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  • 01.04.2025 – Apotheken-Nachrichten von heute: Millionenbetrug, Long Covid, ePA-Verzögerung, Anerkennungsprobleme
    01.04.2025 – Apotheken-Nachrichten von heute: Millionenbetrug, Long Covid, ePA-Verzögerung, Anerkennungsprobleme
    APOTHEKE | Medienspiegel & Presse | Ein beispielloser Fall mutmaßlichen Abrechnungsbetrugs erschüttert derzeit das Gesundheitswesen: Eine Apotheke steht im Verdacht, Hochpr...

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ApoRisk® Nachrichten - APOTHEKE:


APOTHEKE | Medienspiegel & Presse |

Apotheken-Nachrichten von heute: Millionenbetrug, Long Covid, ePA-Verzögerung, Anerkennungsprobleme

 

Bundesweiter Rezeptskandal, Brandschutzmängel, neue Biozidregeln, Terminversäumnisse und ein reformbedürftiges Anerkennungssystem belasten Versorgung, Sicherheit und Vertrauen im Gesundheitswesen

Ein beispielloser Fall mutmaßlichen Abrechnungsbetrugs erschüttert derzeit das Gesundheitswesen: Eine Apotheke steht im Verdacht, Hochpreisrezepte aus dem gesamten Bundesgebiet in dreistelliger Millionenhöhe manipuliert abgerechnet zu haben – die Ermittlungen deuten auf ein weitverzweigtes Netzwerk hin. Parallel wächst in Apotheken die Sorge um effektiven Brandschutz, denn neben den existenzbedrohenden Sachschäden drohen bei unzureichender Vorsorge auch empfindliche rechtliche Konsequenzen. Im digitalen Bereich fordern Ärztevertreter eine erneute Verschiebung des Rollouts der elektronischen Patientenakte, da technische und organisatorische Hürden einen erfolgreichen Start gefährden. Währenddessen kämpfen ausländische Apotheker in Deutschland weiterhin mit der schleppenden Anerkennung ihrer Qualifikationen – sei es durch furchteinflößende Prüfungsverfahren in Düsseldorf oder strukturelle Benachteiligung wie im Fall eines serbischen Apothekers in Hessen, der trotz Hochschulabschluss nicht als Apotheker arbeiten darf. Für Aufsehen sorgte zudem die RTL-Quizshow "Wer wird Millionär?" mit apothekenbezogenen Fragen, die in der Öffentlichkeit für Diskussionen über Fachwissen und mediale Darstellung sorgten. In den Arztpraxen verschärft sich die Lage: Immer mehr Patienten erscheinen nicht zu vereinbarten Terminen, was Wartezeiten verlängert und die Versorgungslage belastet – Ärzte fordern nun klare Sanktionen. Für Verwirrung sorgt unterdessen eine neue Regelung zur Abgabe bestimmter Biozidprodukte: Während zunächst ein allgemeines Selbstbedienungsverbot befürchtet wurde, bleibt der Verkauf von Repellentien weiterhin erlaubt. Hoffnung macht ein bundesweites Netzwerk von 30 Forschungsprojekten, das die Versorgung von Long-Covid-Betroffenen verbessern soll. Und schließlich tritt für die Heilfürsorgeberechtigten der Bundespolizei ein neuer Arzneiversorgungsvertrag in Kraft, der E-Rezept, Lieferengpässe und pharmazeutische Leistungen neu regelt – mit dem Ziel, die Versorgung an gesetzliche Standards anzupassen und gleichzeitig die Besonderheiten des Systems zu bewahren.

 

Skandal um Hochpreisrezepte: Millionenbetrug durch deutschlandweite Verschiebungen

In einem beispiellosen Fall von mutmaßlichem Abrechnungsbetrug, der die Aufmerksamkeit der Krankenkassen im Jahr 2022 und 2023 erregte, steht eine Apotheke im Zentrum der Ermittlungen, die verdächtigt wird, Hochpreiserrezepte im Wert von mehreren hundert Millionen Euro abgewickelt zu haben. Diese Rezepte wurden der Apotheke aus verschiedenen Regionen Deutschlands zugesandt, was auf ein tiefgreifendes Netzwerk von Unregelmäßigkeiten hinweist.

Der Fall begann aufzufallen, als außergewöhnlich hohe Abrechnungsvolumina bei einer Überprüfung der Kassenabrechnungen festgestellt wurden. Nachforschungen ergaben, dass die betroffene Apotheke Rezepte für sehr teure Medikamente bearbeitete, die eigentlich Patienten in ganz Deutschland verschrieben wurden. Diese Praxis, bekannt als "Rezeptwanderschaft", steht im klaren Widerspruch zu den geltenden gesetzlichen Bestimmungen, die eine lokale Abgabe der Medikamente vorsehen.

Ermittler vermuten, dass im Rahmen eines Patientenprogramms, möglicherweise zur Behandlung seltener oder schwerer Krankheiten, eine systematische Umleitung dieser Rezepte erfolgte. Dabei wurden die Medikamente nicht direkt an die Patienten ausgegeben, sondern stattdessen über diese Apotheke abgerechnet, was den Verdacht auf Betrug weiter erhärtet.

Die Untersuchung dieses Falls wirft wichtige Fragen über die Kontrollmechanismen im Gesundheitssystem auf. Insbesondere wird kritisiert, dass trotz der hohen finanziellen Stakes die Überwachung der Rezeptabwicklungen nicht ausreichend war, um derartige Unregelmäßigkeiten frühzeitig zu erkennen.

