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APOTHEKE | Medienspiegel & Presse |
In den jüngsten Wahlen erzielte die Alternative für Deutschland (AfD) beträchtliche Stimmenanteile, was Fragen über den sogenannten "vermeintlich verschenkten" Stimmen aufwirft. Während Kritiker die politische Spaltung betonen, sehen Befürworter darin einen notwendigen Protest. Gleichzeitig beleuchtet eine Online-Fachtagung der Kanzlei Michaelis die rechtlichen Risiken für Apotheken bei falscher Berateridentität in der Versicherungsbranche, eine Praxis, die laut Experten erhebliche Transparenz- und Ethikfragen aufwirft. Apotheken stehen vor der Herausforderung, ihre Versicherungspolicen angesichts steigender Risiken wie Datenschutzverletzungen und Betriebsunterbrechungen anzupassen. Zudem hat ein Urteil des Bundesgerichtshofs die Gewährung von Skonti in der Pharmabranche als unzulässig erklärt, was zu finanziellen Engpässen führt. Der Europäische Gerichtshof stärkt indessen den Verbraucherschutz im Kreditwesen, indem er feststellt, dass Banken bei Informationsverstößen ihre Zinsansprüche verlieren können. Der Tod von Christian Buse, einem Brückenbauer zwischen Versand- und Vor-Ort-Apotheken, hinterlässt eine Lücke in der Branche. Parallel dazu bleiben Apotheker im Bundestag unvertreten, und die anhaltenden Apothekenschließungen ziehen politische Forderungen nach finanziellen Reformen nach sich. In der Krebstherapie sorgt eine neue Kombinationsbehandlung aus Lazertinib und Amivantamab für Hoffnung bei Lungenkrebspatienten. Eine neue Analyse betont die Wirksamkeit und Sicherheit von NSAR bei Kindern. Die Wechseljahre bringen komplexe hormonelle Umbrüche mit sich, während die Medikamenteneinnahme während des Ramadan gläubige Patienten vor besondere Herausforderungen stellt.
Die Wahl der AfD: Eine Analyse vermeintlich verschenkter Stimmen
Bei den jüngsten Wahlen hat die rechtsradikale Partei Alternative für Deutschland (AfD) erneut beträchtliche Stimmenanteile erzielt. Diese Entwicklung wirft Fragen auf, ob Stimmen für die AfD als "verschenkt" betrachtet werden können. Kritiker argumentieren, dass solche Stimmen die politische Spaltung fördern und selten zu konstruktiven Beiträgen im Parlament führen. Befürworter hingegen sehen ihre Wahlentscheidung als einen notwendigen Ausdruck des politischen Protestes und als Signal an die etablierten Parteien, die Sorgen eines Teils der Bevölkerung ernst zu nehmen.
Die AfD, die häufig durch polarisierende Aussagen und kontroverse Positionen auffällt, steht regelmäßig im Zentrum der politischen Debatte. Ihre Präsenz im Bundestag und in verschiedenen Landtagen zeigt, dass sie eine nicht zu ignorierende Kraft im politischen System Deutschlands ist. Trotz ihrer Isolation von den traditionellen Parteien, die eine Zusammenarbeit meist ablehnen, gelingt es der AfD, Themen wie Migration und nationale Sicherheit auf die Tagesordnung zu setzen.
Diese Situation führt zu einer gespaltenen Wahrnehmung in der Bevölkerung. Während einige die Stimme für die AfD als Weg sehen, Unmut und Frustration auszudrücken, warnen andere vor den langfristigen Folgen für die politische Kultur in Deutschland. Die zunehmende Polarisierung, die durch solche Wahlentscheidungen verstärkt wird, könnte die Findung von Kompromissen und die demokratische Diskussionskultur erschweren.
Die Frage, ob eine Stimme für die AfD verschenkt ist, hängt stark von der politischen Perspektive des Einzelnen ab. In einem demokratischen System repräsentiert jede abgegebene Stimme einen Teil des Volkswillens, unabhängig von der politischen Ausrichtung der gewählten Partei. Es ist essentiell, dass alle Stimmen gehört werden, um eine umfassende Repräsentation in der Demokratie zu gewährleisten. Jedoch muss die Gesellschaft wachsam bleiben und konstruktiv mit der Herausforderung umgehen, die eine solche Wahlentscheidung darstellt. Es ist wichtig, den Dialog zu fördern und Brücken zu bauen, anstatt Gräben zu vertiefen. Nur so kann eine Spaltung der Gesellschaft verhindert und die Demokratie gestärkt werden.
Täuschungsgefahr: Die rechtlichen Risiken für Apotheken bei falscher Berateridentität in der Versicherungsbranche
Die jüngste Online-Fachtagung der Kanzlei Michaelis am 13. Februar 2025 brachte ein wenig beleuchtetes, doch kritisches Thema auf die Agenda: Die Problematik von Versicherungsvertretern, die sich fälschlicherweise als unabhängige Makler ausgeben. Diese Praxis, die laut Expertenschätzungen von etwa 15% der Vertreter angewendet wird, wirft erhebliche Fragen bezüglich der Transparenz und Ethik in der Versicherungsbranche auf. Prof. Dr. Hans-Peter Schwintowski, ein renommierter Rechtsexperte, führte aus, dass solche Irreführungen nicht nur eine rechtliche Grauzone darstellen, sondern auch direkt das Persönlichkeitsrecht der Kunden verletzen, die unter falschen Voraussetzungen Verträge abschließen.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat bisher keine spezifischen Maßnahmen ergriffen, da ihre Zuständigkeiten die direkte Versicherungsvermittlung nicht umfassen. Dies führt zu einer signifikanten Rechtsschutzlücke, die sowohl Kunden als auch ehrlichen Versicherungsmaklern schadet. Schwintowski betonte, dass betroffene Kunden die Möglichkeit hätten, den irrtümlich abgeschlossenen Vertrag rückabzuwickeln und eine adäquate Neubewertung der Risiken zu verlangen. Zusätzlich könnten Kunden immaterielle Schadensersatzansprüche geltend machen, die sich aus der Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts ergeben.
