Stürme oder Tornados sind hier zulande keine Seltenheit mehr, ihr Zerstörungspotential ist enorm. Sobald Windstärke 8 gemessen wird - das entspricht einer Strömungsgeschwindigkeit von mindestens 63 km/h- handelt es sich um einen Sturm im Sinne der Versicherungsbedingungen. Dann haben Sie, wenn Sie ausreichendversichert sind, Anspruch auf Schadenersatz. Allein für Orkan „Kyrill", der Deutschland im Jahr 2007 mit Spitzengeschwindigkeiten von bis zu 225 km/h heimsuchte, zahlten die deutschen Versicherer rund 2,4 Milliarden Euro an die Betroffenen. Im Zuge des Klimawandels ist zu erwarten, dass Stürme und Starkregen weiter zunehmen und auch bisher wenig gefährdete Häuser größeren Gefahren ausgesetzt werden.
Selbst, wenn Stürme wie andere Unwettererscheinungen unabwendbare Naturereignisse sind, kann viel getan werden, um Schäden zu vermeiden oder wenigstens zu minimieren.
Das Wichtigste ist der Schutz von Personen. Wird eine Sturmwarnung vom Wetterdienst herausgegeben, sollten Sie sich unverzüglich in Sicherheit bringen und warten bis das Unwetter vorbei ist. Besondere Aufmerksamkeit gilt dabei hilfsbedürftigen Personen.
Ein Haus ist in der Regel eine Investition fürs Leben, also der teuerste Besitz. Der ist allerdings im Strömungsfeld eines Sturms ein Hindernis und daher außergewöhnlichen Windbelastungen ausgesetzt.
Besonders gefährdet sind Gebäude in exponierten Lagen, also wenn sie
Besonders riskant sind Stürme für Häuser, die sich noch in der Bauphase befinden. Der Sturm kann z. B. nicht hinreichend gesicherte Kräne und Gerüste umstürzen, Bauteile herumwirbeln oder halbfertige Mauern zum Einsturz bringen.
Steht das fertige Haus, sind vor allem Bauteile auf dem Dach oder an der Fassade und solche mit geringem Eigengewicht besonders sturmgefährdet. Hierzu gehören neben Dachziegeln und Schornsteinen beispielsweise auch Solarmodule.
Nicht unterschätzen sollten Sie die Gefahren, die bei einem Sturm von Ihrem Haus und Ihrem Grundstück für Andere ausgehen: So können Schornsteine, Fallrohre oder Dachziegel heruntergerissen oder Äste vom Sturm umher geschleudert werden, morsche Bäume können umkippen.
Als Hausbesitzer haben Sie eine gesetzliche Verkehrssicherungspflicht. Sie müssen also dafür sorgen, dass sich Ihr Haus immer in einem sichereren Zustand befindet.
Vernachlässigen Sie diese Pflicht und ein Passant wird z.B. durch einen herabfallenden Dachziegel verletzt, können hohe Schadenersatzforderungen auf Sie zukommen.
Achten Sie schon bei der Konstruktion Ihres Hauses auf ein möglichst wenig sturmanfälliges Dach: Optimal ist eine Dachneigung von etwa 30°. Auch die Befestigung von Solarmodulen muss statisch bemessen und nach den anerkannten Regeln der Technik erfolgen. Lassen Sie sich am besten von einem Fachmann beraten.
Der Pflege des Daches sollten Sie besondere Aufmerksamkeit widmen. Ist es beschädigt, verliert es oft nicht nur seine Schutzwirkung gegen Nässe und Kälte. Es kann auch „greifbarer" für Stürme werden, sodass starke Beschädigungen oder der Verlust des Dach es die Stabilität des gesamten Bauwerksschwächen oder sogar vollständig zerstören können. Abgesehen davon, wird durch ein undichtes Dach der Gesamtschaden bei einem Unwetter in den darunterliegenden Räumen meist erheblich vergrößert.
Prüfen Sie Ihr Dach regelmäßig. Achten Sie u.a. auf:
Generell gilt, dass Sie...
Wichtige Tipps zur Schadenverhütung finden Sie in dem Merkblatt „Sturm - eine Gefahr für das Dach", das Sie bei VdS Schadenverhütung (www.vds.de/sturm)herunterladenkönnen.
Schließen Sie Dachfenster, Fenster, Türen so wie Luken und Fensterläden und rollen Sie Markisen auf. Sichern Sie auch Gartenmöbel oder andere Gegenstände außerhalb des Gebäudes. Fahren Sie Ihr Auto weg von Bäumen, am besten in eine Garage. Bringen Sie sich und andere in Sicherheit.
Rohbauten sind besonders sturmgefährdet. Das betrifft nicht nur halbfertige Mauern, Gerüste oder Dachsparren. Auch das Material auf der Baustelle kann von einem Sturm umher geschleudert werden. Finanzielle Hilfe erhalten Sie von Ihrer Bauleistungsversicherung. Sie begleicht die Kosten für Schäden, die der Sturm am Rohbau und auf der Baustelle anrichtete. Dazu zählen zerstörte Bauteile oder Baustoffe sowie auch alle notwendigen Handwerkerleistungen, um den Zustand vor dem Sturm wiederherzustellen. Die bauliche Hülle ist Sache der Wohngebäudeversicherung Für das fertige Haus brauchen Sie eine Wohngebäudeversicherung. In der Standardpolice ist der Versicherungsschutz gegen Sturmschäden ab Windstärke 8 enthalten. Gezahlt werden alle Kosten für die sturmbedingten Beschädigungen am Haus, einschließlich der im Versicherungsschein genannten Nebengebäude, wie Schuppen oder Garagen. Mitversichert sind beispielsweise Zäune, fest angebrachte Markisen oder Antennen. Was alles im Einzelnen versichert ist, können Sie in den Versicherungsbedingungen nachlesen. Im Schadenfall trägt sie außer den Wiederherstellungskosten auch solche, die für Abriss, das Aufräumender Schadenstelle oder durch den Transport von Bauschutt entstehen. Sollte das Haus vorübergehend unbewohnbar sein, können sogar Mietausfälle und Hotelkosten erstattet werden.