Dieser Vorfall ist nicht nur aufgrund des finanziellen Volumens bedeutend, sondern auch, weil er die Vertrauenswürdigkeit des Systems in Frage stellt. Für die Zukunft sind daher verstärkte Kontrollen und eine strengere Regulierung des Marktes für Hochpreismedikamente unausweichlich, um solche betrügerischen Praktiken zu verhindern und das Vertrauen der Öffentlichkeit in das Gesundheitssystem zu stärken.

Der aufgedeckte Betrug in der Abwicklung von Hochpreiserrezepten zeigt schockierende Schwachstellen im System der Gesundheitsversorgung auf. Es ist ein Weckruf, dass Transparenz und strenge Kontrollen im Umgang mit verschreibungspflichtigen Medikamenten nicht nur wünschenswert, sondern essentiell sind. Dieser Fall sollte als Anlass genommen werden, nicht nur die beteiligten Akteure zur Rechenschaft zu ziehen, sondern auch umfassende Reformen einzuleiten, die solche betrügerischen Machenschaften von vornherein ausschließen. Der Schutz der Patienten und der korrekte Umgang mit den Mitteln des Gesundheitssystems müssen dabei oberste Priorität haben.

 

Brandschutz in Apotheken: So minimieren Sie Feuerhaftungsschäden effektiv

Im Zuge steigender Sicherheitsanforderungen und angesichts der jüngsten Brandvorfälle suchen viele Apotheken nach Wegen, sich effektiv gegen Feuerhaftungsschäden zu schützen. Feuer kann nicht nur immense Sachschäden verursachen, sondern auch die Existenzgrundlage einer Apotheke gefährden und rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Doch wie können Apotheken ihre Risiken minimieren und sich bestmöglich absichern?

Zunächst einmal ist eine gründliche Risikobewertung unerlässlich. Dies bedeutet, potenzielle Brandgefahren zu identifizieren und entsprechende Präventionsmaßnahmen zu ergreifen. Eine der grundlegendsten Maßnahmen ist die regelmäßige Überprüfung und Wartung elektrischer Geräte und Anlagen. Überhitzte Geräte oder defekte Leitungen zählen zu den häufigsten Brandursachen. Durch eine Zusammenarbeit mit zertifizierten Elektrikern kann die Sicherheit der elektrischen Installationen gewährleistet werden.

Darüber hinaus spielt die Lagerung von Chemikalien und brennbaren Materialien eine entscheidende Rolle. Apotheken sollten sicherstellen, dass alle potenziell gefährlichen Substanzen gemäß den gesetzlichen Vorgaben gelagert werden. Spezielle Sicherheitsschränke, die feuerfest sind, bieten einen zusätzlichen Schutz. Ebenso wichtig ist es, die Mitarbeiter regelmäßig in Brandschutzmaßnahmen zu schulen. Sie sollten wissen, wie sie im Notfall reagieren und welche Schritte sie unternehmen müssen, um sich selbst und die Kunden zu schützen.

Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Installation moderner Brandmelde- und Löschanlagen. Diese Systeme sollten regelmäßig getestet werden, um ihre Funktionalität sicherzustellen. Rauchmelder, Feuerlöscher und Sprinkleranlagen sind essenzielle Ausstattungen, die im Ernstfall Leben retten und Schäden minimieren können. Zudem sollte jede Apotheke über einen detaillierten Notfallplan verfügen, der regelmäßig geübt wird. Dieser Plan sollte Evakuierungswege, Sammelstellen und Ansprechpartner enthalten.

Versicherungen spielen ebenfalls eine zentrale Rolle beim Schutz vor Feuerhaftungsschäden. Eine umfassende Feuerversicherung, die auch Haftpflichtschäden abdeckt, ist unerlässlich. Apothekeninhaber sollten ihre Policen regelmäßig überprüfen und sicherstellen, dass der Versicherungsschutz alle potenziellen Risiken abdeckt. Der Austausch mit einem erfahrenen Versicherungsberater kann helfen, eventuelle Deckungslücken zu identifizieren und zu schließen.

Nicht zuletzt ist die Dokumentation aller Sicherheitsmaßnahmen von großer Bedeutung. Im Schadensfall kann eine lückenlose Dokumentation nachweisen, dass alle erforderlichen Vorsichtsmaßnahmen ergriffen wurden, was rechtliche Auseinandersetzungen erleichtern kann. Dazu gehört auch die Protokollierung regelmäßiger Sicherheitsüberprüfungen und -schulungen.

Insgesamt erfordert der Schutz vor Feuerhaftungsschäden eine ganzheitliche Strategie, die technische, organisatorische und rechtliche Aspekte umfasst. Durch eine Kombination aus Prävention, Schulung, moderner Technik und angemessenem Versicherungsschutz können Apotheken das Risiko von Feuerhaftungsschäden signifikant reduzieren und ihre betriebliche Kontinuität sichern.

Feuer in Apotheken sind nicht nur eine Bedrohung für Sachwerte, sondern auch für die Sicherheit von Mitarbeitern und Kunden. Die beschriebenen Maßnahmen zur Risikominimierung sind nicht nur sinnvoll, sondern unerlässlich. Besonders hervorzuheben ist die Bedeutung der regelmäßigen Schulung des Personals und die Wartung der technischen Anlagen. Denn im Ernstfall entscheiden Sekunden über den Ausgang einer Katastrophe.

