ApoRisk® auf Facebook ApoRisk® auf X
  • 30.01.2025 – Apotheken-Nachrichten von heute: Arzneimittelkosten steigen, Apotheken kämpfen, dm plant Expansion
    30.01.2025 – Apotheken-Nachrichten von heute: Arzneimittelkosten steigen, Apotheken kämpfen, dm plant Expansion
    APOTHEKE | Medienspiegel & Presse | Die politische Landschaft in Deutschland erlebt eine Verschiebung, die nicht nur Fragen zur Bildung der Wählerschaft aufwirft, sondern au...

Für Sie gelesen

Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:

ApoRisk® Nachrichten - APOTHEKE:


APOTHEKE | Medienspiegel & Presse |

Apotheken-Nachrichten von heute: Arzneimittelkosten steigen, Apotheken kämpfen, dm plant Expansion

 

Während Apotheken unter finanziellen Druck geraten und Lieferengpässe zunehmen, baut dm ein eigenes Apotheken-Ökosystem auf. Politische Auseinandersetzungen über Reformen und Gesundheitsminister-Kandidaten prägen die aktuellen Entwicklungen

Die politische Landschaft in Deutschland erlebt eine Verschiebung, die nicht nur Fragen zur Bildung der Wählerschaft aufwirft, sondern auch die Stabilität der Demokratie auf die Probe stellt. Während rechtsextreme Parteien Zulauf erhalten, ringt die Ampel-Koalition um eine zukunftssichere Reform der Apothekenlandschaft. Das Apothekenreformgesetz (ApoRG) wird von der SPD als notwendige Grundlage verteidigt, während Apothekerinnen und Apotheker unzureichende Entlastungen und fehlende Perspektiven kritisieren. Parallel dazu sieht sich die Branche durch steigende Arzneimittelausgaben und den erhöhten Kassenabschlag der GKV unter Druck, während Lieferengpässe wie beim essenziellen Medikament Quetiapin Ärztinnen, Ärzte und Apotheken vor große Herausforderungen stellen. Trotz dieser widrigen Umstände plant die Drogeriemarktkette dm den Aufbau eines eigenen Apotheken-Ökosystems und setzt dabei auf die Expertise eines ehemaligen Gehe-Managers, um sich gegen Online-Konkurrenten wie Shop Apotheke und DocMorris zu behaupten. Während der Bundesgerichtshof über die Anforderungen an Vertragsbezeichnungen in Widerrufsbelehrungen entscheidet und damit eine weitere Hürde für Verbraucherrechte setzt, erreicht der französische Pharmakonzern Sanofi eine beeindruckende Umsatzsteigerung trotz gestiegener Forschungsausgaben. In den USA sorgt die Nominierung von Robert F. Kennedy Jr. zum Gesundheitsminister für hitzige Debatten, da seine frühere Impfkritik weiterhin Zweifel an seiner Eignung für das Amt weckt. Vor diesem Hintergrund rücken auch in Deutschland die gesundheitspolitischen Debatten in den Fokus, insbesondere mit Blick auf die bevorstehenden Bundestagswahlen, bei denen die Parteien ihre Positionen zur Anpassung des Apothekenhonorars schärfen.

 

Wie Bildung und politische Erneuerung die Demokratie prägen

In jüngerer Zeit erleben wir in Deutschland eine Zunahme der Unterstützung für rechtsextreme Parteien, die tiefgreifende Fragen über die Verantwortlichkeiten und das Verständnis der wählenden Bevölkerung aufwerfen. Die wachsende Zustimmung zu diesen politischen Kräften könnte als Indikator für eine gewisse Bildungslücke angesehen werden, die die Bürger möglicherweise daran hindert, die langfristigen Auswirkungen ihrer Wahlentscheidungen vollständig zu begreifen. Dies wirft die Frage auf, ob eine solche Entwicklung das Fundament der Demokratie untergraben könnte.

Ein Kernproblem hierbei ist, dass die Bildungspolitik oft nicht Schritt hält mit der Notwendigkeit, Bürger umfassend über politische Prozesse und die Bedeutung demokratischer Werte aufzuklären. Diese Lücke ermöglicht es populistischen und extremistischen Ideologien, Fuß zu fassen und die Unsicherheiten und Ängste der Menschen auszunutzen. Die Gefahr besteht darin, dass dies zu einer Polarisierung der Gesellschaft führt, die die Grundpfeiler der Demokratie wie Meinungsvielfalt und Toleranz unterminiert.

Gleichzeitig gibt es Hoffnung durch Neuerungen innerhalb etablierter politischer Kräfte, wie die Neuausrichtung der CDU. Diese strategische Neupositionierung zielt darauf ab, verlorene Wählersegmente zurückzugewinnen und gleichzeitig eine klare Abgrenzung zu extremistischen Tendenzen zu schaffen. Indem die CDU ihre Politik auf die Kernthemen wie Wirtschaft, Sicherheit und soziale Gerechtigkeit konzentriert und dabei eine inklusive Ansprache pflegt, könnte sie einen Weg aufzeigen, wie man auf die Herausforderungen des Populismus reagieren kann.

Obwohl die Situation herausfordernd bleibt, bietet die Neuausrichtung der CDU sowie andere demokratische Initiativen die Möglichkeit, die Resilienz der deutschen Demokratie zu stärken. Indem politische Bildung gefördert und der Zugang zu objektiven Informationen erweitert wird, kann einer Aushöhlung der demokratischen Werte entgegengewirkt werden. Dies ist essenziell, um eine informierte und engagierte Bürgerschaft zu fördern, die fähig ist, demokratische Entscheidungen zu treffen, die den sozialen Zusammenhalt und die politische Stabilität langfristig sichern.

