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APOTHEKE | Medienspiegel & Presse |
Mit der Wahl von Thomas Preis an die Spitze der ABDA beginnt eine neue Ära für die deutsche Apothekerschaft. Der neue Präsident des Apothekerverbandes Nordrhein hat sich mit klarer Mehrheit gegen Gabriele Regina Overwiening durchgesetzt und tritt nun die Nachfolge einer jahrzehntelangen Führungspersönlichkeit an. Inmitten dieser Veränderungen stehen Apotheken vor immer größeren Herausforderungen: Von der Notwendigkeit spezialisierter Versicherungen bis hin zu Risiken wie Cyberangriffen und Haftungsansprüchen, die den Fortbestand vieler Betriebe gefährden. Die Branche sieht sich nicht nur gesundheitspolitischen Umstellungen und digitalen Umwälzungen gegenüber, sondern muss auch auf neue Entwicklungen wie die Einführung der elektronischen Patientenakte reagieren. In diesem komplexen Umfeld wird der Ruf nach einer effizienten Arzneimittelversorgung lauter, wobei Phagro und die großen Versandhändler verstärkt auf eine Anpassung der Rahmenbedingungen drängen. Gleichzeitig steht die pharmazeutische Industrie unter Druck: Die französische Regierung plant drastische Einsparungen bei den Arzneimittelausgaben, während die EMA die Risiken von Semaglutid für seltene Augenerkrankungen untersucht. Derweil kämpfen Pharmagroßhändler mit den Hürden des neuen EU-HTA-Verfahrens und es gibt neue Hoffnung für Covid-19-Patienten mit dem Wirkstoff Vilobelimab. In Apotheken wird verstärkt auf die Qualität der Beratung geachtet, besonders bei Erkältungssymptomen, um den Anforderungen einer zunehmend anspruchsvolleren Kundschaft gerecht zu werden. In all diesen Bereichen zeigt sich die Notwendigkeit für Apotheken, ihre Strukturen und Sicherheitsvorkehrungen kontinuierlich anzupassen und die Digitalisierung voranzutreiben.
Thomas Preis an der Spitze der ABDA: Ein Neustart für Apotheken in Deutschland
Mit der Wahl von Thomas Preis zum neuen Präsidenten der ABDA am vergangenen Donnerstag steht die größte Interessenvertretung der deutschen Apotheker vor einem Führungswechsel. Der bisherige Vorsitzende des Apothekerverbandes Nordrhein setzte sich mit 59 Prozent der Stimmen gegen die bisherige Amtsinhaberin Gabriele Regina Overwiening durch. Ina Lucas, Präsidentin der Apothekerkammer Berlin, wurde zur neuen Vizepräsidentin gewählt.
Preis tritt sein Amt in einer schwierigen Phase für die Apothekenbranche an. Themen wie das Apothekensterben, Lieferengpässe bei Arzneimitteln und die Folgen des jüngsten Skonto-Urteils prägen die Diskussionen. Zudem steht die Branche vor neuen Herausforderungen im Umgang mit einer potenziell veränderten Gesundheitspolitik unter der neuen Bundesregierung.
In seiner ersten Pressekonferenz als Präsident betonte Preis, dass die wirtschaftliche Lage der Apotheken sein oberstes Ziel sei. „Die wirtschaftliche Existenzsicherung der Apotheken muss Priorität haben,“ erklärte der Kölner Apotheker. Er kündigte an, sich stärker für eine leistungsgerechte Honorierung und gegen bürokratische Belastungen einzusetzen. Dazu gehört auch eine Modernisierung der Strukturen, etwa durch eine bessere Digitalisierung der Apothekenprozesse.
Weitere Schwerpunkte seiner Amtszeit werden laut Preis die Sicherstellung der flächendeckenden Versorgung und der Umgang mit Lieferengpässen sein. „Wir brauchen klare und verbindliche Regeln für die Versorgungssicherheit, insbesondere für Arzneimittel mit systemrelevanter Bedeutung“, forderte er. In Gesprächen mit der Bundesregierung wolle er konkrete Lösungsansätze präsentieren, um Engpässe schneller zu bewältigen.
Neben den wirtschaftlichen und strukturellen Herausforderungen erwartet Preis auch eine Reformdebatte über das Apothekensystem. Mit Blick auf die Zukunft forderte er eine stärkere Positionierung der Apotheken als zentrale Anlaufstelle im Gesundheitswesen. „Die Apotheken müssen im Gesundheitswesen sichtbarer und unverzichtbarer werden. Dafür braucht es politische Unterstützung und gesellschaftliche Anerkennung“, so Preis abschließend.
Die Wahl von Thomas Preis markiert einen Wendepunkt in der Führung der ABDA und könnte einen dringend benötigten Neustart für die deutsche Apothekenlandschaft einleiten. Die Herausforderungen sind enorm, doch Preis scheint gewillt, alte Strukturen aufzubrechen und neue Wege zu gehen.
Besonders die wirtschaftliche Situation der Apotheken verlangt nach einem Kurswechsel. Jahrelang wurden Apotheken mit immer neuen Regulierungen belastet, während gleichzeitig die Honorierung nicht Schritt hielt. Preis’ Fokus auf eine leistungsgerechte Vergütung ist daher ein wichtiger Schritt, der in der Branche auf breite Unterstützung stoßen dürfte.
Auch die Themen Lieferengpässe und flächendeckende Versorgung müssen mit Nachdruck angegangen werden. Hier braucht es nicht nur politische Absichtserklärungen, sondern klare gesetzliche Regelungen und konsequentes Handeln. Preis’ Ansatz, mit der neuen Bundesregierung konkrete Maßnahmen zu verhandeln, zeigt, dass er die Dringlichkeit erkannt hat.
Die Apothekerschaft steht an einem Scheideweg: Entweder es gelingt, das Berufsbild zu stärken und die Rahmenbedingungen zu verbessern, oder die Zahl der Apotheken wird weiter drastisch sinken. Die Amtszeit von Thomas Preis wird entscheidend dafür sein, wie die Zukunft der Apotheken in Deutschland gestaltet wird. Der neue Präsident hat eine klare Agenda – jetzt kommt es darauf an, diese auch umzusetzen.
Sicherheitsnetz Apotheken: Warum spezialisierte Versicherungen unverzichtbar sind
Apotheken stehen unter einem stetig wachsenden Druck. Neben den Herausforderungen des gesundheitspolitischen Wandels und der Digitalisierung kämpfen viele Betreiber mit den Risiken des Alltags, die den Fortbestand ihrer Betriebe gefährden können. Von Betriebsunterbrechungen durch technische Ausfälle oder Lieferengpässe bis hin zu Cyberangriffen auf empfindliche Patientendaten – die Liste potenzieller Gefahren ist lang. Eine weitere Bedrohung stellt die steigende Zahl von Haftungsansprüchen dar, etwa durch fehlerhafte Medikamentenausgabe oder Beratungspannen. Der Bedarf an einer umfassenden und auf die Branche zugeschnittenen Absicherung war noch nie so hoch wie heute.
