Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
Berlin - Unmöglich
oder zumindest unbezahlbar: So schätzen maschinell verblisternde
Apotheken die Anforderungen ein, die die Pharmazieräte an sie stellen
wollen. Obwohl die Leitlinie - falls sie beschlossen wird - rechtlich
unverbindlich ist, warnen die Apotheker vor gravierenden Folgen für
jede Apotheke. Die Hersteller von Blisterautomaten geben sich dagegen
zuversichtlich.
Obwohl die patientenindividuelle maschinelle Verblisterung insbesondere
für Heimpatienten vielerorts bereits Realität ist, gibt es bislang
keine einheitlichen Vorgaben für die Herstellung. Pharmazieräte der
Projektgruppe des Arzneimittel-, Apotheken-, Transfusions- und
Betäubungsmittelwesens (AATB) arbeiten bereits seit knapp zwei Jahren
an einer Leitlinie, die den Behörden als Orientierung bei der Kontrolle
maschinell verblisternder Apotheken dienen soll. Verabschiedet ist das
Papier noch nicht, dennoch gibt es bereits Aufsichtsbehörden, die sich
auf den Entwurf stützen.
Die Apotheker lehnen den Vorstoß der Pharmazieräte ab. Der Entwurf
enthalte hohe Qualitätsanforderungen, die nicht jede Apotheke erfüllen
könne. „Die AATB-Forderungen orientieren sich sehr an der industriellen
Arzneimittelherstellung", sagte Detlef Steinweg, stellvertretender
Vorsitzender des Bundesverbands klinik- und heimversorgender Apotheker
(BVKA), gegenüber APOTHEKE ADHOC.
Der Leitlinienentwurf sieht vor, dass sich maschinell verblisternde
Apotheken - genauso wie Blisterzentren mit Herstellungserlaubnis - an
GMP-Leitlinien orientieren sollen. Diese Gleichstellung würde nach
Einschätzung des BVKA den Aufwand für die Apotheken unverhältnismäßig
stark erhöhen.
Der Verband schießt zurück: Die Apothekenbetriebsordnung stelle bereits
sicher, dass nur pharmazeutisch ausgebildetes Personal Medikamente
verblistern dürfe. Blisterzentren könnten jedoch auch angelernte
Hilfskräfte beschäftigen. Zur Sicherung der Qualität seien deshalb
strengere Vorgaben bei der Industrie gerechtfertigt.
Der BVKA fürchtet zudem einen Dammbruch im gesamten Rezepturbereich:
Setzten sich GMP-Richtlinien als Maßstab für das Verblistern durch,
könnten sie künftig auch für die Herstellung von Zytostatika, Kapseln
oder Salben gelten. Im Extremfall müssten so auch Teemischungen den
hohen Anforderungen genügen, warnt der Verband. Er befürchtet, dass die
Rezepturherstellung dann nur noch von wenigen Schwerpunktapotheken
übernommen werde. „Das Herstellen von Rezepturen muss aber in jeder
Apotheke möglich sein", sagte der BVKA-Vorsitzende Dr. Klaus Peterseim
gegenüber APOTHEKE ADHOC.
Kritisch sieht der BVKA auch die im Leitlinienentwurf geforderte
Risikoanalyse, mit der geprüft werden soll, ob Arzneimittel für die
Verblisterung geeignet sind: Die Zahl der verblisterfähigen Medikamente
werde künftig auf ein „Schmalspursortiment" schrumpfen.
Eine Befürchtung, die die Hersteller von Blisterautomaten nicht teilen:
Bis auf „eine Handvoll" seien alle Medikamente verblisterbar, heißt es
bei Tosho. Wie HD Medi unterstützt auch Tosho seine Kunden, etwa mit
Schulungen und Materialien zur ordnungsgemäßen Reinigung und zur
Analyse verblisterfähiger Medikamente.
Von einem Rückgang der maschinellen Verblisterung in Apotheken mag
derzeit keiner der Hersteller sprechen - im Gegenteil: Zurzeit
verblistern geschätzte 70 bis 80 Apotheken mit rund 130 Automaten in
ihren eigenen Räumen. Bei Tosho rechnet man für 2010 mit rund 20
Neuverkäufen.
(APOTHEKE ADHOC) Janina Rauers, Donnerstag, 25. Februar 2010, 14:31 Uhr
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