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  • 14.07.2025 – Versichert ist viel, abgesichert wenig, haftbar bleibt die Apotheke
    14.07.2025 – Versichert ist viel, abgesichert wenig, haftbar bleibt die Apotheke
    Warum Versicherungsschutz nicht automatisch Leistung bedeutet, wo Prüfbedarf besteht und wie strategische Deckungslücken heute existenzbedrohend werden Viele Apotheken haben k...
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ApoRisk® Presse:


APOTHEKE | Pressemitteilung aktuell |

Versichert ist viel, abgesichert wenig, haftbar bleibt die Apotheke

 

Warum Versicherungsschutz nicht automatisch Leistung bedeutet, wo Prüfbedarf besteht und wie strategische Deckungslücken heute existenzbedrohend werden

Presseinformation von heute

Altverträge schützen selten vor digitalen und haftungsnahen Schäden – Apotheker:innen sollten real prüfen, was ihre Policen wirklich leisten.

Während viele Apotheken davon ausgehen, mit bestehenden Versicherungsverträgen ausreichend gegen Betriebsrisiken abgesichert zu sein, zeigen aktuelle Auswertungen, dass insbesondere Altverträge zentrale Gefahrenquellen nicht abdecken – etwa Betriebsunterbrechungen durch TI-Ausfälle, Regressrisiken bei pharmazeutischen Dienstleistungen, Cyberangriffe mit DSGVO-relevanten Folgen oder Verluste infolge unterbrochener Kühlketten bei temperatursensiblen Arzneimitteln. In der Praxis fehlt es häufig an individuell angepassten Policen, die neue Haftungsbereiche, digitale Infrastruktur und regulatorische Entwicklungen wie die Einführung der pDL rechtlich belastbar absichern. Gleichzeitig zeigt sich, dass viele Verträge ohne dokumentierte Risikoanalyse vermittelt wurden, was im Schadenfall zu Unsicherheiten, Leistungsausschlüssen oder sogar Rückforderungsklagen führen kann. ApoRisk empfiehlt deshalb eine systematische Deckungsprüfung mit Fokus auf realistische Schadensszenarien, rechtliche Absicherung und strukturelle Versorgungssicherheit – nicht als formale Pflicht, sondern als betriebswirtschaftlich notwendige Führungsaufgabe.


Viele Apotheken in Deutschland arbeiten mit Versicherungsverträgen, die strukturell veraltet sind und wesentliche Risikofelder der heutigen Betriebsrealität nicht mehr abdecken. Eine systematische Auswertung zahlreicher Policen zeigt: In mehr als der Hälfte fehlen zentrale Absicherungen – insbesondere bei Cyberangriffen, technischen Betriebsunterbrechungen, DSGVO-Folgen und haftungsintensiven Dienstleistungen wie Medikationsanalysen oder Impfberatungen. Die ApoRisk GmbH mit Sitz in Karlsruhe warnt vor der Illusion vollständiger Absicherung und verweist auf die Notwendigkeit betriebsnaher Deckungsanalysen.

Viele der betroffenen Verträge stammen aus der Zeit vor Einführung der Telematikinfrastruktur, der Datenschutz-Grundverordnung oder der pharmazeutischen Dienstleistungen (pDL). Die Annahme, dass solche Policen automatisch alle Entwicklungen im Apothekenwesen einschließen, ist rechtlich und fachlich unzutreffend. In der Praxis fehlt es häufig an spezifizierten Deckungen für digital verursachte Schäden, für Rückwirkungsschäden aus Softwarefehlern, für Kühlkettenunterbrechungen bei temperatursensiblen Arzneimitteln oder für Datenschutzverstöße mit Meldepflicht gegenüber Aufsichtsbehörden.

Hinzu kommt ein zunehmender Trend zur Individualisierung von Haftungsrisiken. Pharmazeutische Dienstleistungen, Medikationsanalysen und digitale Dokumentationen schaffen neue Berührungspunkte zu Regress, Informationspflichten und Behandlungsverantwortung. In vielen Policen sind diese Bereiche weder namentlich benannt noch in der Deckungstiefe angepasst. Gerade bei Berufshaftpflichtversicherungen besteht die Gefahr, dass Apotheken bei strittiger Schadenlage nicht als versicherte Risikoform gelten – ein erheblicher Unsicherheitsfaktor für Inhaber:innen und Leitungsteams.

