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    Riester-Rente: Krisensichere Altersvorsorge
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Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:

ApoRisk® Ratgeber - Vorsorge:


Anlegen & Sparen

Krisensichere Altersvorsorge

 

Riester-Rente: Vorsorge mit Netz und doppeltem Boden

Eine Riester-Rente ist sehr sicher und sollte erste Wahl für eine staatlich geförderte Altersvorsorge sein. Sie verspricht durch staatliche Zulagen und Steuervorteile eine gute Rendite. Der Staat schützt die Sparer durch strenge Produktvorgaben. Das eingezahlte Geld muss in jedem Fall erhalten bleiben, und die Kosten dürfen nicht auf einen Schlag fällig werden. Was den gesetzlich Rentenversicherten durch die Reformen der vergangenen Jahre beim Rentenanspruch verlorengegangen ist, soll die Riester-Rente ausgleichen - zumindest zum Teil. Für die meisten ist die Riester-Rente notwendiger Bestandteil des Alterseinkommens. Deshalb hat der Staat die Bedingungen für das Vorsorgesparen nicht den Banken und Versicherern überlassen. Er hat ihnen strenge Regeln auferlegt.

Riester-Produkte bekommen von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) ein Zertifikat. Es bestätigt, dass die Angebote die Vorgaben für die staatliche Förderung erfüllen. Nur Banken, Versicherer und Investmentgesellschaften dürfen Riester-Verträge anbieten. Was sie als Banksparplan, Rentenversicherung oder Fondssparplan unter dem Namen Riester offerieren, entspricht den Riester-Regeln.

Die Wichtigsten sind: Die Auszahlung der Zusatzrente ist erst ab dem 60. Lebensjahr möglich und vor Beginn der Altersrente gibt es keine Auszahlung. Ab 2006 geschlossene Verträge müssen geschlechtsneutral sein. Für gleiche Beiträge erhalten Männer und Frauen die gleiche Rente. Die Zusatzrente muss lebenslange Leistungen garantieren. Die Abschlusskosten und die Vertriebskosten müssen über einen Zeitraum von mindestens fünf Jahren verteilt werden. Die Anbieter müssen den Anleger über die Anlagemöglichkeiten, die Art der Geldanlage und das Risiko informieren.

Altersvorsorgeverträge und das darin angesparte Kapital dürfen nicht pfändbar sein und nicht der Insolvenzmasse unterliegen. Zum Beginn der Auszahlphase müssen die eingezahlten Beiträge und Zulagen garantiert werden. Haben Sie Ihr Geld in Riester-Fonds investiert (Fondssparplan, fondsgebundene Rentenversicherung), sollten Sie Ihren Vertrag nicht wegen Kursrückgängen kündigen oder wechseln. Sonst verzichten Sie auf Ihre Kapitalgarantie und schreiben Ihre Verluste fest. Eine Riester-Rente ist sicher. Zumindest alle Einzahlungen einschließlich der staatlichen Zulagen sind zum Rentenbeginn garantiert.

Eingezahltes Kapital bleibt erhalten

Der Erhalt des eingezahlten Geldes ist eine zentrale Vorgabe. Die Anbieter von Riester-Verträgen garantieren, dass zu Beginn der Auszahlung mindestens das eingezahlte Geld vorhanden ist und die Kunden daraus eine lebenslange monatliche Leistung bekommen. Eine Verzinsung der Beiträge ist nicht vorgeschrieben. Sind am Ende der Einzahlungsphase nur die Eigenbeiträge des Kunden und seine staatlichen Zulagen übrig, ist das Geld wegen der Inflation natürlich weniger wert. Doch der Kunde ist zumindest vor einem Totalverlust geschützt. Oft gibt es aber mehr Garantie.

So bieten Banken Riester-Sparern in ihren Banksparplänen von vornherein eine Verzinsung ihres Geldes. Geht eine Bank pleite, ist das Kapital durch die Einlagensicherung gedeckt. Lebensversicherer garantieren bei klassischen Rentenversicherungen auf den Sparanteil des Beitrags einen festen Zins von derzeit 2,25 Prozent. Er gilt für die gesamte Vertragslaufzeit. Um die Garantieleistung immer sicher aufbringen zu können, müssen die Versicherer strikte Anlagerichtlinien einhalten.

