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APOTHEKE | Medienspiegel & Presse |
Der Konsum von Hühnereiern erreicht 2024 in Deutschland ein Rekordniveau, während zugleich gesellschaftliche und politische Spannungen zunehmen. Inmitten österlicher Symbolik wächst die Belastung im Gesundheitswesen – besonders in den Apotheken, wo zwischen digitalen Zumutungen wie der ePA und analogen Ärgernissen wie blockierten Stellplätzen kaum noch Raum für Erleichterung bleibt. Die Branche steht unter Druck: Fachkräftemangel, unterfinanzierte Strukturen und eine Welle drohender Schließungen zeichnen ein düsteres Bild, das durch politische Unentschlossenheit weiter verschärft wird. Während Bundesministerien neu verteilt werden und Namen wie Karl-Josef Laumann als mögliche Nachfolger für das ungeliebte Gesundheitsressort kursieren, sind Apothekenteams längst an ihre Grenzen gestoßen – sowohl steuerlich, wie das BFH-Urteil zu Umzugskosten zeigt, als auch juristisch, etwa bei der Frage, ob Berufsunfähigkeit auch bei technischer Kompensierbarkeit vorliegt. Die Herausforderungen reichen tief: von der Abgrenzung privater Lebensführung über das Management digitaler Risiken bis hin zur Verteidigung betrieblicher Handlungsfähigkeit angesichts zunehmender Regelungsdichte. Dass Apotheken dennoch blockierte Stellplätze freiräumen lassen dürfen, wirkt da fast wie ein symbolischer Restbestand an Durchsetzungsfähigkeit. Doch Osterzeit hin oder her – Entspannung bleibt aus. Stattdessen wird die Versorgungssicherheit zur offenen Systemfrage, während das politische Personalkarussell sich weiter dreht. Wer bereit ist, sich dem Gesundheitsressort zu stellen, braucht mehr als fachliche Eignung – gefragt sind Resilienz, Mut zum Strukturumbau und die Bereitschaft zur politischen Selbstaufgabe.
Glosse: Karl, Chaos, Kandidatenkarussell
Berlin, Frühling, Koalitionsverhandlungen – und im Hintergrund röhrt das Personalkarussell wie ein schlecht geölter Rummelplatz. Der Geruch von Macht liegt in der Luft, gepaart mit der subtilen Note politischer Eitelkeit und einer Prise Verzweiflung. Das Bundesgesundheitsministerium ist mal wieder der Hotspot für Ambitionen, Allmachtsfantasien und Allround-Talente mit Twitter-Account. Und während Karl Lauterbach noch eifrig versucht, seine Reformreste in Gesetzesform zu pressen, klopft draußen schon die Konkurrenz an die Ministeriumstür – höflich, aber mit Ellenbogen.
Erster in der Reihe: Tino Sorge. Der Name klingt nach melancholischem Chanson, doch der Mann ist CDU-Gesundheitsexperte mit Handbuchwissen und dem Charisma eines gut temperierten Aktenordners. Fachlich top, politisch stabil, aber leider ohne Skandalpotenzial. In Berlin nennt man das: schwer vermittelbar. Doch gerade deshalb wird er ernst genommen – als seltenes Exemplar eines Politikers, der weiß, was eine Rabattvertragskündigung ist, ohne gleich nach einem Hashtag zu suchen.
Dicht gefolgt von Hendrik Streeck, der Virologe mit politischem Beipackzettel. Neu im Bundestag, aber laut Eigenauskunft bestens vernetzt. Wer alle kennt, kann natürlich auch alles lösen – zumindest theoretisch. In der Praxis ist es wie mit Erkältungstee: gut gemeint, aber selten ausreichend. Dass Streeck sich selbst ins Spiel bringt, wirkt charmant und ambitioniert – ein bisschen wie jemand, der bei einem Dinner plötzlich ruft: „Ich könnte auch Nachtisch machen!“ Nur dass das hier keine Crème brûlée ist, sondern das deutsche Gesundheitswesen.
Und dann, natürlich, Jens Spahn. Der Mann, der nie ganz weg ist, aber auch nie ganz da. Mal Wirtschaftsflirt, mal Fraktionschef im Wartestand, mal Erinnerungsstück aus der Pandemie. Ihm wird zugetraut, alles zu können – nur leider nicht gleichzeitig. Das Gesundheitsministerium wäre für ihn wohl eher Rückfall als Ziel. Dennoch gilt: Wer es einmal gemacht hat und dabei nicht komplett implodierte, darf sich wieder bewerben. Spahn hat in der Pandemie immerhin durchgehalten – wenn auch nicht immer mit Stil, aber stets mit Sakko.
Währenddessen sitzt Karl Lauterbach auf seinem Bürohocker und schickt den nächsten Tweet. Der Mann ist eine One-Man-Content-Maschine, die sich selbst für unersetzlich hält. Und wer ihm je bei Lanz oder Illner zugehört hat, weiß: Er glaubt das wirklich. Warum also nicht einfach weitermachen? Neue Gesetze muss man nur kurz abstauben, Reformen könnte man nahtlos dort fortsetzen, wo sie zuletzt im Bundesrat liegen geblieben sind, und das Ministerium müsste nicht schon wieder mühsam umgestaltet werden. Wer nicht wechselt, spart sich das Onboarding. Und seine Follower würden ihm sowieso auch dann noch applaudieren, wenn er als Minister Impfzentren zu Smoothie-Bars umfunktionieren würde.
Aber der eigentliche Showstopper kommt zum Schluss: Christoph Werner, CEO der Drogeriemarktkette dm, Wellness-Prophet und heimlicher Minister der Herzen – zumindest seiner eigenen. Er redet über Gesundheit wie andere über Ayurveda-Kuren, sieht in jeder Reform einen Raumduft und hätte vermutlich auch für die nächste Pflegereform eine anthroposophische Lösung mit Lavendelkompressen parat. Sein Bekenntnis, im Notfall in der Vor-Ort-Apotheke Schmerzmittel zu kaufen, wurde vielerorts als mutiger Tabubruch gefeiert – von ihm selbst. In Berlin allerdings gilt: Wer sich so geschickt selbst in Szene setzt, landet früher oder später auf irgendeiner Kandidatenliste. Und wenn es nur die für das nächste „Brigitte“-Interview ist.
So dreht sich das Kabinettsspiel weiter, mit einem Mix aus Pathos, Personalnot und politischer Pantomime. Und während wir draußen zuschauen, wie sich alte Bekannte, neue Gesichter und ambitionierte Nebenrollen ins Licht drängen, bleibt eine Wahrheit bestehen: Im BMG wird es auch mit neuem Kopf nie langweilig – nur anders absurd.
Rekordverbrauch und wachsende Erwartungen – Das Hühnerei zwischen Alltag, Symbolik und Systemfragen
In Deutschland ist der Konsum von Hühnereiern im Jahr 2024 auf ein neues Rekordniveau gestiegen. Wie das Bundesinformationszentrum Landwirtschaft (BZL) auf Grundlage vorläufiger Berechnungen mitteilte, verzehrte jede Person im Durchschnitt rund 240 Eier – das entspricht einem Anstieg um etwa drei Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Besonders deutlich zeigt sich die Nachfrage in den Wochen rund um das Osterfest. Millionen gefärbter Eier und zahlreiche Backwaren mit Eianteil lassen den Pro-Kopf-Verbrauch zu dieser Zeit überdurchschnittlich ansteigen.
Doch der Eierkonsum ist längst kein reines Festtagsphänomen mehr. Eier sind ein fest etablierter Bestandteil der deutschen Ernährung – sei es als Frühstücksei, Bestandteil von Fertigprodukten oder als Backzutat. Parallel zum gestiegenen Konsum nimmt jedoch auch die öffentliche Aufmerksamkeit für die Produktionsbedingungen und die ökologische wie ethische Verantwortung zu. Der Diskurs rund um artgerechte Tierhaltung, regionale Produktion und transparente Herkunft zieht sich mittlerweile durch alle Marktsegmente – von der Discounterware bis zum Biohofprodukt.
Rund 13,2 Milliarden Konsumeier wurden 2023 in Deutschland verbraucht. Der Selbstversorgungsgrad liegt bei knapp 72 Prozent. Der Rest wird importiert, vorrangig aus den Niederlanden, Polen und Belgien. Die deutschen Legehennenhalter produzieren mit über 42 Millionen Tieren in Betrieben verschiedenster Größenordnungen – vom industriellen Stallkomplex bis zur kleinbäuerlichen Freilandhaltung. Der Großteil der Eier stammt aus Bodenhaltung, die sich mit rund 61 Prozent Marktanteil als dominante Form etabliert hat. Der Anteil der Freilandhaltung liegt bei etwa 19 Prozent, Bioeier kommen auf rund 13 Prozent. Käfigeier aus sogenannten „ausgestalteten Käfigen“ sind im Einzelhandel seit Jahren verboten, finden aber nach wie vor vereinzelt in der verarbeitenden Industrie Verwendung.
