Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
Berlin - In Bayern streiten Apotheker und Kammer vor Gericht über den Nacht- und Notdienst: Vier Apotheker haben die Kammer verklagt, weil diese eine Sonderregelung gekippt hat, nach der der Notdienst auch von einer anderen Apotheke übernommen werden konnte. Die Münchener Apothekerin Birgit Lauterbach etwa hält ihre SaniPlus-Apotheke im Olympia-Einkaufszentrum für ungeeignet, um nachts Verbraucher zu beraten. Stattdessen soll die rund 300 Meter entfernte Filiale namens MediPlus nächtliche Anlaufstelle für Patienten sein.
Nachts nur schwierig zu finden: Der Notdienst der SaniPlus-Apotheke in München wird bislang von der MediPlus-Apotheke übernommen. Foto: Birgit Lauterbach
„Nachts ist die SaniPlus-Apotheke nur schwierig zu finden, außerdem ist
es eine gruselige Atmosphäre", sagt Lauterbach. Das Einkaufszentrum hat
nach 20 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen geschlossen: „Unsere Kunden
müssten ihr Auto neben dem dunklen Parkhaus abstellen und über das
Fluchttreppenhaus zur Rückseite der Apotheke kommen", so Lauterbach.
Die MediPlus-Apotheke dagegen liege an einer Straßenkreuzung mit
unmittelbarer U-Bahn-Anbindung.
Im Oktober 2008 hatte die Apothekerkammer ihr deshalb auf Antrag eine
Notdienst-Sonderregelung erteilt: Mit Wirkung zum 1. Januar 2009 durfte
Lauterbach die Dienstbereitschaft der SaniPlus-Apotheke in der
MediPlus-Apotheke durchführen. So werde „die ordnungsgemäße
Arzneimittelversorgung in einer besseren Weise gewährleistet",
begründete die Kammer die Genehmigung.
Doch am 19. November vergangenen Jahres widerrief die Kammer ihre
Erlaubnis. In der Begründung verwies sie auf ein Urteil des
Verwaltungsgerichts Würzburg vom Mai 2009. Das Gericht habe
entschieden, dass „Anordnungen der Kammer, die die dauerhafte Übernahme
der ständigen Dienstbereitschaft durch eine andere Apotheke (hier eine
andere Apotheke im Filialverbund) zum Gegenstand haben, rechtswidrig
sind, da hierfür keine Rechtsgrundlage existiert", so die Kammer.
Ausnahmen seien auf außerordentliche, singuläre Ereignisse beschränkt.
Eine dauerhafte Befreiung einer Apotheke vom Notdienst sei hingegen
nicht möglich.
Die Sonderregelungen für rund 90 Apotheken habe man auf Grund des
Urteils wieder zurückziehen müssen, sagte eine Sprecherin der
Bayerischen Apothekerkammer gegenüber apotheke adhoc. Zwar erscheine
die Übernahme der Notdienste der SaniPlus-Apotheke durch die
MediPlus-Apotheke nach dem gesunden Menschenverstand auch nach dem
Würzburger Urteil sinnvoll, so die Kammer-Sprecherin. „Doch der
Notdienst muss apothekenbezogen, nicht apothekerbezogen organisiert
werden." Außerdem müssten alle Apotheken gleich behandelt werden.
„Die Kammer stellt auf stur", sagt Lauterbach. Auch nach dem Urteil des
Würzburger Gerichts gebe es einen Ermessensspielraum der Kammer für die
Genehmigung von Ausnahmeregelungen. Die bisherige Sonderregelung für
den Notdienst der SaniPlus-Apotheke sei die beste Lösung für die
Patienten.
Lauterbach hofft auf ein Urteil des Verwaltungsgericht München in den
kommenden Wochen. Zurzeit darf sie die Notdienste der SaniPlus-Apotheke
noch in der MediPlus-Apotheke durchführen. Die Apothekerin hatte in
einm einstweiligen Rechtsschutzverfahren Erfolg. Die Kammer ging in
Berufung; ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofs steht noch aus.
Janina Rauers, Donnerstag, 11. Februar 2010, 14:56 Uhr
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Hamburg - Die
in Hamburg erscheinende Tageszeitung „Die Welt" berichtet über neue
Rangeleien unter den Apothekern der Hansestadt: Demnach hätten drei
Apotheken seit einiger Zeit täglich von acht bis 24 Uhr geöffnet, an
365 Tagen im Jahr. Da die Pharmazeuten ihr Angebot intensiv bewerben
und zum Teil mit Hotels, Notdienstambulanzen und Taxizentralen
zusammenarbeiten, gehen laut „Welt" nun deren Mitbewerber auf die
Barrikaden.
