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APOTHEKE | Medienspiegel & Presse |
Die Einführung der elektronischen Patientenakte vernetzt Apotheken künftig enger mit dem digitalen Gesundheitswesen und erfordert frühzeitig technisches und organisatorisches Umdenken. Parallel wächst die Gefahr durch Rezeptbetrug – Täter nutzen gezielt Stresssituationen und Lücken in der Prüfstruktur aus. Politisch rückt Jens Spahn als möglicher Wirtschaftsminister ins Zentrum der Aufmerksamkeit, während CDU-Gesundheitsexperte Tino Sorge angesichts wirtschaftlicher Notlagen in Apotheken schnelle Hilfen und einen Reformkurs fordert. Auch rechtlich und wirtschaftlich bleibt es angespannt: Streit um Vorfahrtsregeln, Haftungsfragen bei Straßenschäden und mögliche US-Zölle auf Medikamente setzen Kommunen, Versicherer und Industrie gleichermaßen unter Druck. Brandenburg investiert weiterhin in Landärzte-Stipendien, während neue EU-Vorgaben zur Abwasserreinigung zwischen Kommunen und Industrie für Konflikte sorgen. Medizinisch gibt es kleine Fortschritte: zielgerichtete Ansätze bei Bauchspeicheldrüsenkrebs, die EU-Zulassung des Alzheimer-Medikaments Lecanemab und positive Studienergebnisse zu Ginkgo-Extrakt bei milder Demenz geben Anlass zur Hoffnung.
Apotheken im digitalen Gesundheitsnetz – Was der EPA-Start für Betreiber bedeutet
Mit dem bundesweiten Start der elektronischen Patientenakte (EPA) am 29. April rückt die Digitalisierung im Gesundheitswesen weiter in den Fokus – und stellt Apotheken vor neue Herausforderungen. Zwar beginnt die verpflichtende Nutzung für Apotheken erst in nachgelagerten Stufen, doch bereits jetzt müssen sich Betreiber intensiv mit den Anforderungen auseinandersetzen, die sich aus der zunehmenden digitalen Vernetzung ergeben.
Die EPA soll künftig eine zentrale Rolle im Versorgungsprozess spielen. Für Apotheken bedeutet das unter anderem: Zugriff auf Medikationspläne, die Möglichkeit zum Abgleich von Wechselwirkungen und eine engere Zusammenarbeit mit Arztpraxen im Rahmen digitaler Versorgungsprozesse. Damit steigen auch die Abhängigkeit von stabiler IT-Infrastruktur und die Anforderungen an Datensicherheit.
Pharmazeutische Betriebe verarbeiten sensible Gesundheitsdaten. Bereits geringe Sicherheitslücken können erhebliche Folgen haben – nicht nur für die Patientensicherheit, sondern auch für das wirtschaftliche Überleben der Apotheke. Ein einziger erfolgreicher Cyberangriff kann im schlimmsten Fall zur vollständigen Betriebsunterbrechung führen oder Haftungsansprüche Dritter nach sich ziehen.
Der zunehmende Einsatz von digitalen Schnittstellen wie Telematikinfrastruktur, eRezept, Apotheken-Managementsystemen und der künftig erweiterten EPA-Funktionalität erhöht das potenzielle Einfallstor für Cyberangriffe. Besonders kritische Punkte sind dabei die Anbindung von Warenwirtschaftssystemen, Rezeptdatenverarbeitung und Online-Kommunikationsprozesse.
Experten warnen, dass Apotheken nicht nur Ziel von Zufallsangriffen sein können, sondern zunehmend ins Visier gezielter Attacken geraten. Dies betrifft insbesondere größere Apothekenstrukturen, Versandapotheken und Verbundbetriebe, bei denen durch die Vielzahl an Datensätzen ein höheres Angriffspotenzial besteht.
In diesem Kontext gewinnt die Absicherung durch eine spezialisierte Cyber-Versicherung zunehmend an Bedeutung. Sie bietet nicht nur Schutz vor den unmittelbaren finanziellen Schäden eines IT-Angriffs, sondern sichert auch Haftungsrisiken ab, wenn personenbezogene Daten betroffen sind. Besonders relevant ist dabei der Schutz vor Vermögensschäden durch Betriebsunterbrechung, Bußgelder oder Kosten für IT-Forensik, Datenwiederherstellung und Krisenkommunikation.
Apothekenbetreiber sollten prüfen, ob bestehende Policen aktuelle digitale Risiken überhaupt abdecken. Klassische Betriebsversicherungen reichen hier nicht mehr aus. Die Anforderungen an die IT-Sicherheit, wie etwa die regelmäßige Datensicherung, Multi-Faktor-Authentifizierung, Schulungen des Personals und ein wirksames Notfallmanagement, müssen in den Versicherungsbedingungen klar geregelt sein – sonst droht im Schadensfall eine Leistungsablehnung.
Ein weiterer Aspekt ist die zunehmende regulatorische Verantwortung. Mit dem Eintritt in die digitale Versorgung wachsen die rechtlichen Pflichten der Apothekenbetreiber hinsichtlich Datenschutz, Datenverarbeitung und Meldepflichten bei Sicherheitsvorfällen. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) empfiehlt Apotheken deshalb, sich an den IT-Grundschutzkatalogen zu orientieren und die interne IT-Infrastruktur regelmäßig durch externe Audits prüfen zu lassen.
Der EPA-Start markiert für Apotheken nicht nur einen technologischen Umbruch, sondern auch eine unternehmerische Verantwortung: Sicherheit, Qualität und Verfügbarkeit digitaler Dienste werden in Zukunft entscheidend dafür sein, ob Apotheken als verlässlicher Partner in der digitalen Gesundheitsversorgung wahrgenommen werden – oder als Schwachstelle im System.
Die elektronische Patientenakte ist ein Meilenstein – keine Frage. Doch sie bringt für Apotheken weit mehr als nur technische Umstellungen. Sie verändert die Verantwortung. Wer Gesundheitsdaten verarbeitet, muss auch für deren Schutz geradestehen. In Zeiten steigender Cyberkriminalität bedeutet das: Apotheken müssen heute handeln, nicht erst wenn der Ernstfall eintritt. Eine Cyber-Versicherung ist dabei kein Luxus, sondern Pflicht – genauso wie die konsequente IT-Hygiene. Wer das verkennt, riskiert nicht nur seine wirtschaftliche Existenz, sondern das Vertrauen der Patienten. Die Digitalisierung ist kein Selbstläufer. Sie ist nur so stark wie ihr schwächstes Glied – und das darf nicht die Apotheke sein.
