Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
Berlin - Unter den Auflagen für die Teilnahme am neuen Hilfsmittelvertrag der Barmer GEK und der Techniker Krankenkassen (TK) befindet sich eine überraschende Klausel: Die Apotheken müssen gewährleisten, dass ihre Mitarbeiter keine Verbindungen zur Scientology-Bewegung haben: „Die Apotheke verpflichtet sich, sicherzustellen, dass die zur Erfüllung des Auftrages eingesetzten Personen im Rahmen der Versorgung der Versicherten der Barmer GEK und der TK nicht die 'Technologie von L. Ron Hubbard' anwenden, lehren oder in sonstiger Weise verbreiten", heißt es unter dem Vertragspunkt „personelle Anforderungen".
Spezielle Anforderungen: Apothekenmitarbeiter müssen für die Hilfsmittelversorgung fachlich qualifiziert und dürfen nicht Anhänger von Scientology sein. Foto: Elke Hinkelbein
Die „Hubbard-Klausel" sei in jedem Vertrag beider Kassen Standard, hieß
es auf Nachfrage. Die Barmer orientiert sich dabei an einer Vorgabe aus
dem Bundeswirtschaftsministerium, ein Sprecher der TK wollte die
unternehmenspolitische Entscheidung nicht kommentieren.
Eine weitere Vorgabe betrifft die die kommunikative Kompetenz. Auch
hier gehen die Kassen auf Nummer sicher: „Die Mitarbeiter der Apotheke,
die mit den Versicherten in Kontakt treten, müssen die deutsche Sprache
in Wort und Schrift beherrschen", so die Anforderung.
Zusätzlich zum Qualitätsmanagement-System (QMS), zu dessen Einführung
sich die Apotheke mit dem Vertragsbeitritt verpflichtet, müssen auch
die Mitarbeiter fachspezifisch geschult werden. Die Weiterbildungen
zielen dabei sowohl auf die Krankheiten, bei denen die Hilfsmittel
eingesetzt werden, als auch auf die Produkte selbst ab. Die Teilnahme
an Fortbildungen muss personenbezogen dokumentiert werden und ist den
Kassen auf Verlangen vorzulegen.
Für die lymphatische Kompressionsstrumpf-Versorgung gibt es konkrete
Vorgaben im Vertrag: Die Apotheken müssen ihre Mitarbeiter auf
lieferantenunabhängige Fachschulungen schicken, die alle drei Jahre
aufgefrischt werden müssen. Zudem müssen kassenunabhängig mindestens 50
Patienten pro Jahr mit entsprechenden Kompressionstrümpfen versorgt
werden.
Der Deutsche Apothekerverband (DAV) muss den Kassen bis spätestens 31.
März eine Liste mit den teilnehmenden Apotheken übermitteln. Die
Landesapothekerverbände drängen bei ihren Mitgliedern deshalb auf eine
schnelle Entscheidung: Bis 26. Februar sollen die Apotheken Bescheid
geben.
Apotheken, die mehr Bedenkzeit benötigten, könnten dem Vertrag
allerdings auch zu einem späteren Zeitpunkt beitreten, sagte ein
Barmer-Sprecher gegenüber apotheke adhoc. Allerdings dürfen sie dann in
der Zwischenzeit Barmer- und TK-Versicherte nicht mit den
entsprechenden Hilfsmitteln versorgen.
Désirée Kietzmann, Freitag, 12. Februar 2010, 14:22 Uhr
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Berlin - Die Techniker Krankenkasse (TK) und die Barmer GEK haben sich mit dem Deutschen Apothekerverband (DAV) auf einen neuen Vertrag zur Hilfsmittelversorgung verständigt. Er regelt die Abgabe von Milchpumpen, Adaptationshilfen, Inhalationshilfen und -geräten, Hilfsmitteln zur Kompressionstherapie, Krankenpflegeartikeln und Spülsystemen sowie Blutdruckmessgeräten.
Nur noch mit QMS: Apotheken, die Barmer- und TK-Versicherte mit bestimmten Hilfsmitteln versorgen wollen, müssen künftig höhere Anforderungen erfüllen. Foto: Elke Hinkelbein
Der Vertrag soll bereits am 1. März in Kraft treten. Apotheken, die
Barmer- und TK-Versicherte ab März weiterhin mit den entsprechenden
Hilfsmitteln versorgen wollen, müssen dem Vertrag daher bis spätestens
26. Februar beitreten. Der Beitritt kann mit Wirkung für den ganzen
Vertrag oder einzelne Anlagen erfolgen. Apotheken, die nicht
teilnehmen, sind ab März nicht mehr zur Versorgung der Barmer-
beziehungsweise TK-Versicherten berechtigt.