Jedoch sollte auch die Rolle der Versicherung nicht unterschätzt werden. Eine gute Versicherungspolice bietet nicht nur finanziellen Schutz, sondern auch ein Stück Sicherheit für die Inhaber. Der Austausch mit Experten und eine gründliche Beratung sind hier das A und O.

Es bleibt zu hoffen, dass alle Apotheken die notwendigen Schritte unternehmen, um sich gegen diese Risiken zu wappnen. Die Gesundheit und Sicherheit aller Beteiligten sollten immer an erster Stelle stehen. Nur so kann gewährleistet werden, dass Apotheken auch in Zukunft ihren wichtigen Beitrag zur Gesundheitsversorgung leisten können, ohne durch vermeidbare Risiken gefährdet zu werden.

 

Verschiebung des ePA-Rollouts gefordert: Herausforderungen und Chancen

Die Kassenärztliche Vereinigung Bayern (KVB) hat eine Verschiebung des geplanten bundesweiten Rollouts der elektronischen Patientenakte (ePA) angeregt. Ursprünglich für Mitte Februar angesetzt, wurde der Start aufgrund technischer und organisatorischer Herausforderungen bereits auf April verschoben. Diese Forderung wurde während einer Vertreterversammlung unter Vorsitz von Dr. Petra Reis-Berkowicz lautstark artikuliert. Die Versammlungsteilnehmer betonten, dass eine weitere Verschiebung unerlässlich sei, um einen reibungslosen Start zu gewährleisten und Enttäuschungen sowohl bei medizinischem Personal als auch bei Patienten zu vermeiden.

Die Integration der ePA stößt in den drei Testregionen, in denen bisher rund 300 Praxen eingebunden sind, auf technische Schwierigkeiten. Besonders die fehlende Hardware und die nicht ausreichend angepassten Praxisverwaltungssysteme (PVS) behindern eine effektive Implementierung. Die KVB stellt klar, dass eine vollständige Freigabe der ePA erst erfolgen sollte, wenn alle wesentlichen Qualitätskriterien erfüllt sind.

Die KVB kritisiert zudem die unzureichende Informationspolitik der Krankenkassen gegenüber den Versicherten. Diese seien häufig nicht ausreichend über ihre Rechte im Umgang mit der ePA aufgeklärt, insbesondere was die Widerspruchs- und Einschränkungsoptionen betrifft. Hier fordert die KVB eine aktive Rolle der Krankenkassen bei der Aufklärung der Versicherten.

Neben der Kritik an der aktuellen Situation unterstreicht die KVB ihre Offenheit gegenüber der Digitalisierung im Gesundheitswesen. Projekte wie DocOnLine, das in fünf bayerischen Pflegeheimen erprobt wird, und innovative Patientensteuerungsmechanismen, die eine bessere Verteilung der Patientenströme ermöglichen sollen, zeigen das Engagement der KVB, die medizinische Versorgung durch digitale Lösungen zu verbessern.

Die Forderung nach einer Verschiebung des ePA-Rollouts verdeutlicht die Komplexität der Digitalisierung im Gesundheitssektor. Während die ePA das Potenzial hat, die medizinische Versorgung erheblich zu verbessern, offenbaren die aktuellen Herausforderungen auch die Grenzen und Schwachstellen in der Umsetzung solcher Großprojekte. Es ist entscheidend, dass alle Beteiligten, insbesondere Krankenkassen und Technologieanbieter, eng zusammenarbeiten, um die notwendigen Voraussetzungen für eine erfolgreiche Implementierung zu schaffen. Die KVB’s proaktive Haltung gegenüber weiteren Digitalisierungsmaßnahmen sollte als ein positives Signal gesehen werden, das zeigt, dass trotz der Hindernisse das Ziel einer verbesserten und effizienteren medizinischen Versorgung im Vordergrund steht. Die Verschiebung mag kurzfristig als Rückschritt erscheinen, bietet jedoch die Chance, langfristig eine solide und sichere Basis für die digitale Gesundheitsinfrastruktur in Deutschland zu schaffen.

 

Herausforderungen für ausländische Apotheker bei der Anerkennung ihrer Qualifikationen in Deutschland

In Düsseldorf stehen ausländische Apotheker vor erheblichen Herausforderungen bei der Anerkennung ihrer Qualifikationen durch die sogenannte Kenntnisprüfung. Insbesondere syrische Pharmazeuten berichten von hohen Durchfallquoten und einer ausgeprägten Furcht vor einem bestimmten Prüfer, die zu erheblicher Verunsicherung führt. Ein Apothekeninhaber berichtet, dass diese Situation direkte Auswirkungen auf sein Geschäft hat: Viele seiner ausländischen Angestellten verlassen ihn, um die Prüfung in einem anderen Bundesland abzulegen, wo sie sich bessere Chancen ausrechnen.

Die Kenntnisprüfung, die die fachliche Gleichwertigkeit der Qualifikationen von ausländischen Apothekern mit den deutschen Standards feststellen soll, wird als besonders anspruchsvoll beschrieben. Kritiker dieser Prüfung bemängeln nicht nur die Intransparenz des Bewertungssystems, sondern auch eine gewisse Willkür bei der Prüfungsführung. Diese Probleme führen dazu, dass qualifizierte Fachkräfte das Bundesland oder sogar das Land verlassen, was wiederum zu einem Mangel an pharmazeutischem Personal führt, der gerade in ländlichen und sozial schwächeren Gegenden nicht kompensiert werden kann.

