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  • 10.02.2010 - Apotheken warten auf Preisvorgaben
    10.02.2010 - Apotheken warten auf Preisvorgaben
    APOTHEKENPRAXIS – PARENTERALE REZEPTUREN Berlin - Die Geduld von Apotheken, die parenterale Rezepturen anfertigen, wird derzeit auf die Probe gestellt. Zwar hatten sich ...

Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:

ApoRisk® Branchennews:


PARENTERALE REZEPTUREN

Apotheken warten auf Preisvorgaben

 

Berlin  -  Die Geduld von Apotheken, die parenterale Rezepturen anfertigen, wird derzeit auf die Probe gestellt. Zwar hatten sich der GKV-Spitzenverband und der Deutsche Apothekerverband (DAV) kurz vor Jahresende auf neue Vergütungsmodalitäten verständigt. Die der Abrechnung zugrunde liegenden Preise stehen jedoch noch immer nicht im vollen Umfang zur Verfügung.

Warten auf Daten: Die Preise für die Abrechnung parenteraler Rezepturen stehen noch nicht in vollem Umfang zur Verfügung. Foto: Elke Hinkelbein

Warten auf Daten: Die Preise für die Abrechnung parenteraler Rezepturen stehen noch nicht in vollem Umfang zur Verfügung. Foto: Elke Hinkelbein

Nach den neuen Vorgaben müssen die Apotheken die verarbeiteten Stoffe milligrammgenau abrechnen. Wieviel Cent pro Milligramm taxiert werden darf, soll die Apotheke aus Übersichten, die die ABDA-Tochter Abdata erstellt, entnehmen. Aufgrund des relativ kurzen Zeitfensters konnten die Daten jedoch nicht zum Start der neuen Hilfstaxe zur Verfügung gestellt werden.

Die ersten Daten gingen bei den Softwarehäusern erst am 29. Januar ein: die Milligramm-Preise für Zytostatika, monoklonale Antikörper sowie Trägerlösungen. Anfang dieser Woche wurden die Preise für Calciumfolinatlösungen übermittelt. Die Preise für Antibiotika, Virustatika, Schmerzmittel sowie Stoffe für parenterale Ernährungslösungen stehen damit noch aus. Die Abdata will die Daten eigenen Angaben zufolge sukzessive bereitstellen. Konkrete Terminzusagen gebe es nicht, sagte ein Sprecher des Softwareherstellers Lauer-Fischer gegenüber apotheke adhoc.

„Theoretisch bräuchten wir alle zwei Wochen neue Daten, da diese ja durch den Preisänderungsdienst beeinflusst werden", so der Sprecher. Die Abdata will den Softwarehäusern eigenen Angaben zufolge ab März routinemäßig die Preise pro Milligramm zeitlich synchron zu den zweiwöchentlichen Preisänderungen zur Verfügung stellen.

Beim DAV schätzt man den aktuellen Zustand offenbar als unvermeidbar ein: „Wie immer, wenn auf eine neue Abrechnungssystematik und neue Techniken umgestellt wird, ist dies mit hohem Aufwand und auch Anfangsschwierigkeiten verbunden", sagte ein DAV-Sprecher. Man arbeite allerdings mit Nachdruck daran, den zytostatikaherstellenden Apotheken die Abrechnung ihrer Leistungen für den Monat Januar zu den neuen Rahmenbedingungen zu ermöglichen. Die Kassen haben den Apotheken dafür einen Monat mehr als üblich gewährt.

Désirée Kietzmann, Mittwoch, 10. Februar 2010, 09:11 Uhr

 

 

PARENTERALE REZEPTUREN

AOK schreibt Apotheken-Verträge aus

 

Berlin  -  Die Druckerschwärze der neuen Anlage 3 zur Hilfstaxe ist noch nicht getrocknet, da zeichnet sich in Berlin eine komplett neue Regelung für die Vergütung parenteraler Zubereitungen ab: Die AOK Berlin-Brandenburg will mit Apotheken Einzelverträge für Rezepturen aus Fertigarzneimitteln in der Onkologie schließen. Insgesamt 13 Gebietslose sind in der Hauptstadt ausgeschrieben.

