
Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
Berlin - Wegen der Klage der Krankenkassen gegen die Schiedsstellenentscheidung gilt vorerst der alte Abschlag von 2,30 Euro. Der Deutsche Apothekerverband (DAV) hat die Rechenzentren angewiesen, nun doch nicht bereits mit dem neuen Rabatt von 1,75 Euro abzurechnen. Die Klage der Kassen habe eine aufschiebende Wirkung, informierte der DAV seine Mitglieder. Noch am 18. Januar hatte der DAV die Rechenzentren gebeten, den Abschlag gemäß Schiedsspruch umzustellen.
Alles beim Alten: Der DAV hat die
Rechenzentren angewiesen, bei der Rezeptbearbeitung den alten
Kassenabschlag anzuwenden. Foto: APOTHEKE ADHOC
Geschlagen geben sich die Apotheker aber noch nicht: Laut Schreiben
will der DAV beim Sozialgericht Berlin einen Antrag auf sofortige
Vollziehung stellen. Bis zu einer Entscheidung über diesen Eilantrag
bleibe es aber bei 2,30 Euro Kassenabschlag, heißt es weiter.
Da der Abschlag rückwirkend für das Jahr 2009 ausgehandelt wurde, steht den Apotheken eigentlich eine Nachzahlung von insgesamt 315 Millionen Euro zu. Doch auch die Rückzahlung bleibt vorerst eingefroren: „Eine endgültige Entscheidung über die Höhe des Abschlages für das Jahr 2009 wird erst mit einem rechtskräftigen Urteil im Hauptsacheverfahren vorliegen, mit dieser ist ggf. erst in einigen Jahren zu rechnen", so der DAV. (apotheke adhoc)
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