Ein zentrales Thema bleibt das Tierwohl. Seit dem Verbot des routinemäßigen Kükentötens im Jahr 2022 müssen Brütereien in Deutschland entweder auf Zweinutzungshühner setzen oder das Geschlecht im Ei bestimmen – eine technologie- und kostenintensive Maßnahme, die sich auf den Preis niederschlägt. In vielen EU-Staaten ist das Kükentöten hingegen weiterhin erlaubt, was zu Wettbewerbsverzerrungen führt. Gleichzeitig erwarten Verbraucher zunehmend nachvollziehbare und glaubwürdige Kennzeichnungen. Initiativen wie das „Haltungsform“-Label oder QR-Codes mit Hofinformationen gewinnen an Bedeutung, auch wenn sie noch nicht flächendeckend umgesetzt werden.
Auch gesundheitlich steht das Ei wieder stärker im Fokus – nicht mehr als Cholesterinbombe, sondern als hochwertiger Eiweißlieferant. Mit rund sieben Gramm Protein pro Ei sowie Vitaminen wie B12, D und A gilt das Ei inzwischen wieder als wertvolles Grundnahrungsmittel. Die einst verbreitete Empfehlung, den Konsum zu begrenzen, ist aus ernährungswissenschaftlicher Sicht weitgehend überholt.
Dennoch bleibt das Ei ein sensibles Produkt. Seine dünne Schale schützt zwar vor äußeren Einflüssen, doch ist das Risiko mikrobiologischer Belastungen – insbesondere mit Salmonellen – weiterhin gegeben. In Deutschland dürfen Eier daher nur bis zum neunten Tag nach dem Legedatum ungekühlt im Handel angeboten werden. Danach ist durchgehende Kühlung Pflicht. Diese Regelung ist in Europa einzigartig und Teil eines umfassenden Hygienekonzepts, das bereits bei der Erzeugung ansetzt.
Trotz gestiegener Nachfrage sind die Preise für Eier im Jahr 2024 bislang vergleichsweise stabil geblieben. Für ein Ei aus Bodenhaltung lag der Durchschnittspreis bei etwa 20 Cent, für ein Bioei zwischen 40 und 50 Cent. Dennoch klagen viele Legehennenhalter über zunehmende wirtschaftliche Belastungen. Neben hohen Energie- und Futtermittelkosten sorgen auch neue Anforderungen im Bereich Umweltschutz und Tierschutz für wachsenden Druck. Diskussionen über verpflichtende CO₂-Bilanzen für Betriebe oder die Ausweisung von Flächen für tiergerechte Außenhaltung spitzen sich zu.
Hinzu kommen Herausforderungen in der Logistik: Lieferengpässe, gestiegene Verpackungskosten und Fachkräftemangel im landwirtschaftlichen Sektor beeinflussen die Produktionsketten zunehmend. Der Strukturwandel geht weiter – kleinere Betriebe geben auf, größere wachsen oder spezialisieren sich. Der Markt wird in vielen Bereichen konzentrierter.
Zum Osterfest, das für viele Verbraucher auch ein Anlass für bewusstere Kaufentscheidungen ist, rückt das Ei nun wieder besonders ins Zentrum der Aufmerksamkeit. Die wachsende Diskrepanz zwischen Konsumverhalten und ethischem Anspruch bleibt dabei eine der zentralen Herausforderungen – für Verbraucher, Handel, Politik und Landwirtschaft gleichermaßen.
Der Rekordverbrauch von Eiern ist ein Spiegelbild unserer Zeit: Einerseits zeugt er von kulinarischer Wertschätzung und Traditionspflege, andererseits offenbart er tief sitzende Widersprüche in der Konsumgesellschaft. Das Ei – Symbol für Leben, Fruchtbarkeit und Neubeginn – wird millionenfach konsumiert, oft ohne dass Herkunft oder Produktionsbedingungen hinterfragt werden.
Gleichzeitig wächst das Bewusstsein für Missstände in der Tierhaltung, für die globalen Auswirkungen industrieller Landwirtschaft und für die ethische Verantwortung jedes Einzelnen. Der Ruf nach mehr Transparenz und Tierwohl wird lauter – doch er verhallt häufig im Alltag der Preissensibilität. Zwischen dem Wunsch nach billigen Lebensmitteln und dem Anspruch auf Nachhaltigkeit öffnet sich ein Spannungsfeld, das sich am Beispiel des Eis exemplarisch zeigt.
Die politischen Rahmenbedingungen tragen bisher nur bedingt zur Auflösung dieses Dilemmas bei. Zwar wurden erste Schritte wie das Verbot des Kükentötens unternommen, doch fehlen in der Praxis oft Kontrollen, finanzielle Ausgleiche oder eine europaweite Harmonisierung. Die nationalen Produzenten geraten unter Druck, während importierte Eier mit niedrigeren Standards konkurrenzfähig bleiben.
Was fehlt, ist ein ehrlicher gesellschaftlicher Dialog über die Kosten unseres Konsums – ökonomisch, ökologisch und moralisch. Wer Qualität und Tierwohl fordert, muss auch bereit sein, deren Preis zu tragen. Wer regionale Landwirtschaft erhalten will, darf sich nicht von jedem Sonderangebot blenden lassen.
Das Ei mag klein und zerbrechlich sein, doch es trägt die großen Fragen unserer Zeit in sich. Die Art, wie wir es behandeln, sagt viel darüber aus, wie wir uns selbst und unsere Zukunft verstehen.
Laumann als möglicher Lauterbach-Nachfolger: CDU bringt Landesminister ins Spiel
Im Zuge der Regierungsbildung und der Neuverteilung der Ministerien wird erneut über die künftige Besetzung des Bundesgesundheitsministeriums spekuliert. Dabei rückt ein alter Bekannter ins Zentrum der Aufmerksamkeit: Karl-Josef Laumann, derzeit Sozialminister in Nordrhein-Westfalen, wird aus den Reihen der CDU-Arbeitnehmerschaft als möglicher Nachfolger von Karl Lauterbach ins Gespräch gebracht.
Dennis Radtke, Vorsitzender der Christlich-Demokratischen Arbeitnehmerschaft (CDA), äußerte sich öffentlich zu einer möglichen Kandidatur Laumanns. Er bezeichnete den 67-Jährigen als „perfekt geeigneten Kandidaten“ und verwies auf dessen langjährige Erfahrung im Gesundheitsbereich. Laumann sei bodenständig, bürgernah und habe in Nordrhein-Westfalen eine umfassende Krankenhausreform auf den Weg gebracht, die bundesweit als Modell gelten könne.
Laumann war bereits vor seiner Zeit als Landesminister auf Bundesebene aktiv. Er diente als Staatssekretär im Bundesgesundheitsministerium sowie als Patientenbeauftragter der Bundesregierung. In den aktuellen Koalitionsverhandlungen wirkte er zudem in der Arbeitsgruppe Gesundheit mit. Dennoch hatte Laumann zuletzt signalisiert, den Posten des Bundesgesundheitsministers nicht übernehmen zu wollen – mit Verweis auf private Gründe und seine laufenden Projekte in Nordrhein-Westfalen.
Mit dem neuen Koalitionsvertrag steht jedoch fest: Das Bundesgesundheitsministerium fällt an die CDU. Für Karl Lauterbach endet damit seine Amtszeit, obwohl er signalisiert hatte, gerne weiter im Amt geblieben zu sein. Der SPD-Politiker äußerte Verständnis für die politische Entscheidung und wünschte seinem Nachfolger ausdrücklich Erfolg bei den anstehenden Aufgaben.
Ob Laumann seinen Rückzug vom möglichen Wechsel nach Berlin überdenkt, bleibt derzeit offen. Parteiintern gilt er als ausgewiesener Fachpolitiker mit klarem Profil. Eine offizielle Entscheidung über die künftige Besetzung des Ministeriums steht jedoch noch aus.
Mit der Nennung Karl-Josef Laumanns als möglicher Gesundheitsminister sendet die CDU ein klares Signal: Erfahrung und Bodenständigkeit sollen offenbar einen Kontrapunkt zu der teils konfrontativen Amtsführung Karl Lauterbachs setzen. Laumanns Gesundheitskompetenz steht außer Frage – seine Reformen in Nordrhein-Westfalen gelten als konsequent und sachorientiert. Doch der Zeitpunkt seiner potenziellen Rückkehr auf die Bundesebene wirft Fragen auf.
