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  • 20.04.2025 – Apotheken-Nachrichten von heute - Update: Digitale Pflichten, ungelöste Ministerfrage, steigende Lasten
    20.04.2025 – Apotheken-Nachrichten von heute - Update: Digitale Pflichten, ungelöste Ministerfrage, steigende Lasten
    APOTHEKE | Medienspiegel & Presse | Ostern 2025 hinterlässt in der deutschen Apothekenlandschaft ein Gefühl des Stillstands. Politische Impulse fehlen, konkrete Reformen bl...

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ApoRisk® Nachrichten - APOTHEKE:


APOTHEKE | Medienspiegel & Presse |

Apotheken-Nachrichten von heute - Update: Digitale Pflichten, ungelöste Ministerfrage, steigende Lasten

 

Zwischen ePA-Start, Retax-Irrsinn, Reformstau und wachsendem Druck bleibt die Apotheke ohne politischen Rückhalt

Ostern 2025 hinterlässt in der deutschen Apothekenlandschaft ein Gefühl des Stillstands. Politische Impulse fehlen, konkrete Reformen bleiben aus – stattdessen dominieren Unsicherheit, bürokratischer Druck und offene Fragen zur digitalen Transformation. Die elektronische Patientenakte soll bald verpflichtend eingeführt werden, doch viele Details zu Sicherheit, Akzeptanz und Anwendung sind noch ungeklärt. Auch die Besetzung des Gesundheitsministeriums nach den Koalitionsverhandlungen sorgt für Unruhe: Wer wird künftig die Weichen für die Versorgung stellen? Derweil sorgen absurde Vorgänge wie eine Retaxation über 3,21 Euro, deren Bearbeitung höhere Kosten verursacht als der abgezogene Betrag selbst, für Frustration im Alltag. Coaching etabliert sich als strategisches Mittel gegen Überlastung und für bessere Teamprozesse, doch Qualität und Zielsetzung bleiben oft diffus. Währenddessen wird das Risiko der digitalen Vernetzung vielerorts unterschätzt – fehlender Versicherungsschutz und steigende Anforderungen an Datenschutz erhöhen die Anfälligkeit. Die längst überfällige Reform der Approbationsordnung kommt nicht voran, obwohl das Berufsbild sich mit neuen Aufgaben wie Impfungen und pharmazeutischen Dienstleistungen bereits gewandelt hat. Hoffnung macht ein Gesundheitsprojekt im thüringischen Heringen, wo eine neue Apotheke als Teil eines integrierten Versorgungskonzepts eröffnet wurde. Gleichzeitig steigt die Belastung durch Sozialabgaben weiter an, Ökonomen warnen vor einem gefährlichen Trend. Der Apothekenalltag bleibt damit geprägt von Unsicherheit, strukturellem Stillstand und wachsender ökonomischer Anspannung – von einem politischen Aufbruch keine Spur.

 

Ostern ohne Aufbruch: Apotheken zwischen politischer Lücke und strukturellem Stillstand

Inmitten des Osterfestes 2025 zeigt sich die Lage in der deutschen Apothekenlandschaft ernüchternd. Weder ein politischer Neuanfang noch konkrete Fortschritte in der Versorgungssicherheit oder Digitalisierung lassen sich verzeichnen. Vielmehr dominieren weiterhin Unsicherheit, fehlende Reformschritte und wachsender bürokratischer Druck den Berufsalltag.

Nach wie vor ist ungeklärt, wer künftig das Gesundheitsministerium führen wird. Seit Wochen kursieren Spekulationen über personelle Neubesetzungen, doch eine verbindliche Entscheidung steht aus. Für Apothekenbetriebe bedeutet das: Keine Klarheit über mögliche Änderungen bei der Honorierung, keine Planbarkeit in Bezug auf gesetzliche Vorgaben und keine Aussicht auf strukturelle Entlastungen. Die berufspolitische Debatte stagniert – mit unmittelbaren Folgen für die tägliche Praxis in den Offizinen.

Besonders deutlich wird das im Umgang mit den Krankenkassen. Die Retaxationspraxis bleibt ein belastendes Dauerthema. Apotheken berichten über Rückforderungen selbst bei kleinsten formalen Abweichungen, wobei der finanzielle Schaden häufig nicht im Verhältnis zum ursprünglichen Fehler steht. Das Verfahren gilt als einseitig und intransparent. Von Entlastung oder fairer Prüfung kann aus Sicht vieler Apotheken keine Rede sein.

Auch die Diskussion um die Zukunft des Berufsstandes, etwa durch das ABDA-Zukunftskonzept, verläuft bislang ohne greifbare Ergebnisse. Zwar gibt es Positionspapiere und Entwürfe, doch in den Apotheken selbst überwiegt der Eindruck fehlender Anschlussfähigkeit an die Realität. Insbesondere inhabergeführte Betriebe in strukturschwachen Regionen äußern Zweifel, ob die konzeptionellen Ansätze tatsächlich auf ihre Herausforderungen eingehen. Die erwartete Richtungsentscheidung bleibt aus.

Parallel dazu entwickelt sich die Digitalisierung nur schleppend. Die elektronische Patientenakte (ePA) gilt offiziell als Fortschritt, hat sich aber in der täglichen Versorgung noch nicht etabliert. Technische Probleme, Datenschutzbedenken und unzureichende Schnittstellen hemmen den Prozess. Apotheken sehen sich erneut in einer Position, in der Anforderungen steigen, ohne dass praktikable Lösungen bereitgestellt werden.

Vor diesem Hintergrund verläuft Ostern für viele Apotheken nicht als Fest der Hoffnung, sondern als weiterer Abschnitt in einer Phase der Stagnation. Der Ruf nach klaren politischen Entscheidungen, verlässlichen Rahmenbedingungen und einem strukturellen Neustart wird lauter – doch bislang bleibt er unbeantwortet.

Die Osterzeit bringt traditionell Hoffnung und neue Perspektiven – in der Apothekenwelt sucht man beides derzeit vergeblich. Stattdessen herrschen politische Unklarheit, regulatorischer Druck und konzeptionelle Orientierungslosigkeit. Dass nach Jahren des Krisenmanagements weder eine erkennbare Strategie zur wirtschaftlichen Stabilisierung noch ein konsistenter Digitalisierungsplan vorliegt, ist symptomatisch für den Zustand der Gesundheitspolitik.

Die Standesvertretung liefert weiterhin Entwürfe, doch diese erreichen die Basis oft nicht. Die Diskrepanz zwischen Anspruch und Wirklichkeit wächst. Gleichzeitig bleibt der Einfluss der Apothekerschaft auf gesundheitspolitische Entscheidungen begrenzt – ein Umstand, der die strukturelle Schwäche des Berufsstandes offenlegt.

Was es braucht, ist ein klares Signal: Apotheken sind keine Randerscheinung, sondern zentrale Akteure der Versorgung. Solange jedoch entscheidende Weichenstellungen ausbleiben, bleibt Ostern in der Branche ein Fest der unbeantworteten Fragen.

 

Elektronische Patientenakte startet mit offenen Fragen zur Sicherheit und Akzeptanz

Die flächendeckende Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) soll ab dem 29. April 2025 Realität werden. Nach mehr als zwei Jahrzehnten Planung wird das Vorhaben nun aus den Modellregionen in die Breite getragen. Arztpraxen müssen sich bis zum 1. Oktober 2025 mit der Anwendung vertraut machen, ab diesem Zeitpunkt ist die Befüllung der ePA verpflichtend. Sanktionen bei Nichtnutzung drohen ab Januar 2026. Doch obwohl die politische Marschrichtung klar ist, bleiben zahlreiche praktische und sicherheitstechnische Fragen ungeklärt.