Rezeptbetrug in Apotheken: Wie Täter vorgehen und worauf Mitarbeiter achten müssen
Rezeptbetrug zählt zu den wachsenden Risiken im Apothekenalltag – mit gravierenden Folgen für Betrugsopfer. Fälschungen von Verordnungen können nicht nur zu finanziellen Verlusten führen, sondern auch strafrechtliche Konsequenzen für Apothekeninhaber nach sich ziehen, wenn gefälschte Rezepte eingelöst oder nicht ordnungsgemäß geprüft wurden. Dabei bedienen sich Täter oft raffinierter Taktiken, um in der Hektik des Alltags durch das engmaschige Netz der Apothekenorganisation zu schlüpfen. Die Beobachtung typischer Warnmuster und ein geschulter Blick sind daher essenziell, um Schäden zu verhindern.
In der Praxis treten Rezeptfälschungen häufig dort auf, wo Täter sich ein Minimum an Kontrolle versprechen. Ein klassisches Warnsignal ist das Auftauchen bislang unbekannter Kunden, die Verordnungen von Arztpraxen mit sich führen, die ebenfalls nicht im Einzugsbereich der Apotheke liegen. Besonders auffällig wird es, wenn weder ein plausibler Anlass für den Besuch angegeben wird noch eine Verbindung zu einem regionalen Aufenthalt besteht. Hier sollte bereits bei der ersten Sichtung des Rezepts erhöhte Aufmerksamkeit gelten.
Ein weiteres häufig beobachtetes Muster betrifft den Zeitpunkt der Einlösung. Täter wählen gezielt Stoßzeiten, in denen Apotheken besonders stark frequentiert sind – etwa am frühen Abend, zur Mittagszeit oder direkt vor Ladenschluss. In diesen Momenten ist das Personal durch eine hohe Kundenfrequenz oft stark beansprucht, was die Wahrscheinlichkeit erhöht, dass Details übersehen werden. Auch an Samstagen oder während Notdiensten an Sonn- und Feiertagen steigt das Risiko. Die eingeschränkte Erreichbarkeit von Arztpraxen in solchen Zeitfenstern wirkt auf Rezeptfälscher wie eine Einladung.
Ein besonders alarmierendes Indiz sind telefonische Vorbestellungen bestimmter Präparate, insbesondere solcher mit hohem Missbrauchspotenzial oder erheblichem Handelswert. Häufen sich die Bestellungen hochdosierter Schmerzmittel oder Psychopharmaka in Kombination mit Rezepten aus zweifelhaften Quellen, sollte die Apotheke besonders wachsam agieren. Auch untypische Mengenangaben oder unsauber wirkende handschriftliche Ergänzungen können auf eine Manipulation hinweisen.
Das Wissen um solche Muster allein reicht jedoch nicht aus. Entscheidend ist ein strukturiertes internes Vorgehen. Apotheken sind gut beraten, verbindliche Prüfprozesse zu etablieren – etwa eine zweite Kontrolle durch eine andere Fachkraft bei Rezepten mit auffälligen Merkmalen. Regelmäßige Schulungen des Personals, insbesondere im Handverkauf, sind ebenso unerlässlich wie eine Kultur, die Rückfragen nicht als Störung, sondern als Teil der Sorgfaltspflicht begreift.
Nicht zuletzt ist auch der Kontakt zur verschreibenden Praxis ein wesentliches Element der Risikominimierung. Sofern Zweifel bestehen, sollte telefonisch Rücksprache gehalten werden – auch wenn dies im laufenden Betrieb zusätzliche Zeit kostet. Denn im Zweifelsfall ist die Vermeidung eines Schadens deutlich günstiger als dessen spätere Regulierung über Versicherung oder Eigenmittel.
Die zunehmende Professionalisierung von Rezeptfälschern stellt Apotheken vor eine Herausforderung, die über reine Aufmerksamkeit hinausgeht. Während gesetzliche und abrechnungstechnische Vorschriften Apotheken dazu zwingen, mit äußerster Präzision zu arbeiten, fehlt es im Alltag häufig an Ressourcen, um dieser Verantwortung gerecht zu werden. Der Apothekenbetrieb muss heute nicht nur wirtschaftlich und pharmazeutisch funktionieren, sondern auch wie ein Sicherheitsorgan agieren – mit allen Konsequenzen.
Rezeptbetrug ist kein Kavaliersdelikt. Für Apotheken bedeutet jeder eingelöste Fälschungsversuch nicht nur ein potenzielles Minus in der Kasse, sondern auch eine angreifbare Position im Haftungsgefüge. Wer ein gefälschtes Rezept einlöst, kann im schlimmsten Fall nicht nur mit Retaxationen rechnen, sondern sich auch dem Vorwurf unzureichender Prüfmechanismen ausgesetzt sehen. Hier geht es um mehr als Routine – es geht um den Schutz der Integrität des Systems.
Dabei sind Apotheken vielfach in einer schwierigen Lage. Die Erwartung an lückenlose Prüfungen trifft auf einen Berufsalltag, der durch Zeitdruck, Personalmangel und eine stetig wachsende Aufgabenfülle geprägt ist. Die strukturellen Rahmenbedingungen erschweren es gerade kleinen Betrieben, ausreichende Kontrollmechanismen zu implementieren. Das Risiko, dass sich Täter gezielt schwächer organisierte Apotheken aussuchen, ist real.
Politik und Kassen fordern von Apotheken hohe Standards, lassen sie jedoch bei der praktischen Umsetzung oft allein. Unterstützung bei der digitalen Verifizierung, der erleichterte Zugang zu Verordnungsdatenbanken und die Schaffung einheitlicher Rückfragemöglichkeiten wären erste Schritte, um Apotheken spürbar zu entlasten und gleichzeitig die Betrugssicherheit zu erhöhen.
Bis dahin bleibt es an den Betrieben selbst, ihre Schutzmechanismen zu schärfen. Prävention ist keine Kür, sondern Notwendigkeit. Wer klare interne Prozesse etabliert, sein Team schult und eine offene Kommunikationskultur fördert, senkt das Risiko erheblich. Rezeptbetrug lässt sich nicht vollständig verhindern – aber mit professionellem Argwohn und gelebter Verantwortung deutlich erschweren.
Machtverschiebung im Wirtschaftsressort – Spahn als Minister im Gespräch
In der Personaldebatte um das zukünftige Bundeskabinett deutet sich eine überraschende Wendung an: Der bisher als Favorit für das Wirtschaftsministerium gehandelte CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann will auf ein Ministeramt verzichten und seine Parteifunktion beibehalten. Damit entsteht eine neue Ausgangslage für die Besetzung eines der zentralen Ressorts der Bundesregierung.
Linnemann, ein enger Vertrauter von CDU-Chef Friedrich Merz, galt bislang als gesetzt für die Leitung des Ministeriums, das in der neuen Legislaturperiode eine veränderte Zuständigkeit erhalten soll. Nach den bisherigen Regierungsplänen soll das Ressort künftig als Ministerium für Wirtschaft und Energie firmieren. Der Bereich Klimaschutz, bisher Teil des Ministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz, soll in das Umweltministerium überführt werden.
