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    Studienfinanzierung - Jobben neben dem Studium
    Steuer & Recht | Jobben ist für die meisten Studierenden eine Selbstverständlichkeit: 63 Prozent aller Studierenden verdienen sich etwas dazu. Es gibt jedoch einiges z...

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ApoRisk® Ratgeber - Finanzen:


Steuer & Recht | Studienfinanzierung

Jobben neben dem Studium


Worauf Eltern achten sollten

Jobben ist für die meisten Studierenden eine Selbstverständlichkeit: 63 Prozent aller Studierenden verdienen sich etwas dazu. Es gibt jedoch einiges zu beachten, damit das Geld auch wirklich in der studentischen Geldbörse bleibt.

Als das Deutsche Studentenwerk im Rahmen der Sozialerhebung Studierende fragte, warum sie jobben, waren die Antworten recht unterschiedlich: um sich mehr leisten zu können, sagten die einen, um finanziell unabhängiger von den Eltern zu sein, die anderen, oder um praktische Erfahrungen zu sammeln. Doch für weit mehr als die Hälfte von ihnen ist der Nebenverdienst schlicht notwendig, um sich das Studium überhaupt leisten zu können.

Rechte und Pflichten

Wer neben dem Studium arbeiten möchte oder muss, sollte schon bei der Planung einige Dinge beachten:

Stichwort Rente

Jobben ist grundsätzlich rentenversicherungspflichtig. Eine Ausnahme: ein so genannter 400-Euro-Job oder ein (bezahltes) Praktikum, das in der Studien- bzw. Prüfungsordnung vorgeschrieben ist. Verdienen Sohn oder Tochter zwischen 400 und 800 Euro, so fallen sie in eine „Gleitzone", die bedeutet, dass sie recht niedrige Rentenbeiträge zahlen müssen.

Stichwort Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung

Wenn Studierende jobben, dann brauchen sie für ihren Verdienst keine Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung zu zahlen. Die einzige Bedingung: Sie müssen hauptberuflich Studentin bzw. Student sein, das heißt: entweder weniger als 20 Stunden in der Woche arbeiten oder aber lediglich zwei Monate (genau genommen 50 Tage) - zum Beispiel in den Semesterferien - Vollzeit arbeiten. Ausnahmen sind nur dann möglich, wenn der Studierende nachweisen kann, dass die Arbeit trotz der vielen Stunden das Studium „nicht blockiert", zum Beispiel, wenn er oder sie auch am Wochenende arbeitet.

Das heißt auch: Nur wenn Sohn oder Tochter rechtlich nicht mehr als Student oder Studentin gelten, fallen sie aus der Familienversicherung der gesetzlichen Krankenkasse. Bei privaten Krankenversicherungen gibt es häufig andere Regelungen. Hier sollte man sich am besten erkundigen, bevor Sohn oder Tochter eine Nebentätigkeit aufnimmt.

Stichwort Steuern

Verdienen Sohn oder Tochter mehr als 400 Euro im Monat, ist er oder sie prinzipiell steuerpflichtig. Doch gibt es einen Grundfreibetrag (über 7.600 Euro im Jahr). Das heißt de fakto, dass sie durchaus mehr verdienen dürfen, denn vom Verdienst können auch noch Werbungskosten, eine Vorsorgepauschale und manchmal auch Sonderausgaben fürs Studium abgezogen werden.

Stichwort BAföG

Doch Achtung: Gerade BAföG-Empfängerinnen und -Empfänger müssen höllisch aufpassen. Denn verdient ein Student zu viel, dann wird das BAföG gekürzt! Ein 400-Euro-Job ist jedoch erlaubt, ohne dass BAföG-Leistungen gemindert werden. Verdienen studierende Kinder mehr, sollten sie sich unbedingt beim BAföG-Amt über die Auswirkungen informieren.

Stichwort Kindergeld

Haben Sohn oder Tochter eigene Einkünfte, so kann sich das negativ auf den Kindergeldanspruch der Eltern auswirken. Die Einkommensgrenze liegt derzeit bei 7.680 Euro brutto pro Kalenderjahr - zuzüglich Arbeitnehmer-Pauschbetrag. Das heißt: Insgesamt können jobbende Studierende 8.600 euro brutto verdienen können, ohne dass das Kindergeld für die Eltern gestrichen wird. Verdient das Kind mehr, werden die Kindergeldzahlungen eingestellt.
Studentisches Einkommen ist dabei nicht nur der Lohn für einen Nebenjob, sondern zum Beispiel auch die 50 Prozent des BAföG, die als Zuschuss gewährt werden, ebenso Stipendien, Waisenrente, Kaptialeinkünfte und ähnliches. Die Unterhaltszahlungen der Eltern oder Gelder, die zum Beispiel zur Zahlung der Studiengebühren bestimmt sind, zählen hingegen nicht mit.

Nachrechnen lohnt sich

Derzeit ist es so, dass die Studierenden im Schnitt neun Stunden die Woche jobben. Über 40 Prozent machen das in klassischen Nebenjobs, also beispielsweise als Kellner, Taxifahrerin, Bürohilfe oder Verkäufer. 12 Prozent arbeiten als Freie, elf Prozent geben Nachhilfe und über 20 Prozent sind Studentische Hilfskräfte am Lehrstuhl. Letztere Stellen sind sehr begehrt - nicht wegen des Verdiensts (der ist eher gering), sondern als Start für eine mögliche Hochschulkarriere.

Manchmal kann ein Nebenjob auch den Einstieg ins spätere Berufsleben erleichtern - nämlich dann, wenn er studiennah ist und als „Praxiserfahrung" gewertet wird. Was die finanzielle Seite angeht, so müssen Eltern und Kinder vorher genau durchrechnen, ob der Nebenjob wirklich mehr einbringt - oder ob auf der anderen Seite nicht viel gekürzt wird, so dass sich der Aufwand kaum lohnt. (vz)



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