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Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
ANLAGE-ABC
Zwar müssen Geldinstitute inzwischen offenlegen, welche Provisionen sie kassen. Doch Verbraucherschützer geht das nicht weit genug.
Fünf Prozent Ausgabeaufschlag, 1,5 Prozent Managementgebühr - Wertentwicklung: grottenschlecht. Wenn die Erfolgsrechnung beim Fondsinvestment so aussieht, ist der Ärger der Anleger nachvollziehbar. Natürlich weiß jeder, dass man an der Börse verlieren kann. Doch dass der Bankmitarbeiter trotz schlechter Empfehlung gutes Geld kassiert, das macht schlechte Laune.
Denn der Ausgabeaufschlag und ein Teil der jährlichen Managementgebühr fließen an den Verkäufer des Investmentfonds zurück. In der Branche werden diese Provisionen „Kick-backs" genannt. Immerhin müssen Banken und Sparkassen ihre Kunden über solche Rückvergütungen informieren. Das hat der Bundesgerichtshof Ende 2006 entschieden. Strittig ist noch, ob auch freiberufliche Finanzberater dieser Informationspflicht unterliegen. Noch schwieriger sind aber die versteckten Kosten bei anderen Finanzprodukten zu erkennen. Ein Überblick:
Hier muss der der Anleger zusätzlich zur Beteiligungssumme einen Aufschlag bezahlen. Dieses Agio beträgt meist fünf Prozent. Was erst bei genauerem Studium des Verkaufsprospekts ersichtlich wird: Dieser Aufschlag macht häufig nur die Hälfte der Vertriebskosten aus. Das heißt, der Anleger bezahlt zum Beispiel 10.500 Euro, aber nur 9.500 Euro fließen tatsächlich in das Investitionsobjekt.
Nach Untersuchungen des Berliner Analysehauses Scope sind die Weichkosten je nach Beteiligungssektor sogar noch erheblich höher. Zwischen 18 und 22 Prozent der Anlegergelder würden für Kosten aufgewandt, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Investitionsobjekt stehen. Die Branche spricht hier von „Weichkosten".
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