Vor diesem Hintergrund wird nun Jens Spahn als möglicher Nachfolger für Linnemann ins Spiel gebracht. Spahn, der bereits von 2018 bis 2021 als Bundesgesundheitsminister amtierte, war bislang als Kandidat für den Fraktionsvorsitz der CDU/CSU im Bundestag gehandelt worden. Nun könnte er angesichts seiner Regierungserfahrung und parteiinternen Verankerung für den vakanten Posten im Wirtschaftsministerium in Betracht gezogen werden.
Auch der Unionspolitiker Andreas Jung, stellvertretender Fraktionsvorsitzender und ausgewiesener Experte für Energie- und Klimapolitik, wird als möglicher Kandidat gehandelt. Seine fachliche Nähe zu den neuen Ressortschwerpunkten könnte ihn für die Leitung des Ministeriums ebenfalls qualifizieren.
Für Apothekerinnen und Apotheker ist die Personalentscheidung im Wirtschaftsministerium von besonderer Bedeutung. Trotz wiederholter politischer Ankündigungen ist es bislang nicht gelungen, die Zuständigkeit für die Arzneimittelpreisverordnung dauerhaft ins Gesundheitsministerium zu verlagern. Somit bleibt das Wirtschaftsministerium weiterhin maßgeblich für Fragen der Apothekenhonorierung verantwortlich.
Ob Jens Spahn, Andreas Jung oder ein anderer Kandidat den Zuschlag erhält, wird nicht nur parteiintern mit Spannung erwartet. Auch die Gesundheitsbranche blickt mit wachsender Aufmerksamkeit auf die Besetzung, die in einem für die Arzneimittelversorgung sensiblen Bereich wichtige Weichen stellen dürfte.
Die erneute Diskussion um die Besetzung des Wirtschaftsministeriums zeigt einmal mehr, wie stark Personalentscheidungen politische Grundsatzfragen überlagern können. Während sich die Union auf ein neues Regierungsprogramm vorbereitet, wird deutlich, dass selbst zentrale Weichenstellungen wie der Umbau eines Ministeriums auch vom Willen einzelner Akteure abhängen. Der Verzicht Carsten Linnemanns unterstreicht die strategische Bedeutung parteiinterner Funktionen in Zeiten wachsender Komplexität.
Jens Spahn könnte mit seiner Erfahrung aus dem Gesundheitsressort frische Impulse ins Wirtschaftsministerium bringen – allerdings ist seine Nähe zu wirtschaftlichen Interessen auch kritisch zu betrachten. Für die Apothekerschaft wäre ein Minister mit Verständnis für die Verknüpfung zwischen Gesundheitspolitik und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen zumindest nicht von Nachteil.
Gleichzeitig bleibt der Verbleib der Zuständigkeit für die Apothekenvergütung im Wirtschaftsministerium ein politischer Anachronismus. Die längst überfällige Überführung ins Gesundheitsministerium wäre ein überfälliger Schritt, der sachlich wie strukturell geboten ist. Bis dahin entscheidet die Personalie im Wirtschaftsressort weiterhin auch über die wirtschaftliche Zukunft der Apotheken mit.
CDU-Gesundheitspolitiker fordert Soforthilfe und Reformkurs für Apotheken
Der CDU-Gesundheitspolitiker Tino Sorge hat sich für eine rasche Stärkung der Apotheken ausgesprochen und hält eine kurzfristige finanzielle Unterstützung für unabdingbar. Inmitten der andauernden Diskussion um die künftige Ausrichtung des Gesundheitswesens macht Sorge deutlich, dass insbesondere Apotheken im ländlichen Raum zunehmend unter wirtschaftlichem Druck stehen. Die Anpassung des Fixums sei laut Sorge ein zentraler Schritt, um weitere Schließungen zu verhindern und die Versorgungssicherheit zu gewährleisten.
Sorge betonte, dass das zuletzt 2013 angepasste Fixum nun zum ersten Mal seit zwölf Jahren erhöht werde. Von einer unkontrollierten Ausgabenentwicklung könne daher keine Rede sein. Vielmehr gehe es um eine gezielte Stabilisierung der wohnortnahen Versorgung. Zugleich stellte er klar, dass die Union mit der SPD sowohl kurzfristige Maßnahmen zur Entlastung als auch langfristige Reformen der Finanzierungsstruktur der Kranken- und Pflegekassen anstrebe.
Neben finanziellen Aspekten thematisierte Sorge auch die Rolle der Apotheken im Gesundheitssystem. Er sprach sich dafür aus, die Kompetenzen von Apothekenteams zu erweitern. Diese könnten unter bestimmten Voraussetzungen bei Lieferengpässen Arzneimittel eigenverantwortlich austauschen, einfache akute Beschwerden behandeln oder zur Versorgung chronisch Kranker beitragen. Die Vorschläge der Apothekerschaft zur Weiterentwicklung der Versorgung vor Ort begrüßte er ausdrücklich.
Kritisch äußerte sich Sorge zur Ungleichbehandlung zwischen Versandhandel und Vor-Ort-Apotheken. Er forderte eine stärkere Kontrolle der Einhaltung gesetzlicher Pflichten, insbesondere bei temperaturgeführten Arzneimitteln. Bei Verstößen müsse mit Konsequenzen gerechnet werden, um einen fairen Wettbewerb sicherzustellen.
Auch zu anderen gesundheitspolitischen Fragen bezog Sorge Stellung. Die geplante Expertengruppe zur Finanzierung der gesetzlichen Kassen soll zwar erst 2027 Ergebnisse vorlegen, doch kündigte Sorge an, schon früher steuernd eingreifen zu wollen. Eine positive Wirtschaftsentwicklung sei zudem entscheidend für die finanzielle Stabilität des Sozialstaats. Der Übergang von Bürgergeldbeziehern in reguläre Beschäftigung könne dabei einen erheblichen Beitrag leisten.
Zur Teillegalisierung von Cannabis bekräftigte Sorge die kritische Haltung seiner Partei. Eine ergebnisoffene Evaluation sei notwendig und müsse auch internationale Studien einbeziehen. Die Abgabe von Genusscannabis über Apotheken lehne er ab, da diese als Einrichtungen der Gesundheitsversorgung eine andere Rolle hätten.
In Bezug auf zunehmende Gewalt gegen medizinisches Personal forderte Sorge eine Verschärfung des Strafrechts. Eine Mindeststrafe von sechs Monaten bei tätlichen Angriffen solle das Vertrauen in den Rechtsstaat stärken und ein deutliches Zeichen des Schutzes setzen.
Die CDU beansprucht weiterhin das Bundesgesundheitsministerium. Sorge begründet dies mit der Bedeutung des Ressorts für die Daseinsvorsorge und dem Anspruch, bürgernahe Lösungen umzusetzen. Vor allem im Osten des Landes seien Versorgungslücken ein drängendes Problem. Das Vertrauen in das Gesundheitssystem könne nur durch pragmatische und realitätsnahe Politik zurückgewonnen werden.