Die Abgabe von Hilfsmitteln bedarf nach dem Vertrag grundsätzlich der
Genehmigung durch die jeweilige Krankenkasse. Bei Hilfsmitteln, für die
ein Vertragspreis vereinbart ist, muss die Apotheke eine so genannte
„Versorgungsanzeige" einreichen. Ist kein Preis vereinbart, ist ein
Kostenvoranschlag zu stellen.
Um das Verfahren zu erleichtern, wollen die Kassen eine
Hilfsmittelplattform für die elektronische Übermittlung einrichten.
Allerdings sind im Vertrag zahlreiche Ausnahmen vereinbart worden, für
die keine Genehmigungen eingeholt werden müssen.
Die Höhe der Vergütung ist in den einzelnen Anlagen geregelt. Die
Apotheke darf der Vereinbarung zufolge grundsätzlich von dem
Versicherten eine Aufzahlung verlangen. Dies setzt jedoch voraus, dass
sie dem Versicherten zumindest ein aufzahlungsfreies Produkt angeboten
hat. Der Versicherte muss zudem schriftlich bestätigen, dass er über
die Möglichkeit einer aufzahlungsfreien Versorgung informiert wurde.
Diese Erklärungen sind mindestens ein Jahr aufzubewahren und den
Krankenkassen auf Anfrage zur Verfügung zu stellen.
Der neue Vertrag stellt an die beitretenden Apotheken höhere
Anforderungen: So wollen die Kassen ihre Versicherten nur noch durch
Apotheken, die über ein zertifiziertes Qualitätsmanagement-System (QMS)
verfügen, versorgen lassen. Allerdings muss der entsprechende Nachweis
erst spätestens nach Ablauf von vier Jahren nach Vertragsbeginn
erbracht werden. Apotheken, die nun beitreten, müssen spätestens ab
März 2013 mit dem Zertifizierungsverfahren begonnen haben.
Die Apotheken müssen sich nun entscheiden, ob sie sich den neuen
Bedingungen unterwerfen wollen. Viel Bedenkzeit haben sie nicht. Eine
Belieferung der genannten Produktgruppen auf Grundlage des vom DAV mit
dem Ersatzkassenverband vdek geschlossenen Hilfsmittelliefervertrags
ist ab März nicht mehr möglich, da er von der Barmer und der TK zum 28.
Februar gekündigt wurde. Für alle übrigen Hilfsmittel gilt der
vdek-Vertrag jedoch fort.
Désirée Kietzmann, Donnerstag, 11. Februar 2010, 07:55 Uhr
Berlin - Berliner Apotheken dürften AOK-Patienten seit Jahresbeginn nur noch mit aufsaugenden Inkontinenzhilfen versorgen, wenn sie sich dem Beitrittsvertrag der Kasse anschließen. Dazu berechtigt sind nur Apotheken, die nach DIN EN ISO zertifiziert sind. Noch größer sind die Hürden bei der Versorgung mit Stoma-Hilfsmitteln: Laut dem hier geltenden Vertrag müssen die Apotheken mindestens zwei Mitarbeiter beschäftigen, die Gesundheits- und Krankenpfleger mit einer Weiterbildung zum Stomatherapeuten oder Altenpfleger sind.
Nur mit Zertifizierung: In Berlin gibt es einen neuen AOK-Vertrag zur Inkontinenzversorgung. Foto: Elke Hinkelbein
Nach den aktuellen Bestimmungen des Sozialgesetzbuches können
Krankenkassen entweder im Rahmen einer Ausschreibung einen einzelnen
Anbieter mit der Belieferung bestimmter Hilfsmittel beauftragen oder
durch Beitrittsverträge die Versorgung durch mehrere Leistungserbringer
ermöglichen. Anders als die AOK Hessen oder die Barmer hat sich die
Berliner AOK gegen eine Exklusivvereinbarung entschieden.
Der Vertrag gibt allen Verteibern von Inkontinenzprodukten die
Möglichkeit, Patienten zu versorgen. Die Konditionen sind für alle
Leistungserbringer gleich: Die Vergütung beträgt knapp 30 Euro pro
Versichertem im Monat, unabhängig davon, wie hoch der Bedarf des
einzelnen Patienten tatsächlich ist.
