Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
Die staatliche Altersrente wird für viele zukünftige Rentner sehr knapp ausfallen. Insbesondere auch, weil das offizielle Renteneintrittsalter auf 67 Jahre erhöht wird, aber Experten davon ausgehen, dass das tatsächliche Renteneintrittsalter in etwa gleich bleiben wird.
Wer als zukünftiger Rentner hier Möglichkeiten zur Aufstockung sieht, der sollte die Chance nutzen. Eine Möglichkeit hierfür ist die betriebliche Altersvorsorge.
Etwa für die Hälfte der Arbeitnehmer gibt es in Deutschland eine betriebliche Altersvorsorge. Das bereits seit 2002 die Möglichkeit zur deren Nutzung für jeden Beschäftigten möglich ist, ist aber kaum bekannt. Diese Möglichkeit ist die Entgeltumwandlung in eine Direktversicherung, also die Anweisung an den Arbeitgeber, Teile des Lohneinkommens (beispielsweise das 13. Gehalt oder das Weihnachtsgeld) in eine Lebensversicherung einzuzahlen. Hierdurch spart der Arbeitnehmer Steuern und Sozialabgaben und finanziert damit zum Teil die Lebensversicherung. Auch der Arbeitgeber spart hierdurch Steuern und Sozialversicherung und hat damit die Möglichkeit, durch einen kostenneutralen Aufschlag diese Form der betrieblichen Altersvorsorge für seine Mitarbeiter in Gang zu setzen.
Neben der Entgeltumwandlung in eine Direktversicherung kann der Arbeitgeber noch weitere Instrumente nutzen, um über eine betriebliche Altersvorsorge die Bindung seiner Mitarbeiter ans Unternehmen zu erhöhen: Pensionskasse oder Pensionsfond, Direktzusage und Unterstützungskasse.
Die Unterstützungskasse ist älteste Möglichkeit der betrieblichen Altersvorsorge. Eine rechtlich unabhängige Versorge-Institution verwaltet Einzahlungen und Auszahlungen. Mit diesem Modell ist eine hohe Sicherheit gegen Insolvenzausfall verbunden, doch ist es schwer, seine Ansprüche an die betriebliche Altersvorsorge beim Wechsel des Arbeitgebers zu sichern.
Bei der Pensionskasse zahlt der Arbeitgeber als betriebliche Altersvorsorge Beiträge an einen Versorgungsträger, der im Regelfall auch andere Arbeitgeber als Einzahler hat. Die Mitarbeiter haben einen direkten Rechtsanspruch gegenüber der Pensionskasse. Diese verwaltet das eingezahlte Geld und zahlt es als betriebliche Altersvorsorge später an die Rentner aus. Das Risiko ist sehr gering, denn die Pensionskasse darf keine spekulativen Transaktionen mit dem verfügbaren Geld vornehmen. Dies ist anders als bei Pensionsfonds, die aber langfristig höhere Renditen erwirtschaften können. Zahlt der Arbeitgeber aber in einen Pensionsfond ein, dann sind gleichzeitig auch Zahlungen an einen Pensions-Sicherungs-Verein fällig, der im Falle der Insolvenz des Fonds die Zahlungen der betrieblichen Altersvorsorge übernehmen kann. Die Direktzusage eines Arbeitgebers als betriebliche Altersvorsorge an einen Mitarbeiter ist normalerweise nur für Führungskräfte üblich.
Mitarbeiter, die Wert auf eine betriebliche Altersvorsorge legen, sollten mit dem Arbeitgeber darüber sprechen, wie er ihre Interessenlage unterstützen kann. Für die Arbeitgeber liegt der Erfolg darin, dass langjährig arbeitende Mitarbeiter eine stärke Bindung zum Unternehmen entwickeln.
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