Ziel der ePA ist es, medizinische Informationen wie Befunde, Medikationspläne oder Impfungen zentral digital zu speichern und für Leistungserbringer wie Ärzte und Apotheken verfügbar zu machen – sofern der Patient dies erlaubt. Der Zugriff auf die Akte liegt in der Hand der Versicherten, sie entscheiden, welche Daten sichtbar sind, und können Inhalte löschen oder verbergen. Diese Gestaltungsfreiheit sorgt auf der einen Seite für ein hohes Maß an Selbstbestimmung, erschwert aber auf der anderen Seite die medizinische Kontinuität, wenn wichtige Informationen nicht oder nur teilweise verfügbar sind.

Kritik kommt erneut von Sicherheitsexperten. Während das Bundesgesundheitsministerium erklärt, dass frühere Schwachstellen behoben seien, warnen Fachleute vor anhaltenden Risiken. Digitale Sicherheitsexperten, die sich bereits in der Vergangenheit mit der technischen Ausgestaltung der ePA befasst haben, sprechen von weiterhin bestehenden Angriffsmöglichkeiten. Insbesondere wird bemängelt, dass Sicherheitslücken trotz Hinweisen aus der Fachwelt nicht umfassend adressiert wurden.

Trotz der Bedenken sehen viele in der ePA einen Fortschritt für das Gesundheitswesen. Der elektronische Medikationsplan gilt als besonders vielversprechend. Ärztinnen, Ärzte und Apotheker erhoffen sich dadurch eine präzisere Arzneimitteltherapie und eine bessere Erkennung von Wechselwirkungen. Allerdings ist der Erfolg der ePA auch abhängig von der digitalen Infrastruktur der medizinischen Einrichtungen – und diese ist bislang noch uneinheitlich.

Zudem bleibt die Frage offen, wie die Bevölkerung auf das Angebot reagiert. Bisher ist die freiwillige Nutzung verhalten. Viele Versicherte sind unsicher, welche Vorteile die ePA bietet und wie ihre Daten konkret geschützt werden. Eine breite Aufklärungskampagne steht aus. Ohne Vertrauen in die Sicherheit und den Nutzen der ePA droht das Vorhaben, trotz technischer Bereitstellung, an mangelnder Akzeptanz zu scheitern.

Die elektronische Patientenakte ist ein Paradebeispiel für ambitionierte Digitalisierungsvorhaben im Gesundheitswesen – mit typischem Verlauf: lange vorbereitet, mehrfach verschoben und von Datenschutzbedenken begleitet. Dass der Gesetzgeber nun Ernst macht und verbindliche Fristen setzt, ist ein logischer Schritt. Doch digitale Infrastruktur lässt sich nicht per Dekret modernisieren, und Vertrauen entsteht nicht durch politische Aussagen allein.

Wenn die ePA ein echter Fortschritt werden soll, braucht es mehr als einen Starttermin. Technische Robustheit, konsequente Behebung von Schwachstellen und transparente Kommunikation über Nutzen und Risiken sind Grundvoraussetzungen. Vor allem aber muss die Bevölkerung überzeugt werden, dass die Kontrolle über die eigenen Gesundheitsdaten nicht nur formal, sondern auch praktisch gewährleistet ist.

Der Staat kann den Rahmen setzen – doch ob die ePA zum Standardinstrument im Gesundheitswesen wird, entscheidet letztlich der Patient. Solange Zweifel an der Datensicherheit bestehen und keine breite Akzeptanz erkennbar ist, bleibt die ePA ein Projekt mit ungewissem Ausgang.

 

Ministerfrage offen – Apotheken blicken gespannt auf Gesundheits- und Wirtschaftsressort

Nach dem Abschluss der Koalitionsverhandlungen richtet sich die Aufmerksamkeit nun auf die anstehende Kanzlerwahl und die damit verbundene Bildung des neuen Bundeskabinetts. Für die Apothekenbranche in Deutschland steht dabei vor allem eine Frage im Mittelpunkt: Wer wird künftig das Bundesgesundheitsministerium leiten?

Die CDU, die das Ressort aller Wahrscheinlichkeit nach übernehmen wird, lässt bislang offen, welcher Kandidat nominiert wird. Der bisherige Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) wird das Amt nicht fortführen. Als mögliche Nachfolger werden derzeit der gesundheitspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Tino Sorge, sowie der Virologe Hendrik Streeck gehandelt. Letzterer war während der Corona-Pandemie als Mitglied des Expertenrats der Bundesregierung bekannt geworden und äußerte zuletzt öffentlich sein Interesse an dem Ministeramt. Beide Namen stehen für unterschiedliche Akzente in der künftigen Gesundheitspolitik, konkrete Festlegungen seitens der CDU gibt es jedoch noch nicht.

Eine Entscheidung wird frühestens nach der Kanzlerwahl am 6. Mai erwartet. Bis dahin bleibt offen, welche gesundheitspolitischen Prioritäten die neue Bundesregierung setzen wird – ein Umstand, der in der Apothekenlandschaft mit großer Aufmerksamkeit verfolgt wird. Themen wie Arzneimittelversorgung, pharmazeutische Dienstleistungen, Digitalisierung und die wirtschaftliche Sicherung der wohnortnahen Apotheken stehen auf der Liste der offenen Baustellen.

Von besonderem Interesse ist zudem, wer das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie übernehmen wird. Denn obwohl die Thematik des Apothekenhonorars originär im gesundheitspolitischen Bereich verankert ist, liegt die Zuständigkeit weiterhin beim Wirtschaftsministerium. Der in der vergangenen Legislaturperiode diskutierte Ressortwechsel wurde nicht vollzogen. Damit bleibt die Frage der künftigen Vergütungsstruktur auch wirtschaftspolitisch relevant.

Nach aktuellen Informationen wird der bisher als Favorit gehandelte CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann das Wirtschaftsministerium wohl nicht übernehmen. Im Raum steht nun unter anderem Jens Spahn, der das Gesundheitsressort bereits von 2018 bis 2021 geführt hatte. Spahns Verhältnis zu den Apotheken galt damals als angespannt, insbesondere seine Reformpolitik und die unzureichende Anpassung der Honorierung führten zu Kritik aus der Branche. Ein nennenswerter Einsatz für eine finanzielle Aufwertung der Apotheken gilt unter diesen Vorzeichen als fraglich.

Alternativ wird auch Andreas Jung als möglicher Kandidat für das Wirtschaftsministerium genannt. Der stellvertretende Vorsitzende der Unionsfraktion ist bislang vor allem durch sein Engagement in den Bereichen Energie und Klimaschutz in Erscheinung getreten. Inwieweit er die Anliegen der Apothekenbranche aufgreifen würde, ist derzeit unklar.

Die Apothekerschaft sieht sich angesichts der bevorstehenden personellen Weichenstellungen mit vielen offenen Fragen konfrontiert. Die Besetzung der beiden Schlüsselressorts wird entscheidend dafür sein, ob und in welcher Form es in den kommenden Jahren strukturelle Verbesserungen für Apotheken geben wird.

Die politische Hängepartie rund um die Ministerien lässt die Apothekenbranche in einer Phase der Unsicherheit zurück. Dass der designierte Bundeskanzler und seine Koalitionspartner sich Zeit für die Verteilung der Ressorts nehmen, ist nachvollziehbar – doch für die Apotheken stehen zentrale Zukunftsfragen auf dem Spiel. Wer künftig die gesundheitspolitische Richtung vorgibt, wird entscheiden, ob die wohnortnahe Arzneimittelversorgung gestärkt oder weiter unter wirtschaftlichen Druck gerät.