Selektivvertrag statt Hilfstaxe: Die AOK Berlin-Brandenburg will Apotheken als Vertragspartner für parenterale Rezepturen. Foto: APOTHEKE ADHOC

Selektivvertrag statt Hilfstaxe: Die AOK Berlin-Brandenburg will Apotheken als Vertragspartner für parenterale Rezepturen. Foto: APOTHEKE ADHOC

Die auf ein Jahr befristeten Verträge sollen laut Ausschreibung am 1. April starten. Die Angebote der Apotheken müssen bis Anfang März bei der Kasse eingegangen sein. Das Zuschlagskriterium ist der niedrigste Preis. Bewerben können sich nur Apotheken. Sie können allerdings Herstellungsbetriebe als Unterauftragnehmer einbinden.

Der jeweilige Ausschreibungsgewinner muss die Versorgung der in seinem Gebietslos ambulant behandelnden Ärzte sicherstellen. Ausgenommen sind Ärzte, die durch eine der drei Krankenhausapotheken versorgt werden, mit denen die AOK Berlin-Brandenburg ebenfalls Verträge geschlossen hat.

Jede Apotheke kann sich allerdings nur um eines der 13 Gebietslose, die sich im wesentlichen an den Berliner Verwaltungsbezirken orientieren, bewerben. „Durch diese Regelung wollten wir monopolistische Strukturen bewusst ausschließen", sagte ein Sprecher der AOK Berlin-Brandenburg gegenüber APOTHEKE ADHOC.

Der Berliner Apotheker-Verein (BAV) reagierte enttäuscht auf die Ausschreibung: „Es ist wirklich bedauerlich, dass die erst vor wenigen Tagen geschlossene Vereinbarung jetzt durch diese Ausschreibung wieder torpediert und ausgehebelt wird", sagte BAV-Geschäftsführer Friedrich-Wilhelm Wagner gegenüber APOTHEKE ADHOC. Erst kurz vor Jahresende hatten sich der GKV-Spitzenverband und der Deutsche Apothekerverband (DAV) auf eine neue Hilfstaxe verständigt.

Der Verband kritisiert zudem, dass qualitative Aspekte bei der Ausschreibung unberücksichtigt bleiben: „Wenn der niedrigstmögliche Preis zum alles bestimmenden Auswahlkriterium wird, kann sich dies nur zu Lasten der Versorgungsqualität auswirken", so Wagner.

Nach Angaben der Apothekerkammer Berlin stellen derzeit 29 Apotheken in Berlin onkologische Rezepturen her. Durch die Beschränkung auf einen Anbieter pro Los wird mehr als jede zweite Apotheke infolge der Ausschreibung aus der Versorgung gedrängt.

Für eine Reihe von Apotheken steht laut Wagner daher zu befürchten, dass die Herstellung parenteraler Zytostatika bei einem Wegfall der AOK-Patienten wirtschaftlich nicht mehr zu bewerkstelligen ist. „Das hätte auch negative Auswirkungen auf die Versorgung von Patienten anderer Kassen."

Bislang hatte die AOK Berlin-Brandenburg die Möglichkeit von Einzelverträgen nicht genutzt. Ihr jetziges Engagement begründet die Kasse mit den verbesserten Ausschreibebedingungen seit der AMG-Novelle: „Die Preisbindung für Fertigarzneimittel in parenteralen Rezepturen wurde aufgehoben. Außerdem erstreckt sich die gesetzliche Regelung nunmehr auf alle parenterale Rezepturen in der Onkologie", sagte der AOK-Sprecher.

Bis Juli vergangenen Jahres hatte das Sozialgesetzbuch nur Verträge über Zytostatika-Rezepturen erlaubt. Durch die Erweiterung sind nun auch hochpreisige biotechnologisch hergestellte Arzneimittel wie Antikörper eingeschlossen.

Désirée Kietzmann, Dienstag, 19. Januar 2010, 15:21 Uhr

 

 

PARENTERALE REZEPTUREN

Schonfrist für Apotheken

 

Berlin  -  Für Apotheken, die parenterale Rezepturen herstellen, hat das neue Jahr einige Veränderungen gebracht. Erst kurz vor Weihnachten hatten sich der GKV-Spitzenverband und der Deutsche Apothekerverband (DAV) auf die neuen Vergütungsmodalitäten verständigt. Angesichts der kurzfristigen Umstellungen hatte der DAV eine Friedenspflicht vorgeschlagen - mit Erfolg, wie es scheint.

