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Warum Apotheken für Systemlücken haften und sich finanziell absichern müssen
19. April 2025
Das Ersatzverfahren entwickelt sich zur gefährlichen Schwachstelle im Apothekenalltag. Immer häufiger gelangen gefälschte Verordnungen über papierbasierte Ausdrucke in die Offizinen – insbesondere bei hochpreisigen Arzneimitteln. Digitale Prüfmechanismen greifen in diesen Fällen nicht, während die Verantwortung vollständig bei den Apotheken liegt. Betreiber haften für Fälschungen, die sie unter Zeitdruck und ohne technische Unterstützung erkennen sollen. Krankenkassen retaxieren selbst bei formalen Abweichungen, unabhängig von der medizinischen Notwendigkeit der Abgabe. Straf- und zivilrechtliche Risiken kommen hinzu. Klare gesetzliche Vorgaben zum Umgang mit dem Ersatzverfahren fehlen bis heute. In dieser Lage bleibt Apotheken nur der Weg über konsequente betriebsorganisatorische Maßnahmen und finanzielle Absicherung – etwa über Vermögensschaden- und Retaxversicherungen. Wer nicht vorsorgt, riskiert die wirtschaftliche Stabilität des gesamten Betriebs.
Das Ersatzverfahren im Rahmen der elektronischen Verordnung ist zur zentralen Schwachstelle im Arzneimittelversorgungssystem geworden. Apotheken schlagen Alarm: Immer häufiger tauchen gefälschte Rezeptausdrucke in der Offizin auf – meist im Kontext von hochpreisigen Arzneimitteln. Die Täter nutzen gezielt die fehlende digitale Verifizierung im Ersatzverfahren aus. Für Apotheken bedeutet das ein hohes Risiko: Neben wirtschaftlichen Schäden durch Retaxationen drohen rechtliche Konsequenzen, wenn die Fälschung nicht erkannt wird.
Die rechtliche Verantwortung liegt dabei nahezu ausschließlich bei den Apotheken. Sie sind verpflichtet, die Verordnung auf Plausibilität und formale Richtigkeit zu prüfen – eine Aufgabe, die angesichts professionell gefälschter Ausdrucke, Personalmangel und Versorgungsdruck kaum umfassend erfüllbar ist. „Das System verlangt von uns eine forensische Prüfung unter Echtzeitbedingungen, ohne dass es dafür technische oder rechtlich klar definierte Standards gibt“, heißt es aus einer Berliner Apothekergruppe.
Kritisiert wird zudem die Praxis der Krankenkassen, bereits ausgezahlte Beträge bei kleinsten formalen Fehlern zurückzufordern. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Abgabe aus medizinischer Sicht korrekt war. Die sogenannte Retaxation trifft nicht selten kleine Apothekenbetriebe mit voller Härte – und kann bei hochpreisigen Medikamenten wirtschaftlich existenzbedrohend sein.
Apothekenbetreiber stehen damit in der Pflicht, umfassend organisatorisch vorzubeugen: Plausibilitätsprüfungen, Rückfragen bei verordnenden Ärztinnen und Ärzten, interne Dokumentation und regelmäßige Schulungen gehören inzwischen zum Standardrepertoire der betrieblichen Vorsorge. Gleichzeitig rückt die finanzielle Absicherung in den Fokus. Retax-Versicherungen und Policen gegen Vermögensschäden infolge von Rezeptfälschungen haben für Betreiber hohe Priorität erlangt – sie gelten als betriebswirtschaftlich notwendig, um einzelne Schadensfälle auffangen zu können.
Voraussetzung für den Schutz durch solche Policen ist jedoch eine nachweisbare Risikovorsorge. Fehlt es an internen Prozessen oder wird die Dokumentation vernachlässigt, können Versicherungsleistungen gekürzt oder abgelehnt werden. Der Versicherungsschutz ist kein Freifahrtschein, sondern Teil eines umfassenden Risikomanagements.
Forderungen an die Politik bleiben bisher ungehört. Es fehlt weiterhin an einer bundesweit einheitlichen Regelung zur Umsetzung des Ersatzverfahrens, an verpflichtenden Sicherheitsstandards und an einer gerechten Haftungsverteilung. Ohne gesetzliche Nachbesserung wächst der Druck auf Apotheken – die letzten in der Kette, aber die ersten, die haften.
Das Ersatzverfahren ist ein Paradebeispiel dafür, wie technische Übergangslösungen zum Dauerproblem werden, wenn sie nicht rechtzeitig reguliert werden. Apotheken werden derzeit mit einer Verantwortung konfrontiert, die ihnen weder technologisch noch rechtlich zugemutet werden dürfte. Sie sollen erkennen, was das System nicht erkennen kann, haften für Fehler, die woanders entstehen – und das in einem Umfeld zunehmender wirtschaftlicher Belastung.
Dass Rezeptfälschungen gezielt über das Ersatzverfahren eingeschleust werden, ist kein neuer Missstand. Neu ist jedoch die Deutlichkeit, mit der sich das Risiko für Apotheken verdichtet. Die Kombination aus unklarer Prüfpflicht, wachsender Zahl formaler Beanstandungen und mangelnder Rückendeckung durch Gesetzgeber und Kassen führt dazu, dass Apothekenbetreiber zunehmend in eine Haftungsrolle gedrängt werden, die strukturell nicht gerecht ist.
Vor diesem Hintergrund ist es nur konsequent, dass Versicherungen gegen Retaxationen und Vermögensschäden inzwischen eine hohe Priorität genießen. Doch auch hier zeigt sich ein Ungleichgewicht: Versicherungen setzen voraus, was das System nicht liefert – klare Prozesse, vollständige Nachweise, definierte Standards. Die Apotheke muss also doppelt absichern: nach innen mit Organisation, nach außen mit Policen.
Was fehlt, ist die politische Konsequenz. Wer Digitalisierung fordert, muss auch deren Ausfallsicherheit garantieren. Und wer das Risiko auf die Apotheken verlagert, ohne ihnen die notwendigen Werkzeuge zu geben, gefährdet nicht nur deren wirtschaftliche Basis, sondern auch die Versorgungssicherheit insgesamt. Das Ersatzverfahren braucht keine kosmetische Korrektur – es braucht eine grundlegende Neuausrichtung. Bis dahin bleibt Apothekenbetreibern nur eins: sich selbst zu schützen – gegen ein System, das sie längst alleinlässt.
Von Matthias Engler, Fachjournalist
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