Die Hausratversicherung zahlt Schadenersatz, wenn durch einen Sturm ab Windstärke 8 Wohnungsinventar beschädigt wurde. Das sind die Reparaturkosten für das, was gerettet werden kann. Was nur noch für den Sperrmüll taugt, wird zum Wiederbeschaffungswert ersetzt. Das heißt, Sie bekommen das Geld von Ihrem Versicherer, das Sie zur Anschaffung von Gegenständen gleicher Art und Güte benötigen.
Bei Elektronik, die durch den technischen Fortschritt bei gleicher Ausstattung rasch im Preis sinkt, kann der Wiederbeschaffungswert im Schadenfall deutlich geringer sein, als der Kaufpreis, den Sie vor Jahren gezahlt haben.
Stürme können so heftig sein, dass sie Autos umkippen. Schäden am Auto sind Sache der Teilkasko- hier sind Sturmfolgen ab Windstärke 8 versichert. Abgesehen von der Selbstbeteiligung übernimmt die Teilkasko die Reparaturkosten. Bei einem Totalschaden wird der Wiederbeschaffungswert - abzüglich des Restwertes - gezahlt, sodass Sie sich ein gleichwertiges Auto kaufen können.
Die Teilkasko tritt auch für Fahrzeugschäden ein, wenn Ihr Auto etwa durch einen umgekippten Baum oder herumfliegende Dachziegel lädiert wird. Eventuell können aber auch deren Eigentümer zum Schadenersatz verpflichtet sein. Dies aber nur, wenn sie ihre Verkehrssicherungspflicht verletzt haben. Das wäre dann der Fall, wenn der Baum auf dem Grundstück schon vor dem Sturm morsch oder die Dachziegel lose waren.
Besitzen Sie ein Haus und ein Grundstück, müssen Sie darauf achten, dass hiervon keine Gefahren ausgehen. Versäumen Sie das, können Sie zur Kasse gebeten werden, wenn bei einem Sturm Andere durch herumfliegende Teile von Haus oder Grundstück geschädigt werden. Wenn Sie selbst im eigenen Haus wohnen, kümmert sich Ihre Privathaftpflicht um Ansprüche von Geschädigten. Haben Sie Ihr Haus vermietet, benötigen Sie eine Haftpflicht für GrundundHausbesitzer. Solange Sie noch in der Bauphase sind, brauchen Sie eine Bauherren-Haftpflichtversicherung, um Kosten für Gefahren, die von der Baustelle ausgehen, abzusichern. Die Haftpflicht prüft, ob Sie tatsächlich schadenersatzpflichtig sind und zahlt, wenn dem so ist.
Meist kommt der Sturm nicht allein, sondern in Begleitung von starkem Regen.
Sturmschäden sind in der Standardpolice sowohl für den Hausrat als auch für Wohngebäude abgedeckt. Schäden, die durch Überschwemmung oder Rückstau entstehen müssen extra versichert werden.
Versichern können Sie sich gegen diese Schäden mit einer Elementarschadenpolice. Die gibt es als Ergänzung sowohl für die Wohngebäude- als auch für die Hausratversicherung.
Trotz des Anspruchs auf Schadenersatz durch die Versicherung wird jeder versucht sein, die Zerstörung seines Hab und Guts so weit es geht zu verhindern. Abgesehen davon, haben Sie laut Versicherungsbedingungen ohnehin eine Schadenminderungspflicht.
So sollten beispielsweise zerstörte Fenster provisorisch abgedichtet werden, um das Eindringen von Regenwasser zu verhindern. Auch sollten herumliegende Teile wie abgebrochene Äste oder Dachrinnen weggeräumt werden. Nur sollten Sie dabei riskante Rettungsversuche vermeiden, um sich oder Andere nicht zu gefährden.
Die Versicherung kann Ihren Verlust natürlich nur ersetzen, wenn dieser eindeutig nachgewiesen wird. Als erstes muss die jeweils zuständige Versicherung informiert werden.
War ein Sturm der Windstärke 8 Ursache der Schäden, schickt sie Ihnen ein Schadenprotokoll, das auszufüllen ist, und gegebenenfalls einen Gutachter.
Das ist vor allem bei Beschädigungen am Haus Standard. Um die Entschädigung in Euro und Cent genau zu beziffern, muss der Wert der beschädigten oder zerstörten Gegenstände nachgewiesen werden. Es ist empfehlenswert, Kaufbelege aufzuheben. Fertigen Sie Fotos von den entstandenen Schäden an und übergeben Sie diese Ihrem Versicherer. Auch Bilder vom Zustand der Wohnung vor dem Sturm können hilfreich sein. Alle weiteren Schritte besprechen Sie am besten mit Ihrem ApoRisk-Berater.
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