Mit dem Beitragserhalt haben sie bei klassischen Produkten deshalb kein Problem. Sollte ein Unternehmen pleitegehen, verhindert die Auffanggesellschaft Protektor, dass Kunden garantierte Leistungen verlieren. Bei fondsgebundenen Riester-Rentenversicherungen trägt der Kunde dagegen einen großen Teil des Kapitalmarktrisikos selbst. Der Versicherer garantiert ihm aber auch hier mindestens den Erhalt der eingezahlten Beiträge plus Zulagen zum Rentenbeginn. Dafür schichten die Unternehmen das Sparkapital in den letzten Jahren vor Rentenbeginn schrittweise in sichere Anlagen um.

Um die Riester-Förderung in voller Höhe zu erhalten, müssen Sparer einen einkommensabhängigen Beitrag selbst aufbringen. Inklusive der dem Sparer zustehenden Zulagen sind seit 2008 dafür 4 Prozent des Vorjahresbruttoeinkommens nötig. Wer sehr wenig verdient, muss mindestens 60 Euro pro Jahr selbst aufbringen.

Ähnlich handeln Investmentgesellschaften. Sie führen das Kapital ihrer Riester-Fondssparplan-Kunden als Sondervermögen. Bei einer Pleite bleibt es unangetastet. Um die Mindestgarantie zu sichern, verlagern die Fondsgesellschaften mit steigendem Lebensalter eines Sparers das Schwergewicht des Investments von Aktien auf weniger riskante Anlagen.

Riester-Förderung fürs Eigenheim und im Betrieb

Inzwischen gibt es auch zertifizierte Bausparverträge und Kreditverträge mit Riester-Förderung. Die ersten Produkte sind seit November 2008 auf dem Markt. Eigentümer müssen Haus oder Wohnung selbst nutzen und dort ihren Hauptwohnsitz und Lebensmittelpunkt haben. Die Immobilie muss zudem in Deutschland liegen. Arbeitnehmer können die Riester-Förderung auch für eine Betriebsrente nutzen. Doch auf die betriebliche Riester-Rente wird - anders als auf eine private Riester-Rente - der volle Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag fällig.

Für gesetzlich Krankenversicherte lohnt sich deshalb ein privater Riester-Vertrag meist mehr. Die Höhe der Riester-Rente muss unabhängig vom Geschlecht des Kunden sein (Unisex-Tarife). Wie für die gesetzliche Rente gilt also auch für die Riester-Rente: Gleiche Rente für gleiche Beiträge. Nur Riester-Rentenversicherungen, die vor 2006 abgeschlossen wurden, stellen Frauen schlechter als Männer. Wegen ihrer höheren Lebenserwartung bekommen sie eine geringere Monatsrente.

In der Krise besser nicht wechseln

Riester-Verträge lassen sich verändern. Kunden können ihren Vertrag ruhenlassen oder ihren Anbieter wechseln. Mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Kalendervierteljahres können sie ihren Vertrag kündigen, um das bis dahin gesparte Kapital auf einen anderen Riester-Vertrag zu übertragen. Bei der Wahl des neuen Vertrags sind Kunden frei. Sie können einen Vertrag beim selben Anbieter oder bei einem anderen abschließen. Mit der gleichen Frist können auch Kunden beantragen, das angesparte Kapital vorübergehend ganz oder teilweise zum Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum entnehmen zu dürfen. Und die Frist von drei Monaten gilt schließlich auch dann, wenn sich ein Kunde bei Rentenbeginn 30 Prozent des Kapitals auf einen Schlag auszahlen lassen will.

Wechselwillige sollten sich also auf jeden Fall nach den Wechselgebühren beim bisherigen Anbieter und nach den Einkaufskosten beim neuen Anbieter erkundigen.

Was passiert mit meiner Riester-Rente, wenn der Staat pleite ist?

Die Bundesrepublik Deutschland ist aktuell überhaupt nicht von einem Staatsbankrott bedroht. Ihr Riester-Geld ist im Übrigen auch nicht in Staatshänden, sondern wird von den Anbietern verwaltet. Diese müssen strenge Vorgaben für die Geldanlage einhalten. Ein Wechsel aus einer Riester-Rentenversicherung empfiehlt sich in den meisten Fällen nicht mehr, wenn schon einige Jahre verstrichen sind. Sparer haben mit den Beiträgen der ersten Jahre in der Regel schon große Teile der Abschlusskosten für die gesamte Vertragslaufzeit bezahlt. Diese Kosten werden ihnen bei einem Anbieterwechsel aber nicht erstattet. Soll der neue Vertrag wieder eine Riester-Rentenversicherung sein, werden beim neuen Versicherer sogar erneut Abschlusskosten fällig.