Die Entwicklung in der deutschen politischen Landschaft zeigt deutlich, dass die Demokratie immer wieder vor Herausforderungen steht, insbesondere wenn rechtsextreme Parteien an Zustimmung gewinnen. Die Neuausrichtung der CDU könnte als ein Versuch verstanden werden, diesen Herausforderungen entgegenzuwirken, indem man eine klarere und werteorientierte Politikgestaltung verfolgt. Diese Bemühungen sind entscheidend, um den Glauben an die Demokratie zu stärken und sicherzustellen, dass Deutschland als Beispiel für eine funktionierende, resiliente Demokratie bestehen bleibt. Es bleibt jedoch eine fortwährende Aufgabe für alle politischen Akteure und die Gesellschaft insgesamt, Bildung und politisches Bewusstsein zu fördern, um die Grundlagen unserer demokratischen Ordnung zu schützen und zu stärken.

 

dm plant Aufbau eines eigenen Apotheken-Ökosystems

Die deutsche Drogeriemarktkette dm setzt ihren Fokus auf die Schaffung eines eigenen Apotheken-Ökosystems, um sich von konkurrierenden Versandapotheken wie Shop Apotheke und DocMorris abzuheben. Dieser strategische Zug folgt einer Beobachtung der aktuellen Marktlage, in der sich laut dm derzeit kaum Profit erzielen lässt. Statt auf herkömmliche Online-Marketingstrategien, wie das Werben um Kunden über Preisvergleiche und Schnäppchen bei Google, zu setzen, plant dm die Nutzung seines bereits etablierten Kundenstamms und seines weitreichenden Filialnetzes.

Die Drogeriekette sieht in ihrem bestehenden Ökosystem, welches bereits eine Vielzahl von Gesundheits- und Wellnessprodukten umfasst, eine solide Basis für die Integration von Apothekendienstleistungen. Das Ziel ist es, eine nahtlose Verknüpfung zwischen dem physischen Einkaufserlebnis und digitalen Gesundheitsdiensten zu schaffen. Kunden könnten somit in einem Zugangspunkt eine breite Palette von Dienstleistungen erhalten, von der Beratung über rezeptfreie Medikamente bis hin zu weiteren Gesundheitsleistungen.

dm's Ansatz unterscheidet sich deutlich von dem anderer Akteure im Markt, die primär über Preiswettbewerb und aggressive Online-Marketingstrategien konkurrieren. Die Drogeriemarktkette setzt auf eine stärkere Kundenbindung und die Schaffung eines Mehrwerts durch ein integriertes Serviceangebot, welches das bestehende Einkaufserlebnis der Kunden erweitert und vertieft.

ie Initiative von dm, ein eigenes Apotheken-Ökosystem zu entwickeln, ist ein klares Zeichen für den Wandel im Gesundheitssektor. In einer Zeit, in der digitale und physische Gesundheitsdienste zunehmend verschmelzen, zeigt dm Innovationsgeist und Kundenorientierung. Indem das Unternehmen auf eine Integration von Dienstleistungen in sein bestehendes Netzwerk setzt, könnte es eine Vorreiterrolle in der zukunftsfähigen Gestaltung des Apothekenmarktes übernehmen. Dieser Schritt könnte langfristig nicht nur für dm, sondern auch für die Kunden erhebliche Vorteile bringen, indem er die Zugänglichkeit und Bequemlichkeit von Gesundheitsdienstleistungen verbessert. Dennoch bleibt abzuwarten, wie die Konkurrenz und die Verbraucher auf diese Neuausrichtung reagieren werden.

 

Strategische Neuausrichtung: dm setzt auf Expansion in den Apothekenmarkt mit Unterstützung eines ehemaligen Gehe-Managers

In einem ambitionierten Schritt zur Diversifizierung seiner Geschäftsfelder hat sich die Drogeriemarktkette dm entschieden, aktiv in den deutschen Apothekenmarkt einzusteigen. Für diesen Zweck wurde ein ehemaliger Manager des renommierten Pharmagroßhändlers Gehe rekrutiert. Diese Personalie ist besonders brisant, da der Manager über tiefgreifende Kenntnisse der pharmazeutischen Vertriebskanäle und ein weitreichendes Netzwerk innerhalb der Pharma-Industrie verfügt.

Die Aufgabe des neuen Managers umfasst primär die Akquise und Pflege von Partnerschaften mit wichtigen Medikamentenherstellern. dm plant, sowohl rezeptfreie als auch verschreibungspflichtige Medikamente anzubieten und benötigt dafür eine robuste Lieferkette und verlässliche Lieferantenbeziehungen. Der strategische Schachzug zielt darauf ab, die Marktposition von dm durch die Integration von Apothekendienstleistungen zu stärken und das Serviceangebot für die Kunden zu erweitern.

Darüber hinaus wird erwartet, dass dieser Vorstoß erhebliche Auswirkungen auf die bestehende Marktstruktur haben wird. dm positioniert sich damit nicht nur gegen traditionelle Apotheken, sondern auch gegen aufstrebende Online-Apotheken, die in den letzten Jahren einen erheblichen Marktanteil gewonnen haben. Die Initiative könnte zu einem intensiveren Preiswettbewerb führen und die Serviceerwartungen im gesamten Sektor neu definieren.

Die Erweiterung des Sortiments auf pharmazeutische Produkte erfordert nicht nur umfassende regulatorische Genehmigungen, sondern auch eine Anpassung der Logistik- und Vertriebsstrukturen von dm. Diese Expansion ist daher nicht nur ein Schritt in einen neuen Markt, sondern auch ein umfangreiches Projekt, das tiefgreifende Veränderungen in den operativen Abläufen des Unternehmens erfordert.

Die Entscheidung von dm, in den Apothekenmarkt einzusteigen, ist ein bedeutender Wendepunkt, der die Landschaft des Gesundheitswesens in Deutschland nachhaltig prägen könnte. Diese Entwicklung bringt sowohl Chancen als auch Herausforderungen mit sich. Einerseits bietet sie die Möglichkeit, die Verfügbarkeit und den Zugang zu Medikamenten zu verbessern, was besonders in ländlichen oder unterversorgten Gebieten von großem Vorteil sein könnte. Andererseits stellt sie die traditionellen Apotheken vor die Herausforderung, mit einem mächtigen neuen Akteur zu konkurrieren, der durch Skaleneffekte potenziell niedrigere Preise anbieten kann.