Die Gleichstellung bedeutet auch, dass individuelle Bedürfnisse der
verschiedenen Leistungserbringer nicht mehr berücksichtigt werden: So
kann es auf der Kostenseite erhebliche Unterschiede zwischen Apotheken,
Sanitätshäusern und einzelnen Herstellern oder Versandhändlern geben.
Wie viele Apotheken dem Vertrag beitreten werden, ist derzeit noch
unklar.
Désirée Kietzmann, Freitag, 08. Januar 2010, 15:37 Uhr
Berlin - Schlechte Qualität und verspätete Lieferungen: AOK-Versicherte in einigen Regionen Hessens hatten seit Jahresbeginn viel Ärger mit ihrer Hilfsmittelversorgung. Denn ihre Kasse hatte bei ihrer Ausschreibung zu aufsaugenden Inkontinenzprodukten in fünf von zehn Losgebieten den Zuschlag an die Firma Mako Handels GmbH erteilt. Und die war mit der Versorgung von rund 20.000 Inkontinenzpatienten offensichtlich überfordert. Jetzt hat die AOK reagiert und den Vertrag fristlos gekündigt.
Bewährter Weg: In Hessen sollen die Apotheken eine gescheiterte Hilfsmittelausschreibung auffangen. Foto: Elke Hinkelbein
„Wir hatten eine Reihe von Beschwerden von Versicherten. Die Produkte
wurden nicht zur vereinbarten Zeit geliefert oder waren von schlechter
Qualität", sagte ein Sprecher der AOK Hessen gegenüber apotheke adhoc.
Wie es dazu kommen konnte, ist der AOK ein Rätsel. Schließlich seien
die Anforderungen bei der Ausschreibung hoch gewesen.
Dem Sprecher zufolge wurden nur Bieter berücksichtigt, deren Produkte
im Hilfsmittelkatalog gelistet sind. Der Preis sei - wie vom
Gesetzgeber vorgeschrieben - dann das ausschlaggebende Kriterium
gewesen. „Bei drei von vier Vertragspartnern hat es funktioniert, in
diesem Fall leider nicht", so der AOK-Sprecher knapp.
Ob die fünf Mako-Gebietslose neu ausschreiben werden, ist laut Sprecher
noch offen. Zunächst sollen die betroffenen Versicherten auf die
bisherige Versorgung zurückgreifen - auf Sanitätshäuser und Apotheken.
Rechtliche Bedenken wegen der Vertragsauflösung hat die AOK nicht -
eine Prüfung diesbezüglich sei erfolgt.
Mako mit Sitz im hessischen Fulda war bislang nicht zu einer
Stellungnahme zu erreichen. Eine Telefonansage verweist AOK-Versicherte
an ihre zuständige Geschäftsstelle. Die schlechte Erreichbarkeit des
Vertragspartners zählte laut AOK-Sprecher zu den häufiger vorgebrachten
Beschwerden der Versicherten.
Alexander Müller, Donnerstag, 05. Februar 2009, 19:08 Uhr
Berlin - Rezepte für Hilfsmittel stellen in Apotheken eine besondere Herausforderung dar: Zunächst muss der Apotheker feststellen, ob die Augenklappen, Inkontinenzhilfen oder Blutdruckmessgeräte überhaupt verordnungs- und abgabefähig sind. Für einige Produkte gibt es mit den Krankenkassen vereinbarte feste Preise, bei anderen muss der Apotheker selbst einen Vorschlag machen. So können zuweilen viele Briefe oder Faxe zwischen Apotheke und Kasse wechseln, bis ein Rezept abgewickelt ist. Der Apothekerverband Westfalen-Lippe (AVWL) hat deshalb vor drei Jahren eine Clearingstelle eingerichtet, die den Mitgliedern bei dem komplizierten Prozess helfen soll.
Komplizierte Verordnung: Hilfsmittelrezepte stellen in Apotheken eine besondere Herausforderung dar. Foto: Elke Hinkelbein
Die Apotheken übersenden per Fax ihre Rezepte über Hilfsmittel,
Medizinprodukte und Diätetika mit Antragsformular inklusive
Pharmazentral-, Hilfsmittelnummer, bestellter Menge und kalkuliertem
Verkaufspreis an die Verbandszentrale in Münster. Dort prüft ein
fünfköpfiges Team mithilfe eines Großrechners Abgabefähigkeit,
Genehmigungsfähigkeit und Preis des Produktes und kümmert sich um die
Abwicklung mit der Krankenkasse.
