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  • 07.04.2025 – Apotheken-Nachrichten von heute - Update: Apothekenrisiken, Reformen und Versorgungsengpässe
    07.04.2025 – Apotheken-Nachrichten von heute - Update: Apothekenrisiken, Reformen und Versorgungsengpässe
    APOTHEKE | Medienspiegel & Presse | In Apotheken sind Risiken wie die korrekte Lagerung von Kühlgut und die Sicherstellung der Wirksamkeit von Medikamenten allgegenwärtig. ...

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ApoRisk® Nachrichten - APOTHEKE:


APOTHEKE | Medienspiegel & Presse |

Apotheken-Nachrichten von heute - Update: Apothekenrisiken, Reformen und Versorgungsengpässe

 

Kühlgut-Versicherungen, gesetzliche Änderungen und Lieferprobleme – zentrale Herausforderungen für die Pharmabranche

In Apotheken sind Risiken wie die korrekte Lagerung von Kühlgut und die Sicherstellung der Wirksamkeit von Medikamenten allgegenwärtig. Kühlgut-Versicherungen spielen hier eine entscheidende Rolle im Risikomanagement, um vor finanziellen Schäden zu schützen. Gleichzeitig sorgt die Reform des medizinischen Cannabismarktes in Deutschland für Veränderungen in der Nutzung und Wahrnehmung der Behandlungsform. Durch den Wegfall von Cannabis als Betäubungsmittel wurde der legale Zugang für Patienten erheblich vereinfacht, was zu einem Rückgang des Schwarzmarktes führte. Währenddessen fordert die Linke im sächsischen Landtag staatliche Unterstützung zur Sicherung der Apothekenlandschaft in Sachsen, um dem sogenannten Apothekensterben entgegenzuwirken. Auf globaler Ebene investiert DHL Milliarden in den Ausbau der Pharma-Speziallogistik, um der wachsenden Nachfrage in der Gesundheitsbranche gerecht zu werden. Eine andere Reform, die den Rabattvertrag für Antibiotika betrifft, hat jedoch zu unerwarteten Problemen geführt und verschärft die Versorgungslage statt sie zu verbessern. In Österreich sorgt eine Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs zu einer Altersgrenze für Apothekenkonzessionen für Diskussionen, während in Deutschland eine Apotheke eine hohe Retaxation für die Lieferung eines Medikaments im Lieferengpass erhielt. Veränderungen in der Unternehmensführung bei Protina und weiterhin gültige Erste-Hilfe-Standards bei stumpfen Verletzungen runden die Nachrichten ab. Parallel dazu hat das BfArM die Versorgungsengpässe bei Kinderantibiotika endlich behoben, was zu einer stabileren Versorgungslage führt.

 

Risikomanagement in Apotheken: Die Bedeutung von Kühlgut-Versicherungen

Die korrekte Lagerung von Kühlgut stellt in Apotheken eine zentrale Herausforderung dar, da hiervon die Wirksamkeit und Sicherheit vieler Medikamente abhängt. Neben den technischen Aspekten der Lagerung ist das Risikomanagement ein weiterer entscheidender Faktor, den Apothekenbetreiber stets im Auge behalten müssen. Hierbei spielt die branchenspezifische Kühlgut-Versicherung eine wesentliche Rolle.

Apothekenbetreiber müssen sicherstellen, dass alle regulatorischen Anforderungen erfüllt sind, was die Lagerbedingungen und -prozesse betrifft. Dies beinhaltet die Einhaltung der Temperaturvorgaben, regelmäßige Kontrollen und die Dokumentation dieser Maßnahmen, um bei einer Überprüfung durch Behörden oder im Schadensfall entsprechende Nachweise erbringen zu können.

Eine Kühlgut-Versicherung bietet Schutz vor Vermögensschäden, die durch Ausfälle der Kühltechnik entstehen können. Dies ist besonders relevant, da die Kosten für den Ersatz beschädigter Medikamente schnell in die Tausende gehen können. Die Versicherung deckt in der Regel nicht nur den direkten Schaden, sondern kann auch für entgangene Einnahmen aufkommen, wenn Medikamente aufgrund von Kühlproblemen nicht verkauft werden können.

Die Priorität einer solchen Versicherung sollte hoch angesetzt werden, da sie eine finanzielle Absicherung gegen unvorhersehbare Risiken bietet. Apothekenbetreiber sollten in eine Versicherungspolice investieren, die speziell auf die Bedürfnisse des pharmazeutischen Betriebs zugeschnitten ist, um im Notfall den besten möglichen Schutz zu gewährleisten.

In einer Branche, in der die Sicherheit und Wirksamkeit der Produkte direkt das Wohl der Patienten beeinflusst, ist eine umfassende Risikobewertung und -management essenziell. Eine branchenspezifische Kühlgut-Versicherung ist daher nicht nur eine finanzielle, sondern auch eine ethische Notwendigkeit. Sie stellt sicher, dass Apotheken im Schadensfall handlungsfähig bleiben und die Versorgung der Patienten nicht gefährdet wird. Insofern ist sie ein unverzichtbarer Bestandteil der strategischen Planung in jeder Apotheke.

 

Regulierungsfortschritte und Herausforderungen im Umgang mit medizinischem Cannabis

Ein Jahr nach der Entkriminalisierung von medizinischem Cannabis in Deutschland zeigt eine Umfrage von Cannamedical signifikante Veränderungen in der Nutzung und Wahrnehmung dieser Behandlungsform. Mit der Reform wurde Cannabis aus der Liste der Betäubungsmittel gestrichen, wodurch sich die rechtlichen Anforderungen für Ärzte und Patienten erheblich vereinfachten. Dies hatte das Ziel, den legalen Zugang zu erleichtern und den Schwarzmarkt einzudämmen. Laut der Umfrage, die 500 Konsumenten von Medizinalcannabis einschloss, hat sich die Anzahl der Patienten, die sich zuvor über illegale Quellen versorgten, deutlich verringert. Vor der Gesetzesänderung bezogen 59 Prozent der Befragten Cannabis über den Schwarzmarkt, wobei diese Zahl nach der Reform signifikant zurückging.

