Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
Der Fachkräftemangel sorgt in vielen Branchen für steigende Löhne und Gehälter. Doch nicht nur über ein gutes Einkommen können Unternehmen ihre Attraktivität als Arbeitgeber für qualifiziertes Personal steigern.
Gerade in Zeiten von Fachkräftemangel können nicht nur das Gehalt, sondern auch Zusatzleistungen den entscheidenden Ausschlag geben, dass sich hoch qualifizierte Bewerber für ein bestimmtes Unternehmen entscheiden. Zudem sind motivierte und betriebstreue Arbeitnehmer eine wichtige Voraussetzung, um auch bei hohem Konkurrenzdruck bestehen zu können.
Firmen können beispielsweise mit einer Gruppen-Unfallversicherung ihre soziale Verantwortung als Arbeitgeber herausstellen und sich von anderen Firmen abheben. Eine derartige Zusatzleistung kann auch die Motivation und die Bindung der Mitarbeiter an das Unternehmen stärken.
In der Regel leistet die gesetzliche Unfallversicherung nur bei Berufsunfällen und bei Unfällen auf den Wegen zur und von der Arbeit. Doch die Mehrzahl aller Unfälle ereignet sich in der Freizeit. Um dieses Risiko abzusichern, müsste ein Arbeitnehmer eine private Unfallversicherung abschließen.
Durch die Absicherung der finanziellen Folgen eines Unfalls mit einer Gruppen-Unfallversicherung können Mitarbeiter finanziell entlastet und zugleich im Ernstfall besser abgesichert werden.
Versicherbar sind beispielsweise Unfälle, die sich auf Dienstreisen, im Betrieb aber auch im Beruf und in der Freizeit ereignen. Voraussetzung ist, dass eine Firma mindestens drei Personen in einem Vertrag versichert.
Erleidet ein Mitarbeiter einen versicherten Unfall, erhält er aus der Gruppen-Unfallversicherung bei einer bleibenden Invalidität die vereinbarte Versicherungssumme oder Rente. Auch weitere Leistungen wie eine Entschädigung im Todesfall, ein Krankenhaustagegeld oder auch kosmetische Operationen sind absicherbar.
Es gibt mehrere Möglichkeiten der Vertragsgestaltung. Der Versicherungsschutz kann seit der Firmenzugehörigkeit gelten oder auch nur langjährigen Mitarbeitern gewährt werden.
Es ist eine namentliche Nennung jeder versicherten Person möglich. Auch eine Versicherung ohne Namensnennung einer bestimmten definierten Gruppe, beispielsweise alle als Monteure angestellten Mitarbeiter, ist denkbar.
Die Versicherungssummen sind frei wählbar, sollten jedoch für jede versicherte Gruppe gleich hoch sein.
Im Gegensatz zu einer privaten Absicherung sind die Gruppentarife meist günstiger.
Die Beiträge zu einer Gruppen-Unfallversicherung können gemäß Paragraf 40b Absatz 3 EstG (Einkommensteuergesetz) mit 20 Prozent pauschal versteuert werden, wenn der Beitrag ohne Versicherungsteuer pro versichertem Mitarbeiter höchstens 62 Euro jährlich beträgt. Diese Beiträge sind zudem sozialversicherungsfrei.
Steht die Versicherungsleistung ausschließlich dem Arbeitgeber zu, der diese dann an den Mitarbeiter weiterreichen kann, stellen die Beitragsleistungen des Arbeitgebers keinen Arbeitslohn dar. Die Beiträge unterliegen dann nicht der Lohnsteuer. Die Beiträge zur Gruppen-Unfallversicherung können vom Betrieb meist als Betriebskosten abgesetzt werden.
Neben der Gruppen-Unfallversicherung gibt es auch noch andere Versicherungsarten, mit denen Firmen ihre Mitarbeiter binden und motivieren können. Eine entsprechende Beratung gibt es beim Versicherungsfachmann. (verdp)
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