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  • 30.08.2009 - ApoRisk® News Sicherheit: Gespaltenes Recht - Der Osten erbt anders
    30.08.2009 - ApoRisk® News Sicherheit: Gespaltenes Recht - Der Osten erbt anders
    Zwanzig Jahre nach dem Fall der Mauer sind viele Unterschiede zwischen Ost und West verschwunden. Beim Erben und Vererben, beim Testament und bei den Rechten von Nachkommen existie...

Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:

ApoRisk® News Sicherheit:

Gespaltenes Recht

Der Osten erbt anders


Zwanzig Jahre nach dem Fall der Mauer sind viele Unterschiede zwischen Ost und West verschwunden. Beim Erben und Vererben, beim Testament und bei den Rechten von Nachkommen existieren aber Besonderheiten fort. Denn mancher Erbfall aus alter Zeit ist immer noch nicht entschieden.

"Der Osten ist deutlich ärmer", sagt Constanze Trilsch-Eckardt vom Deutschen Forum für Erbrecht. Das bedeutet in vielen Fällen: "Es fällt weniger Erbschaftsteuer an. Meist reichen die Freibeträge aus", sagt die Fachanwältin. Deren Sätze sind in Ost und West gleich hoch. Häufig ist das Erben in den neuen Bundesländern also mit weniger bürokratischem Aufwand verbunden. Kompliziert wird es aber in Fällen, in denen nicht das Recht der Bundesrepublik anzuwenden ist, sondern das alte DDR-Recht.

Seit dem 3. Oktober 1990, dem Tag des Beitritts der DDR zur Bundesrepublik, gilt in den neuen Bundesländern grundsätzlich das im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) verankerte Erbrecht. Seit diesem Tag ist das Erbrecht des BGB laut dem Bundesjustizministerium "auf den gesamten Erbfall anzuwenden". Für frühere Fälle bleibt dagegen meist das Zivilgesetzbuch (ZGB) der DDR maßgebend. Voraussetzung ist, dass der Erblasser "seinen letzten gewöhnlichen Aufenthalt in der ehemaligen DDR" hatte. Das heißt im Klartext: Er wohnte dort. Diese Regelung betrifft auch die Erbrechte nichtehelicher Kinder.

Alte Testamente gültig

Mancher Erbrechtsstreit währt trotz der langen Zeit, die mittlerweile verstrichen ist. Und außerdem wirkt sich das Datum 3. Oktober 1990 ebenfalls auf ostdeutsche Testamente aus: Sie sind weiter bindend, sofern sie vor dem Stichtag verfasst und seitdem nicht geändert wurden. Das berührt in erster Linie gemeinschaftliche Testamente von Ehepaaren. Gibt es Streit um das Testament, etwa weil der überlebende Partner Verfügungen aufheben will, würde der Fall nach altem DDR-Recht entschieden.

Wer Unklarheiten vermeiden möchte, sollte einen neuen Letzten Willen aufsetzen. Dazu rät das Land Sachsen-Anhalt. Die vorherigen Bestimmungen sollten ausdrücklich widerrufen, die alte Verfügung entweder als "ungültig" gekennzeichnet oder vernichtet werden. Für die Neufassung ist dann ausschließlich das BGB gültig.

Davon können zum Beispiel Ehepartner profitieren, weil ihnen das BGB unter bestimmten Voraussetzungen ein höheres Erbteil zubilligt als das ZGB der DDR. Das Land rät darüber hinaus, einstmals festgesetzte Erbquoten und Teilungen zu überprüfen. "Die Wertverhältnisse besonders bei Grundbesitz haben sich wesentlich verändert", heißt es zur Begründung.

Uneheliche Kinder erbberechtigt

Anders als in der Bundesrepublik waren in der DDR nichteheliche Kinder grundsätzlich erbberechtigt. In Westdeutschland besitzen die Sprösslinge erst seit 1969 ein Erbrecht väterlicherseits. "Bis dahin galten die Kinder als 'nicht verwandt'. Sie erhielten vom 'Zahlvater' lediglich Unterhalt", erläutert Dieter Leipold, Professor für Bürgerliches Recht und Zivilprozessrecht an der Universität Freiburg. Erst seit dem 1. April 1998 sind eheliche und nichteheliche Kinder im BGB gleichgestellt.

Dennoch besteht nach wie vor eine Ost-West-Grenze. Sie geht in der Regel vor dem 3. Oktober 1990 geborene, nichteheliche Kinder an: "Die DDR-Kinder haben ein Erbrecht, bundesrepublikanische nicht", so bringt es der Wissenschaftler auf den Punkt. Ob Ost- oder Westrecht angewandt wird, machen Juristen im Allgemeinen abhängig vom Wohnort des Vaters. Lebte er am 2. Oktober 1990 in Leipzig, gibt es eventuell etwas aus dem Nachlass. Lebte er in Bonn, gehen die Nachkommen vermutlich leer aus. Viele Beispiele dazu enthält die Broschüre "Erben und Vererben" des Bundesjustizministeriums.

Dieses "gespaltene Recht" gilt auch für Söhne und Töchter, deren Geburtstag vor dem 1. Juli 1949 liegt. Wegen dieser Praxis wurde die Bundesrepublik im Mai 2009 vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg verurteilt (Az.: 3545/04). Geklagt hatte eine 1948 geborene und in der DDR aufgewachsene Frau. Ihr im Westen lebender Vater hatte die Vaterschaft anerkannt, beide pflegten familiäre Beziehungen. Als der Mann 1998 starb, machte die Tochter ihr Erbe geltend - und holte sich 2003 eine Abfuhr beim Bundesverfassungsgericht. Die Konsequenzen aus dem folgenden Spruch der Richter in Straßburg sind noch nicht absehbar - eine Geldentschädigung sei aber "sehr wahrscheinlich", sagt Leipold.

Eingeschränkte Pflichtteilsansprüche

Unliebsame Überraschungen birgt die unterschiedliche Regelung von Pflichtteilen. "In der DDR galt das Pflichtteilrecht sehr eingeschränkt. Wirtschaftlich selbstständige Kinder besaßen zum Beispiel keines", erläutert Trilsch-Eckhardt. Das Nachsehen hatte oft der Nachwuchs aus früheren Beziehungen: "Papas Jugendsünde wurde verschwiegen und stillschweigend enterbt." Das änderte die Wiedervereinigung. Monika Hillemacher, dpa

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