Die Ergebnisse der Umfrage verdeutlichen auch, dass viele Konsumenten vor der Reformierung des Cannabisgesetzes vergeblich versucht hatten, ärztliche Rezepte zu erhalten, was die Notwendigkeit einer besseren ärztlichen und apothekerischen Einbindung unterstreicht. David Henn, Geschäftsführer von Cannamedical, betont die gestiegene Sicherheit und Qualität der Cannabisprodukte durch kontrollierte THC- und CBD-Konzentrationen sowie regelmäßige Qualitätskontrollen. Dennoch sieht er weiterhin dringenden Handlungsbedarf in der Schaffung eines regulierten Versorgungssystems, das die Sicherheit und die Qualität der Cannabisprodukte gewährleistet.

Ein weiterer kritischer Punkt ist die Nutzung der Telemedizin. Obwohl die Technologie das Potenzial hat, den Zugang zu medizinischem Cannabis zu vereinfachen, sind sich viele Patienten dieser Möglichkeit nicht bewusst oder nutzen sie nur zögerlich. Henn fordert deshalb mehr Aufklärung und Informationen sowie strengere Datenschutzmaßnahmen und einen Nachweis der Kompetenz für Telemedizinanbieter.

Die Liberalisierung von medizinischem Cannabis in Deutschland ist ein mutiger Schritt vorwärts, aber die Umsetzung in der Praxis zeigt, dass noch viele Hürden zu überwinden sind. Die jüngsten Umfragen und Berichte beleuchten nicht nur den Rückgang des Schwarzmarktes, sondern auch die Notwendigkeit, den legalen Rahmen weiter zu entwickeln. Die begrenzte Verfügbarkeit in Apotheken und die Herausforderungen im Umgang mit den Krankenkassen sind dabei nur die Spitze des Eisbergs. Hier sind die Behörden gefordert, nicht nur durch Gesetze, sondern auch durch aktive Förderung und Aufklärung, einen Rahmen zu schaffen, der den Bedürfnissen der Patienten gerecht wird und die Potenziale der Digitalisierung optimal nutzt. In diesem Sinne muss das Gesundheitssystem flexibel bleiben und kontinuierlich lernen und sich anpassen, um die Versorgung und Sicherheit der Patienten zu garantieren.

 

Apothekensicherheit in Sachsen: Die Linke fordert staatliche Unterstützung

Im sächsischen Landtag hat die Fraktion Die Linke einen bedeutsamen Antrag gestellt, der darauf abzielt, das sogenannte Apothekensterben im Bundesland zu stoppen. Die Anhörung des Antrags, die für 10 Uhr angesetzt war, richtet sich auf umfassende Maßnahmen zur Sicherung der Apothekenlandschaft in Sachsen. Der Antrag unterstreicht die essenzielle Rolle der Apotheken in der Gesundheitsversorgung und fordert nicht nur Anerkennung für das Engagement der Apothekerinnen und Apotheker, sondern auch konkrete Unterstützung durch den Landtag.

Die Herausforderungen sind vielschichtig: Neben neuen Zusatzaufgaben und steigenden bürokratischen Anforderungen leiden die Apotheken unter anhaltenden Lieferengpässen und einem zunehmenden Fachkräftemangel. Dies betrifft nicht nur die Apotheker selbst, sondern auch pharmazeutisch-technische Assistenten (PTA) und pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte (PKA), was die Übernahme und Fortführung von Apotheken erschwert und die Arzneimittelversorgung vor Ort gefährdet.

Die von der Fraktion Die Linke geforderten Maßnahmen umfassen die Stabilisierung der flächendeckenden Verfügbarkeit von Apotheken, die Verbesserung der wirtschaftlichen Bedingungen, den Abbau bürokratischer Hürden und die Unterstützung bei der Digitalisierung. Weiterhin soll ein effektives Frühwarnsystem bei Lieferengpässen etabliert und die Zusammenarbeit zwischen Ärzten und Apotheken verbessert werden. Ein weiterer zentraler Punkt ist die Forderung nach einer Erhöhung des Fixums für Apotheken und die Anpassung an wirtschaftliche Kennzahlen wie den Verbraucherpreisindex.

Auf Bundesebene wird gefordert, dass Maßnahmen zur Sicherung der Lieferketten und zur lokalen Produktion von Arzneimitteln ergriffen werden. Darüber hinaus soll ein dauerhaftes Frühwarnsystem für Arzneimittelengpässe eingerichtet und die erleichterten Abgaberegeln für Arzneimittel, die während der Corona-Pandemie eingeführt wurden, verstetigt werden.

Die Initiative der Linken im sächsischen Landtag zeigt, wie dringlich das Thema der Apothekensicherheit und -versorgung ist. Der vorliegende Antrag stellt einen wichtigen Schritt dar, um auf die kritischen Punkte aufmerksam zu machen, die die Apothekenlandschaft in Sachsen und darüber hinaus betreffen. Die geforderten Maßnahmen spiegeln ein tiefgreifendes Verständnis der strukturellen Probleme wider, die gelöst werden müssen, um eine nachhaltige und zugängliche medizinische Versorgung für alle Bürger zu gewährleisten. Es bleibt abzuwarten, wie effektiv die vorgeschlagenen Lösungen umgesetzt werden können und inwiefern sie tatsächlich zur Stabilisierung der Apotheken beitragen werden. Ein engagierter Dialog zwischen allen Beteiligten ist unerlässlich, um diese Ziele zu erreichen und eine Krise in der Gesundheitsversorgung abzuwenden.