Denn trotz des abendlichen Engagements bliebe der Notdienstplan für
alle Apotheken verbindlich. Weil aber die drei „Spätversorger" bis
Mitternacht Kunden abzögen, rechne sich der Bereitschaftsdienst für die
regulären Bereitschaftsapotheken noch weniger. Dass die umtriebige
Konkurrenz sich für ihr Engagement sogar erheblich personell verstärken
musste, dürfte die Lage kaum entschärfen.
apotheke adhoc, Dienstag, 04. März 2008, 12:15 Uhr
Berlin - Ab sofort können Verbraucher bei ihrer Suche nach einer Nacht- und Notdienstapotheke die bundesweit einheitliche mobile Rufnummer 22833 nutzen. Dieser neue Service ermöglicht es, immer und überall die nächste dienstbereite Notdienst-Apotheke zu finden, teilte die ABDA - Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände mit. Der Dienst funktioniert durch die Eingabe von Postleitzahl oder Ort.
Schneller zur Apotheke: Ab sofort können Verbraucher den Weg zur nächsten Notdienstapotheke mit Hilfe der neuen Hotline 22833 finden. Foto: Elke Hinkelbein
Ein Anruf mit dem Handy kostet unabhängig vom Mobilfunknetz 69 Cent pro
Minute. Bei einer SMS mit dem Stichwort „apo" an die 22833 fallen die
ebenfalls 69 Cent an. Für einen Anruf aus dem deutschen Festnetz zahlt
der Verbraucher 50 Cent, hier gilt allerdings die Nummer
0137-888-22833. Mobile Internet-Nutzer können unter der Adresse
„www.22833.mobi" die nächste Notdienst-Apotheke in ihrer nähe suchen.
„Wir wissen, dass sich immer mehr Menschen per Handy über den Nacht-
und Notdienst informieren. Uns ist wichtig, dass Verbraucher jetzt auch
mobil eine Hotline anwählen können, ohne Gefahr zu laufen, horrende
Gebühren zahlen zu müssen", sagte Magdalene Linz, Präsidentin der
Bundesapothekerkammer.
apotheke adhoc, Dienstag, 30. September 2008, 10:40 Uhr
Berlin - Der Nacht- und Notdienst der Apotheken wird sowohl von Verbrauchern als auch von den Apothekern selbst als unverzichtbar angesehen. Das ist das Ergebnis einer vom Institut für Handelsforschung durchgeführten Umfrage unter mehr als 1200 Apothekern und knapp 300 Verbrauchern. Der Untersuchung zufolge hat jeder dritte Deutsche im vergangenen Jahr den Notdienst mindestens einmal genutzt; Mehrpersonen-Haushalte häufiger als Einpersonen-Haushalte.
Geschätzter Service: Verbraucher erachten den Nacht- und Notdienst von Apotheken als wichtig. Foto: Elke Hinkelbein
Mehr als zwei Drittel haben nicht-verschreibungspflichtige Medikamente
gekauft, 60 Prozent nutzten den Service zum Einlösen eines Rezeptes.
Während Frauen und ältere Menschen vor allem mit einer Verschreibung
zur Apotheke gegangen sind, kauften Männer und Jüngere insbesondere
OTC-Präparate. Andere Produkte spielen nach der Umfrage eine
untergeordnete Rolle. Egal, ob der Notdienst genutzt wird oder nicht:
96 Prozent der Befragten sind der Meinung, dass der Service wichtig ist.
Auch die befragten Apotheker sind sich der Bedeutung des Notdienstes
bewusst, denn vier von fünf Pharmazeuten zählen den Dienst zu den
unverzichtbaren Aufgaben des Berufsstands, auch wenn er häufig ein
Verlustgeschäft darstellt. Rund zwei Drittel würden deshalb eine höhere
Notdienstgebühr befürworten. Die Anzahl der Kunden schwankt je nach
Wochentag, an dem der Notdienst stattfindet: An Sonntagen liegt die
Kundenfrequenz in der Regel höher als an Werktagen. Im Durchschnitt
übernehmen Apotheken alle 18,7 Tage einen Nacht- oder Notdienst, in
ländlichen Gebieten sogar häufiger.
„Die Umfrage zeigt, dass die Bevölkerung das Leistungsangebot der
unabhängigen Apotheke sehr schätzt", sagte eine Sprecher der ABDA -
Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände gegenüber APOTHEKE ADHOC.
„Apotheken sind allen anderen Anbietern im Markt durch das
Serviceangebot des Nacht- und Notdienstes weit überlegen und stellen
den sichersten Weg der Arzneimittelversorgung dar."
apotheke adhoc, Donnerstag, 17. April 2008, 15:13 Uhr
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