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  • 15.11.2009 - ApoRisk® News Vorsorge: Deutliche Informationsdefizite bei der Basis-Rente
    15.11.2009 - ApoRisk® News Vorsorge: Deutliche Informationsdefizite bei der Basis-Rente
    Auch vier Jahre nach Einführung der Basis-Rente kennen drei Viertel der Selbstständigen und Freiberufler sich mit den Möglichkeiten der staatlich geförderten Altersvorsorge nic...

Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:

ApoRisk® News Vorsorge:


Deutliche Informationsdefizite bei der Basis-Rente

Auch vier Jahre nach Einführung der Basis-Rente kennen drei Viertel der Selbstständigen und Freiberufler sich mit den Möglichkeiten der staatlich geförderten Altersvorsorge nicht aus.

Selbstständige und Freiberufler kennen sich nur wenig aus, was ihre Möglichkeiten zu einer staatlich geförderten Altersvorsorge betrifft. Das zeigt eine aktuelle Umfrage eines Finanzdienstleisters.

Vor allem die Befragten, die über 55 Jahre alt sind, können den Unterschied zwischen der Riester- und der Rürup-Rente, die auch Basis-Rente genannt wird, nicht erklären. In dieser Altersgruppe kennen sich nur 14 Prozent mit der Materie aus.

Aber auch die 18- bis 34-Jährigen wissen kaum Bescheid. Am besten informiert ist die Altersgruppe zwischen 45 und 54 Jahren. Hier trauen sich 28 Prozent zu, die Details zu wissen.

Präferenz für Rürup

48 Prozent können die Frage, welche Form der Altersvorsorge für sie als Selbstständige besser ist, nicht beantworten. Diejenigen, die eine Meinung dazu haben, bevorzugen die Rürup-Rente - für sie sprachen sich 26 Prozent aus, während 16 Prozent eine Riester-Rente für besser geeignet halten.

Selbstständige haben nur selten Anspruch auf Riester-Förderung

Nur die wenigsten Selbstständigen und Freiberufler können mit der Riester-Rente von der staatlich geförderten Altersvorsorge profitieren. Denn zum Kreis der Förderberechtigten gehören nur rentenversicherungs-pflichtige Selbstständige wie etwa Künstler oder erwerbsmäßige Pflegepersonen, Hebammen und Krankengymnasten.

Auch Handwerker, die in die Handwerksrolle eingetragen sind, sind grundsätzlich in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert. Allerdings können sie sich davon befreien lassen, wenn sie mindestens 18 Jahre oder 216 Monate Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung gezahlt haben.

Wer beispielsweise bei einem berufsständischen Versorgungswerk pflichtversichert ist, kann keinen eigenen Riester-Vertrag abschließen. Jedoch besteht ein Anspruch auf die staatlichen Zulagen, wenn deren Ehepartner anspruchsberechtigt ist.

Bei der Klärung ob nun die Riester- oder die Basisrente im individuellen Fall sinnvoll ist, kann ein Versicherungsfachmann helfen.

Ebenfalls 48 Prozent gaben bei der Befragung an, dass sie über die Vorteile der Rürup-Rente für Selbstständige und insbesondere über die staatliche Förderung nicht informiert sind. Gut oder sehr gut informiert sind 23 Prozent, 26 Prozent gaben an, eher schlecht Bescheid zu wissen.

So funktioniert die Basisrente

Bei der Rürup- beziehungsweise Basisrente handelt es sich um eine private, kapitalgedeckte Leibrentenversicherung, bei der die Altersvorsorge-Aufwendungen bis zu einem bestimmten Betrag steuerlich geltend gemacht werden können. Man ist zudem weitestgehend frei, wann und wie viel eingezahlt werden soll.

Leibrente

Unter einer Leibrente versteht man eine Rentenzahlung, die bis zu einem bestimmten Ereignis - in der Regel bis zum Tod des Rentenempfängers - geleistet wird.

Weiterer Vorteil: Die Aufwendungen für die Rürup-Rente sind Hartz IV-sicher. Das bedeutet, dass im Falle von längerer Arbeitslosigkeit die Vorsorge mit der Basis-Rente nicht als Vermögen zählt und deshalb auch nicht vorrangig aufgebraucht werden muss, bevor man in den Bezug von Arbeitslosengeld II kommt.

Wie viel steuerlich begünstigt wird

2009 sind 68 Prozent der tatsächlichen Aufwendungen von höchstens 20.000 Euro als Sonderausgaben abzugsfähig, also 13.600 Euro. Für zusammen veranlagte Ehepaare gilt der doppelte Betrag, in diesem Jahr folglich 27.200 Euro (68 Prozent von 40.000 Euro).

Der Prozentsatz für die steuerliche Abzugsfähigkeit steigt bis 2025 jedes Jahr um zwei Prozent, bis die volle Summe erreicht ist. Im Gegenzug wird die Rentenleistung nachgelagert besteuert, also ab Rentenbeginn.

Der zu versteuernde Anteil wird zu Beginn des Rentenbezuges festgelegt und gilt für die gesamte Bezugsdauer. Wer beispielsweise 2010 in Rente geht, muss 60 Prozent seiner Basisrente für die laufende Bezugszeit versteuern. Dieser Prozentsatz steigt bis 2020 je Jahr für den jeweiligen Rentenbeginn um zwei Prozent und ab 2020 bis 2040 um ein Prozent.

Bestimmte Voraussetzungen

Um die steuerlichen Begünstigungen zu erhalten, müssen jedoch bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Es muss vertraglich eine lebenslange, monatliche Leibrente vereinbart sein, die nicht vor Vollendung des 60. Lebensjahres ausgezahlt wird. Für Verträge ab dem 1. Januar 2012 steigt das Auszahlungsalter auf 62 Jahre.

Weitere Bedingungen: Die Leistungsansprüche dürfen weder veräußerbar, kapitalisierbar, veränderbar, übertragbar noch beleihbar sein. Trotzdem kann ergänzend ein Hinterbliebenen-, Berufs- oder Erwerbsunfähigkeits-Schutz vereinbart werden. (v e r p d)

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