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APOTHEKE | Medienspiegel & Presse |
Apotheken geraten zunehmend ins Visier professioneller E-Mail-Betrüger, die mit manipulierten Rechnungen und gefälschten Bankdaten großen Schaden anrichten. Gleichzeitig wartet die Branche gespannt auf politische Reformen – erste Ansätze im Koalitionspapier lassen hoffen, doch laut ABDA überwiegen noch Zweifel. Der Versandhandel eröffnet neue Chancen, bringt aber auch Risiken mit sich. Großbritannien geht derweil mit gutem Beispiel voran: Ein Milliardenpaket soll Apothekenschließungen verhindern. Auf EU-Ebene wird mit HealthData@EU die digitale Vernetzung im Gesundheitswesen vorangetrieben. In der Medizin sorgen innovative Therapieansätze für Aufsehen: Ein Antikörper gegen Tumorkachexie zeigt vielversprechende Wirkung, ein neues Zielmolekül könnte die Behandlung opioidinduzierter Sucht revolutionieren. Kritik erntet hingegen die EMA für die Ablehnung eines Alzheimer-Medikaments. Hoffnung macht Bundesgesundheitsminister Lauterbach mit positiven Zwischenbilanzen zu Long Covid. Und auch die Forschung überrascht: Trennungen unter Zwergpinguinen wirken sich auf den Fortbestand ganzer Kolonien aus, während eine genetische Studie enge Zusammenhänge zwischen musikalischem Rhythmusgefühl und Sprachkompetenz aufzeigt.
Manipulierte Rechnungen: Apotheken im Visier professioneller E-Mail-Betrüger
Eine neue Betrugsmasche sorgt für erhebliche Verunsicherung im Apothekenwesen. Angreifer nutzen sogenannte Business E-Mail Compromise (BEC)-Taktiken, um gezielt Rechnungen abzufangen und mit gefälschten Bankverbindungen zu versehen. Die Betrüger verschaffen sich dabei Zugriff auf E-Mail-Konten von Geschäftspartnern oder Apotheken selbst und manipulieren eingehende oder ausgehende Rechnungen so, dass die IBAN unbemerkt durch die eigene ersetzt wird.
Besonders alarmierend ist, dass die gefälschten Rechnungen inhaltlich meist korrekt sind: Absender, Beträge und Leistungsbeschreibungen stimmen mit vorherigen Transaktionen überein. Lediglich die Bankverbindung weicht ab. Die Zahlungen werden anschließend auf Konten überwiesen, die in der Regel im Ausland geführt und nach dem Zahlungseingang schnell geleert werden. Eine Rückholung des Geldes ist in den meisten Fällen nicht möglich.
Apotheken gelten als besonders anfällige Ziele. Die regelmäßig hohen Rechnungsbeträge im Einkauf machen sie zu attraktiven Objekten für professionell agierende Tätergruppen. Zudem herrscht im Arbeitsalltag häufig hoher Zeitdruck, wodurch Unregelmäßigkeiten in Zahlungsdetails leicht übersehen werden können.
Experten empfehlen, jede Änderung der Kontodaten kritisch zu prüfen. Änderungen bei Stammlieferanten erfolgen in der Regel nicht ohne vorherige, umfassende Ankündigung. Eine IBAN-Änderung ohne Vorankündigung sollte daher stets Anlass zur Rückfrage sein – idealerweise über bekannte und bereits etablierte Kommunikationswege. Rückmeldungen per E-Mail gelten im Kontext kompromittierter Systeme als unsicher.
Technische Schutzmaßnahmen sind ein weiteres zentrales Element zur Risikominimierung. Apotheken sollten sicherstellen, dass ihre E-Mail-Systeme durch starke Passwörter, Zwei-Faktor-Authentifizierung und regelmäßige Sicherheitsupdates geschützt sind. Auch die Überprüfung, welche Drittanbieter Zugriff auf das Postfach haben, gehört zur regelmäßigen Kontrolle.
Darüber hinaus können geschäftliche Bankverbindungen durch zusätzliche Sicherheitsfunktionen geschützt werden. Banken bieten vielfach Systeme an, die ungewöhnliche Transaktionen erkennen oder nur Zahlungen an zuvor freigegebene Konten zulassen. Gerade in langjährigen Geschäftsbeziehungen empfiehlt sich die Pflege sogenannter Whitelists, auf denen autorisierte Empfänger hinterlegt sind.
Die Täter profitieren besonders dann, wenn grundlegende Sicherheitsmaßnahmen fehlen oder die Aufmerksamkeit im Rechnungswesen nachlässt. Deshalb sind neben technischen Vorkehrungen auch organisatorische Maßnahmen notwendig. Die Implementierung eines internen Kontrollsystems, etwa durch das Vier-Augen-Prinzip bei Zahlungsfreigaben, gilt als effektive Barriere gegen Manipulationen.
Apotheken stehen damit vor der Herausforderung, ihre internen Prozesse auf digitale Bedrohungsszenarien anzupassen. Die Gefahr durch manipulierte Rechnungen ist real – und die Schäden sind in vielen Fällen irreversibel.
Der gezielte Angriff auf Apotheken mittels manipulierter Rechnungen zeigt, wie professionell organisierte Kriminalität sich die Lücken im digitalen Alltag zunutze macht. Der klassische Schutz durch Vertrauen und Routine reicht längst nicht mehr aus, wenn Angreifer direkt in die Kommunikation eindringen und die Zahlungsströme unbemerkt umleiten.
Die Risiken sind nicht nur technischer, sondern vor allem organisatorischer Natur. Fehlende Prüfmechanismen, eine geringe Sensibilität für ungewöhnliche Änderungen und Zeitdruck im Tagesgeschäft sind Einfallstore, die durch einfache Maßnahmen geschlossen werden könnten. Es braucht kein Hightech, sondern vorausschauende Abläufe: Wer jede Kontodatenänderung automatisch gegenprüft und Zahlungsvorgänge nicht allein abwickeln lässt, ist auf einem guten Weg.
Angesichts steigender Fälle ist es höchste Zeit, digitale Wachsamkeit als Teil der Unternehmenskultur zu begreifen – auch und gerade in Apotheken. Denn wer blind vertraut, zahlt am Ende doppelt.