Die Apothekenversicherung hat sich in den letzten Jahren von einer Option zu einer absoluten Notwendigkeit entwickelt. Standardpolicen greifen oft zu kurz, wenn es darum geht, branchenspezifische Risiken abzudecken. Eine spezialisierte Lösung wie die PharmaRisk® OMNI bietet jedoch ein umfassendes Sicherheitsnetz, das exakt auf die Anforderungen des Apothekenbetriebs zugeschnitten ist. Neben klassischen Bereichen wie Feuerschäden, Einbruch und Vandalismus deckt diese Versicherung auch neuere Risiken wie IT-Ausfälle und Datendiebstahl ab – eine zentrale Komponente in Zeiten wachsender Cyberbedrohungen.
Statistiken zeigen, dass Apotheken vermehrt Ziel von Hackerangriffen werden. Der Grund liegt in der sensiblen Natur der gespeicherten Daten: Gesundheitsinformationen gehören zu den lukrativsten Gütern im Darknet. Die Folgen eines Cyberangriffs gehen weit über die Kosten für die Wiederherstellung hinaus. Der Verlust von Patientendaten kann das Vertrauen der Kunden zerstören und rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Eine spezialisierte Versicherung, die nicht nur den finanziellen Schaden abdeckt, sondern auch rechtliche Unterstützung bietet, ist daher essenziell.
Darüber hinaus wird die Bedeutung einer leistungsstarken Haftpflichtversicherung oft unterschätzt. Fehler bei der Abgabe von Medikamenten oder bei Beratungsleistungen können schnell hohe Schadensersatzforderungen nach sich ziehen. Diese Belastungen treffen Apotheken, die ohnehin unter wirtschaftlichem Druck stehen, besonders hart. In solchen Fällen kann eine spezialisierte Police nicht nur die finanziellen Folgen abfedern, sondern auch die notwendige Unterstützung bei rechtlichen Auseinandersetzungen bieten.
Ein weiteres Problemfeld ist die Schadensregulierung. Viele Versicherer haben ihre Anforderungen an die Meldung und Dokumentation von Schäden verschärft. Apotheken müssen daher sicherstellen, dass ihre internen Abläufe den aktuellen Standards entsprechen, um im Schadensfall eine reibungslose Regulierung zu gewährleisten. Hier zahlt sich eine enge Zusammenarbeit mit spezialisierten Beratern aus, die die Anforderungen der Branche genau kennen und individuelle Lösungen erarbeiten können.
Neben der Wahl der richtigen Versicherung ist auch deren kontinuierliche Anpassung an sich verändernde gesetzliche und wirtschaftliche Rahmenbedingungen entscheidend. Apothekenbetreiber, die ihre Policen regelmäßig überprüfen und ihre Risikobewertung aktualisieren, sind besser auf künftige Herausforderungen vorbereitet. Eine langfristige Absicherungsstrategie, die auf die individuellen Bedürfnisse des Betriebs eingeht, kann nicht nur vor finanziellen Verlusten schützen, sondern auch die Stabilität und Wettbewerbsfähigkeit der Apotheke sichern.
Die Zeiten, in denen eine Standardversicherung für Apotheken ausreichte, gehören der Vergangenheit an. Die heutige Realität zeigt deutlich, dass Apotheken in einem zunehmend riskanten Umfeld agieren. Von Cyberangriffen über Betriebsunterbrechungen bis hin zu komplexen Haftungsfällen – die Herausforderungen sind vielseitig, und jeder Schadenfall kann massive finanzielle und rechtliche Folgen haben. Die Bedeutung einer spezialisierten Apothekenversicherung ist daher kaum zu überschätzen.
Ein besonders drängendes Problem ist der Anstieg von Cybervorfällen. Die Gesundheitsbranche gehört zu den bevorzugten Zielen von Hackern, und Apotheken bilden dabei keine Ausnahme. Die Vorstellung, dass Patientendaten gestohlen oder IT-Systeme durch Ransomware lahmgelegt werden, ist längst keine ferne Bedrohung mehr, sondern tägliche Realität. Hier zeigt sich, dass Versicherungen, die nur klassische Schadensfälle abdecken, den Anforderungen nicht gerecht werden. Vielmehr bedarf es moderner Policen, die auf digitale Bedrohungen spezialisiert sind und auch umfassende Unterstützung bei der Wiederherstellung und rechtlichen Bewältigung solcher Vorfälle bieten.
Ein weiterer kritischer Punkt ist die Haftpflicht. Apotheken tragen eine immense Verantwortung, wenn es um die Sicherheit ihrer Kunden geht. Beratungsfehler oder falsche Dosierungshinweise können schwerwiegende gesundheitliche Folgen haben und rechtliche Schritte nach sich ziehen. Ohne eine leistungsstarke Haftpflichtversicherung riskieren Apotheken nicht nur hohe finanzielle Verluste, sondern auch ihren Ruf. Hier greift die spezialisierte Apothekenversicherung, die gezielt auf diese branchenspezifischen Risiken eingeht und umfassenden Schutz bietet.
Doch eine gute Versicherung allein reicht nicht aus. Apothekenbetreiber müssen sich aktiv mit ihrem Risikomanagement auseinandersetzen. Regelmäßige Überprüfungen der bestehenden Policen und eine vorausschauende Anpassung an neue Anforderungen sind unerlässlich. Dies erfordert Fachwissen und oft die Unterstützung durch Experten, die sowohl die rechtlichen als auch die wirtschaftlichen Aspekte im Blick behalten.
Die Botschaft ist klar: Eine spezialisierte Apothekenversicherung ist heute keine Option mehr, sondern eine Notwendigkeit. Sie schützt nicht nur vor unmittelbaren Schäden, sondern schafft auch die Grundlage für langfristige Stabilität und Erfolg. Apothekenbetreiber, die ihre Absicherung ernst nehmen und proaktiv handeln, sichern nicht nur ihren Betrieb, sondern auch das Vertrauen ihrer Kunden und Partner. In einer Branche, die von ständigem Wandel geprägt ist, ist dies ein unverzichtbarer Schritt in die Zukunft.
Freispruch im Masken-Prozess: Justiz und Behörden unter Druck
Nach intensiven Ermittlungen und monatelangen Verhandlungen endete der sogenannte Masken-Prozess vor der 16. Strafkammer des Landgerichts Nürnberg-Fürth mit fast vollständigen Freisprüchen. Die Angeklagten, zwei Unternehmer aus dem Raum Neumarkt in der Oberpfalz, wurden von den Vorwürfen des millionenschweren Betrugs beim Handel mit Corona-Schutzmasken entlastet. Lediglich einer der Angeklagten, ein Kommunalpolitiker der Freien Wähler, wurde wegen Urkundenfälschung zu einer Geldstrafe von 2.500 Euro verurteilt. Diese Strafe gilt als durch die Untersuchungshaft bereits abgegolten.