Tino Sorge setzt mit seinen Aussagen ein klares Signal: Die Zeit des Zuwartens ist vorbei. Die Apothekenkrise ist längst in der Fläche angekommen, besonders in strukturschwachen Regionen. Dass Sorge die Erhöhung des Apothekenfixums als dringlich bezeichnet, zeigt, wie sehr sich die politischen Prioritäten verschieben müssen, wenn Versorgungsstrukturen nicht weiter erodieren sollen.
Gleichzeitig bleibt der CDU-Politiker realistisch. Die Finanzprobleme der Kassen und der Pflege sind nicht kurzfristig zu lösen. Umso wichtiger ist es, dass neben langfristig angelegten Reformen auch konkrete Sofortmaßnahmen ergriffen werden. Der Verweis auf wirtschaftliche Erholung als Teil der Lösung ist richtig, darf aber nicht zur Ausrede werden, um notwendige Entlastungen im Gesundheitswesen aufzuschieben.
Positiv hervorzuheben ist, dass Sorge die Rolle der Apotheken nicht auf die Medikamentenabgabe reduziert. Seine Offenheit gegenüber erweiterten Aufgabenfeldern zeigt ein Bewusstsein dafür, dass die Versorgung der Zukunft neue Antworten braucht. Entscheidend wird jedoch sein, ob diesen Worten bald auch verbindliche politische Schritte folgen. Denn gute Konzepte gibt es genug – nur an der Umsetzung ist zuletzt zu viel gescheitert.
Unklare Vorfahrtregel führt zu Kollision – Gericht muss regionale Besonderheit klären
An einer innerörtlichen Kreuzung ohne Verkehrszeichen ist es in einer süddeutschen Gemeinde zu einem Verkehrsunfall zwischen zwei Pkw gekommen. Beide Fahrer gaben an, Vorfahrt gehabt zu haben. Die jeweiligen Kfz-Haftpflichtversicherungen verweigerten daraufhin die Schadensregulierung und beschuldigten sich gegenseitig, sodass der Fall schließlich vor Gericht landete.
Nach übereinstimmenden Aussagen der Beteiligten sowie Zeugenaussagen handelt es sich bei der Kreuzung um eine typische Wohnstraßenkreuzung ohne Beschilderung. Normalerweise gilt hier die bekannte Regel „rechts vor links“. Doch die beklagte Partei argumentierte, dass es sich bei der Straße, auf der sie unterwegs war, um eine sogenannte "faktische Vorfahrtstraße" handle. Diese sei aufgrund von baulichen Merkmalen – unter anderem Fahrbahnbreite, Fahrbahnbelag und Verlauf – im örtlichen Verkehr als vorfahrtsberechtigt wahrgenommen worden. Das Gericht musste deshalb prüfen, ob sich aus der regionalen Verkehrsgewohnheit eine abweichende Vorfahrtsregelung ableiten lässt.
Das zuständige Amtsgericht entschied, dass allein bauliche Unterschiede nicht ausreichen, um die gesetzliche Vorfahrtsregel außer Kraft zu setzen. Es wies darauf hin, dass nur eine eindeutige Beschilderung oder eine eindeutige verkehrsrechtliche Anordnung durch die Straßenverkehrsbehörde eine Abweichung rechtfertige. Da beides nicht vorlag, sei das Prinzip „rechts vor links“ anzuwenden gewesen. Der Fahrer, der von links kam, wurde damit für den Unfall verantwortlich gemacht.
Die Klage der Versicherung des von rechts kommenden Fahrzeugs auf vollen Schadenersatz hatte damit Erfolg. Gleichzeitig wies das Gericht darauf hin, dass auch die Kommune als Straßenbaulastträger in der Verantwortung stehe, bei wiederholt unklarer Vorfahrtslage für eindeutige Beschilderung zu sorgen, um künftige Konflikte zu vermeiden.
Der Fall zeigt eindrucksvoll, wie wichtig eine klare und sichtbare Verkehrsführung ist – auch und gerade an vermeintlich unbedeutenden Kreuzungen in Wohngebieten. Dass eine Straße breiter oder stärker befahren ist, ersetzt keine offizielle Beschilderung. Verkehrsregeln leben von ihrer Eindeutigkeit. Wo diese fehlt, wird Verantwortung häufig verschoben – mitunter auf dem Rücken der Versicherungen und am Ende der Gerichte. Kommunen täten gut daran, regelmäßig bekannte Problemstellen zu überprüfen und durch einfache Maßnahmen wie ein Vorfahrtsschild potenzielle Rechtsunsicherheiten zu vermeiden. Denn was alltäglich scheint, kann im Ernstfall erhebliche Konsequenzen haben.
Schaden durch Beschwerungsblock auf Fahrbahn: Kommune nicht haftbar
Ein Autofahrer forderte Schadensersatz von einer Kommune, nachdem er mit seinem Pkw über einen 28 Kilogramm schweren Beschwerungsblock gefahren war, der auf der Straße gelegen hatte. Das Landgericht Hanau hatte nun über die Frage zu entscheiden, ob die Kommune für den Vorfall haftet. Das Urteil fiel zugunsten der Stadt aus.
Der Kläger war in den Abendstunden auf einer innerörtlichen Straße unterwegs, als er mit einem am Boden liegenden Kunststofffuß kollidierte. Dieser diente ursprünglich der Sicherung eines mobilen Verkehrsschildes, war jedoch umgestürzt und auf die Fahrbahn geraten. Das Auto des Mannes wurde durch den Aufprall beschädigt. Die Stadt, verantwortlich für das Aufstellen und die Sicherung der Baustellenbeschilderung, wurde daraufhin auf Schadenersatz verklagt.
Das Gericht stellte in seiner Urteilsbegründung klar, dass eine Haftung der Kommune nicht gegeben sei. Es liege keine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht vor, da die Stadt angemessene Maßnahmen zur Sicherung des Verkehrszeichens getroffen habe. Der verwendete Standfuß sei für den vorgesehenen Zweck geeignet und regelmäßig kontrolliert worden. Dass dieser bei starkem Wind verrutschte oder von Dritten bewegt wurde, sei nicht vorhersehbar gewesen und stelle kein Organisationsverschulden dar.
Zudem hob das Gericht hervor, dass Kommunen nicht zu einer lückenlosen Überwachung sämtlicher Verkehrszeichen verpflichtet seien. Eine ständige Kontrolle aller temporären Beschilderungen sei mit vertretbarem Aufwand nicht leistbar und könne daher nicht verlangt werden.