Apotheken in der Warteschleife – ABDA sieht Reformpläne mit Vorsicht
Die Reformpläne für die Apothekenbranche nehmen im Rahmen der Koalitionsverhandlungen Gestalt an. Erste Formulierungen im Ergebnispapier der Arbeitsgruppe Gesundheit lassen Hoffnung auf eine dringend benötigte Stabilisierung aufkommen. Doch bei genauerer Betrachtung überwiegt die Skepsis. Claudia Korf, Geschäftsführerin Ökonomie der ABDA, sieht trotz positiver Ansätze zahlreiche Unklarheiten und warnt vor voreiligen Erwartungen. Beim Westfälisch-lippischen Apothekertag in Münster machte sie deutlich, dass ohne zeitnah greifende Maßnahmen weitere Apothekenschließungen wahrscheinlich seien.
Der Vorschlag, das Fixhonorar für Apotheken einmalig auf 9,50 Euro anzuheben, könnte laut Korf eine kurzfristige Entlastung bedeuten. Mit Blick auf die durchschnittlichen Packungszahlen sei damit ein Mehrertrag von rund 50.000 Euro pro Betrieb möglich. Doch der angekündigte Korridor von bis zu 11 Euro in unterversorgten Regionen wirft Fragen auf. Unklar bleibt, welche Kriterien für eine solche Einstufung gelten sollen und ob auch Stadtapotheken davon profitieren können.
Grundsätzlich positiv bewertet Korf die Absicht, die Vergütung künftig zwischen Apotheken und dem GKV-Spitzenverband zu verhandeln. Allerdings müsse präzisiert werden, was unter „Vergütung“ zu verstehen sei und ob dies auch den prozentualen Aufschlag auf Arzneimittelpreise umfasst. Diesen bezeichnete sie als unverzichtbar. Zusätzlich forderte sie eine Dynamisierung des Fixums sowie Soforthilfen für die Apotheken – jedoch nicht zu Lasten des Budgets für pharmazeutische Dienstleistungen.
Die ABDA formulierte konkrete Forderungen: Eine Vergütung der BtM-Dokumentation, Zuschläge für Botendienste, Notdienste und Rezepturen sowie die Beibehaltung des Fremdbesitzverbots. Kritisch äußerte sich Korf jedoch zur fehlenden Erwähnung der Apothekenpflicht im Papier. Mit Blick auf den Vorstoß einzelner Handelsketten, in den Apothekenmarkt einzusteigen, sieht sie darin eine gefährliche Lücke.
Auch die angekündigte Stärkung des Vor-Ort-Geschäfts und der Bürokratieabbau erinnern an Ziele vergangener Legislaturperioden. Korf mahnte zur Vorsicht: Bereits im letzten Koalitionsvertrag sei Vieles angekündigt, aber kaum umgesetzt worden. Zudem seien die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen infolge knapper Kassen und wachsender Belastungen deutlich schwieriger geworden.
Nach den vorläufigen Zahlen für 2024 zeichnet sich zwar eine leichte Verbesserung der Betriebsergebnisse gegenüber dem Vorjahr ab. Doch der Rückgang bei defizitären Apotheken fällt gering aus. Noch immer befinden sich rund 22 Prozent aller Betriebe unter der Rentabilitätsgrenze von 75.000 Euro Jahresergebnis. Gleichzeitig wächst der wirtschaftliche Druck durch gestiegene Tarifabschlüsse und wachsende Fixkosten. Die Zahl der Apotheken in Deutschland ist unter 17.000 gefallen. In Westfalen-Lippe liegt sie sogar auf dem niedrigsten Stand seit 1975.
Langfristig fordert die ABDA eine strukturelle Neuausrichtung der Apothekenvergütung. Neben einem erweiterten heilberuflichen Aufgabenfeld müsse es Fixkosten-Zuschüsse geben, regionale Vernetzungen mit Arztpraxen gefördert werden und eine leistungsabhängige Honorierung erfolgen. Zudem brauche es rechtliche Freiräume für zusätzliche Dienstleistungen wie Impfungen oder Pflegeberatung.
AKWL-Präsidentin Gabriele Regina Overwiening betonte auf dem Apothekertag die Bedeutung eines sachlichen Dialogs mit der Politik. Aggressive Konfrontation sei kontraproduktiv. Vielmehr müsse das Versorgungspotenzial der Apotheken in den Mittelpunkt gerückt werden. Der politische Wind habe sich zwar gedreht, doch noch fehle der gesetzliche Rückenwind.
Die Reformpläne für die Apotheken wirken auf den ersten Blick wie ein Schritt in die richtige Richtung. Doch wer genau hinsieht, erkennt das alte Muster: viele Absichtserklärungen, wenig Konkretes. Die Branche wartet seit Jahren auf eine auskömmliche Vergütung, auf Bürokratieabbau und auf eine verlässliche Zukunftsperspektive – erhalten hat sie bislang allenfalls symbolische Gesten. Dass die ABDA die Formulierungen im Koalitionspapier mit Zurückhaltung bewertet, ist daher mehr als gerechtfertigt.
Was fehlt, ist ein klarer politischer Wille, die Versorgung durch Apotheken vor Ort nicht nur rhetorisch zu stärken, sondern strukturell abzusichern. Die Zahl der Betriebe sinkt weiter, die Versorgungslast steigt, gerade im ländlichen Raum. Der Verweis auf zukünftige Verhandlungen hilft wenig, solange deren Inhalte unklar sind. Ohne konkrete Zusagen zu Dynamisierung, Honorarsicherheit und Entlastung wird jede Reform zur Hängepartie. Wer den Wert der Apotheken erkannt hat, muss jetzt liefern – nicht erst nach dem nächsten Abschlussbericht.
Versandhandel in Apotheken: Risiken managen und Chancen nutzen
Die Digitalisierung hat zahlreiche Branchen transformiert, und der Apothekenbereich bleibt davon nicht unberührt. Mit der zunehmenden Akzeptanz des Online-Handels erweitern immer mehr Apotheken ihre Dienstleistungen um den Versandhandel. Diese Entwicklung bringt sowohl Chancen als auch Herausforderungen mit sich, die es sorgfältig zu bewerten gilt.