Ein Monat Schonfrist: Apotheken können im Januar hergestellte parenterale Rezepturen offenbar noch im Februar abrechnen. Foto: Elke Hinkelbein

Ein Monat Schonfrist: Apotheken können im Januar hergestellte parenterale Rezepturen offenbar noch im Februar abrechnen. Foto: Elke Hinkelbein

Wie eine Sprecherin des GKV-Spitzenverbandes gegenüber apotheke adhoc bestätigte, ist den Apotheken bei der Abrechnung im Januar hergestellter Rezepturen ein Spielraum von einem Monat zugestanden worden: Apotheken, die technisch noch nicht in der Lage seien, die neu geforderten Datensätze zu übermitteln, könnten ihre Rezepturen auch noch im Februar abrechnen. Seit 1. Januar sind die Apotheken verpflichtet, detaillierte Informationen über die verarbeiteten Fertigarzneimittel zu übermitteln.

Die Taxation muss jedoch in jedem Fall nach der seit Jahresbeginn geltenden Anlage 3 der Hilfstaxe erfolgen. Die neuen Berechnungsgrundlagen hatten die Softwarehäuser erst am 11. Januar vom DAV zur Verfügung gestellt bekommen. Übergangslösungen waren deshalb gefragt: „Unsere Kunden konnten parenterale Rezepturen seit 1. Januar nach den neuen Vorgaben erfassen, die fehlenden Daten konnten dann per Hand nachgetragen werden", sagte ein Sprecher des Apothekensoftware-Anbieters Asys gegenüber apotheke adhoc. Bis Ende Februar haben sie nun dafür Zeit.

Beim DAV wollte man sich zu der Vereinbarung mit den Kassen nicht äußern. Man werde die Apotheken direkt über die Einzelheiten einer etwaigen Übergangsregelung informieren, hieß es. Dies sei schließlich der Dienstleistungsauftrag von DAV und Landesapothekerverbänden gegenüber ihren Mitgliedern.

Désirée Kietzmann, Dienstag, 12. Januar 2010, 14:57 Uhr

 

 

PARENTERALE REZEPTUREN

Neue Hilfstaxe steht

 

Berlin  -  Nachdem der GKV-Spitzenverband vor wenigen Wochen die Anlage 3 zur Hilfstaxe zum Jahresende gekündigt hatte, ist es nun doch noch zu einer Einigung zwischen Kassen und Deutschem Apothekerverband (DAV) gekommen. Wochenlang hatten GKV und DAV über neue Grundsätze zur Honorierung parenteraler Rezepturen verhandelt. Nun stehen die Eckpunkte.

Neue Abrechnungsregeln: DAV und GKV haben sich auf eine neue Preisbildung für parenterale Lösungen geeinigt. Foto: Elke Hinkelbein

Neue Abrechnungsregeln: DAV und GKV haben sich auf eine neue Preisbildung für parenterale Lösungen geeinigt. Foto: Elke Hinkelbein

Der Apothekenabgabepreis ergibt sich demnach aus der Summe der Einkaufspreise aller für die Rezeptur verwendeten Substanzen zuzüglich des Preises für das Primärpackmittel und des Arbeitspreises. Dieser liegt für Zytostatika-Lösungen bei 69 Euro, für Lösungen mit monoklonalen Antikörpern bei 67 Euro, für Ernährungslösungen bei 64 Euro sowie für Lösungen mit Schmerzmitteln, Antibiotika, Virustatika oder Calciumfolat bei 39 Euro. Lösungen bis 20 Milliliter sind zum Teil nach Arzneimittelpreisverordnung abzurechnen.

Die Substanzen müssen die Apotheken grundsätzlich in den „wirtschaftlichsten Wirkstärken-Packungsgrößen-Kombinationen" einkaufen, wobei der jeweilige Bedarf, der zum Zeitpunkt der Herstellung zu erwarten ist, zugrunde zu legen ist. Können Anbrüche aufgrund der Haltbarkeit nicht weiterverarbeitet werden, ist der Verwurf abrechnungsfähig.