Die Fachtagung zeigte deutlich, wie essenziell klare Regelungen und deren konsequente Durchsetzung in einem Markt sind, der stark auf Vertrauen basiert. Insbesondere Apothekenbetreiber, die in hohem Maße auf seriöse Beratungen angewiesen sind, müssen die Integrität ihrer Versicherungsbeziehungen besonders sorgfältig prüfen. Ein fehlgeleitetes Vertrauen in die Qualifikation eines Beraters kann nicht nur finanzielle, sondern auch rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen und im Schadensfall zu unzureichender Deckung führen.
Das Problem der Versicherungsvertreter, die sich als Makler ausgeben, stellt eine ernstzunehmende Herausforderung für die Integrität des Versicherungsmarktes dar. Die Erkenntnisse der Fachtagung der Kanzlei Michaelis unterstreichen die Notwendigkeit für strengere Aufsichtsmaßnahmen und transparentere Geschäftspraktiken in der Versicherungsvermittlung. Dieses Thema berührt nicht nur die ethischen Grundlagen des Handels, sondern betrifft auch den Kern des Verbraucherschutzes. Es ist von entscheidender Bedeutung, dass der Gesetzgeber und die Aufsichtsbehörden hier klare Signale setzen und die Rechtssicherheit für Verbraucher stärken. Nur durch konsequente Aufklärung und Regulation kann das Vertrauen in die Versicherungsbranche aufrechterhalten und der Markt vor solchen unlauteren Praktiken geschützt werden.
Sicherheit im Fokus: Die essentielle Rolle der Versicherungsberatung für Apotheken
In einer Zeit, in der Apotheken zunehmend komplexen Risiken ausgesetzt sind, von Datenschutzverletzungen über Betriebsunterbrechungen bis hin zu haftungsrechtlichen Fragen, hat sich die professionelle Versicherungsberatung als unverzichtbar erwiesen. Die Landschaft der beruflichen Haftpflicht und Sicherheitsanforderungen ändert sich kontinuierlich, und Apotheken stehen vor der Herausforderung, ihre Policen entsprechend anzupassen, um umfassenden Schutz zu gewährleisten.
Der Wert einer spezialisierten Versicherungsberatung liegt in ihrem maßgeschneiderten Ansatz. Durch eine präzise Risikoanalyse und die Identifizierung spezifischer Bedürfnisse kann eine Apotheke sicherstellen, dass keine wesentlichen Risiken ungedeckt bleiben. Dies ist besonders wichtig in einem Berufsfeld, in dem bereits kleine Unachtsamkeiten oder Übersehungen zu erheblichen finanziellen und rechtlichen Konsequenzen führen können.
Ein weiterer Aspekt, der die Bedeutung einer professionellen Beratung unterstreicht, ist die dynamische Natur der Pharmabranche, die durch ständige gesetzliche und technologische Veränderungen gekennzeichnet ist. Versicherungsberater, die sich auf Apotheken spezialisiert haben, sind nicht nur mit den Grundlagen der Versicherungsprodukte vertraut, sondern auch mit den besonderen Herausforderungen und Risiken der Branche. Diese Expertise ist entscheidend, um sicherzustellen, dass Versicherungslösungen nicht nur aktuell, sondern auch zukunftsfähig sind.
Die Rolle der Versicherungsberatung in der Apothekenbranche kann nicht hoch genug bewertet werden. Angesichts der steigenden Risiken und der strengen regulatorischen Anforderungen ist es für Apothekenbetreiber entscheidend, in qualitativ hochwertige Beratungsdienstleistungen zu investieren. Diese Beratung dient nicht nur dem Schutz des Geschäftsbetriebs, sondern auch der Sicherheit der Kunden, die auf die Verfügbarkeit und Zuverlässigkeit ihrer Apotheke vertrauen. Professionelle Versicherungsberater bieten nicht nur Schutz durch maßgeschneiderte Policen, sondern auch einen Mehrwert durch ihr tiefes Verständnis der Branche und ihrer spezifischen Risiken. In einer Welt, in der sich Sicherheitsbedrohungen schnell entwickeln, ist eine proaktive und fachkundige Versicherungsstrategie der Schlüssel zur Aufrechterhaltung eines erfolgreichen Apothekenbetriebs.
Finanzielle Engpässe nach Skonto-Urteil: Apotheken zwischen betriebswirtschaftlicher Anpassung und Versorgungsrisiko
Ein Jahr nachdem der Bundesgerichtshof (BGH) in einem richtungsweisenden Urteil die Gewährung von Skonti in der Pharmabranche als unzulässig deklarierte, stehen zahlreiche Apotheken in Deutschland vor ernsthaften finanziellen Herausforderungen. Die Entscheidung, die ursprünglich darauf abzielte, faire Wettbewerbsbedingungen zu schaffen, hat unerwartete Nebenwirkungen mit sich gebracht, die Apothekenbetreiberinnen und -betreiber stark belasten.
Durch den Wegfall der Rabatte erhöhen sich die Ausgaben für den Wareneinkauf drastisch. Einige Apotheken berichten von Mehrkosten in der Größenordnung von bis zu 75.000 Euro pro Jahr. Diese zusätzliche finanzielle Belastung zwingt viele Apotheken zu einschneidenden Maßnahmen, wie Personalabbau und die Reduzierung von Serviceleistungen, was langfristig auch die Qualität der Patientenversorgung beeinträchtigen könnte.
Darüber hinaus hat das Urteil auch die Beziehungen zwischen Apotheken und Großhändlern beeinträchtigt. Viele Apothekerinnen und Apotheker empfinden das aktuelle Verhalten der marktführenden Großhändler als wenig kooperativ. Die erhoffte partnerschaftliche Unterstützung bleibt oft aus, stattdessen wird von einer Zunahme an Druck und einseitigen Geschäftsbedingungen berichtet.