Nach Jahren politischer Verantwortung könnte Laumanns eigene Zurückhaltung auch als Ausdruck wachsender Skepsis gegenüber dem zunehmend technokratischen Betrieb in Berlin gelesen werden. Dass er dennoch ins Spiel gebracht wird, deutet auf innerparteiliche Wünsche nach Stabilität und Rückbesinnung auf bewährte Persönlichkeiten hin. Sollte Laumann sich doch für das Amt entscheiden, müsste er sich allerdings mit einer zunehmend komplexen Gemengelage aus Digitalisierung, Klinikfinanzierung und Pflegekrise auseinandersetzen – Herausforderungen, die auch erfahrene Minister fordern.
Wenn Technik nicht reicht – Berufsunfähigkeit bei rechtlicher Unzulässigkeit der Berufsausübung
Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat mit einem Urteil vom 27. März 2025 die Berufsunfähigkeit eines Kapitäns festgestellt, obwohl dessen Hörvermögen technisch durch Hörgeräte hätte verbessert werden können. Die Entscheidung wirft ein neues Licht auf die Bedeutung berufsrechtlicher Einschränkungen in Zusammenhang mit privaten Berufsunfähigkeitsversicherungen. Sie betrifft nicht nur Angehörige der Seefahrt, sondern entfaltet potenziell weitreichende Wirkung auch für andere reglementierte Berufsgruppen – darunter Apothekerinnen und Apotheker.
Im konkreten Fall hatte ein Containerschiff-Kapitän gegen seine Berufsunfähigkeitsversicherung geklagt, nachdem ihm der Seeärztliche Dienst aufgrund beidseitiger Schwerhörigkeit die Seediensttauglichkeit entzogen hatte. Die Nutzung von Hörgeräten wäre medizinisch notwendig gewesen, ist jedoch laut geltender Maritime-Medizin-Verordnung für Besatzungsmitglieder im Decksdienst untersagt. Der Kläger konnte seine Tätigkeit als Kapitän nicht mehr aufnehmen. Die Versicherung verweigerte die Zahlung mit der Begründung, die Hörminderung sei technisch ausgleichbar, weshalb keine dauerhafte Berufsunfähigkeit vorliege.
Das OLG stellte sich dem entgegen und entschied zugunsten des Klägers. Die Richter machten deutlich, dass technische Kompensierbarkeit allein nicht ausreiche, um eine Berufsunfähigkeit im Sinne der Versicherungsbedingungen zu verneinen. Maßgeblich sei vielmehr, ob der Beruf unter den konkreten gesetzlichen und berufsrechtlichen Bedingungen überhaupt noch ausgeübt werden könne. Da der Kläger aufgrund seiner Hörminderung nicht mehr seediensttauglich war und Hörhilfen in seiner Funktion als Kapitän nicht erlaubt sind, liege eine vollständige Berufsunfähigkeit vor.
Diese Argumentation könnte auch in anderen Berufszweigen Anwendung finden, in denen strenge Anforderungen an die körperliche Eignung gestellt werden und bestimmte Hilfsmittel rechtlich oder praktisch nicht zulässig sind. Für Apothekenbetriebe und deren Leitungspersonal ergibt sich daraus eine wichtige Schlussfolgerung: Der versicherungsrechtliche Begriff der Berufsunfähigkeit muss immer im Kontext der berufsrechtlichen Zulässigkeit betrachtet werden.
Apothekerinnen und Apotheker unterliegen zahlreichen gesetzlichen Regelungen, etwa durch das Apothekengesetz, die Apothekenbetriebsordnung sowie pharmazeutische Berufspflichten. Körperliche Einschränkungen wie Seh- oder Hörstörungen, chronische Erkrankungen oder neurologische Ausfälle können die Fähigkeit zur rechtmäßigen und verantwortlichen Leitung einer Apotheke erheblich beeinträchtigen – auch dann, wenn technische oder organisatorische Hilfen verfügbar sind. Entscheidend ist, ob der Beruf unter den bestehenden Rahmenbedingungen noch eigenverantwortlich und rechtskonform ausgeübt werden kann.
Die Entscheidung des Gerichts zeigt zudem, dass Versicherte, deren Berufsausübung an gesetzliche Eignungskriterien gebunden ist, sich nicht pauschal auf technische Hilfsmittel verweisen lassen müssen. Wenn deren Einsatz im konkreten Berufsfeld unzulässig oder mit Risiken für die Patienten- oder Versorgungssicherheit verbunden ist, kann dies zur Anerkennung einer Berufsunfähigkeit führen – auch bei prinzipiell funktionierenden Kompensationsmöglichkeiten.
Für Apothekenleiter und selbstständig tätige Pharmazeuten bedeutet dies, dass sowohl die vertragliche Ausgestaltung ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung als auch die betriebliche Organisation regelmäßig überprüft werden sollten. Unklare Formulierungen im Versicherungsschutz, insbesondere bei abstrakten Verweisungsmöglichkeiten oder bei unpräzisen Berufsbildern, bergen erhebliche Risiken im Leistungsfall. Zudem sind klare Vertretungsregelungen und funktionierende Notfallpläne notwendig, um die Apothekenbetriebsberechtigung bei krankheitsbedingtem Ausfall des Inhabers sicherzustellen.
Das Urteil des OLG Frankfurt markiert eine bedeutsame Weichenstellung im Umgang mit Berufsunfähigkeitsfällen in regulierten Berufen. Es ist ein Präzedenzfall dafür, dass technische Lösungen nicht automatisch eine Berufsfähigkeit begründen, wenn berufsrechtliche Vorschriften ihren Einsatz untersagen oder beschränken. Diese Perspektive ist besonders relevant für Berufsgruppen, deren Tätigkeiten auf gesetzlich definierter Eignung beruhen – wie etwa Apotheker, Ärzte oder Piloten.
Die Diskussion über Berufsunfähigkeit dreht sich bislang oft um medizinische Kriterien und die Frage, inwiefern eine gesundheitliche Einschränkung durch Hilfsmittel oder Umorganisation überwunden werden kann. Dabei gerät aus dem Blick, dass viele Berufe rechtlich nicht beliebig anpassbar sind. Wer beispielsweise als Apotheker dauerhaft nicht mehr in der Lage ist, seine Aufgaben gemäß den rechtlichen Vorgaben auszuüben – etwa aufgrund einer neurodegenerativen Erkrankung, schweren Depression oder eines sensorischen Ausfalls – kann nicht einfach auf eine andere Tätigkeit verwiesen oder mit technischen Hilfen abgespeist werden.
Die Entscheidung des Gerichts bringt eine dringend notwendige Korrektur in die Praxis der BU-Versicherungen: Der juristische Rahmen des Berufs zählt. Wenn eine Tätigkeit aus rechtlichen Gründen nicht mehr erlaubt ist, muss dies auch versicherungsrechtlich als Berufsunfähigkeit anerkannt werden – unabhängig davon, ob der Körper mit technischer Unterstützung noch "funktionieren" könnte.
Für Apothekenleiter ist diese Entwicklung Anlass, ihre eigene Absicherung neu zu bewerten. Die Berufsunfähigkeitsversicherung darf nicht als rein medizinische Risikoabsicherung verstanden werden, sondern muss auch rechtliche und berufsspezifische Bedingungen abdecken. Die Vertragsbedingungen sollten präzise formuliert und auf das konkrete Berufsbild abgestimmt sein. Darüber hinaus ist zu prüfen, ob die Risiken eines krankheitsbedingten Ausfalls auch auf betrieblicher Ebene – etwa durch Stellvertreterregelungen oder Betriebsunterbrechungsversicherungen – ausreichend berücksichtigt sind.
Das Urteil sensibilisiert für einen differenzierten Umgang mit dem Begriff der Berufsunfähigkeit. Es stärkt die Position von Versicherten, die trotz vorhandener Hilfsmittel rechtlich zur Untätigkeit gezwungen sind. Und es fordert zugleich eine genauere Auseinandersetzung mit den tatsächlichen Anforderungen moderner Berufe – über rein körperliche Leistungsfähigkeit hinaus.
ePA überfordert Apotheken: Zwischen Pflichten, Risiken und fehlender Praxisnähe
Die Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) als flächendeckendes digitales Instrument zur sektorübergreifenden Versorgung rückt näher – und mit ihr wächst die Belastung für Apothekenbetriebe im gesamten Bundesgebiet. Was von politischer Seite als Durchbruch für mehr Transparenz, Effizienz und Datensouveränität propagiert wird, entwickelt sich in der praktischen Umsetzung zunehmend zu einer systemischen Herausforderung für Apothekenteams, Inhaber und IT-Dienstleister.