Für den betroffenen Apothekeninhaber bedeutet dies einen ständigen Kampf um qualifiziertes Personal, was den Betrieb seiner Apotheke erheblich erschwert. „Ohne ausländische Mitarbeiter wäre meine Apotheke dicht“, gibt er zu bedenken und fordert eine Überarbeitung der Prüfungsstandards und -bedingungen, um die Integration ausländischer Fachkräfte in den deutschen Gesundheitssektor zu verbessern.

Die Integration ausländischer Fachkräfte ist für das deutsche Gesundheitssystem von entscheidender Bedeutung, besonders angesichts des akuten Fachkräftemangels. Die derzeitigen Hürden, die durch die Kenntnisprüfungen aufgebaut werden, sind kontraproduktiv. Es ist essentiell, dass die Prüfungsstandards und -verfahren überdacht und angepasst werden, um eine faire, transparente und angemessene Bewertung der Qualifikationen zu gewährleisten. Nur so kann Deutschland sicherstellen, dass qualifizierte Apotheker unabhängig von ihrer Herkunft effektiv in das Gesundheitssystem integriert werden können und somit eine flächendeckende pharmazeutische Versorgung gewährleistet wird.

 

Kontroverse und Konfusion: Apothekenbezogene Fragen bei "Wer wird Millionär?"

In der jüngsten Folge der RTL-Quizshow "Wer wird Millionär?", moderiert von Günther Jauch, traten zwei Fragen in den Vordergrund, die sich mit Apotheken beschäftigten und für Diskussionen sowohl im Studio als auch in der Öffentlichkeit sorgten. Diese spezifischen Fragen verdeutlichten nicht nur das Fachwissen der Kandidaten, sondern auch die kreative Fragestellung der Show, die allerdings nicht frei von Kritik blieb.

Die erste Herausforderung für die Kandidatin Manja Graewe war eine Frage im Wert von 4.000 Euro, die sich auf die zuständigen Bundesinstitute im Bereich Pharmazie bezog. Jauch stellte die Frage: „Geht es um Pharmazie, ist welches Bundesinstitut zuständig?“ mit den Auswahlmöglichkeiten A: BfHanD, B: BfFusS, C: BfArM, D: BfBeiN. Die Reaktion der Kandidatin – ein überraschtes „Ach du grüne Neune!“ – sowie ihre anschließende Ablenkung durch die Beschwerden über den unbequemen Stuhl und der Wunsch nach einem alkoholischen Getränk führten zu einer Mischung aus Amüsement und leichter Irritation im Publikum. Diese Situation spiegelte nicht nur die spontane Reaktion der Kandidatin wider, sondern lenkte kurzzeitig vom eigentlichen Bildungszweck der Sendung ab. Nach einigen Umwegen erkannte die Kandidatin, dass das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) die richtige Antwort ist, was Jauch bestätigte.

Die zweite Frage, gestellt an Alexandra Kemper, sollte für Unterhaltung sorgen, brachte jedoch Verwirrung: „Wenn der Apotheker ‚Wiagra‘ oder ‚Ibuprofän 600‘ eintippt, macht er eigentlich nichts falsch, denn schließlich sind sie …?“ Mit den Antworten A: gut verträglich, B: rezeptfrei, C: ohne Nebenwirkungen, D: verschreibungspflichtig. Kemper hatte Mühe, das Wortspiel zu durchschauen, welches darauf hindeutete, dass das „Verschreiben“ eines verschreibungspflichtigen Medikaments durch den Apotheker durchaus als Wortwitz gemeint war. Diese Frage zeigte deutlich, wie die Grenzen zwischen ernsthafter Quizfrage und Unterhaltung verschwimmen können, was bei einigen Zuschauern für Kritik sorgte.

Die gestrige Episode von "Wer wird Millionär?" wirft ein Schlaglicht auf die Gratwanderung zwischen Bildung und Unterhaltung in populären Fernsehformaten. Während das Format bewundernswert versucht, Bildungsinhalte in einem unterhaltsamen Rahmen zu präsentieren, offenbaren die Reaktionen der Kandidaten und des Publikums die Schwierigkeiten und möglichen Fallstricke dieses Ansatzes. Die erste Frage verdeutlichte, dass selbst eine scheinbar einfache Frage zu staatlichen Institutionen Verwirrung stiften kann, wenn das Publikum nicht ausreichend vorinformiert ist oder durch humoristische Einlagen abgelenkt wird.

Die zweite Frage illustriert eine weitere Herausforderung: den Balanceakt zwischen intellektuellem Anspruch und der Gefahr, die Kandidaten vor einem nationalen Publikum bloßzustellen. Das Wortspiel, obwohl kreativ gemeint, hätte leicht missverstanden werden können und potenziell die Integrität des Kandidaten in Frage stellen. Fernsehshows haben die Verantwortung, ihre Inhalte so zu gestalten, dass sie informativ bleiben und gleichzeitig das Wohl der Teilnehmer respektieren.

Es ist daher essenziell, dass Formate wie "Wer wird Millionär?" weiterhin daran arbeiten, ihre Fragen nicht nur unterhaltsam, sondern auch klar und bildend zu gestalten. Die Show sollte darauf achten, dass die pädagogischen Elemente nicht in den Hintergrund treten und dass das Wissen, das vermittelt wird, sowohl präzise als auch respektvoll gegenüber den Teilnehmern präsentiert wird. In einer Zeit, in der das Fernsehen immer noch eine wichtige Bildungsressource darstellt, ist die genaue Balance zwischen Unterhaltung und Aufklärung entscheidender denn je.

