
Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
Wasser ist ein teures Gut, das ist mittlerweile - unabhängig von der Gewässerschadenhaftpflicht - allgemein bekannt. Und nicht nur in Gebieten, wo Wasser knapp ist, sollte man deshalb sparsam und achtsam mit diesem Rohstoff umgehen. Nein, auch in unseren Breitengraden muss Wasser und vor allen Dingen unser Grundwasser geschützt werden.
Verunreinigungen von Grundwasser können schon bei geringen Mengen ausgelaufen Öls auftreten und auch andere Chemikalien und Stoffe wie beispielsweise Pestizide, Düngemittel, Insektizide, Fungizide und dergleichen sind in diesem Zusammenhang zu nennen. (Es wäre nicht das erste Mal, dass durch unsachgemäße Handhabung solcher Mittel ein Gewässerschaden entsteht.) Insofern lohnt sich zum Beispiel für Hausbesitzer, die noch mit Öl heizen, Landwirte und sonstige Gewerbetreibende, die mit gefährlichen Stoffen hantieren müssen, der Abschluss einer so genannten Gewässerschadenhaftpflichtversicherung.
Nach Paragraph 22 des Wasserhaushaltsgesetzes haften nämlich Eigentümer von Öltanks beispielsweise auch, wenn kein eigenes Verschulden vorliegt und sogar die Wartung sachgerecht vorgenommen wurde. Die Kosten zur Beseitigung eines Gewässer- oder Grundwasserschadens können erheblich sein, weshalb sich der Abschluss einer entsprechenden Versicherungspolice zur Gewässerschadenhaftpflicht in der Regel lohnt. Schließlich muss das kontaminierte Erdreich großräumig abgetragen und auf einer Sondermülldeponie gelagert werden. Doch bei einem Unfall können auch noch andere Sach- und vor allem teure Personenschäden entstehen. Auch gegen diese gilt es sich abzusichern - und die Gewässerschadenhaftpflicht hört dort noch lange nicht auf.
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