Im Zentrum der Kritik steht nicht die Grundidee der ePA, sondern deren Einbettung in einen hochkomplexen Apothekenalltag. Apotheken sollen nicht nur Leserechte erhalten, sondern auch aktiv Medikationsdaten pflegen, Wechselwirkungen erfassen und arzneimittelbezogene Informationen strukturiert dokumentieren. Die Versorgungsverantwortung erweitert sich damit deutlich – gleichzeitig bleiben die Rahmenbedingungen für eine reibungslose Umsetzung unklar. Viele Betriebe berichten von unzureichender Softwareintegration, mangelhaften Schnittstellen zur Telematikinfrastruktur und stockenden Schulungsangeboten. Der personelle Aufwand steigt, die IT-Anforderungen wachsen, und die Belastung für das Apothekenteam nimmt spürbar zu.
Besonders heikel wird die Lage in Verbindung mit der steigenden rechtlichen Verantwortung. Mit dem Zugriff auf sensible Gesundheitsdaten der Patientinnen und Patienten verändern sich auch die haftungsrelevanten Fragestellungen. Wer auf Medikationsdaten zugreift, sie bearbeitet oder ergänzt, trägt auch Verantwortung für deren Richtigkeit und Aktualität. Dabei bleibt vielen Apothekenbetreibern unklar, wo ihre Zuständigkeit beginnt – und wo sie endet. Gleichzeitig bestehen erhebliche Unsicherheiten im Umgang mit Datenschutzanforderungen, etwa zur Protokollierung von Zugriffen, zur Rechtevergabe innerhalb des Teams oder zur Kommunikation mit anderen Versorgungseinrichtungen.
Die technische Seite zeigt ebenfalls Schwächen. Berichte über instabile Verbindungen zur Telematikinfrastruktur, unvollständige Datenübertragungen oder Systemabbrüche häufen sich. In der Praxis bedeutet das: Rezeptbearbeitung verzögert sich, Patientendaten fehlen oder können nicht eingesehen werden, und die erwartete Effizienzsteigerung bleibt aus. Dabei wird der Druck durch die verpflichtende Einführung im Opt-out-Verfahren weiter erhöht. Die Frist zur Umsetzung steht – unabhängig davon, ob die Infrastruktur überall bereitsteht oder die Teams entsprechend vorbereitet sind.
Hinzu kommt die wachsende Bedrohung durch Cyberangriffe. Mit dem Zugriff auf die ePA erhalten Apotheken Zugang zu einem der sensibelsten Datensätze im deutschen Gesundheitswesen. Diese Daten werden damit auch für Kriminelle attraktiv. Schon kleinere Lücken in der IT-Sicherheit, eine fehlerhafte Konfiguration oder mangelhafte Zugangskontrollen können zu massiven Sicherheitsvorfällen führen. Ransomware-Angriffe, Datenlecks oder Manipulationen könnten nicht nur den Betrieb lahmlegen, sondern auch das Vertrauen der Bevölkerung dauerhaft beschädigen. In diesem Zusammenhang wird die Bedeutung einer funktionierenden IT-Absicherung zunehmend erkannt. Doch viele Apotheken sind bislang nicht ausreichend geschützt. Eine flächendeckende Absicherung durch Cyber-Versicherungen und Vertrauensschadenversicherungen findet bislang nur zögerlich statt – obwohl im Schadensfall erhebliche wirtschaftliche Verluste drohen.
Die ePA stellt damit keine rein technische Innovation dar, sondern ein strukturelles Belastungsexperiment für ein ohnehin unter Druck stehendes Versorgungssystem. Apotheken, die zwischen Versorgungsauftrag, wirtschaftlichem Druck, regulatorischen Pflichten und zunehmenden digitalen Risiken stehen, sind auf klare Regeln, realistische Übergangsfristen und praktikable Schutzkonzepte angewiesen. Ohne diese droht die ePA nicht zur Lösung, sondern zum zusätzlichen Problem einer überforderten Versorgungslandschaft zu werden.
Die Einführung der elektronischen Patientenakte ist ein Lehrstück für die Kluft zwischen politischem Anspruch und praktischer Realität im deutschen Gesundheitswesen. Während auf Bundesebene die ePA als alternativloser Fortschritt für die medizinische Versorgung dargestellt wird, offenbart sich im Apothekenalltag ein ganz anderes Bild: fehlende Systemkompatibilität, unklare Zuständigkeiten, steigender Arbeitsaufwand und wachsende Unsicherheit über datenschutzrechtliche und haftungsrelevante Aspekte. Es ist ein Digitalprojekt, das den Anspruch hat, Versorgung zu verbessern, in der Umsetzung aber zunehmend Strukturen überlastet.
Apotheken sind dabei in einer besonders herausfordernden Rolle. Sie werden nicht nur mit zusätzlichen Aufgaben belastet, sondern tragen auch die Verantwortung für Prozesse, auf deren Funktionalität sie kaum Einfluss haben. Technische Störungen, fehlende Datensätze oder instabile Infrastruktur führen zu Verzögerungen, erhöhen den Stress im Betrieb und belasten das Vertrauensverhältnis zu den Patientinnen und Patienten. Hinzu kommt der Druck, gesetzliche Fristen einhalten zu müssen – unabhängig vom tatsächlichen Vorbereitungsstand.
Noch kritischer wird die Situation durch die unzureichende Auseinandersetzung mit den sicherheitsrelevanten Konsequenzen. Die Digitalisierung sensibler Gesundheitsdaten bringt enorme Risiken mit sich – Risiken, die bislang politisch kaum adressiert wurden. Der Verweis auf gesetzliche Rahmenbedingungen ersetzt keine funktionierende Sicherheitsarchitektur. Apotheken sind reale Ziele für Angriffe. Ein einziger Vorfall kann Betriebsabläufe lahmlegen, Patientendaten kompromittieren und wirtschaftliche Existenzen bedrohen. Dass viele Betriebe noch immer keine angemessene Cyber-Versicherung oder Vertrauensschadenversicherung abgeschlossen haben, ist kein Versäumnis aus Nachlässigkeit – es ist das Resultat eines Systems, das bei der Einführung digitaler Prozesse die Schutzmechanismen nicht mitliefert.
Statt die ePA mit immer neuen Fristen durchzudrücken, braucht es jetzt eine echte Qualitätsoffensive. Apotheken benötigen stabile Technik, finanzierte Schulungsangebote, haftungssichere Vorgaben und politische Unterstützung – nicht nur auf dem Papier. Die Verantwortung für die digitale Zukunft darf nicht allein auf den Schultern derer lasten, die sie unter unsicheren Bedingungen im Alltag umsetzen sollen. Nur wenn dieser Realitätssinn einkehrt, kann die ePA vom Problemfall zur tragenden Säule eines zukunftsfähigen Gesundheitswesens werden.
Gefahren im Wandel: Apotheken zwischen analogen Schäden und digitalen Risiken
Apotheken stehen unter zunehmendem Druck, sich in einem Umfeld voller Unsicherheiten und neuer Gefahren zu behaupten. Neben wirtschaftlichen Herausforderungen wie sinkenden Margen, Fachkräftemangel und bürokratischen Auflagen sehen sich viele Betriebe auch einer wachsenden Zahl an Risikofaktoren ausgesetzt, die eine ganzheitliche Absicherung erfordern. Während klassische Gefahren wie Feuer, Leitungswasserschäden oder Haftpflichtansprüche weiterhin präsent sind, rücken digitale Bedrohungen wie Cyberangriffe, Datenverlust oder Systemausfälle immer stärker in den Vordergrund.
Der Wandel des Apothekenbetriebs hin zu digital unterstützten Prozessen – etwa durch das E-Rezept, automatisierte Lagerhaltung oder digitale Abrechnungsverfahren – macht Apotheken anfälliger für IT-Störungen und Cyberkriminalität. Bereits ein kurzer Ausfall des Warenwirtschaftssystems kann den Betrieb erheblich beeinträchtigen, im schlimmsten Fall sogar zum vollständigen Stillstand führen. Kommen noch Datenschutzverletzungen hinzu, drohen hohe Bußgelder und Vertrauensverluste bei den Patienten.