Im Mittelpunkt des Verfahrens stand der Import von Masken aus China während der Corona-Pandemie. Die Angeklagten hatten in den Hochzeiten der Krise eine große Menge an Masken an das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) geliefert. Die Qualität der Masken wurde später infrage gestellt. Der Prozess offenbarte jedoch, dass klare Vorgaben zur Maskenprüfung in der damaligen Situation nicht existierten. Zeugenaussagen aus dem Landesamt beschrieben chaotische Zustände und eine „Wildwest-Mentalität“. Man habe beschafft, was verfügbar war, ohne die nötigen Strukturen zur Qualitätssicherung.
Während des Prozesses nahm das Gericht auch die Rolle der Behörden kritisch in den Blick. Die Staatsanwaltschaft sprach von einem Organisationsverschulden des Landesamtes, das seinerseits keine klaren Standards für die Prüfung der Maskenqualität vorweisen konnte. In der Urteilsbegründung betonte die vorsitzende Richterin Barbara Reim, dass kein vorsätzliches Fehlverhalten der Angeklagten nachweisbar sei.
Die Ermittlungen und das Verfahren belasteten die Angeklagten erheblich. Neben monatelanger Untersuchungshaft und Hausdurchsuchungen wurden ihre Vermögen eingefroren, und einer der Angeklagten verpasste die Geburt seines ersten Kindes. Die Verteidigung warf der Staatsanwaltschaft vor, einseitig ermittelt und Akteneinsicht verweigert zu haben.
Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger (Freie Wähler), der im Prozess als Zeuge aussagte, schilderte die angespannte Lage im Jahr 2020. Damals sei es primär darum gegangen, möglichst schnell Schutzmaterial zu beschaffen. Formalitäten hätten angesichts der Dringlichkeit eine untergeordnete Rolle gespielt.
Das Verfahren verdeutlichte nicht nur die Herausforderungen in einer Krisensituation, sondern auch die Grenzen der strafrechtlichen Verfolgung unter außergewöhnlichen Umständen.
Das Urteil im Masken-Prozess wirft ein Schlaglicht auf die Zustände während der Corona-Pandemie und auf die Maßnahmen, die getroffen wurden, um die Versorgungssicherheit zu gewährleisten. Die Freisprüche der Angeklagten zeigen, dass in einer Ausnahmesituation wie dieser nicht nur Unternehmen, sondern auch Behörden an die Grenzen ihrer Möglichkeiten stoßen.
Die Rolle des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit ist dabei besonders kritisch zu betrachten. Das Fehlen klarer Qualitätsstandards und Prüfmechanismen führte nicht nur zu erheblichen Unsicherheiten, sondern auch zu einem Vertrauensverlust in die öffentliche Beschaffung. Die Staatsanwaltschaft hatte das Organisationsversagen des LGL richtigerweise thematisiert, doch die Verantwortung für die chaotischen Zustände lag nicht allein bei den Lieferanten.
Auch die Justiz steht durch dieses Verfahren unter Beobachtung. Die langwierigen Ermittlungen und die harten Maßnahmen, wie die Untersuchungshaft, haben das Leben der Angeklagten massiv beeinträchtigt. Dass einer der Männer die Geburt seines Kindes verpassen musste, verdeutlicht die Tragweite der staatlichen Eingriffe. Hier stellt sich die Frage, ob die Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen gewahrt wurde.
Dieses Verfahren sollte als Anlass dienen, die Abläufe in Krisenzeiten kritisch zu evaluieren und für die Zukunft zu verbessern. Behörden, Justiz und Unternehmen müssen daraus Lehren ziehen – nicht nur, um ähnliche Vorfälle zu vermeiden, sondern auch, um in der nächsten Krise schneller und effizienter handeln zu können.
Phagro drängt auf Anpassung der Arzneimittelpreisverordnung
Der Bundesverband des pharmazeutischen Großhandels (Phagro) hat seine zentralen Forderungen für die nächste Legislaturperiode vorgestellt. Im Fokus stehen dabei Maßnahmen zur Sicherung der flächendeckenden Arzneimittelversorgung und zur Anpassung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für den vollversorgenden Pharmagroßhandel. Die Forderungen sind Teil eines Positionspapiers, das sich direkt an die politischen Entscheidungsträger richtet.
Phagro sieht den Erhalt des gesetzlichen Festzuschlags von 73 Cent pro Packung als unverzichtbar an. Dieser Betrag stellt aktuell die Basis der Vergütung dar, ist jedoch seit Jahren unverändert geblieben. Angesichts steigender Betriebskosten und einer stetig sinkenden Handelsspanne fordert der Verband eine grundlegende Überarbeitung der Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV). Diese müsse an die veränderten wirtschaftlichen Realitäten angepasst werden, um den gesetzlichen Versorgungsauftrag langfristig sicherzustellen.
Eine weitere Forderung betrifft die Lieferfähigkeit der Pharmaunternehmen. Der Großhandel sei zunehmend von Lieferengpässen betroffen, was die Sicherstellung der Versorgung erschwere. Phagro fordert deshalb, dass die Verpflichtung zur bedarfsgerechten Lieferung durch die zuständigen Aufsichtsbehörden stärker kontrolliert und durchgesetzt wird. Nur so könne der Großhandel seiner Rolle als kritischer Bestandteil der Gesundheitsinfrastruktur gerecht werden.
Auch die Einhaltung von Qualitätsstandards im Arzneimittelversand bleibt ein Dauerthema. Während der deutsche Großhandel strikten Vorgaben der Guten Vertriebspraxis (GDP) unterliegt, fehle es bei ausländischen Versandapotheken häufig an verbindlichen Temperaturkontrollen. Phagro sieht hierin ein erhebliches Risiko für die Sicherheit der gelieferten Arzneimittel und fordert daher bilaterale Abkommen, um gleiche Bedingungen für alle Marktteilnehmer zu schaffen.
Das Positionspapier verdeutlicht die Bedeutung des vollversorgenden Großhandels für die Arzneimittelversorgung. Die künftige Bundesregierung steht aus Sicht des Phagro in der Verantwortung, die strukturellen Rahmenbedingungen so zu gestalten, dass die Versorgungssicherheit auch in Zeiten wachsender Herausforderungen gewährleistet bleibt.
Das Positionspapier des Phagro wirft einen dringenden Blick auf die Herausforderungen im pharmazeutischen Großhandel und die strukturellen Defizite, die längst auf die politische Agenda gehören. Der gesetzliche Festzuschlag, der seit über einem Jahrzehnt unverändert geblieben ist, zeigt exemplarisch, wie die wirtschaftlichen Realitäten der Branche ignoriert wurden.
Besonders brisant ist die Forderung nach verbindlichen Lieferverpflichtungen für Pharmaunternehmen. In Zeiten häufiger Lieferengpässe wird deutlich, wie abhängig die Versorgungssicherheit von einer reibungslosen Zusammenarbeit entlang der gesamten Lieferkette ist. Die Forderung nach stärkerer Kontrolle und Durchsetzung ist daher nicht nur gerechtfertigt, sondern notwendig.