Ebenso kritisch ist die Besetzung des Wirtschaftsministeriums. Dass die Honorarthematik weiterhin dort verortet ist, zeigt die politische Zersplitterung der Zuständigkeiten – und erschwert dringend notwendige Reformprozesse. Sollte tatsächlich Jens Spahn zurück auf die Bühne treten, dürfte das Erinnerungen wecken, die vielen Apothekern kaum Anlass zur Zuversicht geben. Klare Zuständigkeiten und ein Ministerium, das sich mit Nachdruck für eine tragfähige Zukunft der Apotheken einsetzt – das wäre das eigentliche Signal, auf das die Branche jetzt wartet.

 

Retax ohne Maß: Wenn Krankenkassen mehr zahlen, als sie zurückfordern

Ein aktueller Fall aus Nordrhein-Westfalen sorgt bundesweit für Kopfschütteln in der Apothekerschaft: Eine gesetzliche Krankenkasse kürzte die Erstattung für ein Rezept um exakt 3,21 Euro – mutmaßlich wegen eines vermeintlichen formalen Fehlers in der Abrechnung. Die betroffene Apotheke wurde darüber per Einschreiben informiert. Allein die Portokosten für die Zustellung beliefen sich auf 4,75 Euro – zuzüglich der nicht unerheblichen internen Kosten für Personal, Dokumentation, Nachbearbeitung und Verwaltung. Die Kasse nahm also nicht nur einen Verlust in Kauf, sondern verursachte ihn aktiv – und das wegen eines Bagatellbetrags, der ökonomisch keinerlei Relevanz hat. Der Fall wurde vom Apothekerverband Westfalen-Lippe öffentlich gemacht.

Martin Schwarzer, Inhaber der Hirsch-Apotheke am Bahnhof Hamm, kritisierte die Maßnahme als grotesk. Der bürokratische Aufwand, der zur Durchsetzung einer Retaxation von wenigen Euro betrieben werde, stehe in keinerlei Verhältnis zum Ergebnis. Schwarzer verwies zudem auf die psychologische Komponente: Der Eindruck, Apotheken würden systematisch und mit übertriebener Strenge kontrolliert, untergrabe das Vertrauen in die Kooperation zwischen Leistungserbringern und Kostenträgern.

Auch Thomas Rochell, Vorsitzender des Apothekerverbands Westfalen-Lippe, sieht in diesem Vorgehen keine Ausnahme, sondern ein Symptom für ein strukturelles Problem. Immer wieder komme es vor, dass Krankenkassen vollständige Rechnungskürzungen bei formalen Abweichungen vornehmen – ohne Rücksicht auf die tatsächliche Versorgungsleistung oder die geringe wirtschaftliche Bedeutung der beanstandeten Summen. Dabei ist oft fraglich, ob die Retaxation rechtlich überhaupt Bestand hätte. Viele betroffene Apotheken scheuen jedoch den Aufwand, sich gegen solche Entscheidungen zur Wehr zu setzen.

Der Fall wirft grundsätzliche Fragen auf: Warum nehmen Krankenkassen eigene Verluste in Kauf, um minimale Beträge einzutreiben? Warum gibt es keine Bagatellgrenze, unterhalb derer von einer Retaxation abgesehen wird? Und warum wird das Prinzip der Verhältnismäßigkeit im Umgang mit Apotheken offenbar systematisch ignoriert?

Offenbar geht es den Krankenkassen nicht nur um wirtschaftliche Aspekte, sondern um die Aufrechterhaltung eines streng formalisierten Kontrollregimes, das jeden kleinsten Fehler sanktioniert – unabhängig davon, ob er die Versorgung beeinträchtigt oder nicht. Dieses Vorgehen führt nicht nur zu einem unnötigen Verwaltungsaufwand auf beiden Seiten, sondern belastet auch das Verhältnis zwischen Apotheken und Kostenträgern. Apotheken werden in eine Rolle gedrängt, in der sie sich permanent gegen mögliche Sanktionen absichern müssen – in einem ohnehin angespannten wirtschaftlichen und personellen Umfeld.

Apothekerverbände fordern seit Langem eine Reform der Retaxationspraxis. Insbesondere vollständige Rechnungskürzungen wegen Formfehlern müssten gesetzlich ausgeschlossen werden. Vielmehr brauche es eine differenzierte Prüfung, die den tatsächlichen Versorgungswert berücksichtigt. Die Politik sei gefordert, hier klare Regeln zu schaffen und Krankenkassen auf eine wirtschaftlich wie sachlich sinnvolle Prüfstrategie zu verpflichten.

Was sich hier abspielt, ist nicht nur ein bürokratischer Irrsinn, sondern ein systemisches Versagen. Eine Krankenkasse, die 4,75 Euro für ein Einschreiben ausgibt, um eine Erstattungskürzung von 3,21 Euro durchzusetzen, handelt nicht wirtschaftlich – sie handelt ideologisch. Es geht längst nicht mehr um die Sicherstellung korrekter Abrechnungen oder um den verantwortungsvollen Umgang mit Beitragsgeldern, sondern um die Etablierung eines Kontrollapparats, der jede Abweichung – sei sie noch so geringfügig – als Sanktionstatbestand wertet.

Die Apotheke wird dadurch vom systemrelevanten Versorgungspartner zum potenziellen Regelbrecher degradiert. Das erzeugt ein Klima des Misstrauens und der Demütigung. Jeder kleine Formfehler – selbst bei korrekter Leistung – kann zur vollständigen Retaxation führen. Dass dies nicht nur wirtschaftlich unsinnig, sondern auch rechtsstaatlich bedenklich ist, scheint bislang kaum jemanden in den Kassenhäusern zu interessieren.

Noch gravierender ist jedoch, dass es sich hierbei nicht um Einzelfälle handelt. Apothekerinnen und Apotheker berichten seit Jahren über eine wachsende Zahl solcher Bagatell-Retaxationen, die sie nicht nur finanziell treffen, sondern auch in ihrer beruflichen Integrität. In der Summe entsteht ein perfides System der Einschüchterung, das auf Abschreckung statt auf Zusammenarbeit setzt.

Dass Kassen eigene Verluste billigend in Kauf nehmen, nur um an einer Retaxation festzuhalten, ist dabei nicht nur ein ökonomisches Armutszeugnis, sondern ein Angriff auf jedes Maß von Verhältnismäßigkeit und gesundem Menschenverstand. Wenn dieses System nicht grundlegend reformiert wird, droht der langfristige Schaden – nicht nur für Apotheken, sondern für das gesamte Gesundheitssystem. Denn wer Leistungsträger systematisch demotiviert, gefährdet die Versorgungssicherheit aller.

 

Berufsunfähig trotz Hilfsmitteln – Was das Urteil für Apothekenleiter bedeuten kann

Das jüngste Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main zur Berufsunfähigkeit eines Kapitäns wegen Hörminderung hat über die Schifffahrt hinaus Relevanz. Auch Apothekenbetreiber sollten die Entscheidung aufmerksam zur Kenntnis nehmen, da sie grundlegende Fragen zur Definition von Berufsunfähigkeit und zum Einsatz technischer Hilfsmittel in reglementierten Berufen berührt. Insbesondere in sicherheitsrelevanten Arbeitsfeldern, in denen gesundheitliche Einschränkungen nicht durch Hilfsmittel kompensiert werden dürfen oder können, gewinnt das Urteil an Bedeutung – auch für die Apothekenpraxis.

Im konkreten Fall wurde einem Kapitän die weitere Berufsausübung untersagt, obwohl sein Hörvermögen technisch durch ein Hörgerät hätte verbessert werden können. Das Gericht stellte klar, dass Berufsunfähigkeit nicht allein danach zu beurteilen ist, ob ein gesundheitlicher Mangel medizinisch-technisch kompensierbar ist, sondern ob der Versicherte unter Einhaltung berufsrechtlicher Vorschriften seinen Beruf tatsächlich noch ausüben darf. Damit rückt ein Aspekt in den Vordergrund, der auch in Apothekenbetrieben nicht zu unterschätzen ist: Inhaber, Filialleiter oder approbiertes Personal unterliegen spezifischen gesetzlichen und berufsethischen Anforderungen, die körperliche und geistige Eignung betreffen.