Zugleich steigt das Haftungsrisiko im Umgang mit Patientendaten, Medikationsplänen und pharmazeutischer Beratung. Fehler in der Arzneimittelabgabe oder bei Dienstleistungen wie Blutdruckmessung oder Medikationsanalysen können nicht nur gesundheitliche Folgen haben, sondern auch juristische Konsequenzen nach sich ziehen. Auch im Bereich der Verkehrssicherungspflichten bestehen latente Gefahren: Stürze im Verkaufsraum oder Mängel im Botendienst können zu Schadensersatzforderungen führen.
Dennoch bleibt die Risikoabsicherung in vielen Apotheken unzureichend. Häufig basieren bestehende Versicherungen auf veralteten Vertragsmodellen, die aktuelle Entwicklungen und technologische Neuerungen nicht berücksichtigen. Zudem fehlt es vielerorts an regelmäßiger Überprüfung und Anpassung der Policen. Eine Vielzahl an Einzellösungen ohne übergreifendes Konzept erhöht die Gefahr von Versicherungslücken, die im Ernstfall existenzbedrohend sein können.
Angesichts dieser Lage ist eine strukturierte und umfassende Versicherungsstrategie erforderlich, die betriebliche Eigenheiten ebenso einbezieht wie regionale Besonderheiten und digitale Anforderungen. Dazu gehört auch eine klare Verantwortungszuweisung innerhalb des Teams für das Risikomanagement. Der Wandel des Apothekenbetriebs erfordert nicht nur technische und personelle Anpassungen, sondern auch eine vorausschauende Sicherung der wirtschaftlichen Existenz. Nur wer Risiken systematisch erfasst, bewertet und absichert, kann langfristig Stabilität schaffen – auch in unsicheren Zeiten.
Der Apothekenalltag hat sich verändert – und mit ihm die Risiken. Wer sich als Gesundheitsdienstleister aufstellt, muss sich auch wie einer absichern. Es reicht nicht mehr, sich auf Versicherungen von gestern zu verlassen, wenn die Bedrohungen von morgen bereits Realität sind. Die Gefahr lauert nicht nur in der kaputten Wasserleitung oder im rutschigen Eingangsbereich, sondern zunehmend auch in unsichtbaren Netzen und digitalen Schwachstellen. Dass viele Apotheken hier noch unzureichend aufgestellt sind, zeigt ein gefährlicher Nachholbedarf. Es ist Aufgabe der Inhaber, Verantwortung zu übernehmen – nicht nur gegenüber dem Betrieb, sondern auch gegenüber ihren Mitarbeitenden und Patienten.
Darüber hinaus ist die betriebliche Organisation in Apotheken betroffen. Kommt es zu einem krankheitsbedingten Ausfall der Inhaberperson, müssen Vertretungsregelungen greifen, um die Betriebsberechtigung aufrechtzuerhalten. Auch hier kann das Urteil Anlass sein, die eigene Absicherung und Betriebsstruktur kritisch zu überprüfen – etwa hinsichtlich Stellvertretungen, Betriebsunterbrechungsversicherungen oder Notfallplänen.
Nicht zuletzt zeigt das Urteil, wie wichtig eine interdisziplinäre Bewertung im Leistungsfall ist. Medizinische Diagnosen allein reichen nicht aus, wenn berufsrechtliche Vorschriften zusätzliche Barrieren schaffen. Für Apothekenpersonal mit gesundheitlichen Einschränkungen ist daher nicht nur die ärztliche Beurteilung, sondern auch die Einschätzung durch Kammern, Aufsichtsbehörden oder Versicherungsberater entscheidend, um den Status der Berufsfähigkeit verlässlich zu klären.
Das Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt ist mehr als nur eine Entscheidung im Einzelfall – es bringt einen grundsätzlichen Aspekt der Berufsunfähigkeitsversicherung ins Bewusstsein zurück, der bislang häufig vernachlässigt wurde: Die rechtliche Zulässigkeit der Berufsausübung kann unabhängig von medizinischen Möglichkeiten bestehen oder entfallen. Für Apothekenleiter und pharmazeutisches Fachpersonal ergibt sich daraus eine doppelte Verantwortung.
Zum einen müssen sie ihre gesundheitliche Eignung stets selbstkritisch prüfen und ärztliche Hinweise ernst nehmen, insbesondere bei chronischen Erkrankungen oder altersbedingten Einschränkungen. Zum anderen sollten sie ihr persönliches und betriebliches Risiko vorausschauend absichern. Denn eine Berufsunfähigkeit, die formal nicht wegen körperlicher Schwäche, sondern wegen rechtlicher Unzulässigkeit besteht, kann im Versicherungsfall zum Streitpunkt werden, wenn die Bedingungen des BU-Vertrags unklar oder unvorteilhaft formuliert sind.
Besondere Aufmerksamkeit gilt auch der Frage, ob technische Hilfsmittel im Arbeitsalltag dauerhaft eingesetzt werden können und dürfen – etwa bei Hörhilfen in Kundenberatungsgesprächen oder bei Sehhilfen in der Rezeptkontrolle. Erweist sich ein Hilfsmittel als störanfällig oder führt es zu Sicherheitsrisiken, steht die Berufsausübung unter Umständen infrage – auch ohne ein offizielles gesetzliches Verbot. In diesen Fällen kommt es auf die berufspraktische Zumutbarkeit und rechtliche Einordnung an.
Das Urteil ermutigt Versicherte, sich nicht vorschnell auf technische Lösungen verweisen zu lassen. Gleichzeitig sollten Apothekeninhaber die Chance nutzen, ihre betrieblichen Strukturen, ihre persönliche Risikoabsicherung und auch ihre Vertretungskonzepte auf einen realistischen Prüfstand zu stellen. Denn Berufsunfähigkeit kann auch dann eintreten, wenn der Körper mit Technik noch könnte – der Beruf es aber nicht mehr erlaubt.
Apotheken dürfen blockierte Stellplätze sofort freiräumen lassen – Falschparken auf Privatflächen bleibt kein Kavaliersdelikt
In deutschen Städten gehört es zum Alltag: Fahrzeuge werden auf fremden, oft klar gekennzeichneten Privatstellplätzen oder vor Zufahrten abgestellt, obwohl keine Berechtigung dafür besteht. Was für viele bloß ein ärgerliches Verhalten darstellt, kann in bestimmten Situationen gravierende Folgen haben – etwa wenn es um den Betrieb systemrelevanter Einrichtungen wie Apotheken geht. Besonders in Tiefgaragen von Ärztehäusern, Einkaufszentren oder Apotheken in Wohnanlagen kommt es immer wieder zu Konflikten um unbefugt genutzte Stellflächen.
In Fällen wie diesen ist die rechtliche Lage eindeutig: Der Eigentümer oder berechtigte Nutzer eines Stellplatzes darf ein unrechtmäßig geparktes Fahrzeug ohne vorherige Kontaktaufnahme abschleppen lassen. Die Kosten für das Abschleppen sind vom Falschparker zu tragen. Diese Regelung gewinnt insbesondere für Apothekenbetreiber an Relevanz, die über eigene Stellplätze für Mitarbeiter, Botendienste oder Kundenbelieferung verfügen und auf reibungslose Betriebsabläufe angewiesen sind. Wird ein solcher Stellplatz blockiert, ist schnelles Handeln erforderlich – nicht nur aus praktischen, sondern auch aus haftungsrechtlichen Gründen.
Im Alltag kann eine blockierte Zufahrt bedeuten, dass dringende Lieferungen von Großhändlern nicht angenommen werden können, dass der pharmazeutische Notdienst nicht erreichbar ist oder dass Botendienste mit Medikamenten nicht rechtzeitig ausfahren können. Für Apotheken, die an die Arzneimittelversorgung rund um die Uhr gebunden sind, stellt dies ein ernsthaftes Problem dar – mit potenziellen Risiken für Patienten und möglichen Konsequenzen für die Betreiber.
Viele Apotheken befinden sich in gemischt genutzten Immobilien, in denen sich der Zugang zu Stellplätzen oftmals schwierig gestaltet und nicht klar geregelt ist. Umso wichtiger ist es, die eigenen Besitzrechte eindeutig zu dokumentieren. Eine gut sichtbare Beschilderung mit Hinweis auf Privatnutzung und Abschleppgefahr, eine schriftliche Zuordnung der Stellplätze in Miet- oder Kaufverträgen sowie die Möglichkeit, schnell auf zuverlässige Abschleppdienste zugreifen zu können, gehören zur grundlegenden Vorsorge. Es empfiehlt sich auch, Vorfälle zu dokumentieren – etwa mit Fotos, Uhrzeit und Ort –, um bei möglichen juristischen Auseinandersetzungen vorbereitet zu sein.