Die Einführung des Versandhandels erfordert von den Apothekenbetreibern eine gründliche Vorbereitung und Anpassung ihrer Geschäftsmodelle. Zu den wichtigsten Überlegungen zählt die Implementierung einer effizienten Logistikstruktur, die Gewährleistung der Medikamentensicherheit während des Transports und die Aufrechterhaltung eines hohen Serviceniveaus. Eine Schlüsselrolle spielen dabei branchenspezifische Versicherungen, insbesondere die Transportversicherung. Diese deckt Risiken ab, die von der Beschädigung oder dem Verlust der Ware auf dem Weg zum Kunden bis hin zu Haftungsfragen bei fehlerhafter Lieferung reichen.
Neben der logistischen und operativen Umsetzung müssen Apotheken die rechtlichen Rahmenbedingungen des Versandhandels beachten. Dies umfasst die Einhaltung von Datenschutzbestimmungen, die sichere Handhabung von Patientendaten und die Einhaltung spezifischer Vorschriften zur Arzneimittelabgabe. Die regulatorischen Anforderungen sind komplex und erfordern ein hohes Maß an Sorgfalt und Kenntnis, um Compliance sicherzustellen.
Ein weiterer wesentlicher Aspekt ist die Kundenerwartung. Apotheken stehen vor der Herausforderung, das Vertrauen der Kunden in den Online-Kauf von Medikamenten zu stärken. Dazu gehört die Bereitstellung transparenter Informationen über Produkte, die Sicherstellung einer schnellen Lieferung und das Angebot einer kompetenten pharmazeutischen Beratung, auch auf digitalen Wegen.
Die Versandhandelserlaubnis bietet Apotheken die Möglichkeit, ihren Kundenkreis über lokale Grenzen hinaus zu erweitern und einen 24/7-Service zu bieten, der besonders in ländlichen oder unterversorgten Gebieten von Vorteil sein kann. Dabei sollten die Apotheken darauf achten, dass die digitale Kundenansprache und das Marketing nicht den Kern ihrer Marke untergraben und dass die Qualität der Kundenbeziehung auch online aufrechterhalten wird.
Der Schritt in den Versandhandel eröffnet Apotheken neue Geschäftshorizonte, stellt sie aber auch vor erhebliche betriebliche und ethische Fragen. Die Entscheidung, diesen Weg zu gehen, sollte nicht nur als Reaktion auf den Wettbewerbsdruck verstanden werden, sondern als strategische Initiative, die darauf abzielt, den Zugang zu Gesundheitsleistungen zu verbessern und den Anforderungen eines sich wandelnden Marktes gerecht zu werden.
In diesem Zusammenhang ist die Wahl der richtigen Versicherungen nicht nur eine Frage der Risikominderung, sondern auch ein zentraler Baustein für die Glaubwürdigkeit und Zuverlässigkeit der Apotheke. Transportversicherungen sind dabei von kritischer Bedeutung, da sie nicht nur die direkten Verluste abdecken, sondern auch das Vertrauen der Kunden in die Zuverlässigkeit des Versandhandels stärken. Apothekenbetreiber müssen daher eine umfassende Risikoanalyse durchführen und Versicherungslösungen wählen, die den spezifischen Risiken ihres Geschäftsmodells entsprechen.
Die Implementierung des Versandhandels in Apotheken ist mehr als nur eine operative Erweiterung; sie ist eine Neugestaltung der Art und Weise, wie pharmazeutische Dienstleistungen bereitgestellt werden. Apotheker stehen daher vor der Aufgabe, ihre Rolle als vertrauenswürdige Gesundheitsberater neu zu definieren und die Technologie so einzusetzen, dass sie den menschlichen Aspekt ihrer Berufung nicht ersetzt, sondern ergänzt. In einem Markt, der durch Schnelllebigkeit und Preissensitivität gekennzeichnet ist, bleibt die persönliche Beratung ein unverzichtbarer Bestandteil des Apothekenwesens, der auch im digitalen Zeitalter seinen Wert behält.
London einigt sich mit Apotheken – Milliardenpaket soll Schließungen abwenden
In letzter Minute hat die britische Regierung einen umfassenden Finanzierungsdeal mit den Apotheken des Landes beschlossen und damit drohende Protestmaßnahmen verhindert. Wie aus offiziellen Kreisen bekannt wurde, erhalten Apotheken in England in den kommenden zwei Jahren deutlich mehr Geld. Die Erhöhung der staatlichen Mittel für das Community Pharmacy Contractual Framework (CPCF) umfasst zunächst rückwirkend für die Jahre 2024 und 2025 eine Aufstockung um 4,1 Prozent auf rund 2,7 Milliarden Pfund. Im Jahr 2025/2026 folgt eine weitere Anhebung um knapp 14 Prozent. Damit steigt die jährliche Gesamtförderung erstmals auf über 3 Milliarden Pfund.
Die Einigung kam nach monatelangen Verhandlungen zwischen dem Gesundheitsministerium, dem nationalen Gesundheitsdienst NHS England sowie der Vertretung Community Pharmacy England (CPE) zustande. Ursprünglich war der fünfjährige Rahmenvertrag bereits im März 2023 ausgelaufen. Seither herrschte Unklarheit über die zukünftige Finanzierung. Die Lage wurde zunehmend angespannt, da viele Apotheken angesichts stagnierender Vergütung und steigender Betriebskosten vor wirtschaftlichen Schwierigkeiten standen. Die National Pharmacy Association (NPA) hatte ihre Mitglieder bereits aufgerufen, ab dem 1. April Leistungen einzuschränken und Öffnungszeiten zu verkürzen, falls keine Lösung erzielt werde.
Zusätzlich zur Aufstockung des Kernbudgets fließen weitere 215 Millionen Pfund in patientennahe Versorgungsangebote, etwa im Rahmen des Programms „Pharmacy First“ und anderer Maßnahmen zur Entlastung der Hausarztpraxen. Ein weiterer Bestandteil der Vereinbarung ist der Erlass von pandemiebedingten Schulden in Höhe von rund 193 Millionen Pfund, die vor allem bei Apotheken entstanden waren.
