
Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
Jobben ist
für die meisten Studierenden eine Selbstverständlichkeit: 63 Prozent aller
Studierenden verdienen sich etwas dazu. Es gibt jedoch einiges zu beachten,
damit das Geld auch wirklich in der studentischen Geldbörse bleibt.
Als das Deutsche Studentenwerk im Rahmen der
Sozialerhebung Studierende fragte, warum sie jobben, waren die Antworten recht
unterschiedlich: um sich mehr leisten zu können, sagten die einen, um
finanziell unabhängiger von den Eltern zu sein, die anderen, oder um praktische
Erfahrungen zu sammeln. Doch für weit mehr als die Hälfte von ihnen ist der
Nebenverdienst schlicht notwendig, um sich das Studium überhaupt leisten zu
können.
Wer neben dem Studium arbeiten möchte oder muss, sollte schon bei der Planung einige Dinge beachten:
Jobben ist grundsätzlich rentenversicherungspflichtig. Eine Ausnahme: ein so genannter 400-Euro-Job oder ein (bezahltes) Praktikum, das in der Studien- bzw. Prüfungsordnung vorgeschrieben ist. Verdienen Sohn oder Tochter zwischen 400 und 800 Euro, so fallen sie in eine „Gleitzone", die bedeutet, dass sie recht niedrige Rentenbeiträge zahlen müssen.
Wenn Studierende jobben, dann brauchen sie für ihren Verdienst keine Beiträge
zur Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung zu zahlen. Die einzige
Bedingung: Sie müssen hauptberuflich Studentin bzw. Student sein, das heißt:
entweder weniger als 20 Stunden in der Woche arbeiten oder aber lediglich zwei
Monate (genau genommen 50 Tage) - zum Beispiel in den Semesterferien - Vollzeit
arbeiten. Ausnahmen sind nur dann möglich, wenn der Studierende nachweisen
kann, dass die Arbeit trotz der vielen Stunden das Studium „nicht blockiert",
zum Beispiel, wenn er oder sie auch am Wochenende arbeitet.
Das heißt auch: Nur wenn Sohn oder Tochter rechtlich nicht mehr als Student
oder Studentin gelten, fallen sie aus der Familienversicherung der gesetzlichen
Krankenkasse. Bei privaten Krankenversicherungen gibt es häufig andere
Regelungen. Hier sollte man sich am besten erkundigen, bevor Sohn oder Tochter
eine Nebentätigkeit aufnimmt.
Verdienen Sohn oder Tochter mehr als 400 Euro im Monat, ist er oder sie prinzipiell steuerpflichtig. Doch gibt es einen Grundfreibetrag (über 7.600 Euro im Jahr). Das heißt de fakto, dass sie durchaus mehr verdienen dürfen, denn vom Verdienst können auch noch Werbungskosten, eine Vorsorgepauschale und manchmal auch Sonderausgaben fürs Studium abgezogen werden.
Doch Achtung: Gerade BAföG-Empfängerinnen und -Empfänger müssen höllisch aufpassen. Denn verdient ein Student zu viel, dann wird das BAföG gekürzt! Ein 400-Euro-Job ist jedoch erlaubt, ohne dass BAföG-Leistungen gemindert werden. Verdienen studierende Kinder mehr, sollten sie sich unbedingt beim BAföG-Amt über die Auswirkungen informieren.
Haben Sohn oder Tochter eigene Einkünfte, so kann sich das negativ auf den
Kindergeldanspruch der Eltern auswirken. Die Einkommensgrenze liegt derzeit bei
7.680 Euro brutto pro Kalenderjahr - zuzüglich Arbeitnehmer-Pauschbetrag. Das
heißt: Insgesamt können jobbende Studierende 8.600 euro brutto verdienen
können, ohne dass das Kindergeld für die Eltern gestrichen wird. Verdient das
Kind mehr, werden die Kindergeldzahlungen eingestellt.
Studentisches Einkommen ist dabei nicht nur der Lohn für einen Nebenjob,
sondern zum Beispiel auch die 50 Prozent des BAföG, die als Zuschuss gewährt
werden, ebenso Stipendien, Waisenrente, Kaptialeinkünfte und ähnliches. Die
Unterhaltszahlungen der Eltern oder Gelder, die zum Beispiel zur Zahlung der
Studiengebühren bestimmt sind, zählen hingegen nicht mit.
Derzeit ist es so, dass die Studierenden im Schnitt neun Stunden die Woche
jobben. Über 40 Prozent machen das in klassischen Nebenjobs, also
beispielsweise als Kellner, Taxifahrerin, Bürohilfe oder Verkäufer. 12 Prozent
arbeiten als Freie, elf Prozent geben Nachhilfe und über 20 Prozent sind
Studentische Hilfskräfte am Lehrstuhl. Letztere Stellen sind sehr begehrt -
nicht wegen des Verdiensts (der ist eher gering), sondern als Start für eine
mögliche Hochschulkarriere.
Manchmal kann ein Nebenjob auch den Einstieg ins spätere Berufsleben
erleichtern - nämlich dann, wenn er studiennah ist und als „Praxiserfahrung"
gewertet wird. Was die finanzielle Seite angeht, so müssen Eltern und Kinder
vorher genau durchrechnen, ob der Nebenjob wirklich mehr einbringt - oder ob
auf der anderen Seite nicht viel gekürzt wird, so dass sich der Aufwand kaum
lohnt. (vz)
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