Das Urteil des Landgerichts Hanau verdeutlicht einmal mehr die Grenzen der Verkehrssicherungspflicht öffentlicher Stellen. Kommunen dürfen nicht als generelle Risikoabfangstation für jedes denkbare Unglück im Straßenverkehr verstanden werden. Entscheidend ist, ob eine ordnungsgemäße Sicherung vorlag und ob eine regelmäßige Kontrolle stattgefunden hat – was im vorliegenden Fall zutraf.
Die Entscheidung zeigt auch: Verkehrsteilnehmer tragen eine Mitverantwortung. Unerwartete Hindernisse auf der Straße sind zwar ärgerlich, doch nicht jede daraus resultierende Beschädigung ist automatisch ein Fall für den Staat. Die Balance zwischen zumutbarer Kontrolle und Eigenverantwortung bleibt damit gewahrt – auch wenn dies für Betroffene mitunter frustrierend sein mag.
Bayer-Chef warnt vor US-Zöllen – Europäische Arzneimittelproduktion unter Druck
Die Ankündigung möglicher US-Zölle auf Arzneimittel sorgt in der europäischen Pharmabranche für wachsendes Unbehagen. Bislang waren Medikamente von den Handelsbeschränkungen der US-Regierung ausgenommen. Nun deutet sich unter dem Einfluss der Rückverlagerungspolitik des ehemaligen US-Präsidenten Donald Trump eine Abkehr von dieser Linie an. In einem öffentlichen Auftritt erklärte Trump, dass die Vereinigten Staaten wieder verstärkt Medikamente im eigenen Land herstellen müssten. Aus seiner Sicht seien die internationalen Lieferketten zu abhängig von ausländischen Herstellern, insbesondere aus Europa und Asien.
Wie aus US-Medien hervorgeht, prüft das US-Handelsministerium derzeit konkrete Maßnahmen zur Einführung von Zöllen auf Arzneimittel. Grundlage könnten nationale Sicherheitsbedenken sein, gestützt auf ein Gesetz aus dem Jahr 1962. Die Regierung könnte sich demnach auf eine Gefährdung der Versorgungssicherheit berufen, um neue Importbarrieren rechtlich zu begründen.
Der Vorstandsvorsitzende des Leverkusener Pharmakonzerns Bayer, Bill Anderson, warnt eindringlich vor den möglichen Folgen eines solchen Kurses. In einem Interview verwies er auf die Gefahr, dass hohe Zölle die internationale Forschungs- und Produktionsstruktur erheblich beschädigen könnten. Sollte es zu langfristigen Handelshemmnissen kommen, sei nicht auszuschließen, dass europäische Standorte geschwächt und Produktionslinien in die USA verlagert würden.
Anderson sieht dabei auch die europäische Preispolitik in der Verantwortung. Die auf niedrige Arzneimittelpreise ausgerichtete Politik sorge für ein strukturelles Ungleichgewicht. Während US-Unternehmen durch höhere Preise Investitionen in Forschung und Entwicklung finanzieren könnten, litten europäische Hersteller zunehmend unter Margendruck. Dies bedrohe die Wettbewerbsfähigkeit europäischer Produktionsstätten und könne langfristig zu Standortschließungen führen.
Die Entwicklungen auf dem US-Markt zeigen bereits Wirkung. Der Pharmakonzern Novartis kündigte vergangene Woche an, in den kommenden fünf Jahren rund 23 Milliarden US-Dollar in den Aufbau neuer Produktionskapazitäten in den Vereinigten Staaten zu investieren. Künftig sollen wichtige Medikamente für den US-Markt vollständig vor Ort hergestellt werden. Diese Entscheidung gilt als Signal für einen wachsenden Trend hin zur Reindustrialisierung im Gesundheitssektor.
Anderson weist zudem darauf hin, dass die Herstellung von pharmazeutischen Wirkstoffen nicht ohne Weiteres geografisch verlagert werden könne. Der Aufbau lokaler Produktionslinien sei komplex, kostenintensiv und mit regulatorischen Hürden verbunden. Der Versuch, eine dezentrale Produktion in jedem Land aufzubauen, würde die Arzneimittelpreise weiter steigen lassen – ein Szenario, das gerade in Europa politisch kaum durchsetzbar erscheint.
Trotz der angespannten Lage zeigt sich der Bayer-Chef vorsichtig optimistisch. Er hofft auf eine politische Lösung im Dialog zwischen der EU und den USA, um dauerhafte wirtschaftliche Schäden für die Branche zu vermeiden. Die globalen Lieferketten seien auf gegenseitige Verlässlichkeit angewiesen. Eine protektionistische Eskalation im Pharmabereich würde nicht nur Europa treffen, sondern auch das US-Gesundheitssystem belasten.
Die Warnung des Bayer-Chefs ist mehr als ein industriepolitischer Reflex auf protektionistische Töne aus den USA. Sie verweist auf eine tiefere strukturelle Schwäche Europas im internationalen Arzneimittelgeschäft. Während die USA durch höhere Preise ihre pharmazeutische Innovationskraft finanzieren, hält Europa an einer politisch gewollten Preisdisziplin fest – mit spürbaren Folgen für Investitionen und Produktionsstandorte. Sollte sich der Trend zur Rückverlagerung weiter verstärken, droht dem Kontinent ein schleichender Verlust an Versorgungssouveränität.
Zölle auf Medikamente wären ein gefährlicher Präzedenzfall. Sie würden nicht nur bestehende Handelsbeziehungen beschädigen, sondern könnten auch die globale Zusammenarbeit in Forschung und Entwicklung schwächen. Die politischen Entscheidungsträger in Europa täten gut daran, die Arzneimittelproduktion als strategisches Gut zu verstehen – jenseits kurzfristiger Preiskalküle. Nur durch faire Rahmenbedingungen und vorausschauende Industriepolitik lässt sich verhindern, dass die Werkbänke der Zukunft endgültig anderswo stehen.
Brandenburg hält am Landärzteprogramm fest – über zwei Millionen Euro jährlich für Nachwuchsförderung
Die Brandenburger Landesregierung führt ihr Landärzteprogramm auch in den Jahren 2025 und 2026 fort. Das geht aus dem Haushaltsentwurf hervor, der für das kommende Jahr Mittel in Höhe von rund 2,26 Millionen Euro und für das Folgejahr 2,06 Millionen Euro vorsieht. Mit den Geldern sollen wie bereits in den Vorjahren jährlich 18 Stipendien an Medizinstudierende vergeben werden, die sich im Gegenzug verpflichten, nach dem Studium mindestens fünf Jahre im ländlichen Raum Brandenburgs ärztlich tätig zu sein.
Die Ärztekammer Brandenburg begrüßt die Fortsetzung des Programms ausdrücklich. Ein Sprecher betonte, dass das Stipendium einen wichtigen Beitrag zur Nachwuchsförderung in der Medizin leiste. Angesichts des fortschreitenden Ärztemangels in der Fläche sei es entscheidend, junge Mediziner frühzeitig für eine Tätigkeit in strukturschwachen Regionen zu gewinnen und langfristig zu binden.
