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  • 06.12.2012 – Bekämpfung von Steuerhinterziehung und Steuerumgehung: Kommission zeigt Lösungsvorschläge auf
    06.12.2012 – Bekämpfung von Steuerhinterziehung und Steuerumgehung: Kommission zeigt Lösungsvorschläge auf
    FINANZEN – Steuern & Recht "Etwa eine Billion Euro gehen in der EU Jahr für Jahr durch Steuerhinterziehung und Steuerumgehung verloren. Dies ist nicht nur ein skandalös...

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Steuern & Recht

Bekämpfung von Steuerhinterziehung und Steuerumgehung: Kommission zeigt Lösungsvorschläge auf

 

"Etwa eine Billion Euro gehen in der EU Jahr für Jahr durch Steuerhinterziehung und Steuerumgehung verloren. Dies ist nicht nur ein skandalöser Verlust an dringend benötigten Einnahmen, sondern auch eine Gefahr für die Steuergerechtigkeit. Zwar müssen die Mitgliedstaaten ihre nationalen Maßnahmen gegen die Steuerhinterziehung verschärfen, einseitige Lösungen allein reichen jedoch nicht aus. In einem Binnenmarkt, der in einer globalen Wirtschaft eingebettet ist, kann das Ausnutzen von Diskrepanzen zwischen den Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten und von Steuerschlupflöchern zu einem Sport für diejenigen werden, die sich ihren Steuerpflichten entziehen wollen. Eine starke und einheitliche Haltung der EU gegenüber Steuerhinterziehern und ihren Helfershelfern ist daher unverzichtbar," erklärte Algirdas Semeta, EU-Kommissar für Steuern.

Vor diesem Hintergrund hat die Kommission am 06.12.2012 einen Aktionsplan für ein effektiveres Vorgehen der EU gegen Steuerhinterziehung und Steuerumgehung vorgelegt. Er enthält einen umfassenden Maßnahmenkatalog für sofortige und künftige Maßnahmen, um den Mitgliedstaaten zu helfen, ihre Steuergrundlagen zu schützen und die Milliarden Euro an Steuern einzuziehen, die ihnen rechtmäßig zustehen.

Als ersten Umsetzungsschritt hat die Kommission außerdem heute zwei Empfehlungen angenommen, in denen die Mitgliedstaaten zu sofortigem und abgestimmtem Handeln bei bestimmten dringenden Problemen aufgefordert werden.

Die erste Empfehlung beinhaltet eine entschiedene Haltung der EU gegenüber Steueroasen, die über die derzeitigen internationalen Maßnahmen hinausgeht. Den Mitgliedstaaten werden einheitliche Kriterien an die Hand gegeben, um Steueroasen zu erkennen, so dass sie diese auf nationale schwarze Listen setzen können. Außerdem werden spezielle Maßnahmen festgelegt, mit denen diese Nicht-EU-Mitgliedstaaten dazu gebracht werden sollen, die in der EU geltenden Standards für verantwortliches Handeln im Steuerbereich anzuwenden.

Die zweite Empfehlung betrifft die aggressive Steuerplanung. So werden Vorschläge gemacht, wie gegen Rechtstricks und Schlupflöcher vorgegangen werden kann, die einige Unternehmen nutzen, um sich ihren Steuerpflichten zu entziehen. Die Mitgliedstaaten werden angehalten, ihre Doppelbesteuerungsabkommen zu verbessern, um zu verhindern, dass in Form von doppelter Nichtbesteuerung überhaupt keine Steuern mehr gezahlt werden. Außerdem wird den Mitgliedstaaten empfohlen, eine gemeinsame allgemeine Vorschrift zur Missbrauchsbekämpfung zu erlassen, wonach Transaktionen mit missbräuchlicher Gestaltung, deren alleiniger Zweck in der Umgehung einer Besteuerung besteht, nicht anerkannt zu werden brauchen und dass stattdessen nach dem tatsächlichen wirtschaftlichen Sachverhalt besteuert werden kann.

Andere geplante Initiativen im am 06.12.2012 vorgestellten Aktionsplan sind z. B. ein europäischer Verhaltenskodex für Steuerpflichtige, eine EU-weite Steueridentifikationsnummer, eine Überprüfung der Missbrauchsbekämpfungsvorschriften in wichtigen EU-Richtlinien und gemeinsame Leitlinien zur Rückverfolgung von Geldströmen.

Um die Maßnahmen in der EU gegen schädlichen Steuerwettbewerb weiter zu verbessern, werden die Mitgliedstaaten nachdrücklich aufgefordert, ihre Arbeit am EU-Verhaltenskodex für die Unternehmensbesteuerung zu intensivieren. Werden nicht bald wirksame Lösungen zur Beseitigung bestimmter Diskrepanzen vereinbart und umgesetzt, so wird die Kommission gegebenenfalls Legislativvorschläge für geeignete Maßnahmen vorlegen. Außerdem wird empfohlen, den Geltungsbereich des Verhaltenskodex auf Sondersteuerregelungen für vermögende Einzelpersonen auszudehnen.

Mit dem Aktionsplan vom 06.12.2012 leistet die EU einen wichtigen Beitrag zur internationalen Diskussion über Steuerhinterziehung und Steuerumgehung insbesondere innerhalb der OECD und der G20. Hierdurch werden die Bemühungen der EU um strengere Maßstäbe für verantwortliches Handeln im Steuerbereich weltweit unterstützt.

Weitere Schritte
Um sicherzustellen, dass die Umsetzung des heutigen Aktionsplans vorangebracht wird, und um zu verhindern, dass die Dynamik in der Bekämpfung von Steuerhinterziehung und Steuerumgehung nachlässt, wird die Kommission neue Überwachungsinstrumente und Erfolgstabellen einführen. Auf einer neuen Plattform für verantwortliches Handeln im Steuerbereich wird überwacht und berichtet, wie die Mitgliedstaaten die Empfehlungen umsetzen.

Der Aktionsplan und die Empfehlungen werden jetzt dem EU-Finanzministerrat und dem Europäischen Parlament vorgelegt.

Hintergrund
Auf der Tagung des Europäischen Rates vom März 2012 baten die Mitgliedstaaten die Kommission "rasch konkrete Maßnahmen - auch in Bezug auf Drittländer - auszuarbeiten, um den Kampf gegen Steuerbetrug und Steuerhinterziehung zu verbessern".

Als erste Reaktion auf diese Bitte nahm die Kommission im Juni eine Mitteilung an, in der die wichtigsten Probleme im Zusammenhang mit Steuerbetrug und Steuerhinterziehung sowie konkrete Maßnahmen zu ihrer Lösung umrissen wurden (vgl. IP/12/697). Außerdem wurde in der Mitteilung angekündigt, dass die Kommission noch vor Jahresende einen Aktionsplan mit speziellen Vorschlägen zur besseren Bekämpfung von Steueroasen und aggressiver Steuerplanung vorlegen wird. Diesen Aktionsplan hat die Kommission heute vorgestellt.

Neben den Maßnahmen auf EU-Ebene sind nach Auffassung der Kommission aber auch Initiativen der Mitgliedstaaten notwendig, um auf nationaler Ebene für mehr Steuerehrlichkeit zu sorgen und Steuerhinterziehung zu bekämpfen. Zehn Mitgliedstaaten erhielten im Rahmen des Europäischen Semesters 2012 entsprechende länderspezifische Empfehlungen.

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der EU-Kommission.

Quelle: EU-Kommission

 

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