Beim AVWL nutzen mittlerweile drei Viertel der Mitglieder das
kostenlose Angebot. Der Apothekerverband Sachsen-Anhalt hat das Konzept
übernommen und nutzt die Hardware des AVWL mit. Weitere Verbände hätten
bereits Interesse angemeldet, sagte der AVWL Geschäftsführer, Dr.
Rötger von Dellingshausen gegenüber apotheke adhoc.
Auch die Krankenkassen sind laut von Dellingshausen mit dem Service
zufrieden, weil überflüssige Anfragen vermieden werden. „Unsere
Mitarbeiter haben eine gute Preis- und Marktübersicht und erleichtern
mit ihrer Erfahrung die Kommunikation", so der AVWL-Geschäftsführer. Er
bezeichnete die Clearingstelle als „innovativste Leistung des AVWL in
den vergangenen Jahren". So erhielten die Apotheker heute Genehmigungen
für Artikel, die früher von den Kassen nicht erstattet worden seien, in
anderen Fällen würden für gängige Produkte Preise vereinbart.
Obwohl die Apotheker mit den Ausschreibungen der Kassen im
Hilfsmittelmarkt einen beträchtlichen Anteil dieses Geschäftes verloren
haben dürften, sei die Zahl der Anfragen bei der Clearingstelle -
immerhin rund 2500 Fälle pro Woche - nicht zurückgegangen, sagte von
Dellingshausen. Er sieht auch weiterhin Bedarf für den Service des
Verbandes: „Möglicherweise wird der Gesetzgeber die Pflicht der
Krankenkassen zur Ausschreibung in eine 'Kann-Vorschrift' ändern", so
von Dellingshausen.
Alexander Müller, Montag, 08. September 2008, 11:34 Uhr
Berlin - Ein
neues Aktionsbündnis „meine Wahl!" richtet sich gegen die
Selektivverträge der Kassen in der Hilfsmittelversorgung. Mit einer
bundesweiten Informations- und Mobilisierungskampagne kämpfen
Betroffene, Hilfsmittelhersteller und Sanitätshäuser gemeinsam für den
„Erhalt der Wahlfreiheit bei medizinischen Hilfsmitteln". Ziel des
Aktionsbündnisses ist es, „das Recht auf freie Wahl des
Versorgungspartners im Hilfsmittelbereich zu erhalten und eine
bedarfsgerechte, dem Stand der Technik entsprechende Versorgung mit
Hilfsmitteln sicherzustellen".
Nach dem GKV-WSG erhalten gesetzlich Versicherte von 2009 an
medizinische Hilfsmitteln nur noch vom exklusiven Vertragspartner ihrer
Kasse. Bis Ende des Jahres gilt eine Übergangsfrist. Doch vor allem für
die Versorgung von Inkontinenzpatienten wurden schon etliche Verträge
abgeschlossen. Patienten und pflegende Angehörige beklagen dem
Aktionsbündnis zufolge vor allem die schlechtere Qualität der
Versorgung und die mangelnde Beratung durch neu zugewiesene
Versorgungspartner.
Die Selektivverträge könnten zu Fehl- oder Unterversorgungen, höheren
Kosten und einem Zusammenbruch der wohnortnahen Versorgung führen,
befürchtet das Aktionsbündnis. Dumpingpreise auf Kosten der Qualität
würden begünstigt, eine Oligopolbildung sei programmiert. „Erste
Erfahrungsberichte zeigen, dass bei einer Versorgung durch den
preisgünstigsten Anbieter die Bedürfnisse von Patienten mit hohem
Versorgungsaufwand nicht hinreichend berücksichtigt werden", sagte ein
Vertreter von „meine Wahl!".
