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  • 01.05.2009 - ApoRisk® News Sicherheit: Senioren-Unfallversicherung - Kein Geld nach dem Sturz
    01.05.2009 - ApoRisk® News Sicherheit: Senioren-Unfallversicherung - Kein Geld nach dem Sturz
    Eine alte Dame stürzt und zieht sich eine Kopfwunde zu. Doch ihr Unfallversicherer, die Nürnberger, zahlt nicht.

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hier ist der vollständige Text für Sie:

ApoRisk® News Sicherheit:

Senioren-Unfallversicherung

Kein Geld nach dem Sturz


Eine alte Dame stürzt und zieht sich eine Kopfwunde zu. Doch ihr Unfallversicherer, die Nürnberger, zahlt nicht.

Senioren-Unfallpolice. Annegret Rohmann aus Berlin wollte vorsorgen, falls ihrer in Lemgo lebenden Mutter ein Unfall passiert. Sie schloss für die 78-­Jährige eine Senioren-Unfallpolice bei der Nürn­berger ab. „Sie ist herzkrank und schon mal gestürzt", erzählt ihr Mann Detlef, „da riet uns die Versi­che­­rungs­ver­mitt­lerin zu so einem Vertrag." Geld bei Krankenhausaufenthalt und bei Invalidität sowie Hilfe zu- hause nach einem Unfall versprach der Prospekt.

Unfall. Als die alte Dame im Schlaf­zimmer stürzte und mit einer Kopfwunde ins Krankenhaus musste, verweigerte die Nürnberger allerdings die Leistung. Die Ursache des Sturzes sei eine Be­wusstseinsstörung gewesen. Solche Fälle sind bei den Versi­che­rungesellschaften von der Leistung ausge­schlos­sen.

Bewusstseinsstörung. Von einer Bewusstseinsstörung geht die Nürnberger aus, wenn „die Fähigkeit, Ge­fahren zu erkennen und auf sie zu reagieren, wesentlich beeinträchtigt ist". „Bei welcher 78-Jährigen ist sie das nicht?", empört sich Detlef Rohmann. Im Krankenhausbericht war von einer Synkope die Rede, umgangssprachlich Kreislaufkollaps. Bei herzkranken älteren Menschen, die blutdrucksen­kende Mittel nehmen, kann dies vorkommen.

Informationen zur Unfallversicherung

Unfallrente ApoSecura

Unternehmenspolitik. Geht die Nürnberger bei allen alten Menschen von einer Bewusstseinsstörung als Unfallursache aus, wenn sie zum Beispiel ein Herzleiden haben? Nein, versicherte uns ein Unterneh­mens­sprecher. Die Leistung sei nur ausgeschlossen, wenn die Be­wusst­seinsstörung erheblich sei - zum Beispiel bei einer Synkope. Dann allerdings gebe es weder Geld noch Hilfe.

Ausstieg. „Das Krankheitsbild wird sich nicht bessern, meine Schwiegermutter hat also auch künftig kaum Chancen, Versicherungsleistungen zu erhalten", meint Rohmann. Er möchte den Vertrag rückgängig machen. Der gilt aber für drei Jahre und soll rund 730 Euro an Beiträgen kosten. Ob die Nürnberger die enttäuschten Kunden vorzeitig aus dem Vertrag lässt, stand bei Redaktionsschluss noch nicht fest.

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