Die zentrale Frage, die sich daraus ergibt, ist, wie dm die Qualität der pharmazeutischen Beratung sicherstellen wird, die ein wesentlicher Bestandteil der Apothekendienstleistungen ist. Traditionelle Apotheken betonen die Bedeutung persönlicher Beratung und individueller Betreuung, die nicht leicht durch standardisierte Prozesse zu ersetzen sind. dm muss in diesem Bereich investieren, um nicht nur durch Preis, sondern auch durch Qualität zu überzeugen.

In der breiteren Perspektive könnte dieser Schritt auch eine Konsolidierung im Apothekenmarkt beschleunigen, wobei kleinere Betriebe möglicherweise nicht mit den Preisen und dem erweiterten Angebot eines Großkonzerns mithalten können. Dies wiederum könnte zu einer Reduzierung der Apothekendichte führen, was langfristige gesundheitspolitische und soziale Implikationen haben könnte. Es bleibt abzuwarten, wie sich diese Initiative auf die pharmazeutische Versorgung und die Verbraucherpreise auswirken wird und welche regulatorischen Maßnahmen möglicherweise erforderlich sind, um einen fairen Wettbewerb zu gewährleisten.

 

BGH klärt Anforderungen an Vertragsbezeichnungen in Widerrufsbelehrungen

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass eine ungenaue Bezeichnung einer mit einem Darlehensvertrag verbundenen Restschuldversicherung den Widerruf des Darlehens nicht nachträglich ermöglicht, wenn die Vertragsbezeichnung hinreichend individualisiert ist. Die Karlsruher Richter wiesen damit die Argumentation eines Verbrauchers zurück, der seinen Kreditvertrag rund eineinhalb Jahre nach dessen Abschluss widerrufen wollte. Er hatte sich darauf berufen, dass die Restschuldversicherung in der Widerrufsinformation nicht exakt benannt worden sei und die gesetzliche Fiktion der ordnungsgemäßen Widerrufsbelehrung daher nicht greife.

Der BGH stellte jedoch klar, dass für die sogenannte Gesetzlichkeitsfiktion keine exakte wörtliche Übereinstimmung oder besonders detaillierte Bezeichnung erforderlich sei. Entscheidend sei vielmehr, dass der Vertrag hinreichend von anderen Verträgen abgegrenzt werden könne. Dies könne sowohl durch eine spezifische Benennung des Vertragsgegenstands als auch durch eine eindeutige Zuordnung im Darlehensvertrag selbst geschehen. Eine unpräzise oder allgemeine Bezeichnung führe demnach nicht automatisch dazu, dass eine Widerrufsbelehrung fehlerhaft sei oder die Frist zum Widerruf neu zu laufen beginne.

Mit dieser Entscheidung stärkt der BGH die Rechtssicherheit für Kreditinstitute und Versicherer, da er einen übermäßigen Formalismus bei der Widerrufsbelehrung vermeidet. Gleichzeitig betont das Gericht, dass Verbraucher weiterhin wirksam über ihr Widerrufsrecht aufgeklärt werden müssen, ohne jedoch durch rein formale Unklarheiten unbegrenzte Widerrufsmöglichkeiten zu erhalten.

Das Urteil hat weitreichende Konsequenzen für Kreditverträge, insbesondere für Darlehen mit Restschuldversicherungen oder anderen verbundenen Verträgen. In der Vergangenheit hatten Verbraucher und spezialisierte Kanzleien wiederholt versucht, auf Basis vermeintlich ungenauer oder missverständlicher Vertragsbezeichnungen Widerrufe durchzusetzen, um sich rückwirkend von Kreditverträgen zu lösen oder bessere Konditionen zu erstreiten. Mit der jetzigen Entscheidung macht der BGH jedoch deutlich, dass ein später Widerruf nicht allein aufgrund einer als ungenau empfundenen Bezeichnung möglich ist, wenn der Vertrag eindeutig individualisiert werden kann.

Durch das Urteil werden Banken und Versicherer in ihrer Praxis bestätigt, Kredite mit zusätzlichen Absicherungen zu versehen, ohne dass allein sprachliche Nuancen zu nachträglichen rechtlichen Auseinandersetzungen führen. Es dürfte sich damit auch auf zukünftige Fälle auswirken, in denen Verbraucher versuchen, Verträge nachträglich durch Widerruf aufzuheben – ein Vorgehen, das insbesondere in Zeiten steigender Zinsen wieder verstärkt in den Fokus rückt.

Das Urteil des Bundesgerichtshofs setzt ein klares Signal für mehr Rechtssicherheit und verhältnismäßige Anforderungen an die Widerrufsbelehrung. Es zeigt einmal mehr, dass das Widerrufsrecht nicht als universelle Rückabwicklungsklausel für missliebige Verträge missverstanden werden darf.

Gerade in den vergangenen Jahren haben zahlreiche Verbraucher versucht, Darlehensverträge durch späte Widerrufe aufzulösen, um sich von ursprünglich vereinbarten Konditionen zu lösen – oft mit Unterstützung spezialisierter Anwaltskanzleien. Diese hatten sich darauf spezialisiert, kleinste Unklarheiten in Widerrufsbelehrungen als Argument für eine angebliche Fehlerhaftigkeit heranzuziehen. Dadurch entstanden für Banken und Kreditgeber erhebliche rechtliche Unsicherheiten, die teilweise zu hohen Rückabwicklungskosten führten.

Der BGH setzt hier eine klare Grenze: Ein Vertrag bleibt wirksam, wenn er sich hinreichend individualisieren lässt und damit für den Verbraucher erkennbar ist. Damit wird einer übermäßigen Formalisierung Einhalt geboten, ohne das Verbraucherschutzniveau grundlegend zu senken. Denn letztlich muss eine Widerrufsbelehrung ihrem Zweck dienen – nämlich den Verbraucher über seine Rechte aufzuklären. Wenn dies in einer Weise geschieht, die eine klare Abgrenzung zu anderen Verträgen ermöglicht, gibt es keinen Grund, an der Wirksamkeit der Belehrung zu zweifeln.