Unproblematischer ist der Abschied aus einem Banksparplan. Hier gibt es keine Abschlusskosten. Die Kosten, die das Kreditinstitut während der Laufzeit einbehält, zwackt sich die Bank durch einen Zinsabschlag ab. Wechselt der Kunde zu einem konzernfremden Anbieter, kassieren die Banken beim Abschied jedoch Gebühren. Oft sind es 50 oder 100 Euro. Schlecht beraten sind Fondsanleger, die wegen der gefallenen Aktienkurse vom Riester-Fondssparplan in einen anderen Vertrag wechseln.

Rürup-Rente: Sicher sind nur die klassischen Varianten

Seit 2005 gibt es als weitere geförderte Altersvorsorge die Rürup-Rente. Benannt ist sie nach ihrem "Erfinder", dem Wirtschaftsprofessor Bert Rürup. Die Versicherungsunternehmen nennen sie häufig "Basisrente". Die Rürup-Rente wird nicht direkt vom Staat mit Zulagen bezuschusst, sondern nur über Steuervorteile gefördert. Vorsorgesparer können einen Teil der Aufwendungen für die Rürup-Rente in der Steuererklärung als Sonderausgaben geltend machen.

Bei Rürup-Fondsvarianten keine Garantie

Die Rürup-Rente wird hauptsächlich von Versicherungsunternehmen angeboten. Es gibt drei Varianten: Klassische Versicherungen, fondsgebundene Versicherungen und Fondssparpläne. Rürup-Banksparpläne sind bisher nicht am Markt. Volksbanken und Sparkassen verweisen lieber auf die Angebote ihrer Versicherungstöchter und machen so ihr Geschäft. Insgesamt haben inzwischen knapp 700 000 Sparer einen Rürup-Vertrag abgeschlossen. Das Gros sind fondsgebundene Versicherungen. Hier bekommt der Kunde keine garantierte Verzinsung seiner Beiträge und trägt während der Ansparzeit das Anlagerisiko. Laufen die Fonds dauerhaft schlecht, macht der Sparer Verluste. Die Anbieter müssen ihm nicht wie bei der Riester-Rente garantieren, dass bei Rentenbeginn zumindest das Eingezahlte zur Verfügung steht. Es gibt aber auch Fondsvarianten mit dieser Mindestgarantie.

Wichtig: Nur mit einer klassischen Rentenversicherung legen Rürup-Sparer sicher an. Hier haben sie eine garantierte Verzinsung von 2,25 Prozent auf den Sparanteil des Beitrags. Das ist der Teil, der übrig bleibt, nachdem der Versicherer die Kosten abgezogen hat.

Die klassische Rentenversicherung ist sicher

Bei der klassischen Rentenversicherung können zum Garantiezins Überschüsse hinzukommen. Der Großteil dieser Überschüsse beruht auf Kapitalerträgen jenseits der Garantieverzinsung. Laufen die Märkte schlecht, gibt es weniger Überschüsse. Die aktuelle Finanzkrise wirkt sich auf die Überschüsse aus. Versicherer investieren bei klassischen Formen das Kundengeld aber vor allem in festverzinsliche Wertpapiere. Dort ist die Wertentwicklung viel stetiger. Es gibt mehrere Varianten, wie der Kunde an den Überschüssen in der Ansparphase beteiligt wird. Am günstigsten ist die Bonusrente. Hier werden die jährlichen Überschüsse sofort in die Rürup-Rente investiert und erhöhen die garantierte Rente.

Über die spätere Rentenhöhe entscheidet auch die Überschussbeteiligung während der Rentenphase. Angeboten werden für klassische wie auch für fondsgebundene Tarife vor allem zwei Möglichkeiten: eine Rentenzahlung, bei der die Überschüsse über den Rentenzeitraum gleichmäßig verteilt werden, und eine dynamisch steigende Rentenzahlung. Rürup-Rentenversicherungen werden klassisch verzinst oder fondsgebunden angeboten. Zudem gibt es Rürup-Fondssparpläne. Bei Fondsvarianten tragen Sie das Anlagerisiko. Laufen die Fonds schlecht, entstehen Verluste. Wählen Sie ein Rürup-Produkt mit Fonds, sollten Sie einen Vertrag mit Beitragsgarantie nehmen. Dann bleiben zumindest Ihre Beiträge erhalten.