Die tägliche Arbeit in den Apotheken wird zunehmend komplizierter. Die zusätzlichen administrativen Belastungen und die höheren Betriebskosten führen zu einem stark angespannten Arbeitsumfeld. Dies wirkt sich nicht nur negativ auf die Motivation und Gesundheit des Personals aus, sondern könnte auch zu Engpässen in der Medikamentenversorgung führen, die gerade in ländlichen oder sozial schwächeren Regionen schwerwiegende Folgen haben könnten.
Das Skonto-Urteil des Bundesgerichtshofs hat weitreichende Folgen für die pharmazeutische Landschaft in Deutschland gezeigt, die eine tiefgreifende Diskussion über die Rahmenbedingungen des pharmazeutischen Marktes erforderlich machen. Es ist eine dringende Notwendigkeit für eine sektorübergreifende Strategiediskussion, um die durch das Urteil entstandenen wirtschaftlichen und versorgungstechnischen Probleme anzugehen.
Die Politik, zusammen mit den Vertretern der Pharmaindustrie und Apotheken, muss innovative Ansätze fördern, die sowohl die wirtschaftlichen als auch die patientenorientierten Aspekte der Pharmaversorgung berücksichtigen. Es geht nicht nur darum, die finanzielle Belastung der Apotheken zu mindern, sondern auch darum, eine hohe Qualität der medizinischen Versorgung dauerhaft sicherzustellen.
Dies könnte beispielsweise durch eine Neugestaltung der Rabattstrukturen oder durch staatliche Unterstützungsmaßnahmen für besonders betroffene Apotheken erfolgen. Ferner sollte der Dialog zwischen Apotheken und Großhändlern gestärkt werden, um die entstandenen Spannungen zu mindern und eine konstruktive Zusammenarbeit zu fördern.
Letztlich muss das Ziel einer jeden Regulierung im Gesundheitssektor sein, die Versorgungssicherheit und -qualität für die Patientinnen und Patienten zu gewährleisten. Das aktuelle Skonto-Urteil sollte als Anlass gesehen werden, bestehende Praktiken nicht nur zu hinterfragen, sondern aktiv zu verbessern, um die pharmazeutische Versorgung in Deutschland zukunftsfähig zu machen.
EuGH-Urteil: Banken verlieren Zinsansprüche bei Informationsverstößen
Eine aktuelle Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) macht unmissverständlich klar, dass Banken ihre vertraglichen Informationspflichten bei Verbraucherkreditverträgen strikt einhalten müssen. Der Gerichtshof stellte fest, dass Verstöße gegen diese Pflichten – unabhängig von ihrer Schwere – dazu führen können, dass Banken ihren Anspruch auf Zinsen verlieren. Die Entscheidung unterstreicht den hohen Stellenwert des Verbraucherschutzes im Kreditwesen und fordert eine transparente und verständliche Information der Kreditnehmer.
Der EuGH betonte, dass eine lückenhafte oder missverständliche Informationspolitik nicht als bloße Formalität zu werten sei. Vielmehr steht sie im direkten Zusammenhang mit dem Vertrauen, das Verbraucher in ihre Finanzinstitute setzen. Werden die vertraglich vereinbarten Informationspflichten nicht vollständig erfüllt, riskieren Banken nicht nur den Verlust von Zinsansprüchen, sondern auch weitreichende rechtliche Konsequenzen. Diese Entscheidung hat somit das Potenzial, weitreichende Auswirkungen auf die Praxis des Verbraucherkreditgeschäfts zu haben.
Aus juristischer Perspektive wird nun verstärkt erwartet, dass Kreditinstitute ihre Informationspolitik überdenken und anpassen. Es soll sichergestellt werden, dass alle relevanten Vertragsinhalte klar und nachvollziehbar an die Verbraucher kommuniziert werden. Nur so könne gewährleistet werden, dass Kreditnehmer fundierte Entscheidungen treffen und ein möglicher Rechtsstreit vermieden wird. Die Maßgabe des EuGH richtet sich dabei an sämtliche Banken, ungeachtet der Höhe des beanstandeten Informationsmangels.
Das Urteil des EuGH ist ein bedeutender Schritt zur Stärkung der Verbraucherrechte im Finanzsektor. Es signalisiert den Banken, dass eine mangelhafte Informationsweitergabe nicht nur juristische Konsequenzen, sondern auch einen erheblichen Vertrauensverlust nach sich ziehen kann. In einem Markt, in dem Transparenz und Kundenvertrauen zunehmend als entscheidende Wettbewerbsvorteile gelten, dürfte dieses Urteil zu einem Umdenken führen. Es bleibt abzuwarten, wie Banken ihre internen Prozesse anpassen, um künftigen Rechtsstreitigkeiten und wirtschaftlichen Einbußen vorzubeugen.
Christian Buse verstorben – Ein Brückenbauer zwischen Versand und Vor-Ort-Apotheke
Christian Buse, langjähriger Vorsitzender des Bundesverbands Deutscher Versandapotheken (BVDVA) und Geschäftsführer der Versandapotheke Mycare, ist tot. Der 51-Jährige verstarb kurz vor Weihnachten an den Folgen einer Skiverletzung. Sein plötzlicher Tod hinterlässt eine Lücke in der Branche, in der er über Jahre hinweg als engagierter Unternehmer und Vordenker aktiv war.
Buse war nicht nur ein Verfechter des Versandhandels, sondern auch ein Befürworter hybrider Apothekenstrukturen, die digitale Angebote mit klassischen Vor-Ort-Dienstleistungen verknüpfen. Er setzte sich für eine zukunftsfähige Arzneimittelversorgung ein und war überzeugt, dass Versandhandel und stationäre Apotheken nicht als Gegensätze, sondern als Ergänzung betrachtet werden sollten.
Nach seinem Pharmaziestudium in Halle begann Buse seine Laufbahn in der Arzneimittelherstellung und war an der Planung eines Gesundheitszentrums beteiligt. Mit der Legalisierung des Versandhandels im Jahr 2004 wagte er mit Unterstützung seiner Familie den Schritt in den Online-Markt. Die Mycare-Versandapotheke, die aus der Robert-Koch-Apotheke in Lutherstadt Wittenberg hervorging, wurde zu einem wichtigen Akteur im deutschen Arzneimittelversand.
