Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
Berlin - Die Geduld von Apotheken, die parenterale Rezepturen anfertigen, wird derzeit auf die Probe gestellt. Zwar hatten sich der GKV-Spitzenverband und der Deutsche Apothekerverband (DAV) kurz vor Jahresende auf neue Vergütungsmodalitäten verständigt. Die der Abrechnung zugrunde liegenden Preise stehen jedoch noch immer nicht im vollen Umfang zur Verfügung.
Warten auf Daten: Die Preise für die Abrechnung parenteraler Rezepturen stehen noch nicht in vollem Umfang zur Verfügung. Foto: Elke Hinkelbein
Nach den neuen Vorgaben müssen die Apotheken die verarbeiteten Stoffe
milligrammgenau abrechnen. Wieviel Cent pro Milligramm taxiert werden
darf, soll die Apotheke aus Übersichten, die die ABDA-Tochter Abdata
erstellt, entnehmen. Aufgrund des relativ kurzen Zeitfensters konnten
die Daten jedoch nicht zum Start der neuen Hilfstaxe zur Verfügung
gestellt werden.
Die ersten Daten gingen bei den Softwarehäusern erst am 29. Januar ein:
die Milligramm-Preise für Zytostatika, monoklonale Antikörper sowie
Trägerlösungen. Anfang dieser Woche wurden die Preise für
Calciumfolinatlösungen übermittelt. Die Preise für Antibiotika,
Virustatika, Schmerzmittel sowie Stoffe für parenterale
Ernährungslösungen stehen damit noch aus. Die Abdata will die Daten
eigenen Angaben zufolge sukzessive bereitstellen. Konkrete
Terminzusagen gebe es nicht, sagte ein Sprecher des Softwareherstellers
Lauer-Fischer gegenüber apotheke adhoc.
„Theoretisch bräuchten wir alle zwei Wochen neue Daten, da diese ja
durch den Preisänderungsdienst beeinflusst werden", so der Sprecher.
Die Abdata will den Softwarehäusern eigenen Angaben zufolge ab März
routinemäßig die Preise pro Milligramm zeitlich synchron zu den
zweiwöchentlichen Preisänderungen zur Verfügung stellen.
Beim DAV schätzt man den aktuellen Zustand offenbar als unvermeidbar
ein: „Wie immer, wenn auf eine neue Abrechnungssystematik und neue
Techniken umgestellt wird, ist dies mit hohem Aufwand und auch
Anfangsschwierigkeiten verbunden", sagte ein DAV-Sprecher. Man arbeite
allerdings mit Nachdruck daran, den zytostatikaherstellenden Apotheken
die Abrechnung ihrer Leistungen für den Monat Januar zu den neuen
Rahmenbedingungen zu ermöglichen. Die Kassen haben den Apotheken dafür
einen Monat mehr als üblich gewährt.
Désirée Kietzmann, Mittwoch, 10. Februar 2010, 09:11 Uhr
Berlin - Die Druckerschwärze der neuen Anlage 3 zur Hilfstaxe ist noch nicht getrocknet, da zeichnet sich in Berlin eine komplett neue Regelung für die Vergütung parenteraler Zubereitungen ab: Die AOK Berlin-Brandenburg will mit Apotheken Einzelverträge für Rezepturen aus Fertigarzneimitteln in der Onkologie schließen. Insgesamt 13 Gebietslose sind in der Hauptstadt ausgeschrieben.
Selektivvertrag statt Hilfstaxe: Die AOK Berlin-Brandenburg will Apotheken als Vertragspartner für parenterale Rezepturen. Foto: APOTHEKE ADHOC
Die auf ein Jahr befristeten Verträge sollen laut Ausschreibung am 1.
April starten. Die Angebote der Apotheken müssen bis Anfang März bei
der Kasse eingegangen sein. Das Zuschlagskriterium ist der niedrigste
Preis. Bewerben können sich nur Apotheken. Sie können allerdings
Herstellungsbetriebe als Unterauftragnehmer einbinden.
Der jeweilige Ausschreibungsgewinner muss die Versorgung der in seinem
Gebietslos ambulant behandelnden Ärzte sicherstellen. Ausgenommen sind
Ärzte, die durch eine der drei Krankenhausapotheken versorgt werden,
mit denen die AOK Berlin-Brandenburg ebenfalls Verträge geschlossen hat.