Werden für die Herstellung Fertigarzneimittel verwendet, so müssen die Pharmazentralnummern auf der Abrechnung angeben werden und die Teilmengen exakt nach Milligramm, Milliliter oder internationaler Einheit abgerechnet werden. Bei Generika ist der zweitgünstigte Einkaufspreis abzüglich eines Abschlags von 10 Prozent abzurechnen. Bei patentgeschützten Arzneimitteln gilt der günstigste Preis abzüglich 1 Prozent; bei Calciumfolinatlösungen gilt ein Abschlag von 35 Prozent. Importarzneimittel sind dabei nicht zu berücksichtigen, es sei denn sie werden eingesetzt.

Für Primärpackmittel gilt ein Aufschlag auf den Einkaufspreis von 15 Prozent. Die einzelnen Indikationen sind als Unterkapitel der Anlage separat kündbar. Theoretisch gilt die neue Regelung ab dem Jahreswechsel; wegen der Umstellung hat der DAV für Januar eine Friedenspflicht vorgeschlagen.

Patrick Hollstein, Mittwoch, 23. Dezember 2009, 12:40 Uhr

 

 

PARENTERALE REZEPTUREN

Apotheker wollen weiterverhandeln

 

Berlin  -  Eine Neuregelung für die Vergütung von Zytostatikarezepturen ist noch nicht vom Tisch: Die Apotheker sind trotz der Kündigung der Anlage 3 der Hilfstaxe durch den GKV-Spitzenverband für weitere Gespräche offen. „Der DAV ist weiter verhandlungsbereit", teilte ein Sprecher gegenüber apotheke adhoc mit. Auch die Kassen hatten in der vergangenen Woche Gesprächsbereitschaft signalisiert. Allerdings ist fraglich, ob es zum Jahresende noch zu einer Einigung kommt, denn einen neuen Verhandlungstermin gibt es noch nicht.

Honorar für Zytostatikarezepturen: Krankenkassen und Apotheker wollen die Verhandlungen über die Anlage 3 der Hilfstaxe fortsetzen. Foto: Elke Hinkelbein

Honorar für Zytostatikarezepturen: Krankenkassen und Apotheker wollen die Verhandlungen über die Anlage 3 der Hilfstaxe fortsetzen. Foto: Elke Hinkelbein

Vergangenen Donnerstag hatten die Kassen die Anlage 3 der Hilfstaxe, die bislang die Zytostatika regelte, zum Jahresende gekündigt. Der Schritt folgte nach wochenlangen Verhandlungen, in denen sich der DAV und die Kassen nicht auf neue Grundsätze zur Honorierung parenteraler Rezepturen einigen konnten.

Insbesondere bei den anzurechnenden Preisen der verwendeten Fertigarzneimittel sowie bei den Rezepturzuschlägen lagen die Meinungen offenbar weit auseinander. Zu den Gründen der Kündigung wollte sich der GKV-Spitzenverband mit Verweis auf mögliche neue Gespräche nicht äußern. Die Verhandlungen waren wegen neuer Vorgaben durch die AMG-Novelle notwendig geworden.

Kommen die Verhandlungspartner bis zum Jahresende zu keiner Einigung, müssen Apotheker parenterale Rezepturen ab Januar nach den Vorgaben der Arzneimittelpreisverordnung abrechnen. Demnach müssen die tatsächlich erzielten Einkaufspreise taxiert werden, maximal allerdings die gelisteten Apothekeneinkaufspreise. Je nach Art der parenteralen Zubereitung erhält die Apotheke Rezepturzuschläge in Höhe von 40 bis 70 Euro.

Désirée Kietzmann, Montag, 14. Dezember 2009, 17:37 Uhr

 

 

PARENTERALE REZEPTUREN

Kassen kündigen Hilfstaxe

 

Berlin  -  Der GKV-Spitzenverband hat seine Drohung wahr gemacht und die Anlage 3 zur Hilfstaxe heute fristgerecht gekündigt. Damit sind die darin geregelten Vorgaben für die Abrechnung parenteraler Zubereitungen nur noch bis Jahresende gültig. Ab Januar müssen die Rezepturen dann nach der neuen Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) abgerechnet werden.

