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  • 30.04.2025 – Mit der ePA entstehen neue Haftungsrisiken und datenschutzrechtliche Pflichten
    30.04.2025 – Mit der ePA entstehen neue Haftungsrisiken und datenschutzrechtliche Pflichten
    Mit der ePA entstehen neue Haftungsrisiken und datenschutzrechtliche Pflichten Apotheken erhalten erstmals bundesweiten Zugriff auf die elektronische Patientenakte und stehen da...
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ApoRisk® Presse:


Mit der ePA entstehen neue Haftungsrisiken und datenschutzrechtliche Pflichten

Apotheken übernehmen rechtliche Verantwortung für Patientendaten

 

29. April 2025

Apotheken erhalten ab sofort bundesweit Zugriff auf die elektronische Patientenakte und geraten damit in eine neue Phase juristischer Verantwortung. Was als digitale Verbesserung der Arzneimitteltherapiesicherheit eingeführt wird, entwickelt sich im Alltag zu einer hochsensiblen Schnittstelle zwischen Datenschutz, Patientenhoheit und Versorgungspflicht. Die gesetzlichen Vorgaben bleiben vage, die technischen Anforderungen komplex, die Haftungsrisiken real. Ohne klar definierte Zuständigkeiten und spezialisierte rechtliche Absicherung drohen Apotheken zwischen Systemanforderungen und Datenschutzpflichten zerrieben zu werden. Die Frage ist nicht, ob Apotheken technisch bereit sind – sondern ob das System sie ausreichend schützt.


Mit dem heutigen bundesweiten Start der elektronischen Patientenakte (ePA) stehen Apotheken vor einem strukturellen Umbruch. Erstmals erhalten sie umfassenden Zugriff auf die elektronische Medikationsliste (eML). Was als Fortschritt für die interprofessionelle Versorgung gilt, wird für viele Apotheken zur rechtlichen und organisatorischen Herausforderung.

Nach einer Phase regional begrenzter Modellprojekte beginnt nun der bundesweite Rollout. In der sogenannten Hochlaufphase können Apotheken freiwillig erste Erfahrungen mit der ePA sammeln, bevor die Nutzung ab Oktober verpflichtend wird. Voraussetzung ist ein aktualisiertes Apothekenverwaltungssystem mit zertifiziertem ePA-Modul.

Die Kassenärztliche Vereinigung Berlin begrüßt den Start als wichtigen Schritt für eine sektorenübergreifende Versorgung. Gleichzeitig warnt sie vor einem sorglosen Umgang mit den sensiblen Inhalten der Akte. Der Zugriff auf Medikationsdaten sei hilfreich, dürfe aber nicht zulasten von Datenschutz, Patientenhoheit und professioneller Verantwortung gehen.

Apotheken werden durch die ePA zu aktiven Verarbeitern hochsensibler Gesundheitsdaten. Damit unterliegen sie denselben datenschutzrechtlichen Pflichten wie Kliniken und Praxen. Jeder Zugriff muss dokumentiert, jede Datenübertragung technisch gesichert und jeder Fehler vermieden werden. Verstöße gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) können hohe Bußgelder und Imageschäden nach sich ziehen.

Zudem entsteht ein neues Haftungsrisiko: Apotheken könnten künftig in rechtliche Auseinandersetzungen geraten, wenn fehlerhafte Informationen übernommen, relevante Daten gelöscht oder medizinische Zusammenhänge missverstanden werden. Besonders kritisch ist dies in Notfällen, wenn Patientinnen und Patienten Informationen zuvor selbst aus der ePA entfernt haben.

Die Landesapothekerverbände empfehlen Apotheken dringend, die freiwillige Phase aktiv zu nutzen, um interne Abläufe zu definieren und Mitarbeitende zu schulen. Zugleich raten sie zur Absicherung durch spezialisierten beruflichen Rechtsschutz. Denn der Zugriff auf die ePA bringt nicht nur Transparenz, sondern auch die Gefahr, in Konflikte zwischen Patienten, Ärzten und Krankenkassen zu geraten.

Die ePA markiert den Einstieg in eine neue digitale Versorgungsebene. Doch statt klarer Leitplanken erleben viele Apotheken ein System, das Verantwortlichkeiten überträgt, ohne sie eindeutig zu regeln. Der rechtliche Rahmen bleibt lückenhaft – und zwingt die Apotheken, auf eigenes Risiko zu handeln.

 
Kommentar:

Die elektronische Patientenakte ist ein Lehrstück für digitale Überforderung im Gesundheitswesen. Was politisch als Meilenstein präsentiert wird, offenbart sich in der Praxis als strukturelles Defizit. Apotheken stehen plötzlich im Zentrum eines Systems, das mehr Risiken als Sicherheiten bietet. Sie sollen Verantwortung übernehmen, die technisch möglich, aber rechtlich unklar geregelt ist.

Der Zugriff auf Gesundheitsdaten ist keine Nebensache. Es geht um Informationen, die in Ausnahmesituationen über Leben und Tod entscheiden können. Doch statt klare Regeln zur Datennutzung und Haftung zu formulieren, wird auf Freiwilligkeit und Eigenverantwortung gesetzt. Dabei ist längst klar, dass digitale Verantwortung ohne rechtliche Rückendeckung in die Irre führt.

Der Gesetzgeber hat ein System geschaffen, das Apotheken in die Rolle von Datenverwaltern zwingt, ohne sie zu schützen. Das ist keine Digitalisierung im Sinne von Fortschritt, sondern ein Transfer von Haftung auf jene, die operativ am verletzlichsten sind. Die ePA braucht klare Leitlinien, einheitliche Standards und vor allem verlässliche Absicherung.

Solange die Politik diese Rahmenbedingungen nicht liefert, wird die ePA zur Belastungsprobe für den Berufsstand. Apotheken sind bereit, Teil der digitalen Zukunft zu sein. Doch sie brauchen Strukturen, die Verantwortung ermöglichen, statt sie blind zu delegieren. Der Rechtsstaat darf sich nicht aus der Digitalisierung verabschieden. Sonst wird Fortschritt zur Gefahr.

Von Matthias Engler, Fachjournalist

 

 

Für weitere Informationen:

Seyfettin Günder
Firmenkunden

0721. 95789774
sg@aporisk.de

 

 

Pressekontakt:

Roberta Günder
Telefon 0721. 16106610
E-Mail info@aporisk.de

 

 

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Diese Pressemitteilung ist nur für journalistische Zwecke gedacht. Die Nutzung der Informationen zu werblichen oder kommerziellen Zwecken bedarf der Zustimmung der Aporisk GmbH. Zukunftsgerichtete Aussagen unterliegen Änderungen. Wir danken Ihnen für Ihr Interesse.

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