Jede Apotheke kann sich allerdings nur um eines der 13 Gebietslose, die
sich im wesentlichen an den Berliner Verwaltungsbezirken orientieren,
bewerben. „Durch diese Regelung wollten wir monopolistische Strukturen
bewusst ausschließen", sagte ein Sprecher der AOK Berlin-Brandenburg
gegenüber APOTHEKE ADHOC.
Der Berliner Apotheker-Verein (BAV) reagierte enttäuscht auf die
Ausschreibung: „Es ist wirklich bedauerlich, dass die erst vor wenigen
Tagen geschlossene Vereinbarung jetzt durch diese Ausschreibung wieder
torpediert und ausgehebelt wird", sagte BAV-Geschäftsführer
Friedrich-Wilhelm Wagner gegenüber APOTHEKE ADHOC. Erst kurz vor
Jahresende hatten sich der GKV-Spitzenverband und der Deutsche
Apothekerverband (DAV) auf eine neue Hilfstaxe verständigt.
Der Verband kritisiert zudem, dass qualitative Aspekte bei der
Ausschreibung unberücksichtigt bleiben: „Wenn der niedrigstmögliche
Preis zum alles bestimmenden Auswahlkriterium wird, kann sich dies nur
zu Lasten der Versorgungsqualität auswirken", so Wagner.
Nach Angaben der Apothekerkammer Berlin stellen derzeit 29 Apotheken in
Berlin onkologische Rezepturen her. Durch die Beschränkung auf einen
Anbieter pro Los wird mehr als jede zweite Apotheke infolge der
Ausschreibung aus der Versorgung gedrängt.
Für eine Reihe von Apotheken steht laut Wagner daher zu befürchten,
dass die Herstellung parenteraler Zytostatika bei einem Wegfall der
AOK-Patienten wirtschaftlich nicht mehr zu bewerkstelligen ist. „Das
hätte auch negative Auswirkungen auf die Versorgung von Patienten
anderer Kassen."
Bislang hatte die AOK Berlin-Brandenburg die Möglichkeit von
Einzelverträgen nicht genutzt. Ihr jetziges Engagement begründet die
Kasse mit den verbesserten Ausschreibebedingungen seit der AMG-Novelle:
„Die Preisbindung für Fertigarzneimittel in parenteralen Rezepturen
wurde aufgehoben. Außerdem erstreckt sich die gesetzliche Regelung
nunmehr auf alle parenterale Rezepturen in der Onkologie", sagte der
AOK-Sprecher.
Bis Juli vergangenen Jahres hatte das Sozialgesetzbuch nur Verträge
über Zytostatika-Rezepturen erlaubt. Durch die Erweiterung sind nun
auch hochpreisige biotechnologisch hergestellte Arzneimittel wie
Antikörper eingeschlossen.
Désirée Kietzmann, Dienstag, 19. Januar 2010, 15:21 Uhr
Berlin - Für Apotheken, die parenterale Rezepturen herstellen, hat das neue Jahr einige Veränderungen gebracht. Erst kurz vor Weihnachten hatten sich der GKV-Spitzenverband und der Deutsche Apothekerverband (DAV) auf die neuen Vergütungsmodalitäten verständigt. Angesichts der kurzfristigen Umstellungen hatte der DAV eine Friedenspflicht vorgeschlagen - mit Erfolg, wie es scheint.
Ein Monat Schonfrist: Apotheken können im Januar hergestellte parenterale Rezepturen offenbar noch im Februar abrechnen. Foto: Elke Hinkelbein
Wie eine Sprecherin des GKV-Spitzenverbandes gegenüber apotheke adhoc
bestätigte, ist den Apotheken bei der Abrechnung im Januar
hergestellter Rezepturen ein Spielraum von einem Monat zugestanden
worden: Apotheken, die technisch noch nicht in der Lage seien, die neu
geforderten Datensätze zu übermitteln, könnten ihre Rezepturen auch
noch im Februar abrechnen. Seit 1. Januar sind die Apotheken
verpflichtet, detaillierte Informationen über die verarbeiteten
Fertigarzneimittel zu übermitteln.
Die Taxation muss jedoch in jedem Fall nach der seit Jahresbeginn
geltenden Anlage 3 der Hilfstaxe erfolgen. Die neuen
Berechnungsgrundlagen hatten die Softwarehäuser erst am 11. Januar vom
DAV zur Verfügung gestellt bekommen. Übergangslösungen waren deshalb
gefragt: „Unsere Kunden konnten parenterale Rezepturen seit 1. Januar
nach den neuen Vorgaben erfassen, die fehlenden Daten konnten dann per
Hand nachgetragen werden", sagte ein Sprecher des
Apothekensoftware-Anbieters Asys gegenüber apotheke adhoc. Bis Ende
Februar haben sie nun dafür Zeit.
