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Warum Apotheken und Versicherer gemeinsam handeln müssen – bevor es brennt
24. Mai 2025
Brände, chemische Zwischenfälle, kontaminiertes Löschwasser – Apotheken können, selbst ohne eigenes Verschulden, zum Auslöser gravierender Dritt- und Umweltschäden werden, doch der Versicherungsschutz hinkt hinterher: Die klassische Betriebshaftpflicht greift in vielen Fällen nicht, wenn es um Regressforderungen durch Nachbarn, Evakuierungen von Geschäftsflächen oder ökologische Schäden in Schutzgebieten geht – genau hier setzt die Warnung der Apothekenorganisation an, die eine systematische Neuausrichtung verlangt, mit branchenspezifischen Haftpflichtlösungen, die Drittverantwortung, kontaminationsbedingte Sekundärschäden und umweltbezogene Folgekosten rechtssicher erfassen, denn eine Apotheke ist kein beliebiger Gewerbebetrieb, sondern ein komplexes Gesundheitsmodul inmitten urbaner Infrastruktur, dessen Gefahrenpotenzial bislang unterschätzt und dessen Risikoprofil oft falsch eingeschätzt wird – vom Gastronomiebetrieb bis zur Kanalisation reichen die möglichen Schadfolgen, weshalb jetzt ein runder Tisch gefordert wird, der Politik, Versicherer, Kommunen und Berufsverbände an einen Tisch bringt, um einen verpflichtenden Mindestschutz zu entwickeln, der nicht erst greift, wenn der Rauch aufsteigt, sondern vorher.
Apotheken sehen sich in ihrer täglichen Arbeit nicht nur hohen fachlichen Anforderungen ausgesetzt, sondern tragen zugleich eine erhebliche Verantwortung für ihre Umgebung. Kommt es zu einem Brandereignis oder chemischen Zwischenfall, reichen die Auswirkungen schnell über die eigene Betriebsstätte hinaus. Die Apothekenorganisation warnt vor einer gravierenden Schutzlücke im Versicherungswesen und fordert eine branchenspezifische Haftpflichtregelung, die auch Dritt- und Umweltschäden systematisch abdeckt.
"Es geht um mehr als um Eigenschutz", erklärt ein Sprecher der Organisation. "Wenn eine Apotheke in Brand gerät, kann daraus ein massives Risiko für angrenzende Wohn- und Geschäftseinheiten, für Verkehrsflächen, für die öffentliche Infrastruktur und für naturnahe Schutzgebiete entstehen. Das klassische Haftungsmodell für Gewerbebetriebe greift hier zu kurz."
Tatsächlich sind Apotheken aufgrund ihrer besonderen Betriebsstruktur einem komplexen Risikoprofil ausgesetzt: brennbare Substanzen, sensible Rezepturbereiche, Reinigungschemikalien, Strom- und Kälteanlagen, Gefahrstofflagerung und hoher Publikumsverkehr bilden eine Gemengelage, die im Fall eines technischen Defekts oder eines menschlichen Fehlers schnell eskalieren kann. Besonders brisant wird es, wenn Rauchgas in Nachbargebäude eindringt, kontaminiertes Löschwasser abfließt oder durch eine Evakuierung Betriebsausfälle bei benachbarten Praxen, Gastronomien oder Dienstleistern ausgelöst werden.
In der Praxis, so die Apothekenorganisation, fehlen klare versicherungsrechtliche Absicherungen für diese sogenannten Sekundärschäden. Übliche Betriebshaftpflichtversicherungen enthalten häufig keine spezifischen Deckungsklauseln für Dritt- und Umweltschäden in Folge technischer oder chemischer Ereignisse. Noch schwieriger wird es, wenn Schutzgebiete oder denkmalgeschützte Gebäude betroffen sind. Die Organisation fordert daher eine Überarbeitung der Rahmenbedingungen für Berufshaftpflichtversicherungen im pharmazeutischen Bereich.
Der Appell richtet sich nicht nur an die Apothekeninhaber, sondern auch an die Versicherungswirtschaft und die politischen Entscheidungsträger. "Wir brauchen eine realitätsnahe Bewertung der Gefahren, die aus dem Betrieb einer Apotheke entstehen können, und daraus abgeleitete Schutzinstrumente, die tragfähig, branchenspezifisch und zukunftsfest sind."
Gleichzeitig räumt die Organisation ein, dass viele Apotheken mangels Beratung oder aus Kostengründen unzureichend versichert seien. Dies führe dazu, dass sich im Schadenfall die Haftungsfrage komplex gestalte und eine wirtschaftliche Bedrohung für alle Beteiligten entstehe. "Was wir erleben, ist ein strukturelles Risiko: Einzelne Apotheken sind nicht ausreichend gewappnet, Dritte müssen für Schäden mit ihren eigenen Versicherungen einstehen, die Allgemeinheit trägt mit."
Die Organisation ruft daher zur Entwicklung eines verpflichtenden Mindestschutzes auf, der über die klassische Betriebshaftpflicht hinausgeht. Dieser solle sowohl Elementarschäden als auch kontaminationsbedingte Ausfälle, Umweltschäden, Regressforderungen bei Evakuierungen sowie rechtliche Graubereiche abdecken. Im Fokus steht dabei die Kombination aus Risikoprophylaxe, fachgerechter Bewertung und branchengerechter Deckung.
"Eine Apotheke ist keine einfache Verkaufsstätte. Sie ist ein sensibler Gesundheitsbetrieb mit chemischen, infrastrukturellen und rechtlichen Besonderheiten. Wenn der Versicherungsrahmen das nicht abbildet, wird das Feuer erst zum Anfang eines viel größeren Problems."
Die Apothekenorganisation fordert einen runden Tisch mit Vertretern der Versicherungswirtschaft, Gesundheitsministerien, Kommunen und der Berufsverbände. Ziel sei es, bis Ende des Jahres verbindliche Empfehlungen für eine moderne Absicherungsstrategie vorzulegen, die im Interesse der Versorgungssicherheit, der Patientensicherheit und des öffentlichen Raums steht.
Von Matthias Engler, Fachjournalist
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