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  • 03.10.2023 – Was Apothekern zusteht, wenn es keinen Erbvertrag gibt
    03.10.2023 – Was Apothekern zusteht, wenn es keinen Erbvertrag gibt
    Verständliche Erklärung der Erbregelungen ohne Testament - Die Frage, was geschieht, wenn eine Person ohne ein gültiges Testament verstirbt, ist ein rechtliches Thema von gr...
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Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:

ApoRisk® Presse:


Verständliche Erklärung der Erbregelungen ohne Testament

Was Apothekern zusteht, wenn es keinen Erbvertrag gibt

 

03. Oktober 2023 

Die Frage, was geschieht, wenn eine Person ohne ein gültiges Testament verstirbt, ist ein rechtliches Thema von großer Bedeutung. In solchen Fällen tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft, die im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) verankert ist.


Die gesetzliche Erbfolge legt fest, wer die Erben einer verstorbenen Person sind und in welchem Verhältnis sie erben. Dies geschieht nach klaren gesetzlichen Regeln und hängt von verschiedenen Faktoren ab, einschließlich des Familienstandes, der Verwandtschaftsverhältnisse und des Vermögens des Verstorbenen.

In Deutschland erfolgt die gesetzliche Erbfolge in der Regel in folgender Reihenfolge:

  • Erben erster Ordnung: Dies sind die direkten Nachkommen des Verstorbenen, in der Regel die Kinder. Sie erben zu gleichen Teilen.

  • Erben zweiter Ordnung: Wenn es keine lebenden Nachkommen gibt, erben die Eltern des Verstorbenen oder deren Abkömmlinge.

  • Erben dritter Ordnung: Sind auch keine erbberechtigten Eltern oder deren Abkömmlinge vorhanden, treten die Großeltern des Verstorbenen oder deren Abkömmlinge in den Erbfall ein.

  • Erben vierter Ordnung: Fehlen auch Großeltern oder deren Abkömmlinge, sind die Urgroßeltern oder deren Abkömmlinge erbberechtigt.

  • Ehegatte: Der überlebende Ehegatte erbt neben den Verwandten der ersten Ordnung.

  • Staat: Wenn keine erbberechtigten Verwandten vorhanden sind, kann das Vermögen an den Staat fallen.

Es ist wichtig zu beachten, dass die gesetzliche Erbfolge nicht immer den persönlichen Wünschen des Verstorbenen entspricht und unter Umständen zu unerwünschten Ergebnissen führen kann. Daher ist es ratsam, ein Testament aufzusetzen, um sicherzustellen, dass der Nachlass gemäß den eigenen Vorstellungen verteilt wird.

Kommentar:

Die gesetzliche Erbfolge kann in vielen Fällen zu komplexen und unerwünschten Ergebnissen führen. Um sicherzustellen, dass der Nachlass den eigenen Wünschen entspricht und keine unangenehmen Überraschungen für die Hinterbliebenen entstehen, ist es ratsam, frühzeitig über die Errichtung eines Testaments nachzudenken. Ein Testament ermöglicht es, den eigenen Nachlass genau zu regeln und sicherzustellen, dass das Vermögen an die gewünschten Personen geht. Dies ist nicht nur eine rechtliche Vorsichtsmaßnahme, sondern auch ein Akt der Fürsorge für die Liebsten, die man hinterlässt. Es ist nie zu früh, ein Testament aufzusetzen und somit die eigene Kontrolle über den eigenen Nachlass zu behalten.

Von Engin Günder, Fachjournalist

 

 

Pressekontakt:

Roberta Günder
Telefon 0721. 16106610
E-Mail info@aporisk.de

 

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