Über 15 Jahre lang prägte Buse als Vorsitzender den BVDVA und setzte sich für die Interessen des Versandhandels ein. In politischen Diskussionen betonte er die Rolle des Online-Vertriebs als Ergänzung zum klassischen Apothekensystem. Besonders engagierte er sich für die rechtlichen Rahmenbedingungen des E-Rezepts und der patientenindividuellen Arzneimittelverblisterung. Als Gründungsmitglied des Bundesverbands Patientenindividueller Arzneimittelverblisterer (BPAV) trieb er die Etablierung moderner Versorgungsstrukturen voran.
Auch in kritischen Debatten verteidigte Buse den Versandhandel gegen drohende Einschränkungen. Er setzte sich für faire Wettbewerbsbedingungen ein und sprach sich für eine Gleichbehandlung inländischer Apotheken bei der Vergabe von Rx-Boni aus. In seiner Amtszeit wurde der Arzneimittelversandhandel in Deutschland fest etabliert und konnte sich als fester Bestandteil der Gesundheitsversorgung behaupten.
Sein Tod wurde von vielen Weggefährten mit Bestürzung aufgenommen. Der Vorstand des BVDVA würdigte ihn als strategischen Denker und Brückenbauer, der es verstand, unterschiedliche Interessen zusammenzuführen. Auch Kritiker seiner Positionen schätzten seinen sachlichen und lösungsorientierten Ansatz.
Mit seinem plötzlichen Ableben verliert die Branche eine prägende Persönlichkeit, die über viele Jahre hinweg mit Weitsicht und Engagement die Digitalisierung und Modernisierung des Apothekenwesens vorantrieb.
Der Tod von Christian Buse markiert das Ende einer Ära im deutschen Arzneimittelversandhandel. Er war eine Schlüsselfigur in der Entwicklung eines Geschäftsmodells, das zunächst umstritten war, heute aber nicht mehr aus der pharmazeutischen Versorgung wegzudenken ist. Sein Verständnis für die Herausforderungen beider Seiten – Versand und Vor-Ort-Apotheke – zeichnete ihn aus.
Buse war kein Ideologe, sondern ein Pragmatiker. Er kämpfte für den Versandhandel, ohne die stationären Apotheken aus dem Blick zu verlieren. Während andere die Konfrontation suchten, setzte er auf den Dialog. Sein Ziel war eine integrierte Versorgung, die den Patienten in den Mittelpunkt stellt.
Seine Rolle als Vermittler wird in kommenden Debatten fehlen. Die Diskussionen um den Arzneimittelversand, das E-Rezept und die Zukunft der Apothekenlandschaft sind längst nicht abgeschlossen. Ohne seine Stimme droht die Debatte erneut von verhärteten Fronten geprägt zu werden.
Buses Vermächtnis liegt in der Tatsache, dass er den Arzneimittelversandhandel nicht nur etabliert, sondern auch akzeptabel gemacht hat. Die Frage ist nun, wer seine Positionen in Zukunft mit derselben Sachlichkeit und Weitsicht vertreten wird.
Ärzte im Bundestag – Apotheker bleiben erneut außen vor
Mit der neuen Legislaturperiode ziehen erneut mehrere Mediziner in den Bundestag ein, während Apothekerinnen und Apotheker weiterhin nicht vertreten sind. Trotz mehrerer Kandidaturen scheiterten sie durch wenig aussichtsreiche Listenplätze. Die wachsende Präsenz von Ärztinnen und Ärzten im Parlament könnte gesundheitspolitische Debatten prägen, während die Perspektive der Apothekenbranche unberücksichtigt bleibt.
Besonders prominent unter den neuen Abgeordneten ist der Virologe Hendrik Streeck. Der 1977 geborene Mediziner wurde während der Corona-Pandemie einem breiten Publikum bekannt und war Mitglied des Corona-Expertenrats der Bundesregierung. Seit 2019 leitet er das Institut für Virologie am Universitätsklinikum Bonn. Bei der Bundestagswahl trat er als Direktkandidat der CDU im Wahlkreis Bonn an und gewann diesen für die Union zurück.
Für die CSU konnte sich der Kardiologe Hans Diogenes Theiss durchsetzen. Der Oberarzt und Professor für Innere Medizin an der Ludwig-Maximilians-Universität München ist seit vielen Jahren kommunalpolitisch aktiv. Im Bundestag will er sich insbesondere für eine stabile Gesundheitsversorgung, die Bekämpfung des Pflegemangels und den Erhalt der Notfallmedizin einsetzen.
Auch Die Linke entsendet zwei Mediziner ins Parlament. Der Sozialmediziner Gerhard Trabert, Jahrgang 1956, engagiert sich seit Jahrzehnten für sozial Benachteiligte und macht auf die Wechselwirkungen von Armut und Krankheit aufmerksam. Nachdem er 2022 bereits als Bundespräsidentschaftskandidat der Linken antrat, zog er nun über die Landesliste Rheinland-Pfalz in den Bundestag ein. Medienberichten zufolge ist jedoch fraglich, ob er aufgrund gesundheitlicher Probleme sein Mandat antreten kann.
Ein weiterer Mediziner für Die Linke ist Michael Arndt, bekannt als Moses Arndt. Der Hausarzt aus dem Saarland hat eine unkonventionelle Karriere hinter sich: Einst Herausgeber eines Hardcore-Punk-Magazins und Betreiber eines Piercing-Studios, engagiert er sich nun für eine bessere Gesundheitsversorgung und faire Arbeitsbedingungen im medizinischen Bereich.