Zudem sollten Apothekenbetreiber in ihre internen Abläufe klare Regeln integrieren: Wer ist im Team verantwortlich für den Kontakt zum Abschleppdienst? Wie ist die Erreichbarkeit außerhalb der Öffnungszeiten geregelt? Wie wird sichergestellt, dass Zufahrten etwa bei Lieferungen immer frei bleiben? Diese Fragen sind keine bloße Bürokratie, sondern betreffen unmittelbar die Betriebsfähigkeit einer Apotheke – und damit die Versorgungssicherheit in der Region.
Die Debatte um blockierte Stellplätze ist damit längst keine bloße Komfortfrage mehr. Für Apotheken steht unter Umständen die Aufrechterhaltung ihres Dienstes auf dem Spiel. Das Durchgreifen gegen Falschparker ist nicht nur zulässig, sondern in vielen Fällen notwendig – und gesetzlich gedeckt.
Der Umgang mit Falschparkern auf privaten Stellplätzen ist kein Randphänomen – und er ist auch längst keine Bagatelle mehr. Was mit einem vermeintlich schnellen Parken in der Nähe eines Einkaufsziels beginnt, endet in manchen Fällen in einer echten Bedrohung für die Funktionsfähigkeit systemrelevanter Infrastrukturen. Apotheken gehören zweifelsfrei dazu. Sie sichern nicht nur die tägliche Versorgung mit Arzneimitteln, sondern übernehmen auch Notdienste, akute Beratung und logistische Aufgaben – rund um die Uhr und oft unter hohem Zeitdruck.
Wenn ein Falschparker einen für den Notdienst vorgesehenen Platz blockiert oder eine Lieferzufahrt versperrt, ist das kein Kavaliersdelikt. Es ist ein Eingriff in die öffentliche Gesundheitsversorgung. Und es ist ein Eingriff in die unternehmerische Freiheit der Apothekenbetreiber, die nicht selten mit knapper Personaldecke, steigenden Kosten und wachsendem Leistungsdruck zu kämpfen haben.
In diesem Zusammenhang kommt der juristisch klaren Regelung, dass Privatstellplätze sofort freigeräumt werden dürfen, besondere Bedeutung zu. Sie schützt nicht nur das Eigentum, sondern auch den geordneten Betrieb. Wer auf diesen Flächen parkt, obwohl er dazu nicht berechtigt ist, muss mit Konsequenzen rechnen – ohne Anspruch auf Vorwarnung oder Kontaktaufnahme. Dieses Prinzip ist nicht nur rechtlich zulässig, sondern auch sachlich angemessen.
Doch so klar die Rechtslage ist, so komplex bleibt die praktische Umsetzung. Apothekenbetreiber stehen oft vor organisatorischen Herausforderungen: unklare Besitzverhältnisse, fehlende Absprachen mit Vermietern, mangelnde Beschilderung oder Unsicherheiten im Umgang mit Abschleppdiensten. All das macht es erforderlich, dass Apothekerinnen und Apotheker sich intensiver mit Fragen des Besitzschutzes und der vertraglichen Absicherung befassen – auch wenn dies nicht zu ihren originären Aufgaben gehört.
Die Gesellschaft darf nicht erwarten, dass Apotheken unter widrigsten Bedingungen reibungslos funktionieren, während gleichzeitig ihre betrieblichen Grundlagen untergraben werden. Wer die Rolle der Apotheken ernst nimmt, muss ihnen auch die rechtlichen Mittel an die Hand geben – und die Akzeptanz in der Öffentlichkeit dafür schaffen. Abschleppen ist kein Akt der Willkür, sondern in vielen Fällen schlicht notwendig.
Der Schutz privater Flächen, insbesondere in sensiblen Bereichen wie der Arzneimittelversorgung, ist keine Schikane. Er ist Teil einer Verantwortung, die Apotheken täglich übernehmen – und die auch andere respektieren müssen.
Umzug wegen Home-Office bleibt Privatsache – auch für Apothekenteams
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 5. Februar 2025 (Az. VI R 3/23) entschieden, dass Umzugskosten nicht als Werbungskosten geltend gemacht werden können, wenn der Grund für den Wohnungswechsel in der erstmaligen Einrichtung eines häuslichen Arbeitszimmers liegt. Das gilt auch dann, wenn der Umzug im Zusammenhang mit pandemiebedingten Veränderungen der Arbeitswelt steht. Damit zieht das höchste deutsche Finanzgericht eine klare Grenze zwischen privater Lebensführung und beruflich veranlassten Aufwendungen – mit konkreten Auswirkungen auch für Apothekenteams und deren steuerliche Planung.
Im Mittelpunkt des Falls stand ein berufstätiges Ehepaar mit Kind, das zu Beginn der Corona-Pandemie in einer Dreizimmerwohnung lebte. Die Elternteile arbeiteten ursprünglich nur selten im Home-Office, sahen sich jedoch im Frühjahr 2020 plötzlich gezwungen, ihre beruflichen Tätigkeiten nahezu vollständig in die eigenen vier Wände zu verlagern. Da eine räumliche Trennung der Arbeit vom Familienleben nicht möglich war, entschied sich das Paar wenige Monate später für einen Umzug in eine größere Fünfzimmerwohnung, in der beide jeweils ein eigenes Arbeitszimmer einrichteten. Die dabei entstandenen Kosten – darunter Maklercourtage, Umzugstransport, doppelte Mietzahlungen – wurden als Werbungskosten geltend gemacht.
Das zuständige Finanzamt erkannte lediglich die Kosten für die Arbeitszimmer an, nicht jedoch die Umzugskosten. Begründet wurde die Ablehnung mit dem Fehlen eines objektiv beruflichen Grundes. Das Finanzgericht gab der Klage zunächst statt und stellte auf die deutliche Verbesserung der Arbeitsbedingungen ab. Der Bundesfinanzhof hob diese Entscheidung nun auf und stellte klar: Ein Wohnungswechsel bleibt grundsätzlich der privaten Lebensführung zuzuordnen, selbst wenn er durch veränderte Arbeitsanforderungen ausgelöst wurde. Nur wenn der Umzug nahezu ausschließlich durch berufliche Gründe veranlasst sei – etwa ein neuer Arbeitsplatz an anderem Ort oder eine signifikante Verkürzung des Arbeitswegs – komme eine steuerliche Berücksichtigung in Betracht.
Die Entscheidung hat auch für Beschäftigte im Gesundheitswesen, insbesondere in Apotheken, Bedeutung. Während der Corona-Pandemie wurden viele pharmazeutische Tätigkeiten im Rahmen der Büroarbeit, Organisation oder Abrechnung verstärkt ins Home-Office verlagert. Auch Leitungskräfte, Filialleiter oder Inhaber übernahmen Teile ihrer Verwaltungsaufgaben von zu Hause aus. Wer sich in diesem Zusammenhang für einen Umzug entschied, etwa um dauerhaft einen ruhigen Arbeitsbereich für Planungs- und Managementaufgaben zu schaffen, kann die dadurch entstandenen Kosten nach der neuen BFH-Rechtsprechung ebenfalls nicht geltend machen – selbst wenn diese Arbeitsweise auch nach der Pandemie fortbesteht.
Der BFH betont in seiner Urteilsbegründung, dass die Auswahl der Wohnung regelmäßig auf privaten Lebensumständen beruhe. Aspekte wie Familiengröße, Wohnlage, Raumaufteilung, finanzielle Kapazitäten oder Betreuungsbedarf seien untrennbar mit dem privaten Lebensbereich verknüpft. Auch wenn ein Arbeitszimmer in der neuen Wohnung ermöglicht, effizienter zu arbeiten oder Beruf und Familie besser zu vereinbaren, sei dies kein hinreichender objektiver Grund, um den Umzug steuerlich zu berücksichtigen. Diese Trennung bleibe selbst dann bestehen, wenn kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht und Home-Office unvermeidbar ist.
Für Apothekenmitarbeitende und -inhaber ergibt sich daraus die Notwendigkeit, bei Umzugsentscheidungen die steuerliche Nichtabsetzbarkeit der Kosten in der Finanzplanung zu berücksichtigen. Wer etwa als Apothekenleiter in ein zusätzliches Büro zu Hause investiert und dafür die Wohnung wechselt, kann weiterhin nur das Arbeitszimmer selbst unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich geltend machen – nicht jedoch die Kosten für den Wohnungswechsel, unabhängig von der pandemiebedingten Entwicklung oder der beruflichen Auslastung.
