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Eine alte Dame stürzt und zieht sich eine Kopfwunde zu. Doch ihr Unfallversicherer, die Nürnberger, zahlt nicht.
Senioren-Unfallpolice. Annegret Rohmann aus Berlin wollte vorsorgen, falls ihrer in Lemgo lebenden Mutter ein Unfall passiert. Sie schloss für die 78-Jährige eine Senioren-Unfallpolice bei der Nürnberger ab. „Sie ist herzkrank und schon mal gestürzt", erzählt ihr Mann Detlef, „da riet uns die Versicherungsvermittlerin zu so einem Vertrag." Geld bei Krankenhausaufenthalt und bei Invalidität sowie Hilfe zu- hause nach einem Unfall versprach der Prospekt.
Unfall. Als die alte Dame im Schlafzimmer stürzte und mit einer Kopfwunde ins Krankenhaus musste, verweigerte die Nürnberger allerdings die Leistung. Die Ursache des Sturzes sei eine Bewusstseinsstörung gewesen. Solche Fälle sind bei den Versicherungesellschaften von der Leistung ausgeschlossen.
Bewusstseinsstörung. Von einer Bewusstseinsstörung geht die Nürnberger aus, wenn „die Fähigkeit, Gefahren zu erkennen und auf sie zu reagieren, wesentlich beeinträchtigt ist". „Bei welcher 78-Jährigen ist sie das nicht?", empört sich Detlef Rohmann. Im Krankenhausbericht war von einer Synkope die Rede, umgangssprachlich Kreislaufkollaps. Bei herzkranken älteren Menschen, die blutdrucksenkende Mittel nehmen, kann dies vorkommen.
Informationen zur Unfallversicherung
Unternehmenspolitik. Geht die Nürnberger bei allen alten Menschen von einer Bewusstseinsstörung als Unfallursache aus, wenn sie zum Beispiel ein Herzleiden haben? Nein, versicherte uns ein Unternehmenssprecher. Die Leistung sei nur ausgeschlossen, wenn die Bewusstseinsstörung erheblich sei - zum Beispiel bei einer Synkope. Dann allerdings gebe es weder Geld noch Hilfe.
Ausstieg. „Das Krankheitsbild wird sich nicht bessern, meine Schwiegermutter hat also auch künftig kaum Chancen, Versicherungsleistungen zu erhalten", meint Rohmann. Er möchte den Vertrag rückgängig machen. Der gilt aber für drei Jahre und soll rund 730 Euro an Beiträgen kosten. Ob die Nürnberger die enttäuschten Kunden vorzeitig aus dem Vertrag lässt, stand bei Redaktionsschluss noch nicht fest.
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