Das britische Gesundheitsministerium sprach von einer „erheblichen Investition“ in die flächendeckende Arzneimittelversorgung. Der Berufsstand reagierte grundsätzlich erleichtert, betonte jedoch zugleich, dass die Mittel angesichts der langjährigen Unterfinanzierung nur ein erster Schritt seien. Vertreter der NPA kündigten an, die langfristige Wirksamkeit der Vereinbarung kritisch zu prüfen. Viele Apotheken hätten strukturelle Probleme, die über bloße Budgeterhöhungen hinausgehende Reformen erforderten.
Die politische Brisanz der Einigung ist unübersehbar. Nach Verzögerungen durch die Parlamentswahlen im vergangenen Jahr drohte der Druck auf die Regierung zuletzt spürbar zu steigen. Mit dem nun verabschiedeten Paket gelingt zwar vorerst eine Beruhigung der Lage, doch der Reformbedarf in der primären Gesundheitsversorgung bleibt bestehen.
Die Einigung zwischen Regierung und Apotheken in England ist ein überfälliger Schritt zur Sicherung der Grundversorgung, aber keine langfristige Lösung. Zu lange wurde die wirtschaftliche Realität vieler Vor-Ort-Apotheken ignoriert. Die nun bereitgestellten Mittel lindern akuten Druck, beseitigen aber nicht die strukturellen Defizite, die sich über Jahre aufgebaut haben. Wenn Apotheken mehr Verantwortung in der Patientenversorgung übernehmen sollen – etwa durch Programme wie „Pharmacy First“ –, braucht es ein stabiles und planbares Fundament. Die Entlastung durch Schuldenerlass ist ein wichtiges Signal, doch sie ersetzt keine Reformen, die Apotheken als systemrelevante Säule dauerhaft stärken. Die Politik steht nun in der Pflicht, das Vertrauen nicht erneut zu verspielen.
EU-Kommission legt Grundstein für gemeinsame Gesundheitsdatenplattform
Mit der Veröffentlichung der Open-Source-Version der Plattform »HealthData@EU« hat die Europäische Kommission einen weiteren Meilenstein im Aufbau des Europäischen Gesundheitsdatenraums (EHDS) gesetzt. Ziel ist es, elektronische Gesundheitsdaten über nationale Grenzen hinweg zugänglich zu machen und damit den Weg für eine systematische Sekundärnutzung zu ebnen. Die Verordnung über den EHDS ist am 5. März 2025 in Kraft getreten und verpflichtet die Mitgliedstaaten, ihre digitalen Infrastrukturen entsprechend anzupassen.
Die Plattform »HealthData@EU« soll es künftig ermöglichen, Gesundheitsdaten für Zwecke außerhalb der unmittelbaren Patientenversorgung nutzbar zu machen. Dazu zählen insbesondere Forschung, Politikgestaltung, öffentliche Gesundheitsvorsorge und innovationsbezogene Analysen. Die EU-Kommission betont, dass mit der nun freigegebenen Open-Source-Version ein transparenter und nachvollziehbarer Einstieg in den technischen Aufbau möglich werde. Veröffentlicht wurden sowohl Quellcode als auch technische Dokumentation.
Zum Gesamtkonzept des EHDS gehören zwei voneinander getrennte Infrastrukturen. Während »MyHealth@EU« den Austausch medizinischer Primärdaten wie E-Rezepte, Patientenakten, Laborwerte oder Entlassungsberichte zwischen den Mitgliedstaaten sicherstellen soll, ist »HealthData@EU« speziell für die kontrollierte Sekundärnutzung vorgesehen. Nationale Gesundheitsbehörden sind in der Pflicht, Datenformate anzupassen und technische Anbindungspunkte zu schaffen, um eine EU-weite Interoperabilität zu gewährleisten.
Die ABDA hatte im Vorfeld des Gesetzgebungsverfahrens Datenschutzbedenken angemeldet, insbesondere mit Blick auf das Berufsgeheimnis. Diese seien nach eigener Aussage durch intensive politische Begleitung und klar abgegrenzte Infrastrukturen weitgehend ausgeräumt worden. In einem Positionspapier betonte die Standesvertretung die Bedeutung der technischen Trennung zwischen Primär- und Sekundärnutzung als vertrauensbildende Maßnahme.
Die Plattform erlaubt eine strukturierte Suche nach Gesundheitsdatensätzen aus allen EU-Mitgliedstaaten. Genutzt werden sollen ausschließlich gesicherte Übertragungswege wie eDelivery. Auch die allgemeine Öffentlichkeit soll künftig Zugriff auf nicht sensible Informationen erhalten. Die Umsetzung erfordert jedoch erhebliche technische Anpassungen in den Mitgliedstaaten. Nationale Kataloge, Zugriffsschnittstellen und Standardisierungen müssen geschaffen oder überarbeitet werden. Die Open-Source-Basis soll diesen Prozess beschleunigen und vereinfachen.
Die EU-Kommission versteht die Veröffentlichung als Zeichen für digitale Souveränität und Innovationsfähigkeit im Gesundheitssektor. Langfristig soll »HealthData@EU« als zentrale Anlaufstelle für Gesundheitsdaten in Europa fungieren und dadurch einen Beitrag zur evidenzbasierten politischen und wissenschaftlichen Arbeit leisten.
Die EU öffnet mit »HealthData@EU« die Tür zu einem neuen Kapitel in der Nutzung von Gesundheitsdaten – und betritt dabei politisches wie technisches Neuland. Der Ansatz, Primär- und Sekundärnutzung strikt voneinander zu trennen, ist ein notwendiges Signal an Berufsgruppen, deren Vertrauen in den Datenschutz bisher fehlte. Dass die Plattform quelloffen veröffentlicht wurde, ist dabei mehr als eine technische Randnotiz: Es ist ein Bekenntnis zur Transparenz und zur Beteiligung aller Mitgliedstaaten am Aufbau einer gemeinsamen Infrastruktur.
Allerdings bleibt offen, ob alle beteiligten Länder in der Lage sein werden, die erforderlichen Schnittstellen in kurzer Zeit umzusetzen. Der digitale Reifegrad im Gesundheitswesen ist innerhalb Europas nach wie vor sehr unterschiedlich. Entscheidend wird sein, ob aus dem politischen Willen ein funktionierender europäischer Datenraum entstehen kann – einer, der sowohl Innovationen ermöglicht als auch individuelle Rechte wahrt. Der EHDS steht damit erst am Anfang eines langen Weges.