Während Mediziner im Bundestag zunehmend vertreten sind, bleibt die Apothekenbranche außen vor. Kandidatinnen und Kandidaten aus der Pharmazie hatten kaum realistische Chancen auf ein Mandat. Apotheker wie Stefanie Rodenburg (Grüne, Bayern), Armin Noeske und Sonja von Campenhausen (CDU, Mecklenburg-Vorpommern), Frank Germeshausen (CDU, Niedersachsen), Christopher Hauß (CDU, Rheinland-Pfalz) und Nikolas Seger (CDU, Saarland) verpassten den Einzug ins Parlament.
Damit bleibt die pharmazeutische Perspektive im Bundestag weiterhin unterrepräsentiert – ein Umstand, der vor dem Hintergrund wachsender Herausforderungen in der Arzneimittelversorgung und des Apothekensterbens an Bedeutung gewinnt. Ob gesundheitspolitische Debatten künftig auch die Anliegen der Apothekenbranche berücksichtigen, bleibt abzuwarten.
Die Abwesenheit von Apothekerinnen und Apothekern im Bundestag ist kein Zufall. Während Ärztinnen und Ärzte traditionell stark in politischen Strukturen vertreten sind und durch ihr Berufsbild oft an Entscheidungsträger herantreten, bleibt die pharmazeutische Perspektive auf der politischen Bühne eine Randnotiz.
Die Probleme des Apothekenwesens sind vielfältig: wirtschaftlicher Druck, Lieferengpässe, steigende bürokratische Belastungen und die Herausforderungen der Digitalisierung. Doch ohne eine direkte Stimme im Parlament bleibt es schwierig, diese Themen in den gesundheitspolitischen Diskurs einzubringen. Während Ärztinnen und Ärzte im Bundestag für bessere Rahmenbedingungen in der Gesundheitsversorgung streiten können, fehlt der Apothekerschaft diese Möglichkeit.
Dabei sind Apotheken ein entscheidender Teil der Gesundheitsversorgung. Sie sind oft die erste Anlaufstelle für Patientinnen und Patienten, entlasten Arztpraxen und stellen die Arzneimittelversorgung sicher. Dass ausgerechnet dieser Berufsstand politisch kaum vertreten ist, wirft Fragen auf.
Eine stärkere politische Beteiligung aus der Apothekenbranche wäre dringend nötig. Nur wenn Apothekerinnen und Apotheker selbst im Bundestag sitzen, können sie ihre Anliegen direkt einbringen. Solange dies nicht der Fall ist, bleibt zu befürchten, dass wichtige Entscheidungen ohne pharmazeutische Expertise getroffen werden – mit möglicherweise gravierenden Folgen für die Versorgungssicherheit.
Apothekenschließungen: SPD und Grüne drängen auf finanzielle Reformen
Die anhaltende Welle von Apothekenschließungen in Deutschland sorgt zunehmend für politische Reaktionen. Während sich die Diskussion lange auf den ländlichen Raum konzentrierte, zeigt sich das Problem inzwischen auch in Großstädten wie Hamburg. Kurz vor der Bürgerschaftswahl fordern die Regierungsfraktionen von SPD und Grünen nun eine Initiative zur finanziellen Entlastung der Apotheken. Ein Antrag sieht vor, dass sich der Senat auf Bundesebene für eine Überprüfung und Erhöhung des Fixums einsetzt.
Apotheken sind ein zentraler Bestandteil der medizinischen Versorgung und übernehmen weit mehr als nur die Abgabe von Medikamenten. Neben der fachlichen Beratung und Sicherstellung von Arzneimitteltherapien tragen sie zur Stabilisierung der sozialen Infrastruktur bei. Doch steigende Betriebskosten, regulatorische Vorgaben und wachsende bürokratische Belastungen setzen die wirtschaftliche Existenz vieler Betriebe unter Druck. In der Folge nimmt die Apothekendichte ab, was für Millionen von Menschen längere Wege zur nächsten Versorgungseinrichtung bedeutet.
Ein Hauptproblem ist die finanzielle Schieflage vieler Apotheken. Neben dem Fachkräftemangel und Lieferengpässen belasten vor allem steigende Kosten für Mieten, Energie und Dienstleistungen die Betriebe. Die jüngste Tariferhöhung um rund zehn Prozent sorgt für zusätzliche wirtschaftliche Herausforderungen. Viele Apotheken zahlen ihren Mitarbeitenden bereits übertarifliche Gehälter, um qualifizierte Fachkräfte zu halten. Gleichzeitig führt der hohe Anteil an Teilzeitkräften zu erheblichen Schwierigkeiten in der Personalplanung.
Zusätzliche Belastung entsteht durch das sogenannte Skonto-Urteil des Bundesgerichtshofs. Die Begrenzung der Rabatte auf maximal 3,15 Prozent schränkt die Preisverhandlungen der Apotheken mit Großhändlern erheblich ein. Berechnungen zufolge verlieren Apotheken dadurch im Durchschnitt bis zu 22.000 Euro pro Jahr an Betriebsergebnis.
Hinzu kommt die chronische Unterfinanzierung des Apothekenhonorars. Die letzte Anpassung an gestiegene Kosten erfolgte vor über zehn Jahren. Durch gesetzliche Eingriffe wurde eine weitere Erhöhung verhindert, sodass sich die Vergütung real auf dem Niveau von vor zwanzig Jahren befindet. Die SPD und die Grünen sehen hierin eine dringende Notwendigkeit zur Anpassung an die wirtschaftliche Realität.
Besonders problematisch ist die Vorfinanzierung hochpreisiger Arzneimittel. Apotheken müssen teure Medikamente, die im Einkauf über 1.200 Euro kosten, vorfinanzieren, ohne zu wissen, ob eine vollständige Erstattung durch die Krankenkassen erfolgt. Das Risiko einer Retaxation bleibt hoch. Häufig werden Rezepte wegen formaler Fehler abgelehnt, selbst wenn das Medikament bereits abgegeben wurde. Die Antragssteller kritisieren, dass dies oft bei geringfügigen Verwaltungsfehlern geschieht und Apotheken dadurch hohe finanzielle Einbußen erleiden.