Ein weiteres ungelöstes Problem bleibt die ungleiche Behandlung von inländischen Großhändlern und ausländischen Versandapotheken. Die unterschiedlichen Qualitätsstandards bei der Lagerung und dem Transport von Arzneimitteln sind ein nicht hinnehmbares Risiko für die Patientensicherheit. Hier hat die Politik bislang versagt, klare Regeln zu schaffen.
Die Forderungen des Phagro sind kein Selbstzweck, sondern ein Appell an die Politik, die Rahmenbedingungen für eine sichere und stabile Arzneimittelversorgung zu schaffen. Bleiben die notwendigen Anpassungen aus, wird dies langfristig zu einem Risiko für die Patientenversorgung.
Frankreich erhöht Druck auf die Pharmaindustrie
Die französische Regierung hat im Haushaltsplan für 2025 umfangreiche Maßnahmen zur Reduzierung der Gesundheitsausgaben angekündigt. Besonders im Fokus stehen die steigenden Arzneimittelkosten, die das ohnehin defizitäre Sozialversicherungssystem zusätzlich belasten. Haushaltsminister Laurent Saint-Martin erklärte, dass eine Einsparung von insgesamt 600 Millionen Euro angestrebt wird.
Ein zentraler Bestandteil der Sparpläne ist die verstärkte Nutzung von Generika und Biosimilars, wodurch Einsparungen von bis zu 150 Millionen Euro realisiert werden sollen. Nach Angaben der Wirtschaftszeitung Les Echos überstiegen die Ausgaben für Medikamente Ende 2024 die ursprünglichen Prognosen um 1,2 Milliarden Euro, was den Handlungsdruck der Regierung erheblich erhöhte.
Darüber hinaus sieht der Plan eine höhere Abgabe für Pharmaunternehmen und Hersteller von Medizinprodukten vor. Im Rahmen der sogenannten Schutzklausel sollen die Unternehmen zusätzliche 400 Millionen Euro beitragen. Diese Maßnahme wird von der Regierung als notwendiger Schritt bezeichnet, um die Finanzierung des Gesundheitssystems zu stabilisieren.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf Verhandlungen mit der Pharmaindustrie, um zusätzliche Rabatte für Medikamente zu erzielen. Ziel ist es, die Kosten für innovative Therapien zu senken, ohne die Versorgungssicherheit zu gefährden.
Parallel dazu plant die Regierung eine Reduzierung des Erstattungssatzes für Medikamente um fünf Prozentpunkte. Diese Kürzung könnte jedoch dazu führen, dass Patientinnen und Patienten künftig höhere Eigenanteile bei der Medikamentenversorgung tragen müssen.
Die Regierung betont, dass die Maßnahmen darauf abzielen, Frankreich weiterhin als attraktiven Standort für die Pharmaindustrie zu erhalten. Gleichzeitig sollen sie dazu beitragen, die finanzielle Belastung der Sozialversicherung zu verringern. Kritik bleibt jedoch nicht aus: Branchenvertreter warnen vor negativen Auswirkungen auf die Innovationskraft der Unternehmen und möglichen Einschränkungen bei der Versorgung.
Mit dem neuen Sparpaket sendet Frankreich ein klares Signal: Die Sozialversicherung kann nur durch konsequente Kostensenkung und Umverteilung finanzieller Lasten stabilisiert werden. Die verstärkte Nutzung von Generika und Biosimilars ist ein vernünftiger Schritt, um die Effizienz im System zu steigern, ohne die Versorgungssicherheit grundlegend zu gefährden.
Die Einführung höherer Abgaben für Pharmaunternehmen stößt jedoch auf berechtigte Kritik. Einerseits ist es nachvollziehbar, dass die Industrie angesichts steigender Gesundheitsausgaben einen größeren Beitrag leisten soll. Andererseits könnten übermäßige Belastungen das Investitionsklima verschlechtern und die Innovationskraft schwächen – ein Risiko, das die Regierung sorgfältig abwägen muss.
Besonders kritisch ist die geplante Kürzung der Medikamentenerstattung. Dies könnte nicht nur die finanzielle Belastung für Patientinnen und Patienten erhöhen, sondern auch die soziale Akzeptanz der Reformen gefährden. Es bleibt abzuwarten, ob die Einsparziele tatsächlich erreicht werden, ohne dabei die Qualität und Zugänglichkeit der Gesundheitsversorgung zu beeinträchtigen.
Frankreich steht vor der schwierigen Aufgabe, ein finanziell stabiles, gleichzeitig aber innovatives und patientenorientiertes Gesundheitssystem zu schaffen. Ob diese Balance gelingt, wird entscheidend sein – für die Zukunft der Sozialversicherung und das Vertrauen der Bevölkerung.
Versandhandel als Stütze der Arzneimittelversorgung – Zahlen untermauern Bedeutung in ländlichen Regionen
Die großen Arzneimittelversender in Deutschland haben eine Studie in Auftrag gegeben, die die Rolle des Onlinehandels in der Arzneimittelversorgung wissenschaftlich untermauern soll. Die Untersuchung, durchgeführt vom Institut für europäische Gesundheits- und Sozialwirtschaft (IEGUS), zeigt, dass Versandapotheken insbesondere in strukturschwachen und ländlichen Regionen eine wachsende Bedeutung haben. Die Daten, die auf einer Analyse anonymisierter Bestelldaten beruhen, geben Aufschluss über die regionale Verteilung der Bestellungen und den generellen Wachstumstrend im Onlinehandel.
Zwischen 2019 und 2023 hat sich die Anzahl der Bestellungen bei den beteiligten Versandhändlern von 16,4 Millionen auf 29,8 Millionen nahezu verdoppelt. Auch die Zahl der gelieferten Arzneimittelpackungen stieg deutlich – von 61,3 Millionen auf 95 Millionen Packungen. Besonders auffällig ist dabei der hohe Anteil an Lieferungen in Regionen mit niedriger und mittlerer Bevölkerungsdichte. Die Pro-Kopf-Bestellungen in diesen Gebieten lagen weit über denen in städtischen Regionen, was auf die geringere Dichte an Vor-Ort-Apotheken hinweist.
Die Studie beleuchtet außerdem die Ursachen für das anhaltende Apothekensterben in Deutschland. Nach Ansicht der Autoren sind wirtschaftliche Herausforderungen, Fachkräftemangel und die zunehmende Bürokratie ausschlaggebend. Die Versandhändler betonen, dass sie keinesfalls eine treibende Kraft hinter den Schließungen sind. Vielmehr sehen sie sich als Ergänzung zum stationären Angebot und als unverzichtbare Unterstützung, um Versorgungslücken in unterversorgten Gebieten zu schließen.
Die Reaktionen aus der Branche fallen positiv aus. Walter Hess, Präsident der European Association of E-Pharmacies (EAEP) und CEO von Doc Morris, unterstrich, dass die Digitalisierung in der Gesundheitsversorgung angekommen sei und entscheidend dazu beitrage, Patienten besser zu versorgen. Olaf Heinrich, Vizepräsident der EAEP und CEO von Redcare Pharmacy, erklärte, die Ergebnisse seien ein Beweis dafür, dass Versandapotheken eine tragende Säule im deutschen Gesundheitswesen darstellten.