Laut Aktionsbündnis sind in Deutschland sechs Millionen Menschen in
Deutschland auf medizinische Hilfsmittel angewiesen. „meine Wahl!" wird
nach eigenen Angaben bereist von 26 Unternehmen und Organisationen
unterstützt. Dazu zählen die Deutsche Kontinenz Gesellschaft, der
Deutsche Rollstuhl-Sportverband, die Deutsche Gesellschaft für
Versicherte und Patienten und die Internationale Fördergemeinschaft
Kinder- und Jugendrehabilitation, rehaKind.
apotheke adhoc, Mittwoch, 18. Juni 2008, 14:53 Uhr
Berlin - Apotheker
dürfen von August an bundesweit keine Rezepte der Barmer Ersatzkasse
für aufsaugende Inkontinenzprodukte mehr bedienen. „Die Barmer hat die
Übergangsregelung mit dem DAV am 7. Mai widerrufen", sagte ein Sprecher
der Kasse gegenüber apotheke adhoc. Damit sind künftig auch alle
Apotheker in Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Rheinland-Pfalz,
Schleswig-Holstein und im Saarland von der ambulanten Versorgung der
Barmer-Versicherten mit Hilfsmitteln ausgeschlossen. In Pflegeheimen
dürfen Apotheker die Versorgung weiterhin übernehmen.
Im Herbst 2007 hatte die Kasse die ambulante Versorgung mit
Inkontinenzprodukten ausgeschrieben. Die ersten Verträge traten Anfang
Februar in Kraft. Doch in neun der 20 Losgebiete hatten unterlegene
Bewerber gegen die Ausschreibung geklagt und diese vorübergehend
blockiert. Unter Apothekern und Versicherten war es zu Unsicherheiten
gekommen: Die Losgebiete entsprechen weder den Grenzen der
Bundesländer, noch denen der Landesapothekerverbände. Um die Versorgung
sicher zu stellen, hat der DAV deshalb mit der Barmer eine
Übergangslösung erarbeitet. Versicherte durften ihre Rezepte demnach
weiterhin in der Apotheke einlösen.
Damit ist ab August Schluss: Dann übernimmt je Losgebiet ein Anbieter
exklusiv die ambulante Hilfsmittelversorgung der Barmer. Keiner der
zehn Vertragspartner habe mehr als vier Regionallose gewonnen, sagte
der Kassensprecher. Die Laufzeit betrage zwei Jahre, mit Option auf
Verlängerung.
Alexander Müller, Mittwoch, 21. Mai 2008, 18:36 Uhr
Bremen/Achim - Immer
mehr Patientinnen und Patienten reiben sich verdutzt die Augen, wenn
sie darüber lesen, wie sie in Zukunft ihre Hilfsmittel bekommen sollen.
Die Probleme der Barmer Ersatzkasse (BEK) bei der Ausschreibung von
Hilfsmittellieferungen werden nun auch von den regionalen Medien
aufgegriffen. In den Bremer Nachrichten warnt Apotheker Stefan Bürger
aus Achim: "Das ist die völlige Entmündigung der Patienten."
Das Blatt beschreibt die Probleme für Patienten, die sich
beispielsweise aufsaugende Inkontinenzmaterialien ab dem 1. Februar
nicht mehr in der Apotheke oder im Sanitätshaus besorgen dürfen,
sondern über das Unternehmen Unicel beziehen müssen. Für Apotheker
Bürger ein Unding: "Nicht jeder kranke Mensch kommt mit jeder
Standardwindel zurecht." Die bisherige Praxis der persönlichen Beratung
vor Ort werde ausgeblendet.
Dabei gibt es Alternativen, wie die Ausschreibungen einiger
Betriebskrankenkassen in Niedersachsen verdeutlichten. Dort können
Patienten gegen eine entsprechende Zuzahlung weiterhin die Windeln
beziehen, die sie wollen. Dieses Wahlrecht hätten die
Barmer-Versicherten nicht, so Bürger. Auf der Strecke bleibe die
"bedarfsgerechte individuelle Versorgung der kranken Menschen". Er
frage sich, "wie gerade ältere Menschen diesen Versandhandel managen
sollen".
Die Barmer hält dagegen: Für Patienten sei jetzt alles viel einfacher,
sie bekämen die benötigten Hilfsmittel bequem per Post ins Haus
geliefert. Von fehlender Beratung könne keine Rede sein. Hierfür gebe
es bei Unicel erfahrenes Personal.
Die zusehends emotional geführte Debatte zwischen Klinikvertretern,
Kasse, Apothekern und den Pflegekräften macht deutlich, dass es
durchaus Zweifel an der Funktionalität der Lieferverträge gibt. Zudem
gehen die menschliche Nähe, das persönliche Gespräch dabei verloren.
