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  • 01.07.2009 - ApoRisk® News Sicherheit: Wenn der Koffer weg ist - Fluggesellschaft haftet
    01.07.2009 - ApoRisk® News Sicherheit: Wenn der Koffer weg ist - Fluggesellschaft haftet
    So sollte der Urlaub nicht beginnen: Nach einem stundenlangem Flug steht man am Gepäckband und wartet vergeblich auf den Koffer.

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ApoRisk® News Sicherheit:

Wenn der Koffer weg ist

Fluggesellschaft haftet


So sollte der Urlaub nicht beginnen: Nach einem stundenlangem Flug steht man am Gepäckband und wartet vergeblich auf den Koffer. In diesem Fall sollten Passagiere den Verlust sofort melden, entweder bei der Gepäckermittlungsstelle im Flughafen oder bei der Fluggesellschaft. Das rät die Verbraucherzentrale Berlin. Laut Statistik tauchten die meisten Gepäckstücke innerhalb von zwei Tagen wieder auf. Unabhängig von der Wartezeit dürfen Reisende sich mit dem Nötigsten versorgen und sich die Ausgaben von der Fluggesellschaft erstatten lassen. Bleibt das Gepäck verschwunden, haben Passagiere ein Recht auf Entschädigung.

33 Millionen verlorene Koffer

Die Fluggesellschaft haftet für beschädigtes oder verlorenes Reisegepäck bis zu einer Höhe von 1000 so genannten Sonderziehungsrechten, erläutern die Verbraucherschützer. Das entspreche etwa 1100 Euro. Diese Höhe der künstlichen Währungseinheit ist im Montrealer Luftverkehrs-Übereinkommen festgelegt. Zu den Unterzeichnerstaaten zählen die Länder der Europäischen Union, die USA, Japan und Australien. Im Jahr 2008 gingen weltweit 33 Millionen Koffer verloren. 700.000 Gepäckstücke davon wurden den Angaben zufolge nicht mehr wiedergefunden.

Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte wertvollen Schmuck oder teure Anzüge im Koffer schon beim Einchecken melden, empfehlen die Experten. Dann muss die Fluggesellschaft bei Verlust auch dafür haften. Gar keine Haftungsbegrenzung gibt es, wenn der Passagier nachweisen kann, dass die Airline vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat. Bei einer Pauschalreise wird den Experten zufolge pro Tag ohne Gepäck meist eine Minderung von 20 bis 25 Prozent des Tagesreisepreises gewährt.

Adressschild wichtig

Der Flughafenverband in Berlin empfiehlt Reisenden, Gepäckstücke mit Namen und Adresse zu kennzeichnen. Bei den meisten Fluggesellschaften gibt es entsprechende Anhänger am Schalter. "So kann das Gepäck dem Fluggast schneller zugeordnet werden, falls der Scannercode mal vergessen wird oder unterwegs abreißt", erläutert Verbandssprecher Leif Erichsen. Bei innerdeutschen Flügen sei verlorenes Gepäck aber eher selten. Statistisch gesehen komme ein verschwundener Koffer auf 200 Passagiere. Die größte Gefahr bestehe, wenn der Passagier den Flieger auf den letzten Drücker erwischt, der Koffer aber nicht mehr rechtzeitig in die Maschine gelangt.

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