Für Apothekenleiter bedeutet dies, dass bei gesundheitlichen Einschränkungen die Frage nach der objektiven Berufsausübung nicht allein medizinisch, sondern auch regulatorisch beantwortet werden muss. Das Berufsbild des Apothekers ist unter anderem durch das Apothekengesetz, die Apothekenbetriebsordnung und das Arzneimittelrecht geregelt. Diese setzen voraus, dass das pharmazeutische Personal uneingeschränkt verantwortungsfähig ist, um eine ordnungsgemäße Arzneimittelversorgung sicherzustellen.

Treten Beeinträchtigungen wie Seh- oder Hörminderungen, neurologische Erkrankungen oder psychische Belastungen auf, so kann dies im Einzelfall – je nach Schwere und Kompensierbarkeit – die Berufsausübung rechtlich unmöglich machen. Gerade wenn technische Hilfsmittel wie Sehhilfen, Hörgeräte oder computergestützte Assistenzsysteme nicht zuverlässig oder nicht zulässig einsetzbar sind, droht unter Umständen eine Berufsunfähigkeit im versicherungsrechtlichen Sinne.

Apothekeninhaber, die eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen haben, sollten sich daher frühzeitig mit den Bedingungen ihres Vertrags auseinandersetzen. Von Bedeutung ist vor allem, ob und in welcher Form sogenannte abstrakte Verweisungen erlaubt sind – also ob der Versicherer darauf verweisen darf, dass der Versicherte noch eine andere Tätigkeit ausüben könnte. Ebenso relevant ist, ob die Tätigkeit als selbständiger Apothekenleiter oder als angestellter Approbierter konkret im Vertrag berücksichtigt wurde. Fehlende Spezifizierungen können im Leistungsfall zu langwierigen Auseinandersetzungen führen.

 

Coaching in Apotheken im Spannungsfeld zwischen Chance und Verantwortung

In der öffentlichen Apotheke ist Coaching längst mehr als ein Randthema. Angesichts zunehmender Belastungen durch Fachkräftemangel, wirtschaftlichen Druck, sich wandelnde Kundenbedürfnisse und neue gesetzliche Anforderungen wächst der Wunsch vieler Inhaberinnen und Inhaber, durch externe Beratung gezielt zu entlasten und Prozesse zu verbessern. Ob zur Unterstützung der Teamkommunikation, zur Stressbewältigung oder zur Entwicklung von Führungskompetenzen – Coaching wird heute in vielen Apotheken als strategisches Instrument betrachtet. Doch dieser Trend wirft auch ernsthafte Fragen auf: Wer coacht eigentlich wen, mit welchem Ziel – und auf welcher fachlichen Grundlage?

Ein zentrales Problem liegt in der fehlenden Regulierung des Marktes. Der Begriff „Coach“ ist in Deutschland nicht geschützt, einheitliche Ausbildungsstandards oder verpflichtende Zertifizierungen existieren nicht. Wer sich als Coach bezeichnet, benötigt weder einen fachlichen Nachweis noch eine anerkannte Qualifikation. Damit bewegen sich Apothekenleitungen, die externe Coaches beauftragen, in einem Graubereich. Sie tragen nicht nur die wirtschaftliche Verantwortung für die Maßnahme, sondern auch die inhaltliche Verantwortung für deren Qualität, Reichweite und mögliche Nebenwirkungen.

Besonders heikel wird es, wenn Coaching in psychologisch sensible Bereiche vordringt, etwa zur „Burnout-Prophylaxe“ oder im Rahmen emotionaler Teamkonflikte. In solchen Fällen besteht die Gefahr, dass Coaching an die Stelle professioneller therapeutischer Begleitung tritt – ohne deren ethische und fachliche Absicherung. In Apothekenteams, die ohnehin unter hohem Druck arbeiten, kann dies kontraproduktiv wirken oder im schlimmsten Fall sogar zu einer Verschärfung bestehender Probleme führen. Coaching ohne therapeutische Abgrenzung ist nicht nur methodisch fragwürdig, sondern in einem gesundheitsbezogenen Berufsumfeld auch haftungsrechtlich riskant.

Neben der fachlichen Dimension spielt auch die strukturelle Einbindung eine Rolle. Wird Coaching lediglich als punktuelle Maßnahme verstanden – etwa als „Mitarbeiter-Motivationstag“ oder Konfliktintervention –, verfehlt es oft die nachhaltige Wirkung. Ohne strategische Verankerung, klare Zieldefinition und Einbindung in ein Führungskonzept droht Coaching zur Symbolhandlung zu werden. Damit wächst die Gefahr, dass eigentliche Ursachen – wie schlechte Organisation, Überlastung oder fehlende Führungsstrukturen – nicht adressiert, sondern durch individuelle „Verhaltenskorrekturen“ überdeckt werden.

Für Apothekenbetreiber bedeutet das: Die Entscheidung für oder gegen Coaching muss reflektiert, gut vorbereitet und konsequent begleitet sein. Zentrale Kriterien für eine seriöse Auswahl sind die nachprüfbare Qualifikation der Anbieter, deren Berufserfahrung im Gesundheitsbereich oder vergleichbaren Kontexten, ein transparentes methodisches Vorgehen sowie die Bereitschaft zur schriftlichen Zielvereinbarung. Ebenso wichtig ist die Einbettung in betriebliche Strukturen: Coaching darf kein Ersatz für Führung sein – sondern muss diese sinnvoll ergänzen.

Darüber hinaus sollten Apothekenleitungen auch rechtliche und ethische Aspekte beachten. Wird ein Coach tätig, ohne klare Absprachen über Vertraulichkeit, Datenschutz und Rollenverständnis, kann dies zu Unsicherheiten im Team führen. Besonders sensibel sind Coachings, bei denen Mitarbeitende persönliche Themen offenlegen – hier ist Schutz geboten, der über die bloße Vertragsgestaltung hinausgeht. Ebenso sollte vermieden werden, Coaching als reines Mittel zur Leistungskontrolle oder Disziplinierung einzusetzen – dies untergräbt Vertrauen und beschädigt die Wirksamkeit der Maßnahme.

Schließlich stellt sich die Frage nach der Sinnhaftigkeit und Zielrichtung: Was soll das Coaching konkret erreichen? Wer wird eingebunden? Wie wird der Erfolg überprüft? Nur wenn Apothekenleitung und Coach diese Fragen gemeinsam klären und offen kommunizieren, kann Coaching zu einem konstruktiven Teil betrieblicher Entwicklung werden. Ohne diesen Anspruch bleibt es bestenfalls folgenlos – und schlimmstenfalls schädlich.

Coaching ist ein Werkzeug – nicht mehr, aber auch nicht weniger. In der heutigen Arbeitswelt, die von hoher Geschwindigkeit, wachsendem Druck und zunehmender Komplexität geprägt ist, bietet es Apotheken die Chance, innezuhalten, Muster zu reflektieren und neue Perspektiven zu entwickeln. Doch genau darin liegt auch die Gefahr: Wird Coaching überhöht, als Ersatz für echte Führung, strukturelle Klarheit oder politische Lösungen betrachtet, verkommt es zur Fassadenmaßnahme. Das ist insbesondere im Gesundheitswesen problematisch, wo Verantwortung nicht nur wirtschaftlich, sondern auch ethisch zu verstehen ist.