Wichtig: Gleichmäßig verteilte Überschüsse führen zu einem Einkommensverlust, wenn die Kaufkraft durch Inflation sinkt. Die Rente wird gekürzt, wenn die Überschussbeteiligung herabgesetzt wird. Sinnvoller ist eine dynamische Rente. Dann zahlt der Versicherer anfangs eine geringere Rente aus, die im Laufe der Jahre steigt. Meist muss der Kunde sich schon bei Vertragsschluss für eine dieser beiden Varianten entscheiden. Es gibt jedoch Gesellschaften, die ihm noch bei Rentenbeginn die Wahl lassen.

Rürup-Vorteil für Selbstständige

Beim Vorsorgesparen à la Rürup gewährt der Staat für weit größere Summen Steuervergünsti-gungen als beim Riester-Sparen. "Riestern" wird bis maximal 2.100 Euro im Jahr gefördert. Bei der Rürup-Rente hingegen erkennt das Finanzamt Beiträge bis zu 20.000 Euro von Alleinstehenden und 40.000 Euro von Ehepaaren an und zieht in diesem Jahr 66 Prozent davon als Sonderausgaben ab.

Alleinstehende können ihr zu versteuerndes Einkommen aus 2008 so um bis zu 13.200 Euro drücken, Ehepaare um bis zu 26.400 Euro. Der abzugsfähige Prozentsatz steigt bis 2025 stufenweise auf 100 Prozent. Für das Jahr 2009 sind 68 Prozent oder 13.600 Euro für Alleinstehende abzugsfähig, für Ehepaare sind es 27.200 Euro. Arbeitnehmer müssen jedoch den Beitrag abziehen, den sie zusammen mit dem Arbeitgeber in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Erst vom Restbetrag berücksichtigt das Finanzamt den jeweiligen Anteil als Sonderausgaben. Wer angestellt ist, kann also weniger Geld mit steuerlicher Förderung sparen als ein Selbstständiger, der nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen muss. Dieser Vorteil für Selbstständige ist vom Gesetzgeber gewollt. Denn für sie ist die Rürup-Rente die einzige Möglichkeit, steuerbegünstigt fürs Alter vorzusorgen.

Bei Betriebsrenten kann eigenes Geld nie verschwinden

In Deutschland zahlen rund zwölf Millionen Arbeitnehmer über ihre Firma Geld in eine Betriebsrente ein. Sie sichern sich so ein kleines Zusatzeinkommen für später. Der Teil ihres Gehalts, den sie für ihre Altersvorsorge investieren, bleibt bis zu einer Summe von 2.592 Euro im Jahr von Steuern und Sozialabgaben verschont. Das Sparen über die Firma lohnt sich für sie wegen der staatlichen Förderung. Bei einem Arbeitnehmer mit 2.500 Euro Bruttogehalt im Monat übernimmt der Staat in der Ansparphase je nach persönlichem Steuersatz bis zur Hälfte der Beiträge. Meist tragen Arbeitnehmer und Arbeitgeber gemeinsam zu der Zusatzversorgung bei. Seit 2002 gilt ein Recht auf Gehaltsumwandlung. Allerdings sparen Arbeitnehmer nur in einem Drittel der Fälle ihre spätere Betriebsrente vollständig aus eigenem Gehalt an.

Wann eine Firmenrente unverfallbar ist

Der sperrige Begriff "Unverfallbarkeit" steht bei Betriebsrenten für Sicherheit. Ist eine Firmenrente unverfallbar, sind die Ansprüche des Arbeitnehmers bis auf wenige Ausnahmen bei Insolvenz komplett geschützt. Was ein Arbeitnehmer selbst investiert, ist vom ersten Tag an unverfallbar. Bei arbeitgeberfinanzierten Betriebsrenten hingegen gelten Fristen. Junge Arbeitnehmer, die nur kurz in einer Firma sind, könnten bei einer Pleite um eine Rente gebracht werden, die ihr Arbeitgeber ihnen zugesagt hat.