 

DHL investiert Milliarden in weltweiten Ausbau der Pharma-Speziallogistik

Die DHL Group plant eine umfassende Expansion ihres Geschäfts mit Speziallogistik für die Gesundheitsbranche. Bis 2030 will der Konzern rund zwei Milliarden Euro in den weltweiten Ausbau entsprechender Dienstleistungen investieren. Das bestätigte ein Vorstandsmitglied des Unternehmens. Die Hälfte der Summe soll demnach in den amerikanischen Markt fließen, während jeweils 500 Millionen Euro für die Regionen Asien-Pazifik sowie Europa, Naher Osten und Afrika (EMEA) vorgesehen sind.

Mit den Investitionen reagiert DHL auf die wachsende Nachfrage nach komplexen Lieferkettenlösungen im Pharmabereich. Die Branche steht laut Unternehmensangaben vor einem tiefgreifenden Wandel, der insbesondere durch biopharmazeutische Innovationen, personalisierte Therapien und den zunehmenden Bedarf an temperatur- oder erschütterungssensiblen Transporten geprägt ist. Viele Arzneimittel, etwa für klinische Studien oder Zell- und Gentherapien, erfordern besondere logistische Rahmenbedingungen, die über klassische Versandstrukturen hinausgehen.

Ziel der DHL Group ist es, die mit der Gesundheitsbranche erzielten Umsätze deutlich zu steigern. Derzeit belaufen sich diese auf etwa 5,6 Milliarden Euro – ein Anteil, der sich bei einem für 2030 angepeilten Konzernumsatz von 120 Milliarden Euro nahezu verdoppeln soll. Der Ausbau des margenstarken Segments gilt als strategischer Hebel zur langfristigen Absicherung der Ertragskraft.

Neben organischem Wachstum setzt DHL auch auf gezielte Übernahmen. So wurde jüngst die Akquisition des US-amerikanischen Unternehmens Cryopdp bekannt gegeben. Der Spezialdienstleister ist in der Logistik für klinische Studien sowie in der Handhabung sensibler Arzneimittel tätig und erweitert das DHL-Portfolio insbesondere in der letzten Meile. Weitere Übernahmen im Bereich der Speziallogistik schließt der Konzern nicht aus.

Mit dem konsequenten Ausbau ihres Gesundheitsgeschäfts positioniert sich die DHL Group zunehmend als systemrelevanter Akteur für globale Pharma-Lieferketten. Angesichts der weltweiten Vernetzung medizinischer Versorgung und der gestiegenen Anforderungen an Logistiksicherheit könnte sich dies langfristig auch auf die Wettbewerbsverhältnisse in der Branche auswirken.

Mit dem angekündigten Milliardenprogramm für die Pharma-Speziallogistik verfolgt DHL ambitionierte Ziele – und trifft zugleich einen Nerv der Zeit. Die zunehmende Sensibilität medizinischer Produkte, globale Engpässe in Lieferketten und die Notwendigkeit verlässlicher Logistikstrukturen machen spezialisierte Anbieter unverzichtbar.

Doch der Weg vom Investitionsplan zur operativen Exzellenz ist lang. Neben technologischer Aufrüstung und Netzwerkoptimierung braucht es vor allem personelle Kompetenz, regulatorisches Fingerspitzengefühl und funktionierende Partnerschaften mit der Industrie. Nicht zuletzt stellt sich die Frage, wie belastbar das System unter Krisenbedingungen ist – etwa im Fall erneuter Pandemien oder geopolitischer Verwerfungen.

DHL setzt auf Expansion, wo viele andere bremsen. Das ist mutig, aber auch riskant. Ob der Konzern aus dem Vorstoß ein nachhaltiges Geschäftsmodell entwickeln kann, wird sich erst zeigen, wenn Investitionen auf Praxistauglichkeit treffen. Klar ist: Die Gesundheitsbranche wird DHL künftig stärker fordern als je zuvor.

 

Gesetz mit Nebenwirkung: Warum die neue Rabattvertragsregelung die Antibiotikaversorgung verschärft

Die Hoffnung war groß, die Wirkung ernüchternd: Mit der Reform der Rabattverträge für Antibiotika wollte der Gesetzgeber auf die wiederkehrenden Lieferengpässe reagieren und die Versorgungslage langfristig stabilisieren. Das im Juli 2023 in Kraft getretene Arzneimittellieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz (ALBVVG) sollte über neue Ausschreibungsregeln vor allem eines erreichen: Die Rückverlagerung von Produktionskapazitäten in die Europäische Union und damit eine größere Unabhängigkeit von asiatischen Wirkstoffherstellern. Doch rund neun Monate nach Inkrafttreten zeichnet sich ein gegenteiliger Effekt ab – die Zahl der Hersteller, die bei den Ausschreibungen zum Zug kommen, ist nicht gestiegen, sondern deutlich gesunken.

Kern des Problems ist eine gesetzlich verankerte Pflicht zur separaten Ausschreibung: Für Antibiotika, deren Wirkstoffe zumindest anteilig in der EU hergestellt werden, muss ein eigenes Los gebildet werden. Diese Vorgabe soll Anreize für europäische Anbieter schaffen. Doch in der Realität hat sich die Praxis als unattraktiv für viele Hersteller erwiesen – insbesondere für solche, die kleinere Produktionsmengen fahren oder auf bestimmte Darreichungsformen spezialisiert sind. Denn ein einzelnes EU-Los, das isoliert ausgeschrieben wird, kann wirtschaftlich kaum mit den umfassenderen, global geöffneten Ausschreibungen konkurrieren.

Mehrere Ausschreibungsrunden der Krankenkassen – unter anderem durch die AOK-Gemeinschaft – haben gezeigt: Auf die EU-Lose bewerben sich deutlich weniger Anbieter. Das führt nicht nur zu einer Konzentration auf wenige große Hersteller, sondern im schlimmsten Fall dazu, dass bestimmte Lose gänzlich unbesetzt bleiben. Infolge dessen sinkt die Versorgungssicherheit – das genaue Gegenteil der ursprünglichen Zielsetzung des Gesetzgebers.