Gesundheitsministerin Britta Müller unterstrich die Bedeutung des Programms für die Umsetzung zentraler gesundheitspolitischer Ziele. Die Sicherung der medizinischen Versorgung sei eine der größten Herausforderungen im Land. Mit dem Landärztestipendium setze die Landesregierung ein klares Signal für eine stabile Versorgung außerhalb der Ballungszentren. Parallel soll der Aufbau der Medizinischen Universität Lausitz – Carl Thiem zusätzlich zur Fachkräftesicherung beitragen.
Im Rahmen des Förderprogramms erhalten die Stipendiatinnen und Stipendiaten während ihres Studiums monatlich 1.000 Euro. Die vertragliche Verpflichtung zur späteren Tätigkeit in ländlichen Regionen ist fester Bestandteil der Förderung. Während Vertreter der CDU-Fraktion fordern, die Zahl der Stipendienplätze zu erhöhen und die Förderung auf weitere Facharztgruppen auszuweiten, spricht sich die AfD regelmäßig für eine Öffnung auch für Studierende der Zahnmedizin aus.
Die Landesregierung sieht mit dem Fortbestand des Programms einen wichtigen Baustein zur Umsetzung des Koalitionsvertrags erfüllt. Auch wenn das Programm allein den Mangel an Haus- und Fachärzten auf dem Land nicht vollständig beheben kann, wird es von vielen Seiten als pragmatischer Beitrag zur Linderung der Versorgungslücke bewertet.
Das Brandenburger Landärzteprogramm ist keine Antwort auf alle strukturellen Probleme der medizinischen Versorgung im ländlichen Raum – aber es ist ein klares Bekenntnis zur Verantwortung des Landes. Die finanzielle Förderung angehender Mediziner in Verbindung mit der vertraglichen Verpflichtung zur Rückkehr in die Region setzt ein gezieltes Signal gegen die zunehmende Unterversorgung auf dem Land.
Allerdings muss die Politik über Stipendien hinausdenken. Es braucht attraktive Arbeitsbedingungen, flexible Niederlassungsmodelle und eine enge Verzahnung mit der geplanten Medizinischen Universität Lausitz. Die langfristige Sicherung der ärztlichen Versorgung gelingt nur durch ein Bündel an Maßnahmen, das vom Studium bis zur Praxisgründung reicht.
Trotzdem ist das Festhalten am Programm ein notwendiger Schritt – nicht zuletzt, weil es Symbolkraft hat: Die Landesregierung lässt die ländlichen Regionen nicht aus dem Blick.
Streit um Klärwerkskosten: Städte fürchten Rückzug der Industrie
Die geplante Ausweitung der Reinigungsstufen in deutschen Kläranlagen zur Entfernung von Mikroschadstoffen sorgt für Spannungen zwischen Städten und der Industrie. Nach einem EU-Beschluss sollen Hersteller von pharmazeutischen und kosmetischen Produkten künftig einen Großteil der Kosten tragen. Die Kommunen warnen nun davor, dass sich die Industrie aus der vereinbarten Kostenbeteiligung zurückziehen könnte – mit erheblichen finanziellen Folgen für Städte und Bürger.
Nach Angaben kommunaler Spitzenverbände könnten auf Städte und Gemeinden bis 2045 Kosten in Höhe von rund neun Milliarden Euro zukommen, um Rückstände von Medikamenten, Salben und Kosmetika aus dem Abwasser zu filtern. Die EU hatte sich mit ihren Mitgliedstaaten und dem Parlament darauf verständigt, dass die betroffenen Hersteller mindestens 80 Prozent dieser Mehrkosten übernehmen sollen. Doch Vertreter der Industrie, darunter der Verband der Chemischen Industrie und der Pharmaverband Pro Generika, kritisieren die Regelung und stellen die Verhältnismäßigkeit der Herstellerverantwortung infrage.
Die kommunale Seite zeigt sich alarmiert. Der Deutsche Städtetag sieht die Finanzierung der geplanten Umrüstungen in Gefahr und warnt davor, dass die Last am Ende bei den Gebührenzahlern lande, sollten sich die Hersteller aus ihrer Verantwortung zurückziehen. Auch der Deutsche Städte- und Gemeindebund betont, dass die Richtlinie nicht im Nachhinein abgeschwächt werden dürfe. Andernfalls drohten nicht nur Verzögerungen beim Ausbau der Anlagen, sondern auch ein erheblicher Vertrauensverlust in die Umweltpolitik der EU.
Der Verband kommunaler Unternehmen, der viele Kläranlagen betreibt, ruft dazu auf, die Einigung nicht aufzuweichen. Wer ernsthaft an sauberem Wasser und finanzieller Entlastung der Bürger interessiert sei, dürfe sich jetzt nicht aus der Verantwortung stehlen. Es gehe um eine verlässliche Finanzierung zentraler Infrastrukturprojekte, die im Sinne der Umwelt und der öffentlichen Gesundheit notwendig seien.
Noch ist unklar, wie sich die Debatte auf europäischer Ebene weiterentwickeln wird. Klar ist jedoch, dass eine einseitige Belastung der Kommunen die Umsetzung der Reinigungsmaßnahmen gefährden könnte. Die kommenden Monate dürften entscheidend dafür sein, ob die gemeinsam gefassten Beschlüsse Bestand haben – oder ob sie in einem Interessenkonflikt zwischen öffentlicher Daseinsvorsorge und wirtschaftlichen Eigeninteressen aufweichen.
Es geht nicht nur um Filteranlagen, sondern um politische Verlässlichkeit. Wenn auf EU-Ebene ein Verursacherprinzip beschlossen wird, darf es keine Hintertüren für mächtige Industrien geben. Die Kommunen planen mit Milliardenbeträgen, basierend auf dem Versprechen, dass die Hersteller ihren Beitrag leisten. Ein Rückzug aus dieser Verantwortung wäre ein fatales Signal – nicht nur für die Wasserqualität, sondern für die Glaubwürdigkeit europäischer Umweltpolitik insgesamt. Wer verschmutzt, muss zahlen. Alles andere hieße, die Kosten auf die Allgemeinheit abzuwälzen.
Pankreaskarzinom: Neue Ansätze für zielgerichtete Therapien bleiben Hoffnungsschimmer
Das exokrine Pankreaskarzinom zählt weiterhin zu den aggressivsten und tödlichsten Krebsarten. In Deutschland erkranken jährlich rund 20.000 Menschen an einem duktalen Pankreasadenokarzinom (PDAC), mehr als 90 Prozent aller Fälle fallen unter diesen Subtyp. Die Fünf-Jahres-Überlebensrate liegt bei lediglich elf Prozent, im Frühstadium T1 kann sie nach vollständiger operativer Entfernung auf bis zu 40 Prozent steigen. Doch der Tumor wird häufig erst in späten Stadien entdeckt, metastasiert früh und ist gegenüber konventionellen Therapien meist wenig empfindlich.