Inhaberinnen und Inhaber öffentlicher Apotheken stehen unter erheblichem Erwartungsdruck – sowohl als Arbeitgeber als auch als Versorgungsverantwortliche. Der Griff zum Coaching kann dabei eine Entlastung bieten, aber auch ein Irrweg sein. Wenn externe Berater engagiert werden, ohne deren Qualifikation zu prüfen oder ohne ein klares Ziel zu definieren, entsteht nicht Entwicklung, sondern Verwirrung. Der Markt macht es den Inhabenden nicht leicht: Zwischen professionellen Anbietern, Selbstdarstellern und Coaching-Gurus ist kaum noch zu unterscheiden. Genau deshalb braucht es eine klare Haltung und einen kritischen Blick – nicht nur auf das Coaching selbst, sondern auch auf die eigene Führungsrolle.

Denn Coaching kann nur dann wirksam sein, wenn es in eine tragfähige Führungskultur eingebettet ist. Wer es als Ersatz für Kommunikation, Fürsorge oder Entscheidungsstärke nutzt, verliert nicht nur Glaubwürdigkeit, sondern auch das Vertrauen des Teams. Coaching ist kein Allheilmittel. Aber es kann ein wertvoller Impulsgeber sein – wenn es verantwortungsvoll ausgewählt, professionell durchgeführt und strategisch eingesetzt wird. Verantwortung beginnt nicht beim Coach – sondern bei denen, die ihn beauftragen.

 

Apotheken im digitalen Zeitalter: Unterschätzte Risiken und notwendige Versicherungsstrategien

In einer zunehmend digitalen und rechtlich komplexen Welt, in der Apotheken als unverzichtbare Säulen des Gesundheitswesens fungieren, steht der Versicherungsschutz als elementarer Bestandteil einer nachhaltigen Unternehmensstrategie immer mehr im Mittelpunkt. Der Apothekerberuf hat sich in den letzten Jahren erheblich gewandelt, nicht nur durch die digitale Transformation des Sektors, sondern auch durch eine wachsende Verantwortung im Hinblick auf datenschutzrechtliche Anforderungen und die Erweiterung des Serviceangebots. Diese Entwicklungen bringen nicht nur Chancen, sondern auch neue Risiken mit sich – Risiken, die von vielen Apothekenbetreibern immer noch unterschätzt oder zu spät adressiert werden. Besonders die Digitalisierung, die zunehmende Vernetzung von IT-Systemen und die steigenden Anforderungen an den Datenschutz werfen einen Schatten auf die Sicherheit vieler Apothekenbetriebe.

Die Einführung von digitalen Lösungen, wie dem E-Rezept oder die digitale Speicherung und Verarbeitung sensibler Patientendaten, hat die Art und Weise, wie Apotheken arbeiten, revolutioniert. Diese Veränderungen bieten enorme Effizienzgewinne und verbessern den Service für die Kunden. Gleichzeitig jedoch haben sie die Angriffsflächen für Cyberkriminalität vergrößert. Apotheken sind zunehmend Ziel von Hackerangriffen, die von Datenlecks über Ransomware bis hin zu systematischen Angriffen auf die IT-Infrastruktur reichen. Ein erfolgreicher Cyberangriff auf eine Apotheke kann nicht nur zu erheblichen finanziellen Verlusten führen, sondern auch den Ruf des Betriebs nachhaltig schädigen. Leider verfügen viele Apothekenbetreiber immer noch nicht über eine adäquate Cyber-Versicherung, die sie vor den Folgen eines solchen Angriffs schützt.

Die Risiken, die durch eine unzureichende digitale Absicherung entstehen, sind gravierend. Ein Cyberangriff kann nicht nur zu einem sofortigen finanziellen Schaden führen, sondern auch zu langen Betriebsunterbrechungen, rechtlichen Problemen und einem Vertrauensverlust bei den Kunden. Gerade in der Gesundheitsbranche, in der die Sicherheit von Patientendaten von höchster Bedeutung ist, sind Apotheken gesetzlich verpflichtet, die Anforderungen des Datenschutzes zu erfüllen. Ein Verstoß gegen diese Anforderungen kann zu empfindlichen Strafen und Bußgeldern führen. Darüber hinaus kann es in einer Zeit, in der das Vertrauen der Kunden ein unschätzbar wertvolles Gut darstellt, schwierig sein, das verlorene Vertrauen nach einem Vorfall zurückzugewinnen. Eine spezialisierte Cyber-Versicherung bietet in dieser Hinsicht nicht nur den notwendigen Schutz vor den direkten finanziellen Folgen eines Angriffs, sondern auch die Unterstützung, die Apotheken benötigen, um ihre IT-Systeme nach einem Vorfall schnell wiederherzustellen und die rechtlichen Anforderungen zu erfüllen.

Doch die Herausforderungen, vor denen Apotheken heute stehen, gehen weit über Cyberrisiken hinaus. Auch die klassischen Gefahren wie Inventarschäden oder Haftpflichtansprüche stellen nach wie vor eine Bedrohung dar, die regelmäßig überprüft und abgesichert werden muss. Die Apotheke ist ein Handelsbetrieb, in dem täglich viele teure Produkte gelagert und abgewickelt werden. Wird der Warenbestand nicht regelmäßig überprüft und die Versicherungssummen entsprechend angepasst, entsteht schnell eine gefährliche Unterversicherung, die im Schadensfall zu massiven finanziellen Verlusten führen kann. Besonders Apotheken, die saisonale Schwankungen oder Erweiterungen des Sortiments erfahren, müssen ihre Bestände kontinuierlich anpassen, um die Versicherungssumme mit dem tatsächlichen Wert des Inventars in Einklang zu bringen. Gleichzeitig ist es wichtig, Überversicherungen zu vermeiden, die zwar theoretisch eine höhere Absicherung bieten, aber gleichzeitig unnötige Prämienkosten verursachen.

Ebenso müssen Apothekenbetreiber auf Haftungsrisiken achten. Fehler bei der Abgabe von Medikamenten, fehlerhafte Beratung oder Unfälle in den Geschäftsräumen können zu rechtlichen Auseinandersetzungen und Schadensersatzforderungen führen. Apotheken, die eine Vielzahl an Dienstleistungen anbieten, wie etwa Impfungen oder individuelle Rezepturen, sind zusätzlichen Haftungsrisiken ausgesetzt. Standardmäßige Gewerbeversicherungen reichen in solchen Fällen oft nicht aus, um diese spezifischen Risiken abzudecken. Eine maßgeschneiderte Haftpflichtversicherung, die alle potenziellen Risiken des Apothekenbetriebs abdeckt, ist daher unerlässlich. Auch der Berufsschutz für Apotheken, der juristische Auseinandersetzungen mit Lieferanten, Krankenkassen oder anderen Institutionen abdeckt, muss regelmäßig überprüft und an die aktuellen Anforderungen angepasst werden.

Schließlich müssen Apothekenbetreiber auch die Anpassung ihres Versicherungsschutzes an die sich ständig ändernden gesetzlichen Anforderungen im Auge behalten. Der Gesundheitssektor unterliegt einer Vielzahl von Vorschriften, die laufend aktualisiert werden. Diese Änderungen betreffen nicht nur die Medikamentensicherheit, sondern auch die Digitalisierung im Gesundheitswesen, den Datenschutz und die Qualitätssicherung. Werden diese gesetzlichen Anpassungen nicht in den bestehenden Versicherungsschutz integriert, entstehen schnell Lücken, die im Schadensfall zu einer unzureichenden Absicherung führen können. Eine regelmäßige Überprüfung und Anpassung des Versicherungsschutzes ist daher unerlässlich, um den rechtlichen und betrieblichen Anforderungen gerecht zu werden.