Infolge dieser Risiken verzichten immer mehr Apotheken darauf, hochpreisige Medikamente vorrätig zu halten. Patienten müssen daher in größere Städte ausweichen, um ihre Versorgung sicherzustellen. Dies verstärkt den Druck auf städtische Apotheken zusätzlich. Gleichzeitig lehnen Banken die Finanzierung dieser Medikamente ab, da sie als nicht typisches Handelsgeschäft gelten.
Die SPD und die Grünen fordern daher eine Anpassung der Apothekenvergütung sowie eine Reform der Vorfinanzierung hochpreisiger Arzneimittel. Zudem müsse geprüft werden, wie das Haftungsrisiko bei Herstellerinsolvenzen künftig auf die Krankenversicherungen übertragen werden kann.
Ohne strukturelle Reformen droht eine weitere Erosion der Apothekenlandschaft. Während Versandapotheken als Alternative gesehen werden, fehlt ihnen die persönliche Beratung und die unmittelbare Versorgung in Notfällen. Die Politik steht vor der Aufgabe, die Rahmenbedingungen für stationäre Apotheken so zu gestalten, dass eine flächendeckende Versorgung erhalten bleibt.
Die anhaltenden Apothekenschließungen sind kein Zufall, sondern das Resultat politischer Versäumnisse und einer über Jahre hinweg verschleppten Anpassung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen. Während in anderen Branchen regelmäßige Kostensteigerungen durch entsprechende Vergütungsanpassungen aufgefangen werden, bleibt das Apothekenhonorar auf dem Stand von vor zwei Jahrzehnten. Dass sich nun SPD und Grüne für eine Korrektur einsetzen, ist zwar zu begrüßen, kommt jedoch spät und lässt viele zentrale Fragen offen.
Besonders alarmierend ist die Entwicklung bei hochpreisigen Arzneimitteln. Die Vorfinanzierung durch Apotheken bedeutet ein erhebliches Risiko, das viele Betriebe nicht mehr eingehen wollen oder können. Die Folge: Patienten stehen vor der Herausforderung, ihre Medikamente nicht mehr wohnortnah beziehen zu können. Das widerspricht dem Grundgedanken der flächendeckenden Versorgung und führt zu einer Verlagerung hin zu großen Versorgern, während kleinere Apotheken um ihre Existenz kämpfen.
Auch die zunehmende Regulierung erschwert die Arbeit der Apotheken. Skontobegrenzungen, Retaxationen bei kleinsten Formfehlern und steigende Betriebskosten setzen die wirtschaftliche Tragfähigkeit vieler Betriebe massiv unter Druck. Apotheken sind jedoch keine beliebig austauschbaren Geschäfte, sondern ein essenzieller Bestandteil des Gesundheitssystems. Ihre Schließung bedeutet nicht nur den Verlust eines Versorgungsstandorts, sondern auch den Wegfall einer wichtigen Anlaufstelle für Patientinnen und Patienten.
Es ist höchste Zeit, dass auf Bundesebene ernsthafte Maßnahmen ergriffen werden. Die Initiative der SPD und Grünen ist ein erster Schritt, doch ob daraus eine nachhaltige Lösung erwächst, bleibt abzuwarten. Die Apothekenbranche benötigt keine kurzfristigen Hilfen, sondern eine grundlegende Reform der Finanzierung. Nur so kann verhindert werden, dass immer mehr Apotheken für immer schließen.
Neue Hoffnung für Lungenkrebspatienten: Lazertinib und Amivantamab in der Kombinationstherapie
In der modernen Krebstherapie markiert die Einführung einer neuen Kombinationsbehandlung aus Lazertinib und Amivantamab einen bedeutenden Fortschritt für Patienten mit fortgeschrittenem nicht-kleinzelligen Lungenkarzinom (NSCLC), insbesondere für diejenigen mit spezifischen genetischen Mutationen. Diese Art von Lungenkrebs stellt mit etwa 85 Prozent den Großteil aller Lungenkrebsfälle dar und wird zunehmend auch bei Personen diagnostiziert, die nie geraucht haben oder nicht mehr rauchen.
Die Behandlung zielt auf Patienten ab, deren Tumoren bestimmte Mutationen im epidermalen Wachstumsfaktor-Rezeptor (EGFR) aufweisen. Diese Mutationen sind besonders in asiatischen Ländern verbreitet, wo sie fast die Hälfte aller NSCLC-Fälle ausmachen, während sie in Deutschland bei 10 bis 15 Prozent der Patienten nachgewiesen werden. Die häufigsten EGFR-Mutationen sind Deletionen im Exon 19 und die Punktmutation L858R im Exon 21, die zusammen 90 Prozent der Fälle ausmachen.
Lazertinib, ein Kinasehemmer, wird in Kombination mit Amivantamab, einem bispezifischen Antikörper, der sowohl gegen EGFR als auch gegen den mesenchymal-epithelialen Transitionsfaktor (MET) gerichtet ist, eingesetzt. Diese Kombination wird nicht als Monotherapie verabreicht, sondern ist speziell für die Erstlinientherapie von erwachsenen Patienten mit nachgewiesenen EGFR-Mutationen konzipiert. Die empfohlene Dosis von Lazertinib beträgt einmal täglich 240 mg, während Amivantamab gewichtsabhängig dosiert wird.
Die Einnahme der Filmtabletten erfolgt täglich, wobei versäumte Dosen nur dann nachgeholt werden sollten, wenn der Einnahmezeitpunkt noch nicht länger als zwölf Stunden zurückliegt. Die Kombinationstherapie wurde durch die Ergebnisse der Phase-III-Studie MARIPOSA untermauert, die eine signifikante Verlängerung des progressionsfreien Überlebens bei den Patienten zeigte, die mit Lazertinib und Amivantamab behandelt wurden, im Vergleich zu denjenigen, die nur eine Monotherapie erhielten.