Auch in den Apotheken und bei pharmazeutischen Großhändlern wird die Entwicklung kritisch beobachtet. Zwar ist die Idee, europäische Produktionsstätten zu stärken, grundsätzlich zu begrüßen. Doch die Umsetzung verkennt die wirtschaftlichen Realitäten der Branche. Viele Hersteller scheuen den zusätzlichen Aufwand für getrennte Losangebote und bezweifeln, ob die geringere Nachfrage und höhere Produktionskosten überhaupt durch die vereinbarten Erstattungspreise gedeckt werden können.

Hinzu kommt: Die parallel weiterhin bestehenden Rabattverträge mit außereuropäischen Anbietern bieten in vielen Fällen nach wie vor bessere Konditionen. Krankenkassen stehen so vor einem Zielkonflikt: Einerseits sollen sie zur Stabilisierung der Versorgung beitragen, andererseits sind sie gesetzlich zu Wirtschaftlichkeit verpflichtet. Der Spagat gelingt bislang nicht.

Für Patientinnen und Patienten bedeutet die Entwicklung potenziell neue Engpässe bei wichtigen Antibiotika – insbesondere bei bewährten Substanzen wie Amoxicillin oder Cefuroxim, die häufig bei bakteriellen Infektionen im Kindesalter oder bei Atemwegserkrankungen verordnet werden. Schon in der Vergangenheit führten Lieferausfälle zu aufwendigen Alternativverordnungen, Therapieunterbrechungen oder Notfallimporten. Die Gefahr, dass sich diese Szenarien wiederholen, bleibt akut.

Fachgesellschaften, Apothekerverbände und Hersteller fordern daher eine Überarbeitung der Rabattvertragsarchitektur. Es brauche ein Gleichgewicht zwischen wirtschaftlicher Attraktivität und strategischer Versorgungssicherheit. Vorschläge reichen von Bonusmodellen für EU-Produktion bis hin zu gezielten langfristigen Versorgungsverträgen statt kurzfristiger Ausschreibungen mit engem Preisfokus.

Die Lehre aus der bisherigen Entwicklung ist bitter: Politischer Wille allein reicht nicht, wenn die Umsetzungsmechanismen am Marktgeschehen vorbeigehen. Mit der Einführung separater Lose für in der EU produzierte Antibiotika wollte der Gesetzgeber einen Weg aus der Versorgungskrise weisen. Stattdessen entsteht eine neue Engpassdynamik – nicht wegen fehlender Produktion, sondern wegen mangelnder Planungstiefe.

Rabattverträge sind ein zentrales Steuerungsinstrument im Arzneimittelmarkt. Doch sie entfalten nur dann Wirkung, wenn sie mit realistischen Rahmenbedingungen gestaltet werden. Die Verpflichtung zur Losaufteilung hat in der Praxis nicht zu mehr, sondern zu weniger Wettbewerb geführt. Das Ergebnis: Weniger Zuschläge, weniger Vielfalt, weniger Sicherheit.

Die zentrale Schwäche des Gesetzes liegt in seiner Einseitigkeit: Es fordert Strukturänderungen auf Anbieterseite, bietet aber keine ökonomischen Anreize, die diesen Wandel stützen. Wer europäische Produktion will, muss sie auch mit realistischen Zuschlägen absichern – nicht mit symbolpolitischen Sonderlosen, die ins Leere laufen. Für Hersteller bedeutet die Teilnahme an zusätzlichen Losen mehr Aufwand, höhere Produktionskosten und unkalkulierbare Nachfrage. Das Risiko wird auf die Industrie abgewälzt, ohne dass sich die Margen entsprechend verbessern.

Gleichzeitig geraten Krankenkassen unter Druck, wenn sie bei ihren Ausschreibungen weniger Anbieter zur Auswahl haben. Die Folge ist eine Versorgungslage, die auf wackeligen Beinen steht – mit potenziell dramatischen Folgen für die Patientenversorgung. Antibiotika sind keine Luxusprodukte, sondern medizinische Grundversorgung. Ihre Verfügbarkeit darf nicht der Ausschreibungslogik geopfert werden.

Es braucht ein Umdenken: Weniger Bürokratie, mehr Flexibilität. Statt auf getrennte Lose zu setzen, könnte ein System mit Qualitäts- und Herkunftsboni bessere Ergebnisse erzielen. Auch Direktverträge mit strategisch wichtigen Anbietern könnten einen Beitrag leisten. Der Staat muss dort steuernd eingreifen, wo der Markt versagt – nicht mit rigiden Vorschriften, sondern mit intelligenten Anreizsystemen.

Der Wille zur Stärkung der europäischen Produktion ist richtig – doch der Weg dorthin darf nicht durch eine Politik der Abschreckung führen. Wer Versorgungssicherheit will, muss die Mechanismen des Marktes ernst nehmen und ihnen mit pragmatischer Regulierung begegnen. Sonst bleibt von der Reform am Ende nur ein weiteres Kapitel in der Chronik gescheiterter Engpassbekämpfung.

 

Österreich: Verfassungsgerichtshof bestätigt Altersgrenze für Apothekenkonzessionen – Ein Blick auf die Auswirkungen

In Österreich sorgt eine jüngste Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) für erhebliche Diskussionen. Der Gerichtshof hat die im letzten Jahr mit dem neuen Apothekengesetz eingeführte Altersgrenze von 65 Jahren für die Erteilung neuer Apothekenkonzessionen bestätigt. Damit dürfen Apothekerinnen und Apotheker, die das 65. Lebensjahr vollendet haben, keine neue Apothekenkonzession mehr erhalten. Diese Entscheidung betrifft sowohl angehende Apotheker, die eine neue Apotheke gründen wollen, als auch diejenigen, die in einer bereits bestehenden Apotheke tätig sind und in die Verantwortung eines eigenen Betriebs wechseln möchten.

