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APOTHEKE | Pressemitteilung aktuell |
Presseinformation – Apotheken-News von heute
Digitale Plattformen übernehmen im Segment der rezeptfreien Gesundheitsversorgung zunehmend die Kontrolle über Sichtbarkeit, Kaufverhalten und Informationszugang von Patientinnen und Patienten. Apotheken verlieren nicht nur an Umsatz, sondern auch den direkten Zugriff auf Ratsuchende. Gleichzeitig steigt mit jeder neuen Leistung – ob pharmazeutische Dienstleistung, Botendienst oder digitale Beratung – die juristische Verantwortung und das Absicherungsbedürfnis. Besonders gefährdet sind Betriebe in gemeinsamer Führung, etwa OHGs, in denen Entscheidungen zu Cyberversicherung, Schulungspflicht oder Dokumentationsstruktur oft verzögert oder blockiert werden. Die gesamtschuldnerische Haftung in der OHG bedeutet: Wer nichts entscheidet, haftet dennoch. Fehlende Einigkeit über strategische Schutzmaßnahmen führt nicht nur zu Reibungsverlusten, sondern gefährdet die komplette Versicherungslage. Versicherer fordern heute dokumentierte Führungsstrukturen und abgestimmte Verantwortlichkeiten – wer das nicht liefern kann, verliert nicht nur die Deckung, sondern auch die Verhandlungsposition im Schadensfall. Absicherung beginnt bei Strukturklarheit.
Digitale Plattformen gewinnen im Consumer-Healthcare-Markt (CHC) zunehmend die Oberhand. Mit einem Marktanteil von inzwischen 25,3 Prozent beim rezeptfreien Umsatz ist jeder vierte Euro im CHC-Bereich bereits im Netz verortet. Für stationäre Apotheken bedeutet das: Sichtbarkeit, Steuerungshoheit und Patientenzugriff verschieben sich rapide. Plattformen dominieren nicht nur durch Preis und Lieferkomfort, sondern durch algorithmisch gesteuerte Beratung und Suchergebnislogik – also genau dort, wo einst die Apotheke als Vertrauensinstanz begann.
Das hat gravierende Folgen. Apotheken vor Ort verlieren nicht nur Marktanteile, sondern auch den Erstkontakt zu Ratsuchenden – und damit die Grundlage für Bindung, Empfehlung, Weiterleitung. Gleichzeitig steigt der betriebliche Druck: Neue Leistungen wie pharmazeutische Dienste, Botendienste, Impfangebote oder Medikationsanalysen erzeugen zusätzliche Risiken, erhöhen die Dokumentations- und Datenschutzlast und verändern die Haftungslage. Jede digitale Schnittstelle wird zur potenziellen Schwachstelle – technisch wie rechtlich.
Nicht nur Einzelleistungen bergen Risiken – auch die Struktur der Apothekenleitung selbst kann zur Schwachstelle werden. In Offenen Handelsgesellschaften (OHGs), wo mehrere Inhaber:innen gemeinsam entscheiden, kann jede fehlende Einigung zu Sicherheitslücken führen. Versicherungsverträge greifen nicht automatisch, wenn Zuständigkeiten ungeklärt, Dokumentationen uneinheitlich oder Maßnahmen nur teilweise umgesetzt sind. Gerade bei Cyberversicherungen, technischen Vorsorgemaßnahmen und der Einführung neuer digitaler Prozesse ist Klarheit essenziell. „Lieber klein, fein und ganz allein mein“ – dieser Satz passt nicht zur OHG. Denn dort gilt: Nur was gemeinsam getragen wird, schützt auch gemeinsam. In einer Welt, in der Plattformen mit Milliardeninvestitionen operieren, muss Führung partnerschaftlich, verbindlich und risikobewusst sein – sonst versagt sie.