Die wachsende Komplexität des Apothekenbetriebs in der heutigen Zeit erfordert eine ebenso komplexe und umfassende Versicherungsstrategie. Es reicht nicht mehr aus, sich auf eine Standardpolice zu verlassen, die den Betrieb lediglich gegen Diebstahl oder einfache Schäden absichert. Die Apothekenbranche steht heute vor einem wachsenden Spektrum an Risiken, die nicht nur klassische, sondern auch digitale Gefahren umfassen. Der Versicherungsschutz muss diesen neuen Anforderungen gerecht werden und die Apotheke in ihrer gesamten Komplexität absichern.

Insbesondere die Risiken, die durch die zunehmende Digitalisierung entstehen, sind nicht zu unterschätzen. Der Erfolg von Apotheken ist in vielen Fällen eng mit der Digitalisierung verbunden, sei es durch die Nutzung elektronischer Rezepte oder durch die Integration von Online-Diensten für die Kunden. Doch diese Technologien bringen auch neue Sicherheitslücken und potenzielle Angriffsziele mit sich. Apothekenbetreiber, die auf die Notwendigkeit einer Cyber-Versicherung verzichten, setzen sich erheblichen Risiken aus. Ein Cyberangriff kann nicht nur zu einem sofortigen finanziellen Schaden führen, sondern auch den langfristigen Ruf einer Apotheke schädigen und das Vertrauen der Kunden gefährden. Der Schutz vor solchen Risiken muss daher ebenso selbstverständlich sein wie der Schutz vor klassischen Betriebsgefahren.

Aber auch die klassischen Risiken dürfen nicht vernachlässigt werden. Apotheken, die einen umfangreichen Warenbestand haben oder zusätzliche Dienstleistungen anbieten, sind einem erhöhten Haftungsrisiko ausgesetzt. Die Sicherheit und Präzision, mit der Apotheken ihre Bestände verwalten, ist ebenso wichtig wie die Haftung für mögliche Fehler im Service. Ohne eine speziell auf die Bedürfnisse von Apotheken abgestimmte Haftpflichtversicherung riskieren Apotheker nicht nur rechtliche Konsequenzen, sondern auch die finanzielle Existenz ihres Betriebs.

Eine maßgeschneiderte Versicherung, die auf die spezifischen Anforderungen der Apotheke eingeht, ist von zentraler Bedeutung. Der Versicherungsschutz sollte regelmäßig überprüft und an die Veränderungen im betrieblichen Umfeld und in der Gesetzgebung angepasst werden. Dies erfordert eine kontinuierliche Zusammenarbeit mit spezialisierten Versicherungsberatern, die die Bedürfnisse und Risiken der Apothekenbranche verstehen. Ein proaktiver Ansatz im Risikomanagement, der eine regelmäßige Anpassung und Überprüfung der Versicherungspolicen umfasst, ist unerlässlich, um sicherzustellen, dass Apotheken nicht nur gegen traditionelle Risiken geschützt sind, sondern auch vor den Herausforderungen der digitalen Zukunft gewappnet bleiben.

Zusammengefasst zeigt sich, dass der Versicherungsschutz eine zentrale Rolle für die Zukunftsfähigkeit von Apotheken spielt. Apothekenbetreiber, die sich bewusst mit ihren Risiken auseinandersetzen und ihre Versicherungspolicen an die sich stetig verändernden Anforderungen der Branche anpassen, werden nicht nur die aktuellen Risiken meistern, sondern auch langfristig eine stabile Grundlage für ihren Betrieb schaffen. Ein gut durchdachter Versicherungsschutz ist nicht nur eine Absicherung gegen unvorhergesehene Ereignisse, sondern auch eine Investition in die wirtschaftliche Zukunft der Apotheke.

 

Pharmaziestudium ohne Reform – Approbationsordnung weiterhin auf der Warteliste

Die Reform der Approbationsordnung für Apothekerinnen und Apotheker lässt weiter auf sich warten. Trotz der im Koalitionsvertrag angekündigten Weiterentwicklung des Berufsbildes bleibt die überfällige Anpassung der Studieninhalte bislang aus. Während sich das Berufsbild in den letzten Jahren deutlich gewandelt hat, insbesondere durch die Einführung pharmazeutischer Dienstleistungen und die Beteiligung an Impfkampagnen, verharrt die Ausbildungsordnung auf dem Stand der 1990er-Jahre.

Der Bundesverband der Pharmaziestudierenden in Deutschland (BPhD) sieht in dieser Stagnation ein wachsendes Problem. Zwar begrüßt der Verband die politischen Bestrebungen, die Rolle der Apothekerschaft in der Versorgung zu stärken, doch ohne eine grundlegende Neustrukturierung des Studiums drohe ein Missverhältnis zwischen Anspruch und Realität. Besonders die Fächer Klinische Pharmazie und Pharmakologie, die interprofessionelle Lehre sowie das wissenschaftliche Arbeiten müssten gestärkt werden, um künftige Absolventinnen und Absolventen angemessen auf ihre Aufgaben vorzubereiten.

Die Notwendigkeit einer Modernisierung wird auch durch die Veränderungen im Versorgungsalltag unterstrichen. Apothekerinnen und Apotheker übernehmen zunehmend beratende und patientennahe Aufgaben, die weit über die klassische Arzneimittelabgabe hinausgehen. Die Approbationsordnung in ihrer aktuellen Fassung bietet jedoch kaum systematische Vorbereitung auf diese erweiterten Kompetenzen. Auch die zunehmende Digitalisierung in der Arzneimittelversorgung spiegelt sich bislang nicht im Curriculum wider.

Studierende und Fachkreise kritisieren zudem die Zurückhaltung der Standesvertretung. Die ABDA betont zwar regelmäßig die Bedeutung der Ausbildung, bleibt jedoch bei der konkreten Forderung nach einer zügigen Reform bislang auffällig zurückhaltend. Dabei wäre gerade jetzt ein klares Signal notwendig, um die Zukunftsfähigkeit des Berufsstandes zu sichern und der Nachwuchssorge im Apothekenwesen entgegenzuwirken.

Noch fehlt es an einem verbindlichen Zeitplan für die Novellierung. Das Bundesgesundheitsministerium hat bisher keine konkreten Schritte zur Einleitung des Reformprozesses vorgelegt. Ohne politischen Druck und klare Zielvorgaben bleibt die Weiterentwicklung des Studiums auf unbestimmte Zeit vertagt. Für viele junge Menschen, die sich für ein Pharmaziestudium entscheiden, stellt sich daher zunehmend die Frage, ob ihre Ausbildung noch im Einklang mit den Anforderungen eines modernen Gesundheitswesens steht.

Es ist bezeichnend, dass eine Berufsgruppe, die wie kaum eine andere für Sicherheit und Qualität in der Versorgung steht, seit Jahrzehnten mit einer veralteten Ausbildungsordnung leben muss. Die Kluft zwischen Anspruch und Ausbildungsrealität wächst – und mit ihr der Frust derjenigen, die in den Apotheken von morgen Verantwortung tragen sollen. Die Politik duckt sich weg, die Standesvertretung schweigt – und das Studium bleibt zurück. Wer ernsthaft vom Apothekenberuf als Gesundheitsberuf spricht, muss auch die Grundlagen dafür schaffen. Dazu gehört eine zeitgemäße Approbationsordnung, die wissenschaftlich fundiert, patientenorientiert und interdisziplinär ausgerichtet ist. Die Reform ist keine Frage der akademischen Detailverliebtheit – sie ist eine zwingende Voraussetzung für die Zukunft des Berufs.

 

Weichenstellung vor Ort – Heringen schafft Raum für neue Gesundheitsversorgung

In der Kleinstadt Heringen im Landkreis Nordhausen ist Anfang des Monats eine neue Apotheke in Betrieb genommen worden. Sie befindet sich im Erdgeschoss eines umgebauten Fabrikgebäudes aus dem 19. Jahrhundert, das derzeit im Rahmen eines städtebaulichen Entwicklungsprojekts revitalisiert wird. Der Standort vereint mehrere gesundheitliche und soziale Angebote unter einem Dach und ist Teil eines Konzepts, das die medizinische Versorgung in einer ländlich geprägten Region strukturell sichern soll.