Während zielgerichtete Therapien in anderen Tumorentitäten wie dem Lungen- oder Brustkrebs zum etablierten Behandlungsstandard gehören, bleibt dieser Fortschritt beim Pankreaskarzinom bislang weitgehend aus. Die molekularbiologische Heterogenität der Tumoren sowie das Fehlen breiter therapeutisch adressierbarer Zielstrukturen erschweren die Entwicklung wirksamer Substanzen. Eine zentrale Rolle spielt dabei das KRAS-Gen, das bei über 90 Prozent der Patienten mutiert vorliegt. Besonders im Fokus steht die KRAS-G12C-Mutation, die jedoch nur bei etwa drei bis fünf Prozent der Betroffenen vorkommt.
Für diese Patientengruppe stehen mit Sotorasib und Adagrasib zwei selektive Inhibitoren zur Verfügung, die ursprünglich für das nicht-kleinzellige Lungenkarzinom entwickelt wurden. Beim Pankreaskarzinom ist ihr Einsatz bislang nur im Rahmen individueller Heilversuche außerhalb der Zulassung möglich. Studien zur Kombination mit Immuntherapien oder EGFR-Hemmern laufen, sind aber durch die geringe Patientenzahl limitiert.
Größeres Potenzial könnte der experimentelle Wirkstoff MRTX1133 bieten, der gegen die KRAS-G12D-Mutation gerichtet ist. Diese genetische Veränderung findet sich bei rund 42 Prozent der PDAC-Patienten. Die Substanz befindet sich derzeit in der präklinischen Entwicklung. Ob sie klinische Relevanz erlangt, bleibt abzuwarten.
Patienten ohne KRAS-Mutation bilden eine kleine, aber wichtige Gruppe. Bei ihnen treten andere genetische Veränderungen auf, darunter Fusionen in NTRK, NRG1, RET, BRAF, ROS1 oder FGFR. Eine gezielte Behandlung ist hier nur nach umfassender molekularer Charakterisierung möglich. Entsprechende Inhibitoren wie Selpercatinib oder Pemigatinib sind für andere Krebsarten zugelassen und werden teilweise auch bei fortgeschrittenen Pankreastumoren getestet.
Die aktualisierte Leitlinie zum exokrinen Pankreaskarzinom sieht inzwischen auch erste zielgerichtete Therapien vor. Bei metastasierten Tumoren kann alternativ zur Monotherapie mit Gemcitabin eine Kombination mit dem EGFR-Inhibitor Erlotinib erfolgen. Ein therapeutischer Nutzen zeigt sich jedoch nur bei einer Untergruppe von Patienten, etwa jenen, die unter der Behandlung ein akneiformes Hautexanthem entwickeln. Die Empfehlung lautet, bei Ausbleiben dieser Reaktion frühzeitig über einen Therapieabbruch nachzudenken.
Zudem ist der PARP-Inhibitor Olaparib für Patienten mit BRCA1- oder BRCA2-Keimbahnmutationen zugelassen, sofern eine vorherige platinhaltige Chemotherapie erfolgreich war. Auch diese Therapieform ist nur für einen kleinen Prozentsatz der Patienten geeignet.
Andere getestete Kombinationen – etwa mit Bevacizumab, Aflibercept oder Sorafenib – zeigten in Studien keinen Überlebensvorteil gegenüber der Standardchemotherapie. Insgesamt bleibt die Therapie des exokrinen Pankreaskarzinoms eine große Herausforderung. Zwar eröffnen molekulare Analysen neue Perspektiven, doch bislang profitieren nur wenige Patienten von zielgerichteten Substanzen. Die geringe Mutationsträgerschaft, die schnelle Progression der Erkrankung und das Fehlen breiter therapeutischer Zielstrukturen setzen der personalisierten Medizin im Pankreasbereich enge Grenzen.
Die Entwicklung zielgerichteter Therapien für das exokrine Pankreaskarzinom zeigt, wie hartnäckig die medizinische Forschung mit biologischen Realitäten ringt. Trotz moderner molekularer Diagnostik bleibt der tatsächliche klinische Fortschritt überschaubar. Die Hoffnung auf personalisierte Behandlungsansätze ist zwar berechtigt, doch der Weg dahin ist lang, teuer und durch geringe Patientenzahlen bei seltenen Mutationen zusätzlich erschwert. Dass überhaupt erste zielgerichtete Optionen Eingang in die Leitlinien gefunden haben, ist ein vorsichtiger Fortschritt – kein Durchbruch. Die Herausforderung besteht nicht allein in der Arzneimittelentwicklung, sondern auch in der Identifikation geeigneter Patientengruppen. Wer vom Fortschritt profitieren kann, ist derzeit eher die Ausnahme als die Regel. Solange dies so bleibt, wird das exokrine Pankreaskarzinom zu den bittersten Diagnosen in der Onkologie zählen.
Neue Alzheimer-Therapie Lecanemab zugelassen – Hoffnung mit Einschränkungen
Erstmals hat die EU-Kommission ein Medikament zugelassen, das ursächlich in den Verlauf der Alzheimer-Krankheit eingreifen soll. Der monoklonale Antikörper Lecanemab zielt auf die für Alzheimer typischen Amyloid-Ablagerungen im Gehirn ab und soll den kognitiven Abbau im Frühstadium der Erkrankung verlangsamen. Die Zulassung beschränkt sich jedoch auf Patienten mit leichter kognitiver Beeinträchtigung und frühem Alzheimer-Stadium. In Deutschland betrifft das nach Expertenschätzungen etwa ein Viertel der rund eine Million Alzheimer-Patienten.
Lecanemab darf nur bei Patienten eingesetzt werden, bei denen der Krankheitsbeginn noch keine irreversiblen Hirnschäden verursacht hat. Voraussetzung für die Therapie ist ein positiver Biomarker-Nachweis der Erkrankung sowie ein Gentest auf die Genvariante ApoE4. Nur Patienten mit keiner oder einer Kopie dieses Gens gelten als geeignet, da bei ihnen das Risiko schwerwiegender Nebenwirkungen geringer ist. Dazu zählen insbesondere Hirnödeme und Mikroblutungen, die laut europäischer Arzneimittelbehörde EMA bei einem relevanten Teil der behandelten Personen auftraten. Die Anwendung soll deshalb unter strenger ärztlicher Kontrolle erfolgen, einschließlich mehrerer MRT-Kontrollen während der Behandlung.
Die Verabreichung erfolgt alle zwei Wochen als intravenöse Infusion. Diese hohe Therapiefrequenz stellt insbesondere kleinere Versorgungszentren vor logistische Herausforderungen. Experten wie der Neurologe Özgür Onur vom Universitätsklinikum Köln gehen davon aus, dass selbst große Zentren jährlich nur eine begrenzte Anzahl an Patienten versorgen können. Für die Therapie müssen entsprechende Versorgungsstrukturen mit diagnostischer Ausstattung, qualifiziertem Personal und spezifischem Monitoring aufgebaut werden.