 

Bürokratie statt Anerkennung: Ausländische Apotheker kämpfen um berufliche Gleichstellung

In Hessen wird ein grundlegendes Problem im deutschen Gesundheitssystem sichtbar: Trotz eines zunehmenden Fachkräftemangels im Apothekenwesen bleibt es hochqualifizierten ausländischen Apothekerinnen und Apothekern häufig verwehrt, in ihrem Beruf zu arbeiten. Der Fall des serbischen Apothekers Nikola Bošković, der derzeit in einer hessischen Apotheke lediglich als Pharmazeutisch-kaufmännischer Angestellter (PKA) tätig sein kann, verdeutlicht die Brisanz. Bei einem Treffen mit dem Apothekeninhaber Dr. Nojan Nejatian wurde das Thema der schleppenden Anerkennungsverfahren intensiv diskutiert – mit Blick auf zahlreiche weitere Betroffene, die trotz abgeschlossener Hochschulausbildung im Ausland nicht als Apotheker arbeiten dürfen.

Bošković, der sein Pharmaziestudium in Serbien abgeschlossen hat, bringt fundierte Kenntnisse, praktische Erfahrung und eine hohe Motivation mit. Dennoch wird ihm derzeit der Zugang zum deutschen Apothekenmarkt als approbierter Apotheker verwehrt. Grund dafür sind komplexe und langwierige Verfahren zur beruflichen Anerkennung, die insbesondere in Hessen als besonders bürokratisch und schwerfällig gelten. Zwar sieht die Bundesapothekerordnung die Möglichkeit der Anerkennung gleichwertiger Ausbildungsnachweise vor, doch in der Praxis wird dies durch Sprachprüfungen, Fachkenntnisprüfungen und zum Teil uneinheitliche Verfahrensstandards erheblich erschwert.

„Wir haben es hier mit einem strukturellen Problem zu tun“, erklärt Dr. Nejatian. „Fachlich qualifizierte Menschen werden ausgebremst, obwohl sie dringend gebraucht würden.“ Besonders frustrierend sei, dass ausländische Apothekerinnen und Apotheker über Jahre hinweg in der Warteschleife verharren, während sie mit Aufgaben betraut werden, die deutlich unter ihrer Qualifikation liegen. Der Titel „PKA“ mag zwar formal korrekt sein, reflektiert aber nicht das Wissen und die Kompetenz eines pharmazeutisch ausgebildeten Hochschulabsolventen.

Ein weiterer Kritikpunkt ist die mangelnde Transparenz der Anerkennungsstellen. Unterschiedliche Anforderungen in den Bundesländern, unklare Zuständigkeiten und teils monatelange Wartezeiten auf Prüfungstermine führen dazu, dass sich viele Betroffene allein gelassen fühlen. Auch die Sprachprüfungen – insbesondere die Fachsprachprüfung – gelten als hohe Hürde. Dabei wird selten berücksichtigt, dass viele der betroffenen Fachkräfte bereits ein breites pharmazeutisches Vokabular beherrschen, jedoch an bürokratischen Formulierungen oder fehlenden Vorbereitungsangeboten scheitern.

Die Folge: Apotheken, die dringend auf Personal angewiesen sind, müssen auf die Qualifikation ihrer Mitarbeitenden verzichten – und internationale Fachkräfte verlieren die Perspektive. Die Gefahr einer dauerhaften beruflichen Dequalifikation ist real. Viele kehren frustriert in ihre Herkunftsländer zurück oder wechseln in fachfremde Branchen. Ein Verlust, der angesichts der demografischen Entwicklung und der wachsenden Versorgungslücken in der Arzneimittelversorgung kaum tragbar ist.

Der Fall von Nikola Bošković ist kein Einzelfall, sondern symptomatisch für ein System, das längst an seine Grenzen gestoßen ist. Stimmen aus der Praxis fordern nun eine grundlegende Reform: Anerkennungsverfahren müssten bundesweit vereinheitlicht, entbürokratisiert und praxisnah gestaltet werden. Andernfalls droht der dringend benötigte internationale Zuzug im Apothekenbereich an der deutschen Verwaltung zu scheitern.

Der deutsche Gesundheitssektor steht vor einer doppelten Herausforderung: einerseits der akute Fachkräftemangel in Apotheken, andererseits ein Anerkennungssystem, das internationalen Bewerberinnen und Bewerbern mehr Hindernisse als Perspektiven bietet. Diese Schieflage ist nicht nur unverständlich, sondern auch unklug. Wer einerseits über den Mangel an approbierten Apothekern klagt und andererseits Hochschulabsolventen aus Drittstaaten jahrelang in unterqualifizierten Positionen parkt, handelt widersprüchlich und fahrlässig.

Die Geschichte von Nikola Bošković ist kein Einzelfall, sondern Ausdruck eines strukturellen Versagens. Es ist ein systemischer Widerspruch, dass in Deutschland ausgebildete PTA händeringend gesucht werden, während Apotheker mit Universitätsabschluss aus dem Ausland gezwungen sind, Tätigkeiten auf PKA-Niveau auszuüben. Es fehlt nicht an Qualifikation, sondern an politischem Willen und verwaltungstechnischer Klarheit.

Die Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse darf kein zähes, abschreckendes Verfahren bleiben. Stattdessen braucht es gezielte Integrationsprogramme, eine bundesweit koordinierte Vorgehensweise und den Mut, bürokratische Prozesse grundlegend zu reformieren. Die gegenwärtige Situation führt nicht nur zu Frustration auf Seiten der Fachkräfte, sondern auch zu einer Vergeudung von Ressourcen, die wir uns im Gesundheitswesen nicht mehr leisten können.