Aus Sicht der Banken und Versicherer ist das Urteil eine erfreuliche Klarstellung. Es verhindert, dass sie sich durch unbedeutende sprachliche Unschärfen einer ständigen Rückabwicklung von Kreditverträgen ausgesetzt sehen. Für Verbraucher bedeutet es jedoch, dass sie sich nicht mehr auf die Hoffnung verlassen können, eine unklare Vertragsbezeichnung als Schlupfloch für einen nachträglichen Ausstieg aus einem Darlehen zu nutzen.

Das Urteil zeigt, dass der BGH bemüht ist, einen fairen Mittelweg zwischen Verbraucherschutz und Rechtsklarheit für Unternehmen zu finden. Eine rein formale Betrachtung, die es Verbrauchern ermöglicht hätte, auch bei erkennbaren Vertragsverhältnissen noch nach Jahren einen Widerruf durchzusetzen, hätte für die Stabilität des Kreditmarktes erhebliche Risiken mit sich gebracht. Dass der BGH diesen Weg nicht geht, sondern eine pragmatische Lösung wählt, zeigt, dass die Rechtsprechung nicht nur auf Einzelfälle schaut, sondern auch die langfristigen wirtschaftlichen und rechtlichen Auswirkungen im Blick hat.

 

Anpassung des Apothekenhonorars: Notwendigkeit und Herausforderungen im Fokus der Parteien

In weniger als einem Monat stehen die Bundestagswahlen an, und die gesundheitspolitischen Positionen der verschiedenen Parteien zu den Apotheken haben bei einer kürzlich durchgeführten ABDA-Veranstaltung besondere Aufmerksamkeit erhalten. Der Abend, der von politischen Spannungen geprägt war, zielte darauf ab, die Wahlprogramme und deren Implikationen für die Apothekenlandschaft zu beleuchten. Im Zentrum der Diskussion standen die Vorschläge zur Anpassung des Apothekenhonorars, die vor allem von Thomas Preis, dem neuen ABDA-Präsidenten, kritisch betrachtet wurden.

Die Diskussion wurde jedoch von den jüngsten politischen Entwicklungen im Bundestag überschattet, wo ein Antrag der Union, unterstützt von der AfD, eine Mehrheit fand. Dies führte zu einem denkwürdigen, jedoch kontroversen Moment, wie Matthias Mieves von der SPD hervorhob. Dennoch lag der Schwerpunkt des Abends auf den dringenden Fragen, die die Apothekenbranche betreffen.

Thomas Preis, der erst seit zwei Wochen im Amt ist, betonte, wie wichtig es sei, die bestehenden Wahlprogramme zu nutzen, um die Positionen der Apotheken sowohl im Wahlkampf als auch bei den kommenden Regierungsverhandlungen effektiv zu vertreten. Er machte deutlich, dass das fortwährende Apothekensterben ein dringend zu adressierendes Problem darstellt. Laut Preis ist es essentiell, sofortige Maßnahmen zur Verbesserung der wirtschaftlichen Situation der Apotheken einzuleiten und sprach sich gegen eine Gebührenordnung aus, die analog zu den Ärzten eingeführt werden könnte. Seiner Meinung nach sei eine direkte Honorarerhöhung zielführender.

Die Debatte um die Freiberuflichkeit war ebenfalls ein zentraler Punkt. Während Ullmann von der FDP weniger staatliche Regulierung und ein stärkeres Bekenntnis zur freien Berufsausübung forderte, verwies Mieves auf die notwendige Erweiterung des Leistungsspektrums der Apotheken mit entsprechender Vergütung. Es wurde auch die Notwendigkeit diskutiert, das Apothekenhonorar zu erhöhen und gleichzeitig die Bürokratie zu reduzieren, die besonders im Falle von Lieferengpässen die Arbeit der Apotheken ineffizient macht.

Ein weiteres heißes Thema war die Telepharmazie, die als Möglichkeit gesehen wird, die pharmazeutische Beratung zu flexibilisieren und zu bereichern, ohne jedoch die physische Präsenz des Apothekers zu ersetzen. Zudem wurde die Rolle des Versandhandels kritisch betrachtet, wobei betont wurde, dass eine faire Wettbewerbsbedingung geschaffen werden muss, um die Vor-Ort-Apotheken zu stärken und zukunftssicher zu machen.

Die jüngste ABDA-Diskussionsveranstaltung hat einmal mehr die entscheidenden Schnittstellen zwischen Politik und Gesundheitsversorgung aufgezeigt. Die Forderungen nach einer Anpassung des Apothekenhonorars und die Debatte um die Freiberuflichkeit sind dabei keine neuen Themen, jedoch von unverminderter Dringlichkeit. Die Apotheken stehen vor einer doppelten Herausforderung: Sie müssen sich einerseits gegenüber den wirtschaftlichen und regulatorischen Belastungen behaupten, die ihre Existenz bedrohen, und andererseits ihre Rolle als unverzichtbarer Teil des Gesundheitssystems neu definieren.

Die Diskussion um die Honorarerhöhung und die Einführung einer Gebührenordnung offenbart die tiefgreifenden Unterschiede in der Wahrnehmung der Rolle von Apotheken im Gesundheitssystem. Während einige die Apotheke lediglich als Logistikpartner sehen, betonen andere ihre kritische Rolle in der direkten Patientenversorgung und Prävention. Es ist klar, dass ohne eine substantielle Unterstützung und ohne strukturelle Veränderungen, die Apotheken weiter unter Druck geraten werden.

Die politischen Entscheidungsträger müssen erkennen, dass Apotheken mehr als nur Verteiler von Medikamenten sind. Sie sind ein zentraler Anlaufpunkt für Gesundheitsberatung und -versorgung, dessen Potential noch lange nicht ausgeschöpft ist. Die bevorstehenden Wahlen und die darauf folgenden Koalitionsverhandlungen bieten eine Gelegenheit, die Weichen neu zu stellen und die Apotheken nicht nur zu erhalten, sondern als fundamentale Säulen einer zukunftsfähigen Gesundheitsversorgung zu stärken. Es ist höchste Zeit, dass die Politik diese Realität nicht nur anerkennt, sondern aktiv gestaltet.