Die Entscheidung des Bundesfinanzhofs rückt eine zentrale steuerrechtliche Frage in den Fokus: Wo verläuft die Grenze zwischen beruflich motivierter Maßnahme und privater Lebensgestaltung? Gerade in Zeiten tiefgreifender gesellschaftlicher und arbeitsorganisatorischer Umbrüche ist diese Abgrenzung schwerer denn je. Die Pandemie hat Arbeits- und Lebensräume vieler Menschen nachhaltig verändert. Das betrifft nicht nur klassische Büroangestellte, sondern auch Angehörige der Gesundheitsberufe – insbesondere Apothekenteams, deren administrative Belastung massiv gestiegen ist.
Gleichwohl hält der BFH an einem bewährten Prinzip fest: Steuerlich begünstigt wird nur, was nachweislich aus zwingenden beruflichen Gründen geschieht – und nicht, was lediglich aus beruflichem Nutzen folgt. Dass sich viele Berufstätige, darunter auch pharmazeutische Fachkräfte, eine größere Wohnung suchten, um unter Home-Office-Bedingungen produktiver zu sein oder berufliche und private Anforderungen besser in Einklang zu bringen, ist verständlich. Dennoch bleibt der Wohnungswechsel ein Schritt, der regelmäßig auch private Interessen bedient – sei es durch mehr Platz für die Familie, eine angenehmere Wohnlage oder eine bessere Infrastruktur. Solche Motive lassen sich nicht eindeutig als objektive Notwendigkeit deklarieren.
Für Apothekenteams ist das Urteil daher mehr als eine abstrakte steuerrechtliche Entscheidung – es ist eine klare Botschaft: Auch in einer zunehmend flexiblen Arbeitswelt bleiben steuerliche Spielräume begrenzt. Wer seine Wohnverhältnisse an die neue Realität anpasst, muss dies aus eigener Tasche finanzieren. Das kann insbesondere für selbstständige Apothekeninhaber schmerzhaft sein, die ihre betrieblichen Planungs- und Verwaltungsaufgaben zunehmend zu Hause erledigen müssen, weil das Tagesgeschäft vor Ort keine Ruhe lässt.
Gleichzeitig verdeutlicht das Urteil, dass steuerrechtliche Reformen künftig nicht nur wirtschaftliche, sondern auch gesellschaftliche Entwicklungen stärker berücksichtigen müssten. Der Gesetzgeber ist gefragt, die veränderten Rahmenbedingungen des Arbeitens im häuslichen Umfeld differenzierter zu bewerten. Bis dahin gilt jedoch: Wer wegen Home-Office umzieht, tut dies steuerlich gesehen privat – unabhängig von der beruflichen Notwendigkeit im Alltag. Das sollten Apothekenteams bei allen organisatorischen Entscheidungen nicht aus dem Blick verlieren.
Deutschlands Apotheken am Limit während Versorgung und Struktur zerfallen
Die wirtschaftliche und strukturelle Situation vieler Apotheken in Deutschland spitzt sich weiter zu. Während sich die politische Debatte um die Zukunft der Arzneimittelversorgung hinzieht, kämpfen zahlreiche Apothekenbetriebe tagtäglich mit konkreten Problemen. Steigende Kosten, unzureichende Honorierung, digitale Umstellungen ohne ausreichende Unterstützung und ein dramatischer Fachkräftemangel bringen selbst wirtschaftlich solide geführte Apotheken zunehmend in Bedrängnis. Die Schließungswelle, die sich bereits seit Jahren abzeichnet, nimmt spürbar Fahrt auf.
Allein im Jahr 2023 sank die Zahl der Apotheken um rund 500 Betriebe – ein Höchstwert seit der Wiedervereinigung. Besonders betroffen sind kleinere, inhabergeführte Apotheken in ländlichen Regionen, aber auch innerstädtische Standorte müssen aufgeben. Die Gründe sind vielfältig: Der zunehmende Margendruck durch festgelegte Arzneimittelpreise, ein nicht an die realen Kosten angepasstes Honorarsystem, hohe Mieten und Energiepreise, aber auch fehlender Nachwuchs. Hinzu kommt der steigende bürokratische Aufwand – nicht zuletzt durch regulatorische Umstellungen wie die verpflichtende Einführung des E-Rezepts, dessen technischer Rollout vielerorts stockend verläuft.
Die Digitalisierung, die Apotheken eigentlich entlasten und modernisieren sollte, wird in der Praxis oft zum zusätzlichen Belastungsfaktor. Softwareprobleme, instabile Schnittstellen zu den Arztpraxen und die oft unzureichende Schulung der Mitarbeitenden führen zu Unsicherheit und Verzögerungen. Der damit verbundene Mehraufwand ist in vielen Betrieben kaum mehr zu stemmen – schon gar nicht, wenn ohnehin Personal fehlt. Rund zwei Drittel aller Apotheken berichten laut Branchenumfragen von anhaltenden Schwierigkeiten bei der Besetzung offener Stellen. Der Fachkräftemangel betrifft nicht nur Approbierte, sondern zunehmend auch PTA und pharmazeutisches Hilfspersonal.
Der Versuch, neue Einnahmequellen durch pharmazeutische Dienstleistungen wie Medikationsanalysen oder Impfen zu erschließen, stößt ebenfalls an Grenzen. Zwar sieht das Apothekenstärkungsgesetz Honorare für diese Leistungen vor, doch die Vergütung ist oft nicht kostendeckend und mit hohem Dokumentationsaufwand verbunden. Zudem bleibt unklar, wie dauerhaft diese Zusatzleistungen finanziert werden sollen – eine langfristige Planungssicherheit fehlt.
Auch aus der Politik kommt bislang wenig konkrete Unterstützung. Reformvorschläge wie die Einführung sogenannter „Light-Apotheken“ oder der stärkere Einsatz telepharmazeutischer Angebote sorgen in der Branche eher für Verunsicherung als für Aufbruchsstimmung. Viele Apothekerinnen und Apotheker beklagen, dass politische Entscheidungen über ihre Köpfe hinweg getroffen werden, ohne den Alltag in den Betrieben ausreichend zu berücksichtigen. Das Vertrauen in die gesundheitspolitische Führung sinkt.
In dieser angespannten Lage setzen manche Apotheken auf Kooperationen, etwa mit Ärztenetzen oder Pflegeheimen, andere auf Spezialisierung – etwa in der Versorgung chronisch Kranker. Digitale Bestellservices, Lieferdienste und gezielte Investitionen in Beratungskompetenz sollen helfen, sich vom Onlineversandhandel abzugrenzen. Doch solche Maßnahmen benötigen Zeit, Kapital und stabile Rahmenbedingungen – all das ist vielerorts nicht mehr gegeben.
Die deutsche Apothekenlandschaft befindet sich in einem stillen, aber gravierenden Umbruch. Was über Jahrzehnte als stabiles Element der Daseinsvorsorge galt, bröckelt nun zusehends. Die Ursachen liegen nicht nur in aktuellen politischen Versäumnissen, sondern in einem über Jahre gewachsenen strukturellen Problem: Die Apotheken wurden in ein starres System gezwängt, das weder die Dynamik der Digitalisierung noch die ökonomische Realität kleiner, inhabergeführter Betriebe angemessen abbildet.
Es ist bemerkenswert, mit welcher Beharrlichkeit viele Apotheken trotz wachsender Belastung versuchen, ihr Versorgungsversprechen aufrechtzuerhalten. Doch diese Kraftreserven sind endlich. Wenn Personal fehlt, das Honorarsystem hinter der Inflation zurückbleibt und technische Umstellungen über Nacht eingeführt werden, entsteht keine Zukunftssicherheit, sondern ein gefährlicher Substanzverlust. Die fortschreitende Schließungswelle ist kein Betriebsunfall, sondern das Resultat struktureller Überforderung.
Der politische Diskurs bewegt sich derweil zwischen kosmetischen Ankündigungen und technokratischen Lösungen. Statt die wohnortnahe Versorgung aktiv zu sichern und Apotheken als Partner einer zukunftsfähigen, bürgernahen Gesundheitsversorgung zu stärken, wird über Erleichterungen im Personalnotstand diskutiert, die letztlich die Versorgung weiter schwächen könnten – etwa durch eine Aufweichung der Präsenzpflicht des Apothekers. Die Reaktion auf Notlagen sollte aber nicht die Aushöhlung des Berufsbilds sein, sondern eine gezielte Stabilisierung der Rahmenbedingungen.