Die Regelung war von Anfang an umstritten. Während der Gesetzgeber den Schritt als notwendig erachtete, um die Qualität der pharmazeutischen Versorgung langfristig zu sichern und die gesundheitliche Eignung der Apothekeninhaber zu gewährleisten, stieß die Altersgrenze bei vielen Fachleuten und betroffenen Apothekerinnen und Apothekern auf Widerstand. Insbesondere der Aspekt, dass keine individuellen Prüfungen zur gesundheitlichen oder beruflichen Eignung vorgenommen werden, sondern pauschal ab einem bestimmten Alter eine Konzessionsverweigerung erfolgt, rief erhebliche Bedenken hervor.

Der Verfassungsgerichtshof wies in seiner Entscheidung die Klage von betroffenen Apothekerinnen und Apothekern zurück, die die Altersgrenze als verfassungswidrig ansahen. Die Richter des höchsten Gerichts kamen zu dem Schluss, dass der Gesetzgeber durchaus befugt sei, eine solche Altersgrenze festzulegen, um sicherzustellen, dass Apotheken von fitten und leistungsfähigen Führungskräften betrieben werden, die den hohen Anforderungen der Branche gerecht werden können. Der Gerichtshof betonte, dass dies im Interesse der öffentlichen Gesundheit liege, da Apotheken eine zentrale Rolle in der Arzneimittelversorgung der Bevölkerung spielen.

Gleichzeitig hob das Gericht hervor, dass der Gesetzgeber bei der Festsetzung einer Altersgrenze eine Abwägung zwischen der Wahrung der Gesundheitsvorsorge und den Rechten der betroffenen Apothekerinnen und Apotheker vorgenommen habe. Aus Sicht des VfGH sei es notwendig, die Möglichkeit von Verfehlungen und gesundheitlichen Problemen zu minimieren, die durch die unkontrollierte Vergabe neuer Konzessionen an ältere Apotheker entstehen könnten. In diesem Zusammenhang wurde auch die Rolle der Apotheken als kritische Infrastruktur betont, deren Leitung stets in den Händen fähiger und gesunder Personen liegen müsse.

Die Entscheidung hat weitreichende Auswirkungen. Sie betrifft nicht nur ältere Apotheker, die sich eine eigene Apotheke aufbauen möchten, sondern auch jene, die bereits Apotheken betreiben und in den Ruhestand gehen oder eine Nachfolgeregelung anstreben. Diese Regelung schafft ein Hindernis für eine altersgerechte Übergabe von Apotheken, was in einer zunehmend älter werdenden Gesellschaft problematisch sein könnte. Kritiker werfen dem Gesetzgeber vor, die individuellen Fähigkeiten älterer Apotheker zu unterschätzen und diese in ihrer beruflichen Freiheit zu stark einzuschränken.

Die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs, die Altersgrenze für Apothekenkonzessionen aufrechtzuerhalten, mag auf den ersten Blick nachvollziehbar erscheinen. Der Schutz der öffentlichen Gesundheit und die Sicherstellung einer fähigen und gesunden Apothekerführung sind zweifelsohne zentrale Anliegen. Doch bei genauerer Betrachtung wird deutlich, dass diese pauschale Altersgrenze ein weitgehendes Hindernis für viele erfahrene Fachkräfte darstellt, deren Expertise und jahrelange Erfahrung für die Branche von unschätzbarem Wert sind.

Zunächst einmal muss die Frage gestellt werden, ob eine Altersgrenze von 65 Jahren tatsächlich ein geeigneter Mechanismus ist, um die Qualität der Apothekenführung sicherzustellen. In einer Gesellschaft, in der Menschen immer länger gesund und fit bleiben, erscheint diese pauschale Regelung als rückständig. Ein 65-jähriger Apotheker oder eine Apothekerin mag in hervorragender gesundheitlicher Verfassung sein und in der Lage, eine Apotheke genauso kompetent zu führen wie ein 45-Jähriger. Warum sollte jemand aufgrund seines Alters automatisch vom unternehmerischen Handeln ausgeschlossen werden? Hier stellt sich die Frage, ob der Gesetzgeber nicht eher auf individuelle Gesundheitsprüfungen setzen sollte, die die tatsächliche Eignung der Person in den Vordergrund stellen, anstatt eine Altersgrenze als willkürliche Schranke zu nutzen.

Zudem wird durch diese Regelung die Übergabe von Apotheken an erfahrene Nachfolger erschwert. In vielen Fällen sind es gerade ältere Apothekerinnen und Apotheker, die ihre Apotheken über Jahre hinweg erfolgreich geführt haben und nun auf eine Nachfolgeregelung angewiesen sind. Durch die Einführung einer Altersgrenze wird die Möglichkeit der betrieblichen Übergabe, die in vielen Fällen eine familiäre oder generationsübergreifende Weiterführung bedeutet, erheblich eingeschränkt. Die Berufserfahrung und das Wissen älterer Apothekerinnen und Apotheker sollten nicht pauschal als unbrauchbar abgetan werden, sondern vielmehr in den Kontext einer ordnungsgemäßen, individuell geprüften Nachfolgeregelung gestellt werden.

Ein weiterer Aspekt, der in der Debatte berücksichtigt werden sollte, ist der gesellschaftliche Wandel. Wir leben in einer Zeit, in der die Lebensarbeitszeit zunehmend flexibler gestaltet wird. Viele ältere Menschen sind heute noch voller Tatendrang und bringen wertvolles Wissen aus Jahrzehnten der Berufserfahrung mit. Diese Menschen in ihrer beruflichen Tätigkeit einzuschränken, nur weil sie ein bestimmtes Alter erreicht haben, wirkt wenig fortschrittlich und verkennt die tatsächliche Leistungsfähigkeit vieler älterer Berufspersonen.

Die Entscheidung des VfGH ist letztlich ein Spiegelbild einer breiteren gesellschaftlichen Debatte über die Rolle des Alters in der Arbeitswelt. In einer modernen Gesellschaft, die zunehmend auf Diversität und Inklusion setzt, sollte das Alter nicht als isolierter Faktor für die Bestimmung der beruflichen Leistungsfähigkeit dienen. Stattdessen sollte der Fokus auf den tatsächlichen Fähigkeiten und der Gesundheit der Person liegen. Die Entscheidung, eine Altersgrenze von 65 Jahren festzulegen, mag aus juristischer Sicht nachvollziehbar sein, doch sie stellt in ihrer pauschalen Form einen Rückschritt dar, der die Rechte erfahrener Fachkräfte unnötig einschränkt.