 

SPD verteidigt ApoRG als tragfähige Basis für Reform – Apotheken kritisieren fehlende Entlastung und unklare Perspektiven

Kurz vor Ende der Legislaturperiode haben SPD, Grüne und FDP einen politischen Kraftakt unternommen, um noch ein zentrales Gesetz durchzubringen: das Apothekenreformgesetz (ApoRG). Die Ampel-Koalition präsentiert das Gesetz als einen notwendigen Schritt, um die Apothekenlandschaft zukunftssicher zu gestalten. Doch aus der Branche und von Verbänden kommt heftige Kritik. Apothekerinnen und Apotheker bemängeln, dass wesentliche Forderungen unberücksichtigt geblieben sind und die strukturellen Herausforderungen der Branche nicht ausreichend adressiert werden.

Besonders kontrovers diskutiert wird die neue Regelung zur Apothekenvergütung. Die Regierung sieht in der Reform eine Balance zwischen wirtschaftlicher Stabilität und einer Neustrukturierung des Apothekenwesens. Doch viele Betroffene befürchten, dass das Gesetz in seiner jetzigen Form nicht dazu beitragen wird, die finanzielle Lage der Apotheken substanziell zu verbessern. Die anhaltenden Kostensteigerungen, darunter steigende Personalkosten, höhere Mieten und wachsende bürokratische Anforderungen, werden nach Ansicht vieler Apotheker nicht ausreichend berücksichtigt.

Ein weiteres brisantes Thema, das im Zuge der Verhandlungen um das ApoRG diskutiert wurde, ist die gescheiterte Skonto-Regelung. Ursprünglich sollte diese Regelung im Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG) verankert werden, doch die Koalition konnte sich nicht auf eine entsprechende Formulierung einigen. Damit bleibt eine wesentliche wirtschaftliche Stellschraube für Apotheken unberührt. Branchenverbände hatten sich dafür eingesetzt, dass Apotheken weiterhin von Skonti auf Arzneimittellieferungen profitieren können, da diese einen wichtigen Beitrag zur Wirtschaftlichkeit vieler Betriebe leisten. Mit dem Scheitern dieser Regelung bleibt jedoch Unsicherheit darüber, wie Apotheken künftig mit den finanziellen Herausforderungen umgehen sollen.

Während die Apotheken auf eine klare Perspektive warten, können sich Hausärzte über eine positive Entwicklung freuen: Die Ampel-Koalition hat im GVSG die Entbudgetierung der Hausärzte verankert. Dies bedeutet, dass Hausärzte nicht länger mit finanziellen Obergrenzen für bestimmte Leistungen rechnen müssen, sondern eine verlässlichere Vergütung erhalten. Die Entbudgetierung wird als dringend notwendige Maßnahme angesehen, um die ambulante Versorgung zu stärken. Kritiker innerhalb der Apothekerschaft sehen hier jedoch eine Schieflage, da für Apotheken eine vergleichbare finanzielle Absicherung weiterhin ausbleibt.

Die SPD verteidigt das ApoRG als tragfähige Grundlage für Reformen und verweist darauf, dass das Gesetz den Apotheken mehr Flexibilität ermöglichen soll. Doch die Stimmen aus der Branche lassen kaum Zweifel daran, dass sich viele Apotheker nicht ausreichend berücksichtigt fühlen. Die Kernfrage bleibt, ob das Gesetz tatsächlich zur Stabilisierung der Apothekenlandschaft beiträgt oder ob es lediglich bestehende Probleme verwaltet, ohne zukunftsweisende Lösungen zu schaffen.

Mit der nahenden Bundestagswahl wird das Thema Apothekenreform nicht von der politischen Agenda verschwinden. Die Weichenstellungen der aktuellen Legislaturperiode könnten darüber entscheiden, ob die wohnortnahe Arzneimittelversorgung langfristig gesichert bleibt – oder ob immer mehr Apotheken schließen müssen.

Mit dem ApoRG setzt die Ampel-Koalition kurz vor Ende der Legislaturperiode noch einmal ein gesundheitspolitisches Signal. Doch was als „tragfähige Grundlage“ für die Zukunft der Apotheken verkauft wird, wirft bei vielen Betroffenen mehr Fragen auf, als es Antworten liefert.

Die wirtschaftliche Lage vieler Apotheken ist angespannt: Steigende Kosten, wachsender Personalmangel und zunehmende bürokratische Anforderungen erschweren den Alltag in den Betrieben. Doch anstatt auf echte Entlastung zu setzen, konzentriert sich das ApoRG auf strukturelle Reformen, die in der Praxis wenig zur finanziellen Stabilität der Apotheken beitragen. Weder gibt es eine spürbare Honoraranpassung, noch werden die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen grundlegend verbessert.

Besonders enttäuschend ist das Scheitern der Skonto-Regelung. Während sich viele Apotheker von dieser Maßnahme eine gewisse wirtschaftliche Kompensation erhofft hatten, bleibt die Regelung aus. Die Apotheken werden weiterhin mit Unsicherheiten in der Abrechnung konfrontiert und müssen sich darauf einstellen, dass finanzielle Spielräume weiter schrumpfen. Diese Entscheidung steht in scharfem Kontrast zur gleichzeitig beschlossenen Entbudgetierung der Hausärzte, die deren wirtschaftliche Situation erheblich verbessert. Die Botschaft, die die Politik damit sendet, ist eindeutig: Während für Ärzte finanzielle Stabilität als notwendige Maßnahme gilt, müssen sich Apotheken mit unklaren Perspektiven begnügen.

Auch in der Kommunikation der politischen Entscheidungsträger zeigt sich ein bedenkliches Muster. Die SPD verteidigt das Gesetz als „tragfähige Grundlage“, doch eine Grundlage ist nur dann belastbar, wenn sie tatsächlich trägt. In der Realität bleibt das ApoRG weit hinter den Erwartungen der Apotheken zurück. Die Debatte über die Zukunft des Apothekenwesens ist damit längst nicht beendet – im Gegenteil: Sie wird in der nächsten Legislaturperiode weiter an Brisanz gewinnen.