Wenn Deutschland ernsthaft daran interessiert ist, international qualifiziertes Personal anzuwerben und dauerhaft zu halten, muss es diesen Menschen auch eine realistische Perspektive eröffnen. Wertschätzung beginnt nicht mit Willkommensplakaten – sondern mit der schnellen und fairen Anerkennung ihrer Leistungen.

 

Verpasste Arzttermine belasten Versorgung – Ärzte fordern Sanktionen

Immer mehr niedergelassene Ärzte beklagen, dass Patienten gebuchte Termine unentschuldigt verstreichen lassen. Die Zahl nicht wahrgenommener Konsultationen liegt laut ärztlichen Vertretern mittlerweile bei zehn bis zwanzig Prozent. Das hat direkte Folgen für die ambulante Versorgung: Praxisabläufe geraten durcheinander, Wartezeiten verlängern sich, Ressourcen werden verschwendet. Ärztevertreter fordern daher eine konsequente Reaktion – in Form von finanziellen Sanktionen.

Der Bundesverband der Kinder- und Jugendärzte spricht sich für ein gestaffeltes Ausfallhonorar von bis zu 100 Euro aus, abhängig von der Länge des gebuchten Termins. Ziel sei es, Patienten stärker für die Verbindlichkeit medizinischer Termine zu sensibilisieren und den verantwortungsvollen Umgang mit ärztlichen Ressourcen zu fördern. Auch die Kassenärztliche Bundesvereinigung fordert ein Ausfallentgelt, schlägt jedoch eine pauschale Gebühr von zehn bis zwanzig Euro vor. Diese könne durch die Krankenkassen übernommen werden, um soziale Härten zu vermeiden und dennoch ein Signal zu setzen.

Die Diskussion um Strafgebühren ist nicht neu. Immer wieder wird auf die Problematik verwiesen, dass verpasste Termine insbesondere die Facharztversorgung erschweren. Viele gesetzlich Versicherte berichten von langen Wartezeiten auf Termine, während gleichzeitig ein Teil der bereits vergebenen Zeiten ungenutzt bleibt. Ein von Gesundheitspolitikern diskutierter Lösungsansatz ist ein verbindliches Primärarztsystem, bei dem Hausärzte eine zentrale Rolle in der Koordination übernehmen und Facharztkontakte steuern sollen.

Während einige Patientenverbände die Forderungen nach Strafgebühren kritisch sehen und auf mögliche Belastungen für sozial Schwächere verweisen, halten Ärzte die Maßnahme für notwendig. Es gehe nicht um Bestrafung, sondern um Verlässlichkeit und einen respektvollen Umgang mit medizinischer Infrastruktur. Angesichts des Fachkräftemangels und steigender Belastungen im Gesundheitswesen wird die Debatte um Sanktionen für Terminausfälle wohl an Dynamik gewinnen.

Die Forderung nach einem Ausfallhonorar für nicht wahrgenommene Arzttermine ist ein deutliches Signal aus der Praxis. Wer einen Termin vereinbart, blockiert Zeit – Zeit, die anderen Patienten fehlt. In einer ohnehin überlasteten ambulanten Versorgung ist dieses Verhalten nicht mehr hinnehmbar. Es geht nicht um Strafe, sondern um Fairness und Effizienz. Ein moderates Entgelt, gekoppelt an soziale Ausgleichsmechanismen, könnte ein sinnvoller Weg sein, Verbindlichkeit zu fördern. Wer Termine ernst nimmt, trägt dazu bei, das System stabil zu halten. Wer sie vergisst, darf sich über eine Erinnerung in Rechnungshöhe nicht wundern.

 

Verwirrung um Selbstbedienungsverbot – Repellentien bleiben frei verkäuflich

Zum Jahresbeginn 2025 ist eine neue Regelung zur Abgabe von Biozidprodukten in Kraft getreten. Die geänderte Biozid-Meldeverordnung sieht vor, dass bestimmte Produkte nur noch im Rahmen eines Beratungsgesprächs durch sachkundiges Personal abgegeben werden dürfen. Damit soll der unsachgemäße Gebrauch gesundheitsgefährdender Mittel eingeschränkt werden. Betroffen sind unter anderem Produkte zur Schädlingsbekämpfung mit bestimmten Wirkstoffen, deren unsachgemäße Anwendung zu gesundheitlichen und ökologischen Risiken führen kann.

Besonders im Einzelhandel und in Apotheken sorgte die Änderung zunächst für Verunsicherung. Auch Repellentien, also Mittel zur Abwehr von Insekten, gehören formal zu den Biozidprodukten – doch entgegen mancher Annahmen fallen sie nicht unter das neue Selbstbedienungsverbot. Das Bundesinstitut für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) hat klargestellt, dass Repellentien mit entsprechend geprüfter Zulassung weiterhin ohne Beratung frei zugänglich verkauft werden dürfen.

In der Praxis bedeutet das: Produkte wie Sprays, Lotionen oder Armbänder gegen Mücken oder Zecken dürfen in Apotheken, Drogerien und Supermärkten weiterhin zur Selbstbedienung angeboten werden – sofern sie nicht unter die restriktiveren Kategorien fallen. Eine Kennzeichnungspflicht oder besondere Lagerungsvorgaben bestehen in diesen Fällen nicht.