Es ist zu hoffen, dass der Gesetzgeber und die Gesellschaft insgesamt in Zukunft differenziertere Lösungen finden, die die individuelle Eignung der Apothekeninhaber in den Mittelpunkt stellen und den Übergang zu einer zukunftsfähigen Apothekenstruktur ohne unnötige Barrieren ermöglichen. So könnte der wertvolle Erfahrungsschatz älterer Apothekerinnen und Apotheker weiterhin im Dienst der Bevölkerung stehen – und das ohne Altersgrenzen als künstliche Hürden.

 

23.000 Euro Retax ohne Vorwarnung: AOK straft Markt-Apotheke für Versorgung bei Lieferengpass

Die Inhaberin der Markt-Apotheke in Kleve, Silke Hans, steht aktuell vor einer massiven finanziellen Belastung: Die AOK Nordrhein hat rund 23.000 Euro für die Abgabe eines hochpreisigen Medikaments vollständig retaxiert – und das offenbar ohne formellen Bescheid. Der Grund: Statt der verordneten Fertigpens wurden Fertigspritzen abgegeben. Ein klassischer Austausch in Zeiten eines anhaltenden Lieferengpasses. Die verordneten Pens waren schlicht nicht lieferbar.

„Wir haben den Patienten versorgt, wie es nach pharmazeutischem Ermessen und unter Berücksichtigung der aktuellen Lieferlage vertretbar war“, erklärt Hans. In dem konkreten Fall ging es um einen schwer chronisch kranken Patienten, der dringend auf das Arzneimittel angewiesen war. Die Apotheke habe die ärztliche Verordnung beachtet und lediglich auf eine gleichwertige Darreichungsform zurückgegriffen – so, wie es der Gesetzgeber in solchen Situationen prinzipiell zulässt, wenn die Versorgung des Patienten andernfalls gefährdet wäre.

Doch die AOK zeigte sich kompromisslos. Der Austausch wurde im Nachhinein vollständig beanstandet – ohne vorherige Rückmeldung, ohne Abmahnung, ohne Retaxationsbescheid. Die Absetzung des gesamten Betrags fiel der Apotheke erst auf, als interne Buchungsprüfungen Auffälligkeiten ergaben. Zu diesem Zeitpunkt war die Frist für eine Gegenwehr längst verstrichen.

„Das ist das eigentlich Skandalöse“, betont Hans. „Hätte uns die Kasse überhaupt informiert, hätten wir unsere Entscheidung sachlich begründen und Einspruch erheben können.“ So aber steht die Apotheke vor einer vollendeten Tatsache – und einem wirtschaftlichen Schaden, der weit über eine Bagatelle hinausgeht.

Inhaber kleinerer Apotheken, die ohnehin unter massivem Druck durch Inflation, Personalmangel, Reformchaos und Lieferengpässe leiden, sind von solchen Retaxationen in besonderem Maße betroffen. Der Vorfall zeigt beispielhaft, wie eine unflexible Verwaltungspraxis auf dem Rücken derer ausgetragen wird, die in vorderster Linie die Arzneimittelversorgung aufrechterhalten.

Hinzu kommt: Die Rechtmäßigkeit solcher pauschalen Rückforderungen ist juristisch keinesfalls eindeutig. Ohne Zustellung eines förmlichen Bescheids fehlt es an der Grundlage für einen wirksamen Verwaltungsakt – ein Umstand, der aus rechtlicher Sicht erhebliche Zweifel am Vorgehen der AOK aufwirft.

Der Fall ist kein Einzelfall. Immer wieder berichten Apotheken bundesweit von ähnlichen Konstellationen: Sie handeln im Interesse der Patienten – und werden dafür mit drastischen Rückforderungen konfrontiert, häufig unter Missachtung von Fristen, Verhältnismäßigkeit und Transparenz. Inzwischen sehen viele Apotheker die Grenze des Zumutbaren überschritten.

Der Fall der Markt-Apotheke in Kleve steht sinnbildlich für eine tiefgreifende Schieflage im Verhältnis zwischen Apotheken und Krankenkassen. Die AOK Nordrhein hat eine versorgungsgerechte Entscheidung im Angesicht eines Lieferengpasses nicht nur finanziell sanktioniert, sondern zugleich jegliche Chance auf rechtliches Gehör unterbunden. Dass ein solches Vorgehen überhaupt möglich ist, offenbart eine eklatante Lücke im System – und einen eiskalten Verwaltungsapparat, der die Realität an der Versorgungslinie offensichtlich ignoriert.

Apotheken tragen tagtäglich die Verantwortung dafür, dass Menschen Medikamente rechtzeitig erhalten – selbst unter widrigsten Bedingungen. Sie überbrücken Engpässe, improvisieren mit pharmazeutischer Expertise und stehen für ihre Patienten ein. Wer in einem solchen Umfeld nicht mit Kooperation, sondern mit rückwirkender Straflogik reagiert, untergräbt das Fundament eines ohnehin krisengeplagten Gesundheitssystems. Es ist nicht die Aufgabe einer Krankenkasse, Versorgung unmöglich zu machen – sondern sicherzustellen, dass sie gelingt.

Besonders bedenklich ist der fehlende Retaxbescheid. Dass eine Krankenkasse ohne vorherige Kommunikation oder formalen Verwaltungsakt 23.000 Euro einbehält, ist aus rechtsstaatlicher Sicht mehr als fragwürdig. Es untergräbt die Möglichkeiten zur Wahrung rechtlicher Interessen und verhindert Transparenz. Wenn Apothekerinnen und Apotheker nicht einmal mehr wissen, wofür sie sanktioniert werden, verwandelt sich der gesetzlich vorgesehene Einspruchsmechanismus in eine Farce.