Die entscheidende Frage ist, ob die Politik bereit ist, Apotheken als essenziellen Teil der Gesundheitsversorgung anzuerkennen und sie wirtschaftlich so auszustatten, dass sie ihre Rolle auch in Zukunft erfüllen können. Ohne eine angemessene finanzielle Ausstattung, verlässliche Rahmenbedingungen und eine Abkehr von zunehmender Bürokratisierung droht vielen Apotheken das wirtschaftliche Aus. Die wohnortnahe Versorgung ist kein Selbstläufer – sie braucht politische Weichenstellungen, die über bloße Absichtserklärungen hinausgehen.

Mit dem ApoRG hat die Ampel-Koalition eine Richtung vorgegeben. Ob dieser Kurs tatsächlich geeignet ist, um die Apotheken zukunftsfähig zu machen, wird sich in der Praxis erweisen. Die ersten Reaktionen aus der Branche lassen jedoch Zweifel daran aufkommen, dass das Gesetz wirklich eine tragfähige Lösung darstellt.

 

GKV-Arzneimittelausgaben steigen deutlich – Apotheken unter Druck durch Kassenabschlag

Die Ausgaben der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für Arzneimittel sind im vergangenen Jahr um knapp zehn Prozent gestiegen und erreichten insgesamt 53,7 Milliarden Euro. Dies geht aus aktuellen Berechnungen des Deutschen Apothekerverbands (DAV) hervor. Trotz nahezu konstanter Abgabemengen bei verordneten Medikamenten sind die Kosten für die Kassen erheblich gestiegen. Gleichzeitig sorgt der erhöhte Kassenabschlag für deutliche finanzielle Einbußen bei den Apotheken.

Vom 1. Februar 2023 bis zum 31. Januar 2025 müssen Apotheken pro abgegebener verschreibungspflichtiger Arzneimittelpackung zwei Euro an die Krankenkassen abführen – statt der bisherigen 1,77 Euro. Laut DAV hat diese Maßnahme die Apothekenbranche in den vergangenen zwei Jahren zusätzlich unter Druck gesetzt. Insgesamt belaufen sich die finanziellen Verluste durch den höheren Kassenabschlag auf rund 310 Millionen Euro inklusive Umsatzsteuer.

Gleichzeitig stieg die Anzahl der auf GKV-Kosten abgegebenen Arzneimittelpackungen um 1,6 Prozent auf 760 Millionen Packungen. Trotz dieser moderaten Mengensteigerung sind die Gesamtkosten der Krankenkassen deutlich höher ausgefallen. Ein wesentlicher Grund hierfür liegt in den Preisen neuer und innovativer Medikamente. „Die Krankenkassen geben immer mehr Geld für fast dieselbe Menge an Arzneimitteln aus. Das zeigt, dass neuere Medikamente oftmals teurer sind, aber Ärztinnen und Ärzte ihren Patientinnen und Patienten Zugang zu modernen Therapien ermöglichen wollen“, erklärte DAV-Vorsitzender Dr. Hans-Peter Hubmann.

Die Apotheken profitieren von diesen Entwicklungen jedoch nicht. Ihr Anteil an den Gesamtausgaben der gesetzlichen Krankenkassen liegt weiterhin bei nur zwei Prozent. Der erhöhte Kassenabschlag hat diesen Anteil noch weiter reduziert. Zwar wird die Regelung zum 1. Februar 2025 wieder auf das ursprüngliche Niveau von 1,77 Euro zurückgeführt, doch die wirtschaftlichen Folgen bleiben bestehen.

Die finanzielle Lage vieler Apotheken bleibt angespannt. „An den Apotheken gibt es schlicht nichts mehr zu sparen“, betont Hubmann. Der DAV fordert eine dringend notwendige Anpassung des Apothekenhonorars, um die wirtschaftliche Stabilität der Betriebe langfristig zu sichern. Dies werde ein zentrales Thema in der politischen Debatte bleiben, insbesondere im Hinblick auf die kommende Bundestagswahl.

Die steigenden Arzneimittelausgaben der GKV zeigen ein grundlegendes Problem im Gesundheitssystem: Während neue Medikamente immer kostspieliger werden, bleibt die Vergütung der Apotheken unangetastet oder wird durch Maßnahmen wie den Kassenabschlag weiter gekürzt. Dass Apotheken trotz steigender Arzneimittelausgaben finanziell nicht profitieren, sondern mit zusätzlichen Belastungen kämpfen, ist eine Schieflage, die nicht ignoriert werden kann.

Der Apothekenmarkt hat sich in den vergangenen Jahren stark verändert. Hohe Betriebskosten, ein wachsender bürokratischer Aufwand und sinkende Margen setzen viele Betriebe zunehmend unter Druck. Die Schließung zahlreicher Apotheken in den letzten Jahren ist eine direkte Folge dieser Entwicklungen. Wenn der Trend anhält, könnte dies langfristig die flächendeckende Versorgung gefährden.

Die Rückkehr zum ursprünglichen Kassenabschlag ab 2025 mag als kleine Entlastung erscheinen, doch sie reicht nicht aus, um die strukturellen Probleme der Apotheken zu lösen. Eine grundlegende Reform der Apothekenvergütung ist unumgänglich, wenn die Politik eine stabile Arzneimittelversorgung sicherstellen will. Die kommenden Monate werden zeigen, ob die politischen Entscheidungsträger bereit sind, darauf zu reagieren.

 

Quetiapin-Lieferengpass: Kassenärztliche Vereinigung empfiehlt Privatrezepte

Quetiapin ist für viele Patientinnen und Patienten mit Schizophrenie oder bipolaren Störungen ein unverzichtbares Medikament. Doch die anhaltenden Lieferengpässe stellen Ärztinnen, Ärzte und Apotheken vor große Herausforderungen. Derzeit sind laut Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) 33 Quetiapin-Präparate von Versorgungsproblemen betroffen. Neben Originalpräparaten sind auch zahlreiche Generika nicht verfügbar.