Antikörper gegen Auszehrung: Neuer Therapieansatz bei Tumorkachexie zeigt Wirkung
Tumorkachexie gehört zu den schwerwiegenden Begleiterscheinungen fortgeschrittener Krebserkrankungen. Der Zustand ist durch massiven Gewichtsverlust, Muskelabbau und Appetitlosigkeit gekennzeichnet und verschlechtert die Prognose der betroffenen Patienten erheblich. Ein neuer Wirkstoff mit dem Namen Ponsegromab, ein Antikörper gegen den Wachstumsdifferenzierungsfaktor GDF-15, rückt nun in den Fokus der medizinischen Forschung.
GDF-15 ist ein Zytokin, das unter krankhaften Stressbedingungen vermehrt ausgeschüttet wird und bei Patienten mit Kachexie in besonders hohen Konzentrationen im Blut messbar ist. Studien legen nahe, dass GDF-15 nicht nur ein Marker, sondern ein ursächlicher Faktor in der Entstehung der Kachexie ist. Der Mechanismus erfolgt über die Aktivierung des Rezeptors GFRAL im Hirnstamm, wodurch Appetit gehemmt und Energieverbrauch gesteigert wird. In Tiermodellen konnte durch Blockade dieses Signalwegs eine deutliche Besserung des kachektischen Zustands erreicht werden.
In einer kürzlich veröffentlichten Phase-II-Studie wurde Ponsegromab bei insgesamt 187 Patienten mit fortgeschrittenem Lungen-, Pankreas- oder Darmkrebs untersucht. Voraussetzung für die Teilnahme war ein ungewollter Gewichtsverlust von mindestens fünf Prozent innerhalb von sechs Monaten sowie erhöhte GDF-15-Werte im Blut. Die Teilnehmer erhielten über einen Zeitraum von drei Monaten monatlich eine subkutane Injektion in unterschiedlichen Dosierungen oder ein Placebo. Ziel war es, die Veränderung des Körpergewichts und weiterer krankheitsrelevanter Parameter zu erfassen.
Die Ergebnisse zeigen eine statistisch signifikante Gewichtszunahme in allen Ponsegromab-Gruppen im Vergleich zur Placebogruppe. In der höchsten Dosierung von 400 mg betrug der mittlere Gewichtszuwachs +2,81 Kilogramm. Zusätzlich wurden Verbesserungen in Appetit, Symptombelastung und körperlicher Aktivität beobachtet. Die Verträglichkeit des Antikörpers erwies sich als günstig: Die Rate unerwünschter Ereignisse war gering und lag unterhalb der des Placeboarms.
Angesichts dieser Daten kündigte der Hersteller des Medikaments an, Gespräche mit den Zulassungsbehörden über die Planung der nächsten klinischen Entwicklungsphase aufzunehmen. Ziel sei es, noch in diesem Jahr mit einer zulassungsrelevanten Phase-III-Studie zu beginnen. Fachkreise sehen in der Entwicklung eine potenzielle Wende im Umgang mit der bisher kaum behandelbaren Tumorkachexie.
Auch außerhalb der Onkologie ist GDF-15 in den Blick der Forschung geraten. Der Botenstoff spielt offenbar auch bei chronischer Herzinsuffizienz, Nierenerkrankungen und Lungenerkrankungen eine Rolle. Erste klinische Studien mit Ponsegromab bei Patienten mit Herzschwäche laufen bereits. Ob sich daraus ein breiteres therapeutisches Einsatzfeld ergibt, ist Gegenstand künftiger Forschung.
Die gezielte Blockade von GDF-15 durch Ponsegromab markiert einen vielversprechenden Ansatz im Kampf gegen Tumorkachexie – eine bisher weitgehend unbeeinflussbare Begleiterscheinung fortgeschrittener Krebserkrankungen. Die klinischen Daten sind zwar noch begrenzt, doch der deutliche Effekt auf Körpergewicht, Appetit und körperliche Aktivität liefert berechtigten Anlass zur Hoffnung.
Dass ein Antikörper erstmals in der Lage sein könnte, direkt in die pathophysiologischen Prozesse der Kachexie einzugreifen, stellt einen bemerkenswerten Fortschritt dar. Entscheidend wird sein, ob sich diese Effekte in größeren Studien bestätigen lassen – und ob die Verbesserung der Lebensqualität auch mit einer verlängerten Überlebenszeit einhergeht.
Trotz der positiven Zwischenergebnisse ist Zurückhaltung geboten. Die Forschung steht am Anfang, und der Einsatz in der breiten Versorgung bleibt abzuwarten. Doch in einer Indikation, in der es bislang keine wirksamen Behandlungsoptionen gab, ist bereits das Erreichen belastbarer Daten ein Fortschritt. Die klinische und regulatorische Entwicklung von Ponsegromab verdient daher besondere Aufmerksamkeit.
Alzheimer-Therapie ohne Chance? Fachgesellschaft kritisiert EMA-Entscheidung zu Donanemab
Die Europäische Arzneimittelagentur (EMA) hat den Antrag auf Zulassung des Antikörpers Donanemab zur Behandlung der Alzheimer-Krankheit abgelehnt. Die Entscheidung stößt bei Fachleuten auf Unverständnis. Insbesondere die Deutsche Gesellschaft für Neurologie (DGN) äußerte sich kritisch und warnt vor den Folgen für eine ganze Patientengeneration im Frühstadium der Erkrankung.
Donanemab ist ein Antikörper, der gezielt gegen Amyloid-Ablagerungen im Gehirn gerichtet ist. Diese Ablagerungen gelten als eines der zentralen Kennzeichen bei der Entstehung von Alzheimer. In klinischen Studien konnte das Präparat bei sorgfältig ausgewählten Patientengruppen die Progression der Erkrankung um mehr als 30 Prozent verlangsamen. Nach Ansicht der DGN bedeutet dies für viele Betroffene einen relevanten Zugewinn an Monaten relativ stabiler geistiger Leistungsfähigkeit.
Die Fachgesellschaft betont jedoch, dass Donanemab kein Heilmittel sei und auch mit Risiken einhergehe. Insbesondere sogenannte ARIA-Nebenwirkungen – Hirnschwellungen und Mikroblutungen – treten bei einem Teil der Behandelten auf. Dennoch sei es aus Sicht der DGN vertretbar, das Medikament für bestimmte Patientengruppen mit geringen Tau-Ablagerungen und ohne ApoE4-Risikogen-Kopien unter strengem Therapiemonitoring zugänglich zu machen.