Die strukturellen Defizite betreffen dabei nicht nur den Leistungsumfang, sondern beginnen oft schon bei der Vertragserstellung. Zahlreiche Apotheken berichten von Beratungsgesprächen, die ohne schriftliche Risikoanalyse, ohne Beurteilung der individuellen Betriebsstruktur und ohne rechtlich belastbare Dokumentation erfolgten. Dies betrifft insbesondere Verträge, die über Ausschließlichkeitsvertreter oder abhängige Vermittlungsstrukturen zustande kamen. In solchen Fällen ist das Risiko hoch, dass Vermittlung und Produkt nicht im Interesse der Apotheke, sondern der anbietenden Versicherungsgesellschaft erfolgten – mit entsprechenden Lücken in der Deckung und fehlenden Rückgriffsmöglichkeiten im Schadenfall.

Cyberrisiken sind ein zentrales Beispiel für diese Deckungslücken. Während viele Apotheken über eine sogenannte Elektronikversicherung verfügen, zeigt sich im Ernstfall, dass wesentliche Bausteine wie forensische Wiederherstellungskosten, DSGVO-Meldung, Reputationsschäden oder interne Bedienfehler ausgeschlossen sind. Auch die Verbindung zur Telematikinfrastruktur und die Auswirkungen eines TI-Ausfalls – etwa bei Verschlüsselung oder Rezeptausfall – sind in Altverträgen meist nicht abgebildet. Ohne entsprechende Ergänzungsbausteine besteht keine regulatorisch tragfähige Absicherung.

Ein weiteres Defizit zeigt sich bei temperaturgeführten Arzneimitteln. Die meisten Inhaltsversicherungen decken klassische Lagerverluste durch Brand oder Leitungswasser ab – nicht aber Schäden infolge technischer Unterbrechung, Stromausfall oder fehlerhafter Temperaturführung durch Mensch oder Technik. Die zunehmende Bedeutung von Impfstoffen, Biologika und Hochpreisern erfordert eine Erweiterung der Lagerdeckungen, die über klassische Versicherungsgrenzen hinausgehen.

Die ApoRisk GmbH empfiehlt Apothekeninhaber:innen deshalb eine vollständige Deckungsanalyse mit Fokus auf reale Schadenszenarien. Es geht nicht nur um Versicherungsschutz, sondern um Risikotransparenz. Inhaber:innen sollten konkret wissen: Welche Schäden sind mitversichert, welche nicht? Wo liegen Ausschlüsse? Welche Vertragsbereiche wurden nicht aktualisiert? Und: Welche Beratungsprotokolle existieren überhaupt als Beleg im Rückgriff?

Besondere Relevanz hat in diesem Zusammenhang auch die rechtliche Prüfung der Vermittlung. In Fällen, in denen keine strukturierte Risikoanalyse stattgefunden hat, keine Beratung dokumentiert wurde oder Standardprodukte ohne betriebliche Abstimmung vermittelt wurden, kann eine Rückforderungspflicht bestehen. Beratungsfehler, Unterlassungen und fehlerhafte Risikoerfassung gelten juristisch als Vermittlungsverstoß – und können im Einzelfall zur Haftung führen.

Versicherungsschutz in Apotheken ist kein Zustand, sondern ein betriebswirtschaftlicher Auftrag. Er verlangt regelmäßige Prüfung, strategische Anpassung und professionelle Kontrolle. Die ApoRisk GmbH sieht darin eine Führungsaufgabe, die über Einzelpolicen hinausweist. Es geht um den Erhalt des Versorgungsauftrags, um Betriebssicherheit im digitalen Wandel und um rechtlich belastbare Absicherung in einem Umfeld, das sich schneller verändert als die meisten Vertragswerke.

 

Redaktionelle Einordnung

Diese Pressemitteilung wurde im redaktionellen Auftrag der ApoRisk GmbH erstellt und journalistisch aufbereitet. Der Text basiert auf aktuellen Analysen, Fachrecherchen und versicherungsbezogenen Fallbeispielen aus dem Apothekenumfeld. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim Autor. Die Veröffentlichung erfolgt zur sachlichen Information der Fachöffentlichkeit im Bereich Apothekenführung, Risikomanagement und Versicherungsstruktur. Eine werbliche Zielsetzung liegt nicht vor. Alle Inhalte wurden mit Sorgfalt geprüft und nach publizistischen Kriterien formuliert.