Die Ursachen für die Engpässe sind vielfältig. Hersteller verweisen auf eine erhöhte Nachfrage sowie Produktionsprobleme. Die Versorgungslage bleibt angespannt, und die Prognosen für eine Normalisierung variieren. Während einige Hersteller für Retardtabletten eine Verfügbarkeit ab Juni in Aussicht stellen, sollen Filmtabletten möglicherweise bereits im März wieder lieferbar sein.

Angesichts dieser Situation weist die Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein darauf hin, dass in bestimmten Fällen ein Einzelimport nach § 73 Arzneimittelgesetz (AMG) eine Lösung darstellen kann. Voraussetzung dafür ist, dass das betroffene Präparat offiziell als nicht verfügbar gilt und keine austauschbare Alternative existiert. Apotheken müssen die Nichtverfügbarkeit dokumentieren, bevor ein Import veranlasst werden kann.

Ein wesentlicher Hinderungsgrund für diese Maßnahme ist jedoch die lange Bearbeitungsdauer bei den Krankenkassen. Die Genehmigung eines Einzelimports kann bis zu fünf Wochen in Anspruch nehmen. Um eine Therapieunterbrechung zu vermeiden, empfiehlt die KV, betroffenen Patientinnen und Patienten ein Privatrezept auszustellen. Diese müssen das Medikament zunächst selbst bezahlen und anschließend eine Kostenerstattung bei der Krankenkasse beantragen.

Die Maßnahme sorgt für Diskussionen. Während Fachkreise die Empfehlung als pragmatische Lösung betrachten, wird kritisiert, dass die finanzielle Vorleistung für viele Patientinnen und Patienten eine hohe Belastung darstellt. Gerade chronisch Kranke, die ohnehin regelmäßig Medikamente benötigen, könnten dadurch in eine schwierige Lage geraten.

Die Situation zeigt erneut, wie fragil die Versorgung mit essenziellen Arzneimitteln ist. Politische Maßnahmen zur Stabilisierung der Lieferketten stehen seit Jahren zur Debatte, doch nachhaltige Lösungen lassen auf sich warten. Unterdessen bleibt die Unsicherheit für Betroffene bestehen.

Die Empfehlung, Patientinnen und Patienten mit einem Privatrezept zu versorgen, ist nicht mehr als eine Übergangslösung – und eine problematische obendrein. Wer dringend auf ein Medikament angewiesen ist, kann es sich nicht leisten, wochenlang auf eine Erstattung durch die Krankenkasse zu warten.

Gerade Menschen mit chronischen Erkrankungen haben oft ohnehin mit finanziellen Belastungen zu kämpfen. Dass sie nun in Vorkasse treten sollen, um ihre Therapie fortzusetzen, ist nicht akzeptabel. Der Staat und die Krankenkassen haben die Aufgabe, eine verlässliche Versorgung sicherzustellen – nicht die Verantwortung auf die Betroffenen abzuwälzen.

Die langwierigen Genehmigungsprozesse für Einzelimporte sind dabei nur ein Symptom eines viel größeren Problems. Die Lieferengpässe bei essenziellen Medikamenten treten immer häufiger auf und sind längst kein Einzelfall mehr. Solange politische Maßnahmen zur Stabilisierung der Versorgung ausbleiben, wird sich an der Situation nichts ändern. Die Leidtragenden sind die Patientinnen und Patienten – und das darf nicht zur Normalität werden.

 

Konflikt und Kontroverse: Die Anhörung von Robert F. Kennedy Jr. als US-Gesundheitsminister

Die Nominierung von Robert F. Kennedy Jr. zum US-Gesundheitsminister hat eine Welle der Kontroverse ausgelöst. Bei seiner Anhörung vor dem US-Senat versuchte Kennedy, seine Positionen klarzustellen und Bedenken bezüglich seiner früheren kritischen Äußerungen über Impfstoffe zu zerstreuen. Trotz seiner Versicherung, die Wichtigkeit von Impfungen anzuerkennen und zu betonen, dass seine eigenen Kinder geimpft sind, bleiben Zweifel an seiner Eignung für das Amt bestehen. Senator Sheldon Whitehouse forderte Kennedy auf, eindeutig zu bestätigen, dass er die Sicherheit von Impfungen nie in Frage stellen werde, ein Appell, der Kennedys frühere Aussagen konterkariert, in denen er die Effektivität und Sicherheit von Impfungen angezweifelt hatte.

Die Anhörung wurde von Protesten begleitet, die die gespaltene öffentliche Meinung zu seiner Kandidatur widerspiegeln. Kritiker, darunter auch Nobelpreisträger und medizinische Experten, argumentieren, dass Kennedy durch seine früheren Äußerungen und seine Verbindung zu rechtsextremen Kreisen nicht für die Rolle des Gesundheitsministers geeignet sei. Sie befürchten, dass seine früheren Positionen zur Impfstoff-Sicherheit und seine Verschwörungstheorien seine Fähigkeit, das Amt effektiv zu führen, untergraben könnten.

In einer bemerkenswerten Wendung sprach sich auch Caroline Kennedy, eine Cousine von Robert, gegen seine Nominierung aus. Sie beschrieb sein Verhalten als ausnutzend und heuchlerisch, insbesondere gegenüber Eltern, die nach Antworten für die Gesundheitsprobleme ihrer Kinder suchen. Diese familiäre Opposition unterstreicht die Tiefe der Bedenken gegenüber seiner Nominierung.

Kennedy steht nun vor der Herausforderung, das Vertrauen des Senats und der Öffentlichkeit zu gewinnen, ein Unterfangen, das durch seine Vergangenheit und die polarisierte politische Landschaft erschwert wird. Die Entscheidung des Senats wird nicht nur Kennedys Zukunft beeinflussen, sondern auch die Richtung der US-Gesundheitspolitik in den kommenden Jahren.