Keine Einigung bei Vergütung: Der GKV-Spitzenverband hat Anlage 3 zur Hilfstaxe gekündigt. Foto: Elke Hinkelbein

Keine Einigung bei Vergütung: Der GKV-Spitzenverband hat Anlage 3 zur Hilfstaxe gekündigt. Foto: Elke Hinkelbein

Die AMPreisV sieht vor, dass die Apotheke ihre tatsächlich erzielten Einkaufspreise zu Grunde legt, die nicht höher sein dürfen als der gelistete Apothekeneinkaufspreis. Je nach Art der parenteralen Zubereitung erhält die Apotheke Zuschläge in Höhe von 40 bis 70 Euro.

Trotz Kündigung ist nicht ausgeschlossen, dass sich die Partner doch noch auf eine neue Anlage 3 verständigen. Der GKV-Spitzenverband sei für Gespräche mit dem DAV weiter offen, teilte eine Sprecherin gegenüber APOTHEKE ADHOC mit. Ob es weitere Verhandlungen geben wird, ist offen. Der DAV wollte zunächst keine Stellungnahme abgeben.

Die im August verabschiedete AMG-Novelle schreibt vor, dass die Vergütung von parenteralen Zubereitungen neu geregelt werden soll. Eine Überarbeitung der Anlage 3 der Hilfstaxe war deshalb notwendig geworden. In den Verhandlungen waren insbesondere die anzurechnenden Preise der verwendeten Fertigarzneimittel sowie die neuen Rezepturzuschläge strittig.

Bereits im November hatte der GKV-Verhandlungsführer Wolfgang Kaesbach damit gedroht, die Kassen würden die aktuelle Hilfstaxe kündigen, wenn man nicht bis 10. Dezember zu einer Einigung gekommen sein sollte.

Désirée Kietzmann, Donnerstag, 10. Dezember 2009, 15:34 Uhr

 

 

PARENTERALE REZEPTUREN

Apotheken müssen Datensätze liefern

 

Berlin  -  Die neue Hilfstaxe lässt weiter auf sich warten. Die Verhandlungen zwischen dem Deutschen Apothekerverband (DAV) und dem GKV-Spitzenverband endeten Anfang der Woche erneut ohne Einigung. Während die zukünftige Vergütung parenteraler Rezepturen damit weiter offen ist, haben sich Apotheker, Kassen und Hersteller inzwischen allerdings geeinigt, wie die Abrechnungsdaten künftig übermittelt werden sollen. Eines ist schon jetzt klar: Die neuen Vorschriften werden den Dokumentationsaufwand in der Apotheke erhöhen.

Mehr Bürokratie: Ab 1. Januar müssen die Apotheken bei der Abrechnung parenteraler Rezepturen zusätzliche Daten an die Kassen übermitteln. Foto: Elke Hinkelbein

Mehr Bürokratie: Ab 1. Januar müssen die Apotheken bei der Abrechnung parenteraler Rezepturen zusätzliche Daten an die Kassen übermitteln. Foto: Elke Hinkelbein

Im Rahmen der AMG-Novelle waren die Vorgaben für die Arzneimittelabrechnung im Sozialgesetzbuch angepasst worden: Ab 1. Januar müssen die Apotheken den Kassen bei der Abrechnung parenteraler Rezepturen auch die Pharmazentralnummern (PZN) der verarbeiteten Fertigarzneimittel sowie die verwendeten Teilmengen übermitteln. Das herkömmliche Muster 16 reicht damit für die Abrechnung nicht mehr aus. Es wird künftig durch einen elektronischen Datensatz ergänzt.

Auf dem Verordnungsblatt wird in Zukunft ein Sonderkennzeichen für die Art der parenteralen Rezeptur vermerkt sein. Unterschieden wird wie in der Arzneimittelpreisverordnung zwischen Zytostatika-Zubereitungen, Ernährungslösungen, antibiotikahaltigen beziehungsweise virustatikahaltigen Infusionslösungen, Lösungen mit Schmerztabletten und sonstigen Lösungen. Auch die noch zu verhandelnden Zuschläge und Arbeitspreise sowie der Gesamtbetrag für die Rezeptur kommen auf das Muster 16.

