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  • 12.10.2023 – Entscheidungspunkt für Apotheken
    12.10.2023 – Entscheidungspunkt für Apotheken
    Der AvP-Vergleich: Auf strittige Rechte verzichten oder nicht? - Die Insolvenz der AvP Deutschland GmbH hat für zahlreiche Apotheken in Deutschland zu einer Zeit der Unsicherh...
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hier ist der vollständige Text für Sie:

ApoRisk® Presse:


Der AvP-Vergleich: Auf strittige Rechte verzichten oder nicht?

Entscheidungspunkt für Apotheken

 

12. Oktober 2023 

Die Insolvenz der AvP Deutschland GmbH hat für zahlreiche Apotheken in Deutschland zu einer Zeit der Unsicherheit und wirtschaftlichen Belastung geführt. Um die wirtschaftlichen Sorgen der betroffenen Apotheken zu mildern, wurde im Sommer ein Vergleichsangebot von Insolvenzverwaltern, dem Apothekerverband Nordrhein und einer Gruppe anwaltlicher Vertreter entwickelt. Dieses Angebot ermöglicht den betroffenen Apotheken, auf ihre strittigen Aussonderungsrechte zu verzichten, im Austausch für eine angemessene Vergleichszahlung. Die Befürworter dieses Vergleichs betonen, dass dieser Schritt dazu beitragen kann, dass die Apotheken schneller Zugang zu ihren dringend benötigten Mitteln erhalten.


Ursprünglich war der 9. Oktober als Stichtag für den Beitritt zum Vergleich festgelegt. Allerdings wurde aufgrund logistischer Herausforderungen entschieden, die Beitrittsfrist bis zum 23. Oktober zu verlängern. Diese logistischen Herausforderungen beinhalteten Schwierigkeiten beim Versand der notwendigen Rahmenvereinbarungen aufgrund von Adressänderungen, unvollständig ausgefüllten Beitrittsformularen und Fragen im Zusammenhang mit Erbfällen.

Um den Vergleich in Kraft treten zu lassen, müssen mindestens 80 Prozent der betroffenen Apotheken, gemessen am Forderungsbetrag, dem Vergleich zustimmen. Eine Informationsveranstaltung, die am 11. September stattfand, diente der Aufklärung der Apotheken über die Konditionen und Hintergründe des Vergleichs. Der Apothekerverband Nordrhein hatte bereits Anfang Oktober seine Mitglieder über die Verlängerung der Beitrittsfrist informiert.


Kommentar:

Die Verlängerung der Beitrittsfrist zum AvP-Vergleich ist angesichts der komplexen Herausforderungen und logistischen Probleme, die bei der Abwicklung der Insolvenz auftreten, ein begrüßenswerter Schritt. Die Tatsache, dass die Rahmenvereinbarungen aufgrund von Adressänderungen und anderen administrativen Schwierigkeiten nicht rechtzeitig zugestellt werden konnten, macht die Verlängerung der Frist notwendig, um sicherzustellen, dass alle betroffenen Apotheken die Möglichkeit haben, sich dem Vergleich anzuschließen.

Der Vergleich selbst, der Apotheken dazu auffordert, auf ihre strittigen Aussonderungsrechte zu verzichten, mag für einige Apotheken eine schwierige Entscheidung darstellen. Dennoch könnte er dazu beitragen, die finanzielle Unsicherheit zu reduzieren und den betroffenen Apotheken ermöglichen, schneller auf feststehende Vergleichszahlungen zuzugreifen. Es ist von entscheidender Bedeutung, dass die Apotheken eine informierte Entscheidung treffen können, und die Informationsveranstaltung war ein Schritt in die richtige Richtung, um dies sicherzustellen. Die Fortsetzung der Bemühungen, den betroffenen Apotheken bei der Bewältigung der Insolvenz zu helfen, ist von großer Bedeutung.

Von Engin Günder, Fachjournalist

 

 

Pressekontakt:

Roberta Günder
Telefon 0721. 16106610
E-Mail info@aporisk.de

 

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