Arbeitnehmerfinanzierte Renten sind immer unverfallbar. Wer selbst einzahlt, genießt unmittelbaren Schutz vor den Folgen einer Insolvenz. Arbeitgeberfinanzierte Renten sind unverfallbar, sobald zwei Bedingungen erfüllt sind: Der Arbeitnehmer muss mindestens 30 Jahre alt sein und seit wenigstens fünf Jahren vom Chef eine Zusage für eine Betriebsrente haben. (Bei Betriebsrenten, die ab 2009 angefangen wurden, muss der Arbeitnehmer nach fünfjähriger Betriebszugehörigkeit nur noch 25 Jahre alt sein). Auch Elternzeit zählt zu den fünf Jahren.

Finanzieren Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Rente, ist nur der vom Mitarbeiter selbst gesparte Teil sofort unverfallbar. Nutzen Sie die Chance, per Gehaltsumwandlung für eine Betriebsrente zu sparen. Diese Vorsorge lohnt sich durch staatliche Förderung. Investieren Sie eigenes Geld, sind Ihre Rentenansprüche sofort unverfallbar.

Fünf Varianten für eine Betriebsrente

Eine betriebliche Rentenzusage kann per Pensionskasse, als Direktversicherung, über einen Pensionsfonds, per Unterstützungskasse oder als sogenannte Direktzusage erfolgen. Der Arbeitgeber entscheidet, auf welchem der fünf Wege und mit welchem Anbieter er die Versorgung seiner Mitarbeiter organisiert. In tariflich gebundenen Betrieben kann ein Tarifvertrag die Wahl einschränken. Hinter Direktzusagen und Unterstützungskassen stecken interne Lösungen des Arbeitgebers. Der Betrieb sagt eine Versorgung entweder direkt oder über ein firmeneigenes Institut, die sogenannte Unterstützungskasse, zu. Meist unterlegt er seine Zusagen nicht oder nicht voll mit Kapital. Der Betrieb kann das Versorgungskapital zwischendurch also für andere Zwecke verwenden.

In den drei anderen Varianten, Pensionskasse, Pensionsfonds und Direktversicherung (Lebensversicherer), überweist der Arbeitgeber die Spareuros für die Betriebsrenten an externe Versorgungsträger. Externe Wege haben den Vorteil, dass sich Rentenansprüche leichter zu einem anderen Arbeitgeber mitnehmen lassen.

Für die internen Varianten gibt es dafür keine gesetzliche Vorgabe. In den drei externen Varianten beteiligen sich Arbeitnehmer stärker mit eigenem Geld. Es wird von ihrem Bruttogehalt direkt dafür abgezweigt. Damit die Leistungen stimmen, sollte ein externer Anbieter kostengünstig arbeiten und erfolgreich Kapital anlegen. Arbeitgeber sollten dies kritisch prüfen, bevor sie sich entscheiden. Und Arbeitnehmer sollten versuchen, über den Betriebsrat an einer guten Auswahl mitzuwirken. Die Direktzusage ist traditionell am stärksten verbreitet. Meist bezahlt hier nur der Arbeitgeber. Arbeitnehmer investieren selten selbst. Auch bei der Unterstützungskasse zahlen überwiegend die Firmen für die Zusatzrenten.

Arbeitgeber kann Ansprüche kürzen

Um eine Pleite der Firma abzuwenden, dürfen Arbeitgeber ausnahmsweise in eine von ihnen finanzierte betriebliche Altersversorgung für ihre Mitarbeiter eingreifen. Sie müssen sich allerdings an genaue Vorgaben des Bundesarbeitsgerichts halten. Dabei gilt die Faustregel der Richter: Je weiter Versicherte von der Rente entfernt sind, desto einfacher ist ein Eingriff möglich. Wer schon Betriebsrentner ist, genießt die beste Sicherung. An laufenden Renten darf eine Firma deshalb normalerweise nichts ändern.

Arbeitgeber, die Mitglied im Pensions-Sicherungs-Verein sind, können in wirtschaftlich prekärer Lage manchmal auch schon vor der Insolvenz auf den Verein zählen. Wenn Sie Teile Ihres Bruttogehalts in eine Betriebsrente stecken, sparen Sie Steuern und Sozialabgaben. Jeder Euro für die Firmenrente bringt durch die Förderung bei gleicher Wertentwicklung mehr als die gleiche Einzahlung in eine private Rentenversicherung. Die Rechnung geht auf, obwohl Betriebsrenten im Alter voll steuerpflichtig sind und gesetzlich Versicherte auf die ausgezahlten Renten Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge zahlen.