Neben der ermutigenden Wirksamkeit der Therapie sind jedoch auch Vorsichtsmaßnahmen und mögliche Nebenwirkungen zu beachten. Patienten sollten unter anderem ihre Sonnenexposition reduzieren und trockene Hautstellen pflegen, um Haut- und Nageltoxizität vorzubeugen. Zusätzlich ist bei der Anwendung von Lazertinib in der Schwangerschaft Vorsicht geboten, und effektive Verhütungsmethoden sind während der Behandlung erforderlich.
Die Einführung von Lazertinib in Kombination mit Amivantamab könnte für viele Patienten mit fortgeschrittenem nicht-kleinzelligen Lungenkrebs ein neues Kapitel aufschlagen. Diese Kombinationstherapie bietet nicht nur eine potenziell lebensverlängernde Option, sondern unterstreicht auch die Bedeutung der gezielten genetischen Untersuchung vor der Therapiewahl. Dennoch sollten die Risiken und Nebenwirkungen nicht unterschätzt werden. Die Therapie erfordert eine sorgfältige Überwachung und Anpassung, um sicherzustellen, dass die Patienten den größtmöglichen Nutzen erzielen, ohne unverhältnismäßige Risiken einzugehen. Es bleibt abzuwarten, wie sich die langfristigen Ergebnisse gestalten und welche weiteren Forschungen diese Behandlungsansätze noch verfeinern können.
NSAR bei Kindern: Wirksamkeit und Sicherheit im Fokus einer neuen Analyse
Nichtsteroidale Antirheumatika (NSAR) stehen im Mittelpunkt einer aktuellen Übersichtsarbeit zur Schmerzbehandlung bei Kindern. Die Untersuchung, für die Daten von fast 5000 jungen Patientinnen und Patienten ausgewertet wurden, liefert neue Erkenntnisse zur Wirksamkeit und Sicherheit verschiedener Analgetika im pädiatrischen Bereich.
Die Analyse bestätigt, dass Ibuprofen bei akuten Schmerzen eine effektive und gut verträgliche Option darstellt. Das Medikament zeigte in zahlreichen Studien eine zuverlässige Schmerzlinderung und ein günstiges Sicherheitsprofil, insbesondere im Vergleich zu Paracetamol. Während beide Substanzen häufig zur Behandlung von Schmerzen und Fieber eingesetzt werden, deuten die vorliegenden Daten darauf hin, dass Ibuprofen eine überlegene Wirksamkeit bei moderaten bis starken Schmerzen aufweist.
Auch Diclofenac wurde in der Untersuchung berücksichtigt. Es erwies sich als wirksame Alternative, insbesondere bei muskuloskelettalen Beschwerden. Die Studie unterstreicht jedoch, dass die Anwendung dieses NSAR in der pädiatrischen Praxis seltener erfolgt, was unter anderem auf eine eingeschränktere Zulassung und die Verfügbarkeit entsprechender Darreichungsformen zurückzuführen ist.
Ein weiteres Augenmerk lag auf der Sicherheit der Schmerzmittel. Hier wurde deutlich, dass NSAR insgesamt ein akzeptables Nebenwirkungsprofil aufweisen, wenn sie altersgerecht dosiert und nicht über längere Zeiträume verabreicht werden. Dennoch bleibt die sorgfältige Indikationsstellung essenziell, um das Risiko für Nebenwirkungen wie gastrointestinale Beschwerden oder Nierenbelastungen zu minimieren.
Paracetamol, das in vielen Ländern als Mittel der ersten Wahl gilt, wurde in der Untersuchung zwar als sicher eingestuft, zeigte jedoch in mehreren Vergleichen eine schwächere analgetische Wirkung. Vor allem bei postoperativen Schmerzen oder schmerzhaften Entzündungsprozessen wurde Ibuprofen als überlegen bewertet.
Die Autoren der Studie betonen, dass der gezielte und gut kontrollierte Einsatz von Schmerzmitteln bei Kindern essenziell ist, um eine effektive Schmerzlinderung zu gewährleisten, ohne vermeidbare Risiken einzugehen. Sie empfehlen eine individuelle Therapieentscheidung basierend auf Schmerzintensität, Grunderkrankung und Begleitmedikation.
Die Ergebnisse der Übersichtsarbeit liefern wichtige Hinweise für den klinischen Alltag und verdeutlichen, dass NSAR bei akuten Schmerzen von Kindern eine zentrale Rolle spielen. Gleichzeitig bleibt die Herausforderung bestehen, eine sichere Anwendung zu gewährleisten und Überdosierungen oder Langzeitrisiken zu vermeiden.
Die neuen Erkenntnisse zur Schmerzbehandlung bei Kindern bestätigen, was viele in der Praxis bereits beobachtet haben: Ibuprofen ist nicht nur ein bewährtes Mittel, sondern in vielen Fällen auch die wirksamere Wahl im Vergleich zu Paracetamol. Während beide Substanzen in der Pädiatrie weit verbreitet sind, sollte der Fokus verstärkt darauf liegen, eine informierte Entscheidung über die Wahl des Analgetikums zu treffen – angepasst an die individuelle Situation des Kindes.
Gleichzeitig verdeutlicht die Analyse, dass Sicherheit und Wirksamkeit stets gegeneinander abgewogen werden müssen. NSAR sind bei sachgerechter Anwendung gut verträglich, bergen jedoch – insbesondere bei unkontrollierter oder übermäßiger Einnahme – Risiken. Gerade im Hinblick auf mögliche Nebenwirkungen im Magen-Darm-Trakt oder Auswirkungen auf die Nierenfunktion ist eine umsichtige Verordnung unerlässlich.
Interessant bleibt zudem die Frage, inwiefern sich diese Erkenntnisse auf die Verschreibungspraxis und die Empfehlungen medizinischer Fachgesellschaften auswirken. Paracetamol gilt vielerorts nach wie vor als Standard, obwohl die Evidenzlage zunehmend für eine differenziertere Betrachtung spricht. Es wäre daher an der Zeit, die Leitlinien regelmäßig zu überprüfen und an aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse anzupassen.