Trotz dieser Zahlen bleibt die Diskussion um den Versandhandel kontrovers. Während Befürworter die Entlastung ländlicher Regionen betonen, warnen Kritiker vor einer Schwächung des stationären Angebots. Angesichts des demografischen Wandels und der Herausforderungen im Gesundheitssystem bleibt die Rolle des Versandhandels ein viel diskutiertes Thema.
Die Ergebnisse der Studie werfen ein Schlaglicht auf die strukturellen Schwächen der deutschen Gesundheitsversorgung, die durch den Versandhandel teilweise aufgefangen werden. Die steigenden Bestellzahlen und die hohe Nachfrage in ländlichen Regionen zeigen klar, dass viele Patienten auf diese Alternative angewiesen sind.
Dennoch darf der Versandhandel nicht als universelle Lösung betrachtet werden. Vor-Ort-Apotheken leisten nach wie vor einen unverzichtbaren Beitrag, besonders bei der persönlichen Beratung und der Notfallversorgung. Es bedarf einer Balance zwischen stationären und digitalen Angeboten, um allen Bevölkerungsgruppen gerecht zu werden.
Die Ursachen für das Apothekensterben bleiben ein Problem, das tiefgreifender Lösungen bedarf. Wirtschaftlicher Druck, Fachkräftemangel und Bürokratie sind Hindernisse, die nicht allein durch den Onlinehandel ausgeglichen werden können. Vielmehr sollten Reformen angestoßen werden, die sowohl den stationären Apotheken als auch dem Versandhandel klare Rahmenbedingungen bieten. Nur so kann langfristig eine flächendeckende und qualitativ hochwertige Versorgung sichergestellt werden.
Gematik gibt grünes Licht: Testphase der elektronischen Patientenakte läuft an
Die Gematik hat Research Industrial Systems Engineering (RISE) und IBM Deutschland die Zulassungen für die Bereitstellung von Aktenkonten im Rahmen der elektronischen Patientenakte (EPA) erteilt. Mit dieser Entscheidung beginnt eine entscheidende Phase für die Digitalisierung des Gesundheitswesens. Ziel ist es, die EPA zunächst in drei Modellregionen zu testen, bevor sie schrittweise bundesweit ausgerollt wird.
Die Testphase, die am 15. Januar begann, umfasst die Regionen Hamburg und Umland, Franken sowie Teile Nordrhein-Westfalens. Zunächst erhalten Versicherte, die bereits eine EPA nutzen, Zugriff auf die aktualisierten Konten. In einem weiteren Schritt wird die Aktenanlage für Versicherte in den Modellregionen ausgeweitet. Die Erprobung findet unter realen Bedingungen in rund 300 Zahnarztpraxen, Arztpraxen, Apotheken und Krankenhäusern statt. Laut Gematik wird ein bundesweiter Rollout im März oder April erwartet.
Parallel zur Zulassung der Aktenkonten hat die Gematik auch grünes Licht für die Aktualisierung der EPA-Apps der gesetzlichen Krankenkassen gegeben. Diese Anwendungen ermöglichen es den Versicherten, ihre Akte eigenständig zu verwalten, Zugriffsrechte für medizinische Einrichtungen zu steuern und ihre Gesundheitsdaten einzusehen. Derzeit werden die Apps sukzessive aktualisiert, um den Nutzern eine optimierte Bedienung zu bieten.
Die EPA gilt als ein zentraler Baustein der digitalen Gesundheitsversorgung. Sie soll die Transparenz und Verfügbarkeit von Gesundheitsdaten verbessern und die Vernetzung zwischen Patienten, Ärzten und weiteren Akteuren im Gesundheitssystem stärken. Mit dem schrittweisen Vorgehen will die Gematik sicherstellen, dass mögliche Probleme frühzeitig erkannt und behoben werden können.
Trotz der Fortschritte bleibt die Einführung der EPA nicht ohne Kritik. Datenschutzbedenken, technische Herausforderungen und die Akzeptanz der Anwender sind weiterhin zentrale Themen. Die Testphase in den Modellregionen wird zeigen, ob das Konzept den hohen Anforderungen der Praxis standhält.
Die Einführung der elektronischen Patientenakte ist längst überfällig. In einer zunehmend digitalisierten Welt hinkt das deutsche Gesundheitswesen in vielen Bereichen hinterher. Die EPA bietet die Chance, Prozesse zu optimieren, Transparenz zu schaffen und die Patientenversorgung nachhaltig zu verbessern.
Doch die Herausforderungen sind nicht zu unterschätzen. Insbesondere der Datenschutz muss höchsten Ansprüchen genügen, um das Vertrauen der Versicherten zu gewinnen. Die bisherige Diskussion hat gezeigt, dass viele Bürger skeptisch gegenüber der Speicherung und Verarbeitung ihrer sensiblen Gesundheitsdaten sind. Hier braucht es klare, transparente Regelungen und eine Kommunikation, die Ängste abbaut.
Zudem wird der Erfolg der EPA davon abhängen, wie reibungslos die technische Umsetzung gelingt. Die ersten Wochen der Testphase werden entscheidend sein, um potenzielle Schwachstellen zu identifizieren und zu korrigieren. Die Pilotregionen sind ein wichtiger Schritt, um Praxistauglichkeit und Akzeptanz zu prüfen, doch der flächendeckende Rollout bleibt eine enorme Herausforderung.
Die Gematik und die beteiligten Akteure stehen in der Verantwortung, nicht nur ein technisch einwandfreies, sondern auch ein gesellschaftlich akzeptiertes System zu schaffen. Nur dann kann die elektronische Patientenakte ein wirklicher Gewinn für das Gesundheitssystem werden.
Semaglutid im Fokus: EMA untersucht Risiko für seltene Augenerkrankung
Die Europäische Arzneimittelbehörde (EMA) hat eine umfassende Überprüfung eingeleitet, um ein mögliches Risiko für die seltene Augenerkrankung NAION (nicht arteriitische anteriore ischämische Optikus-Neuropathie) im Zusammenhang mit der Anwendung von Semaglutid-haltigen Medikamenten zu bewerten. Die Untersuchung erfolgt durch den Pharmakovigilanz-Ausschuss (PRAC) der EMA, nachdem widersprüchliche Beobachtungsstudien veröffentlicht wurden.
NAION ist eine Erkrankung, bei der die Durchblutung des Sehnervs gestört ist, was bei Betroffenen zu Sehverlust führen kann. Obwohl diese Erkrankung als selten gilt, gibt es Berichte, die darauf hindeuten, dass Medikamente wie Ozempic® und Wegovy®, die den Wirkstoff Semaglutid enthalten, das Risiko erhöhen könnten. Diese Präparate werden hauptsächlich zur Behandlung von Typ-2-Diabetes und Adipositas eingesetzt. Eine weitere Form von Semaglutid, Rybelsus®, ist in der EU zugelassen, jedoch in Deutschland nicht verfügbar.