Ausgangspunkt für die Umsetzung war der Erwerb und Umbau des ehemaligen Speichers, in dem nach Abschluss der Bauarbeiten insgesamt 28 Wohneinheiten mit Loftcharakter entstehen sollen. Parallel zur Wohnbebauung wurde gezielt die Ansiedlung von Gesundheitsdienstleistern gefördert. Bereits frühzeitig bestätigte ein Allgemeinmediziner seine Mitwirkung, ebenso wie eine Kinderärztin. Auch ein ambulanter Intensivpflegedienst schloss sich dem Konzept an. Die Entscheidung zur Einrichtung einer Apotheke am Standort wurde im Zuge eines interdisziplinären Planungsgesprächs im Jahr 2021 getroffen, das während der Corona-Pandemie unter schwierigen Rahmenbedingungen stattfand.

Die Apotheke wurde in enger Abstimmung mit Architekten, Raumplanern und den weiteren Projektbeteiligten entworfen. Das Innendesign orientiert sich am industriellen Ursprung des Gebäudes. Da die ursprüngliche Backsteinstruktur im Innenbereich nicht erhalten werden konnte, wurde mithilfe gestalterischer Elemente wie Klinkertapeten eine optische Annäherung an den historischen Charakter erzielt. Ergänzt wurde die Einrichtung durch regionale Motive, darunter ein Panorama der umliegenden Landschaft, das im Verkaufsbereich angebracht wurde.

Das Apothekenteam besteht derzeit aus acht Fachkräften. Neben pharmazeutischem Personal in Vollzeit sind auch unterstützende Kräfte in Teilzeit tätig, darunter Zustellerinnen und Verwaltungsmitarbeitende. Ziel ist eine umfassende Versorgung, die nicht nur die reine Medikamentenabgabe abdeckt, sondern auch beratende und unterstützende Funktionen übernimmt. Die Nähe zu zwei großen Lebensmitteleinzelhändlern sorgt für eine hohe Frequenz und gute Sichtbarkeit innerhalb des Quartiers.

Langfristig ist eine Erweiterung der Dienstleistungen im Bereich der komplementären Gesundheitsberatung vorgesehen. Ein Heilpraktiker soll in Kürze ebenfalls Räumlichkeiten im Gebäude beziehen, wodurch weitere Kooperationsmöglichkeiten entstehen. Insbesondere die Beratung zu Mikronährstoffen und ergänzenden Präventionsansätzen wird als potenzielles zukünftiges Angebot gesehen. Damit soll auf die zunehmende Nachfrage nach integrativen Gesundheitskonzepten reagiert werden.

Die Neugründung erfolgt in einem gesamtwirtschaftlichen Umfeld, das von einem spürbaren Strukturwandel in der Apothekenlandschaft geprägt ist. Während in vielen ländlichen Regionen Standorte aus wirtschaftlichen Gründen schließen, stellt der neue Apothekenbetrieb in Heringen eine Ausnahme dar. Vor dem Hintergrund politischer Ankündigungen zur Stärkung der flächendeckenden Versorgung bleibt abzuwarten, inwiefern vergleichbare Projekte auch andernorts realisiert werden können.

Die Eröffnung einer neuen Apotheke in einer ländlichen Kleinstadt ist heute kein alltägliches Ereignis mehr. Vielmehr bildet sie die Ausnahme in einem System, das zunehmend unter Druck gerät. Wirtschaftliche Belastungen, Fachkräftemangel, Lieferengpässe und regulatorische Hürden sorgen vielerorts dafür, dass Apotheken ihren Betrieb einstellen müssen – besonders in strukturschwachen Regionen. Dass in Heringen nun ein gegenteiliger Prozess sichtbar wird, wirft ein Schlaglicht auf die Möglichkeiten gezielter Infrastrukturpolitik im Gesundheitswesen.

Der Erfolg des Projekts ist maßgeblich auf eine interprofessionelle Planung und den Willen zur Kooperation zurückzuführen. Von Anfang an war klar, dass eine Apotheke in einem solchen Umfeld nicht isoliert bestehen kann. Erst durch die enge Verzahnung mit ärztlichen, pflegerischen und wohnnahen Strukturen entsteht ein Versorgungsnetz, das für Patientinnen und Patienten echte Anlaufstellen schafft. Das Beispiel zeigt, dass Apotheken auch heute noch zentrale Knotenpunkte in der Gesundheitsversorgung sein können – vorausgesetzt, sie werden in tragfähige Konzepte eingebettet.

Die politische Ebene ist nun gefordert, solche Modelle systematisch zu fördern. Bekenntnisse zur Stärkung der Vor-Ort-Versorgung finden sich zwar in vielen politischen Programmen, doch es fehlt an konkreten Maßnahmen. Finanzielle Anreize, strukturelle Unterstützung und eine realistische Anpassung der gesetzlichen Rahmenbedingungen wären nötig, um Projekte wie in Heringen bundesweit zu ermöglichen.

Darüber hinaus sollte die Rolle der Apotheken neu definiert werden. Die reine Medikamentenabgabe bildet nur einen Teil ihres Aufgabenspektrums. Gerade in ländlichen Regionen übernehmen sie zunehmend auch präventive und beratende Funktionen – etwa im Bereich Impfberatung, Medikationsmanagement oder niederschwelliger Gesundheitsaufklärung. Der demografische Wandel, der Fachärztemangel und die steigende Bedeutung von Selbstmedikation erfordern wohnortnahe, vertrauensvolle Anlaufstellen. Wenn der Staat auf eine resiliente Grundversorgung setzen will, gehören Apotheken unweigerlich dazu.

Die Entwicklungen in Heringen verdeutlichen, dass ländliche Gesundheitsversorgung neu gedacht und gestaltet werden kann – wenn alle beteiligten Akteure an einem Strang ziehen. Es bleibt zu hoffen, dass dies kein Einzelfall bleibt.

 

Beitragsspirale droht: Sozialabgaben steigen weiter – Ökonomen warnen vor wirtschaftlicher Belastung

Die Sozialabgaben in Deutschland steigen unaufhaltsam. Bereits zum Jahresbeginn mussten Durchschnittsverdiener eine deutliche Mehrbelastung hinnehmen. Nun warnen führende Wirtschaftsforscher, dass sich diese Entwicklung in den kommenden Jahren weiter verschärfen könnte. Ohne tiefgreifende Reformen sei ein Anstieg der Gesamtbelastung durch Sozialversicherungsbeiträge auf bis zu 53 Prozent des Bruttoeinkommens realistisch – mit weitreichenden Folgen für Arbeitnehmer, Unternehmen und die wirtschaftliche Erholung.

Ein zentraler Kostentreiber ist die gesetzliche Krankenversicherung. Der Zusatzbeitrag wurde zu Jahresbeginn auf durchschnittlich 2,9 Prozent erhöht. Für viele Versicherte bedeutet das eine Mehrbelastung von rund 255 Euro jährlich. In Kombination mit dem allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent steigt der Druck auf die Löhne merklich. Gleichzeitig lassen die politischen Signale keine baldige Entlastung erwarten. Vielmehr könnten weitere Erhöhungen folgen: Gesundheitsexperten rechnen mit einem jährlichen Anstieg des Beitragssatzes um 0,2 Punkte – sofern keine strukturellen Maßnahmen ergriffen werden.