Letztlich geht es darum, Schmerzen bei Kindern bestmöglich zu lindern, ohne unnötige Risiken einzugehen. Die Studie liefert dazu wertvolle Impulse, die sowohl für medizinische Fachkräfte als auch für Eltern von Bedeutung sind.
Hormonelle Umbrüche in den Wechseljahren: Herausforderungen und gesundheitliche Prävention
Die Wechseljahre stellen für viele Frauen eine herausfordernde Zeit dar, geprägt von hormonellen Umstellungen, die den Körper auf vielfältige Weise beeinflussen. Diese Phase im Leben einer Frau bringt nicht nur physische, sondern auch psychische Veränderungen mit sich. Es ist eine Zeit, in der der Körper scheinbar eigenen Regeln folgt. Doch was genau passiert während der Wechseljahre und welche Symptome sind normal?
In den Wechseljahren verringert sich die Produktion der Geschlechtshormone Östrogen und Progesteron, was zu einer Reihe von Symptomen wie Hitzewallungen, Schlafstörungen, Stimmungsschwankungen und einer Abnahme der Knochendichte führen kann. Diese hormonellen Veränderungen bedeuten nicht nur eine Anpassung im Alltag, sondern erhöhen auch das Risiko für verschiedene Erkrankungen. Expertinnen weisen darauf hin, dass Frauen nach den Wechseljahren ein signifikant erhöhtes Risiko für ernsthafte Gesundheitsprobleme wie Bluthochdruck, Herzinfarkt, Diabetes, Depressionen, Demenz und Osteoporose haben im Vergleich zu Männern.
Es ist wichtig, dass Frauen dieser Lebensphase mit einer bewussten Wahrnehmung begegnen und präventive Maßnahmen ergreifen. Dazu gehört die regelmäßige Überwachung des Blutdrucks, ein gesundes Ernährungsregime, regelmäßige körperliche Aktivität und, falls vom Arzt empfohlen, eine Hormonersatztherapie. Früherkennung und das Management von Symptomen können die Lebensqualität erheblich verbessern und das Risiko schwerwiegender Erkrankungen verringern.
Die Wechseljahre sind eine natürliche Etappe im Leben jeder Frau, doch die gesellschaftliche und medizinische Diskussion darüber scheint oft von Missverständnissen und mangelnder Aufklärung umgeben. Es ist essenziell, dass sowohl die medizinische Gemeinschaft als auch die Gesellschaft die Wichtigkeit dieser Lebensphase anerkennen und unterstützende Strukturen schaffen, die Frauen helfen, informierte Entscheidungen über ihre Gesundheit zu treffen. Die Wechseljahre sollten nicht als Tabuthema behandelt werden, sondern als ein wichtiger Lebensabschnitt, der Beachtung und Fürsorge erfordert.
Medikamenteneinnahme während des Ramadan: Eine Herausforderung für gläubige Patienten
Am 1. März beginnt der islamische Fastenmonat Ramadan, eine Zeit, in der gläubige Muslime von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang auf Nahrung und Flüssigkeiten verzichten. Diese religiöse Praxis stellt jedoch eine besondere Herausforderung für diejenigen dar, die regelmäßig Medikamente einnehmen müssen. Die Bundesapothekerkammer unter der Vizepräsidentin Franziska Scharpf hebt die Wichtigkeit einer fachkundigen Beratung in Apotheken hervor, besonders vor dem Beginn der Fastenzeit.
Die Anpassung der Medikamenteneinnahme während des Ramadan erfordert eine sorgfältige Planung und Überwachung. Viele Medikamente sind zeitlich so abgestimmt, dass ihre Wirksamkeit maximiert wird, was oft mit den Mahlzeiten zusammenhängt. Während des Ramadan müssen Patienten, die fasten möchten, ihre Medikamenteneinnahme auf die Nachtstunden verschieben, was die Effektivität der Behandlung beeinträchtigen kann. Besonders kritisch ist dies bei Medikamenten, die auf nüchternen Magen oder vor Mahlzeiten eingenommen werden müssen, wie bestimmte Diabetesmedikamente oder Blutdrucksenker.
Apotheken bieten hier eine unverzichtbare Dienstleistung, indem sie individuelle Beratungsgespräche führen, um die Sicherheit und Wirksamkeit der medikamentösen Therapie auch während des Fastens zu gewährleisten. Sie können alternativen Arzneiformen empfehlen, die mit den Fastenvorschriften konform gehen, wie z.B. Inhalatoren für Asthma, die nicht als Nahrungsaufnahme gelten und daher den Fastenzustand nicht unterbrechen.
Dennoch gibt es Situationen, in denen das Fasten medizinisch unratsam ist. Die Bundesapothekerkammer betont, dass Patienten mit schwerwiegenden chronischen Erkrankungen, wie akuten Herz- oder Nierenerkrankungen oder schwer einstellbarem Diabetes, ärztlichen Rat einholen sollten, bevor sie entscheiden zu fasten. Der Koran selbst stellt Gesundheit vor religiöse Pflicht, erlaubt Ausnahmen vom Fasten für Kranke und sieht das Wohl des Einzelnen vor.
Die Rolle der Apotheken im Kontext des Ramadan verdeutlicht die essentielle Schnittstelle zwischen medizinischer Versorgung und kulturellen Praktiken. Es ist eine Erinnerung daran, dass Gesundheitsfürsorge flexibel und responsiv gegenüber den Bedürfnissen der Patienten sein muss, die ihre kulturellen und religiösen Überzeugungen in ihren Alltag integrieren. Dieser Prozess fordert von medizinischen Fachkräften nicht nur ein tiefes Verständnis für pharmakologische Notwendigkeiten, sondern auch ein sensibles Vorgehen, das die persönlichen Überzeugungen und Praktiken der Patienten respektiert und unterstützt. In einer zunehmend pluralistischen Gesellschaft ist dies ein wichtiger Schritt hin zu einer ganzheitlicheren und inklusiveren Gesundheitsversorgung.
Von Engin Günder, Fachjournalist
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