Zwei aktuelle Studien weisen auf ein erhöhtes Risiko für NAION hin, während zwei andere keinen Zusammenhang feststellen konnten. Die wissenschaftliche Diskussion dreht sich nun um die Frage, ob der Wirkstoff selbst das Risiko beeinflusst oder ob Begleiterkrankungen wie Typ-2-Diabetes eine Rolle spielen. Es ist bekannt, dass Menschen mit Diabetes ein höheres Risiko für vaskuläre Komplikationen haben, was die Interpretation der bisherigen Daten erschwert.
Ein möglicher Mechanismus, durch den Semaglutid das Risiko für NAION erhöhen könnte, ist Gegenstand spekulativer Diskussionen. Forschungen haben gezeigt, dass der GLP-1-Rezeptor im Sehnerv vorhanden ist. Ob eine Stimulation dieses Rezeptors durch Semaglutid die Durchblutung des Sehnervs negativ beeinflussen könnte, ist jedoch unklar.
Der PRAC hat angekündigt, Daten aus klinischen Studien, der Überwachung nach Markteinführung sowie Studien zum Wirkmechanismus und der medizinischen Fachliteratur zu analysieren. Ziel ist es, einen möglichen Zusammenhang zwischen der Anwendung von Semaglutid und dem Auftreten von NAION zu klären.
Bis Ergebnisse vorliegen, bleiben viele Fragen offen. Weder ist sicher, ob Semaglutid ein substanzspezifisches Risiko birgt, noch ob es sich um einen allgemeinen Effekt von GLP-1-Rezeptoragonisten handelt. Ebenso könnte sich herausstellen, dass vorbestehende Risikofaktoren der Patienten eine zentrale Rolle spielen.
Die Überprüfung von Semaglutid durch die EMA zeigt, wie wichtig eine gründliche Risiko-Nutzen-Analyse bei Medikamenten ist, insbesondere wenn sie in großem Umfang eingesetzt werden. Die widersprüchlichen Studienergebnisse verdeutlichen die Komplexität des Themas: Liegt das Risiko in der Substanz selbst, in den Begleiterkrankungen der Patienten oder möglicherweise in einer Wechselwirkung zwischen beiden?
Für Patienten und behandelnde Ärzte schafft diese Unsicherheit einen schwerwiegenden Balanceakt. Einerseits bietet Semaglutid vielen Menschen mit Diabetes und Adipositas eine dringend benötigte therapeutische Option. Andererseits könnte die Möglichkeit eines schwerwiegenden Augenrisikos den Einsatz der Präparate in Frage stellen – insbesondere bei Patienten mit ohnehin erhöhtem Risiko für vaskuläre Erkrankungen.
Es bleibt zu hoffen, dass die Untersuchung des PRAC fundierte Antworten liefert und sowohl Risiken als auch potenzielle Schutzmaßnahmen klar benennt. Transparenz und wissenschaftliche Genauigkeit sind in diesem Fall entscheidend, um das Vertrauen in moderne Medikamente zu erhalten und eine evidenzbasierte Entscheidungsgrundlage für Ärzte und Patienten zu schaffen. Bis dahin bleibt die Devise, Vorsicht walten zu lassen und individuelle Risiken sorgfältig abzuwägen.
HTA-Verfahren: Effizienz gefordert, um Marktzugang für neue Therapien zu sichern
Die Einführung der EU-HTA-Verordnung, die eine gemeinsame klinische Bewertung neuer Arzneimittel auf europäischer Ebene regelt, steht vor der Herausforderung, nationale und europäische Bewertungsverfahren effizient zu verzahnen. Der Bundesverband der pharmazeutischen Industrie (BPI) und der Verband der forschenden Pharmaunternehmen (vfa) betonen in ihren aktuellen Stellungnahmen die Notwendigkeit, bürokratische Hürden zu minimieren und den Marktzugang innovativer Therapien nicht zu verzögern.
Die neue Verordnung, die auch Auswirkungen auf das deutsche Gesetz zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes (AMNOG) hat, soll nationalen Gesundheitssystemen standardisierte Informationen für Entscheidungen liefern. Der BPI unterstützt dieses Ziel, fordert jedoch eine klare und transparente Umsetzung, die keine zusätzlichen Belastungen für die beteiligten Akteure schafft. Zudem müsse der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) gestärkt werden, insbesondere wenn nationale Zusatzanalysen erforderlich sind.
Eine besondere Rolle spielt die Integration von Orphan Drugs, für die in Deutschland spezielle Regelungen gelten. Laut BPI sollten diese Sonderregelungen „passgenau verzahnt“ werden, um den schnellen Marktzugang für seltene Erkrankungen zu gewährleisten. BPI-Hauptgeschäftsführer Kai Joachimsen sieht jedoch erheblichen Abstimmungsbedarf bei der Zusammenarbeit der EU-Mitgliedstaaten. „Es müssen zeitnah Anpassungen erfolgen, insbesondere bei den Verfahrensabläufen, um Verzögerungen zu vermeiden“, so Joachimsen.
Auch der Verband der forschenden Pharmaunternehmen warnt vor möglichen Folgen ineffizienter Verfahren. Bereits jetzt sei eine Abwanderung von Forschung und Entwicklung in die USA und nach China zu beobachten. Um dies zu verhindern, müsse die Nutzung europäischer Bewertungsergebnisse priorisiert und konsequent in nationale Entscheidungsprozesse eingebunden werden. Laut vfa-Präsident Han Steutel fehle es an „klaren Vorfahrtsregeln“ für europäische Ergebnisse, insbesondere bei der Festlegung relevanter Endpunkte.
Positiv bewertet der vfa den pragmatischen Ansatz, der sich bei den Bearbeitungsfristen zwischen europäischen und deutschen Instanzen abzeichnet. Dennoch sieht der Verband weiteres Potenzial, um die Verfahren zu straffen und so die Wettbewerbsfähigkeit Europas als Standort für pharmazeutische Innovationen zu sichern.
Die Einführung der EU-HTA-Verordnung markiert einen wichtigen Schritt zur Harmonisierung der Arzneimittelbewertung, erfordert jedoch eine sorgfältige Abstimmung auf nationaler und europäischer Ebene. Die beteiligten Akteure stehen vor der Aufgabe, ein System zu schaffen, das sowohl transparent als auch effizient ist, ohne den Zugang zu lebenswichtigen Therapien zu behindern.
Die Einführung der EU-HTA-Verordnung ist ein ambitioniertes Vorhaben, das mit hohen Erwartungen und ebenso großen Herausforderungen einhergeht. Ziel ist eine einheitliche Bewertung neuer Arzneimittel, die nationalen Gesundheitssystemen bessere Entscheidungsgrundlagen liefert. Doch die Realität zeigt: Ohne eine enge Abstimmung zwischen den EU-Staaten und eine klare Priorisierung der Ergebnisse drohen Verzögerungen und unnötige bürokratische Belastungen.