In anderen medizinischen Bereichen, etwa in der Onkologie, würden Patientinnen und Patienten nach individueller Aufklärung die Wahl gelassen, sich trotz erheblicher Nebenwirkungen für eine Therapie zu entscheiden. Diese Möglichkeit bleibe Alzheimer-Betroffenen nun verwehrt. Das sei umso bedauerlicher, da der therapeutische Nutzen einer solchen Behandlung gerade im frühen Krankheitsstadium am größten sei. Im fortgeschrittenen Verlauf verliere die Therapie an Wirkung, während das Risiko von Komplikationen steige.
Die EMA begründete ihre Entscheidung bislang nicht im Detail öffentlich. Der Hersteller Eli Lilly hat angekündigt, eine erneute Prüfung durch den zuständigen Ausschuss für Humanarzneimittel der EMA zu beantragen. Man halte an der Überzeugung fest, dass Donanemab bei früher Alzheimer-Erkrankung einen klinisch bedeutsamen Beitrag leisten könne.
Fachleute fordern nun eine differenziertere Bewertung der Studienlage und eine stärkere Berücksichtigung individueller Patientenbedürfnisse bei regulatorischen Entscheidungen. Aus Sicht der DGN könne die Ablehnung eines zielgerichteten Therapieversuchs für viele Betroffene den Verlust einer wichtigen Chance bedeuten.
Die Ablehnung von Donanemab durch die EMA wirft grundsätzliche Fragen über den Umgang mit innovativen, aber risikobehafteten Therapien auf. Es ist nachvollziehbar, dass Arzneimittel mit Nebenwirkungen besonders streng geprüft werden müssen – gerade bei neurodegenerativen Erkrankungen, deren Verlauf schwer vorhersehbar ist. Doch der medizinische Fortschritt lebt auch vom Mut zur kontrollierten Öffnung neuer Therapiewege.
Dass Patientinnen und Patienten mit früher Alzheimer-Erkrankung nun ohne eine potenziell wirksame Therapieoption bleiben, wirkt wie ein Rückschritt. Die Forderung der DGN nach einer Zulassung unter klaren Bedingungen – begrenzte Zielgruppe, engmaschige Kontrolle, verpflichtende Aufklärung – hätte ein ausgewogenes Signal sein können, zwischen Sicherheit und therapeutischem Fortschritt.
Statt einer kategorischen Ablehnung wäre eine differenzierte Zulassung ein Zeichen für verantwortungsvolle Innovationsbereitschaft gewesen. Die Diskussion ist damit nicht abgeschlossen – sie beginnt erst.
Long Covid im Fokus: Bundesgesundheitsministerium zieht positive Zwischenbilanz
Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat beim fünften Runden Tisch zu Long Covid eine positive Zwischenbilanz seines Engagements für Betroffene gezogen. In Anwesenheit von Vertreterinnen und Vertretern aus Wissenschaft und Gesundheitswesen erklärte der geschäftsführende Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD), die Initiativen zur Verbesserung der Versorgung zeigten erste Erfolge. Die Forschung zur langanhaltenden Folgeerkrankung nach einer Corona-Infektion sei in den vergangenen Monaten deutlich vorangeschritten.
Zentraler Bestandteil der Maßnahmen ist der Aufbau eines umfassenden Forschungsnetzwerks. Inzwischen sind nach Angaben des Ministeriums 30 Projekte mit einem Gesamtfördervolumen von 73 Millionen Euro für den Zeitraum von 2024 bis 2028 bewilligt worden. Diese sollen die Grundlagen für eine evidenzbasierte Versorgung von Long-Covid-Betroffenen legen und Erkenntnisse zur Diagnostik, Therapie und Rehabilitation liefern.
Besonderes Augenmerk gilt Kindern und Jugendlichen, die als besonders verletzliche Gruppe gelten. Für sie wurden vier Modellprojekte auf den Weg gebracht, die mit insgesamt 45 Millionen Euro gefördert werden. Ziel ist es, altersgerechte Versorgungsstrukturen zu schaffen, die neben medizinischen auch psychosoziale Aspekte berücksichtigen. Long Covid könne gerade bei jungen Menschen die körperliche, geistige und soziale Entwicklung empfindlich stören, warnte Lauterbach.
Parallel dazu arbeite das BMG an der Erarbeitung einer Liste möglicher Arzneimittel zur spezifischen Therapie von Long Covid. Ein kontinuierlicher Austausch mit Betroffenen und deren Angehörigen soll dazu beitragen, die praktischen Anforderungen an die Versorgung besser zu verstehen und entsprechende Maßnahmen zu entwickeln.
Trotz der Fortschritte bleibe Long Covid eine anhaltende Herausforderung. Zwar gebe es Hinweise darauf, dass das Risiko für Langzeitfolgen nach Infektion und Impfung abgenommen habe, doch genaue Zahlen lägen weiterhin nicht vor. In der ersten Pandemiewelle seien bei etwa fünf bis zehn Prozent der Infizierten langanhaltende Symptome festgestellt worden. Eine vollständige Heilung sei bislang nicht möglich.
Deutschland nehme im europäischen Vergleich eine führende Rolle bei der Erforschung und Versorgung von Long Covid ein, heißt es aus dem Ministerium. Lauterbach betonte, dass es weiterhin langfristiger Aufmerksamkeit für das Thema bedürfe, auch wenn die öffentliche Wahrnehmung inzwischen nachgelassen habe.
Die Zahlen klingen beeindruckend, und die Zielrichtung stimmt: Forschung, Förderung und Versorgung greifen erstmals systematisch ineinander. Doch der Weg ist noch lang. Long Covid bleibt eine schwer fassbare Krankheit mit unklarem Verlauf, unsicherer Diagnostik und individuellen Ausprägungen. Während das Bundesgesundheitsministerium mit seinen Projektankündigungen Zuversicht verbreitet, stehen viele Betroffene weiterhin vor bürokratischen Hürden, langen Wartezeiten und medizinischer Unsicherheit.