Solche Einzelfälle sind Ausdruck eines strukturellen Machtgefälles. Während Apotheken gesetzlich zur Versorgung verpflichtet sind, bleiben Krankenkassen in ihrer Abrechnungspraxis nahezu unangetastet – selbst dann, wenn ihre Methoden willkürlich oder unverhältnismäßig erscheinen. Es braucht dringend gesetzliche Klarstellungen, ein verpflichtendes Retax-Verfahren mit Zustellnachweis und Fristenwahrung, sowie eine bessere Absicherung der Apotheken gegen wirtschaftliche Risiken, die nicht von ihnen verursacht wurden.

Wer Versorgungsengpässe ausbaden soll, darf nicht auch noch der Prügelknabe der Bürokratie sein. Apotheken brauchen Verlässlichkeit, keine Angst vor dem nächsten Kassenstreich.

 

Führungswechsel bei Protina: Dr. Thomas Biegert übernimmt Vertriebsleitung

Beim Mineralstoffhersteller Protina in Ismaning kommt es zu einer weiteren personellen Neuausrichtung in der Führungsebene. Nach dem Wechsel in der Geschäftsführung im vergangenen Herbst übernimmt nun Dr. Thomas Biegert die Leitung des Vertriebs. Der promovierte Mikrobiologe folgt auf eine Phase des Übergangs und bringt umfassende Branchenerfahrung aus der Apotheken- und Pharmalandschaft mit.

Biegert war zuletzt selbstständig tätig, nachdem er zuvor verschiedene Führungspositionen in der Gesundheitsbranche bekleidet hatte. Unter anderem war er von Ende 2020 bis März 2023 Geschäftsführer beim Murnauer Markenvertrieb sowie davor Vertriebsdirektor bei Marvecs. Seine längste Station absolvierte er bei Klosterfrau, wo er über zwei Jahrzehnte hinweg tätig war, zuletzt als Verantwortlicher für das Apothekengeschäft. Aus dieser Zeit stammt auch der berufliche Kontakt zu René Flaschker, der seit September die Geschäftsführung von Protina innehat und zuvor ebenfalls bei Klosterfrau im OTC-Bereich tätig war.

Mit dem Wechsel an der Spitze des Vertriebs wird bei Protina der Umbau des Managements fortgesetzt. Das Unternehmen zählt mit rund 170 Beschäftigten zu den etablierten Anbietern von Nahrungsergänzungsmitteln auf Mineralstoffbasis. Zu den bekanntesten Marken zählen Basica und Magnesium-Diasporal. Die Produkte werden in rund 25 Ländern vertrieben.

Der neue Vertriebsdirektor übernimmt in einer Phase wachsender Anforderungen an die Marktpräsenz und Apothekenbindung. Die Vertriebsstrategie soll künftig stärker auf die veränderten Rahmenbedingungen im Gesundheitswesen und das internationale Wachstum ausgerichtet werden.

Mit der Berufung von Dr. Thomas Biegert zum Vertriebsdirektor schärft Protina sein Profil als Apothekenpartner mit Erfahrung. Der Führungswechsel steht exemplarisch für eine Branche, in der strategische Erfahrung und Marktkenntnis zunehmend gefragt sind. Angesichts wachsender regulatorischer Anforderungen, veränderter Apothekenlandschaften und steigender internationaler Konkurrenz ist die Besetzung solcher Schlüsselpositionen weit mehr als ein routinemäßiger Personalwechsel.

Dass sowohl Biegert als auch Geschäftsführer Flaschker aus dem Umfeld eines langjährig etablierten OTC-Unternehmens stammen, deutet darauf hin, dass Protina auf eingespielte Expertise setzt. Diese personelle Kontinuität auf neuer Ebene könnte dem Unternehmen helfen, die Herausforderungen des Marktes mit klarer Linie und langjährigem Verständnis für Apothekenvertrieb zu bewältigen. Entscheidend wird sein, ob es gelingt, die Dynamik der Neuaufstellung in konkrete Impulse für das Geschäft zu übersetzen – ohne dabei die Verwurzelung im Kerngeschäft aus dem Blick zu verlieren.

 

Stumpfe Verletzungen: PECH-Prinzip bleibt bewährter Standard in der Erstversorgung

Prellungen, Zerrungen und Verstauchungen zählen zu den häufigsten Verletzungen im Alltag. Dabei handelt es sich um sogenannte stumpfe Traumata, bei denen das Gewebe unterhalb der Haut geschädigt wird, ohne dass eine offene Wunde entsteht. Besonders häufig treten solche Verletzungen beim Sport, bei Stürzen oder durch Anstoßen auf. Experten empfehlen in der Akutversorgung das PECH-Prinzip, das für Pause, Eis, Compression und Hochlagern steht. Dieses strukturierte Vorgehen soll helfen, Schmerzen zu lindern, Schwellungen einzudämmen und die Heilungsdauer zu verkürzen.

Zunächst sollte die Belastung der verletzten Körperpartie sofort beendet werden, um eine Verschlimmerung zu vermeiden. Eine frühe Kühlung mit Eispackungen – maximal zehn Minuten am Stück und nicht direkt auf die Haut – wirkt schmerzlindernd und entzündungshemmend. Ein elastischer Druckverband kann helfen, Einblutungen und Schwellungen einzuschränken. Das Hochlagern der betroffenen Extremität unterstützt zusätzlich den Abtransport von Gewebeflüssigkeit und entlastet den Kreislauf im verletzten Bereich.

In der anschließenden Selbstbehandlung kommen häufig topische Arzneimittel zum Einsatz. Bewährt haben sich insbesondere Präparate mit Heparin-Natrium. Der Wirkstoff ist antientzündlich, antithrombotisch und fördert den Abbau von Blutergüssen. Produkte mit einer Dosierung zwischen 300 und 1000 I.E./g gelten als niedrig konzentriert, während hochdosierte Präparate 30.000 I.E./100 g enthalten. Sie werden in der Regel zwei- bis dreimal täglich dünn aufgetragen, wobei offene Hautstellen zu meiden sind.