"Künftig kommt die Kiste mit Inkontinenzmitteln per Post", so Bürger:
"Der Preis einer Windel reduziert sich auf diese Weise für die
Krankenkassen auf die reinen Sachkosten."
apotheke adhoc, Sonntag, 27. Januar 2008, 17:42 Uhr
Berlin - Um
Kosten zu sparen, hat die Barmer Ersatzkasse im vergangenen Herbst die
ambulante Versorgung mit Inkontinenzprodukten ausgeschrieben. In 20
„Losgebieten" soll künftig ein Anbieter die Versorgung der Patienten
mit entsprechenden Hilfsmitteln exklusiv übernehmen. Dazu wurde vorab
seitens der Barmer der Hilfsmittelliefervertrag für aufsaugende
Inkontinenzprodukte gekündigt. Vom 1. Februar an dürfen
Barmer-Versicherte diese Artikel also nicht mehr in Apotheken oder
Sanitätshäusern beziehen, sondern werden direkt von dem Anbieter
beliefert, der die Ausschreibung bei bis zu fünf Losen gewonnen hat.
Allerdings haben - wie bei den Arzneirabattverträgen - unterlegene
Bieter in einigen Fällen das Verfahren beklagt, so dass die Barmer
bislang nur für elf der 20 Losgebiete Zuschläge erteilen konnte. Zudem
sind die ausgeschriebenen Regionen nicht deckungsgleich mit den Grenzen
der Bundesländer oder mit denen der Landesapothekerverbände, so dass
Lieferschwierigkeiten mittlerweile unausweichlich scheinen. Nach
Informationen von apotheke adhoc verhandelt der Deutsche
Apothekerverband (DAV) derzeit mit der Barmer über eine Übergangslösung
zumindest für die Gebiete, in denen die Kasse keine Zuschläge erteilen
konnte.
Beispiel Nordrhein-Westfalen: Gewinner ist das Rehazentrum Viersen, ein
privat geführtes Sanitätshaus, das infolge des Zuschlags nun
kurzfristig das Personal von bislang sechs Mitarbeitern mindestens
verdoppeln muss. Das Sanitätshaus liefert eigenen Angaben zufolge
bevorzugt Produkte des polnischen Herstellers Seni; darauf wurden die
Barmer-Versicherten in einem Schreiben hingewiesen. Besteht der Patient
auf seine gewohnten Artikel, muss er offenbar die Differenz selbst
bezahlen. Die Auslieferung erfolge „aus wirtschaftlichen Gründen über
einen Paketdienst", heißt es in dem Schreiben, mit dem das Sanitätshaus
die Dauerverordnungen der Patienten anfordert.
Thomas Preis, Vorsitzender des Apothekerverbandes Nordrhein, fürchtet,
dass der Versicherte der Verlierer sein wird: „Die Patienten zahlen den
Preis für die Rabattschlacht: Aus Kostengründen müssen sie auf die
wohnortnahe Versorgung und Betreuung verzichten, stattdessen bleibt
ihnen nur ein Telefonkontakt zum Lieferanten", so Preis gegenüber
apotheke adhoc. „Wer von der Qualität des Preisbrechers nicht überzeugt
ist, muss draufzahlen. Die Patienten befürchten, dass der Wettbewerb
dann vollkommen ausgeschaltet ist." Bundesweit seien etwa 100.000
Patienten von den Verträgen betroffen, die für zwei Jahre gelten.
Die Apotheken und Sanitätshäuser vor Ort, also jene Anbieter, die nicht
von der Ausschreibung profitierten, müssten die Versicherten erneut
über die neuen, nicht wirklich patientenfreundlichen Regeln aufklären,
so Preis. Immerhin: Da die Ausschreibung nur für die ambulante
Versorgung gilt, können Pflegeheime mit Genehmigung der Barmer auch
künftig von Apotheken beliefert werden.
Die Firma Paul Hartmann aus Heidenheim, deren fünf Zuschläge noch
blockiert sind, will nach eigenen Angaben als einziger Anbieter mit den
Apotheken kooperieren: „Nur mit einem Partner vor Ort kann die Beratung
ideal funktionieren", sagte ein Sprecher gegenüber apotheke adhoc.
Deshalb würden die Apotheken eingebunden, wenn sie wie bislang die
Versorgung der Patienten übernehmen, erklärte der Sprecher.
Alexander Müller, Freitag, 25. Januar 2008, 14:52 Uhr
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