Was jetzt gebraucht wird, ist ein ehrlicher Blick auf die Funktion der Apotheken im Gesundheitssystem – und darauf, was ihr Verlust tatsächlich bedeuten würde. Es geht nicht nur um den Zugang zu Medikamenten, sondern um das Wissen, die Beratung, die schnelle Hilfe im Alltag. Wer diese Struktur dem Markt überlässt, riskiert langfristige Versorgungslücken. Wer sie sichern will, muss in Ausbildung, Honorierung und technologische Unterstützung investieren – und den Apotheken wieder eine Perspektive geben, die über das tägliche Überleben hinausreicht.
Minister gesucht – belastbar, bürokratiefest, bereit zur Selbstaufgabe
Kaum ist der Koalitionsvertrag unter Dach und Fach, beginnt in Berlin wieder die schönste aller Disziplinen: das Minister-Memory. Wer war nochmal wer? Wer will noch mal ran? Und vor allem: Wer muss diesmal dran glauben? Besonders wild geht es – natürlich – rund um das Bundesgesundheitsministerium. Ein Ressort, das in etwa so beliebt ist wie der letzte freie Platz in der U-Bahn neben einem hustenden Maskenverweigerer.
Die Frage, wer auf Karl Lauterbach folgt, ist inzwischen zu einer Art Gesellschaftsspiel geworden. Nur mit weniger Regeln, aber deutlich mehr Eitelkeit. Das Feld der potenziellen Nachfolger reicht von erfahren über eigenartig bis experimentell. Oder, wie es in Berlin heißt: alles ist möglich – Hauptsache, die Kameras laufen.
Da wäre zum Beispiel Tino Sorge, CDU-Mann mit dem Berufsbild „verlässlich“. Er kennt die Gesundheitsbranche aus dem Effeff, schreibt lieber an Gesetzen als an Tweets und hat das charismatische Temperament eines gut sortierten Aktenschranks. Seine größte Schwäche? Er schreit nicht ständig nach Aufmerksamkeit. In Berlin leider ein K.O.-Kriterium.
Hendrik Streeck hingegen hat das mediale Scheinwerferlicht gleich mitgebracht. Als Virologe mit Deluxe-Bühnenpräsenz kennt er nicht nur alle – er hat auch zu allem eine Meinung. Seine Bewerbung klingt ein bisschen nach „Deutschland sucht den Superminister“, mit dem Unterschied, dass die Jury aus Parteigremien und Pflegekassen besteht. Für Glamour auf Regierungsebene ist Streeck jedenfalls bestens vorbereitet – fehlt nur noch der Titeltrack.
Und dann gibt es natürlich Jens Spahn, der das Amt bereits kennt. Zu gut, möchte man sagen. Er war da, als Masken verschickt, Intensivbetten gezählt und Tests nach Lust und Laune vergütet wurden. Er war aber auch da, als plötzlich alle sehr still wurden, wenn er einen Raum betrat. Spahn ist wie ein Fitnessgerät auf dem Dachboden: Man weiß, dass es da ist, aber irgendwie hat man keine Lust, es noch mal zu benutzen.
Aber vielleicht kommt ja doch alles ganz anders. Vielleicht bleibt Karl Lauterbach einfach im Amt – aus Gründen der Nachhaltigkeit. Schließlich wäre es ökologisch unsinnig, einen Minister auszutauschen, der sich ohnehin schon mit allem selbst streitet. Und wer 330.000 Twitter-Fans hat, kann sich in Berlin auf mehr Rückhalt verlassen als manch ein Parteivorsitzender.
Doch die eigentliche Überraschung im politischen Kuriositätenkabinett hört auf den Namen Christoph Werner. Der Drogeriemarkt-Chef philosophiert seit Jahren öffentlich über Gesundheit, als wäre sie ein Packungsbeileger für Naturkosmetik. Dass er sich gern in politische Diskussionen einmischt, hat er mittlerweile perfektioniert – stets mit der Anmutung eines Mannes, der glaubt, die Welt ließe sich mit Duschgel und Diskurs retten. Und da er schon mal zugegeben hat, Schmerzmittel in einer Apotheke gekauft zu haben, ist seine Nähe zur Versorgung fast schon greifbar.
Fazit? Ganz gleich, wer es wird: Der oder die Neue sollte gut schlafen können, auch bei 300 ungelesenen Mails, fünf Talkshow-Einladungen und der ständigen Gefahr, von 17 Berufsverbänden gleichzeitig verklagt zu werden. Denn das Gesundheitsministerium ist kein Amt. Es ist ein Lifestyle – für Fortgeschrittene mit Nehmerqualitäten.
Zwischen Eierschale und Realität: Ostern bringt für Apotheken kaum Erleichterung
Während in vielen Haushalten die Ostereier bunt gefärbt und versteckt werden, erlebt die Apothekenlandschaft in Deutschland ein Osterfest, das von Unsicherheit, politischen Leerstellen und systemischen Belastungen geprägt ist. Der Berufsstand blickt auf eine Reihe ungelöster Fragen, während die strukturellen Herausforderungen weiter anwachsen.
Im Zentrum steht die unklare Besetzung der Ministerien für Gesundheit und Wirtschaft, nachdem in politischen Kreisen über mögliche Veränderungen spekuliert wird. Wer künftig die gesundheitspolitische Richtung vorgibt, bleibt offen. Für Apothekerinnen und Apotheker bedeutet dies eine Phase des Wartens ohne verbindliche Perspektive. Entscheidungen zur Reform des Apothekenwesens, zur wirtschaftlichen Stärkung der Betriebe oder zur Digitalisierung im Gesundheitswesen lassen auf sich warten.
Unverändert belastend zeigt sich die Praxis der Krankenkassen bei der Retaxation. Trotz steigender regulatorischer Anforderungen und dokumentierter Sorgfalt werden Apotheken regelmäßig mit Rückforderungen konfrontiert. Vor allem Formfehler oder Auslegungsunterschiede in der Rezeptbearbeitung führen zu spürbaren Einnahmeverlusten. In der Branche wächst die Kritik an einem System, das wirtschaftliche Risiken systematisch auf Leistungserbringer abwälzt.
Zugleich sorgt das von der ABDA präsentierte „Zukunftskonzept“ für Stirnrunzeln. Viel ist von Visionen die Rede, doch konkrete Umsetzungspläne fehlen. Innerhalb der Berufsgruppe nimmt die Skepsis zu, ob das Konzept den realen Bedingungen des Apothekenalltags gerecht wird. Auch an der Transparenz des Entwicklungsprozesses und der Einbindung der Basis werden Zweifel laut. Für viele Apotheker bleibt offen, wie realitätsnah und tragfähig die vorgeschlagenen Leitlinien sind.
Auf technischer Ebene steht die elektronische Patientenakte (ePA) weiter in der Kritik. Zwar wurde sie von der Politik als bedeutender Fortschritt angekündigt, doch die Einführung gestaltet sich holprig. Apotheken beklagen unklare Schnittstellen, hohe technische Anforderungen und eine nicht ausreichende Einbindung in den digitalen Informationsfluss. Der praktische Nutzen für die pharmazeutische Versorgung bleibt für viele vorerst begrenzt.
So fällt das Osterfest 2025 für den Apothekenbereich eher nüchtern aus. Die Branche sieht sich mit altbekannten Problemen und neuen Unsicherheiten konfrontiert – während strukturelle Reformen und politische Orientierung auf sich warten lassen.
Der Berufsstand der Apotheker hat in den vergangenen Jahren bewiesen, dass er auch unter widrigsten Bedingungen handlungsfähig bleibt. Doch was derzeit fehlt, sind klare politische Signale, ein verlässlicher ordnungspolitischer Rahmen und echte Zukunftsperspektiven. Stattdessen regieren Stillstand, Bürokratie und konzeptionelle Unschärfe.
Dass selbst grundlegende Fragen zur Versorgungssicherheit, zur Entlastung bei der Retaxationspraxis oder zur digitalen Integration unbeantwortet bleiben, ist Ausdruck einer politischen Geringschätzung, die viele Apotheker zunehmend frustriert. Auch die Standesvertretung bleibt Antworten schuldig und schafft es bislang nicht, die drängenden Sorgen der Basis in wirksame Forderungen zu übersetzen.
Die Zukunft der Apotheken darf nicht länger auf symbolische Konzepte und instabile digitale Pilotprojekte reduziert werden. Notwendig ist eine Politik, die Versorgung als Kernaufgabe begreift – und ein Berufsstand, der sich klarer und geschlossener positioniert. Ostern sollte nicht das Fest der brüchigen Eierschalen bleiben.
Von Engin Günder, Fachjournalist
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