Pharmazeutisches Personal ist dennoch angehalten, bei erkennbaren Fehlanwendungen oder bei Nachfragen durch Kunden beratend tätig zu werden. Denn nicht alle Repellentien sind für jede Zielgruppe – etwa Kinder oder Schwangere – gleichermaßen geeignet. Auch die Wirksamkeit hängt stark vom jeweiligen Wirkstoff und dessen Konzentration ab.

Die neuen Vorschriften zeigen erneut die Schwierigkeit, gesetzliche Vorgaben differenziert zu kommunizieren. Während das Verbot der Selbstbedienung für bestimmte Biozide zwingend ist, bleibt bei den Repellentien der freie Zugang bestehen – ein Detail, das nicht überall sofort Beachtung fand.

Die jüngsten Regelungen zur Abgabe von Biozidprodukten zeigen ein bekanntes Muster: gut gemeint, aber in der Praxis missverständlich. Die Intention, Verbraucher besser vor riskanter Anwendung zu schützen, ist nachvollziehbar – doch die Umsetzung leidet unter unklarer Kommunikation. Dass Repellentien weiterhin frei verkauft werden dürfen, wurde vielerorts erst nach Irritationen klargestellt.

Hier braucht es präzisere Informationen an die Verkaufsstellen, insbesondere Apotheken, die sich regelmäßig mit komplexen Vorschriften konfrontiert sehen. Klare Abgrenzungen, transparente Kriterien und praxistaugliche Schulungen sind unerlässlich, wenn der Gesundheitsschutz nicht nur auf dem Papier funktionieren soll. Die Unsicherheit rund um Repellentien hätte mit einem einfachen Hinweis des Gesetzgebers frühzeitig ausgeräumt werden können. Stattdessen bleibt der Eindruck einer bürokratischen Maßnahme, deren Nutzen im Verhältnis zum Aufwand fragwürdig erscheint.

 

Langzeitfolgen von Corona: 30 Projekte sollen Versorgung bei Long Covid verbessern

Die Erforschung und Verbesserung der Versorgung von Menschen mit langanhaltenden Beschwerden nach einer Corona-Infektion schreitet in Deutschland weiter voran. Wie das Bundesgesundheitsministerium mitteilt, ist ein Netzwerk aus 30 Projekten entstanden, das sich gezielt der Versorgungsforschung im Bereich Long Covid widmet. Ziel ist es, die Betreuung Betroffener systematisch zu verbessern und wissenschaftlich fundierte Grundlagen für eine künftige Regelversorgung zu schaffen.

Long Covid bezeichnet ein Symptombild, das über die akute Phase einer Infektion mit dem Coronavirus hinaus anhält oder sich neu entwickelt. Zu den häufigsten Beschwerden zählen anhaltende Erschöpfung, Atemnot, kognitive Störungen sowie Muskelschmerzen. Die Erkrankung kann sowohl Erwachsene als auch Kinder betreffen und erhebliche Auswirkungen auf Alltag, Berufsleben und psychische Gesundheit haben.

Insgesamt stehen für die Forschungsprojekte rund 73 Millionen Euro für den Zeitraum von 2024 bis 2028 zur Verfügung. Ergänzend werden vier spezielle Modellprojekte mit einem Volumen von 45 Millionen Euro gefördert, die sich auf die Versorgung von Kindern und Jugendlichen konzentrieren. Damit soll insbesondere der altersgerechte Umgang mit Long Covid verbessert werden, um Entwicklungsverzögerungen und psychosoziale Belastungen frühzeitig zu erkennen und gezielt zu behandeln.

Nach Einschätzung von Fachleuten ist Deutschland damit europaweit führend bei der strukturierten Forschung zu Long Covid. Neben medizinischen Aspekten soll das Netzwerk auch psychosoziale Faktoren in den Blick nehmen und Erkenntnisse aus den Bereichen Rehabilitation, Pflege und Schulmedizin miteinander verknüpfen.

Gesundheitsminister Karl Lauterbach betonte bei einem Runden Tisch mit Vertreterinnen und Vertretern aus Wissenschaft und Gesundheitswesen, dass Long Covid weiterhin eine ernste Herausforderung bleibe. Auch wenn Impfungen und Vorinfektionen das Risiko möglicherweise senken könnten, sei eine nachhaltige Auseinandersetzung mit dem Thema erforderlich. Es gebe nach wie vor keine klaren Heilmethoden, und auch neue Fälle träten regelmäßig auf.

Besonders im Fokus steht die Entwicklung besserer Diagnoseverfahren und die Identifikation von Risikogruppen. Das Forschungsnetzwerk soll dazu beitragen, bisherige Erkenntnisse zu bündeln, Versorgungsmodelle zu testen und langfristig in die medizinische Praxis zu überführen. Eine zentrale Rolle spielt dabei auch die übergreifende Koordination der Projekte, um den Wissenstransfer zwischen den beteiligten Institutionen zu fördern.

Langfristig soll das Netzwerk nicht nur die klinische Versorgung stärken, sondern auch die gesellschaftliche Wahrnehmung für die Langzeitfolgen von Corona schärfen. Denn obwohl die akute Pandemiephase weitgehend überwunden ist, bleiben die Auswirkungen für viele Menschen weiterhin spürbar.