In der OHG haften alle Gesellschafter:innen persönlich, gemeinsam und unbeschränkt – auch für Entscheidungen, die sie selbst nicht getroffen haben. Wer Sicherheitsmaßnahmen ablehnt oder blockiert, gefährdet damit nicht nur das digitale Schutzkonzept, sondern auch die Rechtsposition des gesamten Betriebs. Die Verantwortung für Datenschutz, technische Absicherung oder Schulungsnachweise kann nicht delegiert werden – sie bleibt gemeinschaftlich. Kommt es zu einem Schadensfall, etwa durch Datenleck, Fehlerberatung oder Ausfall der IT-Systeme, haftet der gesamte Gesellschafterkreis – unabhängig davon, wer für die Entscheidung verantwortlich war. In vielen Fällen ist nicht der externe Angriff das Problem, sondern die interne Uneinigkeit über den richtigen Schutzweg. Versicherer werten solche Konstellationen zunehmend als Risikofaktor. Wer sich intern nicht strukturell einigt, verliert außen die Handlungs- und Verhandlungshoheit.
Entscheidungsparalyse bei versicherungstechnischen Themen – etwa zu Cyberpolicen, Botendienst-Haftung oder Erweiterung der Berufshaftpflicht – blockiert nicht nur Innovation, sondern untergräbt die Betriebssicherheit. Gerade bei der Einführung neuer Leistungen müssen Apothekenleitungen dokumentiert nachvollziehen können, wer wofür zuständig ist, welche Maßnahmen wann beschlossen und wie umgesetzt wurden. Nur dann besteht im Ernstfall Anspruch auf volle Deckung. Versicherer, die auf solche Nachweise verzichten, werden weniger – und Policen mit stillschweigender Risikoakzeptanz verschwinden zunehmend vom Markt.
Die Vorstellung, durch Professionalität oder Erfahrung automatisch geschützt zu sein, ist trügerisch. Auch eine funktionierende Apotheke kann durch eine fehlerhafte Datenschutzerklärung, eine unklare Kommunikationskette im Botendienst oder ein Softwareversagen schnell zum rechtlichen Risikofall werden. Standardversicherungen reichen nicht mehr aus, um die neuen Betriebsmodelle abzusichern. Versicherer fordern strukturierte Risikoanalysen, Fortbildungsdokumentationen und interne Nachweissysteme – wer diese nicht liefern kann, riskiert eingeschränkte Leistungen oder den Ausschluss aus der Deckung.
Sichtbarkeit, Absicherung und Führungsstärke müssen daher zusammengedacht werden. Apotheken brauchen eine digitale Kommunikationsstrategie, ein modulares Versicherungskonzept und ein gemeinsames Verständnis dafür, wer welche Verantwortung trägt. Besonders bei mehreren Geschäftsführenden muss klar geregelt sein, wie und auf welcher Grundlage Entscheidungen getroffen, umgesetzt und nachweisbar dokumentiert werden.
Der Wandel ist unumkehrbar. Doch Apotheken können ihn gestalten – als gesicherte, beratungsstarke Gegenposition zu anonymisierten Plattformsystemen. Wer strategisch führt, strukturiert kommuniziert und gemeinsam handelt, bleibt sichtbar, geschützt und handlungsfähig. Und wer Partnerschaft nicht nur juristisch, sondern praktisch lebt, schafft die Basis für Zukunftssicherheit.
Redaktionelle Einordnung
Diese Pressemitteilung richtet sich an Apothekeninhaber:innen, insbesondere in Mehrinhaberstruktur (OHG), an Versicherungsmakler:innen, Haftungsrechtsexpert:innen im Gesundheitsbereich sowie an Multiplikator:innen der pharmazeutischen Standesmedien. Sie beleuchtet die zunehmende Versorgungsverdrängung durch Plattformen und die daraus resultierende Absicherungsnotwendigkeit für Apotheken, insbesondere in Konstellationen geteilter Geschäftsführung. Die Redaktion empfiehlt, das Thema im Kontext der strukturellen Führungspflicht, digitalen Prozessverantwortung und haftungsrelevanten Dokumentation bei neuen Dienstleistungen weiter zu reflektieren. Ziel ist keine werbliche Einflussnahme, sondern die journalistische Schärfung des Risikobewusstseins bei gemeinsam geführten Apothekenbetrieben im Zeitalter digitaler Marktverschiebung.
Von Matthias Engler, Fachjournalist
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