Die verarbeiteten Fertigarzneimittel werden hingegen elektronisch übermittelt. Je Präparat muss die Apotheke die PZN, den verwendeten Anteil sowie den Preis angegeben. Über die Frage, welcher Preis an dieser Stelle anzugeben ist, streiten die Verhandlungspartner derzeit noch. Während der DAV die in der neuen Hilfstaxe zu vereinbarenden Einkaufspreise verwenden will, bestehen die Kassen darauf, dass die Apotheke ihren tatsächlich gezahlten Preis übermittelt.

Rezept und Datensatz schickt die Apotheke anschließend an die Rechenzentren. Über eine gemeinsame Transaktionsnummer können die Daten dort für die Abrechnung mit den Kassen zusammengefügt werden. Die erweiterten Informationspflichten sollen nicht nur die Transparenz für die Kassen erhöhen. Aus den Daten soll auch der 6-prozentige Herstellerrabatt ermittelt werden, den die Kassen ab Januar auch auf Fertigarzneimittel beziehungsweise deren Teilmengen in parenteralen Zubereitungen erhalten.

Eine gesonderte Aufwandsentschädigung für den zusätzlichen Erfassungsaufwand wird von Seiten des DAV nicht angestrebt. „Wird sind der Auffassung, dass der Mehraufwand mit der laufenden Vergütung berücksichtigt werden sollte", sagte ein DAV-Sprecher gegenüber apotheke adhoc. Auch dieser Punkt dürfte damit in die Verhandlungen einfließen. Generell bewerte man die neuen Übermittlungspflichten positiv, da sie die oft kritisierte Intransparenz bei der Zytostatika-Herstellung beseitigten.

Désirée Kietzmann, Mittwoch, 25. November 2009, 09:29 Uhr

 

 

PARENTERALE REZEPTUREN

Hilfstaxe: GKV stellt Apothekern Ultimatum

 

Berlin  -  Der GKV-Spitzenverband macht bei den laufenden Verhandlungen zur Hilfstaxe Druck. „Die aktuelle Hilfstaxe gilt auf keinen Fall über den 31. Dezember 2009 hinaus", sagte der für die Verhandlungen zuständige Vertreter des GKV-Spitzenverbandes, Wolfgang Kaesbach, in Berlin. Wenn man bis zum Kündigungsdatum nicht zu einer Einigung mit dem Deutschen Apothekerverband (DAV) gekommen sei, „wird der GKV-Spitzenverband die Hilfstaxe kündigen", so Kaesbach.

Neue oder keine Hilfstaxe: Der GKV-Verhandlungsführer Wolfgang Kaesbach hat damit gedroht, die Hilfstaxe zum Jahresende zu kündigen. Foto: Elke Hinkelbein

Neue oder keine Hilfstaxe: Der GKV-Verhandlungsführer Wolfgang Kaesbach hat damit gedroht, die Hilfstaxe zum Jahresende zu kündigen. Foto: Elke Hinkelbein

Erst vor kurzem hatten die Verhandlungspartner die Kündigungsfrist zum Ende des Jahres vom 31. Oktober auf den 10. Dezember verschoben. Grundsätzlich hatte man sich darauf verständigt, dass die aktuelle Hilfstaxe gelten soll, bis ein neuer Vertrag steht oder eine der beiden Seiten die Kündigung einreicht. Theoretisch hätte die Hilfstaxe damit übergangsweise auch über den 31. Dezember hinaus laufen können. Eine Möglichkeit, die angesichts der jüngsten Äußerungen von Kaesbach nun unwahrscheinlich, erscheint.

Die im August verabschiedete AMG-Novelle beinhaltet auch neue Vorschriften zur Vergütung von parenteralen Zubereitungen und hatte deshalb Verhandlungen über eine neue Hilfstaxe nötig gemacht. So sollen Apotheker und Kassen die anzurechnenden Preise der verwendeten Fertigarzneimittel festlegen. Auch die Höhe des Rezepturzuschlags steht zur Debatte.