Die Initiative zur strukturierten Erforschung von Long Covid markiert einen längst überfälligen Schritt hin zu mehr Verlässlichkeit in der Versorgung chronisch Betroffener. Viel zu lange wurde das Thema unterschätzt oder an den Rand der Aufmerksamkeit gedrängt. Dass nun ein Netzwerk mit klarer Zielrichtung und beträchtlicher finanzieller Ausstattung aufgebaut wird, ist ein positives Signal – nicht nur für die Betroffenen, sondern auch für das Gesundheitssystem insgesamt.

Gleichzeitig bleibt Skepsis angebracht. Forschungsprojekte dürfen nicht im akademischen Elfenbeinturm verharren, sondern müssen konkrete Verbesserungen für den Alltag von Patientinnen und Patienten ermöglichen. Der Weg von der Theorie in die Praxis ist lang, und nur eine enge Verzahnung von Wissenschaft, Versorgungseinrichtungen und politischen Akteuren kann verhindern, dass Ergebnisse wirkungslos verpuffen.

Die politische Botschaft ist klar: Long Covid ist kein Randphänomen, sondern eine anhaltende Herausforderung. Umso wichtiger ist es, dass die Aufmerksamkeit für das Thema nicht wieder abnimmt, sobald der öffentliche Druck nachlässt. Denn wer heute investiert, kann morgen Versorgungslücken vermeiden – zum Wohle einer wachsenden Zahl von Menschen, die mit den Spätfolgen der Pandemie leben müssen.

 

Neuregelung für Apotheken: Bundespolizei stellt Arzneiversorgungsvertrag um

Seit dem 1. April 2025 gilt für Heilfürsorgeberechtigte der Bundespolizei ein angepasster Arzneiversorgungsvertrag. Die Neuerungen betreffen unter anderem den Einsatz des E-Rezepts, Regelungen bei Lieferengpässen sowie die Vergütung pharmazeutischer Leistungen wie den Botendienst. Ziel ist eine Angleichung der Versorgung an die Standards der gesetzlichen Krankenversicherung, ohne dabei die Besonderheiten des Heilfürsorgesystems außer Acht zu lassen.

Die Umstellung auf das E-Rezept erfolgt zwar formal ab sofort, faktisch wird die Nutzung in den Apotheken jedoch erst ab Oktober erwartet. Solange behalten Papierrezepte weiterhin ihre Gültigkeit. Für Apotheken gelten bei der Bearbeitung elektronischer Verordnungen die gleichen Regeln wie bei gesetzlich Versicherten – dies betrifft sowohl Abrechnungsmodalitäten als auch die Prüfungspflichten.

Bei Lieferengpässen erlaubt der Vertrag eine erleichterte Abgabe, sofern die verordnete Wirkstoffmenge eingehalten wird. Abweichungen bei Packungsgröße, Packungsanzahl oder Wirkstärke sind möglich, sofern keine pharmazeutischen Bedenken bestehen. Eine Rücksprache mit dem verordnenden Arzt ist in diesen Fällen nicht erforderlich. Die Regelung basiert auf § 129 Absatz 2a und 2b SGB V und überträgt damit bewährte GKV-Regeln in das System der Heilfürsorge.

Auch wirtschaftlich bringt der Vertrag Veränderungen für Apotheken mit sich. Für Lieferungen per Botendienst kann ein Zuschlag in Höhe von 2,50 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer abgerechnet werden. Die Abrechnung erfolgt mit der Sonder-PZN 06461110 und gilt ebenfalls bei elektronischen Rezepten. Zusätzlich ist eine Lieferengpasspauschale in Höhe von 50 Cent zuzüglich Mehrwertsteuer vorgesehen.

Für mehr Rechtssicherheit sorgen die erweiterten Retaxationsausschlüsse. Eine Rückforderung durch den Kostenträger ist unzulässig, wenn etwa die Dosierangabe fehlt, das Ausstellungsdatum unleserlich ist oder die Belieferung bis zu drei Tage nach Ablauf der üblichen 28-Tage-Frist erfolgt. Auch die Abgabe vor Vorlage des Rezepts ist nicht retaxierbar. Ausgenommen bleiben hiervon die gesetzlich festgelegten Fristen für Betäubungsmittelverordnungen und T-Rezepte.

Zuzahlungen und Mehrkosten werden wie bei gesetzlich Versicherten gehandhabt. Patientinnen und Patienten müssen Zuzahlungen leisten und eventuelle Mehrkosten selbst tragen. Nicht verschreibungspflichtige Medikamente sind von der Erstattung ausgeschlossen.

Die Neuregelungen im Arzneiversorgungsvertrag der Bundespolizei markieren einen wichtigen Schritt hin zu einer einheitlichen und verlässlichen Versorgungspraxis in deutschen Apotheken. Indem zentrale Vorgaben der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden, entstehen klare Regeln und ein verlässlicher Rahmen für alle Beteiligten. Besonders die erweiterte Retaxationssicherheit ist ein Signal an die Apothekenteams, dass formale Unsicherheiten reduziert werden sollen. Gleichzeitig bleibt abzuwarten, wie gut die Umstellung auf das E-Rezept im Heilfürsorgesystem technisch und organisatorisch gelingt. Auch bei der Umsetzung der Regelungen zu Lieferengpässen wird sich zeigen müssen, ob die vereinfachten Vorgaben tatsächlich zur Entlastung beitragen – oder ob neue Unsicherheiten entstehen. Klar ist jedoch: Die Vereinheitlichung der Abläufe ist grundsätzlich sinnvoll und bringt Apotheken wie Patienten ein Stück mehr Planbarkeit.

Von Engin Günder, Fachjournalist

 

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