Lebensversicherungen sind nur mit Garantiezins sicher

Die Lebensversicherung galt lange als Königsweg, zusätzlich fürs Alter vorzusorgen. Doch das ist Vergangenheit. Es gibt andere Produkte, die flexibler und renditestärker sind wie zum Beispiel Fondssparpläne oder Angebote der geförderten Altersvorsorge wie Riester-Verträge oder die Rürup-Rente. Sicher sind zudem nur "klassische" Kapitallebens- oder Rentenversicherungen mit Garantiezins. Bei Fondsvarianten trägt der Kunde das Anlagerisiko selbst. Hier hängt der Ertrag vor allem davon ab, wie gut oder wie schlecht die Fonds laufen. Kunden sollten also mehr als zweimal hinschauen, bevor sie sich auf einen lang laufenden Lebensversicherungsvertrag einlassen.

Entscheidend ist die Art der Kapitalanlage

Das Zauberwort für Sicherheit heißt bei Lebensversicherungen "Garantiezins". Diesen Zins sagen die Unternehmen ihren Kunden für die gesamte Laufzeit zu, wenn sie sich für eine klassische Vertragsform entscheiden. Die Höhe des Zinses wird vom Gesetzgeber vorgegeben. Im Amtsdeutsch "Höchstrechnungszins" genannt, orientiert sich der Garantiezins an der durchschnittlichen Umlaufrendite der öffentlichen Anleihen in den vergangenen zehn Jahren. Er soll bei rund 60 Prozent dieses Wertes liegen, wird also gelegentlich angepasst. Aufgrund der Niedrigzinsphase ist der Garantiezins seit einigen Jahren immer nur gesenkt worden, zuletzt zum 1. Januar 2007 von 2,75 Prozent auf 2,25 Prozent. 2,25 Prozent dürfen Lebensversicherer bei klassischen Produkten also derzeit höchstens zusagen. Weniger zu garantieren, steht ihnen frei, aber das macht keiner der Anbieter. Die garantierte Verzinsung gilt nur für den Sparanteil des Beitrags. Das ist der Teil, der nach Abzug der Kosten übrig bleibt. Die effektive Zinszusage auf den eingezahlten Beitrag ist deshalb viel niedriger. Je nach Höhe der Kosten liegt sie teilweise unter einem Prozent. Wollen Sie sich nach Riester- und Betriebsrente eine weitere Zusatzrente aufbauen, kommt eine private Rentenversicherung infrage. Sicherheit bietet aber nur die klassische Form mit Garantiezins. Verluste drohen bei vorzeitigem Ausstieg allerdings auch hier.

Kann ich meinem Lebensversicherer vertrauen?

Sie können ihm so weit vertrauen, wie er Ihnen garantierte Leistungen zusagt. Überschüsse der Zukunft sind nicht garantiert. Eine anfänglich gute Prognose über die Auszahlung einschließlich der Überschüsse muss sich nicht bewahrheiten. So gut wie keine Sicherheit bietet Ihnen eine fondsgebundene Lebensversicherung. Die Leistung aus Überschüssen wird bei Vertragsbeginn hochgerechnet. Diese Hochrechnung basiert auf aktuellen Annahmen. Erwirtschaftet der Versicherer aufgrund schlechter Kapitalmarkterträge, hoher Verwaltungskosten oder hoher Ausgaben für Risikoleistungen weniger als kalkuliert, gibt es weniger Überschüsse. Die aktuelle Finanzkrise dürfte sich auf die Überschüsse für 2008 auswirken. Je nachdem, wie sich die Kapitalmärkte entwickeln und welche Schwerpunkte ein Anbieter setzt, könnten die Überschüsse der kommenden Jahre bei vielen Versicherern beeinträchtigt sein.

Wichtig: Die zugeteilten Überschüsse vergangener Jahre können einem Kunden nicht mehr genommen werden. Sie wurden seinem Konto schon gutgeschrieben. Läuft ein lang laufender klassischer Vertrag demnächst ab, wirkt sich die Finanzkrise nur wenig aus. Haben Sie einen Lebensversicherungsvertrag abgeschlossen, sollten Sie ihn auch durchhalten. Kündigen Sie den Vertrag vorzeitig oder stellen Sie ihn beitragsfrei, ist Ihr Versicherungskonto bis dahin überdurchschnittlich hoch mit Kosten belastet worden. Diese Kosten werden Ihnen nicht erstattet.



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