt Gesundheitsrisiken bei Jugendlichen
Nahrungsergänzungsmittel erleben in Deutschland einen anhaltenden Boom – befeuert von sozialen Medien und neuen Vertriebswegen wie dem TikTok-Shop. Während Produkte mit Vitaminen, Mineralstoffen oder Pflanzenextrakten bislang vor allem in Apotheken, Drogerien oder Online-Shops angeboten wurden, können sie nun direkt aus Influencer-Videos heraus gekauft werden. Fachleute sehen darin ein wachsendes Risiko für unkritischen Konsum, insbesondere unter Jugendlichen.
Aktuelle Erhebungen zeigen, dass ein Großteil der Bevölkerung regelmäßig zu Nahrungsergänzungsmitteln greift – unabhängig von medizinischer Notwendigkeit. Auffällig ist dabei der starke Zuwachs in der Altersgruppe der unter 30-Jährigen. Viele von ihnen informieren sich nicht über offizielle Gesundheitskanäle, sondern über Plattformen wie Instagram oder TikTok, auf denen Influencer ihre persönlichen „Wundermittel“ anpreisen. Empfehlungen dieser Art wirken häufig wie ein freundschaftlicher Ratschlag und verleiten besonders junge Nutzerinnen und Nutzer zu spontanen Käufen – oft ohne fundiertes Wissen über Inhaltsstoffe oder Risiken.
Die Einführung des TikTok-Shops verschärft diese Entwicklung. Produkte, die in einem Clip präsentiert werden, lassen sich mit wenigen Klicks direkt bestellen. Der Kauf erfolgt emotional und impulsiv – kritische Distanz fehlt. Verbraucherschützerinnen und -schützer warnen vor einer gefährlichen Kombination aus fehlender Aufklärung, irreführenden Werbeaussagen und einem beschleunigten Bestellprozess. Besonders problematisch ist dabei, dass Nahrungsergänzungsmittel als Lebensmittel gelten und somit keiner behördlichen Zulassung unterliegen. Gesetzlich verbindliche Höchstmengen existieren nicht, und die Deklarationspflichten geraten auf Plattformen wie TikTok schnell ins Hintertreffen.
Eine Analyse von Werbeinhalten in sozialen Netzwerken zeigt, dass viele der beworbenen Präparate überdosiert sind oder Hinweise zu Nebenwirkungen und Gegenanzeigen vollständig fehlen. Ein bekanntes Beispiel ist Vitamin D, das derzeit einen regelrechten Hype erlebt. In extrem hohen Dosen kann der Stoff zu gefährlichen Kalziumwerten im Blut und sogar zu Nierenschäden führen. Auch andere Inhaltsstoffe wie Biotin oder Kalzium können mit Medikamenten interferieren oder Laborwerte verfälschen – mit potenziell schwerwiegenden Folgen.
Experten raten daher dringend zu mehr Aufklärung und medizinischer Beratung vor der Einnahme von Nahrungsergänzungsmitteln. Die Hoffnung auf mehr Energie, schönere Haut oder eine bessere Immunabwehr dürfe nicht dazu führen, dass gesundheitliche Risiken unterschätzt werden. Der Trend zur Selbstoptimierung via Social Media droht, sich zu verselbstständigen – auf Kosten der Gesundheit junger Menschen.
Die Vermarktung von Nahrungsergänzungsmitteln über soziale Medien hat eine neue Dynamik erreicht – und die Einführung des TikTok-Shops verschiebt die Grenzen zwischen Unterhaltung, Werbung und Konsum erneut. Was als Empfehlung eines Influencers beginnt, endet nicht selten in unüberlegtem Kaufverhalten mit möglichen Gesundheitsgefahren. Besonders problematisch ist, dass sich viele Nutzerinnen und Nutzer der rechtlichen und medizinischen Einordnung solcher Produkte nicht bewusst sind. Die fehlende Regulierung kombiniert mit der emotionalen Wirkung sozialer Medien schafft ein Umfeld, in dem Risiken systematisch unterschätzt werden.
Gesundheit darf kein Nebeneffekt von Marketingmechanismen sein. Gerade Jugendliche, die besonders empfänglich für Vorbilder auf TikTok oder Instagram sind, benötigen Schutz und Orientierung. Die Verantwortung liegt dabei nicht allein bei den Plattformen oder Herstellern, sondern auch bei der Politik, die geeignete gesetzliche Rahmenbedingungen schaffen muss. Informationspflichten, Kennzeichnungsvorgaben und klare Regelungen zur Bewerbung gesundheitsbezogener Produkte im digitalen Raum sind überfällig. Nahrungsergänzung darf nicht zur Stilfrage oder spontanen App-Bestellung verkommen – Gesundheit ist kein Trend, sondern ein Gut, das Aufklärung und Verantwortung verdient.
Von Engin Günder, Fachjournalist
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