Die Nominierung von Robert F. Kennedy Jr. spiegelt die tiefen politischen und gesellschaftlichen Spaltungen wider, die die USA derzeit durchziehen. Seine umstrittene Vergangenheit und seine Verbindungen zu polarisierenden Ansichten und Bewegungen stellen ernsthafte Fragen hinsichtlich seiner Eignung für das Amt des Gesundheitsministers. Unabhängig vom Ausgang der Senatsanhörung ist klar, dass die Debatte um seine Person tiefgreifendere Fragen über Vertrauen und Integrität in der öffentlichen Gesundheitsverwaltung aufwirft. Diese Nominierung könnte sich als Prüfstein dafür erweisen, wie die Vereinigten Staaten mit den komplexen Schnittstellen von Wissenschaft, Politik und öffentlicher Meinung umgehen.

 

Sanofi erzielt beeindruckende Umsatzsteigerung im Jahr 2024 trotz gestiegener Forschungsausgaben

Im Jahr 2024 gelang es dem französischen Pharmakonzern Sanofi, seine Umsatzerlöse deutlich zu steigern. Mit einem Gesamtumsatz von über 41 Milliarden Euro verzeichnete das Unternehmen eine Steigerung von 8,6 Prozent, bereinigt um Währungseinflüsse sogar von 11,3 Prozent. Diese positive Entwicklung wurde maßgeblich durch einen Umsatzsprung im letzten Quartal getrieben, vor allem in der Pharmasparte des Konzerns.

Die Nachfrage nach Sanofis führenden Produkten, insbesondere dem Ekzembekämpfer Dupixent (Dupilumab) und dem RSV-Präventionsmittel Beyfortus (Nirsevimab), trug wesentlich zu diesem Erfolg bei. Trotz des Umsatzwachstums stiegen die Ausgaben für Forschung und Entwicklung an, was zu einem leichten Rückgang des bereinigten operativen Gewinns auf 8,9 Milliarden Euro führte. Dieser Rückgang spiegelt die intensiven Bemühungen des Unternehmens wider, durch Innovationen im pharmazeutischen Bereich weiterhin führend zu bleiben.

Für das bevorstehende Jahr hat Sanofi ambitionierte Pläne bekannt gegeben. Neben einem umfangreichen Aktienrückkaufprogramm im Wert von 5 Milliarden Euro, zielt das Unternehmen auf eine Verbesserung des bereinigten Gewinns je Aktie. Dieser soll im niedrigeren zweistelligen Prozentbereich wachsen, unabhängig von den Wechselkursschwankungen und abseits der Aktienrückkäufe.

Die Strategie von Sanofi für 2025 fokussiert auf eine nachhaltige Steigerung des währungsbereinigten Umsatzes, angetrieben durch die starke Marktpositionierung ihrer Schlüsselprodukte und gezielte Investitionen in die Forschung und Entwicklung neuer Medikamente. Diese Ausrichtung deutet darauf hin, dass Sanofi auch in einem zunehmend kompetitiven Marktumfeld seine Vormachtstellung zu behaupten und auszubauen sucht.

Sanofis Erfolg im Jahr 2024 zeigt, wie entscheidend die Balance zwischen Innovation und finanzieller Stabilität für große Pharmaunternehmen ist. Die Investitionen in Forschung und Entwicklung, obwohl sie kurzfristig den Gewinn schmälern, sind essentiell für die langfristige Positionierung des Unternehmens in einem hart umkämpften Markt. Mit einem klaren Blick auf die Zukunft und einem starken Portfolio an Produkten, die sowohl altbekannte als auch neuartige Gesundheitsprobleme adressieren, scheint Sanofi gut aufgestellt, um auch in den kommenden Jahren führend zu bleiben. Das angekündigte Aktienrückkaufprogramm unterstreicht zudem das Vertrauen der Unternehmensführung in die eigene Geschäftsstrategie und signalisiert eine positive Erwartungshaltung gegenüber der finanziellen Zukunft des Konzerns.

Von Engin Günder, Fachjournalist

 

Zurück zur Übersicht

Kontakt
Jetzt Ihr persönliches Angebot anfordern!
Rückrufservice
Gerne rufen wir Sie zurück!
Suche
  • Pharmarisk® OMNI: Die Allrisk-Police zu Fixprämien
    Pharmarisk® OMNI: Die Allrisk-Police zu Fixprämien
    Allgefahrenschutz online berechnen und beantragen

Wir kennen Ihr Geschäft, und das garantiert Ihnen eine individuelle und kompetente Beratung.

Sie haben einen Beruf gewählt, der weit mehr als reine Erwerbstätigkeit ist. Sie verfolgen im Dienste der Bevölkerung hohe ethische Ziele mit Energie, fachlicher Kompetenz und einem hohen Maß an Verantwortung. Um sich voll auf Ihre Aufgabe konzentrieren zu können, erwarten Sie die optimale Absicherung für die Risiken Ihrer Berufsgruppe.

Sie suchen nach Möglichkeiten, Ihre hohen Investitionen zu schützen und streben für sich und Ihre Angehörigen nach einem angemessenen Lebensstandard, auch für die Zukunft.

  • Die PharmaRisk® FLEX
    Die PharmaRisk® FLEX
    Eine flexible Versicherung für alle betrieblichen Gefahren
Nutzen Sie unsere Erfahrung und rufen Sie uns an

Unter der kostenfreien Telefonnummer 0800. 919 0000 oder Sie faxen uns unter 0800. 919 6666, besonders dann, wenn Sie weitere Informationen zu alternativen Versicherern wünschen.

Mit der ApoRisk® FirmenGruppe steht Ihnen ein Partner zur Seite, der bereits viele Apothekerinnen und Apotheker in Deutschland zu seinen Kunden zählen darf. Vergleichen Sie unser Angebot und Sie werden sehen, es lohnt sich, Ihr Vertrauen dem Versicherungsspezialisten für Ihren Berufsstand zu schenken.

  • Die PharmaRisk® CYBER
    Die PharmaRisk® CYBER
    Eine einzige Versicherung für alle Internetrisiken