Insbesondere bei der Bestimmung des Einkaufspreises als Basis der Preisbildung gibt es nach wie vor offene Fragen: Welche Packungsgröße soll für die Kalkulation zu Grunde gelegt werden? Welcher Hersteller soll bei generisch verfügbaren Wirkstoffen berücksichtigt werden? Zudem ist unklar, inwiefern der individuelle Einkaufspreis der Apotheke in die Berechnung mit einfließt.

Vor besondere Herausforderungen stellt die Verhandlungspartner die Vorschrift, wonach künftig auch Teilmengen von Fertigarzneimitteln angerechnet werden sollen. Daraus ergibt sich, dass auch der nicht zu vermeidende Verwurf vergütet werden muss. Die Vertragspartner müssen sich deshalb nun darauf verständigen, wer den Rest eines angebrochenen Arzneimittels bezahlt. Auch die Frage, unter welchen Umständen Verwurf akzeptiert wird, ist zu klären.

Sollte es zu keiner Einigung kommen, müssten parenterale Rezepturen ab 1. Januar nach der neuen Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) abgerechnet werden. Diese sieht vor, dass die Apotheke ihre tatsächlich verzielten Einkaufspreise zu Grunde legt, die nicht höher sein dürfen als der gelistete Apothekeneinkaufspreis. Je nach Art der parenteralen Lösung erhält die Apotheke Zuschläge in Höhe von 40 bis 70 Euro.

Am nächsten Montag werden Kassen und Apotheker ihre Verhandlungen fortsetzen. Zur Klärung der strittigen Punkte bleiben ihnen dann noch knapp drei Wochen.

Désirée Kietzmann, Mittwoch, 18. November 2009, 15:13 Uhr

 

 

AMG-NOVELLE

70 Euro pro Zyto-Rezeptur

 

Berlin  -  Kurz vor Abschluss der AMG-Novelle ist es doch noch zu Änderungen hinsichtlich der Vergütung von parenteralen Zubereitungen gekommen. Ein gemeinsamer Änderungsantrag der Fraktionen von CDU/CSU und SPD zur Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) legt nun die Höhe der Apothekenzuschläge für Zubereitungen fest, für die es keine Vereinbarung zwischen dem Deutschen Apothekerverband (DAV) und dem GKV-Spitzenverband gibt.

Feste Zuschläge: Bis Kassen und DAV sich auf Rezepturzuschläge einigen, gilt eine gesetzliches Honorar. Foto: Elke Hinkelbein

Feste Zuschläge: Bis Kassen und DAV sich auf Rezepturzuschläge einigen, gilt eine gesetzliches Honorar. Foto: Elke Hinkelbein

Für zytostatikahaltige Lösungen erhält die Apotheke ein Honorar von 70 Euro, antibiotika- und virustatikahaltige Lösungen sollen mit 40 Euro vergütet werden. Der Apothekenzuschlag für parenterale Ernährungslösungen beträgt 65 Euro, für Lösungen mit Schmerzmitteln 40 Euro. Die Herstellung sonstiger Lösungen wird mit 55 Euro entlohnt.

Es handelt sich bei diesen Zuschlägen laut Antragsbegründung jedoch lediglich um eine „befristete Auffangregelung bis zum Zustandekommen von Vereinbarungen über die Höhe der Fest- und Rezepturzuschläge" zwischen Apothekern und Kassen. Die Parteien müssen sich bis zum 31. Dezember 2011 geeinigt haben.

Damit haben die Koalitionsfraktionen zumindest auf einen Kritikpunkt der zytostatikaherstellenden Apotheken an der geplanten AMG-Novelle reagiert: Die Verbände hatten moniert, dass die Apotheke zukünftig nur „die tatsächlich vereinbarten Einkaufspreise" für Fertigarzneimittel in Zubereitungen berechnen darf, wenn es keine Vereinbarungen laut Hilfstaxe gibt. Wegen einer fehlenden Regelung zu den Zuschlägen hätte die Apotheke die Rezepturen damit ohne Vergütung für die Arbeitskosten herstellen müssen.

Désirée Kietzmann, Mittwoch, 17. Juni 2009, 12:45 Uhr

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