Besonders kritisch ist die Frage, wie nationale Besonderheiten – etwa die Regelungen für Orphan Drugs – in das europäische Verfahren integriert werden können. Die Forderung nach einer „passgenauen Verzahnung“ ist nicht nur berechtigt, sondern essenziell, um innovative Therapien schnell verfügbar zu machen.
Darüber hinaus steht Europa im globalen Wettbewerb. Investitionen in Forschung und Entwicklung sind bereits heute gefährdet, wenn bürokratische Hürden Innovationen ausbremsen. Der vfa mahnt zu Recht, dass eine Abwanderung von Investitionen in Länder wie die USA oder China droht, wenn Europa keine effizienten Strukturen bietet.
Die Harmonisierung von Bewertungsverfahren darf nicht zur Belastung für die pharmazeutische Industrie werden, sondern muss Prozesse vereinfachen und Innovationen fördern. Dies ist nicht nur im Interesse der Unternehmen, sondern auch der Patienten, die auf schnelle und sichere Zugänge zu neuen Therapien angewiesen sind.
Vilobelimab: Neue Hoffnung für Covid-19-Patienten mit akutem Atemnotsyndrom
Die Europäische Kommission hat Vilobelimab, einen monoklonalen Antikörper der Firma Inflarx, für die Behandlung von erwachsenen Patienten mit SARS-CoV-2-induziertem akutem Atemnotsyndrom (ARDS) zugelassen. Die Therapie richtet sich an schwerstkranke Patienten, die bereits systemische Corticosteroide erhalten und invasiv mechanisch beatmet werden. In einigen Fällen kann auch eine extrakorporale Membranoxygenation (ECMO) erforderlich sein.
Vilobelimab blockiert gezielt das Komplementfragment C5a, das als ein zentraler Verstärker der Entzündungsreaktion gilt. Dieser Wirkmechanismus soll die bei schwerem Covid-19 auftretenden entzündlichen Kaskaden und die daraus resultierende Organschädigung eindämmen. Der chimäre Antikörper kombiniert humane und murine Antikörperbestandteile und gehört zur IgG4-Klasse.
Die Zulassung basiert auf den Ergebnissen der PANAMO-Studie, die in Lancet Respiratory Medicine veröffentlicht wurde. In der randomisierten, doppelblinden und placebokontrollierten Phase-III-Studie wurde eine Reduktion der 28-Tage-Mortalität um mehr als 20 Prozent nachgewiesen. Während in der Vilobelimab-Gruppe 32 Prozent der Patienten innerhalb von 28 Tagen verstarben, waren es unter Placebo 42 Prozent.
Die Behandlung muss innerhalb von 48 Stunden nach Intubation beginnen und sieht Infusionen an bis zu sechs Behandlungstagen vor. Die empfohlene Dosis beträgt 800 Milligramm, die intravenös nach Verdünnung verabreicht wird. Patienten, die weiterhin stationär behandelt werden, erhalten die Therapie auch nach Verlegung von der Intensivstation.
Zu den häufigsten Nebenwirkungen zählen Infektionen wie Pneumonie, Herpes-simplex-Infektionen und bronchopulmonale Aspergillose. Darüber hinaus weist die Fachinformation auf das Risiko von Überempfindlichkeitsreaktionen bis hin zu Anaphylaxie hin.
Neben der ARDS-Therapie wird Vilobelimab auch für andere Indikationen wie Pyoderma gangraenosum erforscht. Inflarx sieht in der Zulassung einen wichtigen Meilenstein, betonte jedoch, dass die Therapieoption weiterhin engmaschig überwacht werden müsse, um mögliche Langzeitfolgen zu verstehen.
Mit der Zulassung steht erstmals eine gezielte C5a-Hemmung für Covid-19-Patienten zur Verfügung. Fachkreise begrüßen den Fortschritt, mahnen jedoch zur Zurückhaltung bei der Interpretation der Studienergebnisse, da die Therapie nur für eine begrenzte Patientengruppe zugelassen ist.
Die Zulassung von Vilobelimab ist zweifellos ein bedeutender Fortschritt in der Behandlung schwerstkranker Covid-19-Patienten. Die PANAMO-Studie hat vielversprechende Ergebnisse geliefert, doch der Nutzen des Antikörpers muss im klinischen Alltag weiter evaluiert werden. Die hohe Mortalität unter den behandelten Patienten zeigt, wie begrenzt die Möglichkeiten in solchen kritischen Fällen bleiben.
Die gezielte Hemmung von C5a markiert einen innovativen Ansatz, der neue Perspektiven eröffnet, doch die komplexen Kostenstrukturen und die eingeschränkte Indikation könnten die praktische Umsetzung erschweren. Hinzu kommt die Herausforderung, die potenziellen Risiken der Therapie, wie schwere Infektionskomplikationen, im Griff zu behalten.
Letztlich ist Vilobelimab ein Beweis für den Fortschritt der biomedizinischen Forschung. Doch die Zulassung allein ist nicht ausreichend – es braucht nun eine fundierte Begleitung der Therapie, um ihren langfristigen Stellenwert im Kampf gegen Covid-19 zu definieren. Fortschritt ja, aber ohne überzogene Erwartungen.
UV-B-Strahlung: Sonnenbrand durch RNA-Schäden ausgelöst
Forschende aus Dänemark und Singapur haben neue Erkenntnisse zur Entstehung von Sonnenbrand gewonnen, die gängige wissenschaftliche Annahmen infrage stellen. Im Fachjournal Molecular Cell veröffentlichten sie Ergebnisse, die zeigen, dass nicht DNA-Schäden, sondern Schäden an der RNA die akuten Reaktionen auf UV-B-Strahlung dominieren. Dies könnte weitreichende Konsequenzen für das Verständnis und die Behandlung von Sonnenbrand und UV-induzierten Hauterkrankungen haben.
Die Studie identifiziert die sogenannte ribotoxische Stressantwort (RSR) als zentralen Mechanismus. UV-B-Strahlung beschädigt die Boten-RNA (mRNA) in Hautzellen, was zu Fehlfunktionen des Ribosoms führt – jener Zellorganelle, die für die Proteinsynthese verantwortlich ist. Diese Störung löst eine Kaskade von Entzündungsreaktionen und programmiertem Zelltod aus. Dabei spielt die Kinase ZAKα eine Schlüsselrolle. Sie aktiviert zwei unterschiedliche Prozesse: die früh einsetzende Pyroptose, eine entzündliche Form des Zelltods, sowie die später folgende Apoptose, die ebenfalls durch ZAKα reguliert wird.
Bestätigt wurde die zentrale Rolle von ZAKα durch Versuche an genetisch veränderten Mäusen, deren Gen für die Kinase deaktiviert war. Diese Tiere zeigten nach UV-B-Bestrahlung deutlich schwächere Entzündungsreaktionen, weniger Zelltod und kaum epidermale Verdickung. Auch Experimente mit dem RSR-Induktor Anisomycin belegten, dass die ZAKα-abhängige Stressantwort die entzündlichen Prozesse steuert.
