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  • 16.04.2025 – Rezeptbetrug in Apotheken ohne Absicherung
    16.04.2025 – Rezeptbetrug in Apotheken ohne Absicherung
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ApoRisk® Presse:


Apothekenbetreiber fordern klare Regeln für Identitätsprüfungen und priorisieren umfassenden Versicherungsschutz gegen rechtliche und finanzielle Risiken

Rezeptbetrug in Apotheken ohne Absicherung

 

16. April 2025

Gefälschte Rezepte, fehlende gesetzliche Vorgaben und wachsende Haftungsrisiken stellen Apotheken vor enorme Herausforderungen. Im Alltag müssen sie entscheiden, ob ein Rezept vertrauenswürdig ist – oft ohne klare rechtliche Grundlage. Besonders brisant wird es bei Arzneimitteln mit Missbrauchspotenzial, bei denen eine falsche Entscheidung strafrechtliche oder wirtschaftliche Folgen haben kann. Der Schutz durch spezialisierte Versicherungen gewinnt an Bedeutung, doch dauerhaft braucht es gesetzlich geregelte Handlungssicherheit für Apothekenteams. Immer mehr Stimmen fordern: Verantwortung ja – aber nicht ohne Regeln und Rückhalt.


Die Zunahme mutmaßlich gefälschter oder manipulativ ausgestellter Rezepte bringt Apotheken in ganz Deutschland zunehmend in eine kritische Lage. Apothekerinnen und Apotheker stehen bei Verdachtsfällen vor der Herausforderung, Arzneimittelsicherheit zu gewährleisten und gleichzeitig rechtlich korrekt zu handeln. Doch während Täter professioneller und digital versierter agieren, fehlt Apotheken bis heute eine klare gesetzliche Grundlage für Maßnahmen wie Identitätsprüfungen bei Rezeptvorlage.

Das Spannungsfeld ist vielschichtig: Wird ein gefälschtes Rezept eingelöst, drohen der Apotheke nicht nur wirtschaftliche Schäden durch sogenannte Retaxationen – also die Rückforderung von bereits gezahlten Beträgen durch die Krankenkassen – sondern auch strafrechtliche Konsequenzen, etwa bei der Abgabe von Betäubungsmitteln ohne gültige Verordnung. Gleichzeitig besteht die Gefahr, bei unbegründeter Ablehnung eines Rezepts das Vertrauensverhältnis zur Kundschaft zu gefährden.


Pflichten und Handlungsspielräume für Apothekenbetreiber

Apothekenbetreiber sind in der Pflicht, ihr Personal im Umgang mit Rezeptverdachtsfällen zu schulen, standardisierte Prüfabläufe zu etablieren und die Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorgaben zu sichern. So darf etwa bei der Identitätsprüfung ein amtlicher Ausweis zwar eingesehen, aber nicht kopiert werden. Eine dokumentierte interne Fallbewertung kann im Nachhinein wichtig sein, wenn die Apotheke sich gegenüber Kostenträgern oder Ermittlungsbehörden rechtfertigen muss.


Versicherungsschutz als Absicherung der Berufsrealität

Angesichts der bestehenden Unsicherheiten gewinnt der passende Versicherungsschutz stark an Bedeutung. Eine spezielle Versicherung gegen Rezeptfälschungen und eine Retax-Versicherung gegen Vermögensschäden gelten inzwischen als elementarer Bestandteil eines modernen Apotheken-Risikomanagements. Diese Policen sichern nicht nur finanzielle Verluste ab, die durch die Abgabe auf nicht gültige Rezepte entstehen, sondern bieten im Idealfall auch juristische Unterstützung im Streitfall mit Krankenkassen oder Behörden.

Insbesondere in Zeiten steigender digitaler Angriffsflächen und fehlender gesetzlicher Klarheit zur Identitätskontrolle ist der Versicherungsschutz keine nachrangige Option, sondern strategisch unverzichtbar. Apothekenbetreiber sollten diese Absicherung mit höchster Priorität behandeln – vergleichbar mit Schutzmaßnahmen gegen IT-Ausfälle oder betriebliche Haftpflicht.


Branchenvertreter fordern klare gesetzliche Vorgaben

Vertreter von Apothekerkammern und Fachverbänden kritisieren seit Längerem die rechtliche Unsicherheit. Sie fordern bundeseinheitliche gesetzliche Regelungen, die Apotheken rechtssichere Handlungsmöglichkeiten bei Verdachtsmomenten geben – von klaren Kriterien für Identitätsprüfungen bis hin zu abgestuften Reaktionsmechanismen bei Rezeptauffälligkeiten. Die Politik sei in der Pflicht, nicht länger auf Eigenverantwortung und Einzelfallentscheidungen zu setzen, sondern Rechtssicherheit zu schaffen.

 

Kommentar: Rechtssicherheit darf kein Glücksfall sein

Apotheken stehen heute an einem neuralgischen Punkt der Arzneimittelversorgung: Sie sollen Missbrauch verhindern, Betrugsversuche erkennen und gleichzeitig das Vertrauensverhältnis zu ihren Patienten wahren. Doch diese Aufgabe können sie nicht erfüllen, wenn der rechtliche Rahmen lückenhaft bleibt. Es ist nicht tragbar, dass die Einschätzung eines Verdachts auf Rezeptfälschung zur individuellen Haftungsfrage wird – zumal die Entscheidung oft in Sekunden getroffen werden muss.

Die Forderung nach klaren gesetzlichen Leitlinien ist deshalb mehr als berechtigt. Sie betrifft nicht nur juristische Feinheiten, sondern die tägliche Arbeit an der Schnittstelle von Versorgung und Kontrolle. Zugleich darf die private Verantwortung von Apothekenbetreibern nicht unterschätzt werden. Wer sich heute nicht professionell gegen die wirtschaftlichen und rechtlichen Folgen von Rezeptbetrug absichert, riskiert im Ernstfall die Existenz des eigenen Betriebs.

Der Versicherungsschutz gegen Rezeptfälschung und Retaxationen ist kein Luxus, sondern ein notwendiger Teil der betrieblichen Vorsorge. Er ersetzt keine gesetzliche Regelung – aber er überbrückt die rechtliche Unsicherheit, in der Apotheken derzeit agieren müssen. Die Politik steht in der Pflicht, das zu ändern. Doch bis dahin gilt: Verantwortung braucht nicht nur Haltung, sondern auch Schutz.

Von Matthias Engler, Fachjournalist

 

 

Für weitere Informationen:

Seyfettin Günder
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0721. 95789774
sg@aporisk.de

 

 

Pressekontakt:

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Telefon 0721. 16106610
E-Mail info@aporisk.de

 

 

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Diese Pressemitteilung ist nur für journalistische Zwecke gedacht. Die Nutzung der Informationen zu werblichen oder kommerziellen Zwecken bedarf der Zustimmung der Aporisk GmbH. Zukunftsgerichtete Aussagen unterliegen Änderungen. Wir danken Ihnen für Ihr Interesse.

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