Gerade die Versorgung von Kindern und Jugendlichen verdient erhöhte Aufmerksamkeit, denn frühe Interventionen können hier Entwicklungsschäden abmildern. Die hohe Summe für Modellprojekte darf jedoch nicht darüber hinwegtäuschen, dass es an flächendeckender Versorgungsrealität noch mangelt. Auch die angekündigte Medikamentenliste wird nur helfen, wenn sie wissenschaftlich fundiert, klinisch erprobt und für die Praxis anwendbar ist.
Der politische Wille ist erkennbar. Nun muss das angekündigte Engagement in belastbare Strukturen münden – jenseits von Pressekonferenzen und Projektbeschlüssen. Denn für viele Betroffene ist Long Covid kein Forschungsthema, sondern tägliche Realität.
Shisa7: Neues Zielmolekül für die Behandlung opioidinduzierter Suchtmuster identifiziert
Wissenschaftler in New York haben einen potenziell wegweisenden Ansatz zur Erforschung und Behandlung der Opioidkonsumstörung (OUD) vorgestellt. Im Fokus steht das bislang kaum untersuchte Protein Shisa7, das offenbar eine zentrale Rolle in der Regulation suchtassoziierter Verhaltensweisen spielt. Die Studie basiert auf molekularbiologischen Analysen postmortaler Gehirnproben heroinabhängiger Personen sowie ergänzenden Experimenten an Tiermodellen.
Im orbitofrontalen Kortex (OFC), einer für Entscheidungsprozesse und Impulskontrolle verantwortlichen Hirnregion, identifizierten die Forschenden durch Genexpressionsanalysen eine konsistente Herunterregulation des Gens SHISA7 bei heroinabhängigen Menschen. Diese Veränderungen der Genaktivität deuten auf eine Beteiligung des Proteins an neurobiologischen Mechanismen, die dem Suchtverhalten zugrunde liegen.
Versuche an Ratten bestätigten die Ergebnisse. Chronischer Heroinkonsum führte auch bei den Tieren zu einer verringerten Expression von Shisa7 im OFC. Gleichzeitig ließ sich eine Verbindung zur Intensität des drogensuchenden Verhaltens nachweisen. In einem weiteren Schritt wurde das Gen künstlich überexprimiert. Dies verstärkte bei heroinerfahrenen Tieren das suchtassoziierte Verhalten und verringerte deren Fähigkeit, auf alternative Belohnungen wie Saccharose umzuschalten. Die Beobachtungen sprechen für eine Einschränkung der kognitiven Flexibilität – ein zentrales Merkmal der Opioidabhängigkeit.
Die Forscher untersuchten auch die molekularen Interaktionen von Shisa7 mit anderen Proteinen. Dabei zeigten sich Verbindungen zu Signalwegen, die bei neurodegenerativen und neuroinflammatorischen Prozessen eine Rolle spielen. Interaktionen mit Rezeptoren des Glutamat- und GABA-Systems, die für die neuronale Erregbarkeit entscheidend sind, wurden ebenso nachgewiesen wie eine Beteiligung an der synaptischen Architektur.
Die paradox erscheinende Beobachtung, dass Heroinkonsum das Shisa7-Gen herunterreguliert, während das Protein selbst das Suchtverhalten verstärkt, deutet nach Ansicht der Wissenschaftler auf einen möglichen körpereigenen Schutzmechanismus hin. Eine Fehlregulation könnte demnach die Abhängigkeit verstärken. Das Protein erscheint daher als vielversprechender Angriffspunkt für künftige therapeutische Strategien gegen OUD.
Die Erkenntnisse erweitern das Verständnis für die neurobiologischen Grundlagen der Suchtentwicklung. Sie zeigen, dass nicht nur Belohnungssysteme, sondern auch höhere kognitive Kontrollzentren an der Etablierung und Aufrechterhaltung der Abhängigkeit beteiligt sind. Damit rücken neue Zielstrukturen in den Fokus, die bisherige medikamentöse Therapien nicht adressieren.
Die Entdeckung von Shisa7 als regulatorisches Schlüsselmolekül im orbitofrontalen Kortex eröffnet neue Perspektiven für die Behandlung einer Erkrankung, die bislang nur unzureichend kontrollierbar ist. Während viele Therapien auf die Belohnungseffekte der Substanz abzielen, zeigen die neuen Daten, dass auch kognitive Kontrolle und Entscheidungsprozesse im Suchtverlauf entscheidend sind. Es ist ein Fortschritt, dass die Forschung nun auf komplexe Netzwerke jenseits des reinen Dopaminsystems blickt. Die Herausforderung wird darin bestehen, diese Erkenntnisse in sichere und wirksame Behandlungsansätze zu übersetzen, ohne unerwünschte Nebeneffekte auf die kognitive Leistungsfähigkeit in Kauf nehmen zu müssen. Klar ist: Die Rolle von Shisa7 verdient weitere intensive Untersuchung.
Zwergpinguine und die unterschätzte Wirkung von Trennungen auf den Fortbestand ihrer Kolonien
Zwergpinguine, wissenschaftlich als Eudyptula minor bezeichnet, sind für ihre monogame Lebensweise bekannt und gelten gemeinhin als Symbol tierischer Treue. Doch auch in der Tierwelt sind Partnerschaften nicht vor Konflikten gefeit – Trennungen gehören trotz aller romantischen Zuschreibungen zur Realität. In jüngerer Zeit rückt die Bedeutung solcher Trennungen zunehmend in den Fokus wissenschaftlicher Betrachtung, insbesondere im Hinblick auf ihre weitreichenden Folgen für das soziale Gefüge und die Reproduktionsleistung innerhalb einer Pinguinkolonie.
Beobachtungen an einer großen Kolonie mit mehreren zehntausend Individuen auf einer Insel südlich des australischen Festlands belegen, dass eine Zunahme der sogenannten Pinguin-Scheidungen nicht nur das individuelle Wohl der betroffenen Tiere beeinträchtigt, sondern auch messbare Konsequenzen für den Bruterfolg auf kollektiver Ebene hat. Je häufiger sich Paare trennen und keine stabilen Nachfolgepartnerschaften eingehen, desto geringer ist die Anzahl der schlüpfenden Küken. Dieser Rückgang des Reproduktionserfolgs kann langfristig den Fortbestand der Kolonie gefährden, da er zu einem Ungleichgewicht in der Altersstruktur und zu einem potenziellen Rückgang der Populationsdichte führt.