Die Ergebnisse haben wichtige Implikationen für die Dermatologie. Sie widerlegen die bisherige Annahme, dass DNA-Schäden allein für die akuten Reaktionen der Haut auf UV-Strahlung verantwortlich sind. Stattdessen rücken RNA-Schäden und die RSR als entscheidende Faktoren in den Fokus. Dies könnte die Entwicklung neuer Schutz- und Behandlungsstrategien vorantreiben, die speziell auf die Hemmung von ZAKα abzielen.
Die Forschenden betonen jedoch, dass die Entzündungsreaktion auch eine schützende Funktion hat. Durch die temporäre Aktivierung der RSR werden geschädigte Zellen entfernt, was potenzielle Langzeitschäden wie Hautkrebs verhindern kann. Eine Überreaktion oder unzureichende Regulation dieses Prozesses birgt jedoch Risiken, weshalb ein besseres Verständnis der molekularen Abläufe notwendig ist.
Die Studie eröffnet neue Perspektiven für den Sonnenschutz und das Management von UV-bedingten Hautschäden. Dies könnte auch zu präziseren Risikoeinschätzungen führen, beispielsweise im Hinblick auf die individuelle Empfindlichkeit gegenüber UV-Strahlung.
Die neuen Erkenntnisse zur Rolle von RNA-Schäden und der ribotoxischen Stressantwort bei Sonnenbrand werfen ein neues Licht auf altbekannte Phänomene. Der Fokus auf DNA-Schäden als primäre Ursache wird durch diese Studie infrage gestellt. Doch was bedeutet das für die Praxis?
Zunächst zeigt die Forschung einmal mehr, wie komplex die biochemischen Prozesse in der Haut sind. Die Entdeckung, dass RNA-Schäden eine zentrale Rolle spielen, erfordert ein Umdenken – nicht nur in der Grundlagenforschung, sondern auch in der Dermatologie. Es ist denkbar, dass sich künftige Sonnenschutzmittel gezielt an den Mechanismen der RSR orientieren könnten. Statt ausschließlich auf physikalischen und chemischen UV-Schutz zu setzen, könnten Produkte entwickelt werden, die die Aktivierung von ZAKα modulieren.
Doch der Weg von der Grundlagenforschung zur praktischen Anwendung ist lang. Die Ergebnisse dürfen nicht als Freibrief verstanden werden, die Risiken von UV-B-Strahlung zu unterschätzen. Im Gegenteil: Sie unterstreichen, wie wichtig präventive Maßnahmen wie konsequenter Sonnenschutz und ein verantwortungsvoller Umgang mit UV-Strahlung bleiben.
Die Herausforderung wird darin liegen, die neuen Erkenntnisse so zu nutzen, dass sowohl die akuten Schäden als auch die Langzeitrisiken wie Hautkrebs reduziert werden können. Bis dahin bleibt die beste Strategie: UV-Strahlung vermeiden, wann immer möglich, und den Sonnenschutz nicht vernachlässigen.
Beratung in Apotheken auf dem Prüfstand: Fokus auf Erkältungssymptome
Die Beratungsqualität in deutschen Apotheken wird in diesem Jahr verstärkt unter die Lupe genommen. Im Rahmen des sogenannten Pseudo Customer-Programms, das von der ABDA und der Avoxa-Mediengruppe Deutscher Apotheker organisiert wird, besuchen speziell geschulte Apothekerinnen und Apotheker inkognito Apotheken, um die Qualität der Beratung zu bewerten. Die diesjährige Schwerpunktprüfung widmet sich Erkältungsbeschwerden.
Zum ersten Mal wurde das Oberthema der Prüfungen im Voraus bekannt gegeben, um Apothekenteams die Möglichkeit zu bieten, sich gezielt vorzubereiten. Erkältungssymptome wie Husten, Schnupfen oder Halsschmerzen sowie damit verbundene Beratungsaspekte wie Kontraindikationen und Wechselwirkungen stehen im Fokus der simulierten Szenarien. Auch die Grenzen der Selbstmedikation werden dabei überprüft. Die Aufgabe des Apothekenpersonals besteht darin, proaktiv nachzufragen und eine umfassende Beratung sicherzustellen.
Die Fallkonstellationen basieren auf den Leitlinien der Bundesapothekerkammer (BAK) zur Beratung bei der Abgabe von Arzneimitteln. Pseudo Customer-Besuche erfolgen ohne vorherige Ankündigung, um eine realitätsnahe Beurteilung zu ermöglichen. Nach jedem Besuch wird ein Feedbackgespräch mit der beratenden Person und der Apothekenleitung geführt. Eine schriftliche Zusammenfassung fasst die Stärken und Schwächen der Beratung zusammen und dient auch der Qualitätssicherung im Rahmen des Apothekenmanagements.
Einige Apothekerkammern haben Kontingente für Pseudo Customer-Besuche gebucht und entscheiden per Losverfahren, welche Apotheken geprüft werden. Gleichzeitig können Apotheken eigenständig Prüfbesuche buchen, um gezielt an ihrer Beratungsqualität zu arbeiten. Die Initiative soll nicht nur die Einhaltung der Leitlinien gewährleisten, sondern auch langfristig die Sicherheit der Patienten verbessern.
Die ABDA stellt begleitende Materialien und Leitfäden zur Verfügung, um Apotheken bei der Fortbildung zu unterstützen. Derzeit sind die Pseudo Customer in ganz Deutschland im Einsatz, um die Beratungspraxis objektiv zu analysieren und Rückmeldungen zu geben, die zur Optimierung beitragen können.
Das Pseudo Customer-Programm ist ein konsequenter Schritt zur Sicherung der Beratungsqualität in Apotheken. Der Fokus auf Erkältungsbeschwerden in diesem Jahr ist nicht nur thematisch passend zur Saison, sondern auch praxisnah. Die oft unterschätzte Bedeutung der Beratung in Apotheken zeigt sich besonders bei der Selbstmedikation, wo falsche Empfehlungen schwerwiegende Folgen haben können.
Dennoch wirft das Verfahren auch Fragen auf. Die Anonymität der Prüfungen mag die Authentizität gewährleisten, könnte jedoch bei Apothekenteams Unsicherheit erzeugen. Die Bekanntgabe des Schwerpunktthemas mag hier als Ausgleich dienen, indem sie gezielte Fortbildungen ermöglicht. Gleichzeitig ist es essenziell, dass die Ergebnisse der Prüfungen nicht nur als Kritik verstanden werden, sondern als Anstoß zur Weiterentwicklung.
Letztlich steht die Initiative im Zeichen der Patientensicherheit – eine Aufgabe, die Apotheken tagtäglich erfüllen müssen. Das Programm erinnert daran, dass Beratung weit über die bloße Abgabe von Medikamenten hinausgeht und einen zentralen Beitrag zur Gesundheitsversorgung leistet. Es bleibt zu hoffen, dass die gewonnenen Erkenntnisse auch langfristig in die Praxis einfließen und die Beratungsqualität nachhaltig gestärkt wird.
Von Engin Günder, Fachjournalist
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