 

Quellenangaben

Diese Pressemitteilung stützt sich auf interne Vertragsauswertungen und Fallanalysen der ApoRisk GmbH aus den Jahren 2020 bis 2025. Ergänzend wurden rechtliche Fachinformationen zur Vermittlungspflicht nach § 61 VVG, branchenspezifische Risikoanalysen zur TI-Verfügbarkeit sowie haftungsbezogene Regelwerke im Zusammenhang mit pharmazeutischen Dienstleistungen berücksichtigt. Darüber hinaus wurden öffentlich zugängliche Empfehlungen der Bundesapothekerkammer (BAK) zur Berufsausübung, versicherungstechnische Sonderbedingungen der Inhalts- und Cyberversicherer im Heilwesenbereich sowie dokumentierte Rückgriffsfälle aus dem Sachverständigenwesen in anonymisierter Form ausgewertet. Die epidemiologischen und regulatorischen Rahmendaten entsprechen dem Stand der Rechts- und Systemlage im 1. Halbjahr 2025.

 

Für weitere Informationen:

Seyfettin Günder
Firmenkunden

0721. 95789774
sg@aporisk.de

 

Pressekontakt:

Roberta Günder
Telefon 0721. 16106610
E-Mail info@aporisk.de

 

Disclaimer

Diese Pressemitteilung ist nur für journalistische Zwecke gedacht. Die Nutzung der Informationen zu werblichen oder kommerziellen Zwecken bedarf der Zustimmung der Aporisk GmbH. Zukunftsgerichtete Aussagen unterliegen Änderungen. Wir danken Ihnen für Ihr Interesse.

Aporisk GmbH, Karlsruhe, Deutschland. Alle Rechte vorbehalten.

 

Über Aporisk

Die ApoRisk® GmbH ist ein unabhängiger Versicherungsmakler mit Spezialisierung auf versicherbare Risiken im Apothekenwesen. Als Fachmakler begleitet ApoRisk Apothekenbetriebe bei der strukturierten Bewertung und Absicherung betrieblicher Gefahrenlagen – mit Fokus auf technische, rechtliche und wirtschaftliche Risiken. Das Unternehmen arbeitet provisionsneutral im Lager der Kundinnen und Kunden, agiert konzernunabhängig und versteht Risikoabsicherung als systemischen Teil verantwortungsvoller Betriebsführung. Mit dem Leitsatz „Apotheken sicher in die Zukunft“ verbindet ApoRisk Branchenwissen mit rechtlicher Expertise und digitaler Prozesskompetenz.

 

Zusatzinformationen für Redaktion und Presseportale

Meta-Titel:
Versicherungsschutz für Apotheken gezielt strategisch ausbauen

Meta-Beschreibung:
Warum Apotheken auf moderne Versicherungsmodelle setzen sollten, um Haftung, Digitalisierung und neue Risiken betriebswirtschaftlich zu beherrschen

Kurzbeschreibung (Online):
Diese PM analysiert, welche Versicherungslösungen Apotheken heute brauchen, um Cyberrisiken, Haftungsfragen, Infrastrukturschäden und pDL-Folgen wirksam abzusichern.

Shortfacts (Absatzstruktur, ohne Bulletpoints):
Apotheken benötigen heute modulare Versicherungslösungen, die Cyberrisiken, TI-Ausfälle und reputationsbedingte Haftungsfolgen mit abdecken.
Betriebshaftpflicht und Inhaltsversicherung reichen allein nicht mehr aus – spezialisierte Policen für pDL, Impfen oder Kühlkettenschäden sind erforderlich.
Sprinkler-Leckagen, Stromausfälle oder Quarantänemaßnahmen verursachen regelmäßig hohe wirtschaftliche Schäden – differenzierte Allgefahrenmodelle bieten hier besseren Schutz.
Der Versicherungsschutz muss bei Apothekenverkäufen und Übergaben sorgfältig geprüft werden – Altverträge, Haftungsrisiken und Vertragslücken bergen erhebliche Risiken.

Keywords:
Apothekenversicherung, Betriebshaftpflicht, Cyberversicherung, Rechtsschutz, Inhaltsversicherung, pDL, Haftung, DSGVO, TI-Risiken, Apothekenverkauf, Allgefahrenmodell, Risikomanagement, Reputationsschutz, Kühlkette, Quarantäneschaden

Diese Pressemitteilung wurde im Auftrag der ApoRisk GmbH von Matthias Engler (Fachjournalist) erstellt. Sie basiert auf realen Vertragsauswertungen, branchenspezifischen Risikoanalysen und fachlich überprüfbaren Quellen aus dem Zeitraum 2020–2025. Die Inhalte richten sich an Apothekenleitung, Fachpresse und Entscheidungsträger im Gesundheitswesen.

 

ApoRisk GmbH
Scheffelplatz | Schirmerstr. 4
76133 Karlsruhe

E-Mail: info@aporisk.de
Internet: www.aporisk.de

Telefon +49 (0) 721. 16 10 66-0
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