Die Ursachen für das Scheitern der Pinguinpartnerschaften sind vielfältig, doch zwei Faktoren stechen besonders hervor. Einerseits führen Frustrationen über ausbleibenden Nachwuchs zu einer Auflösung der Bindung, andererseits scheitert die Synchronisation bei der Rückkehr zum Brutplatz – ein entscheidender Aspekt für den Bruterfolg in saisonal geprägten Habitaten. Die geografische Trennung der Partner während ausgedehnter Nahrungssuche und die Schwierigkeit, zur richtigen Zeit am gemeinsamen Nistplatz zu erscheinen, stellen eine große Belastung für die Beziehung dar.
Besonders folgenreich ist, dass getrennte Tiere oft lange Zeit ohne neuen Partner bleiben. Das erneute Eingehen einer stabilen Bindung ist nicht nur selten, sondern verbessert die Reproduktionsaussichten nicht zwangsläufig. Frühere Bindungsabbrüche können psychische und soziale Spuren hinterlassen, die sich auf das Verhalten im neuen Paarungsverlauf auswirken. Die Vorstellung, dass eine neue Partnerschaft automatisch erfolgreicher ist, erweist sich bei Zwergpinguinen als trügerisch.
Ein Hoffnungsschimmer liegt jedoch im sozialen Verhalten der Gemeinschaft: In funktionierenden Pinguinkolonien übernehmen stabil gebundene Paare mitunter die Verantwortung für verlassene oder elternlose Küken. Diese Art der kollektiven Brutpflege mildert die unmittelbaren Auswirkungen der Trennung auf den Nachwuchs und trägt zur Stabilisierung der Kolonie bei – zumindest solange ein ausreichender Anteil funktionierender Partnerschaften erhalten bleibt.
Die Untersuchungen offenbaren eindrucksvoll, dass soziale Dynamiken in Tiergesellschaften weitaus komplexer sind als bislang angenommen. Partnerschaftliche Stabilität ist bei Zwergpinguinen nicht nur ein emotionales oder biologisches Ideal, sondern ein elementarer Bestandteil des kolonieübergreifenden Überlebensprinzips. Trennungen einzelner Paare entfalten über den individuellen Rahmen hinaus systemische Auswirkungen, die in die Reproduktionsbilanz, die soziale Struktur und die Überlebensfähigkeit der gesamten Population hineinreichen.
Rhythmus im Erbgut – Wie Musikalität und Sprachfähigkeit genetisch verknüpft sind
Musikalisches Talent und sprachliche Begabung scheinen enger miteinander verbunden zu sein, als bislang angenommen. Eine internationale Studie mit genetischen Daten von über einer Million Menschen hat deutliche Hinweise auf eine gemeinsame biologische Grundlage für das Rhythmusgefühl und die Sprachkompetenz geliefert. Dabei konnten Forscher erstmals genetische Überschneidungen identifizieren, die sowohl mit musikalischer Rhythmusverarbeitung als auch mit der Fähigkeit zum Spracherwerb in Verbindung stehen.
Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus den USA und den Niederlanden untersuchten den Zusammenhang zwischen rhythmischer Musikalität und verschiedenen sprachlichen Fähigkeiten. Die Analyse ergab, dass Personen mit genetischer Veranlagung für ein gutes Rhythmusgefühl tendenziell auch bessere Leistungen in Leseverständnis und sprachbezogenen Schulfächern erzielten. Umgekehrt zeigte sich, dass genetische Varianten, die mit einem beeinträchtigten Rhythmusverständnis assoziiert sind, auch mit einer erhöhten Wahrscheinlichkeit für Lese-Rechtschreib-Schwächen in Zusammenhang stehen.
Insgesamt wurden 16 spezifische Genorte identifiziert, die für beide Fähigkeiten relevant sind. Eine zentrale Rolle spielen dabei sogenannte Oligodendrozyten, spezialisierte Zellen im zentralen Nervensystem, die für die elektrische Isolierung von Nervenfasern zuständig sind. Diese Zellen ermöglichen eine schnelle und koordinierte Signalweiterleitung im Gehirn – insbesondere zwischen Hör- und Bewegungszentren. Genau diese neuronale Konnektivität gilt als essenziell für die Entwicklung von Sprache und musikalischem Rhythmusgefühl.
Die Ergebnisse unterstreichen, dass Sprache und Musik nicht nur kulturell oder pädagogisch miteinander verknüpft sind, sondern auch auf einer gemeinsamen genetischen und neurobiologischen Grundlage beruhen. Der enge Zusammenhang zwischen beiden Fähigkeiten könnte künftig auch in der Bildungs- und Förderpraxis stärker berücksichtigt werden. Besonders für die Früherkennung und Behandlung von Sprachentwicklungsstörungen könnten die neuen Erkenntnisse relevante Anhaltspunkte liefern.
Die Forschung zum Zusammenhang von Musikalität und Sprachfähigkeit gewinnt mit dieser Studie an Tiefenschärfe. Längst ist bekannt, dass musikalisches Training sprachliche Entwicklung fördert – nun gibt es Hinweise darauf, dass beide Fähigkeiten tief im genetischen Bauplan des Menschen verankert sind. Es ist ein weiterer Beleg dafür, dass das menschliche Gehirn auf Muster, Rhythmen und Klangstrukturen besonders sensibel reagiert.
Die Entdeckung gemeinsamer genetischer Grundlagen wirft auch Fragen auf: Welche Rolle spielt musikalische Früherziehung für Kinder mit Sprachproblemen? Kann rhythmusbasiertes Training künftig gezielt als therapeutisches Werkzeug eingesetzt werden?
Wichtig bleibt, dass die Forschung nicht zu vorschnellen Schlussfolgerungen verleitet. Die genetische Veranlagung allein erklärt nicht die gesamte Bandbreite menschlicher Fähigkeiten. Umwelt, Förderung und individuelle Entwicklung bleiben zentrale Einflussfaktoren. Doch das Wissen um genetische Verbindungen kann helfen, neue Wege zur Unterstützung sprachlicher Entwicklung zu finden – im besten Fall über die Musik.
Von Engin Günder, Fachjournalist
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