Die EMA hatte im ersten Anlauf im vergangenen Sommer noch eine Zulassung abgelehnt. Erst nach erneuter Prüfung unter Berücksichtigung genetischer Subgruppen wurde der Nutzen für die spezifisch ausgewählte Patientengruppe als höher als die Risiken eingestuft. Eine breite Anwendung bleibt damit ausgeschlossen. Kritische Stimmen aus der Forschung warnen zudem davor, die Wirkung des Medikaments zu überschätzen. Zwar konnte in klinischen Studien eine Verlangsamung des kognitiven Abbaus nachgewiesen werden, doch handelt es sich dabei um einen relativ geringen Unterschied, der im Alltag oft nicht wahrnehmbar ist.
Fachleute mahnen deshalb zur Zurückhaltung. Der Neurologe Walter Schulz-Schaeffer vom Universitätsklinikum des Saarlandes weist darauf hin, dass die Effekte bei fortgeschrittener Erkrankung kaum noch klinische Relevanz entfalten. Gleichzeitig betonen Experten die Bedeutung realistischer Kommunikation gegenüber Patienten und Angehörigen. Die Anwendung der Therapie werde zu einer steigenden Nachfrage nach Diagnostik führen, die das bestehende Versorgungssystem stark belasten könne.
Der Hersteller ist verpflichtet, begleitende Schulungsmaterialien sowie ein Beobachtungsregister zur Therapiesicherheit bereitzustellen. Mit einem kurzfristigen Beginn der flächendeckenden Anwendung ist nicht zu rechnen. Die neue Therapie markiert einen Fortschritt in der Alzheimer-Behandlung, bleibt jedoch angesichts ihrer Einschränkungen und Risiken ein selektives Angebot für eine klar definierte Patientengruppe.
Mit Lecanemab wird ein lange erwarteter Schritt in der Alzheimer-Therapie vollzogen – allerdings einer mit angezogener Handbremse. Der wissenschaftliche Fortschritt ist unbestreitbar: Erstmals gibt es eine Behandlung, die direkt gegen krankheitsverursachende Prozesse gerichtet ist. Doch die Wirkung bleibt begrenzt, die Risiken sind erheblich, und die Anwendung ist aufwendig. Was auf den ersten Blick wie ein medizinischer Durchbruch wirkt, offenbart sich bei genauerem Hinsehen als Speziallösung für wenige Betroffene.
Diese Entwicklung wirft grundlegende Fragen zur Prioritätensetzung im Gesundheitssystem auf. Es wird deutlich, dass medizinischer Fortschritt nicht automatisch in flächendeckende Versorgung mündet. Lecanemab ist kein Mittel für die breite Masse, sondern für eine genetisch und klinisch eng definierte Gruppe. Die Anforderungen an Infrastruktur, Personal und Diagnostik werden das System zusätzlich belasten. Vor allem aber darf man sich nicht von Prozentzahlen beeindrucken lassen, die klinisch oft keine spürbare Verbesserung bedeuten.
Alzheimer bleibt eine der größten medizinischen Herausforderungen unserer Zeit. Lecanemab zeigt, dass Forschung in die richtige Richtung gehen kann – aber auch, wie lang und mühsam der Weg ist. Hoffnung ist wichtig, doch sie braucht ehrliche Kommunikation und realistische Erwartungen.
Ginkgo-biloba-Extrakt zeigt Wirkung bei milder Demenz
Ein standardisierter Extrakt aus Ginkgo biloba kann bei Patientinnen und Patienten mit milder Demenz die kognitive Leistungsfähigkeit, die Alltagskompetenz und die Lebensqualität verbessern. Das geht aus einer aktuellen Metaanalyse hervor, die vier randomisierte, placebokontrollierte Studien mit insgesamt 782 Betroffenen ausgewertet hat. Demnach schnitten die Personen, die täglich 240 Milligramm des Spezialextrakts EGb 761® über einen Zeitraum von 22 bis 24 Wochen einnahmen, in verschiedenen Testverfahren signifikant besser ab als die Placebogruppe.
Die Auswertung zeigte mittlere bis große standardisierte Effekte zugunsten der Verum-Gruppe in den Bereichen Kognition, globale Beurteilung, tägliche Aktivitäten und subjektives Wohlbefinden. Die Häufigkeit von Nebenwirkungen lag unter dem Extrakt ebenso wie unter Placebo bei etwa 55 Prozent. Die Autoren bewerten die Behandlung daher nicht nur als wirksam, sondern auch als gut verträglich.
Die Resultate lassen sich laut Einschätzung der Forschenden jedoch nicht auf andere Ginkgo-biloba-Produkte übertragen. Nur der geprüfte und standardisierte Extrakt erfülle die Qualitätskriterien, die für eine evidenzbasierte therapeutische Anwendung erforderlich seien.
Auch die aktuelle S3-Leitlinie Demenzen greift diese Ergebnisse auf. Sie empfiehlt Ginkgo biloba EGb 761 in der Dosis von 240 Milligramm täglich zur Unterstützung der Kognition und Alltagsfunktionen bei leichter bis mittelschwerer Alzheimer-Demenz oder vaskulärer Demenz mit nicht psychotischen Symptomen. Neben dem pflanzlichen Präparat behalten weiterhin Acetylcholinesterase-Hemmer wie Donepezil, Galantamin und Rivastigmin sowie der NMDA-Antagonist Memantin ihren Stellenwert in der pharmakologischen Demenztherapie. Für den Einsatz bei schwerer Alzheimer-Demenz wird Donepezil auch außerhalb der Zulassung berücksichtigt.
Die aktuelle Datenlage zum Einsatz eines standardisierten Ginkgo-biloba-Extrakts bei milder Demenz zeigt: Auch pflanzliche Präparate können evidenzbasiert wirksam sein – vorausgesetzt, sie erfüllen definierte Qualitätsstandards. Der Zusatznutzen für die Patienten liegt nicht nur in verbesserten Testergebnissen, sondern vor allem in einer spürbaren Erleichterung des Alltags und mehr Selbstständigkeit. Gerade im frühen Stadium einer Demenz können solche Therapieansätze wertvolle Zeit gewinnen, um soziale Teilhabe und Lebensqualität zu erhalten.
Gleichzeitig mahnt die Forschung zur Differenzierung. Nicht jeder Ginkgo-Extrakt ist gleich wirksam. Eine klare Trennung zwischen geprüften Arzneimitteln und frei verkäuflichen Produkten ist essenziell, um unrealistischen Erwartungen vorzubeugen. Wer wissenschaftliche Evidenz fordert, muss auch deren Grenzen anerkennen.
Von Engin Günder, Fachjournalist
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