Beim DAV wollte man sich zu der Vereinbarung mit den Kassen nicht
äußern. Man werde die Apotheken direkt über die Einzelheiten einer
etwaigen Übergangsregelung informieren, hieß es. Dies sei schließlich
der Dienstleistungsauftrag von DAV und Landesapothekerverbänden
gegenüber ihren Mitgliedern.
Désirée Kietzmann, Dienstag, 12. Januar 2010, 14:57 Uhr
Berlin - Nachdem der GKV-Spitzenverband vor wenigen Wochen die Anlage 3 zur Hilfstaxe zum Jahresende gekündigt hatte, ist es nun doch noch zu einer Einigung zwischen Kassen und Deutschem Apothekerverband (DAV) gekommen. Wochenlang hatten GKV und DAV über neue Grundsätze zur Honorierung parenteraler Rezepturen verhandelt. Nun stehen die Eckpunkte.
Neue Abrechnungsregeln: DAV und GKV haben sich auf eine neue Preisbildung für parenterale Lösungen geeinigt. Foto: Elke Hinkelbein
Der Apothekenabgabepreis ergibt sich demnach aus der Summe der
Einkaufspreise aller für die Rezeptur verwendeten Substanzen zuzüglich
des Preises für das Primärpackmittel und des Arbeitspreises. Dieser
liegt für Zytostatika-Lösungen bei 69 Euro, für Lösungen mit
monoklonalen Antikörpern bei 67 Euro, für Ernährungslösungen bei 64
Euro sowie für Lösungen mit Schmerzmitteln, Antibiotika, Virustatika
oder Calciumfolat bei 39 Euro. Lösungen bis 20 Milliliter sind zum Teil
nach Arzneimittelpreisverordnung abzurechnen.
Die Substanzen müssen die Apotheken grundsätzlich in den
„wirtschaftlichsten Wirkstärken-Packungsgrößen-Kombinationen"
einkaufen, wobei der jeweilige Bedarf, der zum Zeitpunkt der
Herstellung zu erwarten ist, zugrunde zu legen ist. Können Anbrüche
aufgrund der Haltbarkeit nicht weiterverarbeitet werden, ist der
Verwurf abrechnungsfähig.
Werden für die Herstellung Fertigarzneimittel verwendet, so müssen die
Pharmazentralnummern auf der Abrechnung angeben werden und die
Teilmengen exakt nach Milligramm, Milliliter oder internationaler
Einheit abgerechnet werden. Bei Generika ist der zweitgünstigte
Einkaufspreis abzüglich eines Abschlags von 10 Prozent abzurechnen. Bei
patentgeschützten Arzneimitteln gilt der günstigste Preis abzüglich 1
Prozent; bei Calciumfolinatlösungen gilt ein Abschlag von 35 Prozent.
Importarzneimittel sind dabei nicht zu berücksichtigen, es sei denn sie
werden eingesetzt.
Für Primärpackmittel gilt ein Aufschlag auf den Einkaufspreis von 15
Prozent. Die einzelnen Indikationen sind als Unterkapitel der Anlage
separat kündbar. Theoretisch gilt die neue Regelung ab dem
Jahreswechsel; wegen der Umstellung hat der DAV für Januar eine
Friedenspflicht vorgeschlagen.
Patrick Hollstein, Mittwoch, 23. Dezember 2009, 12:40 Uhr
Berlin - Eine Neuregelung für die Vergütung von Zytostatikarezepturen ist noch nicht vom Tisch: Die Apotheker sind trotz der Kündigung der Anlage 3 der Hilfstaxe durch den GKV-Spitzenverband für weitere Gespräche offen. „Der DAV ist weiter verhandlungsbereit", teilte ein Sprecher gegenüber apotheke adhoc mit. Auch die Kassen hatten in der vergangenen Woche Gesprächsbereitschaft signalisiert. Allerdings ist fraglich, ob es zum Jahresende noch zu einer Einigung kommt, denn einen neuen Verhandlungstermin gibt es noch nicht.