Heparinhaltige Mittel sind allgemein gut verträglich und zeichnen sich durch eine geringe systemische Aufnahme aus. Dennoch sind sie nicht in jeder Situation geeignet: Liegen bekannte Allergien oder Blutgerinnungsstörungen vor, sollte auf eine Anwendung verzichtet werden. Auch wenn der abschwellende Effekt nicht sofort einsetzt, ist eine konsequente Anwendung über mehrere Tage hinweg notwendig.

Ein Arztbesuch wird dringend angeraten, wenn starke Schmerzen, zunehmende Schwellungen oder auffällige Bewegungseinschränkungen bestehen. Dasselbe gilt bei Überwärmung der betroffenen Stelle oder bei Verletzungen im Bereich des Kopfes, der Rippen, der Augen oder des Bauchraums. Hier können ernsthafte innere Verletzungen vorliegen, die abgeklärt werden müssen.

Das PECH-Prinzip hat sich als einfache und effektive Methode zur Erstversorgung stumpfer Verletzungen etabliert. Es vermittelt klare Handlungsschritte für Laien und hilft, Komplikationen frühzeitig zu vermeiden. Gerade in Zeiten, in denen viele Menschen sportlich aktiv sind oder in Berufen körperlich belastet werden, ist ein grundlegendes Verständnis solcher Maßnahmen von hoher Relevanz. Dennoch darf die Selbstmedikation keine ärztliche Abklärung ersetzen, wenn die Symptome über das Normalmaß hinausgehen. Auch rezeptfreie Arzneimittel sollten mit Bedacht eingesetzt werden – nicht alles, was frei erhältlich ist, ist automatisch für jeden geeignet. Ein verantwortungsbewusster Umgang mit Beschwerden und eine kritische Einschätzung der eigenen Möglichkeiten sind entscheidend für eine sichere Genesung.

 

BfArM hebt Versorgungsmangel bei Kinderantibiotika auf

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hat angekündigt, den Versorgungsmangel bei Kinderantibiotika endgültig aufzuheben. Dies folgt auf die aktuelle Einschätzung des Beirates zur Bewertung der Arzneimittelversorgung, der Ende März 2025 die Situation analysierte und auf eine stabile Versorgungslage für den Winter 2024/2025 hinwies.

Der Versorgungsmangel bei Antibiotikasäften für Kinder war erstmals im April 2023 öffentlich bekannt geworden, als Lieferengpässe insbesondere in der Herbst/Winter-Saison 2022/2023 die Apotheken in Deutschland stark belasteten. Während dieser Zeit mussten Apotheken mit einem erheblichen Mangel an wichtigen Antibiotika- und Fiebersäften umgehen, was zu Engpässen und Schwierigkeiten bei der Arzneimittelversorgung führte. Auch in der Saison 2023/2024 waren Einschränkungen zu spüren, allerdings konnte die Versorgungslage schrittweise verbessert werden.

Mit Blick auf den kommenden Winter sieht das BfArM eine gesicherte Versorgung. Lediglich bei einzelnen Wirkstoffen oder Dosierungen gibt es vereinzelt Einschränkungen. In solchen Fällen werden therapeutische Alternativen oder alternative Stärken der Medikamente bereitgestellt. Dies gewährleistet, dass die Behandlung von Kindern auch bei Engpässen fortgeführt werden kann. Der Beirat zur Bewertung der Versorgungslage hat diese Einschätzung auf Basis der aktuellen Datenlage unterstützt und den Vorschlag des BfArM, den Versorgungsmangel offiziell aufzuheben, grundsätzlich befürwortet.

Die endgültige Aufhebung des Versorgungsmangels soll jedoch schrittweise erfolgen. Zunächst müssen die aktuellen Lagerbestände überprüft werden. Hierzu wird eine Abfrage bei den Großhändlern durchgeführt, um zu ermitteln, wie viel importierte Ware noch im Umlauf ist. Auf Grundlage dieser Bestandsaufnahme wird entschieden, ob der Versorgungsmangel für bestimmte Antibiotika endgültig aufgehoben werden kann oder ob weiterhin Einschränkungen bestehen bleiben. Es wird erwartet, dass eine endgültige Entscheidung über das Ausmaß des Versorgungsmangels bis spätestens April 2025 getroffen wird.

Die Entscheidung des BfArM, den Versorgungsmangel bei Kinderantibiotika aufzuheben, kommt zu einem Zeitpunkt, an dem die Belastungen durch Lieferengpässe deutlich nachgelassen haben. Es ist ein positives Signal für Apotheken und Eltern, dass eine stabile Versorgung nun in Aussicht steht. Doch die schrittweise Behebung des Mangels und die sorgfältige Überprüfung der Bestände zeigen, dass eine endgültige Entwarnung nicht überstürzt erfolgen kann. Die Bereitstellung therapeutischer Alternativen und die Anpassung der Verfügbarkeit je nach Wirkstoff oder Stärke bleibt ein notwendiger Schritt, um sicherzustellen, dass auch in Ausnahmefällen eine angemessene Versorgung gewährleistet wird.

Der weitere Verlauf dieses Prozesses wird entscheidend dafür sein, wie die tatsächliche Versorgungslage im kommenden Winter aussieht. Eine gründliche Bestandsaufnahme und enge Zusammenarbeit mit den Großhändlern sind wichtige Faktoren, um Engpässe rechtzeitig zu erkennen und die Versorgung entsprechend anzupassen. Die Entwicklungen in der Arzneimittelversorgung bleiben also weiterhin ein zentrales Thema, das nicht nur die Apotheken betrifft, sondern auch die Gesundheitsversorgung von Familien mit kleinen Kindern.

Von Engin Günder, Fachjournalist

 

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