Auch andere Sozialversicherungszweige geraten zunehmend unter Druck. Rentenversicherung, Pflegeversicherung und Arbeitslosenversicherung verzeichnen steigende Ausgaben, während die Einnahmen schwächeln. Der demografische Wandel verschärft die Lage zusätzlich. Immer weniger Beitragszahler müssen für immer mehr Leistungsempfänger aufkommen. Das Berliner Iges-Institut erwartet, dass die Sozialbeiträge binnen zehn Jahren von derzeit gut 42 Prozent auf bis zu 49 Prozent steigen. Je nach wirtschaftlicher Entwicklung könnten sogar 53 Prozent erreicht werden.

Wirtschaftswissenschaftler sehen hierin eine ernsthafte Bedrohung für die Konjunktur. Die hohe Abgabenlast bremse den privaten Konsum und mindere die Investitionsbereitschaft. Der Präsident des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung warnt vor einem dritten Rezessionsjahr in Folge. Gleichzeitig wachse das Risiko, dass notwendige Strukturreformen erneut vertagt würden. Statt konkreter Maßnahmen setze die aktuelle Regierungskoalition auf Kommissionen, deren Ergebnisse frühestens in der nächsten Legislaturperiode vorliegen sollen.

Kritik kommt auch von arbeitgebernahen Instituten. Diese bemängeln die ausbleibende Priorisierung der Finanzierungssicherheit in der Sozialpolitik. Politische Versprechen wie das stabile Rentenniveau und die Ausweitung familienbezogener Leistungen verschärften die Lage zusätzlich. Reformvorschläge würden zerredet, bevor sie greifen könnten. Der wachsende Reformstau untergräbt zunehmend das Vertrauen in die langfristige Finanzierbarkeit der sozialen Sicherungssysteme.

Angesichts der sich zuspitzenden Entwicklung fordern Experten eine offene Diskussion über die Zukunft der Sozialversicherungen. Ohne grundlegende Korrekturen drohe eine dauerhafte Überlastung der Beitragszahler. Die Folge wären nicht nur sinkende Realeinkommen, sondern auch strukturelle Nachteile für den Wirtschaftsstandort Deutschland. Die Zeit für politische Kurskorrekturen wird knapp.

Der Sozialstaat steht vor einer Zerreißprobe. Seit Jahren steigen die Beitragssätze, während gleichzeitig die politischen Antworten auf diese Entwicklung ausbleiben. Das Versprechen, das bestehende Leistungsniveau ohne tiefgreifende Reformen zu sichern, entpuppt sich zunehmend als Illusion. Wer die Beitragsspirale stoppen will, muss den Mut aufbringen, Prioritäten zu setzen – und auch unbequeme Entscheidungen treffen.

Es reicht nicht, Kommissionen einzusetzen, deren Ergebnisse frühestens in der nächsten Legislaturperiode verwertet werden können. Die Lage ist akut. Längst hat sich die Belastung durch Sozialabgaben zu einem Bremsklotz für Konsum, Beschäftigung und Investitionen entwickelt. Die Politik riskiert damit nicht nur eine wirtschaftliche Stagnation, sondern auch das Vertrauen der Beitragszahler in die Zukunftsfähigkeit der sozialen Sicherungssysteme.

Statt teurer Versprechen braucht es jetzt realistische Modelle, wie Sozialleistungen nachhaltig finanziert und effizienter gestaltet werden können. Eine offene Debatte über Leistungsumfang, Eigenverantwortung und neue Finanzierungswege ist überfällig. Die Zukunft des Sozialstaats entscheidet sich nicht auf dem Papier von Koalitionsverträgen, sondern in der Bereitschaft zur Reform.

 

Gesundheit ist Chefsache – leider!

Kaum hat die Republik den Koalitionsvertrag überlebt, beginnt der wahre Nervenkitzel: Wer wird Gesundheitsminister? Oder besser gefragt: Wer tut sich das freiwillig an? Denn während andere Ressorts mit Prestige, internationalen Gipfeln und schicken Empfangssalons locken, wartet im Bundesgesundheitsministerium der ganz große Abwasch. Dort stapeln sich ungeimpfte Gesetzesentwürfe, beleidigte Berufsverbände und Reformruinen aus vier Legislaturperioden.

Doch das schreckt in Berlin bekanntlich niemanden. Denn wo ein Ministerium in Flammen steht, sehen Karrieristen sofort ihre Chance auf ein Selfie mit dem Feuerlöscher. So tauchen nun all jene auf, die entweder nicht rechtzeitig weggesehen haben – oder eine gewisse Affinität zu komplexen Fallpauschalen entwickelt haben.

Nehmen wir Tino Sorge. Fachlich brillant, politisch solide, rhetorisch so aufregend wie eine Patientenverfügung. Der Mann könnte Gesundheitsminister werden, ohne dass es jemand merkt – was in der aktuellen Lage gar kein Nachteil wäre. Er kennt das System, die Akteure und vermutlich auch alle Abkürzungen der letzten 20 Jahre. Trotzdem traut man ihm in Berlin nicht den ganz großen Wurf zu. Aber das hat Jens Spahn auch nicht, und der durfte trotzdem ran.

Streeck wiederum wäre so eine Art Minister mit Virologen-Background und Influencer-Flair. Der Mann kennt nicht nur alle, er wird auch von allen gekannt – was schon mal ein gutes Netzwerktier abgibt. Ob das reicht, um die Pflege zu retten und den Apotheken die Schließungslust zu nehmen, steht auf einem anderen Rezeptblock. Seine mediale Präsenz jedenfalls ist erprobt – und wenn es im Ministerium mal klemmt, macht er halt einen Podcast drüber.

Spahn selbst steht auch wieder vor der Tür. Natürlich nicht klopfend, sondern direkt mit dem Zweitschlüssel. Der ehemalige Gesundheitsminister hat zwar keine besonders sehnsüchtigen Erinnerungen hinterlassen, aber dafür ein fast schon bewundernswertes Talent, sich bei jeder Gelegenheit selbst wieder ins Spiel zu bringen – bevorzugt mit Themen, bei denen man Gesundheit nicht gleich heraushört. Wirtschaft zum Beispiel. Oder Parteiführung. Oder „Ich-bin-noch-da“. Fürs Ministerium würde es wahrscheinlich trotzdem reichen – zur Not als Übergangslösung mit eingebauter Eitelkeit.

Und dann ist da noch Karl Lauterbach, der seine Amtszeit am liebsten nahtlos in ein autobiografisches TikTok-Format verwandeln würde. Niemand liebt dieses Amt so sehr wie er. Niemand spricht so viel darüber. Und niemand wirkt dabei so, als sei er gerade erst von einer Konferenz mit sich selbst zurückgekehrt. Dass er bleibt, ist unwahrscheinlich. Dass er es versucht, unausweichlich. Der Mann ist wie ein Medikament mit vielen Nebenwirkungen, aber ohne echte Alternative im Lagerbestand.

Doch der heimliche Star der Spekulationen kommt aus dem Drogeriemarktregal: Christoph Werner. Er verkauft Shampoo, spricht aber wie ein Professor für Gesundheitssysteme mit Nebentätigkeit in der Aromatherapie. Seine Vision: weniger Staat, mehr Selbstbedienung. Und vielleicht eine Schmerzmittelstation gleich neben dem Shampoo-Regal. Warum nicht gleich das BMG in eine Wellness-Oase umwandeln? „Heilen durch Handcreme“ wäre jedenfalls mal ein neuer Ansatz.

Am Ende bleibt also alles offen. Die üblichen Verdächtigen ducken sich, die Unterschätzten rücken nach, und irgendwo träumt jemand davon, die elektronische Patientenakte endlich auch auf Kassenzetteln abzudrucken. Wer auch immer das Ministerium übernimmt – er oder sie wird viel erklären müssen. Vor allem sich selbst. Denn Gesundheit ist zwar Chefsache, aber niemand hat gesagt, dass es Spaß macht.

Von Engin Günder, Fachjournalist

 

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