Honorar für Zytostatikarezepturen: Krankenkassen und Apotheker wollen die Verhandlungen über die Anlage 3 der Hilfstaxe fortsetzen. Foto: Elke Hinkelbein
Vergangenen Donnerstag hatten die Kassen die Anlage 3 der Hilfstaxe,
die bislang die Zytostatika regelte, zum Jahresende gekündigt. Der
Schritt folgte nach wochenlangen Verhandlungen, in denen sich der DAV
und die Kassen nicht auf neue Grundsätze zur Honorierung parenteraler
Rezepturen einigen konnten.
Insbesondere bei den anzurechnenden Preisen der verwendeten
Fertigarzneimittel sowie bei den Rezepturzuschlägen lagen die Meinungen
offenbar weit auseinander. Zu den Gründen der Kündigung wollte sich der
GKV-Spitzenverband mit Verweis auf mögliche neue Gespräche nicht
äußern. Die Verhandlungen waren wegen neuer Vorgaben durch die
AMG-Novelle notwendig geworden.
Kommen die Verhandlungspartner bis zum Jahresende zu keiner Einigung,
müssen Apotheker parenterale Rezepturen ab Januar nach den Vorgaben der
Arzneimittelpreisverordnung abrechnen. Demnach müssen die tatsächlich
erzielten Einkaufspreise taxiert werden, maximal allerdings die
gelisteten Apothekeneinkaufspreise. Je nach Art der parenteralen
Zubereitung erhält die Apotheke Rezepturzuschläge in Höhe von 40 bis 70
Euro.
Désirée Kietzmann, Montag, 14. Dezember 2009, 17:37 Uhr
Berlin - Der GKV-Spitzenverband hat seine Drohung wahr gemacht und die Anlage 3 zur Hilfstaxe heute fristgerecht gekündigt. Damit sind die darin geregelten Vorgaben für die Abrechnung parenteraler Zubereitungen nur noch bis Jahresende gültig. Ab Januar müssen die Rezepturen dann nach der neuen Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) abgerechnet werden.
Keine Einigung bei Vergütung: Der GKV-Spitzenverband hat Anlage 3 zur Hilfstaxe gekündigt. Foto: Elke Hinkelbein
Die AMPreisV sieht vor, dass die Apotheke ihre tatsächlich erzielten
Einkaufspreise zu Grunde legt, die nicht höher sein dürfen als der
gelistete Apothekeneinkaufspreis. Je nach Art der parenteralen
Zubereitung erhält die Apotheke Zuschläge in Höhe von 40 bis 70 Euro.
Trotz Kündigung ist nicht ausgeschlossen, dass sich die Partner doch
noch auf eine neue Anlage 3 verständigen. Der GKV-Spitzenverband sei
für Gespräche mit dem DAV weiter offen, teilte eine Sprecherin
gegenüber APOTHEKE ADHOC mit. Ob es weitere Verhandlungen geben wird,
ist offen. Der DAV wollte zunächst keine Stellungnahme abgeben.
Die im August verabschiedete AMG-Novelle schreibt vor, dass die
Vergütung von parenteralen Zubereitungen neu geregelt werden soll. Eine
Überarbeitung der Anlage 3 der Hilfstaxe war deshalb notwendig
geworden. In den Verhandlungen waren insbesondere die anzurechnenden
Preise der verwendeten Fertigarzneimittel sowie die neuen
Rezepturzuschläge strittig.
Bereits im November hatte der GKV-Verhandlungsführer Wolfgang Kaesbach
damit gedroht, die Kassen würden die aktuelle Hilfstaxe kündigen, wenn
man nicht bis 10. Dezember zu einer Einigung gekommen sein sollte.
Désirée Kietzmann, Donnerstag, 10. Dezember 2009, 15:34 Uhr
Berlin - Die neue Hilfstaxe lässt weiter auf sich warten. Die Verhandlungen zwischen dem Deutschen Apothekerverband (DAV) und dem GKV-Spitzenverband endeten Anfang der Woche erneut ohne Einigung. Während die zukünftige Vergütung parenteraler Rezepturen damit weiter offen ist, haben sich Apotheker, Kassen und Hersteller inzwischen allerdings geeinigt, wie die Abrechnungsdaten künftig übermittelt werden sollen. Eines ist schon jetzt klar: Die neuen Vorschriften werden den Dokumentationsaufwand in der Apotheke erhöhen.
Mehr Bürokratie: Ab 1. Januar müssen die Apotheken bei der Abrechnung parenteraler Rezepturen zusätzliche Daten an die Kassen übermitteln. Foto: Elke Hinkelbein
Im Rahmen der AMG-Novelle waren die Vorgaben für die
Arzneimittelabrechnung im Sozialgesetzbuch angepasst worden: Ab 1.
Januar müssen die Apotheken den Kassen bei der Abrechnung parenteraler
Rezepturen auch die Pharmazentralnummern (PZN) der verarbeiteten
Fertigarzneimittel sowie die verwendeten Teilmengen übermitteln. Das
herkömmliche Muster 16 reicht damit für die Abrechnung nicht mehr aus.
Es wird künftig durch einen elektronischen Datensatz ergänzt.
Auf dem Verordnungsblatt wird in Zukunft ein Sonderkennzeichen für die
Art der parenteralen Rezeptur vermerkt sein. Unterschieden wird wie in
der Arzneimittelpreisverordnung zwischen Zytostatika-Zubereitungen,
Ernährungslösungen, antibiotikahaltigen beziehungsweise
virustatikahaltigen Infusionslösungen, Lösungen mit Schmerztabletten
und sonstigen Lösungen. Auch die noch zu verhandelnden Zuschläge und
Arbeitspreise sowie der Gesamtbetrag für die Rezeptur kommen auf das
Muster 16.
Die verarbeiteten Fertigarzneimittel werden hingegen elektronisch
übermittelt. Je Präparat muss die Apotheke die PZN, den verwendeten
Anteil sowie den Preis angegeben. Über die Frage, welcher Preis an
dieser Stelle anzugeben ist, streiten die Verhandlungspartner derzeit
noch. Während der DAV die in der neuen Hilfstaxe zu vereinbarenden
Einkaufspreise verwenden will, bestehen die Kassen darauf, dass die
Apotheke ihren tatsächlich gezahlten Preis übermittelt.
Rezept und Datensatz schickt die Apotheke anschließend an die
Rechenzentren. Über eine gemeinsame Transaktionsnummer können die Daten
dort für die Abrechnung mit den Kassen zusammengefügt werden. Die
erweiterten Informationspflichten sollen nicht nur die Transparenz für
die Kassen erhöhen. Aus den Daten soll auch der 6-prozentige
Herstellerrabatt ermittelt werden, den die Kassen ab Januar auch auf
Fertigarzneimittel beziehungsweise deren Teilmengen in parenteralen
Zubereitungen erhalten.
Eine gesonderte Aufwandsentschädigung für den zusätzlichen
Erfassungsaufwand wird von Seiten des DAV nicht angestrebt. „Wird sind
der Auffassung, dass der Mehraufwand mit der laufenden Vergütung
berücksichtigt werden sollte", sagte ein DAV-Sprecher gegenüber apotheke adhoc. Auch dieser Punkt dürfte damit in die Verhandlungen
einfließen. Generell bewerte man die neuen Übermittlungspflichten
positiv, da sie die oft kritisierte Intransparenz bei der
Zytostatika-Herstellung beseitigten.
Désirée Kietzmann, Mittwoch, 25. November 2009, 09:29 Uhr
Berlin - Der GKV-Spitzenverband macht bei den laufenden Verhandlungen zur Hilfstaxe Druck. „Die aktuelle Hilfstaxe gilt auf keinen Fall über den 31. Dezember 2009 hinaus", sagte der für die Verhandlungen zuständige Vertreter des GKV-Spitzenverbandes, Wolfgang Kaesbach, in Berlin. Wenn man bis zum Kündigungsdatum nicht zu einer Einigung mit dem Deutschen Apothekerverband (DAV) gekommen sei, „wird der GKV-Spitzenverband die Hilfstaxe kündigen", so Kaesbach.
Neue oder keine Hilfstaxe: Der GKV-Verhandlungsführer Wolfgang Kaesbach hat damit gedroht, die Hilfstaxe zum Jahresende zu kündigen. Foto: Elke Hinkelbein
Erst vor kurzem hatten die Verhandlungspartner die Kündigungsfrist zum
Ende des Jahres vom 31. Oktober auf den 10. Dezember verschoben.
Grundsätzlich hatte man sich darauf verständigt, dass die aktuelle
Hilfstaxe gelten soll, bis ein neuer Vertrag steht oder eine der beiden
Seiten die Kündigung einreicht. Theoretisch hätte die Hilfstaxe damit
übergangsweise auch über den 31. Dezember hinaus laufen können. Eine
Möglichkeit, die angesichts der jüngsten Äußerungen von Kaesbach nun
unwahrscheinlich, erscheint.
Die im August verabschiedete AMG-Novelle beinhaltet auch neue
Vorschriften zur Vergütung von parenteralen Zubereitungen und hatte
deshalb Verhandlungen über eine neue Hilfstaxe nötig gemacht. So sollen
Apotheker und Kassen die anzurechnenden Preise der verwendeten
Fertigarzneimittel festlegen. Auch die Höhe des Rezepturzuschlags steht
zur Debatte.
Insbesondere bei der Bestimmung des Einkaufspreises als Basis der
Preisbildung gibt es nach wie vor offene Fragen: Welche Packungsgröße
soll für die Kalkulation zu Grunde gelegt werden? Welcher Hersteller
soll bei generisch verfügbaren Wirkstoffen berücksichtigt werden? Zudem
ist unklar, inwiefern der individuelle Einkaufspreis der Apotheke in
die Berechnung mit einfließt.
Vor besondere Herausforderungen stellt die Verhandlungspartner die
Vorschrift, wonach künftig auch Teilmengen von Fertigarzneimitteln
angerechnet werden sollen. Daraus ergibt sich, dass auch der nicht zu
vermeidende Verwurf vergütet werden muss. Die Vertragspartner müssen
sich deshalb nun darauf verständigen, wer den Rest eines angebrochenen
Arzneimittels bezahlt. Auch die Frage, unter welchen Umständen Verwurf
akzeptiert wird, ist zu klären.
Sollte es zu keiner Einigung kommen, müssten parenterale Rezepturen ab
1. Januar nach der neuen Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV)
abgerechnet werden. Diese sieht vor, dass die Apotheke ihre tatsächlich
verzielten Einkaufspreise zu Grunde legt, die nicht höher sein dürfen
als der gelistete Apothekeneinkaufspreis. Je nach Art der parenteralen
Lösung erhält die Apotheke Zuschläge in Höhe von 40 bis 70 Euro.
Am nächsten Montag werden Kassen und Apotheker ihre Verhandlungen
fortsetzen. Zur Klärung der strittigen Punkte bleiben ihnen dann noch
knapp drei Wochen.
Désirée Kietzmann, Mittwoch, 18. November 2009, 15:13 Uhr
Berlin - Kurz vor Abschluss der AMG-Novelle ist es doch noch zu Änderungen hinsichtlich der Vergütung von parenteralen Zubereitungen gekommen. Ein gemeinsamer Änderungsantrag der Fraktionen von CDU/CSU und SPD zur Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) legt nun die Höhe der Apothekenzuschläge für Zubereitungen fest, für die es keine Vereinbarung zwischen dem Deutschen Apothekerverband (DAV) und dem GKV-Spitzenverband gibt.
Feste Zuschläge: Bis Kassen und DAV sich auf Rezepturzuschläge einigen, gilt eine gesetzliches Honorar. Foto: Elke Hinkelbein
Für zytostatikahaltige Lösungen erhält die Apotheke ein Honorar von 70
Euro, antibiotika- und virustatikahaltige Lösungen sollen mit 40 Euro
vergütet werden. Der Apothekenzuschlag für parenterale
Ernährungslösungen beträgt 65 Euro, für Lösungen mit Schmerzmitteln 40
Euro. Die Herstellung sonstiger Lösungen wird mit 55 Euro entlohnt.
Es handelt sich bei diesen Zuschlägen laut Antragsbegründung jedoch
lediglich um eine „befristete Auffangregelung bis zum Zustandekommen
von Vereinbarungen über die Höhe der Fest- und Rezepturzuschläge"
zwischen Apothekern und Kassen. Die Parteien müssen sich bis zum 31.
Dezember 2011 geeinigt haben.
Damit haben die Koalitionsfraktionen zumindest auf einen Kritikpunkt
der zytostatikaherstellenden Apotheken an der geplanten AMG-Novelle
reagiert: Die Verbände hatten moniert, dass die Apotheke zukünftig nur
„die tatsächlich vereinbarten Einkaufspreise" für Fertigarzneimittel in
Zubereitungen berechnen darf, wenn es keine Vereinbarungen laut
Hilfstaxe gibt. Wegen einer fehlenden Regelung zu den Zuschlägen hätte
die Apotheke die Rezepturen damit ohne Vergütung für die Arbeitskosten
herstellen müssen.
Désirée Kietzmann, Mittwoch, 17. Juni 2009, 12:45 Uhr
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