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Steuern & Recht
Eltern, die ihre Kleinkinder im privaten Umfeld betreuen, erhalten ab August 2013 finanzielle Unterstützung. Der Bundestag hat die Einführung des Betreuungsgeldes beschlossen.
Das Geld können Eltern in Anspruch nehmen, die für ihre ein- und zweijährigen Kinder keinen oder kaum Gebrauch von staatlich geförderten Betreuungsangeboten machen. Die gesetzliche Leistung kommt allen Kinder zugute, die ab dem 1. August 2012 geboren wurden.
Bis Juli 2014 beträgt das monatliche Betreuungsgeld 100 Euro, danach werden 150 Euro pro Monat gezahlt. Das Betreuungsgeld schließt sich nahtlos an das Elterngeld an und wird 22 Monate gezahlt. Es trägt damit zur stetigen Förderung eines Kindes in den ersten drei Lebensjahren bei.
Wahlfreiheit und Anerkennung
Der Bundesregierung ist es wichtig, dass Eltern echte Wahlfreiheit bei der Betreuung ihrer Kinder erhalten. Sie sollen dabei unterstützt werden, ihre Kinder so großzuziehen, wie sie es für richtig halten. Es geht darum, familiäres Leben insgesamt zu stärken.
Neben dem weiteren Ausbau von Kinderbetreuungsplätzen sollen deswegen auch Väter und Mütter gefördert werden, die selbst für die Betreuung ihrer Kleinkinder sorgen möchten. In Deutschland sind dies über die Hälfte aller Eltern. Bislang fehlte es an einer solchen Anerkennungsleistung.
Bildung im Blick
Der Bundestag hat außerdem in erster Lesung über zwei Ergänzungen zum Betreuungsgeld beraten. Diese hatten die Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und FDP eingebracht. So soll es einen Bonus von 15 Euro monatlich geben, wenn das Betreuungsgeld für die Altersvorsorge verwendet wird. Den gleichen Bonus soll bekommen, wer das Betreuungsgeld zum Bildungssparen einsetzt. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die Ergänzungen zeitgleich mit dem Betreuungsgeld am 